Kosten, Empfänger und Kontrolle der deutschen Ukraine-Hilfe im In- und Ausland

Drs. 21/8872 · Antwort auf 21/8052VorabfassungAfD02.11.2026Zuständig: Auswärtiges AmtThemen: Außenpolitik und internationale BeziehungenÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach der Übersicht der Bundesregierung „Bilaterale Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine“ hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskriegs zivile und militärische Unterstützung geleistet oder bereitgestellt; darin eingeschlossen sind auch die Leistungen an Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige in Deutschland (www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2201464/5f307970470d06878af4f84fff-956613e84/liste-ukr-bilaterale-hilfe-data.pdf?download=l). Zum Stand vom 30. Juni 2026 sind danach 100,9 Mrd. Euro geleistet oder bereitgestellt worden. Die Fragesteller verstehen unter Ukraine-Hilfe die Leistungen an die und in der Ukraine ebenso wie die Leistungen an Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige in Deutschland.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich intensiv für ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und den G7.

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten eines militärischen Siegs Russlands über die Ukraine die Kosten der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden. Die Bundesregierung wird die Ukraine daher auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.

Aufgrund der erforderlichen Vertraulichkeit in der Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg können einige Angaben zu Unterstützungsleistungen für die Ukraine nicht offen erfolgen. Die entsprechenden Antworten zu den Fragen 2, 2a, 2b, 3 sowie 12, 12a und 12b sind daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert an den Bundestag übermittelt.

Frage 1 Seite 2

Wie hoch sind nach der Übersicht der Bundesregierung „Bilaterale Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine“ (Stand: 30. Juni 2026) die seit dem 24. Februar 2022 insgesamt geleisteten oder bereitgestellten Mittel der zivilen und der militärischen Unterstützung jeweils (bitte getrennt nach ziviler und militärischer Unterstützung in Euro angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 bilaterale zivile Unterstützung für die Ukraine in Höhe von mehr als 43,3 Mrd. Euro geleistet und militärische Unterstützung in Höhe von rund 57,6 Mrd. Euro geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt (Stand: 30. Juni 2026).

Frage 1a + 1b Seite 2

1aWie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Haushaltsjahre (bitte tabellarisch nach Jahr, ziviler und militärischer Unterstützung sowie Betrag in Euro aufschlüsseln)?

1bWie hoch sind darin jeweils die Leistungen an die und in der Ukraine und die Leistungen an Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige in Deutschland (bitte je Haushaltsjahr getrennt in Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6845 verwiesen.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 2

2Wie hoch waren die Ist-Ausgaben für die Ukraine-Hilfe in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 sowie im Haushaltsjahr 2026 zum Stand vom 30. Juni 2026 jeweils für die folgenden Titel des Regierungsentwurfs 2027 (bitte tabellarisch nach Jahr, Titel und Betrag in Euro aufschlüsseln): Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 687 06 „Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“; Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 687 03 „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“; Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 687 21 „Deutscher Anteil am Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ zugunsten der Ukraine“; Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 671 06 „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland“; Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 671 11 „Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine“; Einzelplan 09, Kapitel 0903, Titel 687 01 „Energie- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine“; Einzelplan 23, Kapitel 2310, Titel 687 31 „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“; Einzelplan 23, Kapitel 2310, Titel 896 02 „Übernahme von Verpflichtungen aus dem ungebundenen Finanzkredit Energie an die Ukraine“; Einzelplan 10, Kapitel 1010, Titel 683 07 „Hilfen zur Abmilderung der Folgen des Krieges in der Ukraine“; Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 687 07 „Finanzielle Unterstützung der Ukraine“ sowie Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 676 21 „Absicherung des deutschen Anteils an einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe der EU in Form eines Darlehens für die Ukraine“?

2aAus welchen Vorgängertiteln wurden diese Zwecke in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 finanziert, und wie hoch waren deren Ist-Ausgaben (bitte die jeweilige Titelnummer und Bezeichnung des betreffenden Haushaltsjahres angeben und tabellarisch nach Jahr, Titel und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

2bWie hoch waren die Ausgabereste dieser Titel am Ende eines jeden Haushaltsjahres seit 2022 (bitte tabellarisch nach Jahr, Titel und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Diese ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird gesondert an den Bundestag übermittelt.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Frage 2c Seite 3

Wie hoch waren die Verpflichtungsermächtigungen dieser Titel im Sachzusammenhang je Haushaltsjahr seit 2022, und wie verteilen sich deren Fälligkeiten auf die Jahre (bitte tabellarisch nach Jahr, Titel, Betrag in Euro und Fälligkeitsjahr aufschlüsseln)?

Antwort

Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen.

Keine Antwortpflicht der Bundesregierung besteht damit insbesondere dann, wenn sich die erbetenen Informationen unproblematisch aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lassen.

Die Haushaltspläne sind öffentlich einsehbar. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Frage 3 Seite 3

Wie verteilen sich der Ansatz des Titels 687 06 im Regierungsentwurf 2027, die Ist‑Ausgaben des Haushaltsjahres 2025 und die Ist-Ausgaben des Haushaltsjahres 2026 zum Stand vom 30. Juni 2026 auf die sieben Positionen, in die dieser Titel im gedruckten Haushaltsplan aufgegliedert ist, nämlich „Unterstützung Ukraine (BMVg)“, „Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine – Anteil BMVg“, „Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine – Anteil AA“, „Wiederbeschaffung (BMVg)“, „European Peace Facility (EPF) Ukraine“, „Behandlung ukrainischer Soldaten (BMG)“ sowie „Transport, Containermiete“ (bitte tabellarisch je Position den Ansatz des Haushaltsjahres 2027 sowie Ansatz und Ist-Ausgaben der Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils in Euro angeben), in welcher Höhe sind die Ausgaben des Titels 687 06 seit dem Haushaltsjahr 2025 nach Haushaltsvermerk Nummer 7 auf die deutsche Verteidigungsquote nach NATO-Kriterien angerechnet worden, und in welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 die Ausgaben des Titels 687 03 für die Unterstützung der Ukraine entsprechend angerechnet (bitte je Haushaltsjahr, Titel und Betrag in Euro angeben)?

Antwort

Die erbetenen Informationen sind „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden dem Bundestag gesondert als Anlage 2 übermittelt.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Frage 4 Seite 4

Welche Einnahmen sind seit dem Haushaltsjahr 2022 beim Titel 272 03 „Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Friedensfazilität zu besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“ (Einzelplan 60, Kapitel 6002) vereinnahmt worden, einschließlich des Umfangs der vereinnahmten Zufallsgewinne aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten (bitte tabellarisch nach Jahr, Rechtsgrund und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Die seit März 2022 vorgenommene sanktionsrechtliche Immobilisierung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank bei EU-Zentralverwahrern führt zu außergewöhnlichen und unerwarteten Zufallsgewinnen der Zentralverwahrer. Mit diesen sogenannten „Windfall Profits“ wurden teilweise durch die Mitgliedstaaten, im Rahmen eines festgelegten Verfahrens innerhalb der EU, Beschaffungen für die Ukraine vorgenommen. Deutschland war im Jahr 2024 für ein Projekt i. H. v. 100 Mio. Euro und im Jahr 2025 i. H. v. 217,5 Mio. Euro Implementierungspartner. Diese Beträge wurden bei Kapitel 6002 Titel 272 03 angenommen. Rechtsgrundlage sind der Beschluss des Ausschusses der Europäischen Friedensfazilität vom 21. Juni 2024 (WK 8729/2024 Rev2) und zwei „Contribution Agreements“ als Projektvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Auswärtigen Amt.

Frage 4a Seite 4

Welche Mehrausgaben wurden aus diesen Einnahmen gedeckt (bitte tabellarisch nach Jahr, Titel und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Die Einnahmen bei Kapitel 6002 Titel 272 03 wurden zur Leistung von Mehrausgaben bei Kapitel 6002 Titel 687 06 verwendet und wurden in voller Höhe gemäß der Antwort zu Frage 4 verwendet.

Frage 4b Seite 4

Fließen diese Einnahmen dem Bundeshaushalt in voller Höhe zu, oder verbleiben sie ganz oder teilweise bei der Europäischen Union oder einer anderen Stelle (bitte je Haushaltsjahr den dem Bundeshaushalt zugeflossenen und den nicht zugeflossenen Betrag in Euro angeben)?

Antwort

Diese Einnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden und dienen nur zur Leistung von Mehrausgaben bei Kapitel 6002 Titel 687 06.

Frage 4c Seite 4

In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Haushaltsjahr 2022 Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten nicht dem Bundeshaushalt, sondern Haushalten, Fonds oder Instrumenten der Europäischen Union zugeflossen (bitte tabellarisch nach Jahr, Instrument und Betrag in Euro aufschlüsseln), und sofern der Bundesregierung dazu keine Kenntnis vorliegt, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Kommunikation der EU-Kommission hierzu (abrufbar unter www.eeas.europa.eu/delegations/ukraine/eu-receives-eur14-billion-revenue-immobilised-russian-assets-be-used-supporting-ukraine_en?s=232).

Frage 5 + 5a + 5b + 5c + 6 Seite 5

5Welche Projekte und Vorhaben sind seit dem Haushaltsjahr 2022 aus Mitteln der Ukraine-Hilfe gefördert oder durchgeführt worden (bitte tabellarisch je Projekt nach Ressort, Haushaltstitel, Bezeichnung des Projekts, Zuwendungsempfänger oder Durchführungsorganisation, Ort der Durchführung, Laufzeit, bewilligtem Betrag und bis zum 30. Juni 2026 ausgezahltem Betrag jeweils in Euro aufschlüsseln)?

5aWie viele Projekte sind dabei je Ressort und Haushaltsjahr gefördert oder durchgeführt worden (bitte je Ressort und Haushaltsjahr zählen)?

5bWie viele dieser Projekte sind nicht begonnen, vorzeitig beendet oder nicht abgeschlossen worden, und in welcher Höhe wurden dabei bereits ausgezahlte Mittel zurückgefordert (bitte je Haushaltsjahr die Zahl der Projekte und den Betrag in Euro angeben)?

5cFührt die Bundesregierung eine ressortübergreifende Liste dieser Projekte (bitte mit Ja oder Nein antworten), und sofern eine Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

6An welche Zuwendungsempfänger und Auftragnehmer sind seit dem Haushaltsjahr 2022 über den gesamten Bundeshaushalt Mittel der Ukraine-Hilfe in Deutschland geflossen (bitte tabellarisch nach Jahr, Titel, Empfänger, Betrag in Euro und Zweck, je Ressort und getrennt nach Stellen im Inland und Empfängern im Ausland, einschließlich Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und Beratungsunternehmen aufschlüsseln; soweit einzelne Angaben nicht offen mitgeteilt werden können bitte die aggregierte je Ressort und Haushaltsjahr angeben sowie die Rechtsgrundlage benennen), und sofern eine Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

Antwort

Die Fragen 5 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine verwiesen, die quartalsweise aktualisiert und auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird (abrufbar unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274). Eine Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln, Projekten oder Zuwendungsempfängern ist aufgrund der Vielzahl an betroffenen Haushaltstiteln sowie der hohen Komplexität und Unterschiedlichkeit der Maßnahmen nicht mit angemessenem Aufwand darstellbar. Zudem äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu einzelnen militärischen Unterstützungsleistungen und stellt keine solche Aufstellung zur Verfügung, um Rückschlüsse auf die Kapazitäten und Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte zu verhindern.

Frage 7 Seite 5

Wie hoch waren die Ausgaben für externe Beratung und Gutachten im Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe je Ressort seit dem Haushaltsjahr 2022 (bitte tabellarisch nach Jahr, Titel, Auftragnehmer, Betrag in Euro und Gegenstand aufschlüsseln), und sofern eine Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine Ausgaben im Sinne der Fragestellung getätigt.

Frage 8 + 9 + 9a + 9b + 10 + 10a + 10b + 10c + 10d Seite 6

8Führt die Bundesregierung eine Übersicht der aus Titel 687 06 beauftragten Unternehmen (bitte mit Ja oder Nein antworten)?

9Welche Unternehmen sind bei der Beschaffung von Ausrüstung aus Mitteln des Titels 687 06 beauftragt worden (bitte tabellarisch nach Unternehmen, Haushaltsjahr, Gerät, Betrag in Euro und Zahl der Aufträge aufschlüsseln; soweit einzelne Angaben nicht offen mitgeteilt werden können bitte die aggregiert je Haushaltsjahr angeben sowie die Rechtsgrundlage benennen)?

9aWie viele Vergaben erfolgten dabei je Haushaltsjahr ohne Wettbewerb (bitte je Jahr zählen)?

9bWenn eine Erfassung im Sinne der vorstehenden Fragen nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

10Bestehen Vereinbarungen, nach denen die Ukraine oder eine ukrainische Stelle Rüstungsgüter, Munition oder sonstige Leistungen unmittelbar bei einem Unternehmen bestellt und die Bundesrepublik Deutschland die daraus entstehenden Kosten trägt (bitte mit Ja oder Nein antworten)?

10aWenn ja, welche Vereinbarungen dieser Art bestehen seit dem Haushaltsjahr 2022 (bitte tabellarisch nach Jahr, bestellender Stelle, beauftragtem Unternehmen, Gegenstand, Haushaltstitel und Betrag in Euro aufschlüsseln; soweit einzelne Angaben nicht offen mitgeteilt werden können bitte die aggregiert je Haushaltsjahr angeben sowie die Rechtsgrundlage benennen)?

10bWelche Höchstbeträge sind darin für die von der Bundesrepublik Deutschland zu tragenden Kosten festgelegt (bitte je Vereinbarung und Betrag in Euro angeben)?

10cAuf welche Weise stellt die Bundesregierung vor der Begleichung einer solchen Rechnung fest, dass die bestellte Leistung erbracht und die Ware geliefert worden ist, und welche deutsche Stelle prüft die Rechnung sachlich und rechnerisch?

10dWelche Möglichkeit hat die Bundesregierung, eine solche Bestellung abzulehnen, zu begrenzen oder eine bereits eingegangene Verpflichtung zu beenden?

Antwort

Die Fragen 8 bis 10d werden gemeinsam beantwortet.

Die militärische Unterstützung erfolgt entlang der offiziell bestätigten und priorisierten Bedarfe der Ukraine. Die zuständigen ukrainischen Stellen beauftragen die Unternehmen. Die Bundesregierung ist kein Vertragspartner, sondern stellt nach fachlicher und wirtschaftlicher Prüfung sowie ressortübergreifender Abstimmung die Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bereit. Zahlungen erfolgen ausschließlich an die beauftragten Unternehmen nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Leistungs- und Liefermeilensteine und nach Prüfung und Bestätigung der Lieferung oder Leistungserbringung durch den Leistungsempfänger.

Weitergehende Angaben zu Unternehmen sowie einzelnen Auftrags- und Finanzierungsbeziehungen können Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Versorgungsstrukturen der ukrainischen Streitkräfte ermöglichen sowie die Sicherheit der beteiligten Unternehmen und ihrer Beschäftigten gefährden. Zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland macht die Bundesregierung hierzu keine weitergehenden Angaben.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c Seite 7

11An welche staatlichen Stellen, Ministerien, Unternehmen und Organisationen in der Ukraine sind seit dem Haushaltsjahr 2022 deutsche Mittel der Ukraine-Hilfe geflossen (bitte tabellarisch nach Jahr, Titel, Empfänger, Betrag in Euro und Zweck aufschlüsseln)?

11aWelche Stelle auf ukrainischer Seite bewirtschaftet die von Deutschland bereitgestellten Mittel?

11bWelcher deutschen Stelle gegenüber ist diese Stelle rechenschaftspflichtig?

11cWenn eine Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12568 verwiesen. Darüber hinaus erfolgte keine direkte finanzielle Unterstützung staatlicher Stellen, Ministerien, Unternehmen und Organisationen im Sinne der Fragestellung.

Frage 12 + 12a + 12b Seite 7

12Wie haben sich die seit dem Haushaltsjahr 2022 für die Ukraine bereitgestellten deutschen Mittel nach Zahlungsweg verteilt (bitte je Haushaltsjahr und Betrag in Euro getrennt nach bilateralen Zahlungen, dem beim Internationalen Währungsfonds geführten Konto, der Europäischen Friedensfazilität, Zahlungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Zahlungen über internationale Organisationen aufschlüsseln)?

12aWie verteilen sich die seit 2022 bereitgestellten Mittel auf Zuschuss, Darlehen und Garantie (bitte tabellarisch nach Jahr, Instrument und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

12bIn welcher Höhe sind aus Garantien bisher Ausfälle eingetreten (bitte tabellarisch nach Jahr, Garantie und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf Anlage 3 verwiesen. Diese ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird gesondert an den Bundestag übermittelt.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Frage 13 Seite 7

Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für Leistungen an Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige in Deutschland in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 sowie im Haushaltsjahr 2026 zum Stand vom 30. Juni 2026 nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz (bitte tabellarisch nach Jahr, Rechtskreis, Leistungsart, Haushaltstitel und Betrag in Euro, einschließlich der im Kapitel 1101 des Einzelplans 11 veranschlagten Titel, aufschlüsseln)?

Antwort

Die Ausgaben im Einzelplan 11 für die Jahre 2022 bis 2025 sowie im Haushaltsjahr 2026 zum Stand 30. Juni 2026 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 8 · 3 Zeilen × 7 Spalten
Kapitel/ TitelName des TitelsIst 2022Ist 2023Ist 2024Ist 2025Ist (30.06.2026)
In Tausend Euro
1101/632 11Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung*824 0002 053 0002 262 0002 236 0001 114 000
1101/681 12Grundsicherungsgeld2 007 0003 883 0004 201 0003 905 0001 926 000
1101/684 04Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF9 064101 426178 453176 26355 317

* Kosten der Unterkunft (hier inklusive kommunaler Anteile)

Frage 14 Seite 8

Wie viele Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige bezogen am 30. Juni 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (bitte je Rechtskreis und Bundesland aufschlüsseln)?

Antwort

Die erbetenen Informationen können dem Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden (abrufbar unter https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=23088&topic_f=migrationsmonitor).

Frage 15 Seite 8

In welcher Höhe hat der Bund seit dem Haushaltsjahr 2022 pauschale Entlastungsbeträge an die Länder und Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige gezahlt (bitte tabellarisch nach Jahr, Land, Empfänger und Betrag in Euro aufschlüsseln), und wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind seit 2022 mietzinsfrei zur Unterbringung von Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige überlassen worden (bitte je Haushaltsjahr nach Zahl der Liegenschaften, Fläche in Quadratmetern und entgangenen Mieteinnahmen in Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bund hat keine zweckgebundenen pauschalen Entlastungsbeträge an die Länder und Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige gezahlt.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt den Bedarfsträgern in Ländern und Kommunen bereits seit 2015 Liegenschaften aus ihrem Portfolio zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen mietzinsfrei zur Verfügung. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage stellt der Haushaltsvermerk 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 dar, der es der BImA ebenfalls ermöglicht, den Bedarfsträgern die dabei notwendigen und angemessenen Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten (Herrichtungskosten) zu erstatten. Der Haushaltsvermerk Nr. 3.6 wird dabei unabhängig von der Herkunft der Flüchtlinge angewendet. Da die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in die Zuständigkeit der Bedarfsträger fällt, kann die Bundesregierung keine Angaben darüber machen, ob und wie viele ukrainischen Geflüchtete in Bundesliegenschaften untergebracht sind.

Frage 16 Seite 9

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Ausgaben der Länder und Kommunen für Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige, die in ihrer Übersicht zur Unterstützung der Ukraine nicht erfasst sind (bitte je Jahr und Betrag in Euro angeben), und worauf stützt sich diese Bezifferung jeweils?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt, aufgrund der im Grundgesetz festlegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu Fragen, die die Zuständigkeit der Länder betreffen, keine Stellung.

Frage 17 Seite 9

Wie hoch war die Erwerbstätigenquote von Personen aus der Ukraine bzw. ukrainischer Staatsangehörige in Deutschland je Jahr und Land seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die jeweils zugrunde liegende Statistik benennen)?

Antwort

Es liegt keine Datengrundlage vor, die eine aufgeschlüsselte Beantwortung im Sinne der Fragestellung ermöglicht.

Frage 18 Seite 9

Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für Integrationskurse, Berufssprachkurse und Eingliederungsleistungen für Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige seit dem Haushaltsjahr 2022 (bitte tabellarisch nach Jahr, Maßnahme und Betrag in Euro aufschlüsseln)?

Antwort

Die Ausgaben für Integrationskurse können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 1 Zeilen × 5 Spalten
Integrationskurse2022202320242025
in Tausend Eurorund 118 000rund 380 000rund 430 000rund 403 000

Die bisherigen Kosten für das Haushaltsjahr 2026 lassen sich noch nicht beziffern.

Die Ausgaben für die Berufssprachkurse können der Antwort zu Frage 13 entnommen werden. Ausgaben für Eingliederungsleistungen für Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige liegen nicht vor.

Frage 19 Seite 9

Welche Minderausgaben erwartet die Bundesregierung aus dem Rechtskreiswechsel nach dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz je Haushaltsjahr (bitte je Jahr und Betrag in Euro angeben), ist eine solche Entlastung in den Ansätzen des Regierungsentwurfs 2027 bereits berücksichtigt (bitte mit Ja oder Nein antworten) und wenn ja, bei welchen Titeln ist sie berücksichtigt (bitte je Einzelplan, Kapitel, Titel und Betrag in Euro angeben)?

Antwort

Der Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz sieht für das Jahr 2027 Minderausgaben des Bundes im SGB II in Höhe von 300 Mio. Euro vor. Im Bereich der Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind für das Jahr 2027 Minderausgaben in Höhe von rund 44 Mio. Euro vorgesehen. Den Berechnungen wurde das Auslaufen der Anwendung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) zu Anfang März 2027 unterstellt, die nunmehr bis März 2028 verlängert wurde, wenngleich mit Einschränkungen. Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen aber gleichzeitig Mehrausgaben für die Länder und Kommunen, die die Minderausgaben übersteigen werden. In den Ansätzen zum SGB II und SGB XII im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 wurden die finanziellen Auswirkungen des vorgesehenen Rechtskreiswechsels noch nicht berücksichtigt, da die Verhandlungen mit den Ländern noch nicht abgeschlossen sind.

Frage 20 + 20a + 20b Seite 10

20Welche Arten von Verwendungsnachweisen werden für Zuwendungen und Leistungen im Rahmen der Ukraine-Hilfe verlangt (bitte je Rechtsgrundlage benennen)?

20aInnerhalb welcher Frist sind die Verwendungsnachweise je Rechtsgrundlage vorzulegen?

20bWie viele Verwendungsnachweise sind je Ressort und Haushaltsjahr seit 2022 eingegangen (bitte je Ressort und Haushaltsjahr nach Zahl der eingegangenen und der überfälligen Verwendungsnachweise aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftlichen Fragen 37 und 38 des Abgeordneten Boris Gamanov auf Bundestagsdrucksache 21/8047.

Frage 21 + 21a + 21b + 21c Seite 10

21Wie viele Vor-Ort-Prüfungen in der Ukraine haben deutsche Stellen seit dem Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Ukraine-Hilfe durchgeführt (bitte je Prüfung Jahr, prüfende Stelle und Anlass angeben)?

21aWie viele Personen hat die Bundesregierung seit dem Haushaltsjahr 2022 insgesamt zur Prüfung, Kontrolle oder Begleitung der Mittelverwendung in die Ukraine entsandt (bitte je Haushaltsjahr und entsendender Stelle die Zahl der entsandten Personen und die Zahl der Prüfaufenthalte angeben)?

21bWelche Feststellungen sind aus diesen Prüfungen hervorgegangen (bitte je Prüfung zusammenfassen)?

21cWenn eine Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

Antwort

Die Fragen 21 bis 21c werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Mittelverwendung ihrer Unterstützungsleistungen für die Ukraine. Im Rahmen der Projektumsetzung finden zudem Evaluierungen auf Projektebene statt. Zum Beispiel wurden in den letzten Jahren Stabilisierungsprojekte im Bereich Veteranenunterstützung evaluiert, darunter ein Projekt zur psychosozialen Unterstützung von Veteranen und ihren Familien und ein Projekt zur Reintegration von Veteranen in den Arbeitsmarkt. Die Evaluierungen erfolgen normalerweise durch Vor-Ort-Besuche, Prüfung von Unterlagen sowie Interviews und Fokusgruppengespräche unter Abwägung der außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und der örtlichen Sicherheitslage. Bei den erfolgten Überprüfungen wurden keine substanziellen Mängel festgestellt.

Frage 22 + 22a + 22b Seite 10

22In wie vielen Fällen hat geliefertes Material oder haben ausgereichte Mittel der Ukraine-Hilfe den vorgesehenen Empfänger nicht erreicht (bitte je Haushaltsjahr und Fallart zählen)?

22aIn wie vielen Fällen gab es seit dem Haushaltsjahr 2022 Zweckentfremdung, Korruptionsverdacht oder Verlust (bitte je Haushaltsjahr und Fallart die Zahl der Fälle, die Schadenshöhe in Euro und die Höhe eingeleiteter Rückforderungen in Euro angeben)?

22bWenn eine Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

Antwort

Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3848 verwiesen.

Frage 23 Seite 11

Welche Prüfungsrechte stehen dem Bundesrechnungshof bei Mitteln der Ukraine-Hilfe zu, die über die Europäische Friedensfazilität oder über internationale Organisationen verausgabt wurden (bitte je Instrument die Rechtsgrundlage benennen), und hat der Bundesrechnungshof diese Prüfungsrechte ausgeübt (bitte mit Ja oder Nein antworten)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13, 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3848 verwiesen.

Frage 24 + 24a + 24b Seite 11

24Wie viele Zuverlässigkeitsprüfungen und Sanktionslistenabgleiche wurden seit dem Haushaltsjahr 2022 im Vorfeld der Bewilligung von Mitteln der Ukraine-Hilfe sowie gegenüber der vor Ort eingesetzten Stellen durchgeführt (bitte je Haushaltsjahr und Prüfungsart Zahlen angeben)?

24aBei wie vielen Empfängern führten diese Prüfungen zum Ausschluss (bitte je Haushaltsjahr zählen)?

24bSofern eine Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und auf welche konkrete Rechtsnorm stützt die Bundesregierung eine etwaige Auskunftsverweigerung (bitte mit Paragrafen und Absatz benennen)?

Antwort

Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.

Der Abgleich von Zuwendungsempfängern mit Sanktionslisten der EU oder der VN sowie die Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen gehört zu den Standardmaßnahmen im Projektmanagement und der Umsetzung deutscher Unterstützungsleistungen in der Ukraine.