Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage „Strafanzeigen gegen aktuelle und ehemalige Mit glieder der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/6298 hat die Fraktion der AfD erfragt, gegen welche Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der damaligen Bundesregierung Strafanzeigen gestellt wurden. Die aktuelle Kleine Anfrage soll dieses Wissen auch für die nun neue Bundesregierung erfragt werden.
Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. April 2023 gegen ehemalige und aktuelle Mitglieder der Bundesregierung gestellt (bitte nach Straftat beständen und Jahren sowie aktuellen und ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung auflisten)?
wird auf die Antworten der Bundesregierung jeweils zu Frage 1 der Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/6476 und 20/12315 verwiesen.
Seit dem 1. Juli 2024 gingen beim GBA folgende Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung ein (Stichtag: 30. November 2025).
Gegen die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock:
• 2024: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beteiligung an Völkerstraftaten und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Verfolgung Unschuldiger und Ver leumdung (§§ 344, 187 des Strafgesetzbuches – StGB), eine wegen Ein schleusens von Ausländern und Untreue (§ 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 266 StGB) und eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 des Völker strafgesetzbuches – VStGB).
Gegen die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär:
2024: Eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
2024: Eine Anzeige wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB).
Gegen den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt:
2025: Vier Anzeigen, davon eine wegen Verdachts der Beihilfe zum Völker mord (§ 6 VStGB), eine wegen Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die ehemalige Bundesministerin des Inneren und für Heimat Nancy Faeser:
• 2024: Vier Anzeigen, davon eine wegen Mordes durch Unterlassen (§§ 211, 13 StGB), eine wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck:
2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Meineids (§ 154 StGB), eine wegen Untreue (§ 266 StGB) und eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB).
Gegen den Bundesminister der Finanzen und Stellvertreter des Bundeskanzlers Lars Klingbeil:
• 2024: Eine Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB).
• 2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Untreue (§ 266 StGB) und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach:
2024: Fünf Anzeigen, davon eine wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), eine wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), eine wegen Verbrechen nach dem VStGB und zwei ohne Benennung gesetzli cher Strafvorschriften.
Gegen den Bundeskanzler Friedrich Merz:
2025: 55 Anzeigen, davon sieben wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), sechs wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), zwei wegen des Verbrechens der Aggression (§ 13 VStGB), zwei wegen Straftaten nach dem VStGB, zwei wegen Wählertäuschung (§ 108a StGB), 25 wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), eine wegen Vorbereitung eines Angriffskriegs (§ 80 StGB) und zehn ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius:
2025: Acht Anzeigen, davon drei wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), eine wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und vier ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:
2025: Zwei Anzeigen wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB).
Gegen den ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz:
• 2024: Sieben Anzeigen, davon eine wegen Mordes und gefährlicher Körper verletzung durch Unterlassen (§§ 211, 224, 13 StGB), eine wegen Körper verletzung im Amt durch Unterlassen (§§ 340, 13 StGB), eine wegen Ver eitelns der Zwangsvollstreckung (§ 288 StGB), zwei wegen Verbrechen nach dem VStGB und zwei ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
• 2025: Zehn Anzeigen, davon eine wegen Untreue (§ 266 StGB), eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB), zwei wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), zwei wegen Verbrechen nach dem VStGB und vier ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Gegen den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul:
2025: Drei Anzeigen, davon eine wegen Beihilfe zum Völkermord (§ 6 VStGB) und zwei wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB).
Gegen den ehemaligen Bundesminister für Digitales und Verkehr und ehemali gen Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing:
2025: Eine Anzeige ohne Benennung gesetzlicher Strafvorschriften.
Im Hinblick auf etwaige bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt eingegangene Strafanzeigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12315 verwiesen.
In wie vielen und welchen Fällen wurde (vgl. Frage 1) jeweils ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet, und welchen Ausgang hatte dieses jeweils?
Durch den GBA wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil jeweils keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlagen.