Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit

Drucksache 21/2374Antwortauf die Kleine Anfrage 21/179522.10.202512 Seiten23 FragenFraktion Die LinkeAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fragestellenden wurden von einem usbekischen Menschenrechtsaktivisten kontaktiert, der seit vielen Jahren in Kasachstan, einem Nachbarland Usbekistans, lebt und von dort aus auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in der autonomen Republik Karakalpakstan in Usbekistan aufmerksam macht. Im Februar 2024 wurde er infolge von Vorwürfen der usbekischen Behörden, die nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen politisch motiviert sind, in Kasachstan festgenommen. Zwölf Monate war er dort nach eigener Aussage gegenüber den Fragestellenden in Haft, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Nun droht ihm die Auslieferung nach Usbekistan (www.hrw.org/news/2 024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalpak-activist-uzbekistans-behest, https://x.com/MaryLawlorhrds/status/1839274693926236535). Die Unterstützungsbitte des Aktivisten nehmen die Fragestellenden zum Anlass, um sich nach der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der usbekischen Regierung zu erkundigen.

Nach Darstellung der Bundesregierung spielt Usbekistan „sowohl wirtschaftsals auch sicherheitspolitisch eine Schlüsselrolle in der Region“. Usbekistan ist das einzige Land in Zentralasien, in dem die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betreibt. Bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 wurden Usbekistan 176 Mio. Euro für die Jahre 2024 und 2025 zugesagt (www.bmz.de/de/laender/usbekistan). Nach Einschätzung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung verfolgen Deutschland und die EU „ein strategisches Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in Zentralasien, um Handelsrouten zu sichern und geopolitischen Einfluss auszugleichen“ (www.kas.de/de/web/zentralasien/laenderberichte/detail/-/content/ol af-scholz-in-usbekistan). Im September 2024 unterzeichneten die Bundesregierung und die usbekische Regierung ein Migrationsabkommen. Hierzu reisten der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz, die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, und der damalige Beauftragte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, in Begleitung einer Unternehmerdelegation aus dem Bergbau, der Logistik und von der Bahn nach Usbekistan. Das Migrationsabkommen zielt darauf ab, die Einwanderung von usbekischen Arbeitskräften nach Deutschland zu erleichtern. Zusätzlich unterzeichneten Olaf Scholz und der usbekische Regierungschef eine gemeinsame Erklärung über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (https://taz.de/Migrati onsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/).

Internationale Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan, etwa über Folter und andere Formen von Misshandlungen in Hafteinrichtungen, Einschränkungen der Pressefreiheit oder Repressionen gegen friedliche Proteste in Karakalpakstan (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrech te-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen, www.amnesty.de/informieren/amn esty-report/usbekistan-2023#section-23665683).

Frage 1 Seite 2

In welchem Umfang wurden die 176 Millionen Euro, die Deutschland Usbekistan bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 für die Jahre 2024 und 2025 zugesagt hat, bislang abgerufen (www.bmz.de/de/laende r/usbekistan), handelt es sich dabei um Kredite (bitte erläutern), und in welchen Bereichen werden diese Mittel eingesetzt bzw. sollen sie künftig eingesetzt werden (bitte möglichst genau aufschlüsseln)?

Antwort

Die bei den Regierungsverhandlungen 2024 zugesagten Mittel wurden noch nicht abgerufen. Bei den 176 Mio. Euro handelt es sich um 115 Mio. Euro Darlehen und 61 Mio. Euro Zuschüsse. Das Darlehen soll für die Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung, Schwerpunkt Modernisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, sowie für die Unterstützung der beruflichen Bildung eingesetzt werden. Die Zuschüsse verteilen sich hauptsächlich auf die zwei Bereiche Soziale Sicherung/ Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, hier mit Schwerpunkt flächendeckende Einführung des dualen Berufsausbildungssystems.

Frage 2 Seite 2

Wie hat sich die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan in den vergangenen Jahren entwickelt?

Antwort

Die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch fortentwickelt. Dies lässt sich u. a. auch an der Anzahl hochrangiger politischer Besuche erkennen. 2023 haben sowohl der usbekische Premierminister Abdulla Aripow als auch der Staatspräsident Schawkat Mirsijojew Deutschland besucht (letzterer zweimal). Deutschland und die fünf zentralasiatischen Staaten haben 2023 eine strategische Regionalpartnerschaft vereinbart. 2024 hat der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz einen bilateralen Besuch in Usbekistan durchgeführt, im Rahmen dessen auch das Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen Deutschlands mit Usbekistan abgeschlossen wurde. Auch 2025 hat der usbekische Premierminister Abdulla Aripow Deutschland besucht.

