Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2025

Drucksache 21/4103Antwortauf die Kleine Anfrage 21/362511.02.202662 Seiten29 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDFBerichtszeitraum: Jahr 2025
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von knapp 13 000 im Jahr 2022 über 16 430 im Jahr 2023 auf über 20 000 im Jahr 2024. Die Zahlen für das erste Halbjahr 2025 deuten auf einen weiteren Anstieg hin (vgl. dazu die regelmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 20/1239, 20/14946 und 21/196). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2024 Georgien, Nordmazedonien, die Türkei, Albanien und Serbien. Auffällig ist der Anstieg der Abschiebungen in die Türkei: Deren Zahl hat sich 2024 gegenüber 2022 mehr als verdoppelt (2022: 515 Abschiebungen, 2024: 1 087 Abschiebungen). Ebenfalls stark angestiegen ist die Zahl der Abschiebungen in den Irak, von denen immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen sind (www.nds-fluerat.org/61750/aktuell es/30-jaehrigem-eziden-aus-dem-shingal-droht-abschiebung-aus-niedersachse n-in-den-irak/). In den Iran wurden 2024 trotz der verheerenden Menschenrechtslage 14 Personen abgeschoben. Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wurden außerdem 28 Menschen nach Afghanistan abgeschoben.

Zusätzlich kehrten 2024 10 225 Personen mit einer finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme (RE-AG/GARP) in ihr Herkunftsland zurück (2023: 10 763). Die wichtigsten Zielstaaten dieser Ausreisen waren die Türkei, Georgien und die Russische Föderation. Außerdem reisten 2024 laut Ausländerzentralregister 10 176 Menschen mit einer finanziellen Förderung der Bundesländer aus Deutschland aus, am häufigsten in die Türkei, nach Georgien und nach Nordmazedonien. Die mit Ländermitteln geförderten Ausreisen können nach Angaben der Bundesregierung nicht zu den mit REAG/GARP geförderten Ausreisen hinzuaddiert werden, weil es möglich ist, beide Förderungen gleichzeitig zu erhalten. Als Näherungswert für „freiwillige Ausreisen“ kann zudem die Zahl der Personen herangezogen werden, die bei der Ausreise von der Bundespolizei mit einer Grenzübertrittsbescheinigung erfasst wurden. Das betraf im Jahr 2024 33 419 Personen (2023: 29 949).

Wie etwa die Initiative „Abschiebungsreporting NRW“ (NRW = Nordrhein-Westfalen) dokumentiert, kommt es im Abschiebealltag häufig zu Familientrennungen, zu Abschiebungen von (psychisch) kranken Menschen, oder die Abschiebungen richten sich gegen Personen, die im Herkunftsland direkt festgenommen und inhaftiert werden (wie im Fall mehrerer tadschikischer Oppositioneller, vgl. www.abschiebungsreporting.de/). Nach Einschätzung der Fragestellenden sind diese Härten Folgen der Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Abschiebungen gab es im Jahr 2025?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2025 22 787 Abschiebungen vollzogen worden.

Frage 1a Seite 2

Wie viele Abschiebungen gab es im Jahr 2025, differenziert nach Zielländern?

Antwort

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen nach Zielstaaten für das Kalenderjahr 2025.

Tabelle auf Seite 2, 3, 4 · 131 Zeilen × 2 Spalten
ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen
Türkei2 297
Georgien1 690
Spanien1 162
Frankreich1 053
Serbien875
Bulgarien855
Griechenland829
Moldau, Republik811
Irak793
Albanien790
Marokko785
Polen781
Nordmazedonien742
Kroatien659
Algerien631
Kosovo608
Tunesien498
Rumänien477
Nigeria388
Österreich353
Niederlande351
Schweiz340
Aserbaidschan307
Schweden298
Belgien271
Italien264
Gambia259
Bosnien-Herzegowina201
Indien191
Portugal186
Armenien179
Guinea169
Pakistan167
Lettland139
Russische Föderation126
Ghana120
Kolumbien117
Tschechische Republik114
Slowenien110
Litauen106
Vietnam104
Ägypten102
Afghanistan83
Montenegro76
Äthiopien73
China72
Zypern70
Dänemark60
Tadschikistan59
Ungarn56
Kamerun48
Slowakische Republik47
Somalia46
Norwegen44
Malta42
Venezuela, Bolivarische Republik42
Finnland36
Jordanien34
Bangladesch31
Senegal30
Mongolei28
Sri Lanka26
Sierra Leone24
Brasilien23
Estland21
Kasachstan21
Thailand21
Chile20
Côte d'Ivoire20
Iran, Islamische Republik18
Usbekistan18
Luxemburg17
Kongo, Demokratische Republik16
Togo16
Großbritannien14
Mali14
Peru13
Vereinigte Staaten von Amerika13
Kenia12
Turkmenistan10
Uganda10
Angola9
Burkina Faso9
Tansania9
Dominikanische Republik8
El Salvador8
Mexiko8
Nepal7
Benin6
Guinea-Bissau6
Jamaika5
Kirgisistan5
Malaysia5
Honduras4
Irland4
Island4
Libanon4
Philippinen4
Ecuador3
Jemen3
Mosambik3
Namibia3
Nicaragua3
Ruanda3
Simbabwe3
Timor-Leste3
Belarus3
Indonesien2
Israel2
Kongo, Volksrepublik2
Mauretanien2
Mauritius2
Saudi-Arabien2
Südafrika2
Syrien, Arabische Republik2
Tschad2
Äquatorialguinea1
Argentinien1
Burundi1
Costa Rica1
Dschibuti1
Eritrea1
Japan1
Kanada1
Korea, Republik1
Kuwait1
Malawi1
Niger1
Paraguay1
Sambia1
Vereinigte Arabische Emirate1
Frage 1b Seite 4

Wie viele Abschiebungen gab es im Jahr 2025, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?

Antwort

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen nach Art der Grenze.

Tabelle auf Seite 5 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Art der GrenzeAnzahl abgeschobener Personen
Landweg2 813
Luftweg19 897
Seeweg77
Frage 2 Seite 5

Wie viele Frauen wurden im Jahr 2025 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2025 4 737 Abschiebungen von Personen weiblichen Geschlechts vollzogen worden.

Tabelle auf Seite 5 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 HauptzielstaatenAnzahl abgeschobener Personen weiblichen Geschlechts
Georgien513
Türkei403
Moldau, Republik335
Spanien321
Nordmazedonien307
Serbien301
Frankreich260
Kosovo222
Bulgarien183
Albanien178
Kroatien172
Polen141
Aserbaidschan99
Armenien70
Irak70
Tabelle auf Seite 5 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 häufigste StaatsangehörigkeitenAnzahl abgeschobener Personen weiblichen Geschlechts
Türkei559
Georgien513
Syrien, Arabische Republik387
Moldau, Republik335
Nordmazedonien307
Serbien302
Afghanistan228
Kosovo219
Albanien181
Russische Föderation146
Aserbaidschan119
Irak118
Armenien95
Nigeria87
Tadschikistan62
Frage 3 Seite 6

Wie viele Minderjährige wurden im Jahr 2025 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte im Jahr 2025 die Abschiebung von 3 628 minderjährigen Personen.

Tabelle auf Seite 6 · 16 Zeilen × 2 Spalten
15 HauptzielstaatenAnzahl abgeschobener minderjähriger Personen
Georgien456
Türkei361
Nordmazedonien331
Serbien296
Moldau, Republik274
Spanien235
Kosovo226
Frankreich177
Albanien161
Kroatien136
Bulgarien129
Polen89
Aserbaidschan73
Bosnien-Herzegowina67
Irak52
Schweden52
Frage 4 Seite 6

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im Jahr 2025, differenziert nach Abflughäfen und Fluggesellschaften?

Antwort

Im Jahr 2025 sind 19 897 Personen auf dem Luftweg abgeschoben worden. Die Angaben zu den Abflughäfen in Deutschland können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 16 Zeilen × 2 Spalten
AbflughäfenAnzahl auf dem Luftweg abgeschobener Personen
Flughafen Berlin-Brandenburg2 591
Flughafen Bremen6
Flughafen Dortmund17
Flughafen Dresden1
Flughafen Düsseldorf2 934
Flughafen Erfurt1
Flughafen Frankfurt am Main7 696
Flughafen Frankfurt-Hahn7
Flughafen Hamburg1 093
Flughafen Hannover908
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden468
Flughafen Köln/Bonn265
Flughafen Leipzig/Halle654
Flughafen Memmingen5
Flughafen München2 456
Flughafen Stuttgart795

Hinsichtlich der Frage nach den Fluggesellschaften verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit hin angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetztes geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken.

Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, welche Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit würden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, sodass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt werden.

Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS -Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) eingestuft worden. Er wird gesondert in der Anlage* übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.

In Bezug auf die Angaben zu den Luftverkehrsgesellschaften wird auf die als „VS -Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2* verwiesen.

Frage 5 Seite 7

Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im Jahr 2025 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 30 Zeilen × 2 Spalten
Jahr 2025 an MitgliedstaatenÜberstellungen
gesamt5 377
Frankreich1 024
Spanien878
Kroatien572
Schweiz396
Niederlande379
Österreich369
Polen334
Belgien296
Schweden266
Bulgarien220
Slowenien101
Portugal90
Rumänien60
Tschechien55
Lettland54
Dänemark50
Finnland41
Litauen39
Norwegen37
Malta29
Griechenland26
Luxemburg19
Zypern13
Estland9
Slowakei9
Irland4
Island4
Ungarn2
Italien1
Tabelle auf Seite 8, 9, 10 · 89 Zeilen × 2 Spalten
Jahr 2025 HerkunftsstaatenÜberstellungen
gesamt5 377
Afghanistan990
Syrien, Arabische Republik591
Türkei537
Algerien384
Russische Föderation318
Guinea223
Marokko181
Somalia156
Iran, Islamische Republik149
Irak131
Nigeria124
Tadschikistan99
China90
Tunesien83
Ägypten82
Pakistan70
Indien69
Libanon65
Aserbaidschan64
Libyen64
Armenien59
Ukraine52
Ungeklärt50
Sri Lanka41
Sudan40
Angola37
Kamerun37
Eritrea35
Còte d`Ivoire32
Äthiopien31
Jordanien24
Gambia23
Kongo, Demokratische Republik23
Burkina Faso22
Benin21
Belarus19
Mongolei17
Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)17
Togo16
Tansania15
Kasachstan14
Mauretanien14
Niger14
Ruanda14
Senegal14
Simbabwe14
Bangladesch13
Ghana13
Burundi12
Mali12
Sierra Leone12
Dschibuti11
Liberia11
Jemen9
Myanmar9
Usbekistan8
Kambodscha7
Kirgisistan7
Staatenlos7
Uganda7
Guinea-Bissau6
Kuwait6
Kenia5
Kolumbien5
Kuba5
Mosambik5
Südsudan5
Venezuela, Bolivarische Republik4
Georgien3
Indonesien3
Kongo3
Nepal3
Namibia2
Philippinen2
Südafrika2
Turkmenistan2
Vietnam2
Chile1
Ecuador1
Gabun1
Malaysia1
Montenegro1
Nicaragua1
Peru1
Sambia1
Saudi-Arabien1
Thailand1
Zentralafrikanische Republik1

Die statistischen Datenerhebungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundespolizei können abweichen. Ein Abgleich der Daten erfolgt nicht.

Frage 6 Seite 10

Wie viele Zurückschiebungen fanden im Jahr 2025 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Jahr 2025 erfolgte die Zurückschiebung von 1 160 Personen. Die nachfolgenden Übersichten enthalten die erfragten Daten.

Tabelle auf Seite 10 · 18 Zeilen × 3 Spalten
Art der GrenzeAbflughäfenAnzahl zurückgeschobener Personen
Landweg935
Luftweg176
davon nach AbflughäfenFlughafen Memmingen111
Flughafen München17
Flughafen Düsseldorf15
Flughafen Frankfurt/Main7
Flughafen Frankfurt-Hahn6
Flughafen Hamburg5
Flughafen Berlin-Brandenburg3
Flughafen Dortmund3
Flughafen Hannover2
Flughafen Stuttgart2
Flughafen Köln/Bonn1
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden1
Flughafen Leipzig/Halle1
Flughafen Niederrhein1
Flughafen Nürnberg1
Seeweg49
Tabelle auf Seite 10, 11 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 häufigste StaatsangehörigkeitenAnzahl zurückgeschobener Personen
Afghanistan163
Algerien90
Albanien76
Guinea76
Eritrea55
Syrien, Arabische Republik54
Ukraine50
Somalia49
Georgien41
Marokko41
Pakistan39
Sudan33
Türkei28
Nordmazedonien23
Tunesien21
Frage 7 Seite 11

Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren im Jahr 2025 von Zurückschiebungen betroffen?

Antwort

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 298 Minderjährige zurückgeschoben. Davon wurden 36 Personen in Begleitung und 262 Personen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zurückgeschoben.

Frage 8 Seite 11

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen und Zurückschiebungen im Jahr 2025 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 3 Spalten
VeranlasserAbschiebungenZurückschiebungen
Baden-Württemberg3 368
Bayern3 6492
Berlin1 673
Brandenburg191
Bremen109
Hamburg824
Hessen1 891
Mecklenburg-Vorpommern321
Niedersachsen1 262
Nordrhein-Westfalen4 784
Rheinland-Pfalz1 124
Saarland286
Sachsen927
Sachsen-Anhalt577
Schleswig-Holstein724
Thüringen464
Bundespolizei6131 158
Frage 9 Seite 11

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme und wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxi usw. differenzieren)?

Antwort

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 wurde in insgesamt 1 241 Fällen ein Zwangsgeld festgesetzt. Die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 2 245 500 Euro. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 249 500 Euro. Die Zwangsgelder wurden ausschließlich gegenüber Luftfahrtunternehmen festgesetzt.

Frage 10 + 10a Seite 12

10Wie viele Personen wurden im Jahr 2025 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im Jahr 2025 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?

10aBei welchem Staat (für Deutschland: welcher Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt? c) Von welchen deutschen Flughäfen starteten die Flüge, bzw. wo machten sie eine Zwischenlandung? d) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)? e) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)? f) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den jeweiligen Flügen eingesetzt?

Antwort

Die Fragen 10 und 10a sowie 10c bis 10f werden gemeinsam beantwortet.

Die Antwort ist der Anlage 1* zu entnehmen.

AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage, Die Linke, BT-Drucksache Nr.: 21/3625

PDF-Seiten 33–62 (30 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10b Seite 12

Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt?

Antwort

Die Antwort ist der Anlage 2** („VS-Nur für den Dienstgebrauch“) zu entnehmen. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

Frage 11 Seite 12

Wie viele Personen wurden im Jahr 2025 mit sogenannten Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden im Jahr 2025 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten), und in welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-Charterabschiebungen im Jahr 2025 übernommen?

Antwort

Die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei erfasst abschließend alle vollzogenen Sammelchartermaßnahmen. Die erfragten Charterflüge sind dabei bereits in der Antwort zu den Fragen 10a bis 10f enthalten. Eine gesonderte Erfassung von Sammelchartermaßnahmen, differenziert nach der Anzahl der abgeschobenen Personen, erfolgt nicht.

Frage 12 + 12a Seite 13

12Wie viele der Abschiebungen erfolgten im Jahr 2025

12aunbegleitet,

Antwort

Im Jahr 2025 wurden 12 075 unbegleitete Abschiebungen vollzogen.

Frage 12b Seite 13

in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

Antwort

Im Jahr 2025 wurden 7 963 Personen von Beamtinnen und Beamten begleitet rückgeführt.

Frage 12c Seite 13

in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

Antwort

Im Jahr 2025 wurden 336 Personen von Beamtinnen und Beamten der Polizeien der Länder und Länderbehörden begleitet rückgeführt.

Frage 12d Seite 13

in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

Antwort

Im Jahr 2025 wurden 1 795 Personen in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten rückgeführt. Die weiteren Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 10 Zeilen × 2 Spalten
ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen
Georgien1 066
Algerien437
Moldau, Republik140
Afghanistan*81
Serbien42
Montenegro16
Bosnien-Herzegowina8
Nordmazedonien3
Albanien1
Libanon1

* Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft durch Katar durchgeführt.

* Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft durch Katar durchgeführt.

Frage 12e Seite 13

in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und auch die Namen der von den Fluggesellschaften beauftragten Sicherheitsunternehmen nennen), und

Antwort

Die Antwort zu den Fluggesellschaften sind der Anlage 2* (VS-NfD) zu entnehmen. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

Im Jahr 2025 erfolgten 618 Abschiebungen in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften. Die Namen der beauftragten Sicherheitsunternehmen liegen der Bundesregierung nicht vor, da sie statistisch nicht erfasst werden. Die Angaben zu den Zielstaaten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 10 Zeilen × 2 Spalten
ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen
Kosovo135
Serbien124
Georgien99
Nordmazedonien85
Rumänien77
Russische Föderation42
Albanien39
Bosnien-Herzegowina8
Moldau, Republik8
Irak1
Frage 12f Seite 14

wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden im Jahr 2025 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?

Antwort

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 16 159 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und 850 Beamtinnen und Beamte der Länder zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt. Insgesamt waren 17 009 Beamtinnen und Beamte im Einsatz.

Frage 13 Seite 14

Welche Kosten sind dem Bund im Jahr 2025 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden?

Antwort

Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen sind dem Bund im Jahr 2025 Kosten in Höhe von 10 129 000 Euro entstanden.

Frage 14 Seite 14

Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte differenzieren) mussten im Jahr 2025 nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden, was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte so darstellen wie in der Tabelle zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/3130), was waren die wichtigsten Zielstaaten der abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen, und was waren die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen (bitte jeweils die 15 wichtigsten auflisten)?

Antwort

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1 593 Abschiebungen, davon 326 Dublin-Überstellungen, während bzw. nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen.

Die Angaben sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt.

Tabelle auf Seite 14, 15 · 33 Zeilen × 4 Spalten
nicht vollzogene Abschiebungen (während bzw. nach Übergabe an die Bundespolizei) auf dem LuftwegArt des FlugesAnzahl Personendavon Dublin- Überstellungen
nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten
Ablehnung der Übernahme von der BPOLCharterflug10
Linienflug8836
aktiver WiderstandCharterflug00
Linienflug7911
aus medizinischen GründenCharterflug82
Linienflug12445
Beförderungsverweigerung von LVG/ LuftfahrzeugführerCharterflug00
Linienflug51070
den Flug betreffende GründeCharterflug500
Linienflug539
fehlende DurchbeförderungsbewilligungCharterflug00
Linienflug41
fehlendes BegleitpersonalCharterflug320
Linienflug00
fehlendes/ungültiges HeimreisedokumentCharterflug30
Linienflug172
Flucht, FluchtversuchCharterflug00
Linienflug81
passiver WiderstandCharterflug00
Linienflug22142
RechtsmittelCharterflug320
Linienflug535
Scheitern während TransitaufenthaltCharterflug00
Linienflug102
Selbstverletzung bzw. VersuchCharterflug10
Linienflug186
sonstige GründeCharterflug200
Linienflug11243
Übernahmeverweigerung durch staatl. BegleitpersonalCharterflug00
Linienflug20
Übernahmeverweigerung im ZielstaatCharterflug31
Linienflug72
Tabelle auf Seite 15 · 11 Zeilen × 4 Spalten
nicht vollzogene Abschiebungen (während bzw. nach Übergabe an die Bundespolizei) auf dem LandwegGrenze zuAnzahl Personendavon Dublin- Überstellungen
nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten
aktiver WiderstandPolen88
aus medizinischen GründenPolen11
Frankreich11
Flucht, FluchtversuchSchweiz2727
passiver WiderstandFrankreich11
RechtsmittelFrankreich10
sonstige Gründe (Ausnahme)Schweiz74
Frankreich21
Übernahmeverweigerung im ZielstaatSchweiz791
Frankreich60
Tabelle auf Seite 15 · 2 Zeilen × 4 Spalten
nicht vollzogene Abschiebungen (während bzw. nach Übergabe an die Bundespolizei) auf dem SeewegGrenze zuAnzahl Personendavon Dublin- Überstellungen
nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten
Beförderungsverweigerung von Reederei/SchiffskapitänSchweden44
Tabelle auf Seite 15, 16 · 15 Zeilen × 3 Spalten
15 HauptzielstaatenAnzahl Personendavon Dublin-Überstellungen
Türkei413
Schweiz12140
Bulgarien9428
Spanien9274
Nigeria84
Kroatien4645
Griechenland385
Algerien36
Tunesien36
Irak33
Lettland3023
Marokko29
Russische Föderation28
Ghana27
Iran, Islamische Republik24
Tabelle auf Seite 16 · 15 Zeilen × 3 Spalten
15 häufigste NationalitätenAnzahl Personendavon Dublin-Überstellungen
Türkei45739
Syrien, Arabische Republik14657
Nigeria893
Afghanistan7022
Algerien6814
Marokko578
Irak5617
Guinea5234
Russische Föderation4415
Tunesien44
Somalia4319
Iran, Islamische Republik4010
Ghana29
Ägypten237
Tadschikistan2322
Frage 15 Seite 16

Gab es im Jahr 2025 Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens oder entgegen einer anders lautenden Gerichtsentscheidung, wenn ja, durch welche Behörde wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen, in welches Land wurden sie abgeschoben, und wurden sie bereits nach Deutschland zurückgeholt?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2025 keine Abschiebungen von der Bundespolizei vollzogen worden, bei denen rechtzeitig bekannt war, dass ein laufendes Asyl- oder Gerichtsverfahren oder eine anderslautende Gerichtsentscheidung vorlagen.

Frage 16 Seite 16

Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im Jahr 2025 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln), und wie häufig kamen die sogenannten Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in Linienflügen bzw. Charterflügen zum Einsatz (bitte zusätzlich nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)?

Antwort

Bei insgesamt 1 663 Personen wurden im Rahmen von Abschiebungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt.

Die übrigen Angaben zur Anzahl eingesetzter Hilfsmittel der körperlichen Gewalt können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl Personendavon Dublin- Überstellungendavon Charterflugdavon Linienflug
Gesamt1.663683801.283
davon 15 häufigste Staatsangehörigkeiten
Marokko48311482
Algerien4264426
Nigeria931903
Irak902873
Tunesien742054
Gambia652243
Türkei615457
Afghanistan56124214
Syrien, Arabische Republik36191620
Guinea2231012
Somalia212714
Kamerun14113
ungeklärt12248
Ghana12102
Ägypten1111
Tabelle auf Seite 17 · 16 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl Personendavon Dublin- ÜberstellungenDavon Charterflugdavon Linienflug
15 häufigste Zielstaaten
Marokko482482
Algerien422422
Nigeria91901
Irak88862
Tunesien732053
Gambia642242
Türkei5555
Afghanistan38371
Bulgarien29161118
Kroatien2422168
Griechenland23518
Spanien2016218
Guinea19910
Kamerun14113
Somalia1477
Frage 17 Seite 17

Wie viele Personen haben Deutschland im Jahr 2025 mit einer finanziellen Förderung des Bundes (REAG/GARP) verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?

Antwort

Im Jahr 2025 sind 16 576 Personen (Stand: 31. Dezember 2025) über das Bund-Länder-Programm (REAG – Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/GARP – Government Assisted Repatriation Programme) gefördert freiwillig ausgereist. Die Differenzierungen nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten (Staatsangehörigkeit und Herkunftsstaat können voneinander abweichen), nach Ländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 18 · 17 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl der freiwilligen Ausreisen über REAG/GARP*
Gesamt16 576
darunter:
Türkei4 412
Syrien, Arabische Republik3 685
Russische Föderation1 333
Georgien888
Irak847
Kolumbien797
Nordmazedonien477
Armenien437
Aserbaidschan410
Venezuela, Bolivarische Republik307
Albanien276
Kosovo240
Iran, Islamische Republik222
Serbien194
China129

* Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025

* Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025

Tabelle auf Seite 18 · 18 Zeilen × 2 Spalten
LandAnzahl der freiwilligen Ausreisen über REAG/GARP*
Gesamt16 576
davon:
Baden-Württemberg2 536
Bayern2 722
Berlin489
Brandenburg154
Bremen148
Hamburg319
Hessen1 188
Mecklenburg-Vorpommern209
Niedersachsen2 109
Nordrhein-Westfalen2 899
Rheinland-Pfalz721
Saarland266
Sachsen1 235
Sachsen-Anhalt589
Schleswig-Holstein455
Thüringen537

* Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025

* Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025

Tabelle auf Seite 18 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltsstatus vor der AusreiseAnzahl der freiwilligen Ausreisen über REAG/GARP*
Aufenthaltsgestattung7 302
Ausreisepflichtig6 394
befristete Aufenthaltserlaubnis2 787
Sonstiges93

* Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025

* Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025

Frage 18 Seite 19

Welche Angaben oder ungefähren Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen im Jahr 2025 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren), welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt, und welche nicht, und wie aussagekräftig sind diese Angaben mittlerweile?

Antwort

Die Antwort können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausgereiste Personen mit finanzieller Förderung der Bundesländer Staatsangehörigkeiten insgesamt15 906
darunter: 15 wichtigste Herkunftsstaaten
Türkei4 316
Syrien, Arabische Republik, Arabische Republik3 305
Russische Föderation1 315
Georgien886
Irak737
Kolumbien699
Nordmazedonien506
Armenien410
Aserbaidschan392
Kosovo349
Albanien287
Venezuela, Bolivarische Republik266
Serbien195
Iran, Islamische Republik171
Moldau, Republik164
Tabelle auf Seite 19 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausgereiste Personen mit finanzieller Förderung der Bundesländer15 906
Baden-Württemberg1 872
Bayern2 340
Berlin988
Brandenburg509
Bremen241
Hamburg694
Hessen2 731
Mecklenburg-Vorpommern124
Niedersachsen1 429
Nordrhein-Westfalen2 430
Rheinland-Pfalz488
Saarland215
Sachsen826
Sachsen-Anhalt387
Schleswig-Holstein266
Thüringen366

In der Auswertung wurden alle Speichersachverhalte des Ausländerzentralregisters (AZR) berücksichtigt, die eine Förderung auf Landes- bzw. Kommunalebene abbilden. Zu den Programmen einzelner Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen hinsichtlich des genannten Zeitraums vor. Einzelne Förderprogramme werden im AZR nicht erfasst.

Der Bundesregierung liegen über die AZR-Eintragungen hinaus keine Daten zu den Förderprogrammen der Länder vor. Aus diesem Grund ist keine Aussage hinsichtlich der Validität der Daten möglich.

Die Verantwortlichkeit der zeitnahen Datenübermittlung an das AZR obliegt der jeweils meldeverpflichteten Stelle – im Falle der Förderprogramme der Länder grundsätzlich den Ausländerbehörden in den Ländern.

Eine Addition zu den REAG/GARP-Ausreisen ist nicht vorzunehmen, da es sich hierbei teilweise um REAG/GARP ergänzende Förderungen derselben Personen handeln kann.

Frage 19 Seite 20

Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im Jahr 2025 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2025 36 177 Personen erfasst worden, die freiwillig unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist sind.

Die Aufschlüsselungen nach den 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten und den Arten der Grenze können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 15 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitenAnzahl freiwillig ausgereister Personen
türkisch8 324
syrisch4 408
albanisch1 825
russisch1 748
georgisch1 725
mazedonisch1 273
irakisch1 233
kosovarisch1 125
vietnamesisch960
kolumbianisch894
chinesisch888
indisch840
iranisch839
serbisch823
armenisch598
Tabelle auf Seite 20 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Art der GrenzeAnzahl freiwillig ausgereister Personen
Landweg291
Tabelle auf Seite 20 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Art der GrenzeAnzahl freiwillig ausgereister Personen
Luftweg35 829
Seeweg20
Postrückläufer Auslandsvertretung30
unbekannt7
Frage 20 Seite 21

Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum letzten verfügbaren Stand in Deutschland auf, und was waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?

Antwort

Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 232 067 Personen ausreisepflichtig, davon 190 974 Personen mit einer Duldung und 41 093 Personen ohne Duldung.

Bei 137 699 der insgesamt 232 067 ausreisepflichtigen Personen war ein abgelehnter Asylantrag gespeichert (davon 120 949 Personen mit einer Duldung und 16 750 Personen ohne eine Duldung).

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die vorliegende Ausreisepflicht die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein muss, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 des Gesetzes über das AZR). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen. Weitere Differenzierungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausreisepflichtige gesamt nach LandGesamtAusreisepflichtige mit DuldungAusreisepflichtige ohne Duldung
Alle Länder232 067190 97441 093
Baden-Württemberg27 96024 1593 801
Bayern25 40220 2905 112
Berlin18 10314 5273 576
Brandenburg8 5677 758809
Bremen3 9983 648350
Hamburg11 4775 9645 513
Hessen13 4059 6053 800
Mecklenburg-Vorpommern4 2883 843445
Niedersachsen23 86420 4623 402
Nordrhein-Westfalen52 47244 0608 412
Rheinland-Pfalz8 6407 0811 559
Saarland1 9211 746175
Sachsen12 52710 6331 894
Sachsen-Anhalt4 7704 097673
Schleswig-Holstein10 3369 1811 155
Thüringen4 3373 920417
Tabelle auf Seite 21, 22 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber nach LandGesamtAusreisepflichtige mit DuldungAusreisepflichtige ohne- Duldung
Alle Länder137 699120 94916 750
Baden-Württemberg17 05615 6931 363
Bayern14 67812 9221 756
Berlin10 5508 7401 810
Brandenburg5 3384 952386
Bremen1 9921 885107
Hamburg5 7962 9922 804
Hessen7 1246 0281 096
Mecklenburg-Vorpommern2 7482 479269
Niedersachsen14 94613 4081 538
Nordrhein-Westfalen29 93227 1092 823
Rheinland-Pfalz5 7155 032683
Saarland91385657
Sachsen8 6607 681979
Sachsen-Anhalt2 8982 611287
Schleswig-Holstein6 5205 952568
Thüringen2 8332 609224
Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Baden-WürttembergAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten27 960100,00 %
darunter:
Türkei3 80913,62 %
Nigeria2 4078,61 %
Irak2 2978,22 %
Afghanistan1 4065,03 %
Gambia1 3224,73 %
Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BayernAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten25 402100,00 %
darunter:
Irak2 89911,41 %
Nigeria2 59110,20 %
Türkei2 3509,25 %
Afghanistan2 0257,97 %
Ukraine1 4245,61 %
Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BerlinAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten18 103100,00 %
darunter:
Türkei2 51713,90 %
Moldau, Republik2 06711,42 %
Ungeklärt1 3567,49 %
Vietnam1 2707,02 %
Russische Föderation1 1006,08 %
Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BrandenburgAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten8 567100,00 %
darunter:
Russische Föderation2 05323,96 %
Kenia94010,97 %
Kamerun7028,19 %
Türkei6817,95 %
Afghanistan4875,68 %
Tabelle auf Seite 22, 23 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BremenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten3 998100,00 %
darunter:
Türkei56314,08 %
Albanien3298,23 %
Russische Föderation3258,13 %
Serbien2756,88 %
Ghana2095,23 %
Tabelle auf Seite 23 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in HamburgAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten11 477100,00 %
darunter:
Afghanistan1 41312,31 %
Türkei8277,21 %
Russische Föderation7276,33 %
Irak7116,19 %
Ghana7086,17 %
Tabelle auf Seite 23 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in HessenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten13 405100,00 %
darunter:
Türkei2 00014,92 %
Afghanistan1 42610,64 %
Irak8306,19 %
Iran, Islamische Republik7125,31 %
Somalia5774,30 %
Tabelle auf Seite 23 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Mecklenburg- VorpommernAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten4 288100,00 %
darunter:
Russische Föderation47110,98 %
Türkei4079,49 %
Irak3858,98 %
Syrien, Arabische Republik3187,42 %
Afghanistan2986,95 %
Tabelle auf Seite 23 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in NiedersachsenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten23 864100,00 %
darunter:
Irak2 64111,07 %
Türkei2 57910,81 %
Kolumbien1 8177,61 %
Georgien1 2935,42 %
Syrien1 1594,86 %
Tabelle auf Seite 23, 24 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Nordrhein- WestfalenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten52 472100,00 %
darunter:
Irak5 50010,48 %
Türkei4 7038,96 %
Serbien3 3846,45 %
Guinea2 5274,82 %
Syrien, Arabische Republik2 3274,43 %
Tabelle auf Seite 24 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Rheinland- PfalzAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten8 640100,00 %
darunter:
Türkei90610,49 %
Afghanistan7288,43 %
Syrien, Arabische Republik6137,09 %
Pakistan5606,48 %
Irak5516,38 %
Tabelle auf Seite 24 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in SaarlandAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten1 921100,00 %
darunter:
Syrien, Arabische Republik69336,07 %
Türkei21911,40 %
Irak975,05 %
Ukraine814,22 %
Serbien784,06 %
Tabelle auf Seite 24 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in SachsenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten12 527100,00 %
darunter:
Venezuela, Bolivarische Republik1 96315,67 %
Russische Föderation1 1699,33 %
Türkei9707,74 %
Indien8857,06 %
Irak7756,19 %
Tabelle auf Seite 24 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Sachsen- AnhaltAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten4 770100,00 %
darunter:
Indien61712,94 %
Türkei4539,50 %
Russische Föderation3807,97 %
Irak3216,73 %
Syrien, Arabische Republik2535,30 %
Tabelle auf Seite 24 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Schleswig- HolsteinAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten10 336100,00 %
darunter:
Irak1 99119,26 %
Türkei1 0099,76 %
Russische Föderation9929,60 %
Afghanistan9529,21 %
Syrien, Arabische Republik7247,00 %
Tabelle auf Seite 25 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige im Freistaat ThüringenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten4 337100,00 %
darunter:
Irak53812,40 %
Afghanistan3878,92 %
Türkei3628,35 %
Libyen3437,91 %
Russische Föderation3127,19 %
Frage 21 Seite 25

Wie viele der im Jahr 2024 bestands- oder rechtskräftig abgelehnten Asylsuchenden waren bzw. sind ausreisepflichtig (wenn ein Stichtag erforderlich ist, bitte den 31. Dezember 2024 wählen), wie viele der im Jahr 2024 bestands- oder rechtskräftig abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylsuchenden lebten zum 30. Juni 2025 bzw. zum 31. Dezember 2025 in Deutschland (bitte jeweils auch nach den Bundesländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), über welche Aufenthaltstitel verfügten sie jeweils (bitte so differenziert wie möglich darstellen und insbesondere die Kategorie „Sonstiges“ näher auflisten), und welche Angaben oder Einschätzungen können gegebenenfalls dazu gemacht werden, inwiefern es sich dabei um Personen handelte bzw. handelt, die als Asylsuchende oder als anerkannte Flüchtlinge in andere Mitgliedstaaten überstellt bzw. abgeschoben werden sollten bzw. sollen (bitte ausführen)?

Antwort

Angaben, ob Personen bereits in anderen Mitgliedstaaten als Asylsuchende registriert wurden, werden im AZR nicht erfasst und liegen der Bundesregierung daher nicht vor.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Stichtag 31. Dezember 2024

Tabelle auf Seite 25 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit im Jahr 2024 abgelehntem Asylantrag nach LandGesamt
Alle Bundesländer17 670
Baden-Württemberg1 856
Bayern2 534
Berlin1 923
Brandenburg995
Bremen160
Hamburg378
Hessen1 513
Mecklenburg-Vorpommern332
Niedersachsen1 766
Nordrhein-Westfalen2 952
Rheinland-Pfalz675
Saarland117
Sachsen1 148
Sachsen-Anhalt350
Schleswig-Holstein565
Thüringen406
Tabelle auf Seite 26 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit im Jahr 2024 abgelehntem Asylantrag Staatsangehörigkeiten insgesamt17 670
darunter: 15 wichtigste Herkunftsstaaten
Türkei2 163
Afghanistan2 068
Irak1 311
Georgien984
Russische Föderation677
Moldau, Republik616
Syrien, Arabische Republik610
Nigeria561
Tunesien537
Serbien507
Nordmazedonien488
Algerien451
Indien395
Iran, Islamische Republik372
Albanien326
Tabelle auf Seite 26, 27 · 44 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltstitel/-status17 670
Altfall - Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt, noch nicht unanfechtbar1
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt (ab 01 07 2014)39
Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gestellt4
Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt4
Aufenthaltsgestattung68
Aufenthaltskarte nach § 5 AbSatz 1 FreizügG/EU (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern)1
Aufenthaltstitel erloschen3
Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen2
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender nach § 63a AsylG2 292
Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG159
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Abs. 1-5,7 AufenthG erteilt1 553
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58 Abs 1a AufenthG44
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen1 291
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen83
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Gründen4 104
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO13
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO1
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO5
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG2
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags601
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen639
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)129
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)11
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)6
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 6 S. 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)1
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)3
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a)2
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)1
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente4 515
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG4
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG404
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG8
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthG (Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)4
Duldung nach § 60b Abs. 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)1 050
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (Altfall)6
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (unanfechtbar)3
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (zugestellt am)7
kein Aufenthaltsrecht601
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder)1
nach § 16b Abs. 1 AufenthG (Studium)2
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) gewährt1
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe)1
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)1

Stichtag 30. Juni 2025

Tabelle auf Seite 27, 28 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit im Jahr 2024 abgelehntem Asylantrag nach LandGesamt
Alle Bundesländer21 729
Baden-Württemberg2 772
Bayern2 826
Berlin2 211
Brandenburg1 156
Bremen283
Hamburg469
Hessen1 606
Mecklenburg-Vorpommern395
Niedersachsen2 156
Nordrhein-Westfalen3 884
Rheinland-Pfalz983
Saarland111
Sachsen1 305
Sachsen-Anhalt366
Schleswig-Holstein725
Thüringen481
Tabelle auf Seite 28 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit im Jahr 2024 abgelehntem Asylantrag21 729
darunter: 15 wichtigste Herkunftsstaaten
Türkei3 357
Afghanistan1 741
Irak1 728
Georgien1 184
Russische Föderation915
Syrien, Arabische Republik730
Nigeria703
Tunesien581
Moldau, Republik559
Algerien551
Indien531
Serbien513
Kolumbien493
Iran, Islamische Republik485
Nordmazedonien474
Tabelle auf Seite 28, 29, 30 · 45 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltstitel/-status21 729
Altfall - Aufenthaltstitel widerrufen1
Altfall – Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt, noch nicht unanfechtbar1
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt (ab 01.07.2014)79
Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG5
Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt8
Aufenthaltsgestattung64
Aufenthaltstitel erloschen2
Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen3
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender nach § 63a AsylG1 626
Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG266
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Abs. 1-5,7 AufenthG1 163
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58 Abs. 1a AufenthG48
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen2 269
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen143
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Gründen5 441
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO13
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO2
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO9
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG5
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags378
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen811
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)251
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)18
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)19
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 6 S. 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)1
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)8
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)1
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a)12
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente6.128
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG6
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG556
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG11
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthG (Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)13
Duldung nach § 60b Abs. 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)1 914
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (Altfall)4
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (unanfechtbar)4
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (zugestellt am)18
Fiktionsbescheinigung eingezogen1
Fiktionsbescheinigung erloschen1
kein Aufenthaltsrecht421
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (GfK) gewährt2
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) gewährt1
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe)1
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)1

Stichtag 31. Dezember 2025

Tabelle auf Seite 30 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit im Jahr 2024 abgelehntem Asylantrag nach LandGesamt
Alle Bundesländer22 007
Baden-Württemberg2 654
Bayern2 570
Berlin2 051
Brandenburg1 158
Bremen309
Hamburg425
Hessen1 433
Mecklenburg-Vorpommern518
Niedersachsen2 311
Nordrhein-Westfalen4 162
Rheinland-Pfalz1 219
Saarland102
Sachsen1 450
Sachsen-Anhalt345
Schleswig-Holstein811
Thüringen489
Tabelle auf Seite 30 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit im Jahr 2024 abgelehntem Asylantrag Staatsangehörigkeiten insgesamt22 007
darunter: 15 wichtigste Herkunftsstaaten
Türkei4 213
Irak1 767
Afghanistan1 321
Georgien1 000
Russische Föderation959
Syrien, Arabische Republik753
Nigeria709
Kolumbien600
Indien531
Tunesien531
Iran, Islamische Republik496
Algerien468
Guinea431
Moldau, Republik430
Serbien419
Tabelle auf Seite 30, 31, 32 · 44 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltstitel/-status22 007
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt (ab 1. Juli 2014)56
Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gestellt2
Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt9
Aufenthaltsgestattung32
Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 1 FreizügG/EU (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern)1
Aufenthaltstitel erloschen4
Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen3
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender nach § 63a AsylG1 192
Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG247
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Abs. 1-5,7 AufenthG664
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58 Abs. 1a AufenthG39
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen2 767
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen151
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Gründen5 677
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO10
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO1
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO9
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG3
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags253
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen692
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)443
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)42
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)51
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 6 S. 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)3
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)12
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 2 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, minderjährige ledige Kinder)1
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)3
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a)12
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente6.321
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG3
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG670
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG18
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthG (Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)13
Duldung nach § 60b Abs. 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)2 279
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (Altfall)4
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (unanfechtbar)4
Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt (zugestellt am)23
Fiktionsbescheinigung eingezogen1
Fiktionsbescheinigung erloschen1
kein Aufenthaltsrecht288
nach § 18 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (Altfall - qualifizierte Beschäftigung nach Rechtsverordnung)1
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (GfK) gewährt1
Nach § 25 Abs. 2 subsidiärer Schutz1