Zusammenhang zwischen Migration, Gewaltkriminalität und kommunaler Sicherheitsbelastung

Drucksache 21/4909Antwortauf die Kleine Anfrage 21/436220.03.202620 Seiten17 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und Aufenthaltsrecht2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Entwicklung der Gewaltkriminalität in Deutschland sowie die Zunahme von Delikten unter Einsatz von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen sind seit Jahren Gegenstand öffentlicher und fachlicher Debatten. Insbesondere Kommunen und Großstädte berichten von einer wachsenden Belastung ihrer Sicherheits- und Ordnungsstrukturen, insbesondere bei der Polizei (vgl. www.polizei-dein-partner.de/themen/gewalt/gesellschaft/detailansicht-ge sellschaft/artikel/bis-an-die-grenzen-der-leistungsfaehigkeit.html ), sowie von steigenden Ausgaben für Präventionsmaßnahmen, Unterbringung, Sicherheitsdienste und ordnungsrechtliche Eingriffe (vgl. www.duisburg.de/microsites/pb v/planen_bauen/integriertes-handlungskonzept---stark-im-norden/sicherheit-u nd-kriminalpraevention.php).

Gleichzeitig wird nach Auffassung der Fragesteller der Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus, Migrationshintergrund von Tatverdächtigen und Kriminalitätsbelastung nur unzureichend und uneinheitlich statistisch abgebildet. Unterschiedliche Erfassungssysteme und fehlende bundesweit einheitliche Auswertungen erschweren eine transparente Bewertung der Lage. Für eine sachgerechte sicherheitspolitische Bewertung sowie für die Beurteilung der Belastung der Kommunen sind jedoch belastbare und differenzierte Daten erforderlich.

Die Fragesteller bitten die Bundesregierung daher um Auskunft über verfügbare Erkenntnisse zur Entwicklung der Gewaltkriminalität, zur Rolle unterschiedlicher Aufenthaltsstatusgruppen unter Tatverdächtigen sowie zu den finanziellen und strukturellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Wie viele Tatverdächtige wurden seit dem Jahr 2015 jährlich bundesweit im Bereich der Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahren und Deliktsgruppen aufschlüsseln)?

2Wie hoch war in den jeweiligen Jahren der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der in Frage 1 erfragten Gewaltkriminalität?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die entsprechenden statistischen Daten können der Anlage 1* entnommen werden.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage

PDF-Seiten 7–16 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 2

Wie viele der in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes erfassten Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über einen Asylstatus, eine Duldung oder einen sonstigen humanitären Aufenthaltstitel?

Antwort

Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ferner wird unterschieden nach nichtdeutschen Tatverdächtigen, die sich unerlaubt oder erlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und nach dem Anlass des erlaubten Aufenthaltes. Die in der PKS erfassten Aufenthaltsanlässe sind nicht identisch mit dem aufenthaltsrechtlichen Status im Ausländerrecht. Für die Beantwortung der Frage werden hilfsweise die Anlässe des erlaubten Aufenthaltes zugrunde gelegt und für den PKS-Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ beauskunftet.

Tabelle auf Seite 2 · 7 Zeilen × 5 Spalten
Berichts­ jahrAsylbewerberSchutz- und Asylberechtigte, KontingentflüchtlingeDuldungsonstiger erlaubter Aufenthalt
201819 1843 2943 98240 477
201915 2673 5924 32240 853
202012 7803 7194 65542 147
20219 4823 9674 55538 795
20229 5635 4154 89647 698
202311 8496 9445 13553 309
202412 2987 9384 92957 786

In den Jahren 2015 bis 2017 wurden die Anlässe unter anderen Kategorien erfasst. Sie werden daher in einer gesonderten Tabelle ausgewiesen.

Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 4 Spalten
Berichtsjahr201520162017
Stationierungsstreitkräfte und Angehörige140108124
Tourist/Durchreisender1 1681 1951 051
Student/Schüler2 7582 3112 244
Arbeitnehmer7 2447 2796 891
Gewerbetreibender567514507
Asylbewerber11 54323 23221 170
Sonstiger erlaubter Aufenthalt30 95733 68230 132
Duldung1 6672 2152 673
Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge232521402

Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass unter den sonstigen erlaubten Aufenthalt beispielsweise i. d. R. nichtdeutsche Unionsbürger, Touristen und Durchreisende, Arbeitsmigranten mit Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, Personen mit Visum für Studium oder Familiennachzug, langfristige Visa oder Spezialvisa und humanitäre Sonderfälle erfasst werden. Eine weitere Aufschlüsselung dieser Zahlen ist nicht möglich.

Frage 4 Seite 3

Aus welchen zehn Herkunftsstaaten stammen seit 2015 die meisten nichtdeutschen Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität?

Antwort

Auf die tabellarische Übersicht in Anlage 2* wird verwiesen.

AnlageAnlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 21/4362

PDF-Seiten 17–19 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Mehrfachtätern unter den Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität insgesamt sowie unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen im Besonderen?

Antwort

Die statistischen Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 7 Spalten
BerichtsjahrTatverdächtige (TV) insgesamtMehrfachtat- verdächtige insgesamtAnteil Mehrfachtat- verdächtige an TV insg. in %Nichtdeutsche TatverdächtigeNichtdeutsche Mehrfach tatverdächtigeAnteil nichtdeutsche Mehrfachtat- verdächtige an nichtdeutschen TV in %
2015166 23518 06810,955 1106 61612,0
2016181 50919 69410,969 1638 02511,6
2017178 36317 92310,067 8697 22810,6
2018175 71419 32911,067 7878 29512,2
2019173 14019 70611,464 9178 10812,5
2020168 23719 36511,564 3188 09512,6
2021153 77017 72711,557 9537 24212,5
2022178 22421 22011,969 0869 00413,0
2023190 60524 04912,679 08811 06514,0
2024197 34724 41212,485 01211 87914,0
Frage 6 Seite 3

Wie viele Straftaten unter Einsatz eines Messers wurden seit dem Jahr 2018 jährlich bundesweit registriert?

Antwort

Seit 1. Januar 2020 werden Messerangriffe bundesweit in der PKS als Phänomen, d. h. als Information zum Fall registriert. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide und wurde daher nur in ausgewählten Deliktsbereichen veröffentlicht.

Im Berichtsjahr 2024 wurden 29 014 Fälle mit dem Phänomen Messerangriff in der PKS erfasst.

Frage 7 Seite 3

Wie hoch war hierbei (vgl. Frage 6) jeweils der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger?

Antwort

Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf Basis der Erfassung des Phänomens Messerangriff nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit Phänomen Messerangriff beispielsweise auch neben dem mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können.

Frage 8 Seite 4

Welche Altersgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Tatverdächtigenbelastungszahlen im Bereich der Gewaltkriminalität und der Messerangriffe auf?

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wiesen Jugendliche zwischen 14 bis unter 16 Jahren (Tatverdächtigenbelastungszahl: 1 009), gefolgt von den 16 bis unter 18-Jährigen (Tatverdächtigenbelastungszahl: 986) die höchsten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) bei der Gewaltkriminalität auf. In Bezug auf die Teilfrage zu den Messerangriffen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur besonderen Betroffenheit von Großstädten und Ballungsräumen bei Gewalt- und Messerkriminalität vor?

Antwort

In der PKS können die Fallzahlen der Gewaltkriminalität (PKS-Schlüssel 892000) im Zeitverlauf verglichen werden. Die Fallzahl ist in den vergangenen zehn Jahren um 19,8 Prozent angestiegen (2015: 181 386 Fälle; 2024: 217 277 Fälle). Der Anstieg der Gewaltkriminalität in Städten mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern lag bei 14,6 Prozent (2015: 41 607 Fälle; 2024: 47 661 Fälle), bei Städten mit 500 000 Einwohnern und mehr bei 22,2 Prozent (2015: 56 006 Fälle, 68 421 Fälle).

Bei der Interpretation der Daten sind auch Verschiebungen und Veränderungen der Wohnbevölkerungsanteile in den jeweiligen Gemeindegrößen zu berücksichtigen. Die sogenannte Häufigkeitszahl (HZ) berücksichtigt diese Entwicklungen und gibt die Anzahl der Fälle pro 100 000 Einwohner der jeweiligen Gemeindegröße an. Ballungsräume werden in der PKS nicht gesondert zusammengefasst. Deutlich wird, dass die Belastung seit 2015 in allen Gemeindegrößenklassen zugenommen hat, am stärksten bei den Städten ab 500.000 Einwohnern, gefolgt von Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern.

Tabelle auf Seite 4 · 2 Zeilen × 6 Spalten
JahrHZ bei Gewaltkriminali- tät insgesamtHZ bei Tatortgemeinden
bis unter 20.000 Einwohner20.000 bis unter 100.000100.000 bis unter 500.000500.000 und mehr
2015223107215349416
2024257123253379461
Frage 10 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über regionale Schwerpunkte der Gewaltkriminalität vor, insbesondere in Metropolregionen und industriell geprägten Verdichtungsräumen?

Antwort

In dem am 10. Februar 2026 veröffentlichten 1. Themenheft der geschlechterübergreifenden Dunkelfeldbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ von Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern und Bundeskriminalamt finden sich auf S. 121 f. Ergebnisse zu regionalen Unterschieden bei verschiedenen Gewaltformen (www.bka.de/lesubia).

Frage 11 Seite 5

Wie viele ausländische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 wegen Gewaltstraftaten rechtskräftig verurteilt (bitte jährlich angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf den jeweiligen von dem Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen und frei zugänglichen Statistischen Bericht „Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 3 = „Strafverfolgungsstatistik“), dem sich die betreffenden Daten entnehmen lassen. Die Daten für das Berichtsjahr 2025 sind noch nicht veröffentlicht worden. Mit deren Veröffentlichung ist nicht vor Ende des vierten Quartals des Jahres 2026 zu rechnen. Andere als die öffentlich zugänglichen Daten des Statistischen Bundesamtes liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 12 + 13 + 14 Seite 5

12In wie vielen dieser in Frage 11 erfragten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine ausländerrechtliche Ausweisung verfügt?

13In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang tatsächlich zu einer Abschiebung (vgl. Frage 12)?

14Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Abschiebehaft im Zusammenhang mit rechtskräftig verurteilten Gewaltstraftätern angeordnet?

Antwort

Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die Umsetzung des Aufenthaltsrechts und damit auch dem Erlass von Ausweisungen, dem Vollzug von darauf beruhenden Abschiebungen sowie von Abschiebungshaft sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung die Länder zuständig, die das Aufenthaltsgesetz als eigene Angelegenheit durchführen, somit nicht der Fachaufsicht des Bundes unterliegen und auch nicht zu ihren Vorgängen gegenüber dem Bund Einzelstatistiken übermitteln. Daten im Sinne der Frage 11, auf den die Fragen 12 bis 14 Bezug nehmen, werden insbesondere im Ausländerzentralregister nicht erfasst. Auch die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei differenziert Abschiebungen nicht nach deren Gründen.

Frage 15 Seite 5

Welche wesentlichen Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ursächlich für das Scheitern von Abschiebungen ausreisepflichtiger Straftäter?

Antwort

Für die Umsetzung des Aufenthaltsrechts und damit auch der Ausreisepflicht sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung die Länder zuständig.

Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Barbara Lenk, Fraktion der AfD, auf Bundestagsdrucksache 20/3097 zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/890, zu den Fragen 10, 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2977 sowie zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1532 verwiesen.

Frage 16 Seite 6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über sicherheitsbedingte Mehrkosten der Kommunen vor, insbesondere in den Bereichen Ordnung, Prävention, Unterbringung und Sicherheitsdienstleistungen?

Antwort

Bund und Länder sind gemäß Artikel 109 Absatz 1 Grundgesetz in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor.

Frage 17 Seite 6

In welcher Höhe beteiligt sich ggf. der Bund an diesen Frage 16 erfragten sicherheitsbedingten Mehrkosten der Kommunen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Das Polizei- und Ordnungsrecht fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Eine zweckgebundene Finanzierung derartiger Kosten durch den Bund sieht das Grundgesetz nicht vor. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen aber auf vielfältige Weise auch in ihren originären Aufgabenbereichen, z. B. durch den Länderanteil aus dem Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro. für Investitionen der Länder und Kommunen.

Frage 18 Seite 6

Welche Kommunen oder Kommunaltypen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als besonders stark sicherheitsbezogen belastet?

Antwort

Eine Statistik, die Daten im Sinne der Fragestellung ausweisen würde, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 19 Seite 6

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ggf. ergriffen, um Kommunen mit überdurchschnittlicher sicherheitsbezogener Belastung gezielt zu entlasten?

Antwort

Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen.

Frage 20 + 21 Seite 6

20Warum existiert keine verpflichtende bundesweit einheitliche Statistik, die den Aufenthaltsstatus von Tatverdächtigen bei schweren Gewaltstraftaten systematisch ausweist?

21Plant die Bundesregierung die Einführung einer solchen bundeseinheitlichen statistischen Erfassung, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 20)?

Antwort

Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.

Aus Sicht der Bundesregierung existiert mit der PKS eine Statistik, die wesentliche Informationen auch zum Aufenthaltsanlass der Tatverdächtigen enthält. Seit 1994 werden in der PKS-Tabelle 61 „Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthaltes“ detaillierte Daten zu Anlässen des Aufenthalts differenziert ausgewiesen. Die Daten für das Berichtsjahr 2024 können auf der Internetseite des Bundeskriminalamts unter nachstehendem Link abgerufen werden:

www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst atistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-23-T61-TV-nichtdeutsch-Aufenthal tsanlass_xls.xlsx.