Frage 3 Seite 2

Wie hat sich die militärische Kooperation zwischen Deutschland und Usbekistan in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort

Die militärische Kooperation zwischen Deutschland und Usbekistan findet in konstantem, aber begrenzten Umfang statt und erstreckt sich auf den fachlichen Austausch vor allem in den Bereichen Ausbildung von Landstreitkräften und Sanitätsdienst.

Frage 4 Seite 3

Welche ökonomischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in Usbekistan?

Antwort

Usbekistan ist für Deutschland ein wichtiger Handelspartner in Zentralasien. Die Bundesregierung fördert den Marktzugang deutscher Unternehmen, begleitet Projekte in den Sektoren Maschinen- und Anlagenbau, Chemie, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelttechnologien und flankiert Exportvorhaben sowie Investitionen durch Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.

Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit der deutschen und europäischen Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer langfristigen Kooperation bei kritischen Rohstoffen (unter anderem Kupfer, seltene Metalle) sowie im Bereich erneuerbarer Energien.

Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für die Entwicklung alternativer Handels- und Transportkorridore („Mittlerer Korridor“) zur Stärkung resilienter Lieferketten sowie eine gesteuerte Fachkräftezuwanderung und die Ausweitung dualer Berufsbildung im Rahmen der im September 2024 unterzeichneten Migrations- und Mobilitätspartnerschaft ein.

Frage 5 Seite 3

Wie genau sieht die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan im Bereich Migration aus?

Antwort

Das in Samarkand am 15. September 2024 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Usbekistan über eine umfassende Migrations- und Mobilitätspartnerschaft (Migrationsabkommen) ist am 5. März 2025 in Kraft getreten und wurde am 8. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 II Nr. 238). Am 9. September 2025 tagte die nach Artikel 18 des Abkommens vereinbarte Gemeinsame Arbeitsgruppe zu Migrations- und Rückkehrfragen. Daneben gibt es einen fortlaufenden bilateralen Austausch zwischen den im Migrationsabkommen vereinbarten zuständigen Stellen auf deutscher und usbekischer Seite zur Umsetzung des Migrationsabkommens. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2d, 6a und 6b der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14619 verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Gibt es bereits eine Einschätzung der Bundesregierung zu Auswirkungen des im September 2024 unterzeichneten Migrationsabkommens mit Usbekistan, und wenn ja, wie sieht diese aus?

Antwort

Die Bundesregierung geht durch Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern langfristige Kooperationen ein, um irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration zu stärken. Im Zuge des Migrationsabkommens steigerte sich im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 die Zahl erteilter Erwerbstätigkeitsvisa an usbekische Staatsangehörige um 72 Prozent. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich dieser Trend bei der Erwerbsmigration in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Die 2025 neu eröffnete Außenstelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Bischkek mit Zuständigkeit für Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan und Kirgisistan trägt dazu bei, Studierenden und Auszubildenden in Usbekistan vor der Einreise nach Deutschland Informationen über bestehende Möglichkeiten zum Erhalt von Stipendien oder Fördermöglichkeiten für Praktika zur Verfügung zu stellen, wie in Artikel 2 Absatz 4 des Migrationsabkommens festgelegt.

Frage 7 Seite 4

Wie viele Visa haben deutsche Auslandsvertretungen seit 2022 an usbekische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Art bzw. Zweck des Visums sowie nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die deutschen Auslandsvertretungen haben in den Jahren 2022 bis 2024, sowie im ersten Halbjahr 2025 die folgende Anzahl an Visa an usbekische Staatsangehörige erteilt.

Tabelle auf Seite 4 · 8 Zeilen × 5 Spalten
Schengenvisa
Reisezweck2022202320241. HJ. 2025
Geschäft4 7747 2808 6936 036
Besuche (Familie, Freunde)2 1492 5772 4681 040
Tourismus1 3041 8293 2131 114
Gesundheit481518516244
Offizieller Besuch111636530
Sonstige1 469890500304
Gesamt10 18813 25715 4558 768
Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 5 Spalten
Nationale Visa
Kategorie2022202320241. HJ. 2025
Familiennachzug225344514249
Studium332415493170
Sprachkurs364871110
Schüleraustausch0300
Erwerbstätigkeit5449041.560970
Jüdische Zuwanderung3200
Spätaussiedler12262113
Sonstige33514333
Gesamt1 1851 7932 7021 545
Frage 8a Seite 4

War die usbekische Regierung bzw. waren usbekische Vertreter in die Vorbereitung der Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan im August 2024 bzw. im Juli 2025 involviert, und wenn ja, inwiefern?

Antwort

Vertreter der usbekischen Regierung waren in die Vorbereitung der beiden Rückführungsmaßnahmen vom 30. August 2024 und 18. Juli 2025 nicht involviert.

Frage 8b Seite 5

Gab bzw. gibt es Gespräche mit usbekischen Vertretern über die Planung, Vorbereitung und Durchführung weiterer Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan, und wenn ja, mit welchem Inhalt, vor dem Hintergrund, dass es Medienberichten zufolge im September letzten Jahres aus dem Bundeskanzleramt geheißen haben soll, im Zusammenhang mit dem Abschluss des Migrationsabkommens werde auch über Abschiebungen nach Afghanistan gesprochen (https://taz.de/Migr ationsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/)?

Antwort

Das Migrationsabkommen enthält auch Vorschriften zur Durchbeförderung wie sie standardmäßig auch in EU-Rückübernahmeabkommen enthalten sind. Die operative Umsetzung, beispielsweise für Rückführungen nach Afghanistan per Durchbeförderung über Usbekistan, ist von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig. Die Bundesregierung prüft weiter Möglichkeiten, Straftäter und Gefährder mit afghanischer Staatsangehörigkeit nach Afghanistan abzuschieben.

Frage 9a + 9b Seite 5

9aWelche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungslage in Usbekistan?

9bIst es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Beschäftigung im zumeist schlecht bezahlten informellen Sektor in den letzten Jahren zugenommen hat, wie die Wirtschaftsförderungsagentur der Bundesrepublik Deutschland „Germany Trade and Invest“ berichtet (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtschaft/arbeitsmarkt)?

Antwort

Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet.

Die Beschäftigungssituation in Usbekistan ist aufgrund der vielen jungen Arbeitskräfte, die jedes Jahr neu auf den Arbeitsmarkt hinzukommen, grundsätzlich dynamisch. Das Land erlebt einen kontinuierlichen Wirtschaftsaufschwung, der Arbeitsmarkt kann jedoch nicht ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Von informeller Beschäftigung sind vor allem Frauen, junge Erwachsene, ausländische Personen und Menschen mit Behinderung betroffen. Usbekistan möchte den informellen Sektor reduzieren und wird dabei von den Vereinten Nationen (VN) und der Weltbank unterstützt.

Frage 11 Seite 5

Welche Rolle spielt die usbekische Agentur für Migration für die Umsetzung des deutsch-usbekischen Migrationsabkommens, und mit welchen Stellen bzw. Behörden in Deutschland steht diese Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in Kontakt (www.gtai.de/de/trade/usbekistanwirtschaft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?

Antwort

Die Migrationsagentur unter dem Ministerkabinett der Republik Usbekistan ist auf usbekischer Seite zuständig für die Umsetzung des Migrationsabkommens im Hinblick auf die Förderung von Erwerbsmigration. Sie steht auf Bundesebene mit Blick auf die im Migrationsabkommen genannten zuständigen Behörden auf deutscher Seite mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Gesundheit in Kontakt.

Frage 10 + 12 Seite 5

10Welche deutschen bzw. in Deutschland ansässigen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an der Anwerbung von Arbeiterinnen und Arbeitern aus Usbekistan bekundet, und in welchen Branchen sind diese Unternehmen tätig?

12Mit wie vielen und welchen Unternehmen in Deutschland bestehen derzeit Vereinbarungen über die Beschäftigung oder duale Ausbildung von usbekischen Staatsangehörigen, und wie viele usbekische Staatsangehörige betrifft dies?

Antwort

Die Fragen 10 und 12 werden zusammen beantwortet.

Das Erwerbsmigrationsrecht ist überwiegend ein selbst- bzw. arbeitgebergesteuertes Verfahren. Die Anwerbung von Fachkräften erfolgt in der Regel nicht durch die Bundesregierung. Im Visumsverfahren erfolgt keine statistische Erfassung einzelner Arbeitgeber oder Unternehmen. Durch das Migrationsabkommen ist eine Grundlage für eine weitere Vertiefung der Kooperation bei der Fachkräftemigration in beidseitigem Interesse gelegt.

Der Bundesregierung ist bekannt, dass deutsche bzw. in Deutschland ansässige Unternehmen und Arbeitgeber verschiedener Branchen bereits Arbeitskräfte und Auszubildende aus Usbekistan anwerben, wie steigende Visumsantragszahlen verdeutlichen.

Frage 13a Seite 6

Welche privaten Anbieter im Bereich Arbeitsvermittlung sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl und Entsendung usbekischer Arbeitskräfte nach Deutschland beteiligt?

Antwort

Es werden nicht alle privaten Dienstleister, die in Usbekistan im Bereich Arbeitsvermittlung tätig sind, von der Bundesregierung systematisch erfasst, sodass diesbezüglich keine belastbaren Informationen vorliegen. Private Personalvermittlungsagenturen, die das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ tragen, können unter www.faire-anwerbung-pflege-deutschlan d.de eingesehen werden. Einige von ihnen sind in Usbekistan tätig. Das Gütesiegel soll sicherstellen, dass die deutsche Anwerbung fair, ethisch und nachhaltig ist und sich an den internationalen Standards der Weltgesundheitsorganisation und der internationalen Arbeitsorganisation orientiert. Das bedeutet unter anderem, dass der Anwerbeprozess von Anfang an für die Fachkräfte transparent sein muss, dass Anwerbekosten vom Arbeitgeber getragen werden, und dass im aufnehmenden Unternehmen ein Integrationsmanagement besteht, welches die erfolgreiche Aufnahme und Integration der Fachkräfte gewährleistet.

Frage 13b Seite 6

Welche Rolle spielen sie bei der Organisation vorgeschalteter Berufsbildungs- und Sprachkurse (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtscha ft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Frage 14 Seite 6

Wie viele usbekische Staatsangehörige leben mit welchen Aufenthaltstiteln in Deutschland, und wie viele von ihnen sind ausreisepflichtig mit bzw. ohne Duldung?

Antwort

Zum Stichtag 31. August 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 15.763 Personen mit usbekischer Staatsangehörigkeit als aufhältig erfasst. Von diesen waren 211 Personen als ausreisepflichtig erfasst, davon 154 geduldet und 57 ohne Duldung. Weitere Ausführungen im Sinne der Fragestellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 9 Zeilen × 2 Spalten
AufenthaltszweckAnzahl
unbefristetes Aufenthaltsrecht4 176
Aufenthaltserlaubnisse:6 904
davon:
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen815
zum Zweck der Erwerbstätigkeit1 920
zum Zweck der Bildung/ Ausbildung1 446
aus familiären Gründen2 374
sonstige Gründe349
sonstige Aufenthaltsgründe4 683
Frage 15 Seite 7

Wie viele Abschiebungen von usbekischen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Usbekistan gab es seit 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die erbetenen Informationen können nachfolgender Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl
202215
20238
202430
Jan. – Aug. 202513
Frage 16 Seite 7

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan ein, und wie hat diese sich nach ihrer Kenntnis seit 2022 entwickelt?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet fortwährend die Menschenrechtssituation in Usbekistan. Diese ist weiterhin nicht zufriedenstellend, insbesondere hinsichtlich politischer Grundrechte. So bestehen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit fort, der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft wird beschnitten. Die Bundesregierung spricht die Menschenrechtssituation in ihren Kontakten mit der usbekischen Regierung regelmäßig an. Positiv hervorzuheben ist auf der anderen Seite die erstmalige Verankerung umfassender Menschen- und Bürgerrechte mit direkter Wirkung dieser Rechte für die einzelnen Personen gegenüber dem Staat in der Verfassung seit April 2023. Reformen in den Bereichen Frauen-, Jugend- und Behindertenpolitik, bei der Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Rechtsreformen zeugen ebenfalls von Verbesserungen.

Usbekistan war von 2021 bis 2023 erstmals Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und stellte sich 2023 dem universellen Staatenüberprüfungsverfahren des Rates. Hierzu verweist die Bundesregierung auf ihre öffentlich einsehbaren Empfehlungen. Ein usbekischer Staatsangehöriger, Achmal Saidow, wird dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von 2025 bis 2028 als unabhängiger Experte angehören.

Frage 16 (Forts.) Seite 7

20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglicher Folter und Misshandlungen in Haftanstalten in Usbekistan, und wenn ja, welche?

Antwort

Glaubwürdige Berichte über Folter und Misshandlungen in Haftanstalten in Usbekistan gingen über die letzten Jahre deutlich zurück und liegen nur vereinzelt vor. Teilweise wird über diese Fälle in den Medien berichtet, gegen die Täter wird von staatlicher Seite vorgegangen. Es gibt Berichte über Misshandlungen in Untersuchungshaft und während Verhören. Laut Bericht der Menschenrechtsbeauftragten des usbekischen Parlaments wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 158 Beschwerden über physische, psychische oder andere Formen von Druck durch Strafverfolgungsbehörden in Inhaftierungsstellen registriert. Die vorgenannten Aussagen lassen sich nicht unabhängig überprüfen.

Frage 16 (Forts.) (Forts.) Seite 8

21. Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Usbekistan?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. Die von Menschenrechtsorganisationen angegebenen Zahlen variieren.

Frage 16 (Forts.) (Forts.) (Forts.) Seite 8

22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der politischen Gefangenen in Usbekistan in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?

Antwort

Die Menschenrechtslage in Usbekistan verbessert sich durch die umfassende Reformpolitik von Staatspräsident Mirsijojew schrittweise. Seit 2016 wurden verstärkt Gefangene mit mutmaßlich politischem Hintergrund aus der Haft entlassen.

Frage 17 + 18 + 19 + 23 + 24 Seite 8

17Was ist der Bundesregierung über den Umgang der usbekischen Regierung mit Aktivistinnen und Aktivisten bekannt, die sich für Autonomierechte der Republik Karakalpakstan einsetzen?

18Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine behördliche bzw. strafrechtliche Aufarbeitung der Repression gegen Proteste in der autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022, wodurch nach Berichten 21 Demonstrantinnen und Demonstranten starben und 270 verletzt wurden (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschlandmenschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)?

19Wie viele Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilungen gegen Teilnehmende an diesen Protesten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie schätzt die Bundesregierung diese Verfahren bzw. Verurteilungen ein?

23Hat die Bundesregierung Kenntnis von in Kasachstan lebenden Aktivistinnen und Aktivisten aus der autonomen Republik Karakalpakstan, denen die Abschiebung bzw. Auslieferung nach Usbekistan droht, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Aktivistinnen und Aktivisten zu unterstützen bzw. deren Abschiebung nach Usbekistan zu verhindern, wo ihnen nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen Folter und langjährige Haftstrafen drohen (www.amnesty.de/amnesty-rep ort/regionalkapitel-europa-zentralasien-2024)?

24Ist der Bundesregierung insbesondere der Fall von A. M. bekannt, der aktuell in Kasachstan in Haft sitzt und dem die Auslieferung nach Usbekistan droht (www.hrw.org/news/2024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalp ak-activist-uzbekistans-behest), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ggf., den Aktivisten zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass Menschenrechtsorganisationen von konstruierten Vorwürfen gegen ihn ausgehen (ebd.)?

Antwort

Die Fragen 17, 18, 19, 23 und 24 werden zusammen beantwortet.

Karakalpakstan ist eine autonome Republik innerhalb der Republik Usbekistan, die ihren Autonomiestatus 2022 im Rahmen eines neuen usbekischen Verfassungsentwurfes verlieren sollte. Die usbekische Regierung geht gegen Personen vor, die sie verdächtigt, an den Protesten im Juli 2022 gegen den Verfassungsentwurf beteiligt gewesen zu sein Berichten zufolge wurden Menschenrechtsstandards hierbei nicht immer eingehalten.

Die beiden usbekischen Parlamentskammern, der Senat und die Gesetzgebende Kammer, richteten eine gemeinsame unabhängige Untersuchungskommission ein, um die Proteste in der autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022, aufzuarbeiten. Die Untersuchungskommission legte im Dezember 2024 einen Bericht vor.

Nach Angaben der Untersuchungskommission wurden 943 Teilnehmer der Veranstaltungen wegen Verstößen verwarnt, 6 135 wurden mit einer Geldstrafe belegt, 2 639 wurden zu Verwaltungshaft verurteilt und 61 wurden wegen Straftaten für schuldig befunden. Darüber hinaus seien drei Polizeibeamte aufgrund von Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, diese Angaben unabhängig zu verifizieren. Laut Bericht wurden im Zuge der Aufarbeitung der Untersuchungskommission 107 Personen aus der Haft und 30 weitere Personen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Usbekische Karakalpakstan-Aktivisten, die in Kasachstan leben, wurden teils auf usbekische Anfrage hin verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Alle der Bundesregierung bekannten Fälle dieser Art in Kasachstan sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Eine Abschiebung aus Kasachstan nach Usbekistan ist nach Kenntnis der Bundesregierung in keinem dieser Fälle eingetreten. Der Bundesregierung ist der Fall von A. M. bekannt, sie begleitet die Entwicklungen weiter eng. Auch unter Abwägung des parlamentarischen Kontrollinteresses kommt die Bundesregierung hier zu dem Ergebnis, dass weitere Einzelfallinformationen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen nicht übermittelt werden können.

Die Bundesregierung spricht die Situation der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der ethnischen Minderheiten in Usbekistan, regelmäßig gegenüber Vertretern der usbekischen Regierung an und erwartet von Kasachstan die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen im VN-Rahmen wie die Einhaltung von Non-Refoulement Verpflichtungen.

Frage 24 (Forts.) + 26 + 27 Seite 9

24 (Forts.)25. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Pressefreiheit in Usbekistan ein, und sind ihr Fälle bekannt, in welchen kritische Bloggerinnen und Blogger unter konstruierten Begründungen angeklagt und strafrechtlich verurteilt wurden, und wenn ja, welche (www.hrw.org/de/news/202 3/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-ges praeche-stellen)?

26Ist der Bundesregierung ein im März 2023 von rund 50 Journalistinnen und Aktivisten in Usbekistan unterzeichneter offener Brief an den Präsidenten Shavkat Mirziyoyev bekannt, in dem diese beklagten, dass Medienschaffende ernsthaften Hindernissen, Druck und Einschüchterung ausgesetzt seien (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschlan d-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespraeche-stellen)?

27Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Journalistinnen, Blogger und Medienschaffende in Usbekistan zu unterstützen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Fragen 25, 26 und 27 werden zusammen beantwortet.

Reporter ohne Grenzen stuft Usbekistan gleichbleibend zu 2024 in Bezug auf Pressefreiheit auf Platz 148 von 180 ein (jedoch Verschlechterung in absoluten Werten von 37,3 auf 35,2 Punkte). Unabhängige Medienschaffende kritisieren, dass seit 2019 keine der vom Präsidenten versprochenen Gesetzesänderungen zur Pressefreiheit umgesetzt worden seien. Usbekistan wird von Freedom House weiterhin als „unfrei“ eingestuft. Die größten Medien werden weiterhin staatlich kontrolliert. Die Präsenz ausländischer Medien ist gering. Ohne Akkreditierung können ausländische Journalisten nicht im Land arbeiten, wobei diese nicht immer erteilt wird.

Durch Gesetze zu „Hassrede“ und zum Schutz des Präsidenten werden die Möglichkeiten zur öffentlichen Kritik an der Regierung stark eingeschränkt. Regelmäßig werden Medienschaffende angeklagt und verurteilt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

Der offene Brief von März 2023 ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung spricht die Situation der Menschenrechte, einschließlich der Rechte auf Meinungsfreiheit, Medien- und Pressefreiheit, regelmäßig gegenüber Vertretern der usbekischen Regierung an.

Die Bundesregierung hat in diesem Jahr, gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, einen Workshop zu ethischem Journalismus durchgeführt, um die Kompetenzen für kritische Berichterstattung nach ethischen Grundsätzen im Land zu stärken. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Ausrichtung der Deutsche Welle Akademie Media School in Usbekistan, die seit 2019 jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Modern Journalism Development Center ein dreimonatiges Training für Journalistinnen und Journalisten sowie Medienmanagerinnen und -manager, insbesondere aus ländlichen Regionen, anbietet, um Medienkompetenz und unabhängige Berichterstattung zu stärken.

Frage 27 (Forts.) Seite 10

28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage von queeren Personen in Usbekistan, und welche Fort- bzw. Rückschritte gab es in diesem Bereich in den letzten Jahren?

Antwort

Die Lage für LGBTIQ+ Personen in Usbekistan bleibt schwierig. So stellt Usbekistan homosexuelle Handlungen zwischen Männern und deren sogenannte „Propaganda“ – darunter fällt teilweise bereits das Gespräch über Homosexualität – weiterhin unter Strafe und verfolgt diese aktiv.