Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Integrationskurse umfassen 500 Unterrichtseinheiten Deutschunterricht und 100 Einheiten „Orientierungskurs“. Sie dauern in der Regel neun Monate. 2023 begannen 360 000 Personen einen Integrationskurs. Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor, es wird aber mit einer ähnlich hohen Zahl gerechnet. Für 2025 rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit etwa 326 000 Teilnehmenden. Verschiedene Studien zeigen, dass Integrationskurse Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten dabei unterstützen, Deutsch zu lernen und sich in Deutschland zurechtzufinden. Ferner verbessern sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weshalb sie vielen als Erfolgsgeschichte gelten (https://mediendienst-integration.de/artikel/wie-geht-es-mit-den-integratio nskursen-weiter.html).
Dennoch muss um die Finanzierung der Integrationskurse immer wieder gerungen werden. In früheren Jahren wurden die Mittel häufig im Haushaltsentwurf zunächst niedrig angesetzt, in der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss aber noch aufgestockt. Für das Jahr 2025 existiert wegen des Bruchs der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und der vorgezogenen Neuwahl noch kein finaler Haushalt. Aktuell stehen im Haushalt für das laufende Jahr für die Integrationskurse 763 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2024 wurden für die Kurse noch rund 1,2 Mrd. Euro ausgegeben, bei einer ähnlichen Teilnehmendenzahl. Die Kürzungen wirken sich bereits praktisch aus: Am 7. Dezember 2024 ist die fünfte Änderung der Integrationskursverordnung in Kraft getreten. Seitdem ist die Möglichkeit, Unterrichtseinheiten zu wiederholen, nur noch für Teilnehmende in Alphabetisierungskursen und Kursen mit „besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf“ vorgesehen. Zudem wurden spezielle Kurse für Jugendliche, Eltern und Frauen gestrichen. Auch bei den Berufssprachkursen, die über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert werden, wird gekürzt (ebd.).
Das hat nicht nur negative Folgen für Kursteilnehmende, sondern auch für die Träger der Kurse, die im Fall von Kürzungen von Insolvenzen bedroht sind sowie die Lehrkräfte, die überwiegend in prekärer Solo-Selbstständigkeit tätig sind und nun um ihre Aufträge fürchten (www.fr.de/politik/bundesregierung-i ntegrationskurse-vor-dem-aus-lindner-kuerzungen-migration-asyl-ampel-9336 7768.html). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert, dass auch unabhängig von den aktuellen Kürzungen die Mittel für die Integrationskurse nicht für eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte ausreichten. Diese würden meist weniger als 2 000 Euro netto monatlich verdienen. Die GEW fordert, dass die Lehrkräfte fest angestellt und tariflich bezahlt werden müssen. In einem gemeinsamen Papier mit Trägern und Verbänden warnt die GEW ferner davor, die bestehenden Strukturen abzubauen. Sei das System einmal „heruntergefahren“, ließen sich die Strukturen nicht ohne Weiteres reaktivieren (www.gew.de/aktuelles/detailseite/kuerzungen-mit-folgen).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Spezielle Integrationskurse umfassen 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs. Zudem gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die Möglichkeit zur Teilnahme an Intensivkursen im Umfang von 400 Stunden Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs.
Wie viele Personen haben 2024 und im bisherigen Jahr 2025 einen Integrationskurs begonnen (bitte nach Jahren und auch nach Trägern aufschlüsseln)?
Im Gesamtjahr 2024 haben insgesamt 363 466 Personen mit einem Integrationskurs begonnen. Im laufenden Jahr 2025 haben bis zum 30. April 2025 122 800 Personen einen Integrationskurs begonnen. Eine Aufschlüsselung der Kurseintritte auf die rund 1 600 Integrationskursträger erfolgt aus folgenden Gründen nicht: Bei kleineren Trägern oder speziellen Kursarten könnten Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein. Die konkrete Zahl der Kursteilnehmenden je Träger kann zudem Rückschlüsse auf Marktanteile, Auftragsvolumen und wirtschaftliche Kennzahlen ermöglichen und wird auch zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse nicht veröffentlicht. In den regelmäßig veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistiken wird eine Aufschlüsselung zusammengefasst nach Trägergruppen vorgenommen. Die Statistik für das Gesamtjahr 2024 wird gerade erstellt und in Kürze auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht. Die Statistiken der vergangenen Zeiträume sind hier verfügbar: www.bamf.de/DE/Themen/Statisti k/Integrationskurszahlen/integrationskurs zahlen-node.html.
Eine Auflistung der aktuell zugelassenen Integrationskursträger kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Inte gration/Integrationskurse/Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenenkurstraeger-xlsx.html.
Welche waren die 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die 2024 und im bisherigen Jahr 2025 einen Integrationskurs begonnen haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2024 und 2025 (bis 30. April 2025) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Reihenfolge absteigend nach Zahl der Kursteilnehmenden).
| 2024 | bis 30.04.2025 |
|---|---|
| Ukraine | Ukraine |
| Syrien | Syrien |
| Afghanistan | Afghanistan |
| Türkei | Türkei |
| Irak | Rumänien |
| Iran | Irak |
| Rumänien | Iran |
| Russische Föderation | Indien |
| Indien | Kosovo |
| Bulgarien | Bulgarien |
| Kosovo | Russische Föderation |
| Polen | Polen |
| Somalia | Albanien |
| Albanien | Somalia |
| Pakistan | Pakistan |
Wie viele Eintritte in Berufssprachkurse gab es 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Jahren und auch nach Trägern aufschlüsseln)?
Im Jahr 2024 wurden 190 547 Kurseintritte verzeichnet (konsolidierte Jahresstatistik (Stand: 21. März 2025)). Im Jahr 2025 wurden bis zum 30. April 2025 34 270 Kurseintritte verzeichnet (Datenstand: 9. Mai 2025). Eine Aufschlüsselung der Kurseintritte auf die rund 1 200 Berufssprachkursträger erfolgt aus folgenden Gründen nicht: Bei kleineren Trägern oder speziellen Kursarten könnten Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein. Die konkrete Zahl der Kursteilnehmenden je Träger kann zudem Rückschlüsse auf Marktanteile, Auftragsvolumen und wirtschaftliche Kennzahlen ermöglichen und wird auch zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse nicht veröffentlicht. Eine Auflistung der aktuell zugelassenen Träger findet sich unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlag en/DE/Integration/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Rechtsgrundlagen/listeberechtigte-traeger.html.
Im Bereich Berufssprachkurse wird keine Auswertung nach Trägerarten vorgenommen.
Welche waren die 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die 2024 und im bisherigen Jahr 2025 Berufssprachkurse begonnen haben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Kursteilnehmenden in Berufssprachkursen in den Jahren 2024 und 2025 (bis 30. April 2025) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Reihenfolge absteigend nach Zahl der Kursteilnehmenden).
| 2024 | 2025 |
|---|---|
| Ukraine | Ukraine |
| Syrien | Syrien |
| Afghanistan | Afghanistan |
| Deutschland | Deutschland |
| Türkei | Türkei |
| Iran | Iran |
| Irak | Indien |
| Russische Föderation | Vietnam |
| Indien | Russische Föderation |
| Rumänien | Rumänien |
| Vietnam | Irak |
| Polen | Marokko |
| Marokko | Polen |
| Bulgarien | Kamerun |
| China | Bulgarien |
Wie viele Teilnehmende, die im Deutsch-Test für Zuwanderer nicht das Sprachniveau B1 erreicht haben, wurden 2023, 2024 und im bisherigen Jahr 2025 zur einmaligen Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten des Sprachkurses zugelassen (bitte nach Jahren differenzieren)?
Soweit im Rahmen der ersten Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nicht erreicht wurde, konnten Teilnehmende aller Kursarten in den Jahren 2023 und 2024 auf Antrag zu einer Kurswiederholung im Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten zugelassen werden. Mit Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 7. Dezember 2024 ist eine Wiederholung von maximal 300 Unterrichtseinheiten nur noch für Teilnehmende an einem Alphabetisierungskurs oder an einem Kurs mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf möglich.
Im Rahmen der Alphabetisierungskurse sieht zudem die curriculare Zielsetzung das Sprachniveau A2 als realistisch zu erreichendes Ziel nach 1 200 Unterrichtseinheiten vor. Die 300 Unterrichtseinheiten, die Teilnehmende als „Kurswiederholer“ in Anspruch nehmen können, werden hierbei bereits eingeschlossen und stellen inhaltlich keine Wiederholung dar. Zwar ist in der verfahrenstechnischen Umsetzung eine „Wiederholerzulassung“ vom BAMF zu erteilen, allerdings ist bei Alphabetisierungskursteilnehmenden zuvor keine erfolglose Teilnahme am Deutschtest für Zuwanderer erforderlich (§ 5 Absatz 5 Satz 3 der Integrationskursverordnung a. F. bzw. § 13 Absatz 1 Satz 5 der Integrationskursverordnung).
Die Anzahl der Teilnehmenden, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (Stand: 30. April 2025) für die Wiederholung von maximal 300 Unterrichtseinheiten berechtigt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen
nur Wiederholerzulassungen
in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025
2023 und 2024: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 18. Mai 2025
| Jahr | Anzahl der Personen mit Wiederholerzulassung |
|---|---|
| 2023 | 103 890 |
| 2024 | 114 334 |
| 01.01.2025 bis 30.04.2025 | 9 038 |
Wie viele von ihnen haben in den genannten Zeiträumen (bitte nach Jahren differenzieren) an einem Wiederholungskurs teilgenommen?
Wird das zusätzliche Stundenkontingent gewährt, so kann dies beliebig eingesetzt werden. Dies muss nicht zwingend in einem Kurs speziell für Wiederholende geschehen. Es ist auch eine Um- oder Rückstufung in ein passendes Modul eines anderen laufenden Kurses möglich. Die folgenden Zahlen beziehen sich auf beide Varianten.
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmenden, die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (Stand: 30. April 2025) im Rahmen eines Wiederholungsverfahrens an einem Integrationskurs(abschnitt) teilnehmen oder teilgenommen haben, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Abgestellt wird hierbei auf das Jahr des Kurs(modul)eintritts, nicht das Jahr der Erteilung der Wiederholerzulassung.
Anzahl der neuen Kurswiederholenden
in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025
2023 und 2024: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar 2025 bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 18. Mai 2025
| Jahr | Anzahl der Kurswiederholenden |
|---|---|
| 2023 | 65 894 |
| 2024 | 103 715 |
| 01.01.2025 bis 30.04.2025 | 21 473 |
Kann die Bundesregierung quantitativ angeben, welchen Anteil Wiederholungskursteilnehmende an allen Teilnehmenden von Integrationskursen ausmachen, und wenn ja, wie lautet diese Zahl für die Jahre 2023, 2024 und das bisherige Jahr 2025?
Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Darstellung des Anteils nicht möglich ist, da Kursteilnehmende im selben Jahr sowohl im Erst- als auch im Wiederholungsverfahren am Integrationskurs teilgenommen haben können.
Wie viele Berechtigungen bzw. Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme wurden 2023, 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 ausgesprochen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Anzahl der Teilnahmeberechtigungen der 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten der Jahre 2023, 2024 und 2025 (Stand: 30. April 2025) kann den Tabellen in der Anlage 1 entnommen werden.* Maßgebend sind die 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten der neuen Teilnahmeberechtigungen und Teilnahmeverpflichtungen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025.
PDF-Seiten 12–17 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Personen warten aktuell auf einen Platz in einem Integrationskurs?
Die Frage, wie viele Personen „aktuell warten“ lässt sich aufgrund des dynamischen Geschehens – jeden Tag melden sich tausende Teilnehmende neu an, während wiederum andere mit einem Kurs beginnen – nicht präzise beantworten. Für eine Annäherung kann in Form einer „Momentaufnahme“ dargestellt werden, wie viele Personen zu einem Stichtag zu einem Integrationskurs angemeldet waren, der noch nicht begonnen hatte (berücksichtigt werden Personen mit einer Teilnahmeberechtigung bis max. ein Jahr vor dem Stichtag). Dies waren am 18. Mai 2025 85 979 Personen. Da es sich um einen Annäherungswert handelt, warten nicht alle diese Personen im wörtlichen Sinne auf einen Kursbeginn. Darin enthalten sind auch Personen, die sich am Stichtag selbst angemeldet haben. Zudem könnten Personen aus unterschiedlichen individuellen Gründen einen Kurs nicht antreten, obwohl ein Kursangebot gegeben wäre.
Wie viele Plätze in Integrationskursen melden die Träger aktuell für die nächsten zwölf Wochen, und wie viele davon sind bereits gebucht?
Mit Stand zum 18. Mai 2025 meldeten die Kursträger ein Kursangebot von 73 262 Kursplätzen, davon 20 542 gebuchte Kursplätze.
Wie lauteten die Zahlen zu den Fragen 6 und 7 jeweils zu den Stichtagen 31. Dezember 2024, 30. Juni 2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni 2023?
Die Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen der 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten zu den Stichtagen 31. Dezember 2024, 30. Juni 2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni 2023 kann den Tabellen in der Anlage 1 entnommen werden (entsprechend Frage 6).*
Die Anzahl der Personen, die zu den Stichtagen 31. Dezember 2024, 30. Juni 2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni 2023 zu einem Integrationskurs angemeldet waren, der noch nicht begonnen hatte, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (entsprechend Frage 7).
Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen
mit Anmeldung bei einem Kursträger im Zeitraum von einem bzw. zwei Jahr(en) vor dem jeweiligen Stichtag und ohne Kursbeginn zum jeweiligen Stichtag
31. Dezember 2024, 30. Juni 2024, 31. Dezember 2023 und 30. Juni 2023: konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2025
18. Mai 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 18. Mai 2025
Ohne Kurswiederholende
| Stichtag | Anzahl der Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen |
|---|---|
| 30.06.2023 | 156 105 |
| 31.12.2023 | 143 150 |
| 30.06.2024 | 132 885 |
| 31.12.2024 | 115 837 |
| 18.05.2025 | 85 979 |
10Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass – abhängig davon, welche Beschlüsse zum Haushalt 2025 im Deutschen Bundestag noch getroffen werden – im Laufe des Jahres 2025 keine neuen Integrationskurse mehr beginnen können, wenn die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 763 Mio. Euro nicht aufgestockt werden und in der Folge ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Mittel mehr für neue Kurse zur Verfügung stehen (mediendienst-integration.de/artikel/wie-geht-es-mit-den-i ntegrationskursen-weiter.html)?
10aWenn nein, wieso nicht?
10bWenn ja, wie soll damit umgegangen werden, insbesondere mit Blick auf Personen, die einen rechtlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keine entsprechende Gefahr. Die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 763 Mio. Euro wurden aufgestockt. Das Bundesministerium der Finanzen hat nach Artikel 112 des Grundgesetzes (GG) die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe auf Antrag des Bundesministeriums des Innern in Höhe von bis zu rund 302,8 Mio. Euro erteilt, um die weitere Finanzierung sicherzustellen. Für die Integrationskurse stehen nach aktuellem Stand rund 1,066 Mrd. Euro zur Verfügung.
Wie viele Lehrkräfte unterrichten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit in Integrationskursen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele Lehrkräfte wurden 2024 bzw. 2025 neu zugelassen?
Die Anzahl und Verteilung der aktiven Lehrkräfte in Integrationskursen nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 30. April 2025). Lehrkräfte können in mehreren Kursen unterrichten.
Anzahl der aktiven Lehrkräfte
zum Stichtag 30. April 2025
nach Wohnort Bundesland
vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar, Abfragestand: 18. Mai 2025
| Wohnort | Anzahl aktiver Lehrkräfte |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 2 754 |
| Bayern | 2 833 |
| Berlin | 1 369 |
| Brandenburg | 321 |
| Bremen | 267 |
| Hamburg | 632 |
| Hessen | 1 708 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 252 |
| Niedersachsen | 1 743 |
| Nordrhein-Westfalen | 4 704 |
| Rheinland-Pfalz | 941 |
| Saarland | 270 |
| Sachsen | 898 |
| Sachsen-Anhalt | 374 |
| Schleswig-Holstein | 615 |
| Thüringen | 432 |
| Unbekannt | 221 |
| Insgesamt | 20 334 |
Die Anzahl der neuzugelassenen Lehrkräfte in Integrationskursen der Jahre 2024 und 2025 (Stand: 30. April 2025) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Zulassung der Lehrkräfte erfolgte nach § 15 der Integrationskursverordnung.
Anzahl der neu zugelassenen Lehrkräfte
im Jahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025
2024: konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar; Abfragestand: 18. Mai 2025
| Neu zugelassene Lehrkräfte | |
|---|---|
| 2024 | 4 478 |
| 01.01.2025 bis 30.04.2025 | 1 291 |
Wie viele Organisationen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit Integrationskurse an (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele Organisationen kamen 2024 bzw. 2025 neu dazu?
Die Anzahl und Verteilung der aktuell zugelassenen Kursträger nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zugelassene Integrationskursträger
zum jeweiligen Stichtag
nach Bundesländern
31. Dezember 2024: konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2025
30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar; Abfragestand: 18. Mai 2025
| Stichtag 31.12.2024 | Stichtag 30.04.2025 | |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 212 | 211 |
| Bayern | 239 | 240 |
| Berlin | 76 | 77 |
| Brandenburg | 38 | 37 |
| Bremen | 17 | 17 |
| Hamburg | 35 | 36 |
| Hessen | 135 | 133 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 38 | 38 |
| Niedersachsen | 136 | 136 |
| Nordrhein-Westfalen | 361 | 363 |
| Rheinland-Pfalz | 79 | 80 |
| Saarland | 30 | 30 |
| Sachsen | 75 | 74 |
| Sachsen-Anhalt | 37 | 37 |
| Schleswig-Holstein | 53 | 53 |
| Thüringen | 54 | 52 |
| Insgesamt | 1 615 | 1 614 |
Die Anzahl und Verteilung der erstmaligen Trägerzulassungen der Jahre 2024 und 2025 (Stand: 30. April 2025) nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Kursträger werden dabei nur zum Beginndatum des Zulassungszeitraums der erstmaligen Grundzulassung als neu zugelassen gezählt.
Neu zugelassene Integrationskursträger
im Jahr 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2025
nach Bundesländern
2024: konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. April 2025
1. Januar bis 30. April 2025: vorläufige Statistik, nicht mit der konsolidierten Geschäftsstatistik vergleichbar; Abfragestand: 18. Mai 2025
| 2024 | 01.01. bis 30.04.2025 | |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 | 0 |
| Bayern | 10 | 1 |
| Bremen | 1 | 0 |
| Hamburg | 0 | 1 |
| Hessen | 4 | 0 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1 | 0 |
| Niedersachsen | 9 | 0 |
| Nordrhein-Westfalen | 6 | 4 |
| Rheinland-Pfalz | 3 | 2 |
| Saarland | 1 | 0 |
| Sachsen | 3 | 0 |
| Sachsen-Anhalt | 1 | 0 |
| Schleswig-Holstein | 1 | 1 |
| Thüringen | 2 | 0 |
| Insgesamt | 47 | 9 |
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kürzungen für das Jahr 2025 bislang auf die Trägerlandschaft ausgewirkt, was ist ihr über Insolvenzen von Trägern und Arbeitslosigkeit von Lehrkräften bekannt, und mit welchen diesbezüglichen Entwicklungen ist nach ihrer Kenntnis in den nächsten Monaten zu rechnen (www.fr.de/politik/bundes regierung-integrationskurse-vor-dem-aus-lindner-kuerzungen-migrationasyl-ampel-93367768.html)?
Eine Kürzung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Die Finanzierung der Integrationskurse ist auch während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 sichergestellt. Für die Integrationskurse stehen Mittel i. H. v. rund 1,066 Mrd. Euro zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Mittel haben in etwa das Niveau wie im Haushaltsjahr 2024. Hierzu wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Insofern liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wie haben sich die Vorgaben zu Mindestvergütungssätzen für Honorarlehrkräfte für Integrationskurse und die Kostenerstattungssätze für die Kursträger seit 2008 entwickelt (bitte alle Anpassungen mit Datum und jeweiliger Höhe auflisten), und wie haben sich entsprechend die real ausgezahlten Vergütungssätze für Honorarlehrkräfte durchschnittlich entwickelt?
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte im Integrationskurs.
| Zeitraum | Vergütungsuntergrenze für Honorarlehrkräfte gemäß § 20 Absatz 2 Satz 4 der Integrationskursverordnung | Erhöhung in Prozent |
|---|---|---|
| 01.01.2008 bis 30.11.2011 | 15,00 Euro | |
| 01.12.2011 bis 31.12.2012 | 18,00 Euro | 20,0 % |
| 01.01.2013 bis 31.12.2015 | 20,00 Euro | 11,1 % |
| 01.01.2016 bis 30.06.2016 | 23,00 Euro | 15,0 % |
| 01.07.2016 bis 31.12.2020 | 35,00 Euro | 52,2 % |
| 01.01.2021 bis 31.07.2022 | 41,00 Euro | 17,1 % |
| seit 01.08.2022 bis heute | 42,23 Euro | 3,0 % |
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Kostenerstattungssatzes im Integrationskurs.
| Zeitraum | Kostenerstattungssatz | Prozentuale Erhöhung |
|---|---|---|
| 01.01.2008 bis 30.11.2011 | 2,35 Euro | 14,6 % |
| 01.12.2011 bis 31.12.2012 | 2,54 Euro* | 8,1 % |
| 01.01.2013 bis 31.12.2015 | 2,94 Euro | 15,7 % |
| 01.01.2016 bis 30.06.2016 | 3,10 Euro | 5,4 % |
| 01.07.2016 bis 31.12.2020 | 3,90 Euro** | 25,8 % |
| 01.01.2021 bis 31.07.2022 | 4,40 Euro*** | 12,8 % |
| seit 01.08.2022 bis heute | 4,58 Euro**** | 4,1 % |
* für Alphabetisierungs- und Jugendkurse und Kurse für Menschen mit Behinderung 2,60 Euro ** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,00 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit *** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,30 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit **** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,40 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit
* für Alphabetisierungs- und Jugendkurse und Kurse für Menschen mit Behinderung 2,60 Euro ** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,00 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit *** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,30 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit **** Degression ab dem 21. Teilnehmenden 2,40 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit
Zur Frage nach den „real ausgezahlten Vergütungssätzen für Honorarlehrkräfte“ ist auf Folgendes hinzuweisen:
Zwischen den Lehrkräften und dem BAMF besteht keine Vertragsbeziehung. Die Kursträger entscheiden eigenverantwortlich, ob sie für die Kursdurchführung (zugelassene) Honorarlehrkräfte einsetzen oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit (zugelassenen) Lehrkräften eingehen. Insofern hat das BAMF keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Vergütung der Lehrkräfte. Im Rahmen der Kursträgerzulassung macht das BAMF allerdings Vorgaben zur Honoraruntergrenze für freiberuflich eingesetzte Lehrkräfte. Dabei müssen die Integrationskursträger im Rahmen des Zulassungsverfahrens angeben, wie sie ihre Honorarlehrkräfte vergüten.
Zum aktuellen Stand (16. Mai 2025) haben 99,6 Prozent der Integrationskursträger angegeben, die Vergütungsuntergrenze einzuhalten.
Die Rückmeldung der Kursträger, die Vergütungsuntergrenze einzuhalten, liegt stetig nahe 100 Prozent. Es ist somit davon auszugehen, dass flächendeckend Honorare in Höhe der oder über der jeweils gültigen Honoraruntergrenze ausgezahlt werden. Ob und inwieweit die vom Träger im Zulassungsverfahren angegebenen Beträge real an Lehrkräfte bezahlt werden, wird stichprobenartig durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen bei Trägern durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF überprüft.
In der Anlage 2 werden die zur Beantwortung der Frage vorliegenden Informationen dargestellt.*
PDF-Seite 18 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen