Förderpolitik im Rahmen der IPCEI-Vorhaben - wirtschaftliche Tragfähigkeit, Interessenkonflikte und haushaltsrechtliche Bewertung

Drucksache 21/2320Antwortauf die Kleine Anfrage 21/194320.10.202532 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieWirtschaftÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung fördert seit mehreren Jahren sogenannte Important Projects of Common European Interest (IPCEI) mit erheblichen Haushaltsmitteln. Diese Großprojekte, insbesondere in den Bereichen Batterietechnologie und Wasserstoff, sollen laut Bundesregierung strategische Industrien stärken und Europa technologisch unabhängiger machen. Im Zuge dieser Förderung wurden bereits zahlreiche Unternehmen mit direkten Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften bedacht (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/ipcei-important-projects-of-common-european-interes t.html).

Angesichts der jüngsten Entwicklungen rund um den Fall Northvolt, bei dem trotz massiver öffentlicher Förderung keine serienreife Produktion zustande kam und inzwischen eine Insolvenz im Mutterkonzern zu verzeichnen ist, stellen sich den Fragestellern grundlegende Fragen nach der Risikobewertung, den Kontrollmechanismen und der haushaltsrechtlichen Absicherung dieser Vorhaben (www.welt.de/wirtschaft/article256271702/Robert-Habeck-Bundesr echnungshof-erhebt-schwere-Vorwuerfe-wegen-Northvolt-Debakels.html).

Die Fraktion der AfD sieht darin nicht nur ein mögliches Haushaltsrisiko, sondern auch ein strukturelles Problem in der Förderpraxis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), wobei IPCEI ein zentrales Förderinstrument des Bundeswirtschaftsministeriums sind und Northvolt vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, auch einen Zuwendungsbescheid über 155,4 Mio. Euro erhalten hat (www.bu ndeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/05/202 20511-habeck-uebergibt-foerderbeschedi-an-northvolt-155-mio-euro.html).

Frage 1 + 2 Seite 1

1Wie viele IPCEI-Projekte wurden seit dem 1. Januar 2019 durch das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Bundesmitteln gefördert (bitte jeweils mit Projektbezeichnung, Antragsteller, Fördersumme und Förderrunde nennen), und welche dieser Projekte verfügen über geprüfte, vertraglich bindende Abnahmeverpflichtungen für ihre geplanten Produkte oder Dienstleistungen?

2Welche IPCEI-Projekte wurden seit dem 1. Januar 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene unter Beteiligung der jeweiligen Landesregierungen gefördert (bitte jeweils mit Projektbezeichnung, Antragsteller, Fördersumme und Förderrunde nennen), und welche dieser Projekte verfügen über geprüfte, vertraglich bindende Abnahmeverpflichtungen für ihre geplanten Produkte oder Dienstleistungen?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

IPCEI-Projekte (IPCEI: Important Project of Common European Interest) werden im Regelfall aus Bundes- und Landesmitteln kofinanziert. Die in der als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführten aktuell bewilligten Zuwendungsbeträge sind als Höchstbetrag zu verstehen und entsprechen in der Regel nicht der tatsächlich bereits erfolgten Auszahlung.*

Es erfolgt keine Überprüfung von Abnahmeverträgen durch den Zuwendungsgeber.

AnlageAnlage: Förderrunde und Projektbezeichnungen (IPCEI-CIS)

PDF-Seiten 5–31 (27 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 2

Für welche geförderten IPCEI-Projekte wurden betriebswirtschaftliche Tragfähigkeitsanalysen vor Genehmigung erstellt, und welche externen Prüfstellen wurden hierfür beauftragt?

Antwort

Wie in der Projektförderung üblich erfolgte eine Prüfung gemäß den einschlägigen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung, die u. a. eine gesicherte Gesamtfinanzierung zur Fördervoraussetzung machen, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) oder von ihm beauftragte Projektträger.

Alle im Rahmen eines IPCEI als direkte Teilnehmer geförderten Projekte wurden auf Grundlage einer belastbaren Finanzierungslückenanalyse, die den vollständigen Produktionszeitraum umfasst, bewilligt. Die Überprüfung erfolgte durch die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission (KOM), das BMWE und den vom BMWE beauftragten Projektträger.

Geförderte Unternehmen erhalten im Rahmen von IPCEI keine hundertprozentige Förderung ihrer Projekte, sondern müssen einen finanziellen Eigenanteil bereitstellen. Darüber hinaus erhalten sie keine Absicherung ihrer betrieblichen Risiken

Frage 4 Seite 2

Wurden externe Beratungsunternehmen (z. B. PwC, KPMG, EY) in die Ausgestaltung, Prüfung oder Abwicklung von IPCEI-Förderprojekten einbezogen, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte mit Auftragswert nennen)?

Antwort

Externe Beratungsunternehmen wurden nicht einbezogen.

Frage 5 Seite 2

Welche rechtlichen oder vertraglichen Rückforderungsmechanismen bestehen bei Nichtumsetzung, Projektabbruch oder Insolvenz des Zuwendungsempfängers?

Antwort

Bei Nichtumsetzung, Projektabbruch oder Insolvenz des Zuwendungsempfängers besteht ein Widerrufsvorbehalt nach § 49 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Im Fall einer Nichtumsetzung würde keine weitere Auszahlung erfolgen.

Bei einem Projektabbruch wäre gemäß § 49 Absatz 3 VwVfg der Widerruf des Zuwendungsbescheides ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu prüfen.

Im Falle einer Insolvenz dürfen keine Rückforderungen an den Zuwendungsempfänger gerichtet werden. Hier sind Erstattungsansprüche mit Nebenforderungen (z. B. Zinsen) als Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Frage 6 Seite 3

Welche IPCEI-Projekte wurden seit 2022 ganz oder teilweise eingestellt, abgebrochen oder nicht zur Bewilligung gebracht (bitte auch die Gründe nennen)?

Antwort

Eine Vielzahl von Gründen kann Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger dazu veranlassen, Projektanträge zurückzuziehen oder Fördervorhaben einzustellen. In der Regel handelt es sich um unternehmensinterne Entscheidungen aufgrund der Förderbedingungen, geänderter Prioritätensetzung oder Finanzierungssituation. Sie beinhalten damit regelmäßig Geschäftsgeheimnisse und können daher hier nicht im Einzelfall dargelegt werden.

Betroffen sind im Rahmen des laufenden IPCEI ME/KT die Projekte der Applied Materials GmbH, der Ericsson Antenna Technology Germany GmbH, der ZF NewCo IV GmbH und der Wolfspeed Germany GmbH. Zudem sind im IPCEI-Wasserstoff drei Projekte der Robert Bosch GmbH betroffen.

Frage 7 Seite 3

In welchen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein finanzielles Haushaltsrisiko aus einer Bürgschaft, einem Kredit oder einer Beteiligung im Zusammenhang mit IPCEI-Projekten eingetreten?

Antwort

Die Förderung von Projekten aus einem IPCEI erfolgt in Form einer direkten Projektförderung. Bürgschaften, Kredite und Beteiligungen sind entsprechend nicht erfolgt.

Frage 8 Seite 3

Existiert im BMWE oder in anderen beteiligten Stellen eine interne Klassifizierung (z. B. Ampelsystem, Risikoindex) zur Einschätzung der Förderrisiken einzelner IPCEI-Projekte, und wenn ja, wie viele gelten aktuell als riskant oder hoch riskant?

Antwort

BMWE und beauftragte Projektträger prüfen IPCEI-Projekte anhand einschlägiger nationaler und europäischer Rechtsvorschriften (vgl. Antwort zu Frage 3). Notifizierte IPCEI Projekte werden auf Grundlage der IPCEI Mitteilung der Europäischen Kommission durch diese genehmigt.

Frage 9 Seite 3

In welcher Form, Häufigkeit und mit welchem Detailgrad wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Risiken und Projektstände bei IPCEI-Förderungen informiert?

Antwort

Regelmäßige Berichtspflichten an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bestehen nicht. Informationen zu Risiken und Projektständen werden daher in der Regel aufgrund konkreter Fragen oder Berichtsbitten an den Ausschuss übermittelt.

Frage 10 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung die konkreten Feststellungen des Bundesrechnungshofes zur fehlenden Dokumentation und zu möglichen Interessenkonflikten im Fall Northvolt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für laufende oder künftige IPCEI-Vorhaben (Quelle vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das BMWE hat den Bericht des Bundesrechnungshofes zur Kenntnis genommen und wird spezifische Empfehlungen des Bundesrechnungshofes in zukünftigen Vorhaben berücksichtigen.