Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln

Drucksache 21/3470Antwortauf die Kleine Anfrage 21/296129.12.202512 Seiten19 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatLandwirtschaft und Ernährung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 8. Oktober 2025 beschloss das EU-Parlament mehrheitlich, dass vegane Ernährungsprodukte nicht mehr Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Wurst“, „Burger“ o. Ä. tragen dürften (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0214_DE.html). Diese Idee wurde auch von Mitgliedern der Bundesregierung, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßt: In Bezug auf vegane Würste sagte er am 5. Oktober 2025 in der TV-Sendung „Caren Miosga“: „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan“. Der Geschäftsführer (Sprecher) der Firma „Rügenwalder Mühle. Carl Müller GmbH & Co. KG“, Jörg Pfirrmann, prophezeite im Interview mit dem „SPIEGEL“ (www.sp iegel.de/wirtschaft/unternehmen/ruegenwalder-muehle-chef-kritisiert-geplante s-verbot-von-veggie-wurst-namen-a-2d9e498d-3e20-44e6-a3b0-4adbf203 a936) daraufhin Umsatzeinbußen für sein Unternehmen „im zweistelligen Millionenbereich“.

Aus Sicht der Fragesteller gibt es bei den Bezeichnungen für Lebensmittel im deutschen Sprachraum aus historischen und bzw. oder traditionellen Gründen eine Reihe von allegorischen und bzw. oder metaphorischen Elementen, womit einerseits im Alltagsgebrauch einzelne Lebensmittel erkennbar sind und andererseits aber auch Missverständnisse auftreten können, wenn und sofern der historische und bzw. oder traditionelle Entstehungshintergrund sowie die dazugehörige Semantik nicht gebührend berücksichtigt werden. So kann es durchaus vorkommen, dass im sprachlichen und inhaltlichen Verhältnis von Fleisch- zu anderen Produkten der Lebensmittelindustrie Widersprüche auftreten, die sich nach Auffassung der Fragesteller kaum oder gar nicht mit Hilfe administrativer Festlegungen eindeutig bestimmen lassen. Beispiele dafür wären Begriffe wie Fleischtomaten, Katzenzungen, Scheuermilch, Sonnenmilch, Glühbirnen (siehe Obst), Produkte der Marke „kinder“ (keine Verarbeitung!), „Studentenfutter“, „Tote Oma“, „Bärchenwurst“, Leberkäse, „Bienenstich“, „Teewurst“, der traditionelle sog. Mettigel, Steinpilze u. v. a. m.

Die EU-Regierungen müssen dem o. g. Vorhaben noch im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) zustimmen. Vor diesem Hintergrund wollen die Fragesteller erfahren, welche Gespräche die deutsche Regierung im Vorfeld der Abstimmung im Ministerrat geführt hat, welche Auffassung sie in den Verhandlungen im EU-Rat vertritt und wie sie sich bei dieser Abstimmung verhalten wird.

Frage 1 Seite 2

Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der fleischverarbeitenden Industrie in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und Themenkatalog aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesregierung im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.

Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen.

Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Tabelle auf Seite 2, 3, 4 · 29 Zeilen × 5 Spalten
Nr.Art des GesprächsDatumTeilnehmerzahlThemenkatalog
1Initiative Tierwohl (Videokonferenz)18. Januar 20242Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
2Initiative Tierwohl (Telefonat)30. April 20242Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
3Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (Videokonferenz)3. Mai 2024UnbekanntTiertransporte
4Besuch der Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH Co. KG: Führung durch Hauptproduktionsstandort in Bad Zwischenahn (sowohl Fleischproduktion als auch die Herstellung der Fleischersatzprodukte) und Gespräch27. August 2024UnbekanntErweiterung der veganen Produktpalette und Ernährungsstrategie
5Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (Telefonat)3. September 20242Regelungen für Puten
6Verbändegespräch Erweiterung Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Rindfleisch (Videokonferenz)10. Oktober 2024UnbekanntErweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (Rindfleisch)
7Initiative Tierwohl (Telefonat)2. Dezember 20242Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
8Initiative Tierwohl (Telefonat)9. Dezember 20242Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
9Initiative Tierwohl (Telefonat)12. Dezember 20242Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
10Premium Food (Präsenztermin)6. März 20252Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
11Stakeholderrunde zum Thema „Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Einbezug der Ferkel in den Lebenszyklus“ (Präsenztermin)30. April 2025UnbekanntTierhaltungskennzeichnungsgesetz
12Verleihung der Bundesehrenpreise in den Kategorien „Backwaren, Bier und Fleischwaren“20. Mai 2025UnbekanntAuszeichnung der Preisträger im Bereich Fleischerzeugnisse
13Gespräch mit dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. und dem Handelsverband Deutschland e. V.4. Juli 202511Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
14Jubiläumsfeier 150 Jahre Deutscher Fleischer-Verband e. V.7. Juli 2025UnbekanntRede des Bundesministers anlässlich des Jubiläums des Deutschen Fleischer- Verbandes
15Gespräch mit dem Fleischverband Bayern8. Juli 20259Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau
16Gespräch mit der Attenberger Fleisch GmbH18. Juli 2025UnbekanntSituation der Schlachtbranche, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau
17Besuch/Rundgang der Ludwigsluster Fleisch- und Wurstwarenspezialitäten GmbH1. August 2025UnbekanntArbeitskräftemangel, Anstieg des Mindestlohns, steigende Energiekosten, Rohstoffsicherung, Zukunft der Bio-Märkte, Bedeutung der Regionalität, Klima- und Nachhaltigkeitsziele
18Besuch der Bayerischen Fleischerschule Dr. Herbert Huber GmbH, Landshut3. August 2025UnbekanntSituation der Fleischerbranche, Bürokratieabbau
19Verband der Fleischwirtschaft e. V. (Telefonat)5. August 20252Deutsch-Chinesische Agrarwoche
20Gespräch mit der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e. V. am Rande des Gäubodenvolksfestes11. August 2025UnbekanntSituation der Schweinehalter, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau
21Verband der Fleischwirtschaft e. V.26. August 20256Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
22Verbändegespräch Fleisch4. September 202528Arbeitskräftemangel, Anstieg des Mindestlohns, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, Bürokratieabbau
23Verbändegespräch Tierhaltungskennzeichnungsgesetz7. Oktober 202542Reform der Tierhaltungskennzeichnung, Bürokratieabbau
24Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk10. Oktober 202519Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe, differenzierte Ernährungspolitik, mögliche Flankierung durch das Lebensmittelhandwerk
25Verbändegespräch Tierhaltung14. Oktober 202536Zukunft der Tierhaltung, Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, Bürokratieabbau, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
26Gespräch mit dem Fleischprüfring Bayern e. V.20. Oktober 20257Tierwohl, Klassifizierung von Schlachtkörpern, Tierhaltungskennzeichnung
27Fototermin mit David Hilbert, Deutscher Europameister im Fleischerhandwerk, und Trainerin Britta Sickenberger- Schwing1. Dezember 20257Herausforderungen des Fleischerhandwerks
28Gespräch mit der Schlachthof- Betrieb GmbH Fürth2. Dezember 20254Investive Förderung von Schlachtstätten aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
29Gespräch mit Verband der Fleischwirtschaft2. Dezember 20252Videoüberwachung in Schlachthöfen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 5 Spalten
Nr.Art des GesprächsDatumTeilnehmerzahlThemenkatalog
1Telefonat mit Premium Food9. Juli 20252Entgegennahme von Informationen zum Stand der angestrebten Übernahme „Premium Food Group/Vion“
2Telefonat mit Premium Food13. August 20252Austausch zum Schlachthof in Sögel
3Telefonat mit Premium Food18. August 20252Austausch zum Schlachthof in Sögel
4Besuch Fleischerei17. November 20258Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Fachkräftemangel
Frage 2 Seite 5

Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Industriebranche für Fleischersatzprodukte in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und Themenkatalog aufschlüsseln)?

Antwort

Für die nachfolgenden Angaben gelten die in der Antwort zu Frage 1 dargelegten allgemeinen Hinweise zur Transparenz des Regierungshandelns sowie zum Umfang und Grenzen der verfügbaren Dokumentation.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Tabelle auf Seite 5 · 2 Zeilen × 5 Spalten
Nr.Art des GesprächsDatumTeilnehmerzahlThemenkatalog
1Besuch der Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH Co.KG: Führung durch Hauptproduktionsstandort in Bad Zwischenahn (sowohl Fleischproduktion als auch die Herstellung der Fleischersatzprodukte und Gespräch (siehe auch Antwort zur Frage 1)27. August 2024UnbekanntGespräch mit Mitarbeitenden der Abteilung „Forschung und Entwicklung“ sowie der Geschäftsführung zur „Erweiterung der veganen Produktpalette“ und „Ernährungsstrategie“
2Telefonat Rügenwalder Mühle29. Oktober 20251Bezeichnungspraxis von vegetarischen und veganen Fleischalternativen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Tabelle auf Seite 5 · 1 Zeilen × 5 Spalten
Nr.Art des GesprächsDatumTeilnehmerzahlThemenkatalog
1Nestle (Moderierte Fragerunde bei WELT-Wirtschaftsgipfel)28. Januar 2025Nestle als einer von ca. 160 TNBundestagswahl, allgemeine Wirtschaftsthemen
Frage 3 + 3a + 3b Seite 5

3Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesministerien verbindliche Sprachregularien zur Bezeichnung von Nahrungsmitteln?

3aWenn ja, welche?

3bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung besitzt keine eigenen, verbindlichen Sprachregularien zur Bezeichnung von Lebensmitteln, die über die EU-rechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften hinausgehen. Die Wahl einer geeigneten Bezeichnung des Lebensmittels obliegt dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmen.

Frage 4 + 4a + 4b Seite 5

4Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesministerien zur Ausschreibung für Firmen bei der Versorgung in der sog. Außer-Haus-Gastronomie (hier: Kantinen, Restaurants oder Cafeterien) verbindliche Sprachregularien bei der Ex-Post-Erstellung von Speisekarten?

4aWenn ja, welche?

4bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.

Verbindliche Sprachregularien im Hinblick auf die Bezeichnung von Nahrungsmitteln gibt es nicht. Diese liegt ausschließlich in der Verantwortung des Konzessionsnehmers.

Frage 5 + 6 Seite 6

5Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur klarstellenden Kennzeichnung von Backmischungen (vgl. z. B. www.oetker.de/produkte/p/bunter-zebrakuchen), und warum sehen die EU-Kommission und die Bundesregierung hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren Verbraucherschutz?

6Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Klarstellung für die Kennzeichnung von allgemeinen Produkten des Bäckerhandwerks und der industriellen Getreideverarbeitung (vgl. z. B. www.wikana.de/produkte-shop/kalter-hund-kekskuchena27.html), und warum sehen die EU-Kommission und die Bunderegierung hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren Verbraucherschutz?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung sind keine diesbezüglichen Pläne seitens der EU-Kommission bekannt. Die bereits bestehenden Vorgaben hinsichtlich der Auflistung der Zutaten und der Bezeichnung des Lebensmittels sind grundsätzlich ausreichend, um eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen.

Frage 7 + 8 Seite 6

7Was plant die Bundesregierung gegen sog. Alibizutaten zu unternehmen, die mit Bildern und Schrift auf Lebensmittelverpackungen groß beworben werden, aber nur in sehr geringen Mengen in den Produkten enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/informationen/mehr-schein-als-sei n-fruechte-oder-kraeuter-als-alibizutaten sowie www.lebensmittelklarhei t.de/produktmeldungen/anbieter-weist-zwiebel-als-zutat-der-zwiebelmett wurst-aus)?

8Was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, dass bis heute Unternehmen mit Bildern und Werbeschriften mit bestimmen Fleischzutaten werben, die aber tatsächlich nur in geringen Mengen in dem Produkt enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/spi elweger-hirschleberwurst sowie www.lebensmittelklarheit.de/produktme ldungen/kalbsleber-beworben-aber-nur-5-prozent-enthalten-0), und wie will sie hier die Rechtslage im Sinne des Verbraucherschutzes verbessern?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das geltende Recht bietet bereits umfassende Regelungen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) müssen Lebensmittel so gekennzeichnet werden, dass sie die Verbraucherin beziehungsweise den Verbraucher nicht irreführen. Zudem müssen auch die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewicht und grundsätzlich die tatsächlich verwendete Menge, wenn ein Lebensmittel mit einer bestimmten Zutat beworben wird, mit angegeben werden. Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ist Aufgabe der Länder.

