Betrugsverdachtsfälle bei GIZ GmbH-Projekten im Jemen und in Madagaskar - Aufklärungsstand, Schadenshöhe und Konsequenzen

Drs. 21/8870 · Antwort auf 21/8322VorabfassungAfD02.11.2026Zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungThema: Entwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) führt im Auftrag der Bundesregierung und mit erheblichen Mitteln aus dem Einzelplan 23 Entwicklungsvorhaben in zahlreichen Ländern durch. In erwiesenermaßen fragilen und korruptions- sowie konfliktbelasteten Staaten besteht ein erhöhtes Risiko von Fehlverwendungen, Unregelmäßigkeiten und Betrug.

Die Bundesregierung hat den Sachverhalt bislang nur in Antworten auf Schriftliche Fragen dargestellt. Auf die Schriftliche Frage 186 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Johann Saathoff, am 9. Juni 2026, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH habe bereits im Herbst 2022 eine erste unabhängige Prüfung beauftragt, um Hinweisen auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten im Jemen nachzugehen; weitere externe Prüfungen seien gefolgt. Nachdem sich die Hinweise teilweise bestätigt hatten, habe die GIZ GmbH im Frühjahr 2023 ihre Auftraggeber BMZ und Auswärtiges Amt sowie ihren Aufsichtsrat unterrichtet. Die Prüfungen zur vollständigen Feststellung des Schadens seien nicht abgeschlossen; stehe die Schadenssumme fest, müsse die GIZ GmbH dem Bund diesen Betrag erstatten. Auf die Schriftliche Frage 247 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 antwortete der Parlamentarische Staatssekretär am 10. Juli 2026, dem BMZ und dem Auswärtigen Amt hätten seit Mai 2023 Hinweise vorgelegen, die genaue Höhe des Schadens sei nicht beziffert, und die GIZ GmbH habe im Jahr 2024 eine Sonderprüfung in Madagaskar veranlasst. Nach der Antwort auf die Schriftliche Frage 240 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 hat das BMZ die Zusammenarbeit im Jemen beendet; das Portfolio der GIZ GmbH läuft im März 2027 vollständig aus.

Nach Medienberichten (insbesondere der Welt und Welt am Sonntag, vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus6a34e51daf14c0b52895f40e/giz-im-jemen-der-systematische-bandenmaessige-betrug-und-das-schweigen-des-vorstands.html) sollen die internen Bewertungen der GIZ GmbH selbst deutlich schärfer ausgefallen sein als die öffentliche Darstellung. Intern sei von „Betrug“ und später sogar von „systematischem bandenmäßigem Betrug“ die Rede gewesen. Als konkrete Methoden werden unter anderem genannt:

– die Abrechnung von Seminaren und Veranstaltungen, die tatsächlich nie stattgefunden haben,

– gefälschte bzw. überhöhte Tank- und Fahrtkostenabrechnungen,

– Manipulationen bei Wechselkursen und Währungsumrechnungen und

– Unregelmäßigkeiten bei Zuschüssen und Vergaben (www.focus.de/politik/bandenmaessiger-betrug-im-jemen-mit-deutschen-entwicklungshilfe-geldern_0efe7224-79cc-4ff9-89b7-c1f83607601e.html).

Zudem wird berichtet (ebd., Welt), dass im Zusammenhang mit dem Rückzug aus dem von den Huthis kontrollierten Nordjemen Projektakten unvollständig geblieben bzw. vernichtet worden sein sollen. Diese Darstellungen stehen in einem bemerkenswerten Gegensatz zu der zunächst nach außen kommunizierten Formulierung von bloßen „kaufmännischen Ungereimtheiten“.

Diese Antworten und die parallel bekannten Vorwürfe werfen bei den Fragestellern schwerwiegende Fragen auf. Fast vier Jahre nach der ersten von der GIZ GmbH beauftragten Sonderprüfung liegt dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit noch immer keine quantifizierte Schadenshöhe vor, obwohl die Bundesregierung selbst einen Erstattungsanspruch des Bundes gegen die GIZ GmbH in Aussicht gestellt hat. Zugleich hat die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/7509 am 4. August 2026 erklärt, sie sehe keine strukturellen Defizite in der Beteiligungsführung des Bundes. Welche Haushaltstitel von den Vorgängen betroffen sind, hat die Bundesregierung trotz ausdrücklicher Frage bislang nicht mitgeteilt.

Die Fraktion der AfD hält es für unerlässlich, dass der Deutsche Bundestag umfassend und zeitnah über den tatsächlichen Umfang möglicher Fehlverwendungen deutscher Steuermittel, über die betroffenen Haushaltstitel, über die Durchsetzung des Erstattungsanspruchs und über die strukturellen Konsequenzen unterrichtet wird. Nur so kann der Deutsche Bundestag seiner Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung und den bundeseigenen Durchführungsorganisationen gerecht werden und weiteren Verschwendungen vorbeugen.

Frage 1 Seite 2

Auf welche konkreten Erkenntnisse ging die von der GIZ GmbH im Herbst 2022 beauftragte erste unabhängige Prüfung zu kaufmännischen Unregelmäßigkeiten im Jemen zurück, wann genau (bitte Monat und Jahr angeben) und in welcher Form wurden das BMZ und das Auswärtige Amt erstmals unterrichtet, und welche weiteren externen Prüfungen mit welchen Prüfungsschwerpunkten sind seither gefolgt (bitte je Prüfung Auftraggeber, Beauftragungsdatum und Datum der Berichtsvorlage angeben)?

Antwort

Ab Mitte 2022 trafen bei der GIZ Hinweise auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten von Hinweisgebern aus dem Unternehmen, von anonymen Hinweisgebern beim GIZ Online-Hinweisgeberportal, in der GIZ Compliance-Mailbox und bei der GIZ-Landesdirektion Jemen ein.

Diesen Hinweisen ist die GIZ unmittelbar nachgegangen und hat im November 2022 ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt, die Vorfälle zu untersuchen. Dabei sollten Hinweise auf mögliches Fehlverhalten im GIZ-Landesbüro bewertet sowie Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Kontrollen und Prozessen im Hinblick auf eine wirksame Prävention gegeben werden.

Die Ergebnisse der ersten Sonderprüfung lagen im Mai 2023 vor und bestätigten die Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Die GIZ informierte im selben Monat die Auftraggeber – das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Auswärtige Amt (AA) – mündlich und in Form eines Sachstands.

Der Schwerpunkt der zweiten externen Untersuchung (Beauftragung im April 2024, Berichtsvorlage im März 2025) lag auf der Einschätzung der ermittelten Sachverhalte im Hinblick auf schwere Regelverstöße, inklusive kaufmännischer Sorgfaltspflichtverletzungen.

Eine dritte externe Prüfung (Beauftragung im Oktober 2025; Berichtsvorlage im Juni 2026) untersuchte die Abrechenbarkeit gebuchter Kosten.

Frage 2 Seite 3

Sind dem BMZ, dem Auswärtigen Amt oder dem Aufsichtsrat der GIZ GmbH Fälle bekannt, in denen im Zusammenhang mit dem Rückzug aus dem von den Huthis kontrollierten Nordjemen Projektunterlagen unvollständig geblieben, nicht gesichert oder vernichtet worden sind, und welche Folgen hat dies für die Prüfbarkeit der Mittelverwendung?

Antwort

Im Jahr 2025 musste ein Teil der Belege und Projektakten vernichtet werden, als die GIZ ihr Büro in Sanaa räumte. Der Grund war eine verschärfte Bedrohungslage. Die Belege und Akten hätten den Huthi-Rebellen in die Hände fallen können. Das hätte Leib und Leben der in den Akten erwähnten Mitarbeitenden und Partner der GIZ gefährdet.

Für die Prüfung der Fälle, in denen die Mittelverwendung in der Folge nicht unmittelbar anhand von Belegen geprüft werden konnte, wurden Erkenntnisse aus vollständig dokumentierten Vorgängen übertragen.

Frage 3 + 19 Seite 3

3Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Erstattungsanspruch des Bundes gegen die GIZ GmbH, den die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 186 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 angekündigt hat, in welcher Höhe ist bislang ein Teilbetrag festgestellt, geltend gemacht oder vereinnahmt worden, bei welchem Einnahmetitel wird eine solche Erstattung gebucht, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit der abschließenden Feststellung der Schadenshöhe?

19Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Schadenshöhe im Jemen trotz der seit dem Herbst 2022 laufenden Prüfungen bis heute nicht beziffert ist, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätze der Bundeshaushaltsordnung?

Antwort

Die Fragen 3 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Die Ansprüche basieren auf den vertraglichen Vereinbarungen zwischen GIZ und Bund sowie auf allgemeinen zivilrechtlichen Grundlagen.

Die Summe ist bereits vollständig festgestellt worden, sie beträgt 15 045 851,98 Euro. Diese Summe ist vollständig geltend gemacht, die GIZ hat den Ausgleich bereits in die Wege geleitet. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der Ausgleich im Einzelplan 23 beim Titel 2311 11999 gebucht wird. Im Einzelplan 05 werden derartige Buchungen auf den Titeln 0501 687 34 und 0501 119 99 vereinnahmt.

Ein Teil des Ausgleichs findet im Wege der Verrechnung statt.

Frage 4 Seite 4

Aus welchen Kapiteln und Titeln des Einzelplans 23 – insbesondere Kapitel 23 01 Titel 896 03 (Bilaterale Technische Zusammenarbeit) – und gegebenenfalls des Einzelplans 05 wurden die von den Betrugsverdachtsfällen betroffenen Vorhaben im Jemen und in Madagaskar finanziert, und in welcher Höhe (bitte je Vorhaben und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

Antwort

In Bezug auf den Jemen wird auf die Anlage 1 mit dem Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) verwiesen. Eine Veröffentlichung der Angaben kann nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit Blick auf den Schutz von Hinweisgebenden mit Bezug zu den dort genannten Vorhaben nicht erfolgen, da in der volatilen Situation vor Ort eine reale Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen besteht.

Der genannte bestätigte Betrugsfall in Madagaskar, der Gegenstand der Sonderprüfung war, betraf keine Vorhaben, sondern das Landesbüro.

Frage 5 Seite 4

Für wie viele der betroffenen Vorhaben im Jemen liegen dem BMZ und dem Auswärtigen Amt prüfbare Verwendungsnachweise vor, in wie vielen Fällen wurde die Prüfung der Verwendungsnachweise ausgesetzt oder abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wurden Mittel wegen fehlender oder unvollständiger Nachweise zurückgefordert?

Antwort

Die Ermittlung der Schadenssumme, die BMZ und AA für sämtliche Fälle der Jahre 2014 bis 2024 auszugleichen ist, wurde Mitte September 2026 abgeschlossen. Damit wurden die Rückforderungen für alle betroffenen Vorhaben abgedeckt. Zu Höhe und Rückforderung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Wie viele Mitarbeiter der GIZ GmbH (lokal und international) wurden im Zusammenhang mit den Vorgängen im Jemen freigestellt, suspendiert, entlassen oder anderweitig arbeitsrechtlich belangt, und seit wann?

Antwort

Insgesamt hat sich die GIZ von 24 nationalen Mitarbeitenden getrennt. Im September 2023 wurde acht nationalen Mitarbeitenden fristlos gekündigt. 14 lokale Arbeitsverträge wurden Ende September 2023 nicht verlängert. Zudem wurden zwei nationale Mitarbeitende im September freigestellt, deren Verträge im Dezember 2023 ausliefen. In einzelnen Fällen ist die arbeitsrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Frage 7 Seite 4

Inwieweit wurden gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet oder an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, und was ist der aktuelle Stand dieser Verfahren?

Antwort

Im Zusammenhang mit den Vorgängen im Jemen wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet.

Frage 8 Seite 5

Zu welchen Zeitpunkten hat das BMZ in seiner Funktion als Beteiligungsführung die Vorgänge im Jemen seit dem Jahr 2022 im Aufsichtsrat der GIZ GmbH behandelt, und welche Beschlüsse, Auflagen oder Weisungen sind daraus hervorgegangen?

Antwort

Es wird auf die Anlage 2 verwiesen mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD).* Eine Veröffentlichung der Angaben kann nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit Blick auf den Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen des Aufsichtsrats der GIZ nicht erfolgen.

* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Frage 9 Seite 5

Wann, und in welcher Form wurden der Deutsche Bundestag und die zuständigen Ausschüsse, insbesondere der Haushaltsausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss, erstmals und in der Folge über die Hinweise und den Fortgang der Aufklärung unterrichtet?

Antwort

Der Abschluss der Aufarbeitung der Compliance-Fälle im Jemen ermöglicht nunmehr eine umfassende Information des Deutschen Bundestages. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.

Frage 10 Seite 5

Hat der Bundesrechnungshof die Vorgänge im Jemen und in Madagaskar geprüft oder hierzu Prüfungsmitteilungen oder Berichte nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgelegt, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Antwort

Nein.

Frage 11 + 16 Seite 5

11Welche konkreten Maßnahmen hat die GIZ GmbH seit Bekanntwerden der Hinweise im Jemen gegebenenfalls ergriffen, um weitere Schäden zu verhindern und die Kontrollsysteme zu verbessern?

16Welche strukturellen Änderungen bei der GIZ GmbH (insbesondere bei der internen Revision, dem Compliance-System und der Projektsteuerung in fragilen Staaten) hat das BMZ infolge der Vorgänge im Jemen und in Madagaskar gegebenenfalls verlangt oder angestoßen?

Antwort

Die Fragen 11 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Die GIZ hat ihr Internes Kontrollsystem (IKS) und Compliance Management System (CMS) weiterentwickelt, risikobasierter ausgerichtet und die Einhaltung der Vorgaben und Standards aus ihrem Regelwerk besser abgesichert. Sie hat den Compliance-Länderindex zur besseren Erfassung von Compliance-Risiken in Einsatzländern überarbeitet. Die Kontrollmechanismen für Länder, die aufgrund von Kriterien wie der Sicherheitslage oder Compliancegefahren als Risiko- oder Hochrisikoländer eingestuft sind, wurden geschärft. Zudem wurden die Anforderungen an Compliance-Maßnahmen und Strukturen in den Landesbüros im GIZ-internen Regelwerk erhöht.

Außerdem hat die GIZ die Regeln zur Rotation in kaufmännischen Schlüsselpositionen geschärft. Führungskräfte erhalten Compliance-Trainings, um Fehlverhalten frühzeitig erkennen zu können. Das Hinweisgebersystem wurde weiterentwickelt. Darüber hinaus ist seit 2023 die Digitalisierung aller kaufmännischen Akten und Personalakten verpflichtend, was die Dokumentation sowie die Kontrolle aus der Zentrale in Deutschland verbessert.

Frage 12 Seite 6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Sonderprüfung der GIZ GmbH in Madagaskar aus dem Jahr 2024 vor (bitte Gegenstand, Zeitraum, wesentliche Ergebnisse, festgestellte Unregelmäßigkeiten und Schadenshöhe, sofern bezifferbar, angeben)?

Antwort

Zwischen Juni 2022 und Juni 2024 haben drei lokale Mitarbeitende des GIZ Landesbüros durch nicht autorisierte Banküberweisungen an unbekannte Dritte und Manipulation der Buchhaltung einen Schaden von 187 281,00 Euro verursacht.

Frage 13 Seite 6

Welche Konsequenzen (arbeitsrechtlich, organisatorisch, vertraglich) wurden aus der Sonderprüfung in Madagaskar gezogen (vgl. Frage 12)?

Antwort

Die drei unmittelbar verantwortlichen Mitarbeitenden wurden fristlos entlassen und strafrechtlich verfolgt. Die verantwortliche Führungskraft wurde wegen Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten ebenfalls fristlos entlassen.

Um das Risiko weiterer Compliance-Fälle zu minimieren, wurden im Landesbüro unter anderem ein elektronisches Zahlungssystem eingeführt, die Leitungsstelle Finanzen mit einer regionalen Fachkraft besetzt, eine spezielle Compliancegruppe eingesetzt und eine disziplinarische Trennung der für Zahlungsverkehr und Buchhaltung zuständigen Mitarbeitenden eingeführt.

Frage 14 + 15 Seite 6

14In welchen weiteren Nehmerländern außer Madagaskar (zum Beispiel Somalia) sind seit dem Jahr 2022 gegebenenfalls Verdachtsmomente auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten bei GIZ GmbH-Vorhaben aufgetreten, und in welchen dieser Fälle wurden Sonderprüfungen, forensische Untersuchungen oder vergleichbare Sondermaßnahmen veranlasst (in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 247 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 hat die Bundesregierung als Sonderprüfung seit dem Jahr 2024 allein Madagaskar benannt; bitte gegebenenfalls Land, Zeitraum und Ergebnis angeben)?

15In welcher Höhe wurden in den gegebenenfalls betroffenen Ländern (vgl. Frage 14) Projektmittel gegenüber Auftragnehmern, Zuschussempfängern oder Beschäftigten zurückgefordert, in welcher Höhe konnten Mittel tatsächlich zurückerlangt werden, und in wie vielen Fällen wurde von einer Rückforderung abgesehen?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.

Auf Veranlassung der internen Revision wurden seit dem Jahr 2022 in den Ländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nur Sonderprüfungen für den Jemen sowie Madagaskar durchgeführt. Die Prüfungen erfolgten jeweils durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Eine gesonderte statistische Erfassung von Verdachtsmomenten auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten erfolgt nicht. Revisionsprüfungen im genannten Zeitraum haben jedoch keine weiteren Verdachtsmomente kaufmännischer Unregelmäßigkeiten in den geprüften Ländern ergeben, die zu vergleichbaren forensischen Untersuchungen geführt hätten.

Frage 17 Seite 7

Welche konkreten Auflagen, Zielvereinbarungen oder Berichtspflichten hat das BMZ der GIZ GmbH seit dem Jahr 2023 zur internen Revision, zum Compliance-System und zur Projektsteuerung in fragilen Staaten gegebenenfalls auferlegt (bitte je Maßnahme Datum und Gegenstand angeben)?

Antwort

Das BMZ hat im März 2026 veranlasst, dass die Regeln für die ad hoc Berichterstattung zu Compliance-Fällen an das BMZ konkretisiert werden.

Mit den mittelfristigen Zielvorgaben der Gesellschafterin an die GIZ 2026 bis 2029, die zum 1. Januar 2026 in Kraft traten, hat die Gesellschafterin der GIZ die Vorgabe gemacht, ihr Compliance-System weiter zu stärken, was insbesondere durch die Zertifizierung des Compliance-Systems der GIZ gemäß ISO 37301 bis zum 31. Dezember 2029 dokumentiert werden soll.

Frage 18 Seite 7

Welche Mittel sind für die Abwicklung des im März 2027 auslaufenden GIZ GmbH-Portfolios im Jemen im Haushaltsjahr 2027 veranschlagt, welche Vorhaben werden bis dahin noch fortgeführt, und wie wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung in der Abwicklungsphase geprüft?

Antwort

Es wurden keine zusätzlichen Mittel zugesagt. Das Vorhaben „Verbesserung des Zugangs zu sozialen Basisdienstleistungen für Binnenvertriebene und lokale Bevölkerung im Jemen“ läuft regierungsfern mit noch vorhandenen Mitteln von 700 000 Euro. Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Mittelverwendung wird auf die in der Antwort zu Frage 11 aufgeführten Maßnahmen zur Schärfung des Kontroll- und Compliance-Systems verwiesen.

Frage 20 Seite 7

Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen umfassenden Bericht über den Gesamtkomplex der Unregelmäßigkeiten bei GIZ GmbH-Projekten im Jemen und in Madagaskar vorzulegen, und wenn ja, bis wann?

Antwort

Die Bundesregierung kommt ihren parlamentarischen Auskunftspflichten vollumfänglich nach und steht für etwaige Unterrichtungen in den betroffenen Ausschüssen zur Verfügung.

Frage 21 Seite 7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisher bekannten Vorgängen für die künftige Mittelallokation und die Risikobewertung von GIZ GmbH-Vorhaben in fragilen und konfliktbelasteten Staaten?

Antwort

Die entscheidenden Konsequenzen aus den Vorgängen sind auf Ebene der GIZ gezogen worden, die ihre Instrumente und Kontrollmechanismen signifikant geschärft hat, insbesondere im Bereich der Fernsteuerung. Jede konkrete Mittelallokation und jede Risikobewertung bleibt eine Frage des Einzelfalls.