Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2025 – Schwerpunktfragen zur Asylverfahrensdauer

Drucksache 21/3999Antwortauf die Kleine Anfrage 21/343704.02.202640 Seiten32 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und AufenthaltsrechtBerichtszeitraum: Jahr 2025
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die durchschnittliche Asylverfahrensdauer betrug im Jahr 2024 8,7 Monate (vgl. hierzu und, soweit nicht anders angegeben, auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 20/15083). Bei Herkunftsländern mit schlechten Anerkennungschancen verliefen die Verfahren allerdings bedeutend schneller, in Bezug auf die Länder des Westbalkans und Moldau dauerten die Verfahren beispielsweise nur zwischen 1,2 und 2,4 Monaten. Asylsuchende aus dem Iran mussten hingegen besonders lange auf eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warten, nämlich 14,3 Monate. Besonders langwierig waren auch Verfahren bei den als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuften Ländern Senegal (10,4 Monate) und Ghana (9,8 Monate).

Seit Anfang 2023 wird, wenn der Asylprüfung ein Dublin-Verfahren vorausgeht, die Verfahrensdauer erst ab Feststellung der Zuständigkeit Deutschlands berechnet, solche Dublin-Verfahren dauerten im Jahr 2024 durchschnittlich 2,8 Monate. Wird Deutschland erst nach einer gescheiterten Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat zuständig, dauern diese Verfahren besonders lange, im Jahr 2024 13,8 Monate. Ende Januar 2025 waren 65 Prozent aller Asylverfahren bereits mehr als sechs Monate beim BAMF anhängig, nach den EU-Vorgaben sollen Asylverfahren im Regelfall eigentlich innerhalb dieser Frist abgeschlossen werden (vgl. Artikel 31 Absatz 3 der Asylverfahrensrichtlinie [AsylVerfRL] 2013/32/EU).

Die durchschnittliche Dauer von Asylklageverfahren bei den Verwaltungsgerichten sank im Jahr 2024 auf 16,7 Monate, nach 20,7 Monaten im Jahr 2023 und 26 Monaten im Jahr 2022 (Angaben zu vorherigen Jahren aus Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke zur Asylverfahrensdauer). Gerichtliche Eilverfahren, etwa in Fällen einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“, sind bedeutend schneller, hier dauerten die gerichtlichen Verfahren zuletzt zwischen 32 und 38 Tagen (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/14923). Bei den Asylklageverfahren gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: In Rheinland-Pfalz dauerten solche Gerichtsverfahren im Jahr 2024 mit 6,7 Monaten nur ein Drittel des bundesweiten Durchschnittswerts, in Brandenburg waren es 29,4 Monate.

Die gesamte Asylverfahrensdauer in Deutschland bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung, d. h. gegebenenfalls inklusive eines sich an das behördliche Verfahren anschließenden Gerichtsverfahrens, betrug im ersten Halbjahr 2024 14,5 Monate. Bei Ländern mit schlechten Anerkennungschancen war diese Gesamtverfahrensdauer deutlich kürzer und lag bei den als „sicher“ eingestuften Westbalkan-Ländern, aber auch bei den nicht eingestuften Maghreb-Staaten zwischen 7,7 und 9,8 Monaten. Auch bis zu einer negativen unanfechtbaren Asylentscheidung dauerte es bei Asylsuchenden aus diesen Ländern keine 10 Monate – nach Auffassung der Fragestellenden spricht dies gegen die im politischen Raum vorgetragene Behauptung, wer es einmal nach Deutschland geschafft habe, könne unabhängig vom Schutzanspruch dauerhaft in Deutschland bleiben, schon wegen der vermeintlich langen Verfahrensdauern.

Die Bundesregierung und das BAMF bezogen sich in der Vergangenheit bei Angaben zur Asylverfahrensdauer immer wieder auf neue Berechnungsmodelle (z. B.: „Verfahrensdauer am aktuellen Rand“, „Verfahrensdauer Neuverfahren“). Nach Auffassung der Fragestellenden geschah dies, um gegenüber der Öffentlichkeit behaupten zu können, das politisch vorgegebene Ziel dreimonatiger Verfahrensdauern sei erreicht worden (vgl. Vorbemerkung der Fragestellenden auf Bundestagsdrucksache 19/13366). Seit September 2018 wird regelmäßig (auch) die sogenannte Jahresverfahrensdauer genannt, die nur Verfahren umfasst, die in den vergangenen zwölf Monaten begonnen und abgeschlossen wurden (2024: 4,7 Monate) – länger als ein Jahr dauernde Verfahren bleiben damit einfach unberücksichtigt. Irreführende statistische Darstellungen zur Verfahrensdauer gab es aus Sicht der Fragestellenden auch in anderen Kontexten: So behauptete der damalige Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer zum einjährigen Bestehen sogenannter „AnkER“-Zentren im August 2019, es gebe dort „deutlich kürzere Bearbeitungszeiten“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/07/20190731-bil anz-1-jahr-ankerzentren.html). Doch das war vor allem einem statistischen Effekt geschuldet, denn wegen der Neugründung der „AnkER“-Zentren konnten dort noch gar keine längeren Verfahren in die Berechnung mit eingehen. Im Jahr 2020 dauerten die Verfahren in „AnkER“-Zentren mit 8,4 Monaten dann bereits länger als im allgemeinen Durchschnitt (8,3 Monate), und das war auch in den Folgejahren der Fall (2024: 8,9 statt 8,7 Monate).

Sogenannte beschleunigte Asylverfahren nach § 30a des Asylgesetzes (AsylG), die 2016 mit dem Asylpaket II eingeführt wurden, spielen in der Praxis kaum eine Rolle. 2024 gab es gerade einmal 186 Entscheidungen nach § 30a AsylG, das waren 0,06 Prozent aller BAMF-Entscheidungen.

Frage 1 Seite 2

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 (bitte gegebenenfalls, dies gilt auch für nachfolgende Fragen, Angaben soweit vorliegend machen), und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer unanfechtbaren (rechts- oder bestandskräftigen) Entscheidung (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien und Indien sowie nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 31 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Jahr 2025
Staatsangehörigkeiten gesamt12,2
darunter:
Afghanistan8,8
Türkei15
Syrien14,1
Irak17,1
Iran17,7
Somalia13
Russische Föderation14,1
Guinea13,7
Nigeria20,4
Eritrea10,4
Ungeklärt15,7
Venezuela6,2
Kolumbien6,7
Georgien4,4
Pakistan11,1
Albanien3,5
Algerien4,3
Bosnien und Herzegowina2,8
Ghana9,9
Indien11,5
Kosovo2
Marokko5,6
Moldau1,1
Montenegro1,1
Nordmazedonien3,7
Senegal11,2
Serbien1,6
Tunesien7,8
Tabelle auf Seite 3 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Jahr 2025
Gesamt12,2
davon
Erstanträge13,8
Folgeanträge5,5
Tabelle auf Seite 3, 4 · 29 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung in Monaten
1. Halbjahr 2025
Staatsangehörigkeiten gesamt18,4
darunter:
Afghanistan12,8
Türkei19,1
Syrien22,3
Irak28,9
Iran28,6
Somalia17,9
Russische Föderation25
Eritrea16,5
Georgien16,8
Ungeklärt22,6
Nigeria16,6
Guinea16,6
Algerien6,5
Pakistan22
Nordmazedonien10,7
Albanien11
Bosnien und Herzegowina9,5
Ghana17
Indien13,6
Kosovo6,3
Marokko9,5
Moldau5,3
Montenegro10,6
Senegal11,6
Serbien9,6
Tunesien11,3
Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung in Monaten
1. Halbjahr 2025
Gesamt18,4
davon
Erstanträge18,8
Folgeanträge15,8
Frage 2 Seite 4

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis zu einer behördlichen bzw. bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben zu Asylerstanträgen können, soweit verfügbar, den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Jahr 2025Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
Staatsangehörigkeiten gesamt11,8
darunter:
Afghanistan12,7
Somalia8,2
Guinea11,5
Türkei12
Syrien20,2
Benin10,8
Gambia11,9
Irak15,3
Iran10,8
Côte d‘ Ivoire14,5
Äthiopien8,3
Angola11,4
Kamerun12,9
Mali10,5
Eritrea8,4
Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2025Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung in Monaten
Staatsangehörigkeiten gesamt12,8
darunter:
Afghanistan13,6
Somalia9,1
Guinea12,1
Türkei15
Syrien15,7
Benin13,9
Gambia12,5
Côte d‘ Ivoire12,9
Irak19,2
Algerien6,7
Sudan9,6
Angola13,5
Äthiopien12,1
Iran13
Marokko12,2
Frage 3 Seite 5

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren in Monaten
Jahr 2025
Staatsangehörigkeiten gesamt2,1
darunter:
Syrien3
Afghanistan2
Russische Föderation1,6
Türkei1,6
Algerien1,4
Somalia2
Guinea1,7
Iran2,4
Irak2,1
Nigeria2,3
China1,9
Marokko1,3
Ungeklärt2,3
Pakistan2,1
Frage 4 Seite 6

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer in Fällen, in denen weder das BAMF noch die Gerichte einen Schutzstatus gewährt haben (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien und Indien differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 29 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer unanfechtbaren negativen Entscheidung in Monaten
1. Halbjahr 2025
Staatsangehörigkeiten gesamt18,3
darunter:
Afghanistan13,4
Türkei19,8
Syrien14,1
Irak31,3
Iran6,2
Somalia21,2
Russische Föderation24,2
Eritrea27,7
Georgien16,6
Ungeklärt18,9
Nigeria25,8
Guinea18,3
Algerien6,4
Pakistan21,4
Nordmazedonien10,6
Albanien10,3
Bosnien und Herzegowina8,3
Ghana16,7
Indien13,4
Kosovo6,2
Marokko9,2
Moldau5,2
Montenegro10
Senegal11,3
Serbien9,1
Tunesien11,1
Frage 5 Seite 7

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Verfahren, in denen nach der Feststellung, dass ein anderer Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig sei, dann doch ein Prüfverfahren in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurde (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei nationalen Verfahren nach gescheitertem Dublinverfahren in Monaten
Jahr 2025
Staatsangehörigkeiten gesamt18,8
darunter:
Afghanistan16,4
Türkei15,4
Russische Föderation15,3
Syrien13,9
Iran24,2
Irak31,8
Nigeria35,8
Guinea19,2
Somalia19
Pakistan17,2
Kamerun21,9
Côte d‘ Ivoire24
Libanon24,5
Ägypten14,1
Tunesien11,3
Frage 6 Seite 7

Welche waren im Jahr 2025 die jeweils 20 Herkunftsländer mit den längsten bzw. kürzesten Asylverfahren beim BAMF (bitte nach Ländern, Verfahrensdauern, Entscheidungszahlen und bereinigten Schutzquoten auflisten, zudem Länder mit weniger als 25 Entscheidungen unberücksichtigt lassen)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 43 Zeilen × 4 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten im Jahr 2025
BearbeitungsdauerEntscheidungenSchutzquote ohne Berücksichtigung formaler Entscheidungen
Staatsangehörigkeiten gesamt12,2292.29337,50 %
darunter:
Burundi271.3517,70 %
Gabun26,1294,30 %
Togo23,14333,70 %
Liberia225049,20 %
Tansania21,423513,10 %
Haiti21,24117,90 %
Ruanda20,71.30210,20 %
Nigeria20,44.01315,30 %
Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)20,21.50884,30 %
Gambia20,21.03224,80 %
Staatenlos19,514573,40 %
Dschibuti19,35726,70 %
Nicaragua193085,30 %
Guinea-Bissau18,610622,50 %
Kamerun18,12.32611,50 %
Sierra Leone1891632,40 %
Iran, Islamische Republik17,711.14126,80 %
Malawi17,43422,60 %
Sri Lanka17,48006,80 %
Côte d‘ Ivoire17,21.6158,40 %
Afghanistan8,885.64078,90 %
Angola8,41.0159,30 %
Mongolei8,43631,80 %
Tunesien7,81.4774,20 %
China7,31.70015,30 %
Kolumbien6,73.4340,50 %
Turkmenistan6,51908,30 %
Venezuela6,23.77011,70 %
Kenia5,94322,90 %
Marokko5,61.1704,90 %
Georgien4,42.9150,80 %
Algerien4,31.7843,60 %
Nordmazedonien3,71.5740,10 %
Albanien3,57330,90 %
Bosnien und Herzegowina2,85300,70 %
Kosovo21.0221,50 %
Serbien1,61.2450,40 %
Montenegro1,11841,30 %
Moldau, Republik1,11.6250,20 %
Vietnam0,91.9930,70 %
Frage 7 Seite 8

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Verfahren, mit denen der Widerruf oder die Rücknahme eines Schutzstatus geprüft wurde (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welchen Anteil hatten diese Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen, die bei der Berechnung der durchschnittlichen Asylverfahrensdauer nicht berücksichtigt werden (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/23630), an allen Verfahren (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer Widerrufsverfahren in Monaten
Jahr 2025
Herkunftsstaaten gesamt38,2
darunter:
Syrien38,6
Irak40,4
Afghanistan34,3
Iran42,4
Türkei35,7
Eritrea37,1
Ungeklärt38,5
Somalia37
Russische Föderation35,2
Pakistan37,4
Staatenlos40
Nigeria36,6
Sudan41,4
Guinea40,4
Armenien32,1
Tabelle auf Seite 9 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Entscheidungen über Erst-, Folge- und Widerrufsverfahren
Jahr 2025
Entscheidungen gesamt355.202
Entscheidungen über Erst- und Folgeverfahren310.930
Entscheidungen über Widerruf/Rücknahme44.272
Anteil der Widerrufsverfahren in %12,50 %
Frage 8 Seite 9

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Asylverfahren getrennt danach betrachtet werden, ob sie in sogenannten Ankunftszentren, in „AnkER“-Zentren bzw. „funktionsgleichen Einrichtungen“ (bitte diese beiden Kategorien zusammenfassen) oder in den Außenstellen bzw. in der Zentrale des BAMF (bitte ebenfalls zusammenfassen) entschieden wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien und Indien differenzieren, hinsichtlich der „AnkER“-Zentren und funktionsgleichen Einrichtungen bitte zudem nach Standorten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9, 10 · 31 Zeilen × 2 Spalten
Jahr 2025Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einem Ankunftszentrum entschieden wurden – in Monaten nach Staatsangehörigkeit
Gesamt12,5
darunter:
Afghanistan8,6
Türkei14,9
Syrien17,1
Irak16,7
Iran18
Somalia13,2
Russische Föderation14,8
Guinea13,3
Nigeria19,5
Eritrea11,1
Ungeklärt15,4
Venezuela13,5
Kolumbien8,6
Georgien2,6
Pakistan12,9
Albanien2,4
Algerien3,4
Bosnien und Herzegowina1,1
Ghana7,9
Indien9
Kosovo1,3
Marokko3,6
Moldau1,8
Montenegro1,5
Nordmazedonien1,7
Senegal12,4
Serbien0,9
Tunesien4,7
Tabelle auf Seite 10, 11 · 31 Zeilen × 2 Spalten
Jahr 2025Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einer AnkER- bzw. funktionsgleichen Einrichtung entschieden wurden – in Monaten nach Staatsangehörigkeit
Gesamt11,8
darunter:
Afghanistan9,6
Türkei14,6
Syrien15,8
Irak19
Iran17,7
Somalia12,1
Russische Föderation13,7
Guinea14,3
Nigeria22,3
Eritrea9
Ungeklärt14,4
Venezuela5,6
Kolumbien6,7
Georgien5
Pakistan7,3
Albanien3,9
Algerien5,1
Bosnien und Herzegowina3,8
Ghana10,9
Indien11,5
Kosovo1,5
Marokko6,2
Moldau2,2
Montenegro2,4
Nordmazedonien4,2
Senegal11,4
Serbien1,4
Tunesien8,6
Tabelle auf Seite 11 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Jahr 2025Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einer AnkER- bzw. funktionsgleichen Einrichtung entschieden wurden – in Monaten nach Standorten
Gesamt11,8
darunter:
AS Augsburg in AnkER15,5
AS Bamberg in AnkER13,8
AS Chemnitz im AZ, LAS8,5
AS Deggendorf in AnkER10,4
AS Dresden in AnkER9,3
AS Eisenhüttenstadt, LAS6
AS Hamburg im AZ, LAS11,7
AS Heidelberg im AZ17,7
AS Lebach in AnkER, LAS20,3
AS Leipzig im AZ9,6
AS Manching in AnkER12,4
AS Neumünster, LAS9,8
AS Regensburg in AnkER15,2
AS Schweinfurt in AnkER14,3
AS Schwerin im AZ, LAS8,2
AS Zirndorf in AnkER12,1
Tabelle auf Seite 11, 12 · 31 Zeilen × 2 Spalten
Jahr 2025Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Verfahren, die in einer Außenstelle bzw. Zentrale entschieden wurden – in Monaten nach Staatsangehörigkeit
Gesamt12,2
darunter:
Afghanistan8,2
Türkei15,3
Syrien12,4
Irak16,2
Iran17,5
Somalia13,3
Russische Föderation14,1
Guinea14,1
Nigeria20
Eritrea10,9
Ungeklärt15,9
Venezuela13
Kolumbien5,3
Georgien4,7
Pakistan12,8
Albanien4,1
Algerien4,4
Bosnien und Herzegowina3
Ghana11,2
Indien12,3
Kosovo3,1
Marokko6,6
Moldau0,7
Montenegro0,6
Nordmazedonien4,3
Senegal9,9
Serbien2,3
Tunesien8,4
Frage 9 Seite 12

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung bei Asylsuchenden aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, dem Iran, der Türkei, Eritrea, Somalia, Pakistan, Nigeria und der Russischen Föderation (bitte zudem jeweils auch nach den Organisationseinheiten mit den jeweils zehn längsten bzw. kürzesten Verfahrensdauern und in denen mindestens 25 entsprechende Asylanträge bearbeitet worden sind differenziert auflisten)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 12, 13 · 23 Zeilen × 2 Spalten
SyrienDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten14,1
darunter:
AS Ellwangen24,3
AS Braunschweig2 im AZ24,1
AS Heidelberg im AZ23
AS Neustadt23
AS Jena/Hermsdorf, LAS22,8
Dienstleistungszentrum Abteilung 522,2
AS Freiburg22,2
AS Büdingen21,4
AS Bremen im AZ, LAS21,4
AS Braunschweig21,1
AS Berlin im AZ14,5
AS Bielefeld im AZ13,8
AS Trier, LAS13,7
AS Leipzig im AZ13,4
AS Zirndorf in AnkER13
AS Deggendorf in AnkER12,5
AS Mönchengladbach im AZ11,9
32E Dublinzentrum Bochum9,4
32F Dublinzentrum Bayreuth8,5
32D Dublinzentrum Berlin8,5
Tabelle auf Seite 13 · 23 Zeilen × 2 Spalten
IrakDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten17,1
darunter:
AS Berlin im AZ42,4
AS Heidelberg im AZ28,3
AS Ellwangen27
AS Regensburg in AnkER25,6
AS Bremen im AZ, LAS25,5
AS Jena/Hermsdorf, LAS24,7
Dienstleistungszentrum Abteilung 523,1
AS Dresden in AnkER22,9
AS Lebach in AnkER, LAS22,6
Dienstleistungszentrum Abteilung 421
AS Bochum, LAS12,8
AS Karlsruhe, LAS12,1
AS Schwerin im AZ, LAS11,6
AS Neustadt10,8
AS Büdingen9,7
AS Zirndorf in AnkER9,6
AS Eisenhüttenstadt, LAS9,5
AS München9,5
AS Oldenburg9,4
AS Bielefeld im AZ7,5
Tabelle auf Seite 14 · 23 Zeilen × 2 Spalten
AfghanistanDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten8,8
darunter:
AS Berlin im AZ21,6
AS Lebach in AnkER, LAS21,1
AS Freiburg19,5
AS Ellwangen19,2
Dienstleistungszentrum Abteilung 417,5
AS Heidelberg im AZ17
AS Zirndorf in AnkER16,9
AS Schweinfurt in AnkER15,7
AS Regensburg in AnkER15,5
AS Jena/Hermsdorf, LAS15,2
AS Schwerin im AZ, LAS6,6
AS Leipzig im AZ6,6
AS Bramsche im AZ6,5
AS Friedland, LAS6,2
AS Berlin, LAS5,9
AS Neumünster, LAS5,1
AS Chemnitz im AZ, LAS5
AS Düsseldorf4,8
AS Eisenhüttenstadt, LAS4,6
AS Büdingen4,5
Tabelle auf Seite 14 · 23 Zeilen × 2 Spalten
IranDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten17,7
darunter:
AS Heidelberg im AZ25,6
Dienstleistungszentrum Abteilung 425,4
AS Speyer24,3
AS Jena/Hermsdorf, LAS23,6
AS Ellwangen23,5
AS Bamberg in AnkER23,1
AS Zirndorf in AnkER22,5
AS Halberstadt im AZ, LAS21,9
AS Sigmaringen21,1
32F Dublinzentrum Bayreuth20,3
AS Berlin im AZ15,3
AS Düsseldorf14,9
AS Neumünster, LAS14,9
32E Dublinzentrum Bochum14,2
AS Oldenburg14,2
AS Neustadt14
AS Schwerin im AZ, LAS13,7
AS Suhl im AZ13,2
AS Frankfurt/Flughafen13,1
AS Büdingen9,5
Tabelle auf Seite 15 · 23 Zeilen × 2 Spalten
TürkeiDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten15
darunter:
AS Lebach in AnkER, LAS21,9
AS Freiburg21,1
AS Berlin im AZ20,2
AS Frankfurt/Flughafen18,7
Dienstleistungszentrum Abteilung 518,7
AS Ellwangen18,6
Dienstleistungszentrum Abteilung 418,1
AS Halberstadt im AZ, LAS18,1
AS Jena/Hermsdorf, LAS18
AS Heidelberg im AZ17,6
AS Chemnitz im AZ, LAS11,1
AS Bielefeld im AZ10,4
AS Schwerin im AZ, LAS10
AS Suhl im AZ10
AS Deggendorf in AnkER9,3
AS Eisenhüttenstadt, LAS6,8
AS Bamberg in AnkER4,7
32E Dublinzentrum Bochum2,3
32D Dublinzentrum Berlin2,1
32F Dublinzentrum Bayreuth1,7
Tabelle auf Seite 15, 16 · 23 Zeilen × 2 Spalten
EritreaDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten10,4
darunter:
AS Heidelberg im AZ22,7
AS Bramsche im AZ17,9
AS Bremen im AZ, LAS17,4
AS Karlsruhe, LAS15,9
AS Braunschweig2 im AZ15,2
AS Berlin im AZ15,2
AS Bamberg in AnkER15,1
Dienstleistungszentrum Abteilung 514,9
AS Speyer14,8
AS Ellwangen14,8
AS Trier, LAS7,7
AS Neumünster, LAS7,7
AS Essen7,7
AS Leipzig im AZ7,2
AS Lebach in AnkER, LAS6,4
AS Bochum, LAS6,3
AS Eisenhüttenstadt, LAS5,9
AS Schwerin im AZ, LAS5,3
AS Büdingen4,6
AS Dresden in AnkER3,6
Tabelle auf Seite 16 · 23 Zeilen × 2 Spalten
SomaliaDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten13
darunter:
AS Freiburg25
AS Braunschweig2 im AZ22,1
AS Ellwangen21,4
AS Oldenburg17,5
Dienstleistungszentrum Abteilung 416,8
AS Bramsche im AZ16,7
AS Karlsruhe, LAS16,5
Dienstleistungszentrum Abteilung 516,4
AS Braunschweig15,5
AS Dresden in AnkER15,5
AS München11
AS Trier, LAS10,7
AS Düsseldorf10,3
AS Hamburg im AZ, LAS10,2
AS Neustadt10,1
AS Frankfurt/Flughafen9,8
AS Bochum, LAS9,6
AS Chemnitz im AZ, LAS8,2
AS Schwerin im AZ, LAS6,6
AS Eisenhüttenstadt, LAS6,1
Tabelle auf Seite 16 · 14 Zeilen × 2 Spalten
PakistanDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten11,1
darunter:
AS Karlsruhe, LAS32,3
AS Heidelberg im AZ18,9
AS Bramsche im AZ16,1
AS Bielefeld im AZ14,1
AS Unna im AZ14,1
AS Bonn im AZ14
AS Gießen im AZ, LAS12,9
AS Trier, LAS11,8
AS Essen9,1
AS Eisenhüttenstadt, LAS8
AS Chemnitz im AZ, LAS4,4
Tabelle auf Seite 17 · 23 Zeilen × 2 Spalten
NigeriaDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten20,4
darunter:
AS Heidelberg im AZ30,6
AS Chemnitz im AZ, LAS30,4
Dienstleistungszentrum Abteilung 428,8
AS Regensburg in AnkER26,4
AS Berlin, LAS24,8
AS Bonn im AZ23,6
AS Bremen im AZ, LAS23,5
AS Mönchengladbach im AZ22,4
AS Neumünster, LAS21,8
AS Bochum, LAS21,6
32F Dublinzentrum Bayreuth15,4
AS Berlin im AZ15,3
AS Sigmaringen15
AS Augsburg in AnkER14,9
AS Leipzig im AZ13,8
AS Bielefeld im AZ13,6
AS Eisenhüttenstadt, LAS13,4
AS Suhl im AZ11,7
AS Deggendorf in AnkER11,6
32D Dublinzentrum Berlin9,5
Tabelle auf Seite 17 · 23 Zeilen × 2 Spalten
Russische FöderationDurchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Jahr 2025 in Monaten
Alle Organisationseinheiten14,1
darunter:
AS Heidelberg im AZ23,6
AS Bramsche im AZ21,5
AS Berlin im AZ20,5
32D Dublinzentrum Berlin20,1
Dienstleistungszentrum Abteilung 419,6
AS Karlsruhe, LAS18,8
AS Hamburg im AZ, LAS18,8
AS Braunschweig2 im AZ18
AS Bochum, LAS17,8
AS Braunschweig16,6
AS Bremen im AZ, LAS11,8
AS Speyer11,7
AS Eisenhüttenstadt, LAS11,3
AS Oldenburg10,4
AS Dresden in AnkER10,4
AS Schwerin im AZ, LAS10,1
AS Sigmaringen9,3
AS Chemnitz im AZ, LAS8,2
AS Büdingen7,4
AS Leipzig im AZ6,5
Frage 10 Seite 18

Spricht die Erklärung der Bundesregierung für die zum Teil besonders langen Verfahrensdauern im Ankunftszentrum in Heidelberg (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/15083) nach Auffassung der Bundesregierung nicht dafür, zentrale Ankunftszentren wie in Heidelberg aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung zu vermeiden und eher auf dezentrale Strukturen zu setzen (wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen)?

Antwort

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragestellenden nicht. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/15083 ausgeführt wurde, war der Standort Heidelberg als zentrales Ankunftszentrum in Baden-Württemberg durch den Zugang in den vergangenen Jahren besonders belastet und hat die Rückstände weitgehend abgebaut. Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um eine effiziente, zügige und rechtssichere Verfahrensbearbeitung an allen Standorten bestrebt ist. Dies gilt auch für den Standort Heidelberg.

Frage 11 Seite 18

Wie lange war die durchschnittliche Dauer von Asylklageverfahren im Jahr 2025 (soweit vorliegend, bitte zudem nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können, soweit vorliegend, den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 18 · 17 Zeilen × 2 Spalten
01.01.-30.11.2025 (Erst-/Folgeanträge, Klagen)Durchschnittliche Verweildauer bei Gericht in Monaten
Staatsangehörigkeiten gesamt14,3
darunter:
Türkei12,7
Syrien15,6
Irak23,1
Afghanistan8,3
Iran22,3
Russische Föderation17,9
Kolumbien10
Georgien14,5
Nigeria16
Somalia11,9
Venezuela16,1
Pakistan14,8
Armenien11,4
Guinea11,6
Ungeklärt16,2
Tabelle auf Seite 18, 19 · 19 Zeilen × 2 Spalten
01.01.-30.11.2025 (Erst-/Folgeanträge, Klagen)Durchschnittliche Verweildauer bei Gericht in Monaten
Bundesländer gesamt14,3
darunter:
Baden-Württemberg9,9
Bayern10,7
Berlin19,2
Brandenburg19,4
Bremen13,2
Hamburg12,2
Hessen19,1
Mecklenburg-Vorpommern14,1
Niedersachsen17,4
Nordrhein-Westfalen15,6
Rheinland-Pfalz7,4
Saarland9,6
Sachsen18,7
Sachsen-Anhalt11,9
Schleswig-Holstein12,4
Thüringen14,7
unbekannt4,3
Frage 12 Seite 19

Wie lange war die durchschnittliche Dauer von Eilverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten im Jahr 2025 (soweit vorliegend, bitte zudem nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Verfahrensdauer Eilverfahren Januar bis November 2025
StaatsangehörigkeitVerfahrensdauer in Tagen
Gesamt36,5
Türkei37,1
Syrien29,8
Afghanistan40,2
Irak35,9
Russische Föderation41,9
Georgien48,6
Ungeklärt45,7
Iran36,6
Somalia27,5
Armenien25,9
Nigeria38,7
Venezuela60,5
Guinea31,9
Aserbaidschan20,1
Kolumbien38,6
Tabelle auf Seite 19, 20 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Verfahrensdauer Eilverfahren Januar bis November 2025
LandVerfahrensdauer in Tagen
Gesamt36,5
Baden-Württemberg53,1
Bayern29,2
Berlin48,4
Brandenburg41,1
Bremen43,2
Hamburg26,4
Hessen37,1
Mecklenburg-Vorpommern55,9
Niedersachsen29,1
Nordrhein-Westfalen26,7
Rheinland-Pfalz16,4
Saarland13
Sachsen71,6
Sachsen-Anhalt20,3
Schleswig-Holstein35,4
Thüringen64,9
unbekannt14,7
Frage 13 Seite 20

Wie viele Asylklageverfahren waren zuletzt anhängig (bitte auch nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und was waren in den einzelnen Bundesländern jeweils die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei anhängigen Asylklageverfahren (bitte auch mit Zahlen nennen)?

Antwort

Die Angaben können, soweit vorliegend, den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren nach Herkunftsstaaten Stand: 30.11.2025
Staatsangehörigkeit gesamt190.887
darunter:
Türkei54.643
Afghanistan21.437
Irak16.582
Syrien13.275
Iran11.198
Russische Föderation9.555
Venezuela4.969
Kolumbien4.911
Nigeria3.392
Guinea3.269
Pakistan2.771
Somalia2.742
Ungeklärt2.625
Georgien2.541
Armenien2.057
Tabelle auf Seite 20, 21 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren nach Bundesländern Stand: 30.11.2025
Länder gesamt190.887
darunter:
Baden-Württemberg25.696
Bayern25.080
Berlin12.591
Brandenburg6.481
Bremen1.420
Hamburg4.225
Hessen14.895
Mecklenburg-Vorpommern4.269
Niedersachsen28.046
Nordrhein-Westfalen33.668
Rheinland-Pfalz5.351
Saarland1.017
Sachsen12.974
Sachsen-Anhalt5.071
Schleswig-Holstein5.577
Thüringen4.498
unbekannt28
Tabelle auf Seite 21 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Baden-Württemberg25.696
darunter:
Türkei11.303
Afghanistan3.178
Syrien1.950
Irak1.810
Nigeria944
Tabelle auf Seite 21 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Bayern25.080
darunter:
Türkei6.574
Afghanistan4.295
Irak1.678
Syrien1.563
Russische Föderation1.256
Tabelle auf Seite 21 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Berlin12.591
darunter:
Türkei4.058
Russische Föderation1.301
Afghanistan972
Ungeklärt791
Iran762
Tabelle auf Seite 21, 22 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Brandenburg6.481
darunter:
Afghanistan1.405
Türkei914
Russische Föderation718
Iran530
Irak498
Bremen1.420
darunter:
Türkei340
Russische Föderation239
Syrien137
Afghanistan128
Iran127
Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Hamburg4.225
darunter:
Afghanistan875
Türkei757
Iran677
Russische Föderation365
Nicaragua265
Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Hessen14.895
darunter:
Türkei6.337
Afghanistan3.030
Iran834
Syrien757
Äthiopien658
Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Mecklenburg-Vorpommern4.269
darunter:
Türkei1.109
Afghanistan568
Syrien396
Russische Föderation377
Iran290
Tabelle auf Seite 22, 23 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Niedersachsen28.046
darunter:
Türkei7.071
Kolumbien4.217
Irak3.584
Afghanistan1.411
Syrien1.365
Nordrhein-Westfalen33.668
darunter:
Türkei8.862
Irak4.027
Iran3.373
Syrien3.031
Afghanistan2.209
Tabelle auf Seite 23 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Rheinland-Pfalz5.351
darunter:
Türkei1.147
Afghanistan750
Pakistan701
Ägypten662
Syrien379
Tabelle auf Seite 23 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Saarland1.017
darunter:
Syrien602
Türkei184
Irak72
Afghanistan30
Ungeklärt24
Tabelle auf Seite 23 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Sachsen12.974
darunter:
Venezuela4.111
Türkei1.618
Irak901
Afghanistan737
Syrien731
Tabelle auf Seite 23, 24 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Sachsen-Anhalt5.071
darunter:
Türkei1.539
Afghanistan675
Syrien567
Kamerun470
Russische Föderation313
Schleswig-Holstein5.577
darunter:
Irak1.461
Türkei1.258
Afghanistan649
Iran540
Russische Föderation396
Tabelle auf Seite 24 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylklageverfahren Stand: 30.11.2025
Thüringen4.498
darunter:
Türkei1.571
Afghanistan522
Irak488
Russische Föderation474
Syrien368
Frage 14 Seite 24

In wie vielen Fällen und zu welchen konkreten Fallkonstellationen bzw. Sachfragen sind derzeit Revisionen zur Klärung der Lage in Herkunfts- bzw. Zielstaaten nach § 78 Absatz 8 des Asylgesetzes anhängig, in welchen dieser Verfahren hat das BAMF die Revision eingelegt bzw. beantragt, und wann ist in diesen Verfahren nach Kenntnis des BAMF mit Entscheidungen zu rechnen (bitte auflisten und ausführen)?

Antwort

Derzeit sind sechs Tatsachenrevisionen (Bundesverwaltungsgericht – BVerwG – 1 C 21.24, BVerwG 1 C 22.24, BVerwG 1 C 23.24, BVerwG 1 C 24.24, BVerwG 1 C 25.24 und BVerwG 1 C 26.24) nach § 78 Absatz 8 des Asylgesetzes (AsylG) beim BVerwG anhängig. Es handelt sich in allen Verfahren um Revisionen, die durch die Klägerseite erhoben wurden und in denen es um Dublin-Verfahren geht, jedoch auch mit Auswirkungen auf die abschiebungsrelevante Lage für vulnerable anerkannt Schutzberechtigte in Italien. Die Revisionsverfahren sind in der mündlichen Verhandlung vom 28. August 2025 entsprechend § 94 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in dem Verfahren C-458/24 [Daraa] (Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2024) ausgesetzt worden. Das BAMF kann keine Aussage dazu treffen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Frage 15 Seite 24

Was hat das BAMF bzw. was haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer personell und organisatorisch weiter unternommen, um die auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 13. Oktober 2023 vereinbarte Zielsetzung zu erreichen, bei Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 5 Prozent „das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen“, und inwiefern sieht sie dieses Ziel als erreicht an (Nachfrage zur Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 20/15083; bitte darlegen)?

Antwort

Zur Unterstützung des gemeinsamen Ziels von Bund und Ländern, Asylverfahren für Angehörige von Staaten, deren Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen, setzt das BAMF die prioritäre Bearbeitung der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/15083 genannten Herkunftsstaaten unverändert fort. Aus Sicht des BAMF haben die zur prioritären Bearbeitung ergriffenen Maßnahmen des BAMF zu einer Beschleunigung der Asylverfahrensbearbeitung für die in Rede stehenden Herkunftsstaaten beigetragen.

Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse zur Frage vor, welche konkreten Maßnahmen die Länder im Sinne der Fragestellung personell und organisatorisch unternommen haben.

Frage 15a Seite 25

Welche Herkunftsländer wiesen im Jahr 2025 eine Anerkennungsquote von weniger als 5 Prozent auf (bitte auflisten; Länder mit weniger als 50 Entscheidungen außer Betracht lassen), und wie lange war jeweils die durchschnittliche Verfahrensdauer beim BAMF bzw. bei den Gerichten (bitte differenzieren) bei diesen Ländern im (bisherigen) Jahr 2025?

Antwort

Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Verfahrensdauer Asylverfahren 2025
HerkunftsstaatAnzahlBehördliche Verfahrensdauer in Tagen
Georgien2.06018,2
Kolumbien1.40917,7
Moldau1.34510,1
Nordmazedonien1.06914,7
Algerien93630,3
Serbien88814,2
Kosovo77015,1
Marokko51429,8
Tunesien51129,7
Albanien50318,1
Bosnien und Herzegowina37114,5
Montenegro1419,6

Im Jahr 2025 wurden insgesamt betrachtet 78 Prozent der beschleunigt bearbeiteten Verfahren unter 21 Tagen entschieden.

Tabelle auf Seite 25 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Verfahrensdauer Asylklageverfahren Januar bis November 2025
HerkunftsstaatAnzahlVerfahrensdauer in Tagen
Serbien4084,5
Georgien37103,3
Nordmazedonien1344,4
Bosnien und Herzegowina13148,3
Montenegro1149,5
Albanien1170,2
Kosovo961,3
Algerien849,8
Moldau6120,8
Marokko661,7
Tunesien440,3
Kolumbien3159
Frage 15b Seite 26

Welchen Anteil bildeten Asylsuchende aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 5 Prozent an allen Asylsuchenden im Jahr 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den 15 wichtigsten dieser Herkunftsländer differenzieren und die jeweiligen Schutzquoten nennen)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 26 · 14 Zeilen × 3 Spalten
Jahr 2025Asylanträge gesamtAnteil an allen Herkunftsstaaten
Herkunftsstaat11.1546,60 %
darunter
Georgien2.1481,30 %
Kolumbien1.4300,80 %
Moldau1.4060,80 %
Nordmazedonien1.1190,70 %
Algerien1.0870,60 %
Serbien9130,50 %
Kosovo8040,50 %
Marokko6010,40 %
Tunesien5870,30 %
Albanien5270,30 %
Bosnien und Herzegowina3840,20 %
Montenegro1480,10 %
Frage 15c Seite 26

Wie viele der Ablehnungen von Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit unter 5-prozentiger Anerkennungsquote erfolgten im Jahr 2025 als „offensichtlich unbegründet“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den 15 wichtigsten dieser Herkunftsländer differenzieren), und wird bei der Frage, ob die Gerichtsverfahren entsprechend des MPK-Beschlusses innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden, auf die Dauer der Klage- oder der Eilverfahren abgestellt, vor dem Hintergrund, dass Klageverfahren nach einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet in der Regel keine aufschiebende Wirkung haben (es sei denn, die aufschiebende Wirkung der Klage wird gerichtlich angeordnet), sodass solche Personen trotz anhängiger Klage nach einem negativ verlaufenen Eilverfahren abgeschoben werden können (bitte begründen)?

Antwort

Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 26 · 14 Zeilen × 3 Spalten
Jahr 2025Offensichtlich unbegründete AblehnungenAnteil an allen Ablehnungen
Herkunftsstaat4.71044,80 %
darunter
Georgien1.38267,10 %
Kosovo52367,90 %
Nordmazedonien42739,90 %
Algerien42345,20 %
Serbien41646,80 %
Kolumbien33023,40 %
Moldau30022,30 %
Albanien27654,90 %
Marokko21642,00 %
Tunesien21241,50 %
Bosnien und Herzegowina16343,90 %
Montenegro4229,80 %

Der Ministerpräsidentenkonferenz-(MPK-)Beschluss trifft keine Konkretisierung hinsichtlich der Art der Berechnung der gerichtlichen Verfahrensdauer. Das BAMF wertet regelmäßig die Dauer von Klageverfahren aus, auch statistische Angaben zur Verfahrensdauer von Eilverfahren sind möglich (siehe Antwort zu Frage 12).

Frage 15d Seite 27

Wie ist zu erklären, dass die zu Frage 14a auf Bundestagsdrucksache 20/15083 genannten Angaben zur Asylverfahrensdauer zu einzelnen Herkunftsländern deutlich geringer ausfallen als die Angaben zu denselben Ländern zu Frage 1 derselben Bundestagsdrucksache (bitte ausführen; trotz unterschiedlicher Erfassungszeiträume gibt es nach Auffassung der Fragestellenden offenbar auch eine andere statistische Erfassung, womöglich wurden nur neu angelegte und entschiedene Verfahren berücksichtigt)?

Antwort

Die Angaben zu Frage 14a beziehen sich, wie im einleitenden Fragentext zu Frage 14a erläutert, auf Verfahren der beschleunigten Bearbeitung.

Um das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern zu unterstützen, Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen, hat das BAMF in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern die Bearbeitung für ausgewählte Herkunftsstaaten mit entsprechender Anerkennungsquote, beginnend mit Anträgen aus sicheren Herkunftsstaaten i. S. d. § 29a AsylG zum 1. Dezember 2023 in der Bearbeitung priorisiert und bearbeitet diese Gruppe beschleunigt. Dies umfasst entsprechend die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Seit 1. März 2024 wurden zusätzlich noch Algerien, Marokko und Tunesien in die beschleunigte Bearbeitung hinzugenommen sowie seit 1. Dezember 2024 zusätzlich der Herkunftsstaat Kolumbien. Diese Herkunftsstaaten bilden im Jahr 2024 rund 75,5 Prozent der Antragstellungen der Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 5 Prozent. Frage 1 hingegen beinhaltet auch Anträge, die dem BAMF bereits vor dem jeweiligen Stichtag vorlagen. Frage 14a ist somit eine Teilmenge der Frage 1.

Frage 16 Seite 27

Welche statistischen Angaben kann die Bundesregierung bzw. kann das BAMF machen zu Anhörungen bzw. Sprachmittlungen (bitte differenzieren) im Wege der Bild- und Tonübertragung im Jahr 2025 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den 15 wichtigsten betroffenen Herkunftsländern bzw. BAMF-Standorten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 28 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl Personen mit Anhörungen bzw. Videoanhörungen/Videodolmetschen nach Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025
StaatsangehörigkeitenAnhörungen gesamtAnhörungen ohne Bild- und TonübertragungVideoanhörungen bzw. Videodolmetschen
AnzahlAnzahlAnzahlAnteil
Gesamt122.401120.2522.1491,80 %
davon:
Afghanistan26.85126.7091420,50 %
Türkei23.03522.2767593,30 %
Syrien17.79917.4893101,70 %
Somalia5.3065.1251813,40 %
Iran4.0694.059100,20 %
Russische Föderation3.0463.013331,10 %
Irak2.8102.799110,40 %
Guinea2.5872.4791084,20 %
Eritrea1.9561.932241,20 %
Venezuela1.6151.61140,20 %
Kolumbien1.5831.583--
Kamerun1.5281.515130,90 %
Nigeria1.4461.418281,90 %
Algerien1.3611.35380,60 %
Georgien1.3601.35370,50 %
Tabelle auf Seite 28 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl Personen mit Anhörungen bzw. Videoanhörungen/Videodolmetschen nach Standorten im Jahr 2025
StandorteAnhörungen gesamtAnhörungen ohne Bild- und TonübertragungVideoanhörungen bzw. Videodolmetschen
AnzahlAnzahlAnzahlAnteil
Gesamt122.401120.2522.1491,80 %
davon:
AS Heidelberg im AZ7.5627.549130,20 %
AS Gießen im AZ, LAS7.3617.285761,00 %
AS Berlin, LAS5.7105.4152955,20 %
AS Karlsruhe, LAS4.5534.54580,20 %
AS Hamburg im AZ, LAS4.4124.374380,90 %
AS Bramsche im AZ4.2994.1651343,10 %
AS München4.2274.21980,20 %
AS Halberstadt im AZ, LAS3.6803.67280,20 %
AS Eisenhüttenstadt, LAS3.6583.5301283,50 %
AS Trier, LAS3.4863.47880,20 %
AS Neumünster, LAS3.4323.390421,20 %
AS Bielefeld im AZ3.4323.401310,90 %
AS Bochum, LAS3.3643.305591,80 %
AS Augsburg in AnkER3.3293.32810,00 %
AS Schweinfurt in AnkER2.9042.90310,00 %
Frage 17 Seite 29

Wie lange dauerten im Jahr 2025 im Durchschnitt diejenigen Asylverfahren, die zunächst wegen der Anerkennung eines Schutzstatus in Griechenland zurückgestellt worden waren, und wie viele solcher Verfahren sind aktuell noch anhängig?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 29 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Dauer der Verfahren, die zunächst wegen der Anerkennung eines Schutzstatus in Griechenland zurückgestellt worden waren
Jahr 2025Dauer in Monaten
Staatsangehörigkeiten gesamt35,3
darunter:
Irak35,4
Afghanistan35,4
Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)36
Syrien39
Ungeklärt40
Somalia28,4
Iran30,5
Ägypten60
Türkei49,4
Pakistan9,5

Mit Stand vom 31. Dezember 2025 waren noch etwa 80 Asylverfahren anhängig, die zunächst wegen der Anerkennung eines Schutzstatus in Griechenland zurückgestellt worden waren. Das BAMF arbeitet weiter am Abbau dieser Verfahren.

Frage 18 Seite 29

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Verfahrensdauer bei beschleunigten Asylverfahren nach § 30a AsylG (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien differenzieren; bitte zudem nach den Standorten der Organisationseinheiten differenziert auflisten und die absoluten Fallzahlen nennen)?

Antwort

Die Angaben zur Verfahrensdauer können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 30 · 12 Zeilen × 8 Spalten
Durchschnitt Bearbeitungsdauer in Tagen im Jahr 2025GesamtAS Bochum, LASAS Trier, LASAS Bamberg in AnkERDienstleistungs- zentrum Abteilung 5AS Halberstadt im AZ, LASSonstige*
alle beschleunigten Verfahren5,86,25,85,74,23,86,1
darunter:
Nordmazedonien5,25,700200
Kosovo6,3040708
Georgien5,174,85,5025
Serbien5,6408005,4
Algerien5,5850306
Albanien4000004
Bosnien und Herzegowina7,57,700006
Marokko4,303404,26
Tunesien6000600
Moldau7000000

AS=Außenstelle, AZ=Ankunftszentrum * Außenstellen mit einer Entscheidungszahl kleiner 6 Aufgrund geringer Fallzahlen sind starke Schwankungen möglich.

Tabelle auf Seite 30 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnitt Bearbeitungsdauer in Tagen im Jahr 2025
nach Außenstellen5,8
AS Bochum, LAS6,2
AS Trier, LAS5,8
AS Bamberg in AnkER5,7
Dienstleistungszentrum Abteilung 54,2
AS Halberstadt im AZ, LAS3,8
Sonstige*6,1

* Außenstellen mit einer Entscheidungszahl kleiner 6

* Außenstellen mit einer Entscheidungszahl kleiner 6

Die absolute Zahl der Entscheidungen im beschleunigten Verfahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 30, 31 · 12 Zeilen × 8 Spalten
Anzahl im Jahr 2025GesamtAS Bochum, LASAS Trier, LASAS Bamberg in AnkERDienstleistungs- zentrum Abteilung 5AS Halberstadt im AZ, LASSonstige*
alle beschleunigten Verfahren1213827169625
darunter:
Nordmazedonien302600400
Kosovo3010101
Georgien251911013
Serbien7101005
Algerien11150104
Albanien1000001
Bosnien und Herzegowina10900001
Marokko8011051
Tunesien2000200
Moldau3000003

AS=Außenstelle, AZ=Ankunftszentrum * Außenstellen mit einer Entscheidungszahl kleiner 6

Frage 19 Seite 31

Wie lange war im Jahr 2025 die Verfahrensdauer bei Verfahren, die in den letzten zwölf Monaten eingeleitet (Asylantragstellung) und entschieden wurden („Jahresverfahrensdauer“; bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und allen sicheren Herkunftsstaaten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 31 · 22 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (Jahresverfahren) in Monaten für das Jahr 2025
Staatsangehörigkeiten insgesamt3,6
darunter:
Afghanistan2,7
Türkei4,7
Syrien5,8
Irak4
Somalia5,6
Russische Föderation3,6
Iran5,1
Venezuela3,1
Kolumbien2,3
Georgien0,9
Albanien1
Bosnien und Herzegowina0,9
Ghana3,3
Kosovo0,9
Moldau0,6
Montenegro0,7
Nordmazedonien0,8
Senegal3,6
Serbien0,9
Frage 20 Seite 31

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden bzw. die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien und Indien differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 32 · 31 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden in Monaten für das Jahr 2025
Staatsangehörigkeiten gesamt8,7
darunter:
Afghanistan7,1
Türkei12,6
Syrien10,6
Somalia7,4
Iran10,1
Russische Föderation9,9
Irak9,4
Guinea8,8
Eritrea5,9
Venezuela1,7
Kolumbien4,6
Kamerun13,4
Nigeria9,6
Algerien1,5
Georgien2,5
Albanien2
Bosnien und Herzegowina1,9
Ghana4,2
Kosovo1,1
Moldau0,9
Nordmazedonien3,2
Montenegro2
Senegal5
Serbien0,5
Marokko2
Tunesien4,1
Indien7,6
Tabelle auf Seite 32, 33 · 33 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten für das Jahr 2025
Staatsangehörigkeiten gesamt9,3
darunter:
Afghanistan8,3
Türkei6,7
Syrien13
Iran13,4
Irak17,4
Somalia8,9
Russische Föderation11,6
Guinea9,6
Venezuela5
Kolumbien2,5
Nigeria18,9
Eritrea7
Pakistan10,7
Ungeklärt15,7
Kamerun9,7
Albanien2,5
Bosnien und Herzegowina1,1
Georgien1,8
Ghana8,8
Kosovo1
Moldau2,8
Nordmazedonien1,9
Montenegro0,5
Senegal9,2
Serbien1,7
Algerien4,5
Marokko5,2
Tunesien6,4
Indien4,9
Frage 21 Seite 33

Wie viele der beim BAMF anhängigen Verfahren waren zum letzten Stand seit über drei, sechs, zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am meisten betroffenen Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stand 31. Dezember 2025 waren 101 606 Verfahren anhängig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 33 · 12 Zeilen × 10 Spalten
Anhängige Verfahren. Stand: 31.12.2025bis 3 Monateüber 3 Monateüber 6 Monateüber 12 Monateüber 15 Monateüber 18 Monateüber 24 Monateüber 36 MonateInsgesamt
Gesamt23.35878.24864.94546.23433.35923.67711.2121.578101.606
darunter:
Syrien3.90444.36640.25229.35119.68813.0825.36044748.270
Afghanistan9.30411.9687.4884.7463.8802.7801.11114721.272
Türkei1.9864.5373.6012.8892.5262.1761.5781746.523
Somalia1.0161.9001.427914641405191352.916
Ungeklärt2612.3672.1681.6881.3221.044522932.628
Irak6421.8291.4721.0438897163841532.471
Iran4661.024761558444347227721.490
Eritrea4067935863212321547291.199
Guinea31075559238932224511931.065
Russische Föderation470559431316273243129311.029
Frage 22 Seite 34

Wie viele Asylverfahren waren bereits länger anhängig als dies nach EU-Recht maximal zulässig ist (Artikel 31 Absatz 5 der Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU sieht eine maximale Frist von 21 Monaten nach Antragstellung vor, die Regelfrist nach Artikel 31 Absatz 3 AsylVerfRL beträgt sechs Monate, Ausnahmen sind unter Umständen möglich; bitte auch nach den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie wird das gegebenenfalls begründet?

Antwort

Die Verfahrensdauer hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 34 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnhängige Verfahren mit einer Regelhöchstdauer > 21 Monate Stand: 31.12.2025
Gesamt17.018
davon:
Syrien8.996
Türkei1.938
Afghanistan1.701
Ungeklärt798
Irak539
Somalia291
Iran286
Kamerun236
Russische Föderation192
Nigeria192
Frage 23 Seite 34

Teilt das BAMF die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Stade (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/373a8042-bb42-48cd-8966-e1a1d8a2da78), wonach die 21-Monatsfrist eine absolute Höchstdauer normiert, die auch nicht durch zeitweilige Entscheidungsstopps überschritten werden darf, wenn ja, was wird zur strikten Einhaltung dieser Frist unternommen, was geschieht in Fällen einer Überschreitung, und wenn nein, wie wird dies begründet (bitte ausführen)?

Antwort

Die in § 24 Absatz 4 bis 8 AsylG geregelten Fristen sind maßgeblich für das BAMF. Durch das etablierte Akten- und Verfahrensmanagement stellen die operativen Organisationseinheiten des BAMF sicher, dass die entsprechenden Bearbeitungsfristen überwacht und eingehalten werden. Verfahren, in denen die Entscheidungshöchstfrist von 21 Monaten abgelaufen ist, sind umgehend nach Herstellung der Entscheidungsreife zu entscheiden.

Frage 24 Seite 34

Wie viele Untätigkeitsklagen gegen das BAMF sind derzeit anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und wie sind die Ausgänge dieser Verfahren (bitte für das Jahr 2025 darstellen)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 35 · 17 Zeilen × 11 Spalten
01.01.– 30.11.2025 (Stand: 15.01.2026)anhängige UntätigkeitsklagenEntscheidungen Untätigkeitsklagen
GesamtAsyl Art. 16a GG u. Fam.Asyl(GFK) Flüchtlingsschutzsubsidiärer SchutzAbschiebungsverbotAblehnungensonst. Verfahrenserledigungen (z. B. Rücknahmen)Klage stattgegebenKlage abgewiesen
Staatsangehörigkeiten gesamt1.9314.743-21333.5301.079125
davon:
Syrien1.4791.609001021.04253232
Ungeklärt136242000001271123
Afghanistan1191.270000111.06412678
Türkei50470000004035710
Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)35249000001331160
Iran2323701000215210
Irak211080000095130
Somalia2015100000101500
Russische Föderation11350000013211
Sudan813100000120110
Ukraine415000001500
Eritrea3370000026101
Libanon311000001010
Staatenlos3801000430
Nigeria227000002700
Frage 25 Seite 35

In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2025 die Regelhöchstdauer von sechs Monaten (Artikel 31 Absatz 3 AsylVerfRL) überschritten, in wie vielen Fällen wurden Betroffene hierüber in welcher Form informiert (vgl. Artikel 31 Absatz 6a AsylVerfRL; bitte ausführen und Daten nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und in wie vielen Fällen wurden Betroffene über die Gründe für die Verzögerung informiert (vgl. Artikel 31 Absatz 6b AsylVerfRL)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 35, 36 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen mit Regelhöchstdauer > 6 Monate im Jahr 2025
Gesamt135.215
davon:
Türkei34.686
Afghanistan30.266
Syrien13.952
Irak6.734
Iran5.830
Somalia5.781
Russische Föderation2.905
Ungeklärt2.566
Guinea2.500
Eritrea1.709
Tabelle auf Seite 36 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen mit Information gem. Art. 31 Abs. 6a AsylVerfRL
Gesamt78.938
davon:
Türkei22.750
Afghanistan14.554
Syrien7.393
Iran3.948
Somalia3.556
Irak3.170
Russische Föderation1.960
Guinea1.529
Ungeklärt1.264
Venezuela1.137
Tabelle auf Seite 36 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen mit Information gem. Art. 31 Abs. 6b AsylVerfRL
Gesamt1.167
davon:
Afghanistan300
Syrien283
Türkei244
Iran72
Irak58
Somalia37
Ungeklärt21
Guinea14
Eritrea13
Pakistan13
Frage 26 Seite 36

Wie viele Asylverfahren sind von der vorübergehenden Aussetzung von Entscheidungen mit Blick auf die schwierig einschätzbare Lage in Syrien betroffen, wie lange warten diese Asylsuchenden bereits auf eine Entscheidung, wie viele unbegleitete Minderjährige sind unter den Betroffenen, und ab wann ist mit der Wiederaufnahme entsprechender Entscheidungen zu rechnen, jedenfalls in Fällen, in denen trotz noch unsicherer Lage offenkundig ein Schutzanspruch besteht (bitte ausführen)?

Antwort

Das durchschnittliche Alter der anhängigen Asylverfahren für Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit zum Stichtag 31. Dezember 2025 beträgt 14,4 Monate. Zum 31. Dezember 2025 waren von 48 270 Personen 4 093 unbegleitete Minderjährige.

Die Wiederaufnahme der Entscheidungen von Verfahren syrischer Antragstellender erfolgte im September 2025 für die Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männer. Darüber hinaus entscheidet das BAMF alle Verfahren, in denen die Entscheidungshöchstfrist von 21 Monaten abgelaufen ist. Bei der Entscheidung über einen Asylantrag erfolgt grundsätzlich in jedem Einzelfall eine individuelle Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Lage.

Frage 27 Seite 37

Wie lange war im Jahr 2024 die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie im Migrations-Asyl-Reintegrationssystem [MARiS] des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden gespeichert) bis zur formellen Asylantragstellung (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei davon ausgegangen wird, dass der Zeitraum 2025 gemeint ist.

Tabelle auf Seite 37 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitJahr 2025 (Dauer in Monaten)
Gesamt6,9
darunter:
Afghanistan10,4
Syrien5,1
Türkei5,4
Somalia5,2
Irak7,8
Russische Föderation4,4
Eritrea10,4
Iran5,5
Guinea5,6
Vietnam15,7
Frage 28 Seite 37

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur absoluten Zahl, zum Anteil (an allen Verfahren) und zu inhaltlichen Entscheidungen bei beschleunigten Asylverfahren nach § 30a AsylG im Jahr 2024 (bitte, soweit möglich, nach Standorten, den zehn wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten, Algerien, Marokko und Tunesien differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden wobei davon ausgegangen wird, dass der Zeitraum 2025 gemeint ist.

Tabelle auf Seite 37, 38 · 5 Zeilen × 11 Spalten
Jahr 2025Asylanträgedavon Erstanträgedavon FolgeanträgeEntscheidungen insgesamtAsylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungensonstige Verfahrenserledigungen
Alle Staatsangehörigen168.543113.23655.307310.9304.12466.0355.13012.105145.56177.975
davon:
sichere Herkunftsstaaten9.0245.0184.00610.6945304376.1474.471
Beschleunigte Verfahren445¹261¹184¹121²000070²51²
Anteil Beschleunigte Verfahren in %0,80 %0,20 %0,20 %0,00 %00000,00 %0,10 %

Beschleunigte Verfahren:

Tabelle auf Seite 38 · 19 Zeilen × 11 Spalten
Jahr 2025Asylanträge¹davon Erstanträge¹davon Folgeanträge¹Entscheidungen insgesamt²Asylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen²sonstige Verfahrenserledigungen²
Insgesamt44526118412100007051
davon:
Georgien1057629250000196
Nordmazedonien5017333000001218
Kolumbien48480140000140
Algerien4132911000083
Marokko332858000071
Tunesien221482000020
Bosnien und Herzegowina2031710000019
Serbien17987000052
Russische Föderation162140000000
Syrien10372000002
Albanien9451000010
Ghana3300000000
Kosovo10373000012
Moldau7073000003
Montenegro4400000000
Senegal4130000000
Tabelle auf Seite 39 · 7 Zeilen × 11 Spalten
Jahr 2025 nach AußenstellenAsylanträge¹davon Erstanträge¹davon Folgeanträge¹Entscheidungen insgesamt²Asylberechtigung Art 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 I AsylGSubsidiärer Schutz § 4 I AsylGAbschiebungsverbot § 60 V/VII AufenthGAblehnungen²sonstige Verfahrenserledigungen²
Insgesamt44526118412100007051
davon:
AS Bamberg in AnkER1565510116000079
AS Trier, LAS1019110270000252
AS Bochum, LAS752649380000929
AS Halberstadt im AZ, LAS4635116000060
Sonstige6754133400002311