Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Hinsichtlich des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2025 des Auswärtigen Amts (AA; Einzelplan 05 des Bundeshaushalts, Bundestagsdrucksache 21/500, ab S. 443) ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller Bedenken zur Transparenz und zu dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. § 7 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“, www.gesetze-im-i nternet.de/bho/BJNR012840969.html). Bei allen Fragen zu Vorhaben bzw. Projekten wird um eine Aufschlüsselung nach Träger, Durchführungsorganisation, Jahr, Titel des Vorhabens bzw. Projekts und der Zielgruppe, ggf. mit Angaben der Staaten, gebeten.
Angaben zu Projekten beruhen auf den derzeit verfügbaren Informationen. Änderungen im Rahmen der endgültigen Haushaltsführung sind für das vierte Quartal 2025 abhängig von der Mittelverfügbarkeit noch möglich. Die Planungen für die Jahre 2026 ff. sind noch nicht abgeschlossen. Aufgeführt sind für künftige Haushaltsjahre lediglich Projekte, deren Förderung aufgrund einer Verpflichtungsermächtigung bereits sicher feststeht.
Aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die Förderung des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) und zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen im Haushaltsjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr (2024) erhöht (Haushaltstitel 05 01 687 14-022, Erläuterungen 1 und 2)?
Die Erhöhung der Mittel im Haushaltstitel 0501-687 14 im Haushaltsjahr 2025 ergibt sich insbesondere aus der gestiegenen Aufgabenlast des Klimasekretariats des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), die auf Beschlüssen der Mitgliedsstaaten beruht. Der Ansatz wurde angehoben, um eine verlässliche Finanzierung bestehender internationaler Verpflichtungen sicherzustellen und der Verantwortung als Sitzstaat von UNFCCC nachzukommen.
Mit der Erhöhung der Beitragszahlung an den Weltklimarat (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen-IPCC) reagiert die Bundesregierung auf einen gestiegenen Finanzierungsbedarf und leistet einen Beitrag, um die Arbeitsfähigkeit des IPCC zu gewährleisten, dessen Berichte zentrale Grundlage für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Politik sind.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. wurden seit 2023 im Rahmen der freiwilligen Leistungen an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Haushaltsplan 05 01 687 14-022 (Erläuterung 8) gefördert (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 1 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 40–43 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Gibt es interne Prüfungsverfahren oder Hintergrundprüfungen, mit denen die Mitarbeiter des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auf potenzielle Kontakte zu terroristischen Organisationen überprüft werden, und wird das Auswärtige Amt darüber informiert oder kann es daran direkt mitwirken (Haushaltsplan 05 01 687 17-029, Erläuterung 4)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wirken mehrere Arbeitseinheiten des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), wie das „Department of Internal Oversight Services“ (DIOS), das „Ethics Office“ oder die Personalabteilung an der Überprüfung von Mitarbeitenden mit. Darüber hinaus gleicht UNRWA die Namen seiner Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner regelmäßig gemäß Richtlinien der Vereinten Nationen (VN) mit der VN-Sanktionsliste 1267 ab. Die Mitarbeiterlisten werden ferner auch den Gastländern sowie Israel digital zur Überprüfung bereitgestellt.
Das Auswärtige Amt (AA) steht mit der UNRWA-Leitung und auf Arbeitsebene in engem Austausch zu allen die Neutralität der Organisation betreffenden Fragen. Zudem engagiert sich die Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe Neutralität“ der UNRWA-Beratungskommission („Advisory Commission“) und nutzt unter anderem dort ihren Einfluss als derzeit größter bilateraler Geber, um Reformprioritäten nachzuhalten.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 20/15065 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14534 verwiesen.
Welche internationalen Organisationen wurden seit 2023 im Rahmen des Haushaltstitels 05 01 687 17-029 „Sonstige Leistungen an internationale Organisationen“ mit deutschen Fördermitteln unterstützt (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln)?
Aus dem Haushaltstitel 0501-687 17 erhält die „Commonwealth War Graves Commission“ (CWGC) auf Grundlage einer völkerrechtlichen Verpflichtung einen seit Jahren gleichbleibenden Beitrag in Höhe von 1 100 000,00 Euro pro Jahr für die internationale Kriegsgräberpflege. Diese Mittel wurden zum Haushaltsjahr 2025 erstmals aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in den Haushalt des AA überführt.
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) wurde im Jahr 2000 durch den Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, gegründet. In Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur deutschen Friedens- und Konfliktforschung hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2019 im parlamentarischen Haushaltsverfahren eine mehrjährige Erhöhung des Stiftungskapitals der DSF, verteilt auf die Jahre 2020 bis 2023, beschlossen. Im Jahr 2023 betrug die Zustiftung 1 500 000,00 Euro.
Zu den weiteren Fördermitteln und den damit im Zusammenhang stehenden erbetenen Aufschlüsselungen wird aufgrund des Umfangs auf die Anlage 2 verwiesen.*
PDF-Seiten 44–49 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. wurden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 01 687 17-029, Erläuterung 11 „Asia-Europe Foundation“ (ASEF), gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln)?
Auf den zugehörigen Tabelleneintrag in der Anlage 2 wird verwiesen.* Da es sich um eine Beitragszahlung handelt, ist eine Zuordnung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Die ASEF ermöglicht grenzüberschreitenden Austausch, erlaubt gegenseitigen Wissenstransfer und setzt Akzente für zivilgesellschaftliches Engagement in der Asien-Pazifik Region.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. wurden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 01 687 17-029, Erläuterung 17 „Allianz der Zivilisationen“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln), und aus welchen Gründen wurde die Förderung im Jahr 2025 eingestellt?
Seit dem Jahr 2023 fanden keine Förderungen im Sinne der Fragestellung aus dem genannten Haushaltstitel statt.
Welche Kandidaten wurden oder werden im Jahr 2025 aus dem Haushaltstitel 05 01 687 17-029, Erläuterung 20, für welche Präsidentschaften, Vorsitze und Entscheidungsgremien in welchen Ländern gefördert, und auf welcher juristischen Grundlage legitimiert das Auswärtige Amt diese Förderungen?
Aus dem Haushaltstitel 0501-687 17 Erläuterungspunkt 20 wurde eine Einzahlung in den Treuhandfonds des Büros der Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgenommen.
Juristische Grundlage bildet die Zweckbestimmung des Titels in Verbindung mit einem Beschluss der Bundesregierung.
In welchen Partnerländern der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung finden 2024 sowie 2025 und ggf. in den Folgejahren gesondert Maßnahmen im Rahmen des Programms der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (AAH-P) sowie des Ausstattungshilfeprogramms für ausländische Streitkräfte (AH-P) der Bundesregierung statt (Haushaltsplan 0501 687 34-029, Haushaltsvermerk 7; bitte die Maßnahmen entsprechend den jeweiligen Programmen einschließlich der jeweiligen Kosten auflisten)?
Das AA unterrichtet den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die Mittelverwendung in den Bereichen Sicherheit, Stabilität und Abrüstung, Humanitäre Hilfe und Krisenprävention sowie Bilaterale Zusammenarbeit. Mit Blick auf die Fragestellung verweist die Bundesregierung auf den diesbezüglichen Bericht. Für das Jahr 2024 liegt der „Bericht des Auswärtigen Amtes zur Mittelverwendung 2024 für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfsmaßnahmen, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen“ dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor. Die Übermittlung der Berichte an den Haushaltsausschuss für die Jahre 2025 bzw. 2026 ist jeweils im Frühjahr des Folgejahres vorgesehen.
Welche Länder und Themen werden seit 2023 im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland behandelt (Haushaltsplan 05 02 531 14-029)?
Folgende Reisen wurden seit dem Jahr 2023 im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt:
2023
| aus dem Land/der Region | Thema |
|---|---|
| Dominikanische Republik | Abfallmanagement |
| Algerien | Kulturpolitik und -förderung |
| Regionalreise Westlicher Balkan | Vergangenheitsbewältigung und regionale Kooperation |
| Mosambik | Klimaschutz und Energie |
| Südafrika | Gestaltung einer sozial gerechten Energiewende |
| Sambia | Frauenrechte |
| Kasachstan | Verfassungsrechtlicher Austausch Kasachstan/Deutschland |
2024
| aus dem Land/der Region | Thema |
|---|---|
| Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) | Parlamentarische Demokratie |
| USA | Neue Transatlantische Netzwerke |
| Irak | Bekämpfung von Drogenmissbrauch und -kriminalität |
| Benin | Frauen in Politik und Gesetzgebung |
| Philippinen | Innovation in Verwaltung und Wirtschaft |
| Portugal/Spanien | Energiesicherheit |
| Vereinte Nationen (VN)-New York | Klima und Sicherheit |
| Nigeria | Stärkung weiblicher Parlamentsabgeordneter |
| Brasilien/Chile/ Kolumbien | Grüner Wasserstoff |
2025
| aus dem Land/der Region | Thema |
|---|---|
| Westlicher Balkan | Bundestagswahl 2025 |
| VN New York | Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit |
| Korea | Austausch zu erneuerbaren Energien und Energiesicherheit |
Welche Bundestagsfraktionen haben seit 2023 an den Gästeprogrammen teilgenommen?
Eine Beteiligung der Bundestagsfraktionen bei den Reisen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der Regel durch ein Zusammentreffen der Gäste mit Mitgliedern des jeweils für das Thema der Reise zuständigen Ausschusses und durch ein Zusammentreffen mit Mitgliedern der jeweiligen Parlamentariergruppe.
Eine weitere Teilnahme am Gesamtprogramm erfolgt nicht.
Wie setzt sich der parlamentarische Auswahlausschuss zusammen, und gab es Vorschläge des Auswärtigen Amts, denen durch den Auswahlausschuss nicht zugestimmt wurde (bitte Gründe angeben)?
Der Auswahlausschuss für die 21. Legislaturperiode besteht aus folgenden Abgeordneten:
– Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
– Jürgen Hardt (CDU/CSU) – Diana Herbstreuth (CDU/CSU)
– Stefan Keuter (AfD)
– Bettina Lugk (SPD)
– Lea Reisner (Die Linke)
– Dr. Ralf Stegner (SPD)
Bei der Auswahl der Planung für das Jahr 2023 entschied der Auswahlausschuss eine Reise aus Südafrika mit dem Thema „Gestaltung einer sozial gerechten Energiewende“ statt des Vorschlags „Feministische Außenpolitik“ durchzuführen.
Aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die finanzielle Förderung des Projekts „Jüdische Gemeinde Thessaloniki“ im Jahr 2025 um ca. 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduziert (Haushaltsplan 05 02 687 12-029)?
Vor dem Hintergrund der nahezu vollständigen Auslöschung der jüdischen Gemeinde Thessaloniki im Zweiten Weltkrieg hat die Bundesregierung der jüdischen Gemeinde Thessaloniki Unterstützung für den Bau eines den griechischen Opfern des Holocausts gewidmeten Museums in Höhe von 10 000 000 Euro in Aussicht gestellt. Nach vorbereitenden Maßnahmen wurde im Jahr 2023 ein Zuwendungsvertrag für das Bauprojekt geschlossen.
Ende des Jahres 2024 waren einschließlich der Mittel für vorbereitende Maßnahmen insgesamt rund 7 800 000 Euro der zugesagten Mittel abgeflossen, davon im Jahr 2024 insgesamt 4 500 000 Euro. Von den zugesagten Mitteln verbleiben entsprechend noch rund 2 200 000 Euro, die nach aktuellem Stand bis spätestens Ende des Jahres 2026 verausgabt werden sollen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 wurden deshalb Mittel in Höhe von 2 122 000 Euro veranschlagt.
Aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die finanzielle Förderung für die „United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities“ im Jahr 2025 eingestellt (Haushaltsplan 05 02 685 21-165, 2.6)?
Die Zuständigkeit für den „United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities“ (UNITAC) wurde zu Ende 2024 aus fachpolitischen Gründen vom AA an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übertragen.
Welche Maßnahmen, Dienstleistungen, Materialien oder Einzelvorhaben wurden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 04 546 11-029, Erläuterung 3.2 „Sonstiges“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln), und aus welchen Gründen wurde die Förderung im Jahr 2025 um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht?
Die Erläuterungsnummer (EN) 3.2 wurde im Haushaltsjahr 2025 mit insgesamt 5 300 000 Euro veranschlagt, um die geplanten Förderungen des „German News Service“ der Deutschen Welle sowie der Internationalen Journalistenprogramme e. V. (IJP) abzubilden. Die Förderung der IJP war zuvor über eine andere EN realisiert worden.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 3 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 50–52 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 aus dem Haushaltstitel 05 04 687 15-024, Erläuterung 5 „Medienförderung“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln)?
Im Zeitraum 15. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2025 wurde das Projekt „Global Media Forum 2025“ der Deutschen Welle mit einer Fördersumme von 400 000 Euro gefördert, dessen Zielgruppe Medienschaffende war.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 04 687 15-024, Erläuterung 7 „Hannah-Arendt-Initiative“, gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln), und aus welchen haushalts- und fachpolitischen Gründen wurde die Förderung im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent erhöht?
Die Hannah-Arendt-Initiative wurde im Jahr 2022 mit einem Volumen von 2 765 915,28 Euro eingerichtet und besteht aus drei maßgeblichen Projektkomponenten. Die früheren, überjährigen Förderungen erfolgten zunächst im Rahmen der allgemeinen Projektförderung des Haushaltstitels 0504-687 15.
Die Förderung im Jahr 2025 wird voraussichtlich 6 026 274,94 Euro betragen, was dem Ansatz von EN 7 im Haushaltsplan entspricht. Eine Erhöhung der Förderung um 60 Prozent liegt nicht vor.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 4 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 53–54 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Aus welchen Gründen wurde die finanzielle Förderung aus dem Haushaltsplan 05 04 687 17-024 (Erläuterung 6.1.2) an die deutsch-amerikanischen Institute im Vergleich zum Vorjahr um ca. 44 Prozent reduziert, und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung infolgedessen auf den transatlantischen Kultur- und Zivilgesellschaftsaustausch sowie auf die bilateralen Beziehungen insgesamt?
Die EN 6.1.2 bei Titel 0504-687 17 wurde im Regierungsentwurf 2025 im Zuge der allgemeinen Absenkung des Einzelplans 05 reduziert, um insbesondere den Fokus des AA auf das Deutschland-Bild im Ausland zu legen. Der Deutsche Bundestag hat in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2025 den Ansatz im finalen Haushalt 2025 wieder auf 990 000 Euro angehoben.
Wie lässt sich der deutliche Rückgang der Zuwendungen an Auslandsschulen von 29 Mio. Euro im Jahr 2024 auf 11 Mio. Euro im Jahr 2025 mit der Zielsetzung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) vereinbaren, internationale Bildungsangebote zu stärken (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/kultur-und-gesellschaft/01ziele-und-aufgaben)?
Da die Auslandsschulen einen zentralen Stützpfeiler der Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik bilden, sind im Jahr 2025 – trotz insgesamt deutlich sinkender Haushaltsmittel im Einzelplan 05 – die verfügbaren finanziellen Mittel für den Schulfonds in Höhe von 289,64 Mio. Euro (Ausgabenansatz für die Titelgruppe 02 des Kapitels 0504) fast identisch zu den verfügbaren finanziellen Mitteln des Schulfonds im Jahr 2024 (290,93 Mio. Euro). Da sich beim Titel 0504-687 20 jedoch aufgrund von Vorgaben des Auslandsschulgesetzes und beim Titel 0504-632 21 aufgrund einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zwingende Mehrbedarfe ergaben, wurden diese innerhalb des Schulfonds größtenteils durch eine Absenkung des Titels 0504-687 22 (sogenannte freiwillige finanzielle Förderung) kompensiert.
Welche institutionell geförderten Zuwendungsempfänger von welchen Institutionen wurden im Jahr 2024 aus dem Haushaltsplan 05 04 893 47-024 mit 2,7 Mio. Euro gefördert, und aus welchen Gründen wird die Förderung für das Jahr 2025 eingestellt?
Im Jahr 2024 wurden dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hin 2 700 000 Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung gestellt. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage konnten dem DAAD im Jahr 2025 keine gesonderten Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Investitionen werden stattdessen bei Bedarf im Rahmen der jährlichen institutionellen Förderung finanziert.
Aus welchen Gründen sind im Haushaltsplan 2025 Mittel in Höhe von 9 Mio. Euro für das Jahr 2025 sowie 35 Mio. Euro für das Jahr 2026 für den Um- und Erweiterungsbau der ehemaligen German Academy New York vorgesehen, obwohl die vollständigen Bauunterlagen gemäß § 24 Absatz 1 BHO noch nicht vorliegen (Haushaltstitel 05 04 F 739 31-024, Erläuterung 2), wie wurde die Mittelanmeldung unter diesen Voraussetzungen geprüft, und in welcher Form wurde mit der unvollständigen Dokumentenlage verfahren?
Die Aussage, dass keine vollständigen Bauunterlagen gemäß § 24 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorliegen würden, trifft nicht zu. Die haushaltsmäßige Anerkennung der Baumaßnahme 1014 Inc. New York (ehemals German Academy New York) beim Titel 0504-739 31 wurde am 2. August 2023 mit einer Kostenobergrenze von 44 046 000 Euro durch das Bundesministerium der Finanzen erteilt. Die Veranschlagung der jeweiligen Projektsummen pro Haushaltsjahr basieren auf Mittelabflussschätzungen zum Zeitpunkt der jeweiligen Haushaltsanmeldung (zumeist das Frühjahr des Vorjahres). Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sind noch verbleibende 35 000 000 Euro nicht allein für das Jahr 2026, sondern insgesamt für den Zeitraum ab 2026 (2026 ff.) vorgesehen.
Wie viele deutsche Schulen für insgesamt wie viele Schüler werden seit 2023 in Brüssel neu gebaut, wie ist der aktuelle Planungsstand des Projekts, und aus welchen Gründen wurde die Förderung im Jahr 2026 um bis zu 37 Mio. Euro erhöht (Haushaltsplan 05 04 F 739 31-024, Erläuterung 14)?
Es wird keine neue Deutsche Auslandsschule in Brüssel errichtet. Das Schulgebäude der Internationalen Deutschen Schule Brüssel bedarf vor allem einer Anpassung an Vorgaben des belgischen Brandschutzes sowie weiterer Sanierungen. Die im Haushaltsplan bislang veranschlagten Kosten von 48 763 000 Euro beruhen auf einer haushaltsmäßigen Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 29. September 2017 auf Grundlage damaliger Kostenschätzungen. An das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erging dieses Jahr der Auftrag für eine neue Planungsstudie, die im Jahr 2026 fertiggestellt sein wird. Basierend auf den Ergebnissen sollen für die Sanierung der Internationalen Deutschen Schule Brüssel kosteneffizientere Lösungsansätze gefunden werden. Deshalb sind im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 für die Jahre 2025 und 2026 keine Ausgaben veranschlagt.
Der Ansatz der Förderung im Jahr 2026 erhöht sich nicht um 37 900 000 Euro, sondern es handelt sich bei dieser im Haushaltsplan verzeichneten Summe um die (theoretisch) verbleibende Differenz zur ursprünglichen Gesamtveranschlagung bzw. um den noch für den Zeitraum 2026 ff. vorbehaltenen Betrag.
Aus welchen Gründen und Notwendigkeiten haben sich die Ausgaben für die Reisekosten des Bundesministers des Auswärtigen, der Kommissionen, der Arbeitsdelegationen und der internationalen Konferenzen im Vergleich zum letzten Jahr mehr als verdoppelt (Haushaltsplan 05 04 F 545 01-165, Erläuterung 1)?
Der Ansatz für den Titel 0511-545 01 – in der Fragestellung wurde mutmaßlich eine nicht korrekte Titelbezeichnung verwendet – erfolgte unter Berücksichtigung zweier einmalig geplanter Großveranstaltungen („Peacekeeping Ministerial“ -Konferenz in Berlin im Mai 2025 und Nordseegipfel im Januar 2026 in Hamburg), wobei Deutschland seine internationale Führungsrolle in den Bereichen internationales Krisenmanagement und Energieausbau darstellt.
Welche Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik etc. werden aus dem Haushaltstitel 05 12 B 532 51-029 gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Haushaltsmittel aus o. g. Titel werden zur Deckung der Bedarfe des AA und dessen Geschäftsbereichs für IT-Sicherheit und Cyberabwehr eingesetzt. Eine zuwendungsrechtliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Aus welchen sachlich notwendigen Gründen steigen die Entgelte der im Inland beschäftigten Mitarbeitenden des Auswärtigen Amts im Haushaltsjahr 2025 um 12 Prozent und damit deutlich über den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst (5,8 Prozent) hinaus (vgl. www.oeffentli chen-dienst.de/tarifrunden/2025.html?utm_source, Haushaltsplan 05 12 F 428 11-011)?
Eine übertarifliche Gehaltserhöhung hat nicht stattgefunden. Es wurde eine Unterdeckung im Titelansatz beseitigt.
Welche Baunebenkosten zu welchen Projekten und Einzelvorhaben etc. werden seit 2023 aus dem Haushaltstitel 05 12 F 539 29-021 „Vermischte Verwaltungsausgaben“ gefördert (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe aufschlüsseln), und aus welchen Gründen haben sich die geförderten Baunebenkosten im Jahr 2025 mehr als verdoppelt?
Aus dem Haushaltstitel 0512-F 539 29 „Vermischte Verwaltungsausgaben“ (Erläuterungsziffer 3) werden Baunebenkosten für Baumaßnahmen des AA im Ausland finanziert. Es handelt sich hierbei nicht um Projektförderung im Rahmen der Förderrichtlinien des AA.
Grund für die Erhöhung des Mittelbedarfs in diesem Haushaltstitel ist die im Projektablauf wesentlich später erfolgende haushaltsmäßige Anerkennung von Bauprojekten durch das Bundesministerium der Finanzen gemäß den seit dem Jahr 2022 geltenden, neu gefassten Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
Gab es seit 2023 gewalttätige Übergriffe, digitale Angriffe oder Cyberangriffe auf deutsche Auslandsvertretungen, wie sie von Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul in seiner Rede mit dem Hinweis auf unzureichende Cybersicherheit angesprochen wurden (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2726654-2726654), wenn ja, wie viele Vorfälle wurden registriert, welche Auslandsvertretungen waren am häufigsten betroffen, und um welche Art von Angriffen durch welche Akteure handelte es sich konkret?
Das AA verzeichnet täglich Angriffe sowohl physischer als auch digitaler Natur in unterschiedlicher Ausprägung.
Sie reichen von gewalttätigen Übergriffen auf entsandtes Personal der Auslandsvertretungen über Drohungen und Anbahnungsversuche bis hin zu Sachbeschädigungen an den Liegenschaften. Deutsche Auslandsvertretungen wurden seit Ende des Jahres 2023 wiederholt im Rahmen von Protesten oder durch Schmierereien beschädigt. Auch im Bereich Cybersicherheit kommt es täglich zu Angriffen. Über Art und Umfang können zum Schutz der Infrastruktur keine Aussagen getroffen werden.
Aufgrund der Heterogenität und schwierigen Abgrenzbarkeit gemeldeter Ereignisse ist eine zahlenmäßige Nennung und klare Kategorisierung nicht möglich. Bezüglich der Angreifer wird auf das Attribuierungsverfahren von Cyberangriffen verwiesen.
Wie hoch sind die geplanten Gesamtkosten für das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan in dieser Legislaturperiode, und wie viel davon wurde bisher ausgegeben (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonfere nz-2702386#:~:text=Kall%20(%20BMI%20)%20Die%20Kosten%20f %C3%BCr,gesagt%2C%20die%20Gesamtkosten%20f%C3%BCr%20d as%20aktuelle%20Programm; bitte nach Projektmitteln, Trägern und Fördersummen aufschlüsseln)?
Die voraussichtlichen Kosten zur Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan in der laufenden 21. Legislaturperiode lassen sich derzeit durch die Bundesregierung noch nicht konkret beziffern, da die voraussichtlichen Gesamtkosten maßgeblich von dem derzeit laufenden Verfahren abhängig sind. Die Kosten für das Jahr 2025 liegen aus buchhalterischen Gründen noch nicht vor.
Wird die „Bekämpfung des Rassismus und Rechtsextremismus“, im Gegenteil zum vorherigen Haushaltsplan der ehemaligen Bundesregierung (vgl. z. B. Haushaltstitel 05 04 687 27-024 „Aus- und Fortbildung, Förderung der internationalen Zusammenarbeit und sonstige Ausgaben im schulischen Bereich“, Einzelplan 05) aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts nicht mehr gefördert (bitte begründen)?
Die entsprechenden Titelerläuterungen basierten auf einem Beschluss des Bundeskabinetts aus dem Jahr 2020 für einen Maßnahmenkatalog im Zeitraum 2021 bis 2024 (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1819984/4f1f9 683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-dat a.pdf). Da der Zeitraum ausgelaufen ist, wurden im Haushalt 2025 des AA für diesen Zweck keine Mittel mehr gesondert veranschlagt.
Wird der Thinktank Rechtsextremismus aus Bundesmitteln gefördert, […] (vgl. https://thinktank-rechtsextremismus.campact.de/; wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln, seit wann, und in welcher Höhe)?
Nein.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Haushaltstitel 05 04 687 17-024 „Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im Inland und Ausland“ im Jahr 2025 gefördert, und welche sollen im Jahr 2026 sowie ggf. in den Folgejahren gefördert werden (bitte gemäß Frage 1 sowie 2 aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 5 zu entnehmen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Bei EN 1.5 wurden aufgrund von Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags aus den Jahren 2019 bis 2021 Mittel der Selbstbewirtschaftung veranschlagt, um verschiedene kirchliche Bauvorhaben zu finanzieren: Sanierung der katholischen Dormitio-Abtei in Jerusalem; Sanierung der evangelischen Erlöserkirche Ost-Jerusalem; Sanierung des katholischen Studienhauses Beit Josef; Bau eines evangelischen Wissenschaftsforums auf dem Ölberg; Renovierung des Campo Santo Teutonico in Rom. Die Sanierung der Dormitio-Abtei konnte bereits abgeschlossen werden. Die Umsetzung der anderen Vorhaben dauert weiter an. Eine Förderung ist entsprechend dem Fortschritt der jeweiligen Baumaßnahme in den kommenden Jahren aus Mitteln der Selbstbewirtschaftung vorgesehen.
PDF-Seiten 55–61 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
In welchen Staaten wurde die Pflege deutscher Friedhöfe oder Einzelgräber im Ausland aus dem Haushaltstitel 05 04 687 17-024 „Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im Inland und Ausland“ (Nummer 1.6) finanziert (bitte seit 2023 aufschlüsseln)?
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 verwiesen.
Die erbetenen Angaben für das Jahr 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
| Projekttitel | Träger/Durchführungsorganisation | Fördersumme in Euro | Förderzeitraum | Land/Region |
|---|---|---|---|---|
| Pflege deutscher Friedhöfe | Friedhöfe Kribi und Buea | 1 050,00 | 01.01. bis 31.12.2025 | Kamerun |
| Pflege deutscher Friedhöfe | Friedhof Feriköy | 1 500,00 | 01.01. bis 31.12.2025 | Türkei |
| Pflege deutscher Friedhöfe | Friedhofsverwaltung Togo | 1 500,00 | 01.01. bis 31.12.2025 | Togo |
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 04 687 18-024 „Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften in Afrika, Nah- und Mittelost“ mit welchen Fördersummen gefördert werden (bitte nach Projekttitel, Träger, Durchführungsorganisation, Fördersumme, Förderzeitraum und Zielgruppe sowie dem Staat, in dem das Vorhaben durchgeführt wurde, aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 6 zu entnehmen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
PDF-Seiten 62–67 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
31Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und ggf. in den Folgejahren gefördert werden in dem
31aDeutsch-Italienischen Zukunftsfonds (Haushaltstitel 05 04 687 91-029),
31bDeutsch-Griechischen Zukunftsfonds (Haushaltstitel 05 04 687 93-029),
31cDeutsch-Tschechischen Zukunftsfonds (Haushaltstitel 05 02 687 11-029)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 7 zu entnehmen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds fördert Projekte der Kategorien Jugend & Schule, Kultur, Publikationen, Dialogforen & fachlicher Austausch, Partnerschaften von Gemeinden und Vereinen, Renovierung von Baudenkmälern, Sozialprojekte und Minderheiten sowie Stipendien, die von Bürgerinnen und Bürger beider Länder eingereicht werden. Eine Aufschlüsselung der durch den Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds geförderten Projekte ist vor dem Hintergrund des Förderungsumfangs nicht möglich. Für eine Übersicht über die geförderten Projekte und die Arbeit des Zukunftsfonds insgesamt wird deshalb auf die folgenden Übersichten und den Jahresbericht verwiesen:
www.zukunftsfonds.cz/
www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/.
PDF-Seiten 68–69 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welchen Zwecken dient das „Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in Afrika“ (Haushaltstitel 05 04 687 16-024 „Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE [Staaten Mittel- und Osteuropas] und GUS [Gemeinschaft Unabhängiger Staaten]“), und welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und ggf. in den Folgejahren gefördert werden?
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Förderung von Deutsch in Subsahara-Afrika fördert das AA die Gewinnung, Ausbildung und Qualifizierung von Lehrkräften für Deutsch als Fremdsprache in der Region. Damit trägt das Sonderprogramm zur Verankerung der deutschen Sprache in nationalen Bildungssystemen bei. Darüber hinaus bildet das Erlernen der deutschen Sprache und die Verknüpfung von individuellen Bildungsbiografien mit Deutschland eine wichtige Grundlage für die Bildung eines starken Netzwerks in den Zielländern des Programms.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 8 zu entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
PDF-Seiten 70–71 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass das in der Frage 33 erwähnte „Sonderprogramm zur Förderung von Deutsch in Afrika“ den Migrationsdruck auf Deutschland weiter erhöhen könnte (bitte begründen)?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 und ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 16-024 „Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ zur Förderung der deutschen Minderheiten in MOE und GUS gefördert werden (bitte gemäß Frage 1 bzw. 2 aufschlüsseln)?
Die Angaben für das Jahr 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zielgruppe sind jeweils deutsche Minderheiten im Ausland. Die Förderung der deutschen Minderheiten wird gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 ab dem Haushaltsjahr 2026 vom AA zum Bundesministerium des Inneren übergehen.
| Projekttitel | Träger/Durchführungsorganisation | Fördersumme in Euro | Förderzeitraum | Land/Region |
|---|---|---|---|---|
| Förderung Spachassistenten Deutsche Minderheiten | Goethe Institut | 135 480,00 | 01.01. bis 30.06.2025 | Mittel- und Osteuropa |
| Sommerakademie Siebenbürgen | Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg | 10 000,00 | 01.03. bis 31.08.2025 | Rumänien |
| Entsendung Kurzzeitexperten Deutsche Minderheiten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus | 3 600,00 | 01.06. bis 31.06.2025 | Ungarn |
| Hospitation Lehrkräfte 2025 | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus | 2 000,00 | 01.05. bis 31.12.2025 | Ungarn |
| Kulturelle und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in Mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE) und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) | Verbände deutscher Minderheiten im Ausland | 347 755,00 | 01.01. bis 31.12.2025 | Mittel- und Osteuropa |
| Kulturelle und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS | Zentralstelle für das Auslandsschulwesen | 30 232,00 | 01.01. bis 31.12.2025 | Mittel- und Osteuropa |
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 15-024 „Programmarbeit“ zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland (ausgenommen in historischen Siedlungsgebieten) gefördert werden?
Die Bundesregierung verwendet aus dem genannten Titel 2025 ca. 2 Mio. Euro, um weltweit materielles und immaterielles Kulturerbe zu erhalten und kulturelle Identität zu fördern, darunter befinden sich aktuell aber keine Projekte zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland. Mit Blick auf die Folgejahre wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus welchen Haushaltstiteln zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland in den historischen Siedlungsgebieten gefördert werden?
Das AA fördert laut der Zweckbestimmung von Titel 0504-687 15 EN 3 keine derartigen Vorhaben. Entsprechende Mittel sind nicht im Haushalt des AA, sondern im Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingestellt (Titel 0452-687 72).
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 15-024 „Programmarbeit“ gefördert werden (bitte gemäß den einzelnen Kategorien von 1. Regionen übergreifende Programmaktivitäten bis 10. Förderung Kreativwirtschaft International aufschlüsseln)?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 9 zu entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Für denjenigen Teil der Projekte, die der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ unterfallen, wird auf die Anlage 10 verwiesen.** Die Zusammenarbeit mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige Tätigkeit im Gastland beruht grundsätzlich auf Vertraulichkeit. Da die Arbeit dieser Akteure in der Regel nicht oder nicht vollständig dem Schutz der deutschen Rechtsordnung unterliegt und einige der Betroffenen einer besonderen Bedrohungslage ausgesetzt sind, haben sie ein besonderes Interesse daran, im Schutz der Vertraulichkeit mit der Bundesregierung kommunizieren zu können. In einer Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt das Interesse der Bundesregierung, diesen Schutz gewährleisten zu können. Um die Projekte und das Personal sowohl des Zuwendungsempfängers als auch von etwaigen lokalen Partnern nicht zu gefährden, werden bestimmte Informationen daher nur dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist auch eine Veröffentlichung von erfragten Zahlen nicht oder teilweise nicht möglich, weil es sowohl für die fördernden Einrichtungen als auch für die Geförderten bereits nachteilig sein kann, mit einer Förderung aus dem Ausland öffentlich in Verbindung gebracht zu werden. Zum Schutz von Betroffenen werden diese Informationen daher gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 13. März 2023 ganz oder teilweise als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*
PDF-Seiten 72–81 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche „Maßnahmen in Bezug auf Klima und Feministische Außenpolitik“ sollen im Jahr 2025 und ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige Maßnahmen“ gefördert werden?
Die erbetenen Angaben zu den Förderungen im Haushaltsjahr 2025 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 ist die EN 9 mit einem Ansatz von null Euro veranschlagt.
| Projekttitel | Träger/Durchführungsorganisation | Fördersumme in Euro | Förderzeitraum | Zielgruppe | Land/Region |
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitsgruppe Jugend & Klimaaußenpolitik | BUND e. V. Jugend im BUND | 28 361,00 | 15.04.2024 bis 31.03.2025 | Jugendliche und junge Erwachsene | Deutschland |
| Martin-Roth- Initiative: FFP- Sonderprojekt Ukraine | Institut für Auslands-beziehungen e. V. | 96 437,00 | 01.06.2024 bis 31.05.2025 | Künstlerinnen und weibliche Kulturschaffende | Deutschland |
| Jugendbeteiligung zur Klima-außenpolitik | BUND e. V. Jugend im BUND | 33 012,00 | 01.04. bis 30.09.2025 | Jugendliche und junge Erwachsene | Deutschland |
Welche „hervorragenden Persönlichkeiten aus den USA“ sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren wann und wohin zu welchem Thema eingeladen werden (Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige Maßnahmen“)?
Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen. Eine Aussage zu Projekten 2026 kann noch nicht getroffen werden.
| Projekttitel | Träger/Durchführungsorganisation | Fördersumme in Euro | Förderzeitraum | Zielgruppe | Ziel |
|---|---|---|---|---|---|
| Study Tour for Honorary Consuls from USA and Canada | Goethe-Institut | 116 839,00 | 03.03. bis 31.12.2025 | 30 Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln | Dresden, Herrnhut und Berlin |
| US-Delegationsreise für Wahlleiter und Wahlleiterinnen; Democracy at Work | Botschaft Washington/National Association of State Secretaries/Goethe Institut | 92 396,00 | 01.07. bis 31.12.2025 | 12 US-„Secretaries of State“ aus den Bundesstaaten in den USA; als oberste Wahlleiter für die Organisation und Durchführung von Wahlen in ihren Bundesstaaten zuständig | Berlin, Stuttgart, Karlsruhe und Besigheim |
| Delegations-reise für „State Legislators“ aus den USA | Botschaft Washington/National Conference of State Legislators/Goethe Institut | 60 970,00 | 01.07. bis 31.12.2025 | 12 „State Legislators“ aus den Bundesstaaten in den USA; diese tragen in ihren Bundesstaaten eine zentrale Verantwortung für die Gesetzgebung, die Kontrolle der Exekutive sowie die Gestaltung der politischen Rahmenbedingun- gen | Dresden und Berlin |
An welchen Symposien und Programmen der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat sich Deutschland seit 2021 beteiligt (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige Maßnahmen“, Nummer 7.1; bitte nach Jahren aufschlüsseln und die Haushaltsmittel angeben)?
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
| Projekttitel | Träger/Durchführungsorganisation | Fördersumme in Euro | Förderzeitraum | Zielgruppe | Land/ Region |
|---|---|---|---|---|---|
| Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) Sonderfonds Kulturgutschutz | UNESCO | 30 000,00 | 08.12. bis 31.12.2023 | Akteure im Bereich Kulturgutschutz in bewaffneten Konflikten | weltweit |
| UNESCO Sonderfonds Kulturgutschutz | UNESCO | 50 000,00 | 27.11. bis 31.12.2024 | Akteure im Bereich Kulturgutschutz in bewaffneten Konflikten | weltweit |
| UNESCO Sonderfonds Syrien | UNESCO | 100 000,00 | 28.05. bis 31.12.2025 | Akteure im Bereich Kulturgutschutz Syrien | Syrien |
An wen wurden die Forschungsaufträge und Sachverständigengutachten sowie Evaluierungen aus dem Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige Maßnahmen“ (Nummer 1) seit 2021 vergeben (bitte nach Jahren, Fördersummen und natürlichen bzw. juristischen Personen aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | Inhalt der Maßnahme | Fördersumme in Euro | Natürliche bzw. juristische Personen |
|---|---|---|---|
| 2021 | Evaluierung und Weiterentwicklung der Informations- und Steuerungsinstrumente | 111 396,38,00 | Natürliche Person weitere Spezifizierung zum Schutz der Rechte Dritter nicht möglich |
| 2022 | Evaluierung und Weiterentwicklung der Informations- und Steuerungsinstrumente | 366 853,87,00 | Natürliche Person weitere Spezifizierung zum Schutz der Rechte Dritter nicht möglich |
| 2023 | Evaluierung und Weiterentwicklung der Informations- und Steuerungsinstrumente | 59 442,95,00 | Natürliche Person weitere Spezifizierung zum Schutz der Rechte Dritter nicht möglich |
| 2024 | Ergebnisbericht: Zukunftsfähige Neuaufstellung des Goethe-Instituts | 215 859,86,00 | Juristische Person PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH |
| 2025 | Ergebnisbericht: Zukunftsfähige Neuaufstellung des Goethe-Instituts | 170 000,00 | Juristische Person PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH |
Welche „Maßnahmen in Bezug auf Klima und Feministische Außenpolitik“ wurden aus dem Haushaltstitel 05 04 687 14-024 „Sonstige Maßnahmen“ (Nummer 9) seit 2021 gefördert?
Die benannte EN 9 existiert bei dem Haushaltstitel 0504-687 14 seit dem Haushaltsjahr 2023. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 verwiesen. Für das Jahr 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 der o. g. Kleinen Anfrage verwiesen.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 13-024 „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland“ gefördert werden?
Die Bundesregierung unterhält vielfältige Beziehungen unter anderem zu den Zivilgesellschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft (ÖPR), darunter auch zu Nichtregierungsorganisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen.
Die Zusammenarbeit mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige Tätigkeit im Gastland beruht grundsätzlich auf Vertraulichkeit. Da die Arbeit dieser Akteure in der Regel nicht oder nicht vollständig dem Schutz der deutschen Rechtsordnung unterliegt und einige der Betroffenen einer besonderen Bedrohungslage ausgesetzt sind, haben sie ein besonderes Interesse daran, im Schutz der Vertraulichkeit mit der Bundesregierung kommunizieren zu können. In einer Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt das Interesse der Bundesregierung, diesen Schutz gewährleisten zu können. Um die Projekte und das Personal sowohl des Zuwendungsempfängers als auch von etwaigen lokalen Partnern nicht zu gefährden, werden bestimmte Informationen daher nur dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist auch eine Veröffentlichung von erfragten Zahlen nicht oder teilweise nicht möglich, weil es sowohl für die fördernden Einrichtungen als auch für die Geförderten bereits nachteilig sein kann, mit einer Förderung aus dem Ausland öffentlich in Verbindung gebracht zu werden. Zum Schutz von Betroffenen werden diese Informationen daher gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 13. März 2023 ganz oder teilweise als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage 10 separat übermittelt.*
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 687 10-024 „Förderung Musikwirtschaft International“ gefördert werden?
Geförderte Maßnahmen dienen dazu, über die Kunstform Musik zivilgesellschaftliche Verständigungsprojekte zu ermöglichen. So fördert das AA unter anderem das Stipendienprogramm der Barenboim-Said-Akademie in Berlin, das junge angehende Musikerinnen und Musiker aus dem gesamten Nahen und Mittleren Osten in Deutschland zusammenbringt. Ein Schwerpunkt dieses Begegnungsprojekts liegt auf Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Israel und den Palästinensischen Gebieten, aber auch aus anderen arabischen Ländern und Iran.
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 11 zu entnehmen.** Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
PDF-Seiten 82–83 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele „anerkannte Flüchtlinge“ in welchen Staaten wurden in das vom Auswärtigen Amt initiierte Sur-Place-Stipendienprogramm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) aufgenommen, und wie viele haben es erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln und die Förderung aus dem Haushaltstitel 05 04 681 11-142 „Förderung akademischer Stipendienprogramme für ausländische Studierende, Graduierte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ angeben)?
Im Jahr 2024 studierten 7 890 Flüchtlinge aus 54 Herkunftsländern mit einem DAFI-Stipendium in ihrem jeweiligen Aufnahmeland. Die fünf Hauptaufnahmeländer (von insgesamt 58 Aufnahmeländern) von DAFI-Stipendiaten 2024 waren Äthiopien (1 584), Türkei (756), Ägypten (488), Kenia (475) und Pakistan (417). Hauptherkunftsländer waren 2024 Südsudan (1 789), Syrien (1 308), Afghanistan (1 004), Sudan (623) und Somalia (588). Detaillierte Zahlen zu allen Aufnahmeländern finden sich im öffentlich zugänglichen Jahresbericht 2024 des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zum „DAFI Scholarship Programme“ auf der Webseite des UNHCR (www.unhcr.or g/media/dafi-annual-report-2024). Im Jahr 2024 haben 1 741 Stipendiatinnen und Stipendiaten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Das AA stellte dem UNHCR aus dem Bundeshaushalt 2024 für die Durchführung des Sur-Place-Stipendienprogramms 10 092 863 Euro zur Verfügung.
Sieht die Bundesregierung das in der Frage 45 erwähnte Programm für Flüchtlinge als eine Privilegierung von Flüchtlingen gegenüber anderen Migrantengruppen an, und wenn ja, wie begründet sie diese Privilegierung?
Nein.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren im Haushaltstitel 05 04 546 11-029 „Deutschlandbild im Ausland“ gefördert werden?
Die erbetene Aufschlüsselung ist aufgrund des Umfangs der Anlage 12 zu entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
PDF-Seiten 84–88 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Hat die Bundesregierung Evaluationen der im Haushaltstitel „Deutschlandbild im Ausland“ geförderten Maßnahmen vorgenommen, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen sind diese hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen (Verbesserung des Deutschlandbildes im Ausland) gekommen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
Hat die Bundesregierung eine Evaluation der im Haushaltstitel „Deutschlandbild im Ausland“ geförderten Maßnahmen zur „Kommunikation Flucht und Migration“ vorgenommen, und inwiefern haben die hierbei geförderten Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung zur Eindämmung der illegalen Migration nach Deutschland beigetragen (bitte begründen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 532 45-332 „Internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz“ gefördert?
Aus dem genannten Haushaltstitel werden vornehmlich die deutsche Teilnahme an den jährlichen Weltklimakonferenzen zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC-COP), den vorbereitenden Zwischenverhandlungen sowie internationale Konferenzen wie der Petersberger Klimadialog finanziert.
Die Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2026 durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Einzelplan 16 bewirtschaftet.
Welche Aufgaben soll das beim Auswärtigen Amt beschäftigte Personal zur „Bewältigung der Flüchtlingslage“ (0512 Bundesministerium, S. 129 des Einzelplans) übernehmen (bitte angeben, wie sich die Anzahl und Stelleneingruppierung inklusive Besoldung des Personals seit der Einführung der Beschäftigung zur „Bewältigung der Flüchtlingslage“ entwickelt hat)?
Bezüglich der Aufgaben wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 verwiesen.
Die Anzahl und die Wertigkeiten der (Plan-)Stellen können den Einzelplänen der jeweiligen Haushaltsjahre entnommen werden.
Sind noch Entschädigungsklagen anhängig, und in wie vielen Fällen legte die Bundesregierung bzw. legten die Kläger Berufung ein, und wie hoch sind die durch die Verfahren entstandenen Kosten (Haushaltstitel 05 11 526 01-011)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen aus Weltkriegssachverhalten gegen die Bundesrepublik Deutschland derzeit 1 784 Gerichtsverfahren in Italien, 16 in Brasilien und ein von der Bundesrepublik Deutschland eingeleitetes Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag anhängig. Im Zeitraum seit 2020 sind dem entsprechenden Haushaltstitel des AA aus solchen Verfahren Kosten in Höhe von 93 579,60 Euro entstanden.
Wie viele deutsche Staatsbürger im Ausland wurden bzw. werden mit finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland seit 2025 in welchen Staaten mit welchem Ergebnis von ihren Rechtsbeiständen vertreten (vgl. Haushaltstitel 05 11 526 01-011; bitte auch nach Gründen der „Verfolgung“ aufschlüsseln und angeben, welche Prozesskosten bzw. sonstigen Kosten hierfür angefallen sind)?
Die Bundesregierung verfügt im Rahmen des Haushaltstitels 0511-526 01 über Haushaltsmittel, um die Kosten der Strafverteidigung von deutschen Staatsangehörigen bei drohender Todesstrafe zu übernehmen. Im Jahr 2025 wurden bislang keine Kosten für Strafverteidigung aus diesem Titel übernommen.
Welche Übergangsgelder für ehemalige Bundesminister des Auswärtigen sowie Staatssekretäre bzw. ehemalige Parlamentarische Staatssekretäre wurden bzw. werden im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 11 431 57-018 gezahlt?
Für die Jahre 2025 und 2026 stehen Mittel in Höhe von jeweils 735 000 Euro zur Verfügung. Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurden 427 255,70 Euro Übergangsgeld gezahlt.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 04 687 47-024 „Sonstige institutionell geförderte Zuwendungsempfänger – Betrieb“ im Rahmen der finanziellen Unterstützung der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke gefördert?
Die Förderung der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke (DTJB) aus dem Titel 0504-687 47 EN 1.12 erfolgt in Form einer institutionellen Förderung und nicht in der Form einzelner Projekte oder Vorhaben. Für das Jahr 2025 betrug diese 570 000,00 Euro. Die institutionelle Förderung hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im Haushalt 2023 festgelegt. Die DTJB wird von der Stiftung Mercator, dem AA und vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Ihre Ziele sind die Begegnung, Befähigung und gesellschaftliche Beteiligung junger Menschen aus der Türkei und Deutschland. Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Jugendbrücke Austauschprojekte Dritter – beispielsweise von Schulen, Vereinen und Kommunen – und führt eigene Modellprojekte durch, mit denen sie neue Themen, Formate und Methoden für den Jugendaustausch erschließt. Sie trägt dadurch maßgeblich zur Stärkung des bilateralen, deutschtürkischen Schul- und Jugendaustausches bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung einer vielfältigen Zivilgesellschaft.
Der Regierungsentwurf des Haushalts 2026 sieht eine Förderung in gleicher Höhe vor.
Unterstützt die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls die Deutsch-Türkische Jugendbrücke, und wenn ja, mit welchen Fördersummen (bitte für das Jahr 2025 sowie ggf. die Folgejahre angeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
Welche „publizistisch und kulturpolitisch wichtige[n] Persönlichkeiten des Auslandes“ sind im Jahr 2025 bzw. sollen im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren wann und wohin zu welchem Thema eingeladen worden bzw. eingeladen werden (Haushaltstitel 05 02 685 17-029)?
Im Rahmen des Besucherprogramms werden ausländische Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu mehrtägigen Informationsreisen in internationalen Gruppen nach Deutschland eingeladen, um Interesse und Verständnis für deutschlandspezifische Themen und Standpunkte sowie eine langfristige Verbundenheit zu Deutschland zu fördern. Wie in den Vorjahren sind auch im Jahr 2025 etwa ein Viertel der Teilnehmenden Journalistinnen und Journalisten. Eingeladen werden zudem internationale Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, der Wissenschaft oder Mitarbeitende aus Kommunalverwaltungen, Ministerien und Parlamenten.
Im laufenden Jahr ist die Durchführung von bis zu 50 Reisen mit durchschnittlich zehn internationalen Teilnehmenden geplant. Die Planung für die Folgejahre ist noch nicht abgeschlossen.
Die Titel der bislang durchgeführten bzw. geplanten Reisen im Jahr 2025 können der Anlage 13 entnommen werden.*
PDF-Seiten 89–90 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Persönlichkeiten sind im Jahr 2025 mit dem „Deutsch-polnischen Preis für besondere Verdienste um die Entwicklung deutsch-polnischer Beziehungen“ bzw. dem „Adenauer-de Gaulle-Preis“ ausgezeichnet worden (Haushaltstitel 05 02 681 11-029)?
Der Deutsch-Polnische Preis wurde im Jahr 2025 an die polnische Regisseurin Elwira Niewiera sowie an die Bildungsstätte Bredbeck verliehen. Frau Prof. Rita Süssmuth erhielt einen Sonderpreis für ihr Lebenswerk.
Im Jahr 2025 fand keine Verleihung des Preises „Adenauer-de-Gaulle“ statt.
Welche Länder und Themen sollen im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden (Haushaltstitel 05 02 531 14-029)?
Im Jahr 2025 sind nach derzeitigem Stand noch folgende Reisen geplant.
| Land/ Region | Thema |
|---|---|
| Indien | Parlamentarische Demokratie und Föderalismus in Zeiten von zunehmendem Populismus und Desinformation |
| Marokko | Ausgestaltung der deutsch-marokkanischen Energie- und Klimazusammenarbeit |
| Südafrika | Stärkung globaler Partnerschaften auf lokaler und kommunaler Ebene |
| USA | Neue Transatlantische Netzwerke – Deutschland und die USA in Asien und dem Indo-Pazifik |
| Vereinte Nationen (VN)- New York | Unterstützung der Kandidatur für den Sicherheitsrat |
Der Planungs- und Auswahlprozess möglicher Reisen für das Jahr 2026 ist noch nicht abgeschlossen.
Welche „materielle Hilfe für das ukrainische Parlament“ wird im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 34-029 „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“ gefördert (bitte nach Jahren und Fördersumme aufschlüsseln)?
Im Jahr 2025 wurde ein Generator im Wert von 26 000 Euro beschafft. Derzeitig sind keine weiteren Maßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 geplant.
61Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 34-029 „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik“ gefördert?
62Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 27-029 „Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle sowie Zusammenarbeit zu Nichtverbreitung, Cybersicherheit und digitalen Technologien (wie K. I. [Künstliche Intelligenz])“ gefördert?
Die Fragen 61 und 62 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Welche UN-Organisationen haben sich im Jahr 2025 angesiedelt bzw. welche werden sich voraussichtlich in den Folgejahren in Deutschland ansiedeln (Haushaltstitel 05 01 687 12-022 „Ansiedlung von UN-Organisationen“)?
Die Ansiedlung mehrerer Facheinheiten von UN-Frauen („United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women“) in Bonn ist angelaufen und wird sich noch bis in das Jahr 2026 erstrecken. Außerdem laufen mit verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen (VN) derzeit Gespräche zur Neuansiedlung bzw. stellenmäßigen Verstärkung bei bereits in Deutschland ansässigen VN-Organisationen ab dem Jahr 2026.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 21-029 „Ta'ziz-Partnerschaft für Demokratie in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens“ gefördert?
Im Jahr 2025 wurde aus dem Titel 0501-687 21 lediglich ein Projekt gefördert: „Demokratie braucht politische Bildung – eine digitale Plattform für politische Bildung im Irak“. Die restlichen Mittel wurden im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Deckungsfähigkeit zum Titel 0504-687 18 verlagert. Der Titel 0501-687 21 soll ab dem Jahr bzw. im Haushaltsplan 2028 ganz entfallen. In Nachfolge der langjährigen „Ta’ziz-Partnerschaft“ setzt die Bundesregierung aus dem Haushaltstitel 0504-687 18 mit dem Programm „Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaften in Afrika, Nahem und Mittlerem Osten“ (ZANMO) ihre Unterstützung für demokratisch orientierte zivilgesellschaftliche Akteure in der MENA-Region (Nahost und Nordafrika) fort. Zugleich erweitert sie diese Zusammenarbeit geografisch auf alle Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Afrikas. Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 23-029 „Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte“ gefördert?
Unter Beachtung der vorläufigen Haushaltsführung wurden im Jahr 2025 gefördert:
– „United Nations (UN) Women Türkiye“: Beendigung von Gewalt gegen Frauen
– International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans und Intersex Association” (IL-GA World): Unterstützung “Equal Rights Coalition (ERC) Co-Chair”
– Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR): Wissenschaftliche Unterstützung für die deutschen Vertreter in Ausschüssen der Vereinten Nationen zu Rechten Älterer sowie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK) (Planung auch für 2026)
– „European Neighbourhood Council“ (ENC): Stärkung des Bewusstseins für Wirtschaft & Menschenrechte in der Türkei
– Elisabeth-Selbert-Initiative (Planung bis 2027): Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern
– „Independent Institution on Missing Persons in the Syrian Arab Republic“ (IIMP): Aufklärung des Verbleibs vermisster Personen in Syrien
– „International, Impartial and Independant Mechanism“ (IIIM): Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in Syrien
– „United Nations Team of Experts on the Rule of Law and Sexual Violence in Conflict”, New York: Kapazitätsaufbau Accountability zu sexualisierter Gewalt in Syrien
– MUKWEGE Stiftung: Unterstützung für syrische Überlebende konfliktbezogener sexueller Gewalt, einschließlich Kinder und Familienangehöriger
– Diverse Zuwendungsempfänger: Monitoring der Menschenrechtslage und der Übergangsjustiz in Syrien
– Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR): Unterstützung des Menschenrechtsüberwachungsprozesses der Vereinten Nationen in der Ukraine
– Gemeinsames Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS (UNAIDS): Unterstützung der Arbeit von UNAIDS dabei, Aktivitäten einzelner Länder im Kampf gegen AIDS zu koordinieren
– Förderung und Unterstützung von Mädchen, Kindern mit Behinderungen und gefährdeten Jugendlichen in ganz Afrika und Asien durch innovative Lernprogramme (Planung bis 2027)
– „Korea Future Initiative“ CIO: Opferorientierte Justiz für Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea
– Projekte der Auslandsvertretungen in Form von Eigenbewirtschaftungsmitteln.
Die Planungen für das kommende Haushaltsjahr sind nicht abgeschlossen, Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 mit oben genannter Ausnahme nicht belegt.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 40-029 „Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit“ gefördert?
Die erbetenen Aufschlüsselungen sind aufgrund des Umfangs der Anlage 14 zu entnehmen. * Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
PDF-Seiten 91–94 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 01 687 43-029 „Energie, Klima-, Umwelt- und Digitale Außenpolitik“ gefördert?
Die erbetenen Aufschlüsselungen für das Jahr 2025 und Folgejahre sind aufgrund des Umfangs der Anlage 15 zu entnehmen.* Die Planungen für das Haushaltsjahr 2026 sind noch nicht abgeschlossen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Auslandsvertretungen können aus dem Titel außerdem Mittel zur selbständigen Bewirtschaftung beantragen, die sie vor Ort beispielsweise für Veranstaltungen oder die Unterstützung von Kleinstprojekten mit Klima- und Umweltbezug nutzen können.
PDF-Seiten 95–97 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. des Germann Marshall Funds werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 02 687 16-029 gefördert?
Der German Marshall Fund erhielt im Jahr 2025 eine Zustiftung in Höhe von 2 Mio. Euro zum Stiftungsvermögen. Eine Folgevereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030 wird angestrebt. Da es sich um eine Zustiftung handelt, ist eine Zuordnung des Betrags zu einzelnen Maßnahmen, Projekten etc. nicht möglich.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. des International Institute for Strategic Studies werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 02 687 91-029 gefördert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 02 687 92-023 „Versöhnungsleistungen Namibia“ gefördert?
Derzeit werden keine Projekte aus dem genannten Haushaltstitel gefördert. Die Entscheidung über Förderungen im Sinne der Fragestellung wird eine in Namibia noch zu gründende namibische Zweckgesellschaft treffen.
71Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. von der bzw. von dem
71aInstitut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg,
71bStiftungsprofessur Henry-Kissinger, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
71cRegionalforschung,
71dUnited Nations Innovation Technology Accelerator for Cities (UNI-TAC) Hamburg werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 02 685 21-165 „Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbeziehungen im Forschungs- und Wissenschaftsbereich“ gefördert?
Die Förderung des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
| Projekttitel | Durchführungsorganisation | Fördersumme in Euro | Förderzeitraum | Zielgruppe | Land/ Region |
|---|---|---|---|---|---|
| Forschung- und Transferprojekt Rüstungskontrolle und Neue Technologien (Phase II) | Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg | 1 156.727,79 | 01.01.2023 bis 31.12.2026 | Wissenschaft, Think Tanks, politische Entscheidungsträger sowie die interessierte Öffentlichkeit | global |
| Forschung- und Transferprojekt Rüstungskontrolle und Neue Technologien (Phase II) | Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg | 1 099.225,79 | 01.01.2023 bis 31.12.2026 | Wissenschaft, Think Tanks, politische Entscheidungsträger sowie die interessierte Öffentlichkeit | global |
Die erbetenen Aufschlüsselungen für Regionalforschung sind aufgrund des Umfangs der Anlage 16 zu entnehmen.* Die Stiftungsprofessur Henry-Kissinger und United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities (UNITAC) erhalten keine Förderung im gefragten Zeitraum.
PDF-Seiten 98–99 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 02 685 25-029 „Zuschüsse zu Vorhaben zur Förderung des europäischen Gedankens“ gefördert?
Für den Zeitraum von Januar bis Ende September 2025 wird auf die Anlage 17 verwiesen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
PDF-Seiten 100–101 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben etc. werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren aus dem Haushaltstitel 05 02 687 27-029 „Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der Politischen Stiftungen“ gefördert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen. Diese ist im Sinne der Fragestellung vollständig und mit dem Hinweis aktuell, dass die in der Anlage 16 der genannten Anfrage separat gelisteten und als geplant deklarierten Projekte für die Haushaltsjahre 2025 ff wie aufgeführt bewilligt sind.*
74Welche Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen haben im Jahr 2025 bisher an das Auswärtige Amt gespendet bzw. Vorhaben des AA gesponsert (Haushaltstitel 05 11 282 09-011 „Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen“)?
75Welche Vorhaben wurden aus Spenden, Sponsoring, freiwilligen Geldleistungen bisher im Jahr 2025 finanziert (Haushaltstitel 05 11 547 09-011)?
Die Fragen 74 und 75 werden gemeinsam beantwortet.
Über den in Frage 74 genannten Haushaltstitel 0511-282 09 werden die erhaltenen Sponsoringmittel vereinnahmt. Sie dienen nach vorheriger Verlagerung der Mittel zur Leistung von Ausgaben aus dem in Frage 75 genannten Haushaltstitel 0511-547 09.
Sponsoringleistungen werden der Öffentlichkeit gegenüber transparent gemacht. Die Bundesregierung legt daher dem Deutschen Bundestag – Innenausschuss und Haushaltsausschuss – jährlich zum 30. September durch das Bundesministerium des Innern über das Bundesministerium der Finanzen einen umfassenden Bericht zu Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung im Rahmen des Integritätsberichts vor. Im Jahre 2025 wird der Integritätsbericht zu Sachverhalten des Jahres 2024 veröffentlicht.
Daten für den Integritätsbericht 2025, das heißt zu Einnahmen und Ausgaben für Vorhaben des Jahres 2025, werden mit Abschluss des Jahres 2025 mit erheblichem administrativem Aufwand unter anderem weltweit bei allen deutschen Auslandsvertretungen durch das AA erhoben und dem Bundesministerium des Innern zur Erstellung des Integritätsberichts 2025 übersandt. Dieser wird zum 30. September 2026 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.
Welche Organisationen, Institutionen oder Einzelpersonen sind nach aktuellem Stand im Jahr 2025 für das AA Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen bzw. haben „Forschungsaufträge und Sachverständigengutachten, die für die politische Planung und Entscheidungsvorbereitung von Bedeutung (waren) sowie Arbeitstagungen und Einzelreisen“ geleistet (vgl. Haushaltstitel 05 11 526 02-011 „Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen“; bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils die Haushaltsmittel angeben, welche die Organisationen, Institutionen oder Einzelpersonen für ihre Leistungen erhalten haben)?
Derzeit ist aus dem Haushaltstitel die Finanzierung folgender Projekte geplant: Gutachten des „International Institute for Strategic Studies“ (IISS) in London zur Wirksamkeit von Sanktionen mit einem Volumen in Höhe von 15 000 Euro sowie mehrere ökonomische Kurzanalysen (US-Zollpolitik) des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln mit einem Volumen in Höhe von 14 280 Euro.
Die ergänzenden Aufschlüsselungen sind der Anlage 18 zu entnehmen.*
PDF-Seite 102 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Bauprojekte mit einem Bauvolumen von mehr als 6 000 000 Euro werden zum aktuellen Zeitpunkt gefördert (Haushaltstitel 05 04 712 21-011), und wann werden diese Projekte voraussichtlich abgeschlossen sein?
Bei der Beantwortung der Frage geht die Bundesregierung davon aus, dass sich diese auf den Haushaltstitel 0504-712 41 bezieht. Ein Haushaltstitel 0504-712 21-011 existiert nicht. Der Haushaltstitel 0504-712 41 enthält für das Haushaltsjahr 2025 keinen Mittelansatz.
Inwieweit werden die CO -Reduzierung und die Umweltbelastung bei
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der Beschaffung und dem Einsatz von Fahrzeugen durch das Auswärtige Amt berücksichtigt, und welche Gründe rechtfertigen die Erhöhung der Erwerbskosten für Fahrzeuge für das Jahr 2025 (Haushaltstitel 05 12 F 811 31-011)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 56 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819 wird verwiesen.
Welche Fahrzeuge sollen für das Auswärtige Amt im Jahr 2025 (Haushaltstitel 05 12 F 811 31-011) beschafft werden (bitte nach Marke, Modell und Kosten aufschlüsseln)?
Im Haushaltsjahr 2025 werden für das AA insgesamt zwölf sondergeschützte Fahrzeuge des Typs Toyota LC 300 beschafft. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 4 200 000 Euro.
Sicherheitsfahrzeuge haben sehr lange Lieferzeiten; ein Teil der Fahrzeuge wurde bereits im Jahr 2024 bestellt und wird aus übertragenen flexibilisierten Mitteln finanziert.
Setzt sich die Bundesregierung als Mitglied der Ottawa-Konvention dafür ein, dass Polen und die baltischen Staaten ihren Austritt aus der Ottawa-Konvention rückgängig machen, und wenn ja, wie (vgl. https://au gengeradeaus.net/2025/03/polen-und-baltikum-beenden-bann-von-antip ersonenminen/)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Umsetzung und Universalisierung des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“) und der darin enthaltenen Zielsetzungen ein. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert die Bundesregierung sich grundsätzlich nicht.
Können mit dem von Deutschland finanziell unterstützten EU-Satellitenzentrum (EU-Satcen) Migrationsbewegungen nachverfolgt und analysiert werden (Haushaltstitel 05 01 687 14-022, Nummer 25; wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, bitte angeben, wie oft Deutschland die entsprechenden Möglichkeiten genutzt hat)?
Das Satellitenzentrum der Europäischen Union stellt Geoinformationsprodukte zu einer Vielzahl von Themen bereit, unter anderem auch zu Migrationsfragen. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ist einer der Hauptnutzer von Dienstleistungen des EU-Satellitenzentrums.
Im Satellitenzentrum der Europäischen Union werden unter anderem die Produkte für den „Copernicus Service for External and Security Actions“ (SESA) Dienst erstellt. Für den Copernicus SESA Dienst ist das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie die nationale, zivile Kontaktstelle. Über die zivile Kontaktstelle des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie wurden beim Satellitenzentrum der Europäischen Union seit 2021 viermal Produkte mit Migrationsbezug beauftragt.
Für welche Vorhaben, Projekte etc. wurden bzw. werden die deutschen Gelder aus dem Haushaltstitel 05 01 687 14-022 (bis zu 1,5 Mio. Euro für die Jugendarbeit des Europarats) verwendet?
Aus dem genannten Haushaltstitel wurden im laufenden Haushaltsjahr bislang keine Mittel für die Jugendarbeit des Europarats verwendet.
Für welche Vorhaben, Projekte etc. wurden bzw. werden die deutschen Gelder aus dem Haushaltstitel 05 01 687 17-029 „Global Forum on Migration and Development“ verwendet?
Das Globale Forum für Migration und Entwicklung („Global Forum on Migration and Development“ – GFMD) ist ein staatengeleitetes, freiwilliges, informelles Multi-Stakeholder-Forum außerhalb der Vereinten Nationen. Ziel des GFMD ist es, die Themen Migration und Entwicklung zu verbinden und eine Plattform für einen vertrauensvollen Dialog zu schaffen. Das GFMD verfügt über keine Grundfinanzierung. Der freiwillige deutsche Beitrag unterstützt Organisation und Aktivitäten des GFMD, unter anderem zur Ausrichtung des jährlichen Gipfels.
Ist das Programm KulturGutRetter auch in der Ukraine aktiv (vgl. Haushaltstitel 05 01 687 38-029; wenn ja, seit wann, und wie)?
Die Förderung der KulturGutRetter im Haushaltstitel 0501-687 38 dient der Entwicklung der „Cultural Heritage Response Unit“ (CHRU) im Rahmen des Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union. Im Rahmen eines Testprojekts und in enger Zusammenarbeit mit der Entwicklung der CHRU wurden einzelne Projekte zur Unterstützung der Ukraine durchgeführt.
Mit den Mitteln wird seit dem Jahr 2022 unter Federführung des Deutschen Archäologischen Instituts zusammen mit anderen deutschen Partnern ein gemeinsames Logistiknetzwerk aufgebaut, Materialien zum Schutz und zur Verpackung von Kulturgut in der Ukraine als Spenden gesammelt bzw. in geringerem Maße auch beschafft und über den Projektpartner, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), in die Ukraine transportiert. Grundlage war ein offizielles Hilfsersuchen der Ukraine an die Europäische Union, so dass erstmals das Europäische Katastrophenschutzverfahren (UCPM) für den Kulturgutschutz genutzt werden konnte. Weiterhin wurde die für das Projekt entwickelte Grabungssoftware im Rahmen der Förderung ins Ukrainische übersetzt. Diese ist zur Dokumentation von Rettungsgrabungen, aber auch von Schäden an Gebäuden und archäologischen Stätten, nutzbar.
Diplomaten aus welchen Staaten haben seit 2021 an der Internationalen Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amts teilgenommen (vgl. Haushaltstitel 05 01 525 41-011)?
Seit dem Jahr 2021 haben Diplomatinnen und Diplomaten aus 163 Staaten an der Internationalen Diplomatenausbildung des Auswärtigen Amtes teilgenommen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite https://diplomacyb ynetworking.diplo.de/.
Welche Vorhaben, Projekte etc. werden aus dem Haushaltstitel 05 01 544 41-165 „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren gefördert?
Aus dem Haushaltstitel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ werden im Jahr 2025 ein seit 2024 laufendes Forschungsvorhaben mit dem Titel „Neue Emissionstrajektorien für neue und angepasste Klimaszenarien“ sowie ein Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung der Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung finanziert.
Die Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2026 durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Einzelplan 16 bewirtschaftet.
Mit welchen Staaten ist seit wann eine Gegenseitigkeit bei der Kostenerstattung für Demonstrationsschäden gewährleistet, und mit welchen Staaten ggf. seit wann nicht mehr (vgl. Haushaltstitel 05 02-539 99-029)?
Die so genannten Ex-Gratia-Zahlungen erfolgen auf Grundlage völkerrechtlicher Courtoisie. Vor einer Übernahme von Kosten für die Beseitigung von Demonstrationsschäden an diplomatisch oder konsularisch genutzten Liegenschaften lässt sich die Bundesrepublik Deutschland bei jeder Bitte um Kostenerstattung die Gegenseitigkeit durch den Entsendestaat bestätigen.
Welche Vorhaben, Projekte etc. werden aus dem Haushaltstitel 05 02 685 01-249 „Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland […]“ im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren gefördert?
Für das Jahr 2025 erfolgt eine Förderung des Projekts Pflege und Erhaltung von deutschen Kriegsgräbern im Ausland, einschließlich Umbettungen, Schicksalsklärung, Angehörigenbetreuung und edukativer Elemente des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Die erbetenen Aufschlüsselungen für den Haushaltstitel 0502-685 01 sind aufgrund des Umfangs der Anlage 19 zu entnehmen.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Planungen für die Folgejahre sind noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu 4 500 000 Euro, im Haushaltsjahr 2027 bis zu 1 700 000 Euro und im Haushaltsjahr 2028 bis zu 1 650 000 Euro.
PDF-Seiten 103–104 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Persönlichkeiten werden im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren im Rahmen des Haushaltstitels 05 02 687 17-029 „Besucherprogramm“ wann und wohin nach Deutschland eingeladen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 57 verwiesen, das Besucherprogramm läuft unter Haushaltstitel 0502-685 17.
Welche Vorhaben, Projekte etc. werden aus dem Haushaltstitel 05 02 687 13-029 „Humanitäre Geste für die Opfer der Leningrad-Blockade“ im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren gefördert?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/15032 wird verwiesen.
Warum werden in dem Haushaltstitel 05 04 546 11-029 „Deutschlandbild im Ausland“ keine Mittel mehr für „Kommunikation Flucht und Migration“ vorgesehen bzw. finden sich diese Mittel bei einem anderen Haushaltstitel (wenn ja, bitte angeben)?
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung werden ab dem Haushaltsjahr 2025 Kommunikationsmaßnahmen zu Flucht und Migration sowie zur Förderung der Fachkräfteeinwanderung vorrangig über die Nutzung bestehender Ressourcen durchgeführt, beispielsweise über die Website „Rumours about Germany“ oder Social-Media-Kanäle der regionalen Deutschlandzentren bzw. der Auslandsvertretungen.
Welche Zielgruppe bzw. welches Ziel wird mit der aus dem Haushaltstitel 05 04 687 18-024 geförderten „The female campaigning school middle east“ angesprochen bzw. verfolgt (bitte auch den Träger und die Staaten, an die sich das Projekt richtet, angeben)?
Das Vorhaben richtete sich an zivilgesellschaftlich engagierte Frauen aus Jordanien, Syrien und den Palästinensischen Gebieten. Eine Förderung durch das AA ist im Jahr 2025 bislang nicht erfolgt.
93Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, ob seit 2023 Holocaust-Überlebende oder deren Nachkommen durch
93apalästinensische Angriffe oder
93biranische Angriffe umgekommen sind (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 92-029, Erläuterung zu 1.1; wenn ja, bitte angeben, wie viele, und durch wen)?
Sowohl im Zusammenhang mit den Angriffen vom 7. Oktober 2023 als auch durch Angriffe des Iran wurden Holocaust-Überlebende getötet. Belastbare Informationen über die Gesamtzahl der Todesopfer liegen der Bundesregierung nicht vor.
Welche Ehrengeschenke (bitte Summen angeben) an wen wurden durch Vertreter des Auswärtigen Amts seit 2023 geschenkt (vgl. Haushaltstitel 05 02 532 29-029, Erläuterungen zu Nummer 1)?
Die in Anlage 10 enthaltenen Informationen werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 13. März 2023 als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* Durch die Bekanntgabe der Kosten und Unterschiede der Gastgeschenke könnte es zu Spekulationen über eine Korrelation zu den Beziehungen zu einzelnen Ländern kommen, was den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderliefe. Die Beantwortung der Frage kann auch aus Gründen des Vertrauensschutzes gegenüber den beschenkten Personen bzw. den beschenkten Regierungen nicht offen erfolgen (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5298). Die Antwort wird im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Wurden Ausgaben zur Unterstützung des Interaction Council aus dem Haushaltstitel 05 02 685 20-029 (Nummer 3) geleistet, wenn ja, seit wann, für welche Vorhaben bzw. Projekte, und in welcher Höhe?
Es wurden keine Ausgaben zur Unterstützung des „Interaction Council“ aus dem Haushaltstitel 0502-685 20 geleistet.
Welche „Projekte zur Förderung des Völkerrechts, insbesondere des Völkerstrafrechts“ wurden aus dem Haushaltstitel 05 02 685 20 (Nummer 2.3) seit wann und in welcher Höhe gefördert?
Die erbetenen Aufschlüsselungen sind aufgrund des Umfangs der Anlage 20 zu entnehmen.**
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Welche Schüleraustauschprogramme des Auswärtigen Amts bestehen seit wann mit welchen Staaten (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 26-024)?
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) führt im Auftrag des AA derzeit folgende Programme zur Förderung von Schulpartnerschaften/Schüleraustauschen durch:
– „German American Partnership Program“ – seit dem Jahr 1972 (Das „German American Partnership Program“ wird anteilig durch den PAD und das Goethe Institut durchgeführt. Die Federführung des Projekts liegt beim Goethe Institut New York);
– Schulpartnerschaften mit Israel – seit dem Jahr 1992 zwischen israelischen und ostdeutschen Schulen, seit dem Jahr 1997 zwischen israelischen und bundesweiten Schulen;
– Schulpartnerschaften der PASCH („Schulen: Partner der Zukunft“)-Initiative – seit dem Jahr 2008
Weitere Informationen zu den Partnerstaaten können der Internetseite PAD (www.kmk-pad.org/) entnommen werden.
Schüler aus welchen Staaten wurden im Rahmen des Prämienprogramms ausgezeichnet (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 27-024, Ziffer 2.3; bitte seit 2023 aufschlüsseln)?
Im Jahr 2023 wurden Schülerinnen und Schüler aus Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und USA ausgezeichnet.
Im Jahr 2024 wurden Schülerinnen und Schüler aus Albanien, Armenien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Côte d`Ivoire, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Italien, Kasachstan, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, USA, Usbekistan und Vietnam ausgezeichnet.
Im Jahr 2025 wurden Schülerinnen und Schüler aus Bulgarien, Armenien, China, Dänemark, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Italien, Kasachstan, Kroatien, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und USA ausgezeichnet.
Sind im Rahmen der geförderten internationalen Schulbuchforschung auch Projekte bzw. Vorhaben zur Untersuchung des Antisemitismus in Schulbüchern der islamischen Welt gefördert worden (vgl. Haushaltstitel 05 04 687 27-024, Ziffer 3.3; wenn ja, wann, wo, in welcher Höhe, und wenn nein, bitte begründen)?
Es wurden keine Vorhaben im Sinne der Fragestellung gefördert.
100. Wie viele Stipendien wurden an wen aus dem Haushaltstitel 05 04 681 41-142 vergeben (Deutsche Kulturakademie Tarabya; bitte seit 2023 aufschlüsseln)?
Im Jahr 2023 wurden 26 und im Jahr 2024 25 Stipendien an Künstlerinnen und Künstler vergeben. Für das Jahr 2025 ist die Vergabe von 25 Stipendien geplant. Zu weiteren Informationen wird auf die Internetseite https://kulturakade mie-tarabya.de/ verwiesen.
99 (Forts.) (Forts.)101. Welche Produkte wurden seit 2023 im Rahmen der Produkthaushalte des bzw. der
99aInstituts für Auslandsbeziehungen,
Folgende Produkte wurden im Rahmen des Produkthaushalts des Instituts für Auslandsbeziehungen erbracht:
Zeitschrift Kulturaustausch, Publikationen, Biennale Venedig, Ausstellungsförderung, Künstlerkontakte, Martin Roth Initiative (Stipendien), Entsendeprogramm Integration und Medien, Cross Culture Programm (Stipendien).
Deutschen Auslandsgesellschaft e. V.,
Folgende Produkte wurden im Rahmen des Produkthaushalts der Deutschen Auslandsgesellschaft e. V. erbracht:
Fortbildung von Lehrkräften/Multiplikatoren, Deutschlandbild-Vermittlung, Herstellung von Online-Sprachpraxis-Kontakten und Vermittlung von Einblicken in Schulalltag/Unterrichtspraxis (Mini-Referendariate und/oder Hospitationsaufenthalte für angehende und aktive Deutsch als Fremdsprache-Lehrkräfte an deutschen Schulen), Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Internationalen Tagung der Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer (IDT) in Lübeck 2025 mit mehr als 3 000 Teilnehmenden.
Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. erbracht?
Folgende Produkte wurden im Rahmen des Produkthaushalts der Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. erbracht:
Publikationen/Dokumentationen, Stipendien Villa Aurora und Thomas Mann House, Feuchtwanger Fellowship, Transatlantikprogramme (z. B. Konferenzen), Programme mit Stipendiaten in Deutschland.
99c (Forts.)102. In welchen Vereinen ist das Auswärtige Amt bzw. sind die Botschaften in a) Washington, b) Moskau, c) London,
99dParis,
99eWarschau,
99fMadrid,
99gPeking,
99hBrasilia,
99iKairo,
99jTel Aviv,
99kPretoria,
99lAnkara,
99mKiew,
99nTeheran,
99oTiflis,
99pMinsk,
99qNeu-Delhi Mitglied (vgl. Haushaltstitel 05 11 684 09-029)?
Es bestehen Mitgliedschaften im Chatham House London, Think Tank RUSI London und im International Institute for Strategic Studies (IISS) London.
103. Warum wurden bzw. werden die 60 Kraftfahrzeuge ausgesondert und verkauft (vgl. Haushaltstitel 05 12 132 21-021)?
Im Haushaltsjahr 2025 erreichen 60 Dienstkraftwagen die durch die Dienstkraftfahrzeuganweisung Ausland vorgegebenen Aussonderungskriterien. Für diese Fahrzeuge werden Aussonderungsanträge an die Generalzolldirektion gestellt, die im Rahmen eines Gutachtens über die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs entscheidet.
104. Wurde die Eurasien-Abteilung in Teheran (Deutsches Archäologisches Institut; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller zum Haushaltsplan 05 13) durch israelische Angriffe oder gewalttätige iranische Übergriffe beschädigt, und wenn ja, welcher Schaden (in Euro) entstand daraus?
Die Außenstelle des Deutschen Archäologischen Instituts in Teheran wurde nicht beschädigt.
105. Wie viele Mitarbeiter haben aktuell die Beauftragten des Auswärtigen Amts, und wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter seit 2021 entwickelt (vgl. 05 14, Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben; bitte nach Beauftragten und Jahren aufschlüsseln)?
Die beamteten Beauftragten im Auswärtigen Amt erfüllen Aufgaben vergleichbar mit der Funktion eines Abteilungsleiters/Unterabteilungsleiters in anderen Ministerien, in der Regel im Range eines Ministerialdirektors/Ministerialdirigenten. Das (Plan-)Stellensoll der politischen Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung im AA kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Beauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung im AA/Jahr (Stichtag: 01.07.) | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025**** |
|---|---|---|---|---|---|
| Beauftragte(r) der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle* | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Beauftragte(r) der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im AA | 3,5 | 3,5 | 5,5 | 5,5 | 1,5 |
| Beauftragte(r) für die deutsch-französische Zusammenarbeit** | 8 | 8 | 8 | 8 | 5 |
| Koordinator(in) für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit | 1,5 | 1,5 | 3 | 3 | 1,5 |
| Koordinator(in) für die transatlantische zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit | 2,5 | 2,5 | 3,5 | 3,5 | 1,5 |
| Koordinator(in) für die zwischengesellschaftspolitische Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft (bis Februar 2023) | 2 | 2 | |||
| Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan (bis Oktober 2022) | 1 | 1 | |||
| Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für internationale Klimapolitik*** (ab Februar 2022) | 2 | 4 | 4 | ||
| Sondergesandte(r) der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans (ab März 2022) | 0,5 | 2,5 | 2,5 | ||
| Koordinator/-in für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der Republik Moldau und Zentralasien (ab Februar 2023) | 2 | 3,5 | |||
| Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit (ab Juni 2025) | 1,5 | ||||
| Gesamtanzahl Mitarbeiter bzw. (Plan-)Stellensoll | 20,5 | 23 | 30,5 | 32 | 13 |
* gleichzeitig Abteilungsleiterin
** gleichzeitig Staatsminister
*** gleichzeitig Staatssekretärin
**** Stichtag: 2. September
* gleichzeitig Abteilungsleiterin
** gleichzeitig Staatsminister
*** gleichzeitig Staatssekretärin
**** Stichtag: 2. September
106. An welche internationalen Organisationen wurden Bedienstete des Auswärtigen Amts seit 2021 abgestellt, und welche Funktionen haben sie jeweils bekleidet (vgl. 05 14, Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben)?
Seit dem Jahr 2021 wurden 36 Bedienstete zum Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) abgestellt, die dort eine Vielzahl von Funktionen bekleidet haben.
Bei den folgenden weiteren internationalen Organisationen waren seit dem Jahr 2021 weitere 17 Bedienstete des AA tätig:
– Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
– Europarat
– Europäische Union (EU)
– Europäische Kommission
– International Holocaust Remembrance Alliance
– Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO)
– Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
– EU-Ratssekretariat
– Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
– Vereinte Nationen.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE 67,100, 140). Mit Blick auf die Frage nach der exakten Bekleidung einzelner Funktionen abgestellter Bediensteter des AA in den letzten fünf Jahren ist davon auszugehen.
107. An welche Arbeitnehmer wurden aus welchen Gründen außer- und übertarifliche Leistungen gezahlt (vgl. 05 14, Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben)?
Außer- und übertarifliche Leistungen werden gemäß den einschlägigen Tarifverträgen und/oder Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI) an den jeweils berechtigten Personenkreis gezahlt, beispielsweise das übertarifliche Leistungsentgelt für Tarifbeschäftigte gemäß LeistungsTVBund oder die außertarifliche „Vorzimmerzulage“ gemäß BMI-RS D5-31003/6#14. Auch außertariflich Beschäftigte erhalten außertarifliche Leistungen. Ihre Beschäftigung unterliegt ebenfalls der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des BMI.
Außer- und übertarifliche Leistungen erhalten zudem Bedienstete, die durch nachgewiesene Befähigung eine Sprachaufwandsentschädigung erhalten, die freigestellte Mitglieder des Personalrats sind oder für die sich ein Anspruch aus dem Verfügungsfonds als freigestellte Gleichstellungsbeauftragte ergibt.
108. Welche Kosten entstanden insgesamt während der gesamten Dauer der Beschäftigung für a) die mit A 16 dotierte Stelle für „Feministische Außenpolitik, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit“), b) die mit A 16 dotierte Stelle des „Chief Data Scientist“ (Klimapolitik), c) die mit A 16 dotierte Stelle für „Internationale Klimapolitik“ (vgl. Haushaltstitel 05 12, Übersicht der ku- und kw-Vermerke)?
Gemäß der für den Bund geltenden Personalkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen beträgt die Verausgabung für eine mit A16 besoldete Stelle im Inland jährlich 141 205,51 Euro.
Die tatsächlich auszuzahlenden Bezüge hängen von weiteren individuellen Faktoren ab, wie z. B. der Dauer der Beschäftigung, dem Dienstantritt oder dem Familienstand.
Für die betreffenden Stellen wurden im Einzelplan 05 keine zusätzlichen Mittel eingestellt.
Die Aufgaben des „Chief Data Scientist“ haben im Übrigen keinen Bezug zur Klimapolitik. Es handelt sich um eine neu geschaffene Funktion in der Zentralabteilung des AA.
109. Aus welchen nichtstaatlichen Mitteln wird die Präsidentin des Goethe-Instituts sowie die Vizepräsidenten des Instituts seit 2023 bezahlt (vgl. Anlage zu Kapitel 05 04, Erläuterungen zu Haushaltstitel 687 40; bitte jährlich angeben, von welchen Organisationen bzw. Vereinigungen die Mittel in welcher Höhe jeweils stammten)?
Die Präsidentin des Goethe-Instituts erhält eine Aufwandsentschädigung von jährlich 36 000 Euro (14 400 Euro aus öffentlichen Mitteln, 21 600 Euro aus Eigenmitteln des Goethe-Instituts e. V.). Die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen können eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 10 000 Euro erhalten (5 000 Euro aus öffentlichen Mitteln, 5 000 Euro aus Eigenmitteln).
110. Wie viele Militärattachés gibt es an welchen deutschen Auslandsvertretungen (vgl. www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsberei ch/militaerattach%C3%A9s-headquarters-international-eng-vernetzt/mi litaerattach%C3%A9-hintergrund-botschaft; bitte seit 2023 nach Jahren aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 1. September 2023 waren an 72 deutschen Auslandsvertretungen Militärattaché/es akkreditiert. Zum Stichtag 1. September 2024 waren an 74 deutschen Auslandsvertretungen Militärattaché/es akkreditiert. Zum Stichtag 1. September 2025 waren an 75 deutschen Auslandsvertretungen Militärattaché/es akkreditiert.
111. Gibt es an deutschen Auslandsvertretungen Mitarbeiter, die hauptsächlich oder allein für das Thema Migration zuständig sind, wenn ja, wie viele, seit wann, wo, und wenn nein, warum nicht?
Migration ist ein Querschnittsthema, das insbesondere vom Personal zur „Bewältigung der Flüchtlingslage“ (vgl. Antwort zu Frage 51) sowie von Politikreferentinnen und -referenten an den Auslandsvertretungen bearbeitet wird.
112. Setzt sich die Bundesregierung als Mitglied der Oslo-Konvention (Verbot der Streumunition) dafür ein, dass Litauen seinen Austritt aus der besagten Konvention wieder rückgängig macht (vgl. Haushaltstitel 05 01 687 14, Nummer 29 sowie www.deutschlandfunknova.de/beitra g/verbot-von-streumunition-litauen-steigt-aus-internationalem-abkomm en-aus; bitte begründen)?
Die Bundesregierung setzt sich für die Umsetzung und Universalisierung des Übereinkommens über Streumunition („Oslo-Konvention“) und der darin enthaltenen Zielsetzungen ein. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert die Bundesregierung sich grundsätzlich nicht.
113. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse über ein russisches Chemiewaffenprogramm vor, und wenn ja, welche (vgl. https://petraerler.substack.com/p/wer-hass-sat-wird-darin-umkommen)?
Die Bundesregierung hat Erkenntnisse darüber, dass Russland in der Ukraine einerseits Unruhebekämpfungsmittel, die in Kampfhandlungen nach dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verboten sind, sowie den verbotenen Lungenkampfstoff Chlorpikrin systematisch und als Standardmittel seiner Kriegsführung einsetzt. Diese Erkenntnisse hat der Bundesnachrichtendienst (BND) gemeinsam mit dem niederländischen Militärnachrichtendienst MIVD und dem niederländischen Nachrichtendienst AIVD im Juli 2025 veröffentlicht (www.bn d.bund.de/DE/Service/Public-Intelligence/_functions/20250704-chem-waffen-r us-sa.html). Der Einsatz von Unruhebekämpfungsmitteln in der Ukraine ist darüber hinaus durch drei sogenannte „Technical Assistance Visits“ des Technischen Sekretariats der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) dokumentiert und festgestellt worden (siehe OVCW-Berichte S/2338/2024 vom 18. November 2024, S/2370/2025 vom 14. Februar 2025 sowie S/2415/2025 vom 20. Juni 2025).
114. In welcher Höhe sollen Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) im Jahr 2025 für die Ukraine (im Zusammenhang mit der Ukraine) gewährt werden (bitte alle Haushaltstitel getrennt angeben), und in welcher Höhe sind ggf. Haushaltsmittel für die Folgejahre vorgesehen?
Folgende Haushaltsmittel wurden in Übereinstimmung mit der Fragestellung bisher im Jahr 2025 durch unterschiedliche Abteilungen des AA gewährt. Eine Übersicht über die militärische, zivile und politische Unterstützung der Ukraine durch die Bundesregierung ist unter folgendem Link verfügbar: www.bundesre gierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274. Die angegebenen Mittel betreffen Projekte im Zusammenhang mit der Ukraine, die teilweise aber auch mehrere Länder einschließen. Eine Aufschlüsselung der verwendeten Mittel nur für die Ukraine ist nicht möglich. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
| Haushaltstitel | Summe in Euro | Anmerkung |
|---|---|---|
| 0501-685 30 | 1 955 285,00 | IST 1-8/2025 |
| 0501-687 27 | 2 178 223,00 | IST 1-8/2025 |
| 0501-687 32 | 84 737 143,00 | IST 1-8/2025 |
| 0501-687 34 | 17 083 000,00 | IST 1-8/2025 |
| 0501-687 38 | 303 000,00 | IST 1-8/2025 |
| 0501-687 32 | 38 319 726,00 | Mittelbindung 2025 |
| 0501-687 34 | 4 467 802,00 | Mittelbindung 2025 |
| 0501-687 32 | 33 010 222,00 | Verpflichtungsermächtigung (VE)-Belegung 2026 |
| 0501-687 34 | 6 522 630,00 | VE-Belegung 2026 |
| 0501-687 14 | 2 994 360,00 | IST 1-8/2025 |
| 0501-687 34 | 709 632,00 | IST 1-8/2025 |
| 0501-687 34 | 58 307,00 | Mittelbindung 2025 |
| 0501-687 43 | 176 247,00 | Mittelbindung 2025 |
| 0501-687 40 | 1 250 000,00 | VE-Belegung 2026 |
| 0501-687 43 | 65 234,00 | VE-Belegung 2026 |
| 0501-687 40 | 1 415 00,00 | VE-Belegung 2027 |
| 0504-687 11 | 40 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 13 | 6 192 397,24 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 14 | 96 437,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 15 | 3 317 827,50 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 16 | 118 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 17 | 1 274 474,25 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 21 | 258 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 22 | 1 502 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 27 | 174 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0501-687 38 | 75 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 40 | 2 900 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 46 | 2 404 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 48 | 6 181 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 92 | 1 411 000,00 | Stand 09/2025 |
| 0504-687 13 | 849 996,84 | VE-Belegung 2026 |
| 0504-687 15 | 166 000,00 | VE-Belegung 2026 |