Frage 9 Seite 7

Plant die Bundesregierung im Zuge ihrer Sprachorientierungs-Agenda auch eine Umbenennung von Hähnchenfilets in „Hähncheninnenfilets“ oder „Hähnchen*innenfilets“, um der anhaltenden Genderpriorisierung etwas entgegenzusetzen?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c Seite 7

10Gibt es innerhalb der Bundesregierung abstufende, wertende oder interpretierende Auffassungen über die epistemologischen Kenntnisse

10ader fleischverzehrenden Bevölkerung,

10bder sich vegetarisch ernährenden Bevölkerung, und

10cden sich als Veganerinnen und Veganer bezeichnenden Bevölkerungsgruppen?

Antwort

Zu den epistemologischen (erkenntnistheoretischen) Kenntnissen der genannten Bevölkerungsgruppen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 11 + 12 Seite 7

11Plant die Bundesregierung, ähnlich wie bei den Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln, bildliche Hinweise auf Fleischverpackungen einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über gesundheitliche Risiken zu informieren (z. B. WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Einstufung von verarbeitetem Fleisch als krebserregend; oder: Übermäßiger Fleischkonsum kann das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen, Fleischproduktion trägt zur Erderwärmung und Umweltbelastung bei, mit Folgen für die menschliche Gesundheit; oder: Fleischkonsum kann das Risiko zoonotischer Infektionen erhöhen; oder: Fleischkonsum trägt zur Entstehung antibiotikaresistenter Keime bei)?

12Plant die Bundesregierung eine verpflichtende bildliche oder textliche Kennzeichnung auf Fleischprodukten, die den tatsächlichen Produktionsprozess (u. a. Transportwege, CO -Bilanz, Tötungsmethode) abbildet,

Antwort

2

Frage 12 (Forts.) Seite 7

um den gleichen Verbraucherschutzstandard zu gewährleisten, der für pflanzliche Produkte eingefordert wird?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne.

Frage 13 + 14 Seite 7

13Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Tierprodukte regelmäßig mit Begriffen wie „artgerecht“, „regional“ oder „bäuerlich“ beworben werden, obwohl diese Begriffe rechtlich nicht definiert oder geschützt sind und dadurch ein irreführendes Bild über die tatsächlichen Haltungsbedingungen entstehen kann?

14Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch in der Werbung für Fleischprodukte keine irreführenden Sprachbilder („vom Land“, „vom glücklichen Tier“, „handverlesen geschlachtet“) verwendet werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die tatsächlichen Haltungs- und Produktionsbedingungen getäuscht werden?

Antwort

Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Soweit es rechtliche Vorgaben gibt, wie beispielsweise zur bäuerlichen Freilandhaltung für Geflügel, müssen diese eingehalten werden. Für die Haltung von Tieren gelten in Deutschland die einschlägigen Regelungen des Tierschutzgesetzes sowie der allgemeinen und speziellen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die EU-Tierschutzrecht umsetzen. So gilt grundsätzlich für alle Tiere nach § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dem entsprechend muss, wer ein Tier hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Anforderungen an die Haltung von Nutztieren werden zudem in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weiter konkretisiert. Der Vollzug des Tierschutzrechtes, d. h. die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften durch unter anderem Vor-Ort-Kontrollen, obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden der Länder. Sie besitzen die notwendige Sachnähe, um die Situation zu bewerten und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Abstellung von festgestellten Defiziten und Verstößen zu treffen. Aber auch wenn keine rechtlichen Bestimmungen zur Beschreibung von Lebensmitteln bestehen, müssen Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer über ihre Produkte zutreffend informieren und dürfen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre führen. Dies wird durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Eine Verbrauchertäuschung kann in Deutschland sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftatbestand verfolgt werden.

Frage 15 Seite 8

Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Umbenennung von Produkten wie „Jägerschnitzel“ in „Schweineschnitzel, getötet durch Jäger oder Schlachter“, um sprachliche Transparenz zu gewährleisten?

Antwort

Die Bundesregierung plant keine verpflichtende Umbenennung solcher Lebensmittel, da es sich um verkehrsübliche Bezeichnungen handelt.

Frage 16 Seite 8

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Fleischprodukte künftig mit Hinweisen auf das jeweils dafür getötete Tier zu kennzeichnen, um die sprachliche Distanzierung vom Lebewesen zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Herkunft des Produkts aufzuklären (z. B. statt „Wiener Schnitzel“: Kalb Elsa, 14 Monate, getötet am 14. Juli 2025, oder statt „Hähnchenbrust“: Körperteil eines Huhns, weiblich, Mastbetrieb XY)?

Antwort

Der Vorschlag einer tierindividuellen Kennzeichnung erscheint im Hinblick auf die hiermit verbundenen bürokratischen Lasten unverhältnismäßig und nur in sehr kleinen Schlachtstrukturen überhaupt durchweg realisierbar. Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die ihre Produkte entsprechend kennzeichnen wollen, können dies machen, soweit die Angaben wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Zudem sind Bezeichnungen wie beispielsweise „Wiener Schnitzel“ verkehrsüblich und damit einem Großteil der Bevölkerung vertraut.

Frage 17 Seite 8

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zur Häufigkeit der Verwechslung von Fleischprodukten mit veganen Produkten vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen hierzu vor.

Frage 18 Seite 9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den anfallenden Erfüllungsaufwand für Betriebe zur operativen Umsetzung entsprechender Regularien zur Kennzeichnung von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Produkten?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor.

Frage 19 + 20 Seite 9

19Wie viele Personen welcher Bundesministerien werden mit der Erarbeitung von jedweden mit dem Vorschlag des EU-Parlaments vom 8. Oktober 2025 einhergehenden Regularien zu schätzungsweise wie vielen Arbeitsstunden befasst sein?

20Welcher Kostenaufwand geht mit der Einführung dieser Regularien absehbar einher (bitte nach Arbeitsstunden, sonstigen Kosten etc. aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Europäische Parlament hat in seiner Positionierung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette der Europäischen Kommission vom 10. Dezember 2024 (GMO-Änderung 2024) am 8. Oktober 2025 einen eigenen Vorschlag zum Fleischbezeichnungsschutz eingebracht. Sollte der Änderungsvorschlag eine Mehrheit finden, wird der Aufwand vor allem bei den betroffenen Lebensmittelunternehmen sowie bei der Lebensmittelüberwachung entstehen. Wie groß der Aufwand im Einzelnen sein wird, hängt vom Ausgang der noch nicht abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen ab.

Frage 21 Seite 9

Sind weitere sprachregulatorische Eingriffe in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger geplant, die sich an die Fragen 5, 6 und 9 anschließen könnten, aber auch die Verhältnismäßigkeit von Jugendsprache (u. a. Instagram, Tiktok, zukünftige Social-Media-Variationen), Wikipedia-Einträgen, Stichworten in „Meyers Großem Konversationslexikon“, „Duden“ usw. betreffen?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt diesbezüglich keine Pläne.

Frage 22 Seite 9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den erwartbar entstehenden Schaden für die Branche in der Bundesrepublik Deutschland als dem größten europäischen Absatzmarkt für pflanzliche Ersatzprodukte?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.

Frage 23 Seite 10

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) hinsichtlich des am 8. Oktober 2025 verabschiedeten Änderungsantrags 113, Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 8f(neu) des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nummer 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette, wonach die Bezeichnungen, die unter Artikel 17 der Verordnung (EU) Nummer 1169/2011 fallen und derzeit für Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen verwendet werden, ausschließlich fleischhaltigen Produkten vorbehalten bleiben sollen, und der die Verwendung von Begriffen wie Burger und Steak für pflanzliche Produkte verbietet (P10_TA(2025)0214)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 172 des Abgeordneten Marcel Bauer auf Bundestagdrucksache 21/2665 wird verwiesen.