Evaluation und Wirksamkeit der Bundesprogramme "Demokratie leben!", "Respekt Coaches" und "Sozialer Zusammenhalt"

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung verfolgt mit den Programmen „Demokratie leben!“, „Respekt Coaches“ und „Sozialer Zusammenhalt“ das Ziel, demokratische Werte zu fördern, Radikalisierungstendenzen zu begegnen, soziale Integration zu stärken und den Zusammenhalt in benachteiligten Quartieren zu verbessern. Diese Programme werden mit erheblichen Bundesmitteln ausgestattet, die jährlich an eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Träger und Kommunen vergeben werden (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl1 7.pdf; Meilensteine, www.staedtebaufoerderung.info/DE/Programme/Sozialer Zusammenhalt/sozialerzusammenhalt_node.html).

Angesichts der beträchtlichen finanziellen Aufwendungen stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen. Dabei ist zentral, ob diese Programme durch unabhängige Evaluationen begleitet und kontrolliert werden, inwieweit ihre Wirkung empirisch belegt ist und welche Konsequenzen sich aus möglicher unzureichender Zielerreichung oder möglichem Fördermittelmissbrauch ergeben.

Eine transparente Evaluationspraxis ist nicht nur aus haushaltsrechtlicher Sicht geboten, sondern auch erforderlich, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Zweckmäßigkeit staatlicher Fördermaßnahmen zu stärken.

Frage 1 + 1a Seite 1

1Welche Evaluationsmechanismen bestehen für die Programme

1a„Demokratie leben!“ (www.demokratie-leben.de/)?

Antwort

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird fortlaufend wissenschaftlich evaluiert. Dabei kommen qualitative und quantitative Forschungsmethoden

Frage 1b Seite 2

„Respekt Coaches“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-un d-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/respekt-coach es-anti-mobbing-profis)?

Antwort

Das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ unterlag projektbezogen einer umfangreichen begleitenden externen wissenschaftlichen Evaluation. Über eine professionelle Dokumentations- und Monitoringsoftware werden regelmäßig Daten zur Steuerung und Evaluation des Programms geliefert. Hierzu findet jährlich eine Konferenz der umsetzenden Träger und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) statt. Darüber hinaus erfolgt regelhaft eine indikatorenbasierte Erfolgskontrolle, welche die Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Programms umfasst.

Frage 1c Seite 2

„Sozialer Zusammenhalt“ (www.staedtebaufoerderung.info/DE/Progra mme/SozialerZusammenhalt/sozialerzusammenhalt_node.html)?

Antwort

Die methodische Grundlage für Evaluationen der Städtebauförderung und damit für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ bildet das im Jahr 2012 gemeinsam mit den Ländern vereinbarte Evaluationskonzept. Das Konzept gilt für alle Programme der Städtebauförderung. Für weitere Informationen wird auf folgende Publikation verwiesen:

www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Praxis/Arbeitshilf enundLeitfaeden/Evaluationsleitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

Seit der Umstrukturierung der Städtebauförderung 2020 wurden die neuen Städtebauförderungsprogramme noch nicht evaluiert. Eine Evaluation ist in Planung.

Das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ des Bundes und der Länder zielt als eines von drei Programmen der Städtebauförderung darauf ab, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Bei den Programmen der Städtebauförderung handelt es sich um Bundesfinanzhilfen für Investitionen an die Länder und Kommunen gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes. Gegenstand der Förderung sind städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Der Vollzug der Umsetzung der Städtebauförderung obliegt den Bundesländern. Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern regeln die Förderrichtlinien der Länder die genaueren Voraussetzungen der Förderfähigkeit von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen und städtebaulichen Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Der Förderanteil des Bundes beträgt grundsätzlich ein Drittel, weitere zwei Drittel zahlen Länder und Kommunen.

Frage 2 Seite 2

Werden diese Programme regelmäßig, stichprobenartig oder projektbezogen evaluiert?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1c verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Wer ist jeweils mit der Durchführung dieser Evaluationen beauftragt (bitte Namen und ggf. Auftragshöhen der Institute, Gutachter oder externen Stellen angeben)?

Antwort

Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:

Es wird auf die Website von „Demokratie leben!“ verwiesen: www.demokratieleben.de.

Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:

Mit der wissenschaftlichen Evaluation des Bundesprogramm „Respekt Coaches“ wurden das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (inbas) und das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (ies) beauftragt.

Zum Bundesprogramm Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:

Es wird auf die Antwort zu Frage 1c verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Inwieweit ist sichergestellt, dass die beauftragten Evaluatoren unabhängig, neutral und nicht selbst in Programmlinien oder Förderpraxis eingebunden sind?

Antwort

Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:

Die Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt nach wissenschaftlichen Standards. Zukünftig wird hierbei ein breiter Ansatz von Wirkungsmessung einbezogen.

Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:

Bei der wissenschaftlichen Evaluation des Bundesprogramms „Respekt Coaches“ wurden standardgemäß unabhängige, externe wissenschaftliche Institutionen herangezogen und beauftragt.

Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:

Diese Aspekte werden bei der Planung der Evaluation berücksichtigt.

Frage 5 Seite 3

Welche konkreten Erkenntnisse wurden aus den Evaluationen der genannten Programme in den letzten fünf Jahren gewonnen (z. B. in Bezug auf Zielerreichung, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Wirkung und Präventionserfolge)?

Antwort

Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluationen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind auf der Webseite www.demokratie-leben.de veröffentlicht.

Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation im Bundesprogramm „Respekt Coaches“ sind veröffentlicht unter: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/servic e/publikationen/wissenschaftliche-begleitung-des-modellprogramms-respekt-co aches-anti-mobbing-profis--182702. Darüber hinausgehende aktuelle Ergebnisse aus dem Bundesprogramm werden in der Broschüre „Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm Respekt Coaches“ unter: www.lass-uns-reden.de/#c1871 dargestellt.

Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:

Es wird auf die Antwort zu Frage 1c verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Welche quantitativen oder qualitativen Indikatoren dienen der Bundesregierung zur Erfolgsmessung dieser Programme?

Antwort

Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:

Das BMBFSFJ hat konkrete Programmziele für die dritte Förderperiode vorgegeben, entlang derer die Vorhaben evaluiert werden. Jeder der acht Programmbereiche wird mit einem Outcome-orientierten Ansatz durch eine Evaluation betrachtet.

Der Evaluationsverbund leitet Indikatoren und Wirkhypothesen aus der Wissenschaft ab.

Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:

Die quantitativen und qualitativen Indikatoren der wissenschaftlichen Evaluation finden sich in der Antwort zur Frage 5 genannten Publikation. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1b und 2 verwiesen.

Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:

Das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt ein umfassendes Monitoringsystem zur Umsetzung der Städtebauförderungsprogramme durch. Über Ergebnisse aus dem Monitoring und aus Gutachten zu inhaltlichen Einzelaspekten oder Prozessen der Städtebauförderung berichtet das BBSR regelmäßig in Publikationen und Fachbeiträgen. Auf folgende Internetseite wird verwiesen:

www.staedtebaufoerderung.info/DE/Grundlagen/MonitoringEvaluierung/monit oring-im-bbsr/monitoring-im-bbsr_node.html.

Das Monitoring ist Grundlage von Evaluierungen.

Frage 7 Seite 4

In welchen Formen (z. B. Berichte, Handlungsempfehlungen und Vergabepraxis) werden die Evaluationsergebnisse in der politischen Steuerung der Programme berücksichtigt?

Antwort

Zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“:

Die Evaluationen formulieren in ihren Berichten jeweils Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Programme, die in die Programmsteuerung und die Weiterentwicklung einfließen.

Zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“:

Die Evaluationsergebnisse fließen in jegliche weiterführende fachliche und politische Steuerung des Programms ein, hierzu zählen (Aufzählung nicht abschließend) u. a. die jeweils aktuellen fachlich-inhaltlichen Schwerpunktsetzungen im Programm, die Inhalte und Formate der verpflichtenden Fortbildungen für die Respekt-Coaches-Fachkräfte, die Ausgestaltung der Kooperationen mit den Schulen usw.

Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“:

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1c und 4 verwiesen.

Frage 8 + 9 + 10 + 11 Seite 5

8Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, wenn Projekte oder Träger nachweislich ihre Förderziele nicht erreichen?

9Welche Sanktionen sieht der Fördermittelrahmen vor bei Missbrauch, zweckwidriger Verwendung oder politisch-extremistischen Vorfällen im Rahmen der Projektarbeit?

10Wie viele Projekte wurden seit 2019 aufgrund unzureichender Wirkung, Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen Auflagen abgebrochen, nicht weitergefördert oder rückwirkend überprüft?

11In wie vielen Fällen wurden seit 2019 Fördermittel (teilweise oder vollständig) zurückgefordert (bitte nach Jahr und Programm aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Innerhalb des zuwendungsrechtlichen Rahmens prüfen die zuständigen Bewilligungsbehörden während und nach Abschluss der Förderung die zweckentsprechende Mittelverwendung; einmal im Rahmen der begleitenden und der abschließenden Erfolgskontrolle; einmal im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Bei festgestellten Verstößen findet das zuwendungsrechtliche Sanktionsinstrumentarium der Bundeshaushaltsordnung und des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung, was im Ergebnis bis hin zur sofortigen Einstellung der Förderung und der vollständigen Rückforderung der Mittel führen kann. Statistische Erhebungen liegen der Bundesregierung dazu nicht vor.

Zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ wird darüber hinaus festgestellt:

Gegenstand der Städtebauförderung sind nicht einzelne Projekte und Träger, sondern kommunale Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Auf die in der Antwort zu Frage 1c genannte verfassungsrechtlich verankerte Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern bei der Gewährung von Bundesfinanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes wird verwiesen.