Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 20. Legislaturperiode

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage „Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Frisören und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder der Bundesministerien“ auf Bundestagsdrucksache 20/5286 wurde im Jahr 2023 unter anderem erfragt, in welcher Höhe Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistern aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstigen körpernahen Dienstleistungen seit dem Jahr 2010 entstanden sind. Mit dieser Kleinen Anfrage soll abschließend geklärt werden, wie hoch die Kosten in der gesamten 20. Legislaturperiode in den einzelnen Bereichen gewesen sind.

Text vor der ersten Frage

Es ist zudem nicht Bestandteil des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts, frei verfügbare Informationen von der Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Frage 1 Seite 2

Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Fotografen durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie insbesondere auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9077 verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Visagisten durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: 598,47 Euro.

Bundesministerium des Innern und für Heimat: 3 736,80 Euro.

Auswärtiges Amt: 20 848,80 Euro.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 1 606,50 Euro, wovon auch Leistungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung weiterer Personen sowie teilweise auch Friseurleistungen umfasst sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass entsprechende Leistungen überwiegend für mehrere Programmbeteiligte an öffentlichen Veranstaltungen des Bundesministeriums gebucht werden und nicht ausschließlich für Mitglieder der Hausleitung.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 4 287,40 Euro.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: 3 553,85 Euro.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: 1 999,20 Euro.

Alle übrigen Bundesministerien haben zu Frage 2 der vorliegenden Kleinen Anfrage Fehlanzeige gemeldet.

Die Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst und sind hier nicht enthalten. Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden Zeitraum ermittelt werden konnten.

Für Visagistenleistungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers hat das Bundeskanzleramt im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 25. März 2025 insgesamt 13 014,80 Euro ausgegeben.

Frage 3 + 4 Seite 3

3Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Frisören durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

4Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Masseuren durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20. Legislaturperiode aufgrund der Zurverfügungstellung von repräsentativer Kleidung für die Mitglieder der Bundesregierung, für Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Was unter „repräsentativer“ Kleidung zu verstehen ist, lässt sich nicht hinreichend durch Auslegung der Frage bestimmen. In der Regel tragen Mitglieder der Bundesregierung sowie die (Parlamentarischen) Staatssekretäre und Staatssekretärinnen die Kosten für ihre Kleidung selbst. In Ausnahmefällen können bei der Wahrnehmung von dienstlichen Terminen, beispielsweise aus Sicherheitsgründen, Kosten für notwendige Dienstbekleidung anfallen.