Ausgaben für Wohnungspolitik

Drucksache 21/3513Antwortauf die Kleine Anfrage 21/323130.12.202526 Seiten29 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenRaumordnung, Bau- und WohnungswesenSoziale Sicherung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Unbestritten ist die Wohnungsfrage eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Deutschland erlebt eine Wohnungskrise. Insbesondere in Städten, aber auch in immer mehr ländlichen Kreisen bringen die Wohnkosten Menschen an den Rand der finanziellen Leistbarkeit. Besonders betroffen sind Haushalte mit geringen Einkommen, aber auch immer mehr Normalverdienende sind mit den Wohnkosten überlastet. Es wird viel Geld für das Wohnen ausgegeben. Aber wird es zielgerichtet ausgegeben, für diejenigen, die sich das Wohnen nicht mehr leisten können?

Mit dieser Kleinen Anfrage werden die Gesamtheit der Förderprogramme des Wohnungsbaus, Steuervergünstigungen, eigener Wohnungsbau und Wohnkostenzuschüsse durch den Bund erfragt.

Text vor der ersten Frage

letzten Jahren die Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau der Länder kontinuierlich deutlich aufgestockt, dies zeigt bereits Wirkung. Trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen im Gesamtmarkt in den letzten Jahren wurden im Kalenderjahr 2024 von den Ländern insgesamt knapp 62 000 Wohneinheiten im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus gefördert, was einem deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren entspricht. Wir wollen schnellstmöglich auch eine Trendwende bei dem Sozialmietwohnungsbestand erreichen.

Frage 1 Seite 2

Wie haben sich die Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?

Antwort

Als Ausgleich für den Wegfall der Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau, die der Bund bis zur Föderalismusreform I an die Länder leistete, gewährte der Bund den Ländern seit Anfang 2007 bis einschließlich des Jahres 2019 sogenannte Kompensationszahlungen (auch Entflechtungsmittel genannt). Deren Umfang belief sich zunächst auf 518,2 Mio. Euro jährlich.

Im Jahr 2015 erfolgte durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eine erste Aufstockung um 500 Mio. Euro jährlich für den Zeitraum von 2016 bis 2019. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen aus dem Jahr 2016 eine weitere Erhöhung um jeweils 500 Mio. Euro auf insgesamt 1 518,2 Mio. Euro vorgenommen. Eine Erhöhung um 500 Mio. Euro wurde auch für das Jahr 2019, dem letzten Jahr, in dem Kompensationszahlungen zu leisten sind, vorgenommen (Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“).

Seit dem Jahr 2020 kann der Bund Finanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Verfügung stellen. So hat der Bund den Ländern in den Programmjahren 2020 und 2021 einen Verpflichtungsrahmen von jeweils einer Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Im Programmjahr 2022 kam zusätzlich eine Mrd. Euro für den klimagerechten Sozialen Wohnungsbau hinzu. In den Programmjahren 2023 bis 2026 sind im Verpflichtungsrahmen für den Sozialen Wohnungsbau auch die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen in Höhe von jährlich insgesamt 500 Mio. Euro enthalten. In dem Programmjahr 2023 beträgt der Verpflichtungsrahmen für den Sozialen Wohnungsbau damit insgesamt 2,5 Mrd. Euro, im Programmjahr 2024 insgesamt 3,15 Mrd. Euro sowie im Programmjahr 2025 insgesamt 3,5 Mrd. Euro und im Programmjahr 2026 insgesamt 4 Mrd. Euro.

Im aktuellen Finanzplan bis 2029 sind im Jahr 2027 5 Mrd. Euro und für die Programmjahre 2028 und 2029 jeweils 5,5 Mrd. Euro vorgesehen.

Frage 1a Seite 3

Wie viele Sozialwohnungen wurden in den letzten zehn Jahren jährlich insgesamt neu geschaffen, wie viele davon als Mietwohnungen, und wie viele als Eigentum (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

Antwort

Es wird auf die nachfolgende Tabelle zu den im Sozialen Wohnungsbau geförderten Wohneinheiten für die Jahre 2020 bis 2024 verwiesen. Zahlen für die Jahre vor 2020 sind mit den in der Tabelle dargestellten Zahlen nicht vergleichbar. Grund dafür sind andere Vorgaben bei dem Einsatz der Bundesfinanzhilfen im Vergleich zu den Kompensationsmitteln. Zu den Kompensationsmitteln wird auf die Berichte der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 verwiesen (vergleiche Bundestagsdrucksachen 18/13054, 19/3500, 19/10220 und 19/19960).

Tabelle 1: Geförderte Wohneinheiten (insgesamt und differenziert nach Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum) im Sozialen Wohnungsbau seit 2020 nach Ländern

Tabelle auf Seite 3, 4 · 51 Zeilen × 6 Spalten
20202021202220232024
Baden-Württemberg (insgesamt)5.0906.7765.8583.7015.359
darunter Mietwohnungen2.1503.9804.5472.9112.874
darunter selbstgenutztes Wohneigentum2.9382.7921.3117901.166
Bayern (insgesamt)11.03711.4179.0439.09613.617
darunter Mietwohnungen5.5145.5674.6514.0685.066
darunter selbstgenutztes Wohneigentum4.8344.0183.4063.7185.842
Berlin (insgesamt)3.7641.0111.9354.3405.791
darunter Mietwohnungen3.7641.0111.9354.3405.373
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Brandenburg (insgesamt)1.2901.2959418971.289
darunter Mietwohnungen1.1961.2849067181.046
darunter selbstgenutztes Wohneigentum941135164105
Bremen (insgesamt)0535342462423
darunter Mietwohnungen0535342462423
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Hamburg (insgesamt)4.9774.6043.6794.2445.685
darunter Mietwohnungen4.9584.5803.6663.7745.310
darunter selbstgenutztes Wohneigentum19241345159
Hessen (insgesamt)3.0003.9153.2792.9184.647
darunter Mietwohnungen1.0282.2882.3591.9182.653
darunter selbstgenutztes Wohneigentum1.0811.0607621.0001.315
Mecklenburg-Vorpommern (insgesamt)236476470889766
darunter Mietwohnungen236476469854593
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00131
Niedersachsen (insgesamt)1.5842.1492.7072.4482.341
darunter Mietwohnungen1.3548752.4412.0891.681
darunter selbstgenutztes Wohneigentum90415882108
Nordrhein-Westfalen (insgesamt)8.7747.3477.91911.85412.847
darunter Mietwohnungen7.3695.8606.2398.6439.490
darunter selbstgenutztes Wohneigentum5924327491.8632.074
Rheinland-Pfalz (insgesamt)2.9051.8991.7432.9962.443
darunter Mietwohnungen1.4659721.0582.2611.799
darunter selbstgenutztes Wohneigentum1.083801685694631
Saarland (insgesamt)00061226
darunter Mietwohnungen00000
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Sachsen (insgesamt)5932011.1183.2463.310
darunter Mietwohnungen5931881.0742.1492.684
darunter selbstgenutztes Wohneigentum013449270
Sachsen-Anhalt (insgesamt)4211.2086476880
darunter Mietwohnungen3491.1566166420
darunter selbstgenutztes Wohneigentum725231460
Schleswig-Holstein (insgesamt)1.1621.1731.3081.3532.246
darunter Mietwohnungen8931.0151.2141.1491.932
darunter selbstgenutztes Wohneigentum21013386114126
Thüringen (insgesamt)20087477398572
darunter Mietwohnungen20087477730
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Deutschland (insgesamt)45.03344.88041.06649.59161.562
darunter Mietwohnungen31.06930.66131.59436.05140.924
darunter selbstgenutztes Wohneigentum11.0139.3777.1818.61111.597

Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 16.12.2025)

Frage 1b Seite 4

Wie viele Fördermittel für sozialen Wohnungsbau sind in den vergangenen zehn Jahren in die Eigentumsförderung geflossen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

Antwort

Es wird auf die nachfolgende Tabelle für die Jahre 2020 bis 2024 verwiesen.

Es ist zu beachten, dass es sich bei den dargestellten Zinssubventionen und Zuschüssen um nominale Werte handelt, die gemäß Anlage 1 der Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus pauschaliert berechnet werden. Zur Berechnung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes und der Länder wird dagegen eine barwertige Betrachtung herangezogen, wodurch insbesondere die über viele Jahre wirkenden Zinssubventionen deutlich weniger stark ins Gewicht fallen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.

Tabelle 2: Gewährte nominale Finanzierungsmittel (Summe aus Zinssubventionen und Zuschüssen; Bundes- und Landesmittel) für die im Sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen im selbstgenutzten Wohneigentum in Euro

Tabelle auf Seite 4, 5 · 17 Zeilen × 6 Spalten
20202021202220232024
Baden-Württemberg40.047.55154.577.50091.531.698142.399.840198.992.678
Bayern84.995.90078.276.86374.948.182178.640.915416.302.106
Berlin00000
Brandenburg587.500224.200274.13913.935.08713.215.273
Bremen00000
Hamburg298.238212.945115.6821.359.0565.893.032
Hessen8.481.5307.297.4467.231.92823.265.14835.748.890
Mecklenburg-Vorpommern0023.020105.38855.529
Niedersachsen764.200326.682835.6372.791.3604.762.933
Nordrhein-Westfalen18.552.09613.513.41433.992.222182.822.354304.715.546
Rheinland-Pfalz25.631.64019.220.78218.077.65037.072.28733.582.303
Saarland00000
Sachsen0565.0791.929.3515.151.1593.832.579
Sachsen-Anhalt827.700659.021545.820854.6190
Schleswig-Holstein919.9833.049.5282.660.0967.165.3567.768.477
Thüringen00000
Deutschland181.106.338177.923.460232.165.424595.562.5691.024.869.346

Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 16.12.2025)

AnlageTabellenanhang zu den Fragen 4c, 5a+b

PDF-Seiten 19–25 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 1c Seite 5

Wie viele Fördermittel für sozialen Wohnungsbau sind in den vergangenen zehn Jahren in die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen geflossen (bitte nach Jahren [nach Mietwohnungen und Eigentum unterscheiden] und nach Bundesländern auflisten)?

Antwort

Es wird auf die nachfolgende Tabelle für die Jahre 2020 bis 2024 verwiesen.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1b verwiesen.

Tabelle 3: Gewährte nominale Finanzierungsmittel (Summe aus Zinssubventionen und Zuschüssen; Bundes- und Landesmittel) für die im Sozialen Wohnungsbau geförderten Modernisierungen in Euro

Tabelle auf Seite 5, 6 · 51 Zeilen × 6 Spalten
20202021202220232024
Baden-Württemberg (Miete und Eigentum)3.347.2315.500.200001.578.500
darunter Mietwohnungen1.912.7014.036.400001.578.500
darunter selbstgenutztes Wohneigentum1.434.5301.463.800000
Bayern (Miete und Eigentum)33.608.02834.780.47925.783.48430.623.99447.644.002
darunter Mietwohnungen9.743.72811.774.0127.982.43113.466.35925.822.569
darunter selbstgenutztes Wohneigentum23.864.30023.006.46717.801.05317.157.63521.821.433
Berlin (Miete und Eigentum)00036.622.9626.677.947
darunter Mietwohnungen00036.622.9626.677.947
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Brandenburg (Miete und Eigentum)1.789.90013.222.10013.686.0219.555.76239.866.085
darunter Mietwohnungen1.789.90013.222.10013.648.2777.841.47039.866.085
darunter selbstgenutztes Wohneigentum0037.7441.714.2920
Bremen (Miete und Eigentum)000013.235.316
darunter Mietwohnungen000013.235.316
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Hamburg (Miete und Eigentum)9.112.23010.200.27622.723.07235.518.62633.419.019
darunter Mietwohnungen8.977.1059.987.33122.607.39035.315.77533.171.385
darunter selbstgenutztes Wohneigentum135.125212.945115.682202.851247.635
Hessen (Miete und Eigentum)4.138.5904.470.7202.521.5285.666.9409.824.623
darunter Mietwohnungen748.0601.044.767374.6122.986.3896.148.862
darunter selbstgenutztes Wohneigentum3.390.5303.425.9532.146.9162.680.5513.675.761
Mecklenburg-Vorpommern (Miete und Eigentum)001.932.8317.477.25912.380.989
darunter Mietwohnungen001.909.8117.371.87112.325.460
darunter selbstgenutztes Wohneigentum0023.020105.38855.529
Niedersachsen (Miete und Eigentum)5.960.9009.657.6579.775.63318.570.29212.343.559
darunter Mietwohnungen5.907.8009.631.8309.608.54218.202.77111.759.010
darunter selbstgenutztes Wohneigentum53.10025.826167.091367.520584.550
Nordrhein-Westfalen (Miete und Eigentum)55.954.51346.404.341100.841.651154.191.696261.609.042
darunter Mietwohnungen53.680.34244.157.12395.922.620133.932.616213.622.458
darunter selbstgenutztes Wohneigentum2.274.1722.247.2184.919.03120.259.08047.986.584
Rheinland-Pfalz (Miete und Eigentum)7.208.9384.328.43111.312.91642.632.41116.634.358
darunter Mietwohnungen6.504.0013.678.45210.758.74841.680.54916.135.664
darunter selbstgenutztes Wohneigentum704.936649.979554.168951.862498.694
Saarland (Miete und Eigentum)00000
darunter Mietwohnungen00000
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Sachsen (Miete und Eigentum)01.706.3577.367.12799.392.616146.853.508
darunter Mietwohnungen01.706.3577.367.12799.392.616146.853.508
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Sachsen-Anhalt (Miete und Eigentum)3.617.80012.361.9556.387.1028.605.0730
darunter Mietwohnungen3.617.80012.361.9556.387.1028.605.0730
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Schleswig-Holstein (Miete und Eigentum)954.943985.6251.817.4906.024.15813.687.471
darunter Mietwohnungen954.943985.6251.817.4906.024.15813.687.471
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Thüringen (Miete und Eigentum)00000
darunter Mietwohnungen00000
darunter selbstgenutztes Wohneigentum00000
Deutschland (Miete und Eigentum)125.693.073143.618.142204.148.854454.881.788615.754.420
darunter Mietwohnungen93.836.380112.585.953178.384.150411.442.608540.884.235
darunter selbstgenutztes Wohneigentum31.856.69331.032.18825.764.70443.439.17974.870.185

Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 16.12.2025)

Frage 1d Seite 6

Wie viele Fördermittel für sozialen Wohnungsbau sind in den vergangenen zehn Jahren in Ankäufe von Belegungsbindungen von Wohnungen geflossen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

Antwort

Es wird auf die nachfolgende Tabelle für die Jahre 2020 bis 2024 verwiesen.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1b verwiesen.

Tabelle 4: Gewährte nominale Finanzierungsmittel (Summe aus Zinssubventionen und Zuschüssen) für die im Sozialen Wohnungsbau geförderten Ankäufe sowie Verlängerungen von Belegungsbindungen in Euro

Tabelle auf Seite 6 · 17 Zeilen × 6 Spalten
20202021202220232024
Baden-Württemberg12.154.90013.744.80022.534.20013.133.40029.163.500
Bayern010.117.8046.154.9943.973.9789.595.208
Berlin00000
Brandenburg00004.548.100
Bremen01.500.00001.280.000110.000
Hamburg23.656.38216.058.0647.356.95225.175.94643.509.721
Hessen9.697.46016.180.20115.025.54618.275.59721.099.510
Mecklenburg-Vorpommern00000
Niedersachsen81.100127.9021.718.0102.097.2531.640.068
Nordrhein-Westfalen538.200159.5706.129.75121.378.40747.242.509
Rheinland-Pfalz1.299.4331.986.1761.570.8228.334.9715.497.109
Saarland00000
Sachsen00000
Sachsen-Anhalt00000
Schleswig-Holstein200.23337.435274.5928.575.354598.603
Thüringen00000
Deutschland47.627.70859.911.95260.764.868102.224.904163.004.328

Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 16.12.2025)

Frage 1e Seite 7

Wie hoch war in den letzten zehn Jahren jeweils der Anteil der Länder-Kofinanzierung für die Bundesförderung sozialen Wohnungsbaus (bitte jährlich nach Bundesländern und Höhe der Kofinanzierung aufschlüsseln)?

Antwort

In den Jahren 2015 bis 2019, in denen der Bund den Ländern noch die Kompensationsmittel und keine Finanzhilfen zur Verfügung gestellt hat, gab es keine Vorgaben hinsichtlich der Finanzierungsbeteiligung durch die Länder.

Seit der Einführung der Finanzhilfen des Bundes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus betragen die Landesmittel erfahrungsgemäß im Barwert insgesamt mehr als hundert Prozent der Finanzhilfe. Die einzelnen Länder haben in den Programmjahren 2020 bis 2023 stets den in den einzelnen Verwaltungsvereinbarungen festgelegten Finanzierungsanteil erbracht. Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums eines Programmjahres liegen die Daten für das Programmjahr 2024 erst im Jahr 2026 vor.

Frage 1f Seite 7

Wie viele Sozialwohnungen sind in den letzten zehn Jahren aus der Mietpreisbindung gefallen, und wie viele werden voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren aus der Bindung fallen (bitte jährlich nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die nachfolgende Tabelle für die Jahre 2020 bis 2024 verwiesen.

Informationen zu den auslaufenden Bindungen von Sozialwohnungen liegen der Bundesregierung erst seit dem Kalenderjahr 2020 vor. Zu den auslaufenden Bindungen der nächsten Jahre liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.

Tabelle 5: Anzahl der ausgelaufenen Bindungen von Sozialmietwohnungen

Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 6 Spalten
20202021202220232024
Baden-Württemberg2.3094.4981.4311.2891.354
Bayern3.9935.4283.4533.5312.778
Berlin3.3654.6346.3836.6147.801
Brandenburg1.5227607791.610800
Bremen2854784271.325433
Hamburg6.2763.1712.5114.1483.810
Hessen1.8341.1796711.5442.441
Mecklenburg-Vorpommern1.635659689699278
Niedersachsen7.0705.0722.5921.3594.810
Nordrhein-Westfalen21.08318.96116.05017.04019.688
Rheinland-Pfalz4.0643.7122.7123.2092.632
Saarland0013700
Sachsen2321365029384
Sachsen-Anhalt1709181720
Schleswig-Holstein8019471.0391.2181.069
Thüringen9271.3441.2171.1331.170
Deutschland55.56650.98840.15945.18449.148

Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 16.12.2025)

Frage 2 Seite 8

Wie hoch waren die Investitionen des Bundes in den Bau bundeseigener Wohnungen in den letzten zehn Jahren?

Antwort

In den Jahren 2020 bis 2025 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) rund 760 Mio. Euro in den Bau bundeseigener Wohnungen investiert. Vor dem Jahr 2020 hat die BImA keine Wohnungen gebaut.

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) betreibt keinen Wohnungsbau, weshalb es keine Investitionen in den Wohnungsneubau oder den Wohnungserwerb gibt.

Frage 2a Seite 8

Wie viele Wohnungen hat der Bund in den letzten zehn Jahren gebaut, und wie viele davon wurden im laufenden Jahr fertiggestellt?

Antwort

Die BImA hat in den letzten zehn Jahren 1 230 Wohnungen fertiggestellt, davon 223 im Jahr 2025.

Hinsichtlich des BEV wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 2b Seite 8

Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für den Ankauf von Wohnungen in den letzten zehn Jahren?

Antwort

Die BImA hat in den letzten zehn Jahren keine Wohnungen angekauft.

Hinsichtlich des BEV wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 2c Seite 8

Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für den Ankauf von Belegungsbindungen in den letzten zehn Jahren?

Antwort

In den Jahren 2015 bis 2020 gab es seitens der BImA keine Investitionen in Belegungsrechte. In den Jahren 2021 bis 2025 wurden insgesamt rund 16 Mio. Euro in Belegungsrechte investiert.

Hinsichtlich des BEV wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 2d Seite 8

Wie hat sich der Bestand an bundeseigenen Wohnungen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich auflisten)?

Antwort

Nachfolgend findet sich die Entwicklung der sich im Besitz der BImA befindlichen Wohnungen für die Jahre 2017 bis 2025. Die vorherige Entwicklung sowie der Stand der Wohnungsanzahl aus den Jahren 2014 bis 2016 hält die BImA nicht vor.

Tabelle auf Seite 8 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Wohnungsbestand (Stichtag 31. Dezember des Jahres)Anzahl der Wohnungen (gerundet)
201737.000
201836.000
201936.000
202036.000
202138.000
202238.000
202338.000
202438.000
bis einschießlich Oktober 202538.000

Für das BEV wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.

Tabelle auf Seite 9 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrWohnungsbestand
20163085
20172842
20182661
20192447
20202262
20212148
20222033
20232033
20242033
20252033

Der Wohnungsbestand des Bundeseisenbahnvermögens ist seit dem Jahr 2023 aufgrund des geltenden Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses (Veräußerungsverbot) unverändert.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 9

3Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Subjektförderung für Wohnkosten in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3aWie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Kosten der Unterkunft in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3bWie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes, der Länder und Kommunen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3cWie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Wohngeld in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.

Hierzu wird auf die folgenden Berichte der Bundesregierung verwiesen:

• Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016 (Bundestagsdrucksache 18/13120, ab Seite 120),

• Vierter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2020 (Bundestagsdrucksache 19/31570, ab Seite 137),

• Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 21/2170, ab Seite 129).

Frage 4 Seite 10

Welche Programme zur Wohneigentumsförderung gab es in den letzten zehn Jahren vom Bund, und wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für die Eigentumsförderung (bitte die Summen nach Jahren und Programmen auflisten)?

Antwort

Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 4a bis 4d verwiesen.

Frage 4a Seite 10

Wie hoch waren die Ausgaben für die Wohnungsbauprämie in den letzten zehn Jahren (gesamt und nach Jahren)?

Antwort
Tabelle auf Seite 10 · 11 Zeilen × 2 Spalten
JahrAusgaben (in Tsd. Euro)
2015378.993
2016223.077
2017183.167
2018162.094
2019164.349
2020160.621
2021146.785
2022160.268
2023201.854
2024218.041
Gesamt1.999.249
Frage 4b Seite 10

Wie hoch waren die Ausgaben für das Baukindergeld in den letzten zehn Jahren (gesamt und nach Jahren)?

Antwort
Tabelle auf Seite 10 · 6 Zeilen × 3 Spalten
JahrAnzahl ZusagenBewilligtes Zuschussvolumen in Mio. EUR
201856.4351.171,2
2019128.7822.692,1
2020124.7312.647,8
202182.1831.778,7
202234.919768,4
Gesamt427.0509.058,2

Quelle: KfW-Förderreport

Frage 4c Seite 10

Wie hoch waren die Ausgaben für die energetische Sanierung von Eigenheimen durch KfW-Programme (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau), und wie viele Eigenheime wurden damit gefördert (bitte jährlich auflisten)?

Antwort

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden erfolgt(e) im Rahmen des CO -Gebäudesanierungsprogramms (bis zum Jahr 2021, sogenannte Program-2 me Energieeffizient Bauen und Sanieren – EBS), des Marktanreizprogramms (MAP; bis zum Jahr 2021) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG; seit dem Jahr 2021). Hierbei stand/steht nicht die Eigentumsförderung im Mittelpunkt, sondern vielmehr die energetische Sanierung/Neubau von Effizienzhäusern und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung in Gebäuden. Bei Förderfällen wird daher nur zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden.

Eine Übersicht der Förderfälle im Bereich Wohngebäude Sanierung in den oben genannten Förderprogrammen können dem Tabellenanhang* zu dieser Frage entnommen werden.

Die Bundesförderung „Jung kauft Alt“ fördert den Erwerb von Bestandsgebäuden von Familien mit minderjährigen Kindern im Haushalt. Anforderung an des geförderte Bestandsgebäudes sind, dass dieses einer der drei schlechtesten Gebäudeenergieklassen zugeordnet ist und sich Fördernehmer verpflichten, das geförderte Gebäude selbst zu nutzen und auf ein energetisches Zielniveau von mind. EH 85 EE oder EH Denkmal EE weiter zu entwickeln. Für die Finanzierung der Sanierungskosten können Fördernehmer die BEG in Anspruch nehmen.

Förderfälle „Jung kauft Alt“:

Tabelle auf Seite 11 · 3 Zeilen × 3 Spalten
ZusagenKreditvolumen in Mio. EUR
202422326,26
2025*60069,84
Gesamt82396,11

* Stand: November 2025

* Stand: November 2025

Frage 4d Seite 11

Welche weiteren Programme der Wohneigentumsförderung gab es in den letzten zehn Jahren, und wie hoch waren die jährlichen Ausgaben?

Antwort

Seit Juni 2023 fördert die Bundesregierung mit der Bundesförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) den Bau und Erwerb von klimafreundlichen Neubauten durch Familien.

Förderfälle „Wohneigentum für Familien“:

Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 3 Spalten
ZusagenKreditvolumen in Mio. EUR
20231.675304,9
20244.853915,4
2025*3.963734,4
Gesamt10.4911.954,8

* Stand: November 2025

* Stand: November 2025

Frage 5 Seite 11

Welche Förderungen bzw. Steuerabschreibungen des Bundes im Bereich Energieeffizienz von Wohngebäuden gab es in den letzten zehn Jahren, und wie hoch waren die Ausgaben für die jeweiligen Programme (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die ertragsteuerlichen Maßnahmen, die an Energieeffizienzkriterien bei Gebäuden anknüpfen, umfassen die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EstG) (ab 1. Januar 2020) und die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG (ab 1. Januar 2023).

Die geschätzten Steuermindereinnahmen für § 7b EStG und § 35c EStG können den Subventionsberichten der Bundesregierung entnommen werden.

Die Neubauförderung des BMWSB wird auf zwei Förderprogramme verteilt. Der „Klimafreundliche Neubau“ (KFN) und der „Klimafreundliche Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN).

Die Ausgaben waren wie folgt:

Tabelle auf Seite 12 · 2 Zeilen × 3 Spalten
KFNKNN
20237,5 Mio. Euro (01.03. bis 31.12.)
202424,7 Mio. Euro3 Mio. Euro (01.10. bis 31.12.)

Zur Förderung der Energieeffizienz von Wohngebäuden, die von Familien erworben werden, gibt es seit Juni 2023 die Bundesförderung „Wohneigentum für Familien“ und die Bundesförderung „Jung kauft Alt“ (siehe Antworten zu den Fragen 4a bis 4d).

Frage 5a Seite 12

Welche der Förderungen bzw. Steuerabschreibungen sind in energetische Sanierungen, welche in Modernisierungen und welche in den Neubau energieeffizienter Gebäude geflossen (bitte einzeln und jährlich auflisten)?

Antwort

Die Steuerermäßigung des § 35c EStG umfasst nur die energetische Sanierung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden (Bestandsimmobilien).

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG umfasst die Anschaffung oder Herstellung neuer – energieeffizienter – Mietwohnungen.

Förderkredit- und Zuschussvolumen

Tabelle auf Seite 12 · 2 Zeilen × 3 Spalten
KFNKNN
20237.593 Mio. Euro (01.03. bis 31.12.)
20246.906 Mio. Euro68 Mio. Euro (01.10. bis 31.12.)

Die Bundesförderung „Wohneigentum für Familien“ fördert seit Juni 2023 den Erwerb und Bau klimafreundlicher, energieeffizienter Neubauten. Die Bundesförderung „Jung kauft Alt“ fördert seit September 2024 den Erwerb sanierungsbedürftiger Wohngebäude. Familien verpflichten sich diese im Anschluss zu sanieren und können zur Finanzierung der Sanierungskosten andere Förderungen wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) nutzen.

Eine Übersicht der Förderung energetischer Sanierungen und Neubau im Rahmen der Programme EBS, MAP und BEG ist dem Tabellenanhang* zu dieser Frage zu entnehmen.

Frage 5b Seite 12

Wie viele Wohnungen wurden durch Bundesprogramme, KfW-Programme und Steuerabschreibungen im Bereich energieeffiziente Gebäude gefördert (bitte zwischen Neubau und Sanierungen differenzieren)?

Antwort

Aufgrund der tatbestandlichen Beschränkung der Steuerermäßigung des § 35c EStG auf Eigennutzung entspricht dessen Fallzahl näherungsweise der Zahl der durch § 35c EStG geförderten Wohnungen und Einfamilienhäusern. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich in jedem Jahr drei „Förderjahre“ des drei Jahre geltend gemachten § 35c EStG auswirken.

Auf die im Subventionsbericht der Bundesregierung ausgewiesenen Fallzahlen zu § 35c EStG wird verwiesen.

Der Bundesregierung liegen zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG keine Informationen vor, da über die Inanspruchnahme, die nur dezentral im Rahmen der jeweiligen Steuerveranlagung berücksichtigt wird, keine statistischen Aufzeichnungen geführt werden.

Neubau (KFN): 2023 = 47.734 Wohneinheiten

Neubau (KFN und KNN): 2024 = 47.923 Wohneinheiten

„Wohneigentum für Familien“

Tabelle auf Seite 13 · 3 Zeilen × 2 Spalten
JahrZusagen
20231.675
20244.853
2025*3.532

* Stichtag: 31.10.2025

* Stichtag: 31.10.2025

„Jung kauft Alt“

Tabelle auf Seite 13 · 2 Zeilen × 2 Spalten
JahrZusagen
2024223
2025*512

* Stichtag: 31.10.2025

* Stichtag: 31.10.2025

Eine Übersicht der Förderung energetischer Sanierungen und Neubau im Rahmen der Programme EBS, MAP und BEG können Sie dem Tabellenanhang* zu dieser Frage entnehmen.

Frage 5c Seite 13

Welche Zielgruppen (privat, gewerblich) haben in den letzten zehn Jahren Förderungen im Bereich Energieeffizienz von Wohngebäuden in Anspruch genommen (bitte zwischen Neubau und Sanierung differenzieren), und wie viele Wohneinheiten wurden innerhalb der einzelnen Zielgruppen durchschnittlich pro Förderfall beantragt?

Antwort

Zu § 35c EStG wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG setzt die Eigennutzung voraus und kann folglich nur „privat“ – außerhalb der Einkünfteerzielung – in Anspruch genommen werden. Mit Ausnahme der Sondersituation bei Ferienwohnungen, über die zu § 35c EStG keine Erkenntnisse vorliegen, kann die Steuerermäßigung daher nur einzelne Wohneinheiten (Wohnungen und Einfamilienhäuser) betreffen.

Über die Zielgruppe, welche die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG kann – im Rahmen der Einkünfteerzielung – sowohl innerhalb der Gewinneinkünfte (zum Beispiel denen aus gewerblicher Vermietung) als auch der Überschusseinkünfte (zum Beispiel denen aus Vermietung und Verpachtung) geltend gemacht werden. Da bei Gewinneinkünften der nach Betriebsvermögensvergleich/ Einnahmenüberschussrechnung ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bereits innerhalb der Gewinnermittlung selbst berücksichtigt wurde, lässt sich deren Inanspruchnahme nicht feststellen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die durchschnittliche Anzahl der je Förderfall und Zielgruppe zur Förderung beantragten Wohneinheiten vor.

Die Neubauförderprogramme KFN und KNN stehen allen Investoren zur Verfügung. Eine Differenzierung der Antragstellenden im Verhältnis zu den Wohneinheiten wird nicht vorgenommen.

Die Wohneigentumsprogramme „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ wurden ausschließlich von Selbstnutzenden Familien in Anspruch genommen. Pro Förderfall wurde eine Wohneinheit beantragt.

Eine Übersicht der Antragstellergruppen bei der Förderung energetischer Sanierungen und Neubau im Rahmen der Programme EBS und BEG können den Tabellenanhängen* zu dieser Frage entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle abgefragten Kriterien für die Fragen 5a bis 5c abgebildet werden können, weil eine Erfassung dieser Daten im Rahmen der Bewilligung nicht erfolgt ist. Für das MAP wurden die Antragstellergruppen statistisch nicht erfasst.

Frage 5d Seite 14

Welches monatliche Nettoeinkommen liegt bei den Zuwendungsempfangenden der Förderungen für Effizienz von Wohngebäuden vor (bitte in 1 000er-Schritten aufschlüsseln)?

Antwort

Bei Wohneigentum für Familien lag das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2023 in der Hauptsache in der Einkommensklasse bis 60 000 Euro, im Jahr 2024 zwischen 60 000 Euro bis 70 000 Euro und im Jahr 2025 zwischen 40 000 Euro bis 60 000 Euro.

Bei Jung kauft Alt lag das zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 überwiegend bei 60 000 bis 70 000 Euro und für das Jahr 2025 überwiegend bei 50 001 bis 60 000 Euro.

Für die übrigen in der Frage genannten Förderprogramme liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 5e Seite 14

Welche Gebäudenutzung (Eigennutzung, Vermietung) liegt bei den Förderungsempfangenden vor?

Antwort

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung des § 35c EStG setzt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken voraus; die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG setzt die Nutzung zur Vermietung voraus.

Grundsätzlich wird in den Förderprogrammen KFN und KNN eine Nutzung zu Wohnzwecken vorgegeben. Ob die Wohneinheit selbstgenutzt wird, wird nur in einem Teilprogramm des KFN vorgegeben.

KFN Selbstnutzung: 2023 = 8.604 Wohneinheiten

KFN Selbstnutzung: 2024 = 5.768 Wohneinheiten

Zu WEF und JkA wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.

Für die übrigen in der Frage genannten Förderprogramme liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d Seite 14

6Welche Möglichkeiten von Steuerabschreibungen für den Wohnungsbau gab es in den letzten zehn Jahren?

6aWie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in den letzten zehn Jahren geltend gemachten Steuerabschreibungen im Bereich des Wohnungsbaus (bitte jährlich, differenziert nach Privatpersonen, Unternehmen, Immobilienfonds und Genossenschaften sowie öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, auflisten)?

6bWie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerabschreibungen für Leerstand von Wohnungen in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich auflisten), und wie lauteten die Dienstanweisungen bzw. Ausführungsbestimmungen an Behörden für den Umgang mit Wohnungsleerstand?

6cWelche Sonderabschreibungen (Sonder-AfAs) für Wohnungsbau gab es in den letzten zehn Jahren, und wie hoch waren die jeweils geltend gemachten Abschreibungen (bitte jährlich auflisten)?

6dWelche Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnungsbau gab es in den letzten zehn Jahren nach dem Einkommensteuergesetz, und wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die geltend gemachten Abschreibungen (bitte jährlich auflisten)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 6d werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen zehn Jahren ein Bündel an steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten genutzt, um insbesondere den Mietwohnungsneubau zu unterstützen. Diese Instrumente wurden mehrfach weiterentwickelt und gezielt befristet eingesetzt, um Investitionsanreize an die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt anzupassen. Für Wohngebäude standen in den vergangenen zehn Jahren zunächst grundsätzlich die allgemeinen Regelungen der linearen Gebäudeabschreibung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 7 Absatz 4 EStG) zur Verfügung. Zusätzlich wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine zeitlich befristete degressive Abschreibung für neue Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG) eingeführt. Ergänzend zu den regulären Abschreibungsvorschriften wurde mit § 7b EStG eine Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen geschaffen, die zusätzlich zur linearen bzw. degressiven Abschreibung in Anspruch genommen werden kann.

Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine umfassenden Informationen vor, da über die Inanspruchnahme steuerlicher Abschreibungsregelungen, die nur dezentral im Rahmen der jeweiligen Steuerveranlagung berücksichtigt werden, keine statistischen Aufzeichnungen geführt werden.

In Fällen von Wohnungsleerstand gelten – im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung – die Randnummern 24 fortfolgend des BMF-Schreibens vom 8. Oktober 2004 zur „Einkünfteerzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“.

Frage 7 Seite 15

In wie vielen Fällen wurde bei Wohnungstransaktionen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren ein Share Deal angewendet, wie hoch waren die einzelnen Kaufsummen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle durch Share Deals bei Übernahmen von Wohnungen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren und Fällen aufschlüsseln)?

Antwort

Nachfolgende Tabelle beinhaltet die erfassten Share Deals im Rahmen von Transaktionen von Wohnungsportfolios ab 800 Wohnungen, 2014 bis 2024.

Tabelle 5: Erfasste Share Deals im Rahmen von Transaktionen von Wohnungsportfolios ab 800 Wohnungen, 2014 bis 2024

Tabelle auf Seite 15, 16, 17 · 72 Zeilen × 5 Spalten
JahrVerkäuferKäuferAnzahl WE (anteilig)verkaufter Anteil
2014Fortress Investment Group LLCStreubesitz39 700unter 90 %
2014Round Hill Capital, Blackstone GroupDeutsche Annington Immobilien GmbH30 100über 95 %
2014Monterey HoldingsStreubesitz27 100unter 90 %
2014Whitehall/Goldman SachsStreubesitz25 700unter 90 %
2014Monterey HoldingsStreubesitz22 100unter 90 %
2014Fortress Investment Group LLCStreubesitz19 400unter 90 %
2014IMMOFINANZ AGStreubesitz13 500unter 90 %
2014DeWAG StuttgartDeutsche Annington Immobilien GmbH10 60090 bis 95 %
2014Corestate Capital AGAdler Real Estate AG7 30090 bis 95 %
2014BGP Investment, Oxford PropertiesAdler Real Estate AG6 40090 bis 95 %
2014Aktionäre der Estavis AGAdler Real Estate AG6 30090 bis 95 %
2014Corestate Capital AGGAGFAH Group5 000über 95 %
2014unbekanntLEG NRW2 400über 95 %
2014Obligo Investment ManagementTAG Immobilien AG2 300über 95 %
2014Corestate Capital AGAdler Real Estate AG2 20090 bis 95 %
2014Hanseatic GroupAnna B.V. AG / Eurolinque III LLC1 600über 95 %
2014unbekanntAdler Real Estate AG900unter 90 %
2015GAGFAH S.A.Deutsche Annington Immobilien GmbH135 50090 bis 95 %
2015Abu Dhabi Investment Authority, HIP Company LimitedStreubesitz22 800unter 90 %
2015Aktionäre der Westgrund AGAdler Real Estate AG19 70090 bis 95 %
2015Patrizia Immobilien AGDeutsche Annington Immobilien GmbH18 70090 bis 95 %
2015ADO Group Ltd.Streubesitz8 100unter 90 %
2015Albona Limited, Haselsteiner FamilienstiftungMountainPeak Trading Limited6 000unter 90 %
2015MountainPeak Trading LimitedAdler Real Estate AG6 000unter 90 %
2015IMMOFINANZ AGStreubesitz2 700unter 90 %
2015Anteilseigner Immobilienfonds BERLIN IV A/SImmeo Wohnen GmbH2 500unter 90 %
2015unbekanntADO Properties S.A.90090 bis 95 %
2016Aktionäre der conwert Immobilien InvestVonovia SE16 900unter 90 %
2016BGP Holdings EuropeFonds von Morgan Stanley16 100über 95 %
2016IMMOFINANZ AGSAPINDA Holding B.V.5 000unter 90 %
2016SAPINDA Holding B.V.Streubesitz5 000unter 90 %
2016Stadtwerke GeraBenson Elliott Capital Management LLP5 000unter 90 %
2016IMMOFINANZ AGStreubesitz2 700unter 90 %
2016bauverein AG DarmstadtSWG Freiberg, Stadt Freiberg2 300unter 90 %
2016Stadt CrimmitschauIC Immobilienconsultinggesellschaft Jena1 900über 95 %
2016unbekanntADO Properties S.A.1 80090 bis 95 %
2016Ärztekammer SteiermarkImmeo Wohnen GmbH90090 bis 95 %
2017Aktionäre der conwert Immobilien InvestVonovia SE5 100unter 90 %
2017unbekanntDeutsche Wohnen AG3 70090 bis 95 %
2017Adler Real Estate AGVestigo Capital Advisors LLP2 100unter 90 %
2017ZBI Zentrale Boden Immobilien AGUnion Investment Institutional Property2 10090 bis 95 %
2017RWE Power AG, VTG GmbHVivawest Wohnen GmbH1 800über 95 %
2017Gesellschafter der Noratis AGStreubesitz300unter 90 %
2018Aktionäre der BUWOG AGVonovia SE27 200über 95 %
2018Aktionäre der Brack Capital PropertiesAdler Real Estate AG8 300unter 90 %
2018RPR-Gruppe, Signa-GruppeImmofinanz AG900unter 90 %
2019Morgan StanleyZBI Zentrale Boden Immobilien AG, Union Investment16 100über 95 %
2019ADO Group Ltd.Adler Real Estate AG5 400unter 90 %
2019Benson Elliott Capital Management LLPThüringer Industriebeteiligungs- GmbH und Co. KG3 700unter 90 %
2019Sparkasse Bremen AGStadt Bremen2 900unter 90 %
2019BAUM UnternehmensgruppeLEG Immobilien AG2 10090 bis 95 %
2019Stadt GeraThüringer Industriebeteiligungs- GmbH und Co. KG700unter 90 %
2019Intown GruppeCivitas Property Group700unter 90 %
2020Aktionäre der Adler Real Estate AGADO Properties S.A.52 60090 bis 95 %
2020Aktionäre der Peach PropertyAres Management7 200unter 90 %
2020verschiedene VerkäuferMerz Real Esate GmbH & Co KG1 100unter 90 %
2021Aktionäre der Deutschen Wohnen SEVonovia SE135 500unter 90 %
2021Akelius Fastigheter ABHeimstaden Bostad17 600über 95 %
2021Adler Real Estate AGLEG Immobilien AG15 400über 95 %
2021Adler Real Estate AG, Brosh Capital PartnersLEG Immobilien AG3 700unter 90 %
2021unbekanntCoreo AG1 200unter 90 %
2022Aggregate Holdings S.A.Vonovia SE5 600unter 90 %
2022Aktionäre der S Immo AGCPI Property Group2 100unter 90 %
2022Wohnungsgesellschaft ThaleHAAS Unternehmensgruppe900über 95 %
2023Vonovia SEApollo Global Management9 300unter 90 %
2023Vonovia SEApollo Global Management6 300unter 90 %
2023Aktionäre der Omega AGWhitefield Capital GmbH4 900unter 90 %
2023Noratis AGMerz Real Esate GmbH & Co KG500unter 90 %
2024Adler Group S.A.Orange Capital Partners6 100unter 90 %
2024Brack Capital PropertiesLEG Immobilien AG4 900unter 90 %
2024Peach Property Group AGGTC Paula, LFH Portfolio Acquico4 700unter 90 %
2024Vonovia SEHowoge Wohnungsbaugesellschaft4 500über 95 %

Datenbasis: BBSR-Datenbank Wohnungstransaktionen Anmerkungen: Transaktionen ab 800 Wohnungen; gerundete Werte

Hinweis:

Vor dem Hintergrund umfangreicher Verkäufe von Mietwohnungsbeständen und ganzen Wohnungsunternehmen wurde im Jahr 2007 die BBSR-Datenbank Wohnungstransaktionen eingerichtet, um die Veränderungen der Anbieterstruktur auf dem Mietwohnungsmarkt zu beobachten. Die Datenbank basiert dabei auf systematischen Recherchen unterschiedlicher Print- und Internetquellen. Die Informationslage ist je nach Einzelfall von unterschiedlicher Qualität, Tiefe, Genauigkeit oder auch mit Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten behaftet. Informationen zum Anteil von Share Deals, die gezielt zum Zwecke der Vermeidung von Grunderwerbsteuer getätigt wurden, sowie systematisch erfasste Kaufsummen liegen der Bundesregierung nicht vor und können aus der BBSR-Datenbank Wohnungstransaktionen nicht abgeleitet werden. Ob ein grunderwerbsteuerrechtlicher Zusammenhang vorliegt, ergibt sich aus der BBSR-Statistik nicht. Aussagen zu möglichen Steuerausfällen können daher nicht getroffen werden.

Frage 8 Seite 18

Wie viele Fördermittel und Kredite gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren an die zehn größten Wohnungsunternehmen (bitte jährlich nach Förder- bzw. Kreditprogramm auflisten)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Informationen vor.

Frage 9 Seite 18

Welche weiteren Programme bzw. Abschreibungsmöglichkeiten im Bereich der Wohnungspolitik gab es in den letzten zehn Jahren, und welche laufen aktuell vom Bund (bitte nach Jahren auflisten)?

Antwort

Hierzu wird auf die folgenden Berichte der Bundesregierung verwiesen:

• Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016 (Bundestagsdrucksache 18/13120),

• Vierter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2020 (Bundestagsdrucksache 19/31570),

• Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 21/2170).

Frage 10 Seite 18

Welche der in dieser Kleinen Anfrage genannten Programme bzw. Abschreibungsmöglichkeiten sind 1. der Eigentumsförderung, 2. den Investitionen in öffentliche bzw. gebundene Wohnungen, 3. den Investitionen für private Wohnungsunternehmen und 4. der Subjektförderung zuzuordnen, und wie hoch waren die Ausgaben bzw. Vergünstigungen in diesen vier Bereichen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Bereich und Jahren auflisten)?

Antwort

Die in der Kleinen Anfrage genannten Programme und Abschreibungsmöglichkeiten lassen sich nicht trennscharf in die genannten vier Bereiche einordnen.