Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2025

Drucksache 21/2516Antwortauf die Kleine Anfrage 21/232103.11.202540 Seiten9 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und AufenthaltsrechtPolitisches Leben, Parteien2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.

Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten werden von neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der vermeintlich wahren Volksinteressen zu empfehlen.

Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und auch Gewalt ausgesetzt.

Text vor der ersten Frage

Bei den genannten Versammlungen handelt es sich überdies um solche, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-) Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Extremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.

Darüber hinaus erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten im Kontext mit demonstrativen Ereignissen mit Bezug zur Unterbringung von Asylbewerbern. Diese müssen nicht deckungsgleich mit den vom BfV erfassten Versammlungen sein oder sich zwingend auf diese beziehen.

Die PMK-Zahlen des laufenden Jahres haben vorläufigen Charakter. Sie sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 Proteste gegen die Unterbringung von Geflüchteten vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?

2In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von Parteien der extremen Rechten bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3An welchen Orten haben sich welche Parteien der extremen Rechten, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (welche?) im dritten Quartal 2025 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum darstellen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2025 die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann, es handelt es sich daher um circa-Angaben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 6 Spalten
DatumLandOrtVeranstalterMottoTeilnehmer
07.07.2025SNEilenburgPartei Freie Sachsen„Kein Asylheim am Schanzenberg! Abstimmen, bis das Ergebnis passt? Keine Demokratiesimulation im Eilenburger Stadtrat!“n.b.
04.09.2025SNHarthaPartei Freie Sachsen„Nein zum Heim in Hartha – M.B. fährt das Sachsenmobil vor das Rathaus!“30
12.09.2025SNHarthaPartei Freie Sachsen„Nein zum Heim, Hartha wehrt sich!“180
26.09.2025SNHarthaPartei Freie Sachsen„Nein zum Heim, Hartha wehrt sich! – mit M.B. und seinen lustigen Freunden!“70
Frage 4 Seite 3

An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung bzw. Asyl gegeben und an welchen dieser Proteste waren welche Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmenden, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?

Antwort

Der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2025 die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann, es handelt es sich daher um circa-Angaben.

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 7 Spalten
DatumLandOrtVeranstalterZuordnungMottoTeilnehmer
04.07.2025SNChemnitzFreie SachsenPartei„Die Remigrationshauptstadt begrüßt Martin Sellner“60
08.07.2025SNDresdenFreie SachsenPartei„Remigration JETZT! Sachsen wird zur NoGO Area für kriminelle Migranten!“350
19.07.2025BRBerlinDeutsche Patrioten VoranNeonazismus„Härter Strafen für Kinderschänden - gegen den Bevölkerungsaustausch - sofortige Remigration für illegale/kriminelle Einwanderer“20
11.08.2025SNZwickauFreie SachsenPartei„Zwickau Stadt des Friedens“n.b.
30.08.2025SLVölklingenKameradschaft RheinhessenNeonazismus„Auf die Straße! Gegen Ausländergewalt!“n.b.
08.09.2025SNChemnitzFreie SachsenPartei„Merkel muss weg! Chemnitz hat nicht vergessen!“110
Frage 5 Seite 4

Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (bitte jeweils unter Angabe von Phänomenbereich, Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?

Antwort

Tatzeit: Drittes Quartal 2025, Unterthemenfeld: Unterbringung von Asylbewerbern, Demo: ja, Stichtag: 30. September 2025

Tabelle auf Seite 4 · 1 Zeilen × 5 Spalten
TatzeitTatortBundesland KürzelDelikt BeschreibungPhänomenbereich
24.07.2025GrevesmühlenMVBeleidigung § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB)Sonstige Zuordnung

Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 vier Fälle in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.

Tatzeit: Drittes Quartal 2025, Oberthemenfeld: Ausländer-/Asylthematik, Demo: ja, Stichtag: 30. September 2025

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 6 Spalten
Lfd. Nr.TatzeitTatortBundesland KürzelDelikt BeschreibungPhänomenbereich
102.07.2025Bad SulzaTHVolksverhetzung § 130 StGBRechts
204.07.2025SchwedtBBVerstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG)Rechts
311.07.2025KölnNWBeleidigung § 185 StGBRechts
429.07.2025PotsdamBBBeleidigung § 185 StGBSonstige Zuordnung
Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 7 + 8 + 9 + 10 Seite 4

6Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf

6aFlüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen,

6bgeplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,

6cGeflüchtete bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen,

6dEinrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2025 (bitte die Fragenkomplexe a bis d getrennt aufführen und nach Datum, Anzahl der Betroffenen, Anzahl der verletzten Geflüchteten und Herkunftsland der Betroffenen auflisten)?

7Wie verteilen sich die Taten auf die Bundesländer?

8Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in welche Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität, und zu welchen der in Frage 6a bis 6d aufgeführten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?

9Bei wie vielen der in den Fragen 6a bis 6d erfragten Taten handelt es sich um Gewaltdelikte (bitte die Zahlen jeweils zu den Fragen 6a bis 6d nennen)?

10Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen im dritten Quartal 2025 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen, was geschehen ist, und verwendete Waffen oder Gegenstände bzw. direkte körperliche Tätlichkeiten oder verbale Bedrohungen angeben)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden.

Zum Stichtag 30. September 2025 liegen der Bundesregierung für das dritte Quartal 2025 Erkenntnisse zu insgesamt zu 22 politisch motivierten Delikten vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Es handelt sich bei keinem der Fälle um Gewaltdelikte.

Zum Stichtag 30. September 2025 liegen der Bundesregierung für das dritte Quartal 2025 Erkenntnisse zu 198 politisch motivierten Straftaten vor, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Bei 56 dieser Straftaten handelt es sich um Gewaltdelikte.

Eine phänomenologische Aufschlüsselung ist der Anlage 1 zu entnehmen.*

Übergriffe gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, werden nicht in einer eigenständigen Kategorie im KPMD-PMK erfasst. Daher werden die nachfolgenden Zahlen von Straftaten gegen Hilfsorganisationen und/oder Ehrenamtliche/freiwillige Helfer im Themenzusammenhang „Ausländer-/Asylthematik“ genannt.

Zum Stichtag 30. September 2025 liegt der Bundesregierung für das dritte Quartal 2025 kein Fall mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ vor.

Im dritten Quartal 2025 wurde der Bundesregierung kein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 21/2321, Fragen 6 bis 10, 13

PDF-Seiten 10–18 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 + 12 Seite 5

11Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte für die Einzelfälle in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle ausführen)?

12Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 aufgeführten Angriffe?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurde bei den 22 im dritten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ keine verletzten Personen gemeldet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden bei den 198 im dritten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ 21 verletzte Person gemeldet, davon vier verletzte Kinder.

Opfer, Tatzeit: Drittes Quartal 2025, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 30. September 2025

Tabelle auf Seite 6 · 17 Zeilen × 9 Spalten
Bundesland KürzelKinderJugendliche mJugendliche wJugendliche dErwachsene mErwachsene wErwachsene dSumme
BB11001003
BE00000000
BW10001103
BY10000001
HB00000000
HE00001001
HH00000000
MV00103004
NI00100001
NW00000000
RP00001102
SH00000000
SL00000000
SN00002204
ST10000001
TH00001001
Gesamtsumme4120104021

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im dritten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Fälle verzeichnet. Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im dritten Quartal ebenfalls keine Fälle verzeichnet.

Frage 13 + 14 Seite 6

13Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, der Anzahl der Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?

14Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen welche Vorerkenntnisse im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität vor?

Antwort

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden von 22 im dritten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in sechs Fällen insgesamt sechs Tatverdächtige festgestellt.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden im dritten Quartal 2025 in 198 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ in insgesamt 127 Fällen 151 ermittelte Tatverdächtige gemeldet. Auf Anlage 1 wird verwiesen.* Die Aufstellung zu Vorerkenntnissen zu Tätern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Tatverdächtige - Vorerkenntnisse, Tatzeit: Drittes Quartal 2025, Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 30. September 2025

Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Bundesland KürzelPMKallgemeinPMK und allgemeinohneSumme
BB00000
BE00000
BW00000
BY00101
HB00000
HE00000
HH00000
MV00415
NI00000
NW00000
RP00000
SH00000
SL00000
SN00000
ST00000
TH00000
Gesamtsumme00516

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im dritten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Tatverdächtigen ermittelt. Mit dem Angriffsziel “Hilfsorganisation“ wurden im fraglichen Zeitraum ebenfalls keine Tatverdächtigen festgestellt.

Frage 15 Seite 7

Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?

Antwort

Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. Im KPMD-PMK wird eine etwaige Erörterung im GETZ nicht erfasst.

Frage 16 Seite 7

Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

Antwort

Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen. Ermittlungsverfahren zu im dritten Quartal 2025 verübten Straftaten hat der GBA in diesem Zusammenhang nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).

Frage 17 Seite 8

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 16 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte die Angaben nach Quartalen aufschlüsseln und zusätzlich auch nach konkreten Einzelfällen aufführen)?

Antwort

Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend. Aus diesem Grund werden die für das zweite Quartal 2025 im Sinne der Anfrage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt. Diese sind der Anlage 2 zu entnehmen.*

In Bezug zu Frage 5:

Für das zweite Quartal 2025 liegen der Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2025 keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ stehen.

Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im zweiten Quartal 2025 insgesamt vier Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.

In Bezug zu den Fragen 6a, 6b, 7, 8, 9 und 10:

Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Daher werden die Fragen 6a und 6b, 7, 8, 9 und 10 gemeinsam beantwortet.

Im zweiten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 40 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Davon stellen fünf Taten Gewaltdelikte dar.

In Bezug zu den Fragen 6c und 7, 8, 9 und 10:

Im zweiten Quartal 2025 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 384 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“, ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“, gemeldet. Hierunter fallen 63 Gewaltdelikte.

In Bezug zu den Fragen 6d und 7, 8, 9, und 10:

Zum Stichtag 30. September 2025 liegen der Bundesregierung für das zweite Quartal 2025 keine Erkenntnisse zu Straftaten gegen „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ vor. Demnach liegt kein Gewaltdelikt vor.

Zum Stichtag 30. September 2025 liegen der Bundesregierung für das zweite Quartal 2025 keine Erkenntnisse zu Straftaten gegen „Hilfsorganisationen“ vor. Demnach liegt kein Gewaltdelikt vor.

In Bezug zu den Fragen 11 und 12:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden zu den für das zweite Quartal 2025 gemeldeten Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ fünf verletzte Personen gemeldet. Es wurde kein Kind verletzt.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden im zweiten Quartal 2025 mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“, ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“, insgesamt 44 Personen verletzt. Darunter fallen zwei verletzte Kinder.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im zweiten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Personen verletzt.

Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im zweiten Quartal 2025 keine Personen verletzt.

In Bezug zu den Fragen 13 und 14:

In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen und die Vorerkenntnisse zu Tatverdächtigen wird auf die einzelnen Tabellen in der Anlage 2 verwiesen.*

In Bezug zu Frage 16

Für das zweite Quartal 2025 liegen im Zuständigkeitsbereich des GBA keine Nachmeldungen vor.

AnlageAnlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 21/2321, Frage 17

PDF-Seiten 19–39 (21 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen