Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Jahr 2024 und Ausblick auf das aktuelle Jahr

Drucksache 21/1422Antwortauf die Kleine Anfrage 21/110301.09.202537 Seiten25 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungSoziale Sicherung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 1. Januar 2019 traten die im Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt („Teilhabechancengesetz“ (TCG)) – beschlossenen veränderten Lohnkostenzuschüsse nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) („Eingliederungszuschuss“) sowie die neuen Lohnkostenzuschüsse nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“, kurz: TaAM) in Kraft. Vor der Einführung dieser neuen bzw. veränderten Instrumente hatte der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigt, auf diese Weise für bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose für jeweils bis zu fünf Jahre geförderte Arbeitsplätze schaffen zu wollen (vgl. etwa www.tagesspiegel.de/politik/arbeitsmarkt-hubertus-heil-wil l-jobs-fuer-langzeitarbeitslose-bezuschussen/22634232.html).

Mit dem Bürgergeld-Gesetz (Bundestagdrucksache 20/3873) wurde § 16i SGB II entfristet. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für 2023 und 2024 speziell für dieses Instrument wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz nicht angekündigt. Lediglich wurden zum 1. Januar 2023 die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die Förderungen der TaAM durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhöht.

Seit 2022 erfahren die Fragesteller von Betroffenen und Trägern aus verschiedenen Bundesländern, dass es Probleme mit der Weiterführung des Instruments auf lokaler Jobcenter-Ebene gebe. Berichtet wird, dass Förderungen nicht, nur noch für bestimmte Zielgruppen oder nur noch für verkürzte Förderzeiten vergeben würden. Dass diese Probleme weiter bestehen, bezeugen die Monatsberichte zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt der Bundesagentur für Arbeit, aus deren aktuellem Bericht hervorgeht, dass nur noch 19 283 Personen mittels einer TaAM gefördert werden, während es im Vorjahr noch 31 112 Personen waren – ein Minus von 38 Prozent (https://statistik.arbeitsagentu r.de/Statistikdaten/Detail/202505/arbeitsmarktberichte/monatsbericht-monatsb ericht/monatsbericht-d-0-202505-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Tabelle 7.3). Dass sich die Förderzahlen von stabil über 40 000 Personen im Jahr 2020/2021 mittlerweile halbierten, führt bei den Fragestellern zu großen Zweifeln über die Zukunft dieses spezifischen Förderinstruments.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende 21. Legislaturperiode kündigt an, im Rahmen der Einführung einer „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (www.koalitionsvertrag2025.de/, Zeile 500 ff.) auch die Vermittlung in Arbeit stärken zu wollen (a. a. O., Zeile 503 f.). Den Jobcentern sollen „für die Eingliederung ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt“ werden (a. a. O., Zeile 502 f.). Ziel sei es, dass Menschen, die arbeiten können, schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden (a. a. O., Zeile 506 ff.). Carsten Linnemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion für die Themen Arbeit, Soziales, Arbeitnehmer, Sport und Ehrenamt, führte aus, dass „tiefgreifende Veränderungen“ beim Bürgergeld notwendig seien, die „an die Substanz des Systems gehen“ (www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/buergergeld-reform-debatte-100.html, 8. Juni 2025). „Linnemann sagte: ‚Wenn jemand nicht arbeiten kann, weil er körperlich oder aus welchen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage ist, dann braucht er natürlich die volle Unterstützung der Solidargemeinschaft.‘ Es müsse aber der Grundsatz gelten: Wer arbeiten kann, muss arbeiten gehen.“ (ebd.).

Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sich das Förderinstrument TaAM hervorragend eignen könnte, Leistungsbeziehenden, die arbeiten können, denen aber keine ungeförderte Arbeitsstelle vermittelt werden kann, in Erwerbsarbeit zu bringen. Die Fragesteller interessieren sich daher neben den jüngsten Entwicklungen auch für die Zukunftsaussichten des Sozialen Arbeitsmarkts.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 Seite 2

1Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandszahlen) im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im Dezember 2020, im März 2021, im Juni 2021, im September 2021, im Dezember 2021, im März 2022, im Juni 2022, im September 2022, im Dezember 2022, im März 2023, im Juni 2023, im September 2023, im Dezember 2023, im März 2024, im Juni 2024, im September 2024 sowie im Dezember 2024 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben)?

2Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 beziehungsweise 2024 (bitte in Euro Förderung pro Person und Monat und die Höhe der Förderung insgesamt [ohne Gegenrechnung Aktiv-Passiv-Transfer] sowie die Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel nach Jahren getrennt angeben)?

3Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für die Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben; bitte Angaben zusätzlich nach Höhe der Förderung [ohne Berücksichtigung Passiv-Aktiv-Transfer] sowie nach Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel je Jahr differenzieren)?

4Wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte monatsweise ab Januar 2019 bis aktuell, für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, wie viele Personen bzw. wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 16i Absatz 3 SGB II für die Teilnahme an der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erfüllen)?

5Wie viel Prozent aller nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium (bitte letzten verfügbaren Stand angeben in totalen Zahlen sowie in Prozent aller geförderten Personen und zur besseren Vergleichbarkeit jeweils angeben, zu welcher Prozentzahl die angegebene Gruppe in der Gesamtpopulation Deutschlands und bei allen Leistungsbeziehenden im SGB II vertreten sind)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 1 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 20/12532.

Die jeweils aktuellsten Daten können den Tabellen 1 bis 8 im Anhang* entnommen werden.

Frage 6 + 7 + 8 Seite 3

6Wie viele Wochenstunden waren die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich tätig (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten verfügbaren Stand angeben)?

7Welchen Bruttomonatsverdienst erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten verfügbaren Stand angeben)?

8Welchen Stundenlohn erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten verfügbaren Stand angeben)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in der dritten Welle der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ nach § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geförderte Leistungsberechtigte befragt. Für die Bruttostichprobe der Panelbefragung wurden für zwei Zugangskohorten von nach § 16i SGB II Geförderten mit einem Förderbeginn von April bis Juli 2019 und September bis Dezember 2019 ausgewählt. Die Erhebung der ersten Welle fand zwischen Mai 2020 und März 2021 statt, somit wurden die Geförderten im Durchschnitt 14,9 Monate nach Förderbeginn das erste Mal befragt. Die Interviews der zweiten Welle wurden rund ein Jahr nach dem Erstinterview realisiert (Feldzeit: März 2021 bis März 2022). Die Feldzeit der im Folgenden ausgewerteten dritten Erhebungswelle lag zwischen Januar und Juni 2023.

Insgesamt konnten 1 665 der ursprünglich nach § 16i SGB II Geförderten in der dritten Welle erneut befragt werden. Von diesen 1 665 Befragten nahmen zum Befragungszeitpunkt der dritten Welle noch 1 075 Befragte an der Förderung teil. Die Fragen zur vertraglichen Wochenarbeitszeit und dem Bruttomonatsverdienst haben 952 Befragte beantwortet. Diese Gruppe bildet somit die Datenbasis der nachfolgenden Auswertungen.

Die Befragungsdaten enthalten keine Angabe darüber, ob die Leistungsberechtigten mit einer Behinderung leben. Die Befragten konnten jedoch angeben, ob sie vor dem Jahr 2019 schon einmal eine Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung hatten, die sie für einen Zeitraum von über einem Jahr beeinträchtigt hat.

Tabelle: Vertragliche Wochenarbeitszeit in Stunden, Bruttomonatsgehalt in Euro und Bruttostundenlohn in Euro nach ausgewählten Gruppen von Geförderten nach § 16i SGB II

Tabelle auf Seite 4 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Wochenarbeitszeit (Std.)Monatsgehalt (Brutto)Stundenlohn (Brutto)
Gesamt32,61 85613,4
Altersgruppen
Über 45 Jahre32,41 85213,5
Über 55 Jahre33,01 91113,6
Familientypen
Alleinerziehend29,41 63013,3
Mutter28,81 64213,5
Vater34,61 93613,4
Geschlecht
männlich34,31 96413,5
weiblich29,61 66613,4
Ausbildung
Keine Lehre/Studium33,81 95913,6
Migrationshintergrund
Mit Migrationshintergrund32,61 92013,8
Gesundheit
Schwere Vorerkrankung31,41 80013,6

Quelle: 3. Welle der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ des IAB, eigene Berechnungen unter Verwendung von Gewichten zur Hochrechnung auf die Referenzpopulation.

Frage 9 Seite 5

Falls in den Fragen 6 bis 8 größere Unterschiede bei der Arbeitszeit sowie dem Bruttomonatsverdienst bestimmter Personengruppen, insbesondere zwischen Frauen/Männern bzw. Vätern/Müttern beobachtet wurden, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden, insbesondere für die soziale Teilhabe und die zukünftigen (Weiter-)Beschäftigungschancen?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/12879.

Frage 10 + 10a + 10b Seite 5

10Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Personen ohne beruflichen Abschluss bei den Teilnehmenden der Förderungen nach § 16i SGB II sowie nach § 16e SGB II unterrepräsentiert sind, und wenn ja,

10awelche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, und

10bwelche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zugang dieser Personengruppen zum sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 31 auf Bundesdrucksache 20/12879 sowie auf die Antwort zu Frage 34.

Frage 11 + 12 Seite 5

11Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2024 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

12Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2024 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben), was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, falls möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 20/12532. Die Daten für das Jahr 2024 können den Tabellen 9 bis 11 im Anhang* entnommen werden.

Frage 13 + 13a + 13b + 13c Seite 5

13Wie viele der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung

13abei öffentlichen Arbeitgebern,

13bin der gemeinnützigen Sozialwirtschaft und

13cbei gewinnorientierten Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt worden (bitte gesamt sowie getrennt nach Geschlechtern sowie nach Bundesländern und Jobcentern auflisten und bitte ggf. ausführen, falls sich zwischen 2019 und heute die Gewichte deutlich verändert haben)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bis zum Ende des Jahres 2023 hat die Bundesagentur für Arbeit das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragung beauftragt, ausgewählte Arbeitgeber – im Rahmen einer Selbstauskunft – zum Beschäftigungsverhältnis nach § 16i SGB II zu befragen. Dabei wurde auch danach gefragt, ob der Betrieb ein öffentlicher/kommunaler, ein kirchlicher oder ein privater Arbeitgeber ist. Ergebnis dieser Befragung war,

• dass der überwiegende Teil der befragten Betriebe angegeben hat, privater Arbeitgeber zu ein,

• ca. jeder siebte Betrieb ein öffentlicher/kommunaler Arbeitgeber und

• ein Anteil von unter 10 Prozent der Betriebe angegeben hat, ein kirchlicher Arbeitgeber zu sein.

Ab dem Jahr 2024 liegen keine weiteren Daten vor. Die Befragung wurde zum Ende des Jahres 2023 beendet.

Frage 14 + 14a + 14b + 14c + 14d Seite 6

14Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II, bei denen

14abundeseinheitlicher Mindestlohn,

14bbranchenüblicher Mindestlohn,

14cTariflohn und

14dein tariforientierter Lohn vertraglich vereinbart wurde?

Antwort

Informationen zu den Bruttostundenlöhnen der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II können der Antwort zu Frage 8 entnommen werden. Die ausgewerteten Daten der dritten Welle der Befragung „Lebensqualität und Teilhabe“ durch das IAB wurden zwischen Januar und Juni 2023 erhoben. In dieser Zeit lag der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro je Stunde. Die Tabelle zeigt, dass die Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II im Durchschnitt mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Über die vertragliche Ausgestaltung der Lohnhöhe können im Einzelnen keine Aussagen gemacht werden, da diese Informationen in der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ nicht erfasst wurden.

Frage 15 Seite 6

Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II, die in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 sowie 2024 jeweils in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008, Abschnitt A bis U) beschäftigt waren?

Antwort

Arbeitgeber aus den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Erziehung und Unterricht, öffentliche Verwaltung sowie sonstigen Dienstleistungen, z. B. Kultur- und Bildungsorganisationen, boten die meisten geförderten Arbeitsplätze. Insbesondere konnten Berufe im Bereich Erziehung und Soziales, wie Haus- und Familienpflege, Hauswirtschaft oder Kinderbetreuung sowie in der Gebäudetechnik (z. B. Haustechnik oder Hausmeisterdienste) gefördert werden. Die entsprechenden Daten können der Tabelle 12 im Anhang* entnommen werden.

Frage 16 Seite 7

Für welche Beschäftigungsdauer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2024 neuen Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II eine Zusage erteilt (bitte jeweils angeben, wie viel Prozent aller Zusagen eine Dauer von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren, vier Jahren und fünf Jahren hatten, und bitte, falls möglich, getrennt nach Antritten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/12532. Die aktuellsten Daten können der Tabelle 13 im Anhang* entnommen werden.

Frage 17 + 18 Seite 7

17In wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 beziehungsweise 2024 der Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) genutzt (bitte getrennt für die einzelnen Jahre sowohl in tatsächlicher Höhe als auch in prozentualer Höhe an allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, und bitte jeweils nach Bund, einzelnen Bundesländern sowie auf Ebene der Jobcenter aufschlüsseln)?

18Bei wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Coaching im ersten Jahr durchgeführt, in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus angeboten und in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus durchgeführt (bitte jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, und bitte jeweils für den Bund und einzelne Bundesländer aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 19 Seite 7

Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandszahlen) im Januar 2025, Februar 2025, März 2025, April 2025, Mai 2025 und Juni 2025 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben, und bitte zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit jeweils die Zahlen der Vorjahresmonate aus den Jahren 2024 und 2023 gegenüberstellen)?

Antwort

Die entsprechenden Daten können der Tabelle 14 im Anhang* entnommen werden.

Frage 20 Seite 7

Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2025 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?

Antwort

Die entsprechenden Daten können der Tabelle 15 im Anhang* entnommen werden.

Frage 21 Seite 8

Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2025 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben), was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, falls möglich mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?

Antwort

Die entsprechenden Daten können der Tabelle 11 im Anhang* entnommen werden.

Frage 22 Seite 8

Verfügt die Bundesregierung über Prognosen oder Planungen bzw. sind der Bundesregierung Prognosen oder Planungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter oder des IAB bekannt, wie viele zusätzliche Personen bis zum Jahresende eine Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) neu erhalten sollen und bei wie vielen Personen, die momentan Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) erhalten, die Förderung bis Ende 2025 beendet werden wird oder werden soll (bitte, falls möglich, monatliche oder quartalsweise Prognosen angeben sowie nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Zu der Frage, wie viele zusätzliche Personen bis zum Jahresende 2025 eine Förderung nach § 16i SGB II beginnen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Dies obliegt ausschließlich der dezentralen Entscheidungsverantwortung der Jobcenter.

Ebenfalls keine Erkenntnisse liegen zu der Frage vor, bei wie vielen derzeit nach § 16i SGB II geförderten Personen die Förderung im Jahr 2025 endet. Die Beendigung der Förderung kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Neben einer regulären Beendigung wegen Vollendung der Förderhöchstdauer nach § 16i Absatz 2 Satz 1 SGB II kommen auch vorzeitige Beendigungen der Förderung in Betracht, z. B. wegen Abbruch oder aufgrund der Möglichkeit des Übergangs in ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis. In welchem Umfang vorzeitige Beendigungen von Förderungen nach § 16i SGB II eintreten, ist nicht bekannt. Prognosen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 23 Seite 8

Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der Förderhöhen bezüglich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, insbesondere des Instruments der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II, den Erwartungen der Bundesregierung, und wenn nein, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abhilfe ergriffen oder geplant?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/12532.

Frage 24 Seite 9

Erwartet die Bundesregierung, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Fallzahlen und ihrer Entwicklung bis Ende 2025 die Anzahl von 150 000 geförderten Langzeitarbeitslosen erreicht wird, die der frühere Bundesminister Hubertus Heil als Zielmarke gesetzt hatte, und wenn nein, von welcher Fallzahl geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heute aus, und entspricht diese prognostizierte Fallzahl den Zielvorstellungen des BMAS, und wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen soll gegengesteuert werden, und ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II für die Bundesregierung aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Instrument für die Teilhabechancen von langzeitbeziehenden Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern, und wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um für steigende Teilnehmendenzahlen Sorge zu tragen?

Antwort

Das Teilhabechancengesetz wurde in der Praxis sehr gut angenommen. In der Spitze wurden im November 2021 rund 43 000 Personen im Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert, der aktuelle Förderbestand liegt mit rund 18 400 Personen im Juli 2025 (vorläufige und hochgerechnete Zahlen). Der Höchststand im Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ wurde mit rund 12 200 Förderfällen im Januar 2021 erreicht, die Entwicklung der letzten Jahre ist rückläufig (Juli 2025: rund 3 200). Die Förderentscheidungen werden dezentral in den Jobcentern getroffen. Die weitere Entwicklung der Förderbestände bleibt abzuwarten.

Die zuvor genannte Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen bezog sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich des Fortschritts beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „MitArbeit“ erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bilden den Kern und sind dennoch nur ein Teil dessen. Zwischen Januar 2018 und März 2020 ging die Langzeitarbeitslosigkeit um rund 160 000 Personen auf rund 710 000 zurück. Anschließend kam es bedingt durch die COVID-19- Pandemie zu einem deutlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit um bis zu 360 000 Personen auf rund 1,07 Millionen Langzeitarbeitslose in der Spitze (April 2021). Die Langzeitarbeitslosigkeit befindet sich derzeit mit 1,05 Millionen (Juli 2025) auf einem ähnlichen Niveau.

Frage 25 Seite 9

Macht die Bundesregierung für die seit über drei Jahren sinkenden Teilnehmerzahlen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II eher die Jobcenter (z. B. fehlende Sicherheit der überjährigen Finanzierung, lange Mittelbindung, Mittelreduzierung im Jahr 2025, vorläufige Haushaltsführung 2025) oder die Leistungsbeziehenden (z. B. fehlende Motivation, mehr Interesse an Weiterbildung) verantwortlich (Antwort bitte begründen), bzw. welche möglichen Gründe wurden der Bundesregierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bekannt?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/12532.

Frage 26 Seite 10

In welcher Höhe wurden Eingliederungsmittel in den Jahren 2018, 2019, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt für die TaAM verwendet, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Ausgaben der Jobcenter für die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II im Vergleich von 2023 auf 20243 gestiegen (bitte verausgabte Mittel insgesamt, Ausgaben ohne PAT sowie PAT-Mittel jeweils gegenüberstellen und vergleichen), und wenn ja, wie erklärt sich dies angesichts der Tatsache, dass die Teilnehmendenzahlen tendenziell sanken?

Antwort

Die Bundesregierung verweist bezüglich der Frage nach den Ausgaben für Förderungen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II bis zum Jahr 2021 auf ihre Antworten zu den Fragen 3 und 22 auf Bundestagsdrucksache 20/8316 und für das Jahr 2022 auf die Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/12532. Die Ausgaben für das Jahr 2023 können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Vollständige Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Ausgaben für das Jahr 2024 liegen derzeit noch nicht vor.

Tabelle: Ausgaben für § 16i SGB II im Jahr 2023

Tabelle auf Seite 10 · 4 Zeilen × 2 Spalten
2023 (inklusive zkT)
Ausgaben für § 16i SGB II gesamt (Euro)rund 889 Mio. Euro
davon:
Ausgaben ohne PAT (Euro)rund 556 Mio. Euro
Ausgaben PAT (Euro)rund 333 Mio. Euro

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Frage 27 Seite 10

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund in der vorläufigen Haushaltsführung 2025 vorgesehenen Mittel sind nach Kenntnis des Bundes für Förderungen nach § 16i SGB II vorgesehen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben vor. An die Jobcenter werden keine bestimmten Erwartungen zur Inanspruchnahme der Mittel formuliert. Die Jobcenter entscheiden vor Ort mit Blick auf die lokalen Bedarfslagen über ihre Eingliederungsstrategie und den Mitteleinsatz.

Frage 28 Seite 10

Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund in der vorläufigen Haushaltsführung 2025 vorgesehenen Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16i SGB II gebunden, und von welchem finanziellen Umfang von Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter geht die Bundesregierung für 2025 aus?

Antwort

Von den Leistungen zur Eingliederung für das Haushaltsjahr 2025 der gemeinsamen Einrichtungen sind rund 403 Mio. Euro (Stand: 31. Juli 2025) für Leistungen nach § 16i SGB II verausgabt (247 Mio. Euro) und aus Vorjahren und aktuellem Jahr gebunden (154 Mio. Euro). Für die zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund in der vorläufigen Haushaltsführung 2025 vorgesehenen Mittel bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16i SGB II gebunden sind. Der Umfang an Umschichtungen der Jobcenter aus dem Eingliederungstitel SGB II in den Verwaltungskostentitel kann erst zum Jahresende 2025 beziffert werden.

Frage 29 Seite 11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Übergangsquote in ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Teilnehmenden, die eine Förderung nach § 16i SGB II erhalten haben, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Teilhabegewinne die Teilnehmenden, die eine Förderung nach § 16i SGB II erhielten, bereits durch die Teilnahme selbst aufwiesen, also auch ohne anschließenden Übergang in ungeförderte Beschäftigung (bitte ausführen)?

Antwort

Im gleitenden Jahreswert Oktober 2023 bis September 2024 war knapp die Hälfte der gut 17 000 ehemaligen Teilnehmenden ein halbes Jahr nach Ende der Förderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt, das entspricht einer Eingliederungsquote von 48,6 Prozent. Im Jahr zuvor lag diese Quote bei 43,3 Prozent.

Ob die Teilnehmenden bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, bei dem auch die Förderung stattfand, kann auf Basis der Statistik nicht ermittelt werden. Die Daten können der Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Kostenträgerschaft SGB II (abrufbar unter dem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelhe ftsuche_Formular.html?nn=1460258&topic_f=verbleib-sgbii) entnommen werden. Weitere Teilhabegewinne können dem Abschlussbericht der Evaluation durch das IAB (https://doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb0424.pdf) entnommen werden. Einer der zentralen Punkte war hier die Wirkungen auf die Geförderten.

Die Höhe der Wirkungen hängt jedoch vom jeweiligen Ausgangsniveau, der gewählten Tätigkeit, dem Arbeitgeber und den persönlichen Lebensumständen ab. Das IAB bescheinigt dem Teilhabechancengesetz in seiner Abschlussevaluation (IAB-Forschungsbericht 4/2024) jedoch insgesamt, den arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angemessen und ausgesprochen wirksam zu begegnen. Die Wirkungen beider Instrumente auf soziale Teilhabe, Gesundheit, Lebenszufriedenheit und Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten sind sehr positiv. Besonders markant ist die positive Wirkung auf die sozialen Aktivitäten der Geförderten und die Zufriedenheit mit ihrer materiellen Situation. Zudem sehen alle Befragten die Tätigkeit als „normale“ Erwerbsarbeit an, fühlen sich der arbeitenden Bevölkerung zugehörig, können von Zeitstruktur, Sinnhaftigkeit und Anerkennung profitieren und nehmen ihre Abhängigkeit vom Jobcenter als beendet wahr, selbst wenn sie den Leistungsbezug nicht vollständig hinter sich gelassen haben. Insbesondere der Einsatz der beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) wirkt sich signifikant positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Teilhabe der Geförderten aus und wird von ihnen gut angenommen. Neben den positiven Effekten auf das Selbstvertrauen wirkt sich die Teilnahme an § 16i SGB II auch wahrnehmbar positiv auf das Gefühl aus, das Leben selbst in der Hand zu haben, wie das IAB die Dimension der Kontrollüberzeugung beschreibt. Dies gilt auch für die Konfliktfähigkeit. Ebenso kann durch die Teilnahme die Leistungsmotivation verbessert werden, was weniger Angst vor Misserfolg entspricht.

Frage 30 Seite 11

Plant die neue Bundesregierung beziehungsweise das BMAS unter neuer Führung, ab 2025/2026 die Fallzahlen bei Geförderten der TaAM zu erhöhen, und wenn ja, welche Zielgröße wird bis wann angestrebt, und wenn nein, welche Zielvorstellung bezüglich der Gefördertenzahlen verfolgt das BMAS?

Antwort

Die Förderleistungen werden primär durch die regional zuständigen Jobcenter geplant und umgesetzt. Diese stellen sicher, dass Förder- und Eingliederungsmaßnahmen den individuellen Bedarfen der Teilnehmenden gerecht werden. Dazu identifizieren die Jobcenter vor Ort den jeweiligen Unterstützungsbedarf durch einen bedarfsorientierten Abgleich von Qualifikationen, Beschäftigungsperspektiven und persönlichen Rahmenbedingungen. Aufbauend darauf planen sie zielgerichtete Maßnahmenpakete, vermitteln Teilnehmende in passende Förderleistungen und koordinieren die Zusammenarbeit mit Trägern, Unternehmen sowie weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes.

Frage 31 Seite 12

Teilen das BMAS und die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die TaAM ein hervorragendes Förderinstrument ist, um langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende, die arbeiten können, denen aber keine ungeförderte Arbeit erfolgreich vermittelt werden kann, in Erwerbsarbeit zu bringen, und wenn ja, welche konkreten Schlüsse und Pläne zieht das BMAS daraus, und plant die Bundesregierung, für die Wiederbelebung der TaAM mehr Mittel im Eingliederungshaushalt einzustellen?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/12532.

Frage 32 Seite 12

Welche Ziele verfolgen die Bundesregierung und das BMAS hinsichtlich der Weiterentwicklung des Passiv-Aktiv-Tauschs im SGB II (vgl. www.k oalitionsvertrag2025.de/, Zeile 511 f.), und bis wann sollen diese durch Rechtsänderungen verankert werden, und teilt die Bundesregierung die Aussage des Evaluationsberichts zum Teilhabechancengesetz, dass angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten solche Fördermöglichkeiten unverzichtbar bleiben, um eine Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sowie die Feststellung, dass ohne eine „verlässliche und angemessene Finanzierungszusage […] die gesetzliche Existenz solcher Förderinstrumente allein freilich wenig wert“ sei (IAB-Forschungsbericht 4/2024, S. 272, verfügbar unter doku.iab.de/forschungsbe richt/2024/fb0424.pdf), und wenn ja, wie sorgt die Bundesregierung für eine stabile Finanzierung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, bzw. wie will sie dafür sorgen?

Antwort

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit an Anpassungen zur Weiterentwicklung des Passiv-Aktiv-Transfers im SGB II. Zeitliche Vorgaben zu Rechtsänderungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

Eine verlässliche Finanzierung ist für den anhaltenden Erfolg aller Förderinstrumente eine wesentliche Voraussetzung.

Die Bundesregierung setzt mit ihren Beschlüssen die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode um, ausreichend Mittel für Eingliederung zur Verfügung zu stellen. Ab dem Jahr 2026 stehen für Eingliederungsleistungen jährlich 1 Mrd. Euro mehr gegenüber der alten Finanzplanung zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers bis zu 700 Mio. Euro jährlich für Maßnahmen nach § 16i SGB II zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der Mittel eröffnet den Jobcentern die Möglichkeit, auch Förderungen nach § 16i SGB II verstärkt zu nutzen.

Frage 33 + 34 Seite 13

33Welche konkreten Schlüsse und Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Evaluation der TaAM durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (https://i ab.de/publikationen/publikation/?id=2028798)?

34Welche Impulse und Vorschläge zur Weiterentwicklung der TaAM des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird die Bundesregierung aufgreifen und umsetzen, und welche nicht (vgl. ebd., https://ia b-forum.de/wirksame-instrumente-mit-punktuellem-verbesserungsbedar f-impulse-zu-weiterentwicklung-des-teilhabechancengesetzes/)?

Antwort

Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet.

Die Evaluation des IAB zeigt: Die Förderungen des Sozialen Arbeitsmarktes sind gute, wirksame Instrumente. Es werden die richtigen Zielgruppen erreicht, die Rückmeldungen aus der Praxis sind durchweg positiv. Die Jobcenter schätzen beide Förderungen als wichtige Erweiterung ihres Förderangebotes. Gegenwärtig werden die Fachlichen Weisungen zu § 16i SGB II angepasst. Ziel ist, das Coaching der Teilnehmenden zu stärken, verlässliche Anschlussperspektiven nach Abschluss der Förderungen sicherzustellen sowie die Sensibilisierung der Jobcenter für bestimmte Personengruppen, um so beispielsweise der Unterrepräsentanz von Frauen, Menschen ohne Berufsabschluss und Menschen mit Migrationshintergrund zu begegnen.

Anlage
AnlageAnlage: Tabellen 1 ff. – Teilnehmende am Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)

PDF-Seiten 14–36 (23 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen