Digitalisierung an Schulen - Mögliche Lehren aus dem dänischen Kurswechsel und aktueller Umsetzungsstand des DigitalPakts Schule in Deutschland

Drucksache 21/1335Antwortauf die Kleine Anfrage 21/110819.08.20251557 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBildung und ErziehungMedien, Kommunikation und Informationstechnik1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde 2019 ein „DigitalPakt Schule“ ins Leben gerufen, der unter anderem eine stärkere digitale Vernetzung der Schulen, schulisches WLAN, digitale Lernplattformen und Investitionen in digitale Arbeitsgeräte fördern sollte (www.digitalpaktsch ule.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf). Ein im Jahr 2024 von Bund und Ländern beschlossener „Digitalpakt 2.0“ knüpfte daran an und nahm ebenfalls den Ausbau digitaler schulischer Infrastruktur in den Fokus (www.bmbf.de/Sh aredDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/12/Digitalpakt.html). Als Finanzierungsvolumen dieses auf einen Zeitraum von sechs Jahren angelegten Förderprogramms sind 5 Mrd. Euro vorgesehen, wovon der Bund etwa 2,5 Mrd. Euro stellt (www.ndr.de/nachrichten/info/Milliarden-fuer-moderne-Schulen-Einigu ng-auf-Digitalpakt,digitalpakt200.html). Der entsprechende Haushaltstitel „Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen“ ist im Einzelplan 30 des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2025 mit einem Volumen von mehr als 1,6 Mrd. Euro ausgewiesen (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl30.pdf#page=10, Titel 882 01-129).

Ein aktueller Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ kommt jedoch zur Einschätzung, dass Dänemark – lange Zeit als Vorreiter der schulischen Digitalisierung gepriesen – inzwischen einen eindeutigen Rückzug von seiner bisherigen Digitalisierungspolitik im schulischen Bereich vollzieht (siehe www.wel t.de/wirtschaft/plus256084218/Bildungs-Fortschritt-Der-Fall-Daenemark-offe nbart-Deutschlands-Irrtum-von-der-digitalen-Schule.html). Die neue Technologieoffensive habe demnach nicht den gewünschten Bildungserfolg gebracht (siehe ebd.). Im Gegenteil: Laut aktuellen Auswertungen hätten sich die Konzentrationsprobleme bei Schülern verstärkt, während insbesondere die Mathematikleistungen erheblich eingebrochen seien (siehe ebd.). Der dänische Bildungsminister habe daher im Februar 2025 sogar ein Gesetz vorgeschlagen, das private Smartphones und Tablets im Unterricht verbieten soll (siehe ebd.). Zugleich sollen hohe Summen in klassische Schulbücher investiert werden (siehe ebd.).

Indessen scheitert eine erfolgreiche Digitalisierung an vielen deutschen Schulen nach wie vor daran, dass digitale Ausstattung zwar vorhanden, aber aus verschiedenen Gründen nicht nutzbar ist – etwa wegen fehlender Netzabdeckung (www.welt.de/wirtschaft/article245430876/Gigabit-Drittel-der-Schule n-ohne-Anschluss-2-Laender-besonders-schlecht.html), defekter Technik (www.bitkom-research.de/news/digitalpakt-schule-laeuft-donnerstag-aus-ansc hlussfinanzierung-fehlt) oder mangelhafter Schulung des Personals (Ergebnisse einer bundesweiten repräsentativen Befragung von Schulleitern, www.vb e.de/fileadmin/user_upload/VBE/Service/Meinungsumfragen/2024-02-05_Ber icht-forsa_Digitalisierung.pdf, S. 4).

Frage 1 + 2 Seite 2

1Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Investitionsplan im Rahmen des DigitalPakts Schule 2024 auf die einzelnen Bundesländer verteilt (bitte tabellarisch nach Bundesländern und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

2Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf Basis des DigitalPakts Schule pro Bundesland geplant, wann wurden diese jeweils beschlossen, und wie ist deren aktueller Umsetzungsstand?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Der Stand der Arbeiten der Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern zum Digitalpakt 2.0 wurde am 20. Februar 2025 in der Bildungsministerkonferenz vorgestellt. Ein Beschluss wurde dazu nicht gefasst.

Auf die Anlage wird verwiesen.*

Frage 3 Seite 2

Welche Maßnahmen des DigitalPakts Schule wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vollständig umgesetzt (bitte nach Bundesland, Schulart und Maßnahme differenziert darstellen)?

Antwort

Der Bundesregierung wird der aktuelle Umsetzungsstand im Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 (DPS) gemäß § 18 der Verwaltungsvereinbarung (VV) von Länderseite jeweils zum 15. Februar (Stichtag: 31. Dezember) und 15. August (Stichtag: 30. Juni) übermittelt. Im Rahmen der Berichtspflichten wird im DPS nur über abgeschlossene Maßnahmen berichtet.

Die Berichtsstruktur lässt in bestimmten Fällen die Auflistung einzelner Schulen zu; im Rahmen der Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen (ZV) besteht keine Verpflichtung zur Angabe eines Letztempfängers. Dadurch lässt sich nicht für jeden Letztempfänger eine Schulart angeben; in solchen Fällen wird die Schulart mit „ohne Wert“ ausgewiesen.

Die Angaben in Tabelle 1 beziehen sich auf die Berichtslegung der Länder gemäß den §§ 12 und 18 VV zum aktuellen Stichtag 31. Dezember 2024.

Frage 4 + 4a + 4b + 5 Seite 3

4Hat es einen Austausch zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem dänischen Bildungsministerium über die dortigen Erkenntnisse und Kurskorrekturen gegeben?

4aWenn ja, welche konkreten Erkenntnisse konnte die Bundesregierung im Zuge dieses Austausches gewinnen, damit Deutschland nicht die dänischen Fehler wiederholt (bitte die konkreten Erkenntnisse des Austausches und die sich daraus ergebenden Handlungsfelder der Bundesregierung aufschlüsseln)?

4bWenn nein, warum nicht?

5Ist der Bundesregierung der dänische Rückzug von der einseitigen Digitalisierungsstrategie an Schulen bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus?

Antwort

Die Fragen 4 bis 5 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung verfolgt den allgemeinen wissenschaftlichen Diskurs. Bildung ist weiterhin originäre Aufgabe der Länder, daher findet der direkte Austausch mit Dänemark durch die Länder statt und wird von diesen organisiert. So fand etwa 2021 eine Bildungsreise der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) mit Ländervertretern statt (www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/besuch-europaeischer-be st-practices-bildungsreise-nach-daenemark.html).

Im grundsätzlichen Diskurs zur Digitalisierung ist klar zu unterscheiden zwischen einerseits der Nutzung privater Endgeräte, insbesondere Smartphones, und andererseits der Nutzung von für das Lernen technisch-pädagogisch optimierten Endgeräten an den Schulen. Auch in Dänemark trifft man diese Unterscheidung, was auch die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführte Quelle besagt.

Frage 6 Seite 3

Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ggf. ergriffen oder sollen ergriffen werden, um vergleichbare Fehlentwicklungen in Deutschland zu vermeiden (vgl. Frage 5)?

Antwort

Die Daten aus Dänemark sind der Bundesregierung bekannt (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/22033).

Der Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 nimmt Bezug auf die von der KMK beschlossene Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ sowie die „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des früheren Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Verwiesen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21209.

Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 waren Investitionen an Schulen nur dann förderfähig, wenn im Antragsverfahren für jede einbezogene Schule eine Bestandsaufnahme der vorhandenen und benötigten Ausstattung einschließlich der aktuellen Internetanbindung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept unter Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte sowie eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte vorgelegt wurden. Auf die Antworten der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 96 der Abgeordneten Katja Suding auf Bundestagsdrucksache 19/30118 wird verwiesen.

Ergänzend zur Basis-Verwaltungsvereinbarung im Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 wurden mit der Zusatzvereinbarung (ZV) „Administration“ gezielt Maßnahmen zur Stärkung der schulischen Informationstechnik(IT)-Administration gefördert. Zugleich verpflichteten sich die Länder in dieser Zusatzvereinbarung, die Fortbildung von Lehrkräften im Bereich digitaler Bildung weiter zu stärken.

Die enge Verzahnung von Technik und Pädagogik im Rahmen des Digitalpakts Schule 2019 bis 2024 hat dazu beigetragen, Digitalisierungsmaßnahmen strukturell so auszurichten, dass Risiken potenzieller Fehlentwicklungen, wie sie derzeit in Dänemark diskutiert werden, vorausschauend begegnet wurde. Diese Verzahnung soll fortgeführt werden.

Frage 7 + 8 Seite 4

7Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Entwicklung von Konzentrationsproblemen bei Schülern in den einzelnen Bundesländern in den letzten zehn Jahren vor?

8Wie haben sich die Mathematikleistungen von Schülern in Deutschland in den letzten 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte tabellarisch nach Bundesländern und Jahr aufschlüsseln, soweit verfügbar)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.

Im Bildungstrend 2021 des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) wurde zum dritten Mal das Erreichen der Bildungsstandards der KMK für den Primarbereich in den Fächern Deutsch und Mathematik überprüft.

Mittelwerte für die Globalskala mathematischer Kompetenz (vgl. IQB-Bildungstrend 2021, S. 98)

Tabelle auf Seite 4 · 17 Zeilen × 4 Spalten
201120162021
Baden-Württemberg512486468
Bayern519508490
Berlin451446427
Brandenburg491484438
Bremen452418423
Hamburg470469462
Hessen484484465
Mecklenburg-Vorpommern494477
Niedersachen496473455
Nordrhein-Westfalen497471445
Rheinland-Pfalz494478470
Saarland492493460
Sachsen517507491
Sachsen-Anhalt517496476
Schleswig-Holstein487486461
Thüringen502487472
Deutschland500483462

Hinweis: Für das Land Mecklenburg-Vorpommern werden für das Jahr 2021 keine Ergebnisse ausgewiesen.

Im IQB-Bildungstrend 2018 wurde zum zweiten Mal das Erreichen der Bildungsstandards der KMK in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik in der Sekundarstufe I überprüft. Damit war es erstmals möglich, in Bezug auf das Erreichen der Bildungsstandards in diesen Fächern für die Länder in der Bundesrepublik Deutschland Entwicklungstrends zu beschreiben. Der IQB-Bildungstrend 2024 wird voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht.

Vergleich der in den Jahren 2012 und 2018 erreichten Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern der 9. Jahrgangsstufe im Fach Mathematik (Globalskala) (vgl. IQB-Bildungstrend 2018, S. 207).

Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 3 Spalten
20122018
Baden-Württemberg500503
Bayern517524
Berlin479479
Brandenburg518493
Bremen471460
Hamburg489488
Hessen495491
Mecklenburg-Vorpommern505482
Niedersachen495491
Nordrhein-Westfalen486490
Rheinland-Pfalz503490
Saarland489481
Sachsen536530
Sachsen-Anhalt513493
Schleswig-Holstein502486
Thüringen521507
Deutschland500499

Zudem liegen weitere Erkenntnisse aus dem internationalen Vergleich vor. Mathematische Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in Deutschland werden u. a. in den international vergleichenden Schulleistungsuntersuchungen TIMSS („Trends in International Mathematics and Science Study“) und PISA (Programme for International Student Assessment) erhoben.

Deutschland beteiligt sich seit 2007 an TIMSS. TIMSS erfasst die mathematischen Kompetenzen von Grundschulkindern am Ende der 4. Klasse. Die Ergebnisse beziehen sich auf Deutschland.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
TIMSSDurchschnittliche Kompetenzwerte für Deutschland
2007525
2011528
2015522
2019521
2023524

Die mathematischen Kompetenzen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe werden seit dem Jahr 2000 mit PISA erfasst. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf Deutschland.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 8 Zeilen × 2 Spalten
PISADurchschnittliche Kompetenzwerte für Deutschland
2000490
2003503
2006504
2009513
2012514
2015506
2018500
2022475
Frage 9 Seite 6

Welche Studien, Befragungen oder Auswertungen liegen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu möglichen Zusammenhängen zwischen digitaler Mediennutzung im Unterricht und kognitiven oder leistungsbezogenen Veränderungen ggf. vor?

Antwort

Aus der Bildungsforschung liegen Erkenntnisse zur Nutzung digitaler Medien im Unterricht und zu ihren Auswirkungen auf die Lernleistung von Schülerinnen und Schülern vor. Empirische Befunde zeigen, dass der Einsatz mobiler digitaler Geräte als Lernhilfe bzw. Lerngelegenheit im Unterricht in unterschiedlichen Fächern das Lernen erleichtern und den Lernerfolg steigern kann, sofern digitale Medien gezielt und pädagogisch-didaktisch sinnvoll eingesetzt werden. Lernförderlich ist der Einsatz digitaler Medien insbesondere dann, wenn hierdurch eine Vielzahl an Lehrstrategien Anwendung findet – auch in Verbindung mit analogen Medien und nicht-digitalen Materialien – und verschiedenartige Lerngelegenheiten entstehen, die vertiefte Verstehensprozesse und gemeinsames Lernen anregen sowie wenn der Unterricht durch den Einsatz von IT-Tools besser an die individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst ist. Eine andere Befundlage ergibt sich hinsichtlich der Nutzung privater Endgeräte im Unterricht. Wenn diese von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts nicht für Lernzwecke sondern anderweitig („off-task“) eingesetzt werden, werden u. a. durch die damit verbundene Ablenkung vom eigentlichen Lernziel negative Effekte auf die Lernleistung beobachtet.

Frage 10 Seite 6

Welche Investitionen in klassische Schulbücher wurden in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren jeweils getätigt (bitte tabellarisch nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?

Antwort

Die Regelungen zur Beschaffung von Schulbüchern ist Teil der Kultushoheit der Länder und wird allein von diesen verantwortet.

Frage 11 Seite 6

Welches Nutzungskonzept liegt dem DigitalPakt Schule nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht zugrunde?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen.

Frage 12 + 13 Seite 6

12Wie viele Schulen je Bundesland verfügen laut Erhebungen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder über digitale Hardware, die nicht eingesetzt werden kann (bitte jeweils für Lehrkräfte, z. B. interaktive Tafeln, Lehrer-Laptops, und Schüler, z. B. Tablets, Schüler-Laptops, getrennt darstellen)?

13Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für die Nichtnutzbarkeit der bereitgestellten digitalen Ausstattung (z. B. fehlende WLAN-Infrastruktur, mangelnde IT-Betreuung, Defekte etc.)?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.

Die konkrete Umsetzung des Digitalpakts Schule, insbesondere die Verwendung der angeschafften Technik, obliegt der alleinigen Verantwortung der Länder.

§ 3 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 regelt die Förderfähigkeit von Maßnahmen. Die konkrete Nutzung digitaler Werkzeuge liegt dabei in der pädagogischen Verantwortung der Schulen.

Anlage
AnlageAnlage 1 - Antwort zu Fragen 2 und 3 Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf BT-Drs. 21/11

PDF-Seiten 9–1557 (1549 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen