Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2025

Drucksache 21/4441Antwortauf die Kleine Anfrage 21/415327.02.2026205 Seiten14 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere Sicherheit5 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Die regelmäßig durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung dokumentiert entsprechende Einstellungsmuster in der deutschen Gesellschaft. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten (Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bp b.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlichkeit-als-r echtsextremes-einfallstor).

Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich in einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime sowie in Anschlägen auf Moscheen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Stellen dokumentieren kontinuierlich entsprechende Vorfälle. Seit Januar 2017 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema „Hasskriminalität“ um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10322).

Die jüngsten Entwicklungen zeigen eine besorgniserregende Tendenz: Das Bundeskriminalamt registrierte für die ersten fünf Monate 2025 bereits 376 islamfeindliche Straftaten. Das zivilgesellschaftliche Lagebild von CLAIM dokumentierte für 2024 insgesamt 3 080 antimuslimische Vorfälle, das sind mehr als acht Fälle täglich. Das Bundeskriminalamt (BKA) nennt im Vergleich dazu 1 848 Fälle (Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM; www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pres semitteilung-alarmierende-jahresbilanz-antimuslimischer-uebergriffe-und-disk riminierungen-in-deutschland-2024-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-meh r-als-8-faelle-jeden-tag/, PMK-2024 Übersicht | BMI; www.bmi.bund.de/Shar edDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-202 4-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Die Überwachung der Quartalsentwicklung ist entscheidend für die Bewertung aktueller Trends.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet.

Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind. Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen (insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/gesellschaftliche Ereignisse) ergeben. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen.

Die Fallzahlen aus dem Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen. Der Stichtag der genannten Zahlen ist der 31. Dezember 2025.

Frage 1 Seite 2

Welche und wie viele islamfeindliche oder muslimfeindliche Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Aufmärsche, Mahnwachen) einschließlich Proteste gegen Moscheenbauprojekte oder gegen eine angeblich drohende „Islamisierung“ fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 statt (bitte alle Veranstaltungen mit mindestens zehn Teilnehmenden sowie alle Veranstaltungen mit explizit islamfeindlicher Programmatik unabhängig von der Teilnehmerzahl angeben (jeweils mit Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass, Thema und Veranstalter aufschlüsseln), und wenn keine Veranstaltungen bekannt sind, welche Bundes- oder Landesbehörden sind für die Erfassung derartiger Veranstaltungen zuständig, und erfolgt diese Erfassung systematisch)?

Antwort

Die Beantwortung der Frage umfasst solche Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an der Veranstaltung teilnehmenden Rechtsextremisten von der genannten Gesamtzahl der Teilnehmer abweichen kann.

Der Bundesregierung ist im vierten Quartal 2025 die nachfolgend genannte, von Rechtsextremisten durchgeführte oder von Rechtsextremisten dominierte Kundgebung im Sinne der Fragestellung bekannt geworden.

Tabelle auf Seite 2 · 1 Zeilen × 6 Spalten
DatumLandOrtVeranstalterMottoTeilnehmende
14. November 2025SNDresdenFreie Sachsen„Islamisten raus!“ca. 300
Frage 2 Seite 3

Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierten Straftaten wurden im vierten Quartal 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte mit Tattag, Tatort, Bundesland, Delikt, Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen und Anzahl der Opfer aufschlüsseln sowie das Angriffsziel Moschee einzeln ausweisen)?

Antwort

Eine Auswertung zu der Motivation „muslimfeindlich“ ist nicht möglich, da dieser Begriff keinen recherchierbaren Katalogwert im Rahmen des KPMD-PMK darstellt. Auch in diesen Fällen wird das Unterthemenfeld (UTF) „Islamfeindlich“ vergeben.

Bei dem Angriffsziel „Moschee“ (Stätte der Religionsausübung) in der Fallzahlenanwendung des BKA handelt es sich um einen bundesweiten Katalogwert des KPMD-PMK.

Angriffsziel einer politisch motivierten Straftat ist das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund einer festgestellten oder sich aus Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder (unter Beachtung der verletzten Rechtsnormen) inhaltlich gezielt angegriffen wird.

Dem BKA wurden im vierten Quartal 2025 mit Stichtag: 31. Dezember 2025 insgesamt 164 Fälle mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ gemeldet.

Sieben Straftaten wurden aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Moschee“ begangen. Eine Übersicht der Fälle befindet sich in Anlage 1.*

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak

PDF-Seiten 9–24 (16 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 3

3Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2025 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation

3aleicht verletzt,

3bschwer verletzt,

3cgetötet (bitte mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Phänomenbereich aufschlüsseln)?

Antwort

Im vierten Quartal 2025 mit Stichtag: 31. Dezember 2025 wurden insgesamt acht Personen bei Delikten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ als leicht verletzt gemeldet. Eine Person wurde als schwer verletzt gemeldet. Es gab keine Todesopfer. Die Aufschlüsselung der Fälle befindet sich in Anlage 2.*

AnlageAnlage 2 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat

PDF-Seiten 25–28 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 3

Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei islamfeindlichen Straftaten im vierten Quartal 2025 (bitte mit Tatdatum, Tatort, Schadenshöhe, Delikt und Bundesland aufschlüsseln), und wenn keine Angaben vorliegen, wird der materielle Schaden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) erfasst, wenn ja, warum können diese Daten nicht bereitgestellt werden, und wenn nein, plant die Bundesregierung, die Erfassung materieller Schäden bei islamfeindlichen Straftaten zu verbessern?

Antwort

Zu den materiellen Schäden durch islamfeindliche Straftaten liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. Im Rahmen der Fallzahlenerhebung der PMK ergibt sich aktuell keine Notwendigkeit zur separaten Erhebung von materiellen Schadensfällen. Eine zukünftige Erfassung ist nicht geplant.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c Seite 4

5Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025

5aermittelt,

5bfestgenommen,

5cgegen wie viele wurden Haftbefehle erlassen (bitte jeweils mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Phänomenbereich aufschlüsseln)?

Antwort

Eine konkrete Beantwortung zu Tatverdächtigen aktiv laufender strafrechtlicher Ermittlungen unter Nennung von Tatdatum, Tatort, Land, Delikt und Phänomenbereich erfolgt von Seiten der Bundesregierung nicht. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Die gewünschte Auskunft würde weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.

Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder (Aufschlüsselung nach Bundesländern), kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskunft erteilen.

Die Frage wird deshalb in bereits zuletzt zugelieferter Form beantwortet.

Zu den für das vierte Quartal 2025 mit Stichtag: 31. Dezember 2025) erfassten 164 politisch motivierten Straftaten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ wurden bislang 85 Tatverdächtige ermittelt. Es wurde eine Person festgenommen und kein Haftbefehl erlassen.

Die entsprechenden Fallzahlen können der Anlage 3 entnommen werden.* Die Fallzahlen der Tabelle enthalten auch die Geschlechter der Tatverdächtigen sowie die Gesamtzahlen zum Jahr 2025 zur Teilbeantwortung von Frage 11.

AnlageAnlage 3 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat

PDF-Seiten 29–35 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 + 7 + 8 Seite 5

6Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Delikt und Phänomenbereich aufschlüsseln), und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wann wird die Hate-Crime-Statistik für das vierte Quartal 2025 verfügbar sein, und plant die Bundesregierung Maßnahmen zur zeitnaheren Erfassung?

7In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen wegen islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Einstellungsgrund und Phänomenbereich aufschlüsseln), und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, erfasst die Hate-Crime-Statistik Einstellungsgründe nach der Strafprozessordnung (stopp), und wann werden diese Daten verfügbar sein?

8Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Delikt, Phänomenbereich sowie Art der Strafe aufschlüsseln), und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wann werden Verurteilungsdaten der Hate-Crime-Statistik für das vierte Quartal 2025 verfügbar sein, und welche Detailinformationen werden erfasst?

Antwort

Die Fragen 6, 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen noch keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Die HateCrime-Statistik (HCr-Statistik) erfasst als Tatmotivation auch islamfeindliche Straftaten und erhebt die Verfahrenserledigung und die Verurteilungen nach verhängter Sanktion.

Die HCr-Statistik wird nicht quartalsweise, sondern jährlich erhoben und zusammen mit dem Erhebungsbogen und der Anleitung für das betreffende Berichtsjahr auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz mit der Möglichkeit des kostenlosen Downloads veröffentlicht (www.bundesjustizamt.de/DE/Servic e/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument226620).

Aktuell liegt die HCr-Statistik bis zum Berichtsjahr 2023 vor. Es ist geplant, die HCr-Statistik für das Berichtsjahr 2024 kurzfristig ohne die noch fehlenden Daten aus einem Land zu veröffentlichen.

Die von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistiken der Strafrechtspflege erfassen das Kriterium islamfeindliche Straftaten nicht. Dort erfolgt die Differenzierung auf der Basis der Gesetzesgliederung und Paragraphen. Tatmotivation und andere kriminologische Kriterien werden nicht erfasst.

Frage 9 Seite 5

Welche gezielten bundesweiten oder länderübergreifenden polizeilichen Maßnahmen (z. B. Durchsuchungen, Festnahmeaktionen, Observierungen, Ermittlungsgruppen) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2025 mit welchem Ergebnis gegeben (bitte Datum, Bundesländer, Anzahl der Durchsuchungen, Festnahmen und sichergestellte Gegenstände angeben), und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, erfasst das Bundeskriminalamt systematisch, ob Landeskriminalämter koordinierte Maßnahmen gegen islamfeindliche Strukturen durchführen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es wird an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder verwiesen.

Frage 10 Seite 6

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste, zweite und dritte Quartal 2025 sowie für das gesamte Jahr 2024 gegeben?

Antwort

Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge liefert insofern kein belastbares Ergebnis im Sinne der Fragestellung.

Die Fallzahlenanwendung des BKA ist eine dynamische Datenbank, der Veränderungen immanent sind. Die Reproduktion von Fallzahlen ergibt sich durch die Verwendung entsprechender Stichtage. Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge liefert insofern kein belastbares Ergebnis im Sinne der Fragestellung. Da in dieser Datenbank Fälle auch gelöscht werden können, wird der angefragte prozentuale Vergleich nicht als zielfördernd im Sinne der Fragestellung erachtet und folglich nicht beauskunftet.

Aus diesem Grund werden nachstehend sämtliche für das erste, zweite und dritte Quartal 2025 sowie für 2024 gemeldeten Delikte des UTF „Islamfeindlich“ aufgeführt. Stichtag der Abfragen ist jeweils der 31. Dezember 2025.

• Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 20 Personen bei Delikten mit dem UTF „Islamfeindlich“ als verletzt gemeldet. Alle Personen wurden leicht verletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Es wurden bislang 327 Tatverdächtige ermittelt, davon wurden zwei Personen festgenommen.

• Im zweiten Quartal 2025 wurden insgesamt 14 Personen bei Delikten mit dem UTF „Islamfeindlich“ als verletzt gemeldet. Alle Personen wurden leicht verletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Es wurden bislang 257 Tatverdächtige ermittelt, davon wurden zwei Personen festgenommen.

• Im dritten Quartal 2025 wurden insgesamt 20 Personen bei Delikten mit dem UTF „Islamfeindlich“ als verletzt gemeldet. Eine Person schwer-, 19 leichtverletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Im dritten Quartal 2025 wurden bislang 228 Tatverdächtige ermittelt, davon wurden zwei Personen festgenommen.

• Im Jahr 2024 wurden insgesamt 80 Personen bei Delikten mit dem UTF „Islamfeindlich“ als verletzt gemeldet. Fünf Personen schwer-, 75 leichtverletzt. Es wurden keine Todesopfer gemeldet.

Im Jahr 2024 wurden bislang 1.308 Tatverdächtige ermittelt, davon wurden neun Personen festgenommen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.

Frage 10a Seite 6

Wie viele Fälle wurden für jedes Quartal 2025 (erstes, zweites, drittes Quartal) nach dem jeweiligen ursprünglichen Stichtag nachgemeldet, und wie hoch ist die prozentuale Veränderung gegenüber der Erstmeldung?

Antwort

Es wird davon ausgegangen, dass mit der Formulierung „jeweiligen ursprünglichen Stichtag“ die Zahlen zu den angefragten Quartalen mit dem Stichtag 30. September 2025 der letzten Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2152 gemeint ist. Nachstehend können entsprechende Fallzahlen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Tatzeit: 1. Quartal 2025, UTF Islamfeindlich, Stichtag 30. September 2025
Summe
Gesamtsumme469
Tatzeit: 2. Quartal 2025, UTF Islamfeindlich, Stichtag 30. September 2025
Summe
Gesamtsumme316
Tatzeit: 3. Quartal 2025, UTF Islamfeindlich, Stichtag 30. September 2025
Summe
Gesamtsumme145
Frage 10b Seite 7

Wie hoch ist die finale Gesamtfallzahl für das Jahr 2024 zum aktuellen Stichtag (bitte nach Quartalen (erstes Quartal bis viertes Quartal) sowie nach nicht zuordenbaren Fällen aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird nach der „finalen Gesamtzahl für das Jahr 2024“ gefragt. Um im Sinne der Kleinen Anfrage zu antworten, wird davon ausgegangen, dass hiermit die Gesamtzahl der Fallzahlen im UTF „Islamfeindlich“ für das Jahr 2024 gemeint ist. Zusätzlich wird von „nicht zuordenbaren Fällen“ gesprochen. Es wird angenommen, dass hiermit die Fallzahlen des Phänomenbereichs (PHB) PMK -Sonstige Zuordnung- gemeint sind. Es wird an dieser Stelle nochmals unterstrichen, dass alle politisch motivierten Straftaten einem Phänomenbereich zugeordnet werden können.

• Für das Jahr 2024 wurde insgesamt 2.065 Fälle mit dem UTF „Islamfeindlich“ gemeldet, davon sind 149 Fälle im PHB PMK -Sonstige Zuordnungverordnet.

• Für das erste Quartal 2024 wurde insgesamt 425 Fälle mit dem UTF „Islamfeindlich“ gemeldet, davon sind 27 Fälle im PHB PMK -Sonstige Zuordnung- verordnet.

• Für das zweite Quartal 2024 wurde insgesamt 659 Fälle mit dem UTF „Islamfeindlich“ gemeldet, davon sind 54 Fälle im PHB PMK -Sonstige Zuordnung- verordnet.

• Für das dritte Quartal 2024 wurde insgesamt 583 Fälle mit dem UTF „Islamfeindlich“ gemeldet, davon sind 41 Fälle im PHB PMK -Sonstige Zuordnung- verordnet.

• Für das vierte Quartal 2024 wurde insgesamt 398 Fälle mit dem UTF „Islamfeindlich“ gemeldet, davon sind 27 Fälle im PHB PMK -Sonstige Zuordnung- verordnet.

Frage 10c Seite 7

Aus welchen Gründen können Fälle nicht einem konkreten Quartal zugeordnet werden, und wie viele solcher Fälle gibt es für 2024?

Antwort

Jeder angelieferte Fall im KPMD-PMK muss zwingend eine Tatzeit enthalten. Somit ist jeder im KPMD-PMK enthaltene Fall einem Quartal zuzuordnen.

Frage 10d Seite 7

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Reduzierung der Nachmeldungsquote und zur Verbesserung der zeitnahen Datenerfassung?

Antwort

Die Kommission Staatsschutz ruft alle Beteiligten Stellen des KPMD-PMK zu einer zeitnahen Erfassung der ihnen bekanntgewordenen politisch motivierten Straftaten auf. Dies ist weiter auch in den Richtlinien des KPMD-PMK unter Punkt 3.3.1 verankert. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass den Strafverfolgungsbehörden nicht jede Straftat bereits bei der Begehung bekannt ist. Es ist davon auszugehen, dass Straftäter gezielt eine Verschleierung ihrer kriminellen Tätigkeiten anstreben. Eine verzögerte Erfassung kann folglich auch mit einer noch ausstehenden Erhellung des bestehenden Dunkelfelds politischer Straftaten zusammenhängen.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c Seite 8

11Wie viele islamfeindliche Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) gab es im vierten Quartal 2025 sowie ganzjährig 2025 bundesweit (bitte einzelfallbezogen mit Tattag, Tatort, Postleitzahl, Bundesland, Delikt, Phänomenbereich, Anzahl und Geschlecht der Tatverdächtigen, Anzahl der Opfer sowie Kennzeichnung von Moscheenangriffen aufschlüsseln), bitte zusätzlich angeben, ob sich die Tat im Offline- oder Onlinebereich abgespielt hat, und wenn einzelne dieser Angaben nicht bereitgestellt werden können,

11awerden diese Daten im KPMD-PMK erfasst?

11bWenn ja, aus welchen Gründen können sie nicht weitergegeben werden?

11cWenn nein, plant die Bundesregierung, die Erfassung zu erweitern?

Antwort

Für das vierte Quartal 2025 wurden 166 Fälle mit dem UTF „Islamfeindlich“ gemeldet, für das gesamte Jahr 2025 sind mit Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 1.543 Fälle erfasst. Die Fälle sind der Anlage 4 zu entnehmen.*

Für das 4. Quartal 2025 wurden zehn Fälle mit dem UTF „Islamfeindlich“ und dem UAZ „Moschee“ gemeldet, für das gesamte Jahr 2025 sind mit Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 53 Fälle erfasst. Die Fälle sind der Anlage 5 zu entnehmen.*

Im Übrigen wird auch auf die Beantwortung zu Frage 5 sowie Anlage 3 verwiesen.

AnlageAnlage 4 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak

PDF-Seiten 36–198 (163 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 5 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ferat Koçak

PDF-Seiten 199–205 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 12 Seite 8

In welchen zurückliegenden Fällen, die ausweislich der Beantwortung vorangegangener Kleiner Anfragen der Fragesteller einem PMK-Phänomenbereich zugeordnet worden waren, ergaben sich zwischenzeitlich welche geänderten Einschätzungen bezüglich der PMK-Zuordnung?

Antwort

Die Bundesregierung pflegt keinen Nachhalt über Nachtragsmeldungen. Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 10.