Förderung der rechten Denkfabrik Republik21

Drucksache 21/2889Antwortauf die Kleine Anfrage 21/264621.11.20258 Seiten22 FragenFraktion Die LinkePresse- und Informationsamt der BundesregierungPolitisches Leben, Parteien
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit dem Bundeshaushalt 2025 wird unter anderem über die Vergabe öffentlicher Mittel an eine Vielzahl von Institutionen entschieden, darunter auch parteinahe Stiftungen, Denkfabriken und politische Bildungseinrichtungen. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die Denkfabrik Republik21 (R21) Fördermittel in Höhe von 250 000 Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten soll. Dies wurde in der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September 2025 entschieden. Der entsprechende Antrag trägt das Datum 2. September 2025. In der Regel gehen einer institutionellen Förderung verschiedene Projektförderungen voraus. In diesem Fall jedoch nicht. Die Denkfabrik R21 wurde im Jahr 2021 unter anderem von der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder (CDU), und von Dr. Andreas Rödder gegründet und wird von den Fragestellenden als parteinahes Projekt im Umfeld der Union eingeordnet.

In der Vergangenheit ist R21 aus Sicht der Fragestellenden wiederholt durch die Nähe zu autoritär-konservativen und rechtslibertären Positionen aufgefallen. In dem von R21 im Juni 2025 veröffentlichten Manifest „Diagnosen für Deutschland – eine bürgerliche Reformagenda“ heißt es: „Daher müssen die öffentlichen Gelder für NGOs mit einer politischen Agenda gestrichen werden“. Beobachterinnen und Beobachter und Expertinnen und Experten ordnen die Einrichtung politisch rechts der Mitte ein und kritisieren, dass sie mit öffentlichen Geldern finanziert wird, ohne eine transparente und demokratisch kontrollierte Struktur aufzuweisen. (vgl.: Staat fördert umstrittene Denkfabrik: Kristina Schröders Verein Republik21 erhält eine Viertelmillion Euro, www.ta gesspiegel.de/politik/staat-fordert-umstrittene-denkfabrik-kristina-schroders-v erein-republik21-erhalt-eine-viertelmillion-14372048.html; CDU und SPD verschaffen konservativer Denkfabrik R21 staatliche Fördergelder, www.rn d.de/politik/cdu-und-spd-verschaffen-konservativer-denkfabrik-r21-staatlichefoerdergelder-GJHOC5Z7CZCDLNOW6Z7KCUDVXQ.html; Förderung für R21: Was gefragt werden muss | taz.de, https://taz.de/Foerderung-fuer-R21/!6 115914/) Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betonten Bedeutung von Vielfalt, politischer Bildung und Demokratieförderung stellen sich Fragen zur politischen und inhaltlichen Ausrichtung der Denkfabrik R21, zu den Auswahlkriterien für die Förderung sowie zur Höhe und Zweckbindung der vorgesehenen Haushaltsmittel.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Republik 21 e. V. (R21) wurde dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) im Haushaltsaufstellungsverfahren für 2025 als institutioneller Zuwendungsempfänger zugewiesen. Die institutionelle Zuwendung ist aufgrund von Beschlüssen des Deutschen Bundestages veranschlagt. Die Darlegung eines erheblichen Bundesinteresses kann gemäß § 23 Satz 2 BHO entfallen, weil Zuwendungen auf Grundlage von Beschlüssen des Bundestages diese Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.

Gefördert wird hingegen nur ein tatsächlich festgestellter Bedarf. Die zur Verfügung stehenden Fördersummen für Zuwendungsempfänger ergeben sich aus einem verbindlichen Haushalts- oder Wirtschaftsplan einschließlich Organisations- und Stellenplan, welcher vom jeweiligen Zuwendungsempfänger gemäß Ziffer 3.2.2 der VV zu § 44 BHO i. V. m. Nummer 1.2 ANBest-I vorzulegen ist.

Dazu im Einzelnen: Auf Grundlage der im Zuwendungsjahr erwarteten Einnahmen sowie zu leistenden Ausgaben ergibt sich zumeist ein entsprechender Fehlbetrag, den der Zuwendungsempfänger nicht selbst aus seinen Mitteln bestreiten kann. Dieser Fehlbetrag bildet die Bemessungsgrundlage für eine mögliche öffentliche Zuwendung.

Über die Bewilligung entscheidet nach Prüfung und Feststellung aller nötigen Voraussetzungen die bewilligende Behörde, also die Behörde, bei der der Zuwendungsempfänger den Antrag gestellt hat, nachdem der Gesetzgeber im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens (Beschluss des Haushaltsgesetzes) die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel beschlossen hat.

Die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für öffentliche Zuwendungen ist im Haushaltsplan des entsprechenden Ressorts öffentlich einsehbar. Für das Haushaltsjahr 2025 liegt dem BPA kein Zuwendungsantrag von R21 vor, dementsprechend ist bisher keine Zuwendung erfolgt.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe ist, anlasslos und über die haushaltsrechtlichen Vorgaben hinaus allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten. Auch ein darauf gerichteter Informationsanspruch des Parlaments besteht nicht, vielmehr könnte er Grundrechte Dritter verletzen (vgl. BVerfGE 137, 185).

Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Der Informationsanspruch erstreckt sich dagegen ausdrücklich nicht auf Beurteilungen steuerlicher Einzelfälle und die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit, auf die die Fragestellenden Bezug nehmen. Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle allein der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung nimmt die Bundesregierung zu Fragen, die Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen, grundsätzlich keine Stellung. Entsprechende Informationen kann die Bundesregierung schon mangels gesetzlicher Befugnis weder zentral erheben noch verwalten.

Frage 1 Seite 3

Trifft es zu, dass im Fall von R21 nicht zuerst verschiedene Projektförderungen angedacht wurden, sondern direkt eine institutionelle Förderung vergeben wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, was war der Grund für dieses Vorgehen?

Antwort

Die Entscheidung über die institutionelle Förderung liegt allein beim Haushaltsgesetzgeber. Das BPA hat zuvor keine Projektförderung an R21 vergeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 2 Seite 3

Wird geprüft, ob R21 erhaltene Fördergelder missbräuchlich für parteipolitische Zwecke einsetzt?

Antwort

Für das Jahr 2025 hat R21 keine Zuwendungen der Bundesregierung erhalten.

Frage 3 Seite 3

Erfüllt R21 ausschließlich gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?

Antwort

Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde, siehe auch die Vorbemerkung der Bundesregierung.

Frage 4 Seite 3

Wie definiert R21 seine gemeinnützigen Tätigkeiten, und wie grenzt sich der Verein von parteipolitischer Einflussnahme ab?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Gibt es Fälle, in denen R21 explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?

Antwort

Wir verweisen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Antwort sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/15101.

Frage 6 Seite 3

Wann wurde die Gemeinnützigkeit von R21 letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

Frage 7 Seite 3

Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von R21, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Frage 8 Seite 3

Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von parteinahen Stiftungen an R21?

Antwort

Hierzu liegen keine eigenen Erkenntnisse vor.

Frage 9 Seite 4

Gibt es direkte Verbindungen zwischen R21 und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf den Internetauftritt von R21: REPUBLIK21 e. V. – Denkfabrik für neue bürgerliche Politik. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 10 Seite 4

Haben Vorstände oder Führungspersonen von R21 politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.

Frage 11 Seite 4

Inwiefern beeinflusst R21 politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.

Frage 12 Seite 4

Gibt es Hinweise darauf, dass R21 gezielt gegen einzelne Parteien oder Politiker und Politikerinnen Kampagnen führt?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

Frage 13 Seite 4

Unterstützt R21 politische Demonstrationen oder Proteste mit seinen finanziellen Mitteln?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.

Frage 14 Seite 4

Gibt es Kooperationen zwischen R21 und parteinahen Stiftungen wie der Konrad-Adenauer-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?

Antwort

Auf die Antworten zu Frage 9 wird verwiesen.

Frage 15 Seite 4

Nehmen Parteien Einfluss auf die Entscheidungsstrukturen innerhalb von R21, und wenn ja, welche?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

Frage 16 Seite 4

Gibt es Verbindungen zwischen R21 und Regierungsbehörden, die deren Finanzierung sicherstellen?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus müssen Behörden dann Kontakt zu Zuwendungsempfängern aufnehmen, wenn sie entsprechende, haushaltsgesetzlich vorgegebene Zuwendungen bearbeiten.

Frage 17 Seite 4

Welche weiteren öffentlichen Fördermittel erhält R21, und aus welchen Einzelplänen stammen sie?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Frage 18 Seite 5

Erhält R21 Gelder von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland, und wenn ja, welche sind das, und wie viel?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage 19 Seite 5

Nimmt R21 oder nehmen deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft bzw. rufen zur Wahl bestimmter Parteien auf?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

Frage 20 Seite 5

War R21 in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja, an welchen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

Frage 21 Seite 5

Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von R21 nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?

Antwort

Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern Vorgaben für deren Aktivitäten zu machen, sofern diese nicht Gegenstand einer Förderung sind, das gilt auch für die parteipolitische Neutralität. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung zu ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/15101 verwiesen.

Frage 22 + 23 + 24 + 25 + 26 + 27 + 28 + 29 Seite 5

22Gibt es Belege dafür, dass R21 einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?

23Wie beeinflusst R21 die mediale Berichterstattung über politische Themen?

24Gibt es wissenschaftliche Studien, die den Einfluss von R21 auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?

25Werden von R21 gezielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche?

26Haben die Kampagnen von R21 direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?

27Gibt es Stellungnahmen von Staatsrechtlern oder Staatsrechtlerinnen, die die Aktivitäten von R21 im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?

28Sind die politischen Aktivitäten von R21 mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?

29Welche Unterschiede bestehen zwischen R21 und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?

Antwort

Die Fragen 22 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird jeweils auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.