Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Jahr 2022 beauftragte die damalige Bundesregierung die Beschaffung von 35 F-35-Kampfjets; ab 2027 sollen sie am Luftwaffenstützpunkt Büchel stationiert werden (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/sondervermoeg en-luftwaffe/kampfjets-f-35-luftwaffe). Für den dafür erforderlichen Standortausbau waren ursprünglich rund 700 Mio. Euro eingeplant. Nach aktueller Berichterstattung ist mit neuerlichen Mehrkosten von über 640 Mio. Euro zu rechnen; insgesamt stehen damit gut 2 Mrd. Euro im Raum (www.faz.net/aktu ell/politik/inland/aufruestung-von-luftwaffen-stuetzpunkt-buechel-wird-gut-60 0-millionen-euro-teurer-110607045.html).
Ursächlich für die Kostensteigerungen sind nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und Medienberichten unter anderem zusätzliche Sicherheits- und Infrastrukturanforderungen der USA-Seite, die allgemeine Baupreisentwicklung sowie hoher Zeitdruck. Laut einem Bericht der „FAZ“ vom 25. Juli 2025 geht das Bundesverteidigungsministerium von Mehrkosten in Höhe von über 640 Mio. Euro aus, wodurch sich die Gesamtkosten auf rund 2 Mrd. Euro belaufen (ebd.). Diese Entwicklung spiegelt sich auch in einem anderen Zeitungsbericht wider: Die Kosten steigen demnach von zwischenzeitlich 1,2 Mrd. auf rund 2 Mrd. Euro (www.zeit.de/politik/deut schland/2025-07/atom-jets-kosten-anstieg-buechel-eifel-militaerflughafenusa).
Zudem nennen öffentlich zugängliche Berichte als wesentliche Kostentreiber zusätzliche Sicherheits- und Infrastrukturanforderungen der USA-Seite sowie die allgemeine Baupreisentwicklung; unter anderem sollen weder chinesische Chips noch chinesischer Stahl verbaut werden (deutschlandfunk.de/aufruestun g-von-luftwaffen-stuetzpunkt-buechel-wird-600-millionen-euro-teurer-10 0.html; FAZ, 25. Juli 2025: faz.net/aktuell/politik/inland/aufruestung-von-luft waffen-stuetzpunkt-buechel-wird-gut-600-millionen-euro-teurer-11060704 5.html).
Das Bundesministerium der Verteidigung bekräftigt zudem, dass ab 2027 die Infrastruktur in Büchel für den Flugbetrieb der F-35 zur Verfügung stehen soll (bmvg.de/de/aktuelles/kampfjet-f-35-beschaffung-baumassnahmen-im-zeitpla n-5958376; Bundeswehr, 5. Dezember 2024: bundeswehr.de/de/organisation/l uftwaffe/aktuelles/f-35-deutschland-5864336).
Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller die Notwendigkeit, weitere Informationen zu Planung, Kostensteuerung und Verantwortlichkeiten beim Standortausbau in Büchel sowie zu den haushaltspolitischen Folgen der Kostenentwicklung zu erfragen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1Welche ursprünglichen Kostenannahmen legte die Bundesregierung bei der Planung der Infrastrukturmaßnahmen am Standort Büchel zugrunde, und wie wurden diese kalkuliert?
2Zu welchem Zeitpunkt war der Bundesregierung bekannt, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten nicht ausreichen würden, und wie wurde der Deutsche Bundestag hierüber informiert?
3Welche konkreten Anforderungen der USA-Seite führten zur nachträglichen Änderung der Bauvorgaben (z. B. Ausschluss bestimmter Materialien, Sicherheitsfreigaben, Fristen), und auf welcher vertraglichen Grundlage beruhen diese Vorgaben?
4Welche Anteile der derzeit auf 1,948 Mrd. Euro geschätzten Gesamtkosten entfallen jeweils auf bauliche Maßnahmen, sicherheitstechnische Infrastruktur, Auflagen Dritter (insbesondere USA) sowie Planungs- oder Risikoreserven?
5Wie bewertet die Bundesregierung ihr eigenes Handeln zur Ermöglichung der haushaltsrechtlichen Kontrolle durch das Parlament in diesem Projekt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Kosten zwischen 2022 und 2025?
6Wurden mögliche Kostentreiber – etwa inflationsbedingte Baupreissteigerungen, Sicherheitsanforderungen oder Drittstaatenrestriktionen –frühzeitig in die Projektplanung einbezogen, wenn ja, warum nicht in der jetzt erforderlichen Höhe, und wenn nein, warum, nicht?
7Gab es interne Hinweise oder Risikoanalysen im Bundesministerium der Verteidigung oder in den für die Bauplanung und Kostensteuerung zuständigen Dienststellen der Bundeswehr, die bereits vor 2024 auf eine erhebliche Kostensteigerung beim Standortausbau in Büchel hingewiesen haben?
8Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kostenentwicklung für zukünftige Projekte im Rahmen der nuklearen Teilhabe, insbesondere bei Beschaffungen mit USA-Beteiligung?
9Welche Bauleistungen und Baumaterialien führen zu erhöhten Baukosten und in welcher Höhe, um die expliziten USA-Zertifizierungsstandards, gegenüber Bauleistungen und Baumaterialien, die nach Stand der Technik frei wählbar sind, also beispielsweise unabhängig vom Herstellungsland, zu erfüllen?
10Mit welchen Gesamtkosten (Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von Piloten und Bodenpersonal, Maßnahmen im Rahmen der Materialerhaltung und des Ersatzteilwesens, der Bewaffnung, Maßnahmen für Software und Lizenzen) ist im Zusammenhang mit der Beschaffung der 35 F-35 zu rechnen?
11Sehen die Verträge zur Lieferung der 35 F-35 eine Vertragsstrafe (Kompensation) für den Lieferanten vor, wenn die 35 F-35 nicht termingerecht ausgeliefert werden können?
Die Fragen 1 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 13. März 2023 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Einstufung liegt insbesondere im öffentlichen Interesse, sofern diese Informationen zum Schutz des Wohles des Bundes liegen und die äußere Sicherheit oder auch die auswärtigen Beziehungen betreffen. Die Bundesregierung ist dieser Auffassung, da die Veröffentlichung der Antworten aus Sicht der Bundesregierung Rückschlüsse auf operationelle Planungen, Entscheidungen, Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr sowie die konkrete Zusammenarbeit mit anderen Nationen zulassen würde. Die Fragestellungen betreffen im vorliegenden Fall konkret Ressourcen und Mittel, mit denen die beabsichtigte Nutzung des Waffensystems F-35A innerhalb der Bundeswehr sichergestellt werden soll. Dies betrifft insbesondere konkrete Aussagen bezüglich infrastruktureller Planungen und Maßnahmen. Diese Informationen betreffen wenigstens die äußere Sicherheit. Gleichzeitig betreffen die Antworten zum Teil Art und Weise, wie und in welchem Maße die Bundesregierung und andere Länder zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist gemäß Verschlusssachenanweisung die Zusammenstellung von Informationen auch dann in ihrer Gesamtheit als Verschlusssache einzustufen, wenn einzelne Teile nicht eingestuft sind.
Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*