Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2024 und 2025

Drucksache 21/978Antwortauf die Kleine Anfrage 21/76121.07.20258 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit Weisung vom 7. Mai 2025 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) die Zurückweisung von Ausländern bei illegaler Einreise an der deutschen Grenze auch für den Fall, dass diese ein Asylgesuch äußern, angeordnet; ausgenommen hiervon sind sogenannte vulnerable Gruppen. Hierdurch soll die illegale Migration nach Deutschland reduziert werden.

Hiervon nicht erfasst werden Ausländer, die mit einem gültigen (oder einem zumindest für gültig erachteten) Visum einreisen. Auch diese Gruppe kann aber die Integrationsressourcen belasten, was insbesondere der Fall ist, wenn nach der Einreise ein Asylantrag gestellt und damit losgelöst von Dauer und Zweck des Visums ein langfristiger Aufenthalt angestrebt wird. Da es keine Visumserteilung zum Zwecke des Betreibens eines Asylverfahrens gibt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 20/7479), liegt aus Sicht der Fragesteller in dieser Konstellation der Verdacht nahe, dass in vielen Fällen das Visum von vornherein unter Vortäuschung eines anderen Zwecks mit dem Ziel beantragt wurde, nach Einreise in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.

Im Jahr 2024 wurden über 27 500 Asylanträge in Deutschland nach Einreise mit einem Visum gestellt, was einem Anteil von 11,97 Prozent an allen Erstanträgen auf Asyl in besagtem Jahr entspricht (Vortrag der Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Az. 6 L 191/25, Randnummer 61). Im Jahr 2022 reisten von den 217 000 Erstantragstellern auf Asyl 25 237 Personen mit einem Visum ein (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6933) und im Jahr 2023 waren es 37 329 unter den 351 915 Erstantragstellern auf Asyl (www.welt.de/politik/deutschland/article2 52605642/Wenn-Migranten-zum-Familienbesuch-nach-Deutschland-reisen-un d-dann-Asyl-beantragen.html). In den letzten drei Jahren lag damit der Anteil der zuvor mit Visum eingereisten Erstantragsteller auf Asyl konstant über 10 Prozent.

Unter den im Jahr 2023 mit Visum eingereisten Antragstellern auf Asyl waren Syrer, Afghanen, Türken und Iraner die wichtigsten Nationalitäten, ca. die Hälfte der so eingereisten Asylbewerber entfiel auf diese Nationen, welche auch jeweils zu den fünf wichtigsten Herkunftsländern aller Asylbewerber gehören (Welt, ebd.). Aus Sicht der Fragesteller ist unverständlich, dass angesichts dieses erheblichen Missbrauchspotenzials die Visaerteilung gegenüber diesen Nationalitäten nicht restriktiver gehandhabt wird. Da Syrer in den Jahren 2023 und 2024 die mit Abstand wichtigste Nationalität unter den als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern stellten (Bundesamt für Migration, Aktuelle Zahlen, Ausgaben Dezember 2024 und Dezember 2023, jeweils S. 3), ist mit Blick auf die geplante zweijährige Suspendierung des Familiennachzugs zu dieser Gruppe (Bundestagsdrucksache 21/321) nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die nachzugswilligen Angehörigen versuchen werden, diese Restriktion zu umgehen, indem sie sich für Visa auf anderer Grundlage (z. B. Familienbesuchs-, Arbeits- oder Touristenvisa) als der des Familiennachzugs bewerben, um dann nach der Einreise Asyl zu beantragen.

Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesrechnungshof auf die Defizite bei der Ausstellung von Schengen-Visa und bei der Einreisekontrolle hingewiesen (vgl. im Einzelnen Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/7479), woraufhin die damalige Bundesregierung auf die Bemühungen verwies, mittels umfangreicher Analysen und daraus entwickelter Handreichungen für die Praxis Missbrauch zu unterbinden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479). Aus Sicht der Fragesteller haben diese Bemühungen angesichts des konstanten Anteils der mit Visum eingereisten Antragsteller auf Asyl (s. o.) jedenfalls insoweit noch keine hinreichenden Fortschritte herbeigeführt.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 Seite 2

1Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, insbesondere auch im Unterschied zur Vorgängerregierung, um die Zahl der mit Visum eingereisten Asylbewerber zu reduzieren?

2Wie ist der Stand bei den Bemühungen der Bundesregierung, national und auf EU-Ebene Missbrauch bei der Visaerteilung generell zu verhindern, und welche Fortschritte haben sich insoweit seit der Beantwortung der Fragen 6 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 20/7479 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ergeben?

3Beabsichtigt die Bundesregierung, die Praxis und die Kriterien der Vergabe von Visa an Syrer, Afghanen und Türken vor dem Hintergrund, dass diese Nationalitäten am häufigsten nach der Einreise mit Visum Asyl beantragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), zu ändern, und wenn ja, in welcher Hinsicht?

4Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zu verhindern, dass die Suspendierung des Familiennachzugs durch die Erlangung von Visa zu einem anderen Zweck und nach der Einreise erfolgende Antragstellung auf Asyl umgangen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.

