Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika

Drucksache 21/2843Antwortauf die Kleine Anfrage 21/230517.11.202510 Seiten16 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitikÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umfasst für das Jahr 2024 rund 11,22 Mrd. Euro (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-haushalt) und für das Jahr 2025 etwa 10,3 Mrd. Euro (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/202 5/kw28-de-entwicklung-1094250). Für das Jahr 2026 ist ein Etat von gut 9,9 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldunge n-1105546).

Die Entwicklungszusammenarbeit umfasst neben zahlreichen weiteren Aspekten die Gewährung von Krediten und Zuschüssen auf direktem Wege, über Durchführungsorganisationen, über regionale Partner, über die Europäische Union (EU) oder die Vereinten Nationen (VN). Wichtige Partner sind dabei sogenannte Entwicklungsbanken, welche unter anderem die Beratung, Finanzierung und technische Unterstützung von Entwicklungsprojekten übernehmen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Internationale s_Finanzmarkt/Internationale-Zusammenarbeit/Entwicklungsbanken/entwickl ungsbanken.html).

Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika eingesetzten Mittel stammen überwiegend aus dem Bundeshaushalt, der im Wesentlichen durch Steuereinnahmen finanziert wird. Daher besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer transparenten Verwendung und Kontrolle dieser Mittel.

Frage 1 Seite 2

Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2025 nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln und dabei die konkreten Projekte, die Höhe der Zuschüsse sowie die Umsetzungspartner angeben)?

Antwort

Die aus Mitteln des Bundeshaushalts zugesagten, vertraglich vereinbarten nicht rückzahlbaren Zuschüsse in der Region Lateinamerika und Karibik sind in der Anlage 1 aufgeführt.*

AnlageAnlage 1 zu Frage 1 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion

PDF-Seiten 6–8 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2025 Entwicklungskredite aus Mitteln des Bundeshaushalts (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete Projekte, Kreditvolumen und Kreditempfänger aufführen)?

Antwort

Die aus Mitteln des Bundeshaushalts zugesagten, vertraglich vereinbarten Kredite (Haushaltsmitteldarlehen) in der Region Lateinamerika und Karibik sind in der Anlage 2 aufgeführt.*

AnlageAnlage 2 zu Frage 2 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion

PDF-Seite 9 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 2

Welche Kredite sind in den Ländern Lateinamerikas zulasten des Bundeshaushalts im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025 ausgefallen (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete Projekte, Volumen des ausgefallenen Kredits und Kreditempfänger aufführen)?

Antwort

Es sind im genannten Zeitraum keine Kreditausfälle im Sinne der Fragestellung zu verzeichnen.

Frage 4 Seite 2

Welchen Ländern Lateinamerikas hat die Bundesrepublik im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025 Schulden erlassen bzw. diesen gegenüber anderweitig auf finanzielle Forderungen verzichtet, und in welcher Höhe geschah dies (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und die jeweiligen konkreten Bedingungen des Schuldenerlasses bzw. anderweitigen Forderungsverzichts aufführen)?

Antwort

Im betreffenden Zeitraum wurden keine Schuldenerlasse bzw. Forderungsverzichte im Sinne der Fragestellung verzeichnet.

Frage 5 Seite 2

Welche Entwicklungsbanken erhalten im Haushaltsjahr 2025 finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt des BMZ, und in welcher Höhe (bitte nach multilateralen und regionalen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)?

Antwort

Die Antworten zu den Fragen 5 bis 13 beziehen sich ausschließlich auf das Engagement in Lateinamerika.

Folgende multilaterale und regionale Entwicklungsbanken, die auch in Lateinamerika aktiv sind, haben im Haushaltsjahr 2025 Zusagen erhalten:

• Weltbank: Für die International Development Association (IDA), den konzessionären Fonds für ärmere Mitgliedsländer, wird derzeit eine Zusage in Höhe von 1,456 Mrd. Euro vorbereitet. Der Mittelabfluss erstreckt sich über sieben Jahre. Der Anteil Lateinamerikas an Krediten und Zuschüssen ist nicht genau festgelegt. Im Finanzjahr 2025 lag er für die IDA bei ungefähr 2,7 Prozent.

• IDB (Interamerikanische Entwicklungsbank): Für die IDB-Invest, den privaten Sektorarm der IDB, wird derzeit im Zuge einer allgemeinen Kapitalerhöhung eine Zusage von 38, 976 Mio. US-Dollar vorbereitet. Der genaue Betrag in Euro ist wechselkursabhängig.

• CDB (Karibische Entwicklungsbank). Für den konzessionären Fonds der CDB, aus dem ärmere Mitgliedsländer eine Finanzierung erhalten können, wird derzeit eine Zusage von 11,16 Mio. Euro vorbereitet.

Frage 6 Seite 3

Welche Entwicklungsbanken erhalten finanzielle Zuwendungen aus anderen Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2025, und in welcher Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?

Antwort

Es sind im Haushaltsjahr 2025 keine finanziellen Zuwendungen an Entwicklungsbanken im Sinne der Fragestellung erfolgt.

Frage 7 Seite 3

Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus dem Etat des BMZ im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in welcher Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?

Antwort

Der Bundeshaushalt 2026 befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden.

Frage 8 Seite 3

Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus anderen Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in welcher Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?

Antwort

Der Bundeshaushalt 2026 befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden.

Frage 9 Seite 3

Welche Anteile zuzüglich deren Stimmrechtsanteile hält die Bundesregierung an welchen Entwicklungsbanken zum Stichtag 30. September 2025?

Antwort
Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 3 Spalten
Kapitalanteile DEUsStimmrechtsanteile
Weltbank4,38 %4,16 %
IDB1,9 %1,9 %
CDB5,6 %5,6 %
Frage 10 Seite 3

An welchen Tochterunternehmen ist die Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung multilateraler und regionaler Entwicklungsbanken beteiligt (bitte einzeln unter Nennung der Anteile der Bundesregierung aufführen und den Muttergesellschaften zuordnen)?

Antwort

Die Bundesrepublik Deutschland ist an folgendem Tochterunternehmen der IDB bzw. an folgendem weiteren Teil der IDB Group beteiligt: IDB Invest (0,96 Prozent).

Frage 11 + 13 Seite 3

11An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beteiligt?

13Welche Anteile hält die Bundesrepublik Deutschland an Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften (bitte jeweils einzeln aufführen)?

Antwort

Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet.

• Eco-Business Fund S.A., SICAC-SIF – Eco Business I Sub-Fund

• Latin American Green Bond Fund S.A., SICAV-SIF

• Sustainable Ocean Fund

Frage 12 Seite 4

An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung von bzw. Beteiligung an Entwicklungsbanken beteiligt?

Antwort

Die Bundesregierung ist an keinem Unternehmen, Joint Venture, Organisation oder Gesellschaften beteiligt.

Frage 14 Seite 4

Welche Mechanismen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, um die Rückzahlung von Entwicklungskrediten durch lateinamerikanische Länder sicherzustellen, und wer überwacht deren Einhaltung?

Antwort

Für die Bestimmung der kommerziellen Risiken bei Marktmitteldarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wendet diese aktuelle, empirisch fundierte und aufsichtlich geprüfte Ratingverfahren an. Als große und international tätige Bank verfügt sie dabei über besonders fortschrittliche Instrumente und Prozesse, die dem höchsten Aufsichtsstandard (Advanced Internal Ratings Based Approach) gerecht werden. Die Einhaltung der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen erfolgt durch die KfW selbst. Sie verwendet hierfür unternehmensweit ein IT-Tool, den Covenant-Tracker.

Frage 15 Seite 4

Wie wird die Effektivität von Förderprojekten in Lateinamerika seitens der Bundesregierung bewertet, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

Antwort

Die Effektivität von Projekten wird anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten bewertet, zu denen ein Projekt regelmäßig und detailliert berichtet. Zusätzlich werden Projektevaluierungen gemäß den in den Leitlinien des BMZ zur Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit beschriebenen Verfahren und Kriterien durchgeführt: www.bmz.de/de/ministerium/evaluie rung.

Frage 16 Seite 4

Gibt es eine unabhängige Stelle, die die Vergabe und den Erfolg von Finanzhilfen und Krediten in der Entwicklungszusammenarbeit überprüft?

Antwort

Die KfW als vollregulierte Bank unterliegt der Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ebenso stehen dem Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen alle Maßnahmen der Finanziellen Zusammenarbeit zur Prüfung offen.

Hinsichtlich der Erfolgskontrollen erfolgen unabhängige Evaluierungen durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der EntwicklungszusammenarbeitgGmbH (DEval).

Im Falle einer Evaluierung durch die KfW wird der Erfolg der Maßnahmen im Rahmen von Ex-post-Evaluierungen gemäß internationaler Standards gemessen. Die Evaluierung erfolgt durch die unabhängige Evaluierungseinheit der KfW-Entwicklungsbank.

Frage 17 Seite 5

In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an der Entscheidungsfindung innerhalb der von ihr unterstützten Entwicklungsbanken?

Antwort

Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseignerin der in der Antwort zu Frage 10 genannten Banken und beteiligt sich an deren Entscheidungsfindung sowohl über das Steuerungsgremium (Board) der Gouverneure, das über alle wichtigen politischen und finanziellen Weichenstellungen entscheidet, als auch über das Steuerungsgremium (Board) der Exekutivdirektoren, das u. a. über die zu finanzierenden Vorhaben entscheidet, die Zielerreichung nachhält und das Tagesgeschäft begleitet. Das BMZ orientiert sich dabei unter anderem auch an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassenen Richtlinien für die Beteiligungsführung des Bundes, die unter dem Titel „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung“ zusammengefasst sind.