Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs - Stand: 31. März 2025

Drucksache 21/108Antwortauf die Kleine Anfrage 21/6105.05.20254 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium der JustizRechtWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10525 wurde unter an­ derem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsge­ setzbuchs (HGB) das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Dezember 2023 wirksam eingelei­ tet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfah­ rens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die folgende Tabelle verwie­ sen, die ebenso wie die folgenden Tabellen in dieser Antwort auf Basis von Angaben des Bundesamts für Justiz erstellt wurde.

Tabelle auf Seite 1, 2 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Kalenderjahrwirksam eingeleitete Ordnungsgeldverfahren (gerundet)Festgesetzte Ordnungsgelder (gerundet)vollstreckte Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren (gerundet)
2008321 00032 50021 900
2009108 00039 20032 000
2010126 00071 00066 800
2011126 00079 80058 000
2012154 00057 70052 500
2013121 80055 40040 800
2014149 00057 50054 500
2015175 00055 00059 800
2016160 40063 70056 700
2017157 00072 41059 300
2018166 80072 60063 000
2019200 70068 40071 200
2020193 30066 60063 500
2021210 00078 40076 500
2022254 10085 30084 500
2023271 90085 20084 300
2024291 300106 400102 600
31.03.202520 00025 50037 800

Zum Kalenderjahr 2007 wird wie schon in der Antwort auf die gleichgerichtete Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10525 auf die Angaben und Ausführungen zur erhebungsbedingt mangelnden Vergleich­ barkeit der Werte mit den Folgejahren in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/23216 verwiesen.

Zur Tabelle insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl nur der voll­ streckten Ordnungsgeldforderungen (ohne Gebühren) im Bundesamt für Justiz nicht statistisch erhoben wird. Daher enthält die entsprechende Zeile in der Ta­ belle sämtliche Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren, die nach Abgabe in das Vollstreckungsreferat des Bundesamts für Justiz vollständig gezahlt worden sind, einschließlich der Kostenforderungen. Teilzahlungen und Vollstreckungs­ maßnahmen, die nicht zum Erfolg führten, sind in dieser Zahl nicht enthalten.

Frage 2 Seite 2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Ge­ samtsummen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldver­ fahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen; wie­ derum sind auch die Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 18 Zeilen × 2 Spalten
KalenderjahrEinnahmen (gerundet, in Mio. Euro)
200818,9
200947,0
201072,7
201198,9
201292,1
201375,7
201481,2
201581,1
201677,8
201782,2
201893,4
201999,6
202087,5
2021111,8
2022116,2
2023127,2
2024142,6
31.03.202528,0
Frage 3 Seite 3

Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundes­ regierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 31. März 2025 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgan­ gen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die folgende Tabelle verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 16 Zeilen × 3 Spalten
KalenderjahrAnzahl Forderungen (gerundet)Gesamtsumme (gerundet, in Mio. Euro)
20101 5003,75
20112 1006,3
20123 0009,0
20134 60024,4
20144 70023,4
20154 50020,8
20164 50020,3
20174 90020,1
20188 00034,5
20199 80045,6
202011 30051,8
20219 80044,9
20226 30028,4
20236 80027,9
20246 70028,2
31.03.20251 6006,9