Die Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen prüfen Visumanträge sorgfältig und einzelfallbezogen auf das Vorliegen der gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums sind in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 (Visakodex) festgelegt. Dazu zählt unter anderem, dass beim Antragsteller kein Risiko der rechtswidrigen Einwanderung und keine Zweifel an der bekundeten Absicht bestehen, den Schengen-Raum vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen. Der Antragsteller hat hierzu entsprechende Nachweise beizubringen. Die Prüfung der oben genannten Voraussetzungen berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten und Migrationsrisiken, wozu sich die Auslandsvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten in den jeweiligen Konsularbezirken im Rahmen der sogenannten Lokalen Schengen-Zusammenarbeit (LSZ) abstimmen.

Sind die Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt, werden die Visumanträge abgelehnt. Im Übrigen bearbeitete das Auswärtige Amt im Jahr 2024 knapp 2 Millionen Visumfälle. Daraus folgten in weniger als 1 Prozent Asylanträge in Deutschland.

Auffälligkeiten bei Schengen-Visa anderer Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang werden auf geeigneter Ebene z. B. auf Ebene der Leiter der Visastellen im Gaststaat, der Botschafter oder der Hauptstadt angesprochen und eine einheitliche Erteilungspraxis durch die Schengen-Mitgliedstaaten geltend gemacht.

Die Bundespolizei führt fortlaufend Registerabgleiche des Visainformationssystems (VIS) und der deutschen Visadatei mit den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfassten Asylantragstellern durch. Entsprechende Auswertungen zu Personen, die mit Visum eingereist und in Deutschland Asyl beantragt haben, werden auch dem Auswärtigen Amt, den besonders betroffenen deutschen Auslandsvertretungen und den Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei (DVB) übermittelt. Diese Auswertungen werden durch die Visastellen vor Ort bei der Prüfung von Visumanträgen berücksichtigt.

In die Entscheidungspraxis der Visastellen fließen auch Erkenntnisse der DVB ein. Die DVB sind speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte, die als Teil der Vorverlagerungsstrategie zur Bekämpfung der irregulären Migration nach Deutschland und in das Gebiet der Schengener Vertragsparteien an deutsche Auslandsvertretungen entsandt werden.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung setzt die Bundespolizei bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs u. a. einen Schwerpunkt auf das Erkennen sowie Überprüfung von möglicherweise missbräuchlich erlangten Visa. Sofern aus Anlass der grenzpolizeilichen Maßnahmen Personen festgestellt werden, deren Visa durch falsche Angaben bei einer deutschen Auslandsvertretung oder einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates erschlichen wurden, werden diese Visa annulliert, aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet und die Personen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.

Auch auf europäischer Ebene findet ein regelmäßiger Austausch zu diesem Themenkomplex statt. Dabei setzt sich die Bundesregierung für eine entsprechend einheitliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten ein.

Die Bundesregierung hatte, vertreten durch die Bundespolizei, im Rahmen der EMPACT-Priorität Schleusungskriminalität im Jahr 2020 die Operative Aktion (OA) „Visa Fraud“ initiiert und diese in den Jahren 2021 und 2022 geleitet. In diesem Zusammenhang veröffentlichte Europol im April 2021 einen Bericht zu sogenannten Visaerschleichungen in der Europäischen Union (EU). Auf Grundlage dieser Erkenntnisse erstellte die Bundespolizei im Jahr 2024 ein Handbuch, welches als Hilfsmittel für europäische Strafverfolgungs-, Grenz- und Asylbehörden sowie Visastellen an den Auslandsvertretungen dienen soll, um Straftaten zu unterbinden und Ermittlungen zu initiieren. Auf Initiative Deutschlands hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) das Pilotprojekt „Visa Fraud“ im Januar 2025 gestartet, um die Methodik zur Erzeugung eines europäischen Lagebildes im Deliktsbereich Visumerschleichung zu erarbeiten.

Frage 5 Seite 4

Wie viele Erstantragsteller auf Asyl sind bislang im Jahr 2025 mit einem Visum eingereist?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 wurden 5 526 Asylerstantragstellende verzeichnet, die mit einem Visum eingereist sind. Weitere belastbare statistische Angaben für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. (Hinweis: Statistische Angaben zu Asylbewerbern zu dieser und den folgenden Fragen beziehen sich stets auf den Zeitpunkt des Stellens des Asylantrags und nicht auf den Zeitpunkt der Einreise.)

Frage 6 Seite 4

Welche sind die fünf häufigsten Nationalitäten dieser Antragsteller (vgl. Frage 5; bitte jeweils absolute Zahl und prozentualen Anteil der Angehörigen der jeweiligen Nationalität an der Gesamtzahl der Antragsteller im Sinne von Frage 5 angeben)?

Antwort

Die Angaben für das erste Quartal 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 6 Zeilen × 4 Spalten
Asylerstantragstellende mit Visum (von DEU oder anderem Schengen-Staat)Asylerstantragstellende gesamtAnteil an Asylerstantragstellenden
Syrien9689 8619,8 %
Afghanistan4545 6168,1 %
Türkei4473 75511,9 %
Armenien29036679,2 %
China27554650,4 %
Gesamt5 52636 13615,3 %
Frage 7 Seite 4

Wie viele der Visa (vgl. Frage 5) wurden von Deutschland und wie viele von anderen Schengen-Staaten ausgestellt?

Antwort

Von Deutschland wurden 2 376 Visa und von anderen Schengen-Staaten wurden 3 150 Visa im Sinne der Frage 5 ausgestellt.

Im selben Zeitraum hat Deutschland 106 117 nationale Visa und 290 541 Schengen-Visa erteilt.

Frage 8 Seite 4

Welche sind die fünf Schengen-Staaten, die am häufigsten Visa (vgl. Frage 5) ausstellten?

Antwort

Die Angaben für das erste Quartal 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylerstantragstellende mit Visum
Frankreich598
Griechenland561
Italien463
Spanien396
Niederlande203
Frage 9 Seite 5

Welche waren die fünf häufigsten Nationalitäten der mit Visum eingereisten Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2024 (bitte jeweils absolute Zahl und prozentualen Anteil der Angehörigen der jeweiligen Nationalität an der Gesamtzahl der Antragsteller angeben)?

Antwort

Die Angaben für das Jahr 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 6 Zeilen × 4 Spalten
Asylerstantragstellende mit Visum (von DEU oder anderem Schengen-Staat)Asylerstantragstellende 2024Anteil an Asylerstantragstellenden
Syrien9 30176 76512,1 %
Türkei2 42229 1778,3 %
Afghanistan2 21634 1496,5 %
Iran1 9735 23037,7 %
Armenien1 3441 73477,5 %
Gesamt31 056229 75113,5 %
Frage 10 Seite 5

Wie viele der Visa für das Jahr 2024 wurden von Deutschland und wie viele nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Schengen-Staaten ausgestellt?

Antwort

Von den in der Antwort zu Frage 9 aufgeführten 31 056 Personen wurden von Deutschland 15 025 Visa und von anderen Schengen-Staaten 16 031 Visa ausgestellt.

Im selben Zeitraum hat Deutschland 419 108 nationale Visa und 1 300 581 Schengen-Visa erteilt. Die anderen Schengen-Mitgliedstaaten erteilten insgesamt 8 564 833 Schengen-Visa (Quelle: https://home-affairs.ec.europa.eu/polici es/schengen/visa-policy/short-stay-visas-issued-schengen-countries_en).

Frage 11 Seite 5

Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf Schengen-Staaten, die am häufigsten Visa für das Jahr 2024 ausstellten?

Antwort

Die Angaben für das Jahr 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylerstantragstellende mit Visum
Italien3 244
Griechenland3 015
Frankreich2 607
Spanien2 110
Niederlande730
Frage 12 Seite 5

Wie viele Ersuchen zur Übernahme des Antragstellers und des Asylverfahrens gemäß Artikel 21 i. V. m. Artikel 12 Absatz 2 bis 4 der Dublin-III-Verordnung (Zuständigkeit aufgrund der Ausstellung eines Visums) hat Deutschland im Jahr 2024 und bislang im Jahr 2025 an andere Staaten gerichtet, wie viele solcher Ersuchen wurden an Deutschland gerichtet, und wie vielen dieser Ersuchen wurde jeweils stattgegeben?

Antwort

Im Jahr 2024 stellte das BAMF insgesamt 8 020 Ersuchen im Sinne der Fragestellung an die Mitgliedstaaten. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 3 938 Ersuchen.

An die Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2024 insgesamt 1 359 Ersuchen gestellt.

Im ersten Halbjahr 2025 waren es 693 Ersuchen.

Die Mitgliedstaaten erteilten im Jahr 2024 insgesamt 4 582 Zustimmungen. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 2 299 Zustimmungen.

Das BAMF erteilte im Jahr 2025 insgesamt 1 120 Zustimmungen. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 573 Zustimmungen.

Frage 13 Seite 6

Von wie vielen Drittstaatenangehörigen, die trotz eingetretener Ausreisepflicht infolge des Ablaufs ihres Visums im Jahr 2024 und bislang im Jahr 2025 in Deutschland geblieben sind, hat die Bundesregierung Kenntnis?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 14 Seite 6

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, zu welchem Zweck Drittstaatenangehörigen, die nach der Einreise mit einem Visum hier Asyl beantragten, die Visa ausgestellt wurden, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Modi Operandi, die bevorzugt genutzt werden, um sich ein Visum trotz fehlender Rückkehrabsicht zu erschleichen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten im Sinne der Fragestellung vor. Unerlaubte Einreisen mittels missbräuchlich genutzter Visa werden häufig durch Schleuser organisiert. Professionelle Schleusernetzwerke nutzen zahlreiche Modi Operandi und agieren sehr flexibel.