Die Beziehungen der Bundesrepublik zu den Vereinigten Arabischen Emiraten

Drs. 21/8849 · Antwort auf 21/8638VorabfassungDie Linke29.10.2026Zuständig: Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieThemen: Außenpolitik und internationale BeziehungenAußenwirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gehören zu den wichtigsten Handelspartnern der Bundesrepublik Deutschland in der Golfregion. Ausdruck der von der Bundesregierung verfolgten Vertiefung der Beziehungen sind die Golfreise von Bundeskanzler Friedrich Merz im Februar 2026 mit einer Wirtschaftsdelegation, in deren Rahmen u. a. eine LNG-Liefervereinbarung (LNG = Flüssigerdgas) zwischen RWE und der staatlichen Ölgesellschaft der Emirate ADNOC geschlossen und weitere Rüstungsexporte erörtert wurden (taz.de/Merz-beendet-Golf-Reise/!6152287/; www.zdfheute.de/politik/merz-kanzler-golf-abu-dhabi-saudi-arabien-100.html), sowie der erste Staatsbesuch eines emiratischen Präsidenten und Herrschers in Deutschland im September 2026.

Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan und Bundeskanzler Friedrich Merz kündigten dabei zusätzliche VAE-Investitionen von rund 40 Mrd. Euro an – zusätzlich zum bisherigen Engagement von 34 Mrd. Euro. Das Geld soll vor allem in die digitale Infrastruktur, Künstliche Intelligenz, Energiesicherheit und Industrie fließen. Geplant ist u. a. der Bau von Rechenzentren mit rund 1 Gigawatt Gesamtkapazität. Von der 40-Mrd.-Euro-Investitionssumme sollen rund 10 Mrd. Euro auf Bayern entfallen. Zudem wurden ein deutsch-emiratischer Investitionsrat und ein neuer Strategischer Dialog vereinbart (www.zdfheute.de/politik/mohammed-bin-zayed-scheich-besuch-deutschland-vae-arabische-emirate-100.html). Zu Standorten, Eigentums- und Betreiberstrukturen sowie sicherheits- und datenschutzrechtlichen Fragen der geplanten Rechenzentren liegen bislang keine belastbaren öffentlichen Informationen vor. Auch ein von Bundeskanzler Friedrich Merz in Aussicht gestelltes Freihandelsabkommen ist bislang ohne bekannte Umsetzungsschritte (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-golfreise-2405356).

Die EU-Kommission verhandelt seit 2025 über ein Freihandelsabkommen mit den VAE, u. a. zu Dienstleistungen, Investitionen, erneuerbaren Energien und kritischen Rohstoffen (www.gtai.de/de/trade/vereinigte-arabische-emirate/zoll/vae-freihandelsabkommen-1995074; germany.representation.ec.europa.eu/ne ws/eu-und-vereinigte-arabische-emirate-vereinbaren-aufnahme-von-freihandel sgesprachen-2025-04-11_de). Ob sich die Bundesregierung dabei für menschenrechtliche Konditionalitäten einsetzt, ist unbekannt. Dabei wäre dies aus Sicht der Fragestellenden dringend geboten: 2025 wurden in den VAE erstmals seit 2021 wieder Hinrichtungen vollstreckt, Frauen werden strukturell diskriminiert, Verfahren gegen Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker entsprechen nicht rechtsstaatlichen Standards, die Pressefreiheit ist stark eingeschränkt (Platz 158 von 180 bei Reporter ohne Grenzen 2026) und gleichgeschlechtliche sexualisierte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt (www.amnesty.org/en/latest/news/2026/05/death-penalty-in-2025-facts-and-figures/; www.hrw.org/world-report/2026/country-chapters/united-arab-emir ates; media.reporter-ohne-grenzen.de/production/6135/RSF-Rangliste-der-Pre ssefreiheit-2026-A4.pdf; features.hrw.org/features/features/lgbt_laws/). Auch die Lage migrantischer Arbeitskräfte bleibt trotz Reformen des Bürgschaftssystems von Abhängigkeit, Lohnraub, hohen Anwerbegebühren und Zwangsarbeitsrisiken geprägt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch warnt, ein GCC-Handelsabkommen könnte diese Situation verschärfen (www.hrw.org/world-report/2026/country-chapters/united-arab-emirates).

Hinzu kommen Transparenzprobleme im Rohstoffhandel: Dubai gilt laut dem Schweizer Hilfswerk Swissaid als Umschlagplatz für Konfliktgold und staatsnahe emiratische Investmentvehikel halten zudem Anteile an afrikanischen Rohstoffvorkommen wie den Mopani-Kupferminen in Sambia (www.swissaid.ch/en/media/united-arab-emirates-more-than-ever-a-hub-for-conflict-gold/; discoveryalert.com.au/uae-mining-investments-africa-critical-minerals-gold-g overnance).

Die VAE unterstützen in zahlreichen afrikanischen Konflikten gezielt bewaffnete, teils para- oder nichtstaatliche Akteure – etwa in Äthiopien, Libyen und Somalia – und tragen damit zur Destabilisierung der jeweiligen Staaten und Regionen bei, ohne dass sie dafür bislang nennenswerte politische Konsequenzen seitens ihrer internationalen Partner tragen mussten (www.swp-berlin.org/publikation/die-destabilisierende-rolle-der-vereinigten-arabischen-emirate-in-afrikanischen-konflikten). Besonders relevant ist dabei die Rolle der VAE im Sudan-Krieg: Die VN-Untersuchungskommission (VN = Vereinte Nationen) stellte im Juli 2026 fest, dass die Gewalt in El Fasher deutliche Merkmale eines Völkermords erfüllt. Im September 2026 wurde ein mit den VAE verbundenes Netzwerk bekannt, das die RSF (Rapid Support Forces) mit Waffen, Ausbildung und Söldnern versorgt (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/07/sudan-mass-killings-abductions-and-gang-rape-carried-out-el-fasher; www.ohchr.org/en/press-releases/2026/09/sudan-external-support-networks-are-fuelling-conflict-and-civilian-harm-un). Die VAE weisen dies zurück (www.khaleejtimes.com/uae/uae-denies-involvement-in-sudan-civil-war-un-fact-finding-mission-report-response). Ob die Bundesregierung diese bekannten Vorwürfe gegenüber Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan angesprochen hat, ist öffentlich nicht bekannt.

Dabei genehmigten die amtierende und die vorherige Bundesregierung zwischen Januar 2023 und Oktober 2025 die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 245 Mio. Euro für die VAE (www.zdfheute.de/politik/deutschland/waffenexporte-deutschland-sudan-100.html), und Rüstungsexporte wurden durch die zum 1. April 2026 bekannt gegebene Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – vor den genannten Feststellungen der VN-Untersuchungskommission – zusätzlich erleichtert (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1185018). Der Nahostwissenschaftler Stephan Roll kommt daher zu dem Schluss, dass „dem Export von Rüstungsgütern an die Golfstaaten in der Praxis kaum noch Grenzen gesetzt werden.“ Die zuvor erforderlichen Einzelfallgenehmigungen wurden im März 2026 durch die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung (AGG) Nr. 48 ersetzt, wodurch die Bundesregierung die Ausfuhr von Rüstungsgütern an die Emirate vereinfacht. Kritikerinnen und Kritiker sprechen aufgrund der nun fehlenden Exportkontrolle von einem „Paradigmenwechsel“ in der deutschen Rüstungsexportpolitik (table.briefings, security.table vom 15. September 2026).

Vor diesem Hintergrund ist zu klären, mit welcher Begründung die Bundesregierung an einem Ausbau der Beziehungen zu den VAE festhält.

Frage 1 Seite 3

Welche konkreten Inhalte, Vertragsparteien und Volumina umfasst das beim Staatsbesuch von Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan am 10. und 11. September 2026 angekündigte Investitionspaket in Höhe von rund 40 Mrd. Euro, aufgeschlüsselt nach Ressorts (digitale Infrastruktur bzw. Rechenzentren, Künstliche Intelligenz, Energie, Industrie, Rüstung, Verkehr und gegebenenfalls weitere Ressorts)?

Antwort

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben beim Staatsbesuch in Deutschland am 10./11. September 2026 angekündigt, 40 Mrd. Euro in Deutschland investieren zu wollen. Die Bundesregierung begrüßt Investitionen am Standort Deutschland. Die konkreten Inhalte, Vertragsparteien und Volumina einzelner Investitionsvorhaben liegen in der Entscheidung der VAE.

Frage 2 Seite 3

Welche der über 40 angekündigten Einzelvereinbarungen sind der Bundesregierung im Wortlaut oder inhaltlich bekannt, und werden diese dem Parlament zur Verfügung gestellt (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

Im Rahmen des Staatsbesuches wurden 29 Absichtserklärungen und Abkommen zwischen Unternehmen aus den VAE und Deutschland unterzeichnet. Die Bundesregierung hat diese zur Kenntnis genommen. Inwieweit die Vertragsparteien beabsichtigen, die jeweiligen Absichtserklärungen und Einzelvereinbarungen dem Parlament zur Verfügung zu stellen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 3 + 4 + 10 Seite 3

3An welchen konkreten Standorten in Deutschland sollen die geplanten Rechenzentren mit einer Gesamtkapazität von rund 1 Gigawatt errichtet werden, und trifft es zu, dass davon rund 10 Mrd. Euro auf Bayern entfallen sollen?

4Welche deutschen und emiratischen Unternehmen bzw. staatlichen Investmentvehikel (z. B. Mubadala, ADQ, G42) sind als Betreiber, Eigentümer oder Kapitalgeber der geplanten Rechenzentren vorgesehen, und welche Beteiligungsverhältnisse sind der Bundesregierung bekannt?

10Welchen Energie- und Wasserbedarf werden die geplanten Rechenzentren nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich haben, und wie soll dieser Bedarf gedeckt werden, ohne die Klimaziele oder die Netzstabilität zu gefährden?

Antwort

Die Fragen 3, 4 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie das Ministerium für Investitionen der VAE haben anlässlich des Staatsbesuchs der VAE in Deutschland eine Absichtserklärung unterzeichnet, aus der sich ergibt, dass die VAE Investitionen in Rechenzentren in Deutschland durchführen möchten. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 1.

Frage 5 Seite 4

Ist im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen eine Prüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung [AWV]), insbesondere im Bereich kritischer Infrastruktur, eingeleitet oder vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Sofern eine Zielgesellschaft Betreiberin einer kritischen Anlage im Sinne des Dachgesetzes zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz oder KRITIS-DG) ist, ist eine Investitionsprüfung ab einem Erwerb von 10 Prozent der Stimmrechtsanteile verpflichtend, vgl. § 55a Absatz 1 Nummer 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Darüber hinaus gibt es weitere Meldepflichten gemäß § 55a AWV, bei denen eine Investitionsprüfung ab dem Erwerb bestimmter Stimmrechtsanteile durchgeführt werden muss. Darüber hinaus kann in den Fällen des § 55 AWV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei dem BMWE beantragt werden.

Frage 6 Seite 4

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzw. spielen andere Sicherheitsbehörden bei der Bewertung möglicher Risiken emiratischer Beteiligungen an deutscher digitaler Infrastruktur?

Antwort

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie weitere Sicherheitsbehörden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) werden in Verfahren der Investitionsprüfung nach den §§ 55 ff. AWV bzw. §§ 60 ff. AWV entsprechend beteiligt. Das BSI prüft hierbei insbesondere, ob potentielle Cybersicherheitsrisiken in Bezug auf ausländische Investitionen in deutsche Unternehmen, welche kritische digitale Infrastrukturen betreiben, bestehen.

Frage 7 Seite 4

Welche öffentlichen Mittel, Bürgschaften, Fördergelder oder steuerlichen Vergünstigungen sind seitens des Bundes oder der Länder für die geplanten Rechenzentren zugesagt oder in Aussicht gestellt worden?

Antwort

Es wurden seitens des Bundes keine öffentlichen Mittel, Bürgschaften, Fördergelder oder steuerliche Vergünstigungen zugesagt oder in Aussicht gestellt.

Frage 8 + 9 Seite 4

8Welche Regelungen zu Datenschutz, Datenhoheit und zum Standort der Datenverarbeitung (Stichwort „Data Residency“) sind für die geplanten Rechenzentren vorgesehen?

9Wie wird sichergestellt, dass Daten von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Behörden aus Deutschland ausschließlich in Deutschland bzw. den vorgesehenen Rechtsräumen gespeichert und verarbeitet werden und dass weder ausländische Dritte noch mit diesen verbundene Unternehmen oder staatliche Stellen Zugriff auf diese Daten erhalten können?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor, um die angesprochenen Datenaspekte beurteilen zu können. Im Übrigen wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 3, 4 und 10 verwiesen.

Frage 11 Seite 5

Wie viele Arbeitsplätze sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Investition in Deutschland entstehen, und in welchem Verhältnis stehen diese zum angekündigten Investitionsvolumen?

Antwort

Die Bundesregierung hat keinen Einblick in unternehmerische Entscheidungen. Insofern liegen ihr keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 12 Seite 5

Wurden im Rahmen der Verhandlungen über das Investitionspaket menschenrechtliche, arbeitsrechtliche oder rechtsstaatliche Fragen (z. B. Presse- und Meinungsfreiheit, Umgang mit Menschenrechtsverteidigern) seitens der Bundesregierung angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort

Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament –, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.

Frage 13 Seite 5

Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den VAE für die Aufnahme verbindlicher menschenrechtlicher Konditionalitäten ein, und wenn ja, mit welchen konkreten Inhalten?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt die laufenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den VAE über ein Freihandelsabkommen entsprechend der im Ratsmandat und den zugehörigen Verhandlungsrichtlinien enthaltenen Ziele.

Frage 14 Seite 5

Wie viele Rüstungsexportgenehmigungen mit welchem Gesamtwert wurden seit Bekanntwerden der VN-Feststellungen zu VAE-Verbindungen in den Sudan-Krieg (Juli und September 2026) für die VAE erteilt (bitte nach Datum, Gütergruppe und Wert auflisten)?

Antwort

Im erfragten Zeitraum seit 1. Juli 2026 wurden Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern in die VAE im Gesamtwert von 2 564 101 Euro erteilt (Stichtag 7. Oktober 2026; Einzelgenehmigungen und Allgemeine Genehmigung Nr. 48).

Frage 15 + 16 Seite 6

15Beabsichtigt die Bundesregierung, die zum 1. April 2026 in Kraft getretene Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des BAFA für Rüstungsexporte in die VAE angesichts der VN-Feststellungen zu überprüfen, auszusetzen oder einzuschränken, und wenn nein, warum nicht?

16Kann die Bundesregierung gänzlich ausschließen, dass deutsche Waffen über die VAE im Sudan und in anderen Konflikten zum Einsatz kommen, wenn ja, weshalb, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) unterrichtet die Bundesregierung über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Angaben ab.

Frage 17 Seite 6

Hält die Bundesregierung die bisherige Praxis der „Endverbleibserklärungen“ angesichts dokumentierter Umleitungen von Golf-Waffen nach Darfur noch für ein wirksames Kontrollinstrument?

Antwort

Im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden von der Bundesregierung alle vorhandenen Informationen, insbesondere hinsichtlich eines gesicherten Endverbleibs, umfassend geprüft und bewertet. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Die Prüfung des Endverbleibs vor Erteilung der Ausfuhrgenehmigung entspricht dem in der EU üblichen System und ist als wirksames Kontrollinstrument anerkannt.

Frage 18 + 19 Seite 6

18Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellungen der VN-Sachverständigengruppe zu einem mit den VAE verbundenen Netzwerk, das die RSF mit Waffen, Ausbildung und ausländischen Kämpfern versorgt, und welche diplomatischen Schritte hat sie in diesem Zusammenhang gegenüber der Regierung der VAE unternommen?

19Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Feststellungen der VN-Sachverständigen im Hinblick auf die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU, das der Bundeskanzler befürwortet hat?

Antwort

Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 30. September 2026 auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser auf Bundestagsdrucksache 21/8312 sowie auf ihre Antwort vom 16. Oktober 2026 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser (Bearbeitungsnummer 10-0123) zum Bericht der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für Sudan.

Frage 20 Seite 7

Hat die Bundesregierung die Vorwürfe gegenüber den VAE an einer Beteiligung am Krieg im Sudan, an der Einmischung in weitere Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent sowie an Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Staatsbesuchs am 10. und 11. September 2026 gegenüber Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan angesprochen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung macht zu den Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen grundsätzliche keine Angaben.

Die Bundesregierung verweist auf die gemeinsame Erklärung mit den VAE vom 11. September 2026: www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2452212/244053c96f4333625af525eabf7ea6d4/2026-09-10-vae-statement-data.pdf?download=1.

Frage 21 Seite 7

Wie viel Gold kauft Deutschland aus den VAE, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich dabei um kein Gold aus dem Sudan handelt?

Antwort

Nach Informationen der Bundesregierung wurden von den Deutschland Zollbehörden im Jahr 2025 Goldimporte in einer Gesamtmenge von 2 560 Kilogramm mit den VAE als Ursprungsland erfasst. Importe mit dem Sudan als Ursprungs- oder Versendeland wurden im genannten Zeitraum nicht verzeichnet. Um gegen die Finanzierung des Krieges in Sudan vorzugehen, hat die EU am 13. Juli 2026 ein Importverbot für Gold aus Sudan und Exportverbote von Chemikalien zur Goldgewinnung in Sudan erlassen.

Frage 22 Seite 7

Erfasst das beim Staatsbesuch am 10. und 11. September 2026 unterzeichnete Rechtshilfeabkommen in Strafsachen mit den VAE auch Steuerstraftaten nach den §§ 370 ff. der Abgabenordnung (AO) sowie Betrugs- und Marktmanipulationsdelikte im Zusammenhang mit Finanzprodukten, und sieht es die Auslieferung von in Deutschland mit Haftbefehl gesuchten Personen aus den VAE vor, oder enthält es Ausnahmen für fiskalische Delikte (bitte den Vertragstext oder die einschlägigen Bestimmungen offenlegen)?

Antwort

Das Abkommen verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland und die VAE nach seinem Artikel 1 Absatz 1, „einander nach diesem Abkommen so weit wie möglich Rechtshilfe bei Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und gerichtlichen Verfahren in strafrechtlichen Angelegenheiten zu leisten“. In Abgaben-, Steuer- und Zollstrafsachen darf die Zusammenarbeit ausweislich von Artikel 2 des Abkommens nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Hinterziehung der Abgaben, Steuern oder Zölle im Hoheitsbereich der ersuchten Vertragspartei nicht unter Strafe steht oder dort keine entsprechenden Abgaben, Steuern oder Zölle erhoben werden. Entsprechend erfasst es auch die in der Frage beschriebenen Deliktskategorien. Nach seinem Artikel 2 Absatz 4 Nummer 1 findet das Abkommen dagegen keine Anwendung auf Ersuchen um Auslieferung und die Festnahme oder Inhaftierung von Personen zum Zwecke der Auslieferung.

Frage 23 Seite 8

In wie vielen Steuerstrafverfahren gegen Influencerinnen und Influencer, Content-Creatorinnen und Content-Creator oder Finfluencerinnen oder Finfluencer, die den Bundes- und Landesfinanzbehörden bekannt sind (etwa aus den Datenauswertungen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen), haben die Beschuldigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlegt, wie viele Rechtshilfe- oder Auslieferungsersuchen wurden in diesen Fällen seit 2020 an die VAE gerichtet, und wie viele davon wurden bewilligt, abgelehnt oder nicht beantwortet?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten zu der vorgenannten Frage vor.

Frage 24 Seite 8

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass eine Diversifizierung der Lieferketten für kritische Rohstoffe – insbesondere Seltene Erden bzw. Permanentmagnetmetalle (Neodym, Dysprosium, Terbium), Gallium, Germanium sowie Kobalt – über die Vereinigten Arabischen Emirate lediglich eine zusätzliche, intransparente Handels- und Verarbeitungsstufe schafft, ohne die faktische Abhängigkeit von chinesischen Förder- und Verarbeitungskapazitäten entlang dieser Lieferketten zu verringern, und was tut sie dagegen?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt konsequent das Ziel, einseitige Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen zu reduzieren. Dafür hat sie einen umfassenden Aktionsplan Rohstoffe zur Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffpolitik erarbeitet mit dem Ziel, Unternehmen wirksam dabei zu unterstützen, ihre Rohstoffversorgung zu diversifizieren, einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren, das Risiko von Lieferengpässen für wichtige Rohstoffe zu minimieren und ihre Kreislaufführung zu stärken. Der Plan beinhaltet neben kurzfristigen auch mittel- und langfristig angelegte Elemente, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Mit dem Rohstofffonds hat die Bundesregierung zudem ihre rohstoffpolitischen Instrumente erweitert, um Unternehmen gezielt bei der Diversifikation ihrer Rohstoffbezugsquellen zu unterstützen.

Frage 25 Seite 8

Welche Kosten sind dem Bundeshaushalt durch den Besuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, und seiner Delegation in Deutschland insgesamt entstanden (bitte nach beteiligten Bundesministerien und Bundesbehörden, Kostenarten – insbesondere Sicherheit, Protokoll, Transport, Unterbringung und Personal – sowie den jeweiligen Haushaltstiteln aufschlüsseln und etwaige Erstattungen durch die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die beim Bund verbleibenden Nettokosten ausweisen), und, sofern eine abschließende Bezifferung noch nicht möglich ist, bis wann wird die Bundesregierung vollständige Angaben vorlegen?

Antwort

Belastbare Auskünfte über die Kosten des Staatsbesuchs des Präsidenten der VAE können erst nach Abrechnung aller Ausgaben erteilt werden.

Soweit durch den Staatsbesuch zusätzliche Sicherheitsaufwendungen für diese Veranstaltungen entstanden sind, ist deren Abrechnung noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Bezifferung ist daher derzeit nicht möglich. Die Abrechnung wird voraussichtlich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 erfolgen.

Frage 26 Seite 9

Wer war Teil der Delegation von Mohammed bin Zayed Al Nahyan?

Antwort

Die offizielle Delegation bestand aus folgenden Mitgliedern:

– Parlamentspräsident des Föderativen Nationalrats

– Stellvertretender Premierminister und Minister für Auswärtige Angelegenheiten

– Stellvertretender Vorsitzender des königlichen Hofs für besondere Angelegenheiten

– Berater des Präsidenten, Generalsekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrats

– Vorsitzender im Büro des Präsidenten für strategische Angelegenheiten

– Minister für Industrie und Zukunftstechnologien

– Minister für Außenhandel, Staatsminister für Verteidigung

– zwei Staatsministerinnen im Außenministerium

– Berater des Präsidenten für strategische Forschung und Zukunftstechnologien

– Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate in der Bundesrepublik Deutschland

– Vorsitzender in der Abteilung für Protokoll und Strategie

– Direktor des Büros des Oberbefehlshabers der emiratischen Streitkräfte