Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt "Supporting Solutions - Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine"

Drucksache 21/891Antwortauf die Kleine Anfrage 21/48314.07.202512 Seiten36 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung das Projekt „Supporting Solutions – Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)-ID: DE-1-202340529, www.transp arenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202340529?title=support+solutions) mit einem Gesamtvolumen von 9,5 Mio. Euro, von denen bis Mai 2025 etwa 3,5 Mio. Euro ausgezahlt wurden (ebd.). Das Projekt, das vom 6. November 2023 bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt, mit dem Norwegian Refugee Council (NRC) als Projektträger (ebd.). Es zielt auf die Verbesserung der Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen, Rückkehrern und verbleibenden Gemeinschaften durch Maßnahmen wie Wohnraumbeschaffung, Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur und soziale Dienstleistungen in ukrainischen Kommunen (ebd.). Ferner ist das Projekt in die „Umwelt- und Sozialrisikokategorie B+“ eingestuft, was moderate, kontrollierbare Risiken signalisiert, die einer strengen Überwachung unterliegen (www.kfw-entwicklungsbank.de/ipf z/Projektdatenbank/Supporting-Solutions-Unterstuetzung-Von-Binnenvertrieb enen-Und-Vom-Konflikt-Betroffener-Menschen-In-Der-Ukraine-55235.htm).

Unabhängig hiervon verfolgt die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ (www.uk raine-wiederaufbauen.de/), eine eigenständige Initiative der Bundesregierung, das Ziel, den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen. Sie vernetzt Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen und fördert im Einklang mit den Lugano-Prinzipien einen inklusiven, nachhaltigen und dezentralen Wiederaufbau durch Wissenstransfer und innovative Lösungen (ebd.).

Die Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/69 bietet erste Einblicke in die Fortschritte des Projekts. Darin wird erläutert, dass sich die Maßnahmen im ersten Projektjahr (2024) auf „vorbereitende, beratende und kapazitätsaufbauende Maßnahmen, wie die Reparatur beschädigter Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, den Ausbau von Schutzräumen in Schulen, die Instandsetzung von Schulen und Gesundheitszentren sowie die Bereitstellung von Rechtsberatungsleistungen“ konzentrierten (ebd.). Ferner wird dargelegt, dass die KfW über „ein umfassendes Kontrollsystem verfügt, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen“ (ebd.). Hierzu gehört, dass „vor jeder Finanzierungszusage eine Analyse des Projektträgers vor Ort“ erfolgt, bei der „dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne Strukturen, insbesondere die internen Kontrollmechanismen, geprüft werden“ (ebd.). Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit tätigt, „müssen stets verbindlichen internationalen Standards entsprechen“ (ebd.). Eine „buchmäßige Prüfung wird jährlich von einem externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt, dessen Bericht von der KfW geprüft wird“ (ebd.). Zudem legt das NRC „alle drei Monate Unterlagen zur Mittelverwendung vor“, die „geprüft und auf ihre Plausibilität hin überprüft werden“ (ebd.). Diese Ausführungen erweisen sich jedoch aus Sicht der Fragesteller als unzureichend, da sie weder konkrete quantitative Ergebnisse, wie die Anzahl unterstützter Personen oder sanierte Gebäude, noch präzise Angaben zu den spezifischen Kontrollmechanismen und deren Wirksamkeit im Kontext der erhöhten Korruptionsrisiken in der Ukraine enthalten. Ebenso fehlen detaillierte Informationen zur Transparenz der Mittelverwendung für die deutsche Öffentlichkeit sowie zur Abwägung der Förderprioritäten im Verhältnis zu nationalen Bedarfen. Angesichts dieser Defizite wird die vorliegende Kleine Anfrage gestellt, um eine umfassende Aufklärung über die Umsetzung, Kontrolle und Effektivität des Projekts sicherzustellen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44).

Modulvorschläge und die darin enthaltenen Projektdetails sind das Ergebnis des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer ausländischen Regierung und der jeweiligen Durchführungsorganisation (DO). Sie sind inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller Projektdetails würde zu einer im Grundgesetz nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist.

Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext jederzeit möglich sind. Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten sowie entsprechend vorherige Kostenschätzungen oder Ähnliches können daher vor Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch Zielwerte. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).

Die Bundesregierung misst der Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit höchste Bedeutung bei. Sie ist bestrebt, die Mittelverwendung nachvollziehbar zu gestalten und die Prioritätensetzung unter Berücksichtigung sowohl nationaler als auch globaler Bedarfe klar zu kommunizieren. Im Rahmen des IATI-Prozesses (International Aid Transparency Initiative) engagiert sich Deutschland aktiv, um internationale Standards zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entwicklungsfinanzierungen umzusetzen. Die regelmäßige Veröffentlichung von Projektdaten nach IATI-Standards ermöglicht es der deutschen Öffentlichkeit sowie internationalen Partnern, die Mittelverwendung in der Entwicklungszusammenarbeit detailliert nachzuvollziehen. Darüber hinaus bietet das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (www.transparenzportal.bund.de) eine umfassende Einsicht in laufende Projekte, ihre Finanzierung und Wirkungsziele. Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich gezielt über den Einsatz von Haushaltsmitteln in der Entwicklungszusammenarbeit zu informieren. Auch Evaluierungen zu abgeschlossenen Projekten sind zugänglich.

Im parlamentarischen Verfahren zur Haushaltsaufstellung werden internationale Förderprioritäten und nationale Bedarfe in einem demokratischen und transparenten Prozess abgewogen. Dies geschieht unter Einbeziehung relevanter Fachausschüsse und aller Fraktionen im Bundestag. Im Ergebnis wird sichergestellt, dass die Mittelvergabe den entwicklungspolitischen Zielsetzungen entspricht, ohne nationale Bedarfe aus dem Blick zu verlieren.

Frage 1 Seite 3

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Projekts „Supporting Solutions“ implementiert, um die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration von Binnenvertriebenen in ukrainischen Kommunen zu fördern, und wie berücksichtigen diese die spezifischen Bedarfe der Zielgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das Projekt unterstützt drängende Bedarfe wie die Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, die Reparatur vom Krieg geschädigter Wohngebäude und den Ausbau von Gemeinschaftsunterkünften für Binnenvertriebene und Wohnungslose. Ferner bietet es kostenlosen Rechtsbeistand und Rechtsberatung wie z. B. bei Verlust von Dokumenten und Identitätsnachweisen oder Inanspruchnahme ukrainischer Kompensationsprogramme, sowie psychosoziale Unterstützung für Schüler und Schülerinnen und deren Lehrpersonal an. Mit partizipativen Ansätzen und engen Abstimmungen mit lokalen Behörden werden Maßnahmen gezielt auf die Bedürfnisse von Binnenvertriebenen und vulnerablen Gruppen ausgerichtet.

Frage 2 + 3 + 4 Seite 3

2Wie viele Binnenvertriebene erhielten durch das Projekt Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung oder sozialen Dienstleistungen, und welche Gemeinden waren daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3Welche quantitativen Ergebnisse, wie die Anzahl geschaffener Wohnplätze oder Arbeitsplätze, können nach über zwei Jahren Projektlaufzeit nachgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4Welche qualitativen Verbesserungen der Lebensbedingungen wurden durch das Projekt für Binnenvertriebene und betroffene Gemeinschaften erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 4

Welcher Anteil der bereits ausgezahlten 3,5 Mio. Euro bzw. der Gesamtkosten von 9,5 Mio. Euro entfallen auf Verwaltungskosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projektes vorliegen.

Frage 6 Seite 4

Welche spezifischen Mechanismen zur Prävention von Korruption wurden im Rahmen des Projekts implementiert, um potenziellen Risiken in der ukrainischen Verwaltung und Mittelverwendung entgegenzuwirken, und welche methodischen Ansätze (z. B. Audits, Monitoringsysteme) werden zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit eingesetzt?

Antwort

„Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das dazu öffentlich verfügbare Leistungsprofil ist für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Durchführungsorganisationen verpflichtend und beinhaltet verbindliche Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf internationale Standards.

Frage 7 Seite 4

Welche konkreten Kriterien und Standards werden bei der vor jeder Finanzierungszusage durchgeführten Analyse des Projektträgers (Norwegian Refugee Council) angewendet, um dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne Kontrollmechanismen zu bewerten, und wie werden die Ergebnisse dieser Analyse dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Staatliche und nicht-staatliche Partnerorganisationen, die Finanzierungen erhalten, werden zuvor auf kaufmännische und rechtliche Eignung geprüft, inkl. Sanktionslisten. Erfahrungen aus vorherigen Vertragsverhältnissen mit dem Projektträger werden berücksichtigt. Das BMZ wird über die Ergebnisse der Prüfung informiert und berücksichtigt diese bei der Beauftragung.

Frage 8 Seite 4

Welche „verbindlichen internationalen Standards“ müssen bei den Auftragsvergaben durch den Projektträger eingehalten werden, und wie überprüft die KfW die Einhaltung dieser Standards in der Praxis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Auftragsvergaben in diesem Vorhaben erfolgen nach den Vergaberichtlinien des Norwegian Refugee Council (NRC). Die KfW hat die Vergaberichtlinien mit den FZ-Vergaberichtlinien geprüft. Abweichungen sind im Rahmen zusätzlicher Verträge reguliert. Hierdurch wird die Einhaltung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Fairness, der Transparenz, der Vertraulichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit gewährleistet.

Frage 9 Seite 5

Wie gestaltet sich der Prozess der jährlichen „buchmäßigen Prüfung“ durch den externen Wirtschaftsprüfer, welche spezifischen Aspekte der Mittelverwendung werden dabei untersucht, und sind die resultierenden Berichte öffentlich zugänglich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die jährliche buchmäßige Prüfung durch den externen Wirtschaftsprüfer wird durch den Projektträger gemäß einer mit der KfW vereinbarten Leistungsbeschreibung in Auftrag gegeben.

Die Prüfung der Mittelverwendung umschließt den gesamten Prozess von der (Erst-) Auszahlung durch die KfW bis zur Mittelendverwendung im Vorhaben. Die Prüfung wird von einem Wirtschaftsprüfer anhand internationaler Prüfungsstandards durchgeführt und sind nicht öffentlich zugänglich.

Frage 10 Seite 5

Welche Unterlagen zur Mittelverwendung reicht der Norwegian Refugee Council alle drei Monate ein, welche Kriterien werden bei der Prüfung und Plausibilitätsbewertung dieser Unterlagen durch die KfW angewendet, und wie werden Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten behandelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

NRC reicht buchhalterische Kostenaufstellungen ein. Diese werden von der KfW geprüft. Die vom Projektträger ebenfalls eingereichten Schätzungen der Mittelbedarfe („Forecast“) für das kommende Quartal und die Quartalsberichte des vergangenen Quartals werden durch die projektführende Abteilung der KfW auf Plausibilität geprüft. Unrechtmäßig ausgegebene Projektgelder müssen zurückerstattet werden.

Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 10 verwiesen.

Frage 11 Seite 5

Wie stellt die KfW sicher, dass die Kontrollmechanismen den erhöhten Korruptionsrisiken in der Ukraine, insbesondere im Kontext des andauernden Krieges, angemessen Rechnung tragen, und welche zusätzlichen Maßnahmen wurden speziell für dieses Projekt entwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Für die Ukraine gilt kein erhöhtes Korruptionsrisiko im Vergleich zu anderen Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit. Etablierte Kontrollsysteme, Verfahren und Regelungen des Projektträgers und der KfW zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung werden auch im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vollumfänglich angewandt. Jeder Quartalsbericht des Projektträgers enthält eine aktualisierte Risikobewertung. Korruptionsverdachtsfälle sind vertraglich verpflichtend unverzüglich zu melden.

Frage 12 Seite 5

Welche Mechanismen gibt es, um die Transparenz der Mittelverwendung für die deutsche Öffentlichkeit zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung von Prüfberichten und Quartalsberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 13 Seite 6

Wie wird die Unabhängigkeit des externen Wirtschaftsprüfers sichergestellt, und welche Qualifikationen oder Zertifizierungen müssen diese Prüfer erfüllen, um die buchmäßige Prüfung durchzuführen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

NRC schreibt den Wirtschaftsprüfer gemäß einer zwischen KfW und NRC vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung öffentlich aus. Bei der Auswahl der Auditoren wird der Fokus auf die fachliche Kompetenz gelegt. Wie für jede andere öffentliche Ausschreibung überprüft die KfW die Verfahrensschritte (Ausschreibungsunterlagen, Evaluierungsbericht, Vertragsentwurf) und gibt diese frei.

Der Auditor bestätigt seine Unabhängigkeit entsprechend international anerkannter Standards.

Frage 14 Seite 6

Nach welchen strategischen und entwicklungspolitischen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die Förderung des Projekts in der Ukraine im Verhältnis zu nationalen Infrastruktur- oder Sozialprojekten, und wie wird die Balance zwischen internationalen Verpflichtungen und nationalen Bedarfen gewährleistet?

Antwort

Das Verhältnis von Förderungen für internationale Verpflichtungen und nationalen Bedarfen ergibt sich aus den durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetzen. Es wird auf die entsprechenden Gesetzesbegründungen verwiesen. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 15 Seite 6

Nach welchen Kriterien wurden die ukrainischen Kommunen für das Projekt ausgewählt?

Antwort

Zu den Auswahlkriterien gehören: Ausmaß der konfliktbedingten Schäden, Durchführbarkeit der Maßnahmen, verfügbares Projektbudget, Sicherheitslage, Umfang der Vertreibung, Bedürfnisse der Bevölkerung, Zugang und Koordinierung mit lokalen Behörden sowie der Ausschluss von Doppelförderung durch andere Vorhaben und Geber.

Frage 16 Seite 6

In welchen Regionen und Städten der Ukraine ist das Projekt „Supporting Solutions“ aktiv, welche spezifischen Maßnahmen (Ergebnisse z. B. Anzahl sanierter Gebäude, geschaffener Wohnplätze, unterstützter Personen) wurden in jeder dieser Regionen oder Städte umgesetzt, und welche konkreten Summen wurden hierbei jeweils ausgegeben?

Antwort

Die Nennung der erfragten Orte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Arbeit der lokalen Akteure erfolgt in der Ukraine unter fragilen Sicherheitsbedingungen. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Orte nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und der betroffenen Einwohner und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.

Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 17 Seite 7

Wie priorisiert die Bundesregierung die Verteilung der Fördermittel zwischen den verschiedenen Regionen und Städten, und welche Kriterien liegen dieser Entscheidung zugrunde?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.

Frage 18 Seite 7

Welche Herausforderungen wurden in den jeweiligen Regionen oder Städten bei der Umsetzung des Projekts identifiziert, und wie wurden diese adressiert?

Antwort

Aufgrund der Mobilisierung besteht ein allgemeiner Fachkräftemangel. Steigende Kosten und Preise für Güter und Dienstleistungen aufgrund der Inflation machen regelmäßige Budgetkalkulationen notwendig. Die weit verbreitete Kontamination durch nicht explodierte Kampfmittel stellt im ganzen Land ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und erfordert zusätzliche Sicherheitsanalysen.

Frage 19 Seite 7

Wie wird die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden in den jeweiligen Regionen und Städten organisiert, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Projektergebnisse sicherzustellen?

Antwort

Abstimmungen und Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden auf Gemeinde (Hromada)- und Oblast-Ebene werden durch Vereinbarungen mit relevanten Ministerien und Behörden formalisiert. Zudem werden Behörden an verschiedenen Abstimmungs- und Arbeitsgruppen beteiligt, die über die spezifische Projektarbeit hinaus geht.

Frage 20 Seite 7

Inwieweit wurden wirtschaftliche oder politische Interessen der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch die Einbindung deutscher Unternehmen oder Fachkräfte berücksichtigt, in welchem Umfang erfolgte eine solche Einbindung, und war dies eine explizit formulierte Zielsetzung der Projektplanung?

Antwort

Es ist im politischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die Ukraine zu stabilisieren, die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung zu erhöhen und die Binnenflüchtlingen in der Ukraine zu unterstützen. Deutsche Unternehmen können sich zudem auf die Lieferungen und Leistungen des Vorhabens bewerben

Frage 21 Seite 7

Welche Maßnahmen gewährleisten die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach Ablauf der Förderung, und wer trägt die Folgekosten?

Antwort

NRC arbeitet eng mit zahlreichen dezentralen staatlichen ukrainischen Partnern zusammen, was zur Nachhaltigkeit des Vorhabens beiträgt und eine geordnete Übernahme bei Projektende ermöglicht. Die vom Projekt geförderte Infrastruktur wird in die Verantwortung der zuständigen Behörden übergeben.

Frage 22 Seite 8

Welche Kriterien rechtfertigen die Zusammenarbeit mit dem Norwegian Refugee Council (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die internationale Nichtregierungsorganisation wurde vor der Auswahl als Projektträger auf folgende Kriterien überprüft: rechtlicher Status, Organisationsstruktur, Kapazität, Erfahrung, Arbeitsteilung mit weiteren Akteuren.

Frage 23 Seite 8

Waren neben dem Norwegian Refugee Council weitere Nichtregierungsorganisationen beteiligt, und wenn ja, welche, und wie wird deren Mittelverwendung überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Um die Risiken durch nicht explodierte Kampfmittel zu mindern, wird zusätzlich mit Norwegian People's Aid (NPA) zusammengearbeitet. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 24 Seite 8

Wie wurde die Bedarfslage vor Ort ermittelt, und welche Kriterien lagen der Analyse zugrunde?

Antwort

Der Bedarf wurde gemeinsam mit den Gemeinden und lokalen Behörden ermittelt und mit den jeweiligen kommunalen Entwicklungsplänen abgestimmt. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.

Frage 25 Seite 8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass primär auf den Aufbau ukrainischer Selbsthilfekapazitäten gesetzt werden müsste, anstatt externe Fördermittel bereitzustellen (bitte ausführen), und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Externe Fördermittel sind unerlässlich, um kurzfristig die durch den Krieg stark beeinträchtigten Strukturen zu stabilisieren und mittelfristig die Grundlage für nachhaltige Selbsthilfekapazitäten zu schaffen. Über Programme des BMZ werden externe Mittel gezielt eingesetzt, um lokale Institutionen, Unternehmen und Kommunen zu stärken, die langfristig eigenständig agieren können. Dieser Ansatz kombiniert unmittelbare Unterstützung mit der Förderung von Eigenverantwortung und Resilienz, was sich in vergleichbaren Kontexten bewährt hat.

Frage 26 + 27 Seite 8

26Welche konkreten Summen wurden jeweils für „vorbereitende, beratende und kapazitätsaufbauende Maßnahmen wie die Reparatur beschädigter Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, der Ausbau von Schutzräumen in Schulen, Reparaturen an Schulen und Gesundheitszentren sowie von Rechtsberatungsleistungen“ ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

27Wie viele beschädigte Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten wurden im Rahmen des Projekts im Jahr 2024 saniert, und welche Arten von Gebäuden (z. B. Wohnhäuser, öffentliche Einrichtungen) waren betroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet.

Für die Fragen 26 und 27 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 28 Seite 9

Werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie für Klimaneutralität und Energieeffizienz (Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), www.gebaeud eforum.de/ordnungsrecht/eu-vorgaben/epbd/), insbesondere hinsichtlich Maßnahmen wie Dämmung, Solaranlagen oder anderer energieeffizienter Technologien, im Rahmen des Projekts „Supporting Solutions“ berücksichtigt, obwohl die Ukraine kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, und wenn ja, wie wird die Relevanz dieser Standards für die Wiederaufbau- und Reparaturmaßnahmen begründet?

Antwort

Das Projekt „Supporting Solutions“ berücksichtigt die wichtigsten Grundsätze der EU-Gebäuderichtlinie. Die Ukraine ist bislang kein EU-Mitgliedstaat, besitzt jedoch eine Beitrittsperspektive und ist offiziell EU-Beitrittskandidat.

Frage 29 + 30 Seite 9

29Welcher Anteil der Fördermittel wurde 2024 für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden eingesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

30In wie vielen Schulen wurden 2024 Schutzräume ausgebaut, und wie viele Schülerinnen und Schüler profitieren direkt von diesen Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 29 und 30 werden zusammen beantwortet.

Für die Fragen 29 und 30 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 31 Seite 9

Nach welchen entwicklungspolitischen und strategischen Überlegungen rechtfertigt die Bundesregierung die Finanzierung von Reparaturen an Gesundheitszentren in der Ukraine, und wie wird diese Förderung im Kontext der Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems (z. B. Infrastrukturdefizite, Personalengpässe) priorisiert und legitimiert?

Antwort

Die Maßnahmen dienen der Stabilisierung der Gesundheitsversorgung in einem von Krieg betroffenen Land und ermöglichen die medizinische Versorgung vor Ort. Durch die Förderung der Gesundheitsversorgung wird der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Resilienz gestärkt und die gesellschaftlichen Folgen des Kriegs abgemildert. Die Unterstützung ist damit auch im sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Zudem stammen die Mittel für diese Maßnahmen aus dem Haushalt des BMZ und stehen nicht in Konkurrenz zu den Mitteln des deutschen Gesundheitssystems.

Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 20 verwiesen.

Frage 32 + 33 + 34 Seite 9

32Welche konkreten „Reparaturen wurden an Schulen und Gesundheitszentren“ im Jahr 2024 durchgeführt, und wie viele Einrichtungen wurden jeweils instand gesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

33Wie viele Personen haben im Rahmen des Projekts 2024 von „Rechtsberatungsleistungen“ profitiert, welche Themen (z. B. Eigentumsrechte, Sozialleistungen) wurden dabei vorrangig behandelt, und wie wird die Wirksamkeit dieser Rechtsberatungsleistungen gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

34Welche „kapazitätsaufbauenden Maßnahmen“ wurden 2024 konkret umgesetzt, und wie haben diese die lokale Verwaltung oder Gemeinschaften in den ukrainischen Kommunen gestärkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 33 bis 34 werden zusammen beantwortet.

Für die Fragen 32 bis 34 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 35 Seite 10

Wie wurde sichergestellt, dass die „vorbereitenden und beratenden Maßnahmen“ 2024 in abgelegenen ländlichen Gebieten den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung entsprechen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es fanden Konsultationen mit lokalen Behörden, der Führung der Gemeinden Hromada, und Einwohnerinnen und Einwohnern statt, um die dringendsten Bedarfe zu identifizieren, zu priorisieren und eine gemeindenahe Planung sicherzustellen. Wo immer möglich, wird ein Ansatz verfolgt, der ganze Wohngebiete adressiert, um die Wirkung und Effizienz der eingesetzten Mittel zu maximieren. Darüber hinaus koordiniert NRC seine Arbeit mit anderen humanitären und Entwicklungsakteuren.

Frage 36 Seite 10

Welche Kriterien wurden verwendet, um die priorisierten ländlichen Gebiete für die Reparaturen von Gebäuden im Jahr 2024 auszuwählen, und warum wurde der Fokus auf diese Regionen gelegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Auswahl erfolgte gemäß den Empfehlungen der lokalen Behörden unter Berücksichtigung der Hilfsbedürftigkeit der Haushalte, die in ländlichen Gegenden oftmals spät oder gar nicht von Hilfeleistungen erreicht werden. Bei den zur Unterstützung ausgewählten Infrastruktureinrichtungen wurde zusätzlich ein stabiles Umfeld sowie die Anzahl der Binnenvertriebenen und Rückkehrenden berücksichtigt, um Inklusion und sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Frage 37 + 38 Seite 10

37Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Projekten in anderen Ländern?

38Welche Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Vorhabens für Rückkehrende und verbleibende Gemeinschaften erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 39 Seite 10

Welche spezifischen Kriterien und Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kriegskontext wie explosive Kampfmittel und Kriegsreste, führten zur Einstufung des Projekts in die „Umwelt- und Sozialrisikokategorie B+“ gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023), und welche Minderungsmaßnahmen wurden implementiert, um die identifizierten Umwelt- und Sozialauswirkungen (z. B. Staubbildung, Lärm, Arbeitssicherheit) zu bewältigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das Projekt wurde als „B+“ eingestuft, da es moderate, vorübergehende Umwelt- und Sozialrisiken birgt, die lokal begrenzt und umkehrbar sind. Diese Einstufung berücksichtigt insbesondere die Risiken durch explosive Kampfmittel (EO) und explosive Kriegsreste (ERW) im Kriegskontext. Um diese Risiken zu minimieren, wurden alle Projektstandorte gründlich geprüft, und Maßnahmen gemäß internationalen Standards (z. B. IMAS) umgesetzt.

Frage 40 Seite 11

Welche Fortschritte wurden beim Bau oder der Bereitstellung von Wohnraum für Binnenvertriebene erzielt, und nach welchen entwicklungspolitischen Kriterien wird diese Förderung im Kontext der Wohnraumbedarfe in Deutschland legitimiert und priorisiert?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antworten zu den Fragen 14 und 20 verwiesen.

Frage 41 + 42 + 43 Seite 11

41Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf das Projekt, falls ein Frieden in der Ukraine eintritt, insbesondere hinsichtlich der Fortführung der Maßnahmen und der langfristigen Unterstützung von Binnenvertriebenen?

42Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen von Friedensverhandlungen für die Umsetzung des Projekts, insbesondere in Bezug auf die Rückkehr von Binnenvertriebenen und den Wiederaufbau?

43Welche Anpassungen plant die Bundesregierung für das Projekt, um auf einen möglichen Friedensprozess zu reagieren, und wie werden die Fördermittel in diesem Szenario priorisiert?

Antwort

Die Fragen 41 bis 43 werden zusammen beantwortet.

Aufgrund der volatilen Lage und des unbeständigen operativen Umfelds erfolgt die Maßnahmenplanung stufenweise. Anpassungen sind möglich, unter Kriegsebenso wie unter Friedensbedingungen.

Das Projekt zielt darauf ab, kurzfristige Bedürfnisse und langfristige Entwicklungsziele zu erfüllen. Ein Friedensschluss würde Maßnahmen erleichtern, neu ausrichten und stärker auf Wiederaufbau fokussieren. Die Förderung von Resilienz und sozialem Zusammenhalt bleibt zentral, um Konfliktfolgen zu bewältigen und Stabilität zu sichern. Daher ist die Grundausrichtung des Projekts auch im veränderten Kontext weiterhin sinnvoll. Weitere Umsteuerungsmaßnahmen hängen von den genauen Friedensumständen und daraus folgenden Entwicklungen ab.

Frage 44 + 45 Seite 11

44Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die vom Projekt geförderten Gebiete, falls kriegerische Handlungen diese Regionen erreichen, und welche Maßnahmen gibt es, um die Projektergebnisse zu schützen?

45Wie plant die Bundesregierung, die Sicherheit der umgesetzten Infrastruktur (z. B. sanierte Gebäude, Schutzräume) in den geförderten Gebieten im Falle einer Eskalation der kriegerischen Handlungen zu gewährleisten?

Antwort

Die Fragen 44 und 45 werden zusammen beantwortet.

Der Projektträger NRC verfolgt bei der Projektdurchführung einen risikosensiblen Ansatz, der standortspezifische Bewertungen umfasst. In Abstimmung mit der KfW wurden Projektstandorte ausgewählt, in denen sowohl ein hoher humanitärer Bedarf besteht als auch davon auszugehen ist, dass sie unter der Kontrolle der ukrainischen Regierung bleiben werden. Dies trägt dazu bei, das Risiko einer Beschädigung der sanierten Infrastruktur zu verringern. Darüber hinaus hält NRC Notfallpläne bereit, um die Maßnahmen im Falle einer Verschlechterung der Sicherheitslage anzupassen.

Frage 46 Seite 12

Wie evaluiert die Bundesregierung die Effektivität der „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ hinsichtlich ihrer Rolle als Impulsgeber für die Vernetzung nichtstaatlicher Akteure und die Initiierung konkreter Wiederaufbauvorhaben, und welche quantitativen (z. B. Anzahl vernetzter Akteure, abgeschlossene Partnerschaften) sowie qualitativen (z. B. Art und Wirkung initiierter Projekte) Indikatoren belegen den Beitrag der Plattform zur Umsetzung der Wiederaufbauziele der ukrainischen Regierung seit ihrer Gründung im März 2023 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Plattform Wiederaufbau Ukraine ermöglicht es seit März 2023 relevanten Akteursgruppen wie Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, sich zum Wiederaufbau der Ukraine fachlich auszutauschen, Wissen zu teilen und sich zu vernetzen. Sie hat nicht zur Aufgabe, konkrete Wiederaufbauvorhaben zu initiieren.

Die Bundesregierung misst die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ anhand der folgenden Indikatoren: Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen mit Vernetzungs- oder Fachaustauschkomponenten, Anzahl der Formate zur Steigerung der Partizipation von Teilnehmenden, Anzahl der Formate zur Vernetzung mit Akteurinnen und Akteuren und Anzahl der Teilnehmenden.

Zudem finden Auswertungen der durchgeführten Veranstaltungen und Formate und Befragungen der Teilnehmenden statt.

Seit März 2023 fanden insgesamt 85 Informations-, Fach- und Netzwerkveranstaltungen mit insgesamt 6 300 Teilnahmen statt.