Zurückweisungen an den Binnengrenzen im Jahr 2025

Drucksache 21/4922Antwortauf die Kleine Anfrage 21/421520.03.202640 Seiten25 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, wies die Bundespolizei am 7. Mai 2025 an, an den deutschen Grenzen Menschen ohne die erforderlichen Einreisepapiere auch dann zurückzuweisen, wenn sie ein Asylgesuch stellen wollen. Dabei berief Alexander Dobrindt sich auf§ 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG), wonach einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er über einen sicheren EU-Mitgliedstaat einreist. Eine Ausnahme sieht die Weisung nur für „erkennbar vulnerable Personen“ vor, die weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden können (www.lto.de/recht/hintergruende/h/zurueckweisungen-grenzen-au snahme-weisung-europarecht-thym).

Die neue Zurückweisungspraxis rief Kritik hervor, denn unter Juristinnen und Juristen herrscht weitgehend Einigkeit, dass pauschale Zurückweisungen von Asylsuchenden gegen EU-Recht verstoßen. In der EU regelt die Dublin-Verordnung, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Diese Zuständigkeit muss im Rahmen eines Dublin-Verfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittelt werden; die Bundespolizei kann dies nicht an der Grenze entscheiden.§ 18 Absatz 2 AsylG wird nach dieser Auffassung durch EU-Recht verdrängt (vgl. exemplarisch „Fragen zur Zurückweisung an der Grenze und zu Transitzonen“ vom 24. Januar 2024, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) 3 – 3000 – 151/23). Prof. Dr. Constantin Hruschka befand nach ausführlicher Analyse der EU-Rechtsordnung, dass Alexander Dobrindts Weisung „evident rechtswidrig“ sei (https://verfassungsblog.de/zuruckweisung-grenzekontrolle-dobrindt/). Auch das Verwaltungsgericht (VG) Berlin begründete Anfang Juni 2025 seine Entscheidung, dass drei Asylsuchenden aus Somalia die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zwecks Durchführung eines Dublin-Verfahrens erlaubt werden müsse, mit dem Anwendungsvorrang der Dublin-Verordnung gegenüber§ 18 Absatz 2 AsylG (Beschluss vom 2. Juni 2025, 6 L 191/25, 6 L 192/25 sowie 6 L 193/25).

Nichtsdestotrotz hält das Bundesministerium des Innern bislang an den Zurückweisungen fest, ohne dafür eine aus Sicht der Fragestellenden fundierte rechtliche Begründung vorzubringen. Um die Zurückweisungen zu rechtfertigen, bezog sich das Bundesinnenministerium teilweise auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser erlaube es, im Ausnahmefall zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit auf das nationale Recht zurückzugreifen und von EU-Sekundärrecht abzuweichen (vgl. Antworten zu den Fragen 11 bis 13 auf Bundestagsdrucksache 21/820). Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch; der Europäische Gerichtshof wies alle bisherigen Versuche, sich auf die Ausnahmeklausel zu berufen, zurück (https://papers.ssrn.com/sol3/pap ers.cfm?abstract_id=4647561).

In der Debatte über Zurückweisungen geht nach Wahrnehmung der Fragestellenden häufig unter, dass auch bereits unter der Vorgängerregierung in großem Umfang Menschen an den Grenzen zurückgewiesen wurden. Im Jahr 2024 waren davon rund 40 000 Menschen betroffen, viele von ihnen kamen aus typischen Asylherkunftsländern wie der Türkei, Syrien oder Afghanistan. Die Fragestellenden vermuten, dass bereits vor dem 7. Mai 2025 Asylsuchende zurückgewiesen wurden, die die Bundespolizei allerdings nicht als solche registriert hat. Ein Indiz dafür ist, dass der Anteil registrierter Asylgesuche bei Aufgriffen an den Binnengrenzen mit der Verstärkung von Binnengrenzkontrollen merklich zurückgegangen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14902). Die Bundespolizei verwendet bei der Einreisebefragung ein Formular, das unterschiedliche Reisegründe beinhaltet – etwa Arbeitsaufnahme, Verwandtenbesuch –, nicht aber das Motiv, einen Asylantrag zu stellen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Bundestagsdrucksache 20/14902, insbesondere die Vorbemerkung der Fragestellenden, S. 2 f.). Die Fragestellenden halten es für wahrscheinlich, dass Asylsuchende durch dieses Formular dazu verleitet wurden, einen anderen Einreisegrund als „Asyl“ anzugeben, was dann ihrer Zurückweisung Vorschub leistete (vgl. auch www.sueddeutsche.de/politik/asyl-grenz e-bundespolizei-lux.TcfdrXntcbACMqyfjhwifH?s=09). Ein weiteres von der Bundespolizei verwendetes Formular, das bei Hinweisen auf ein Asylgesuch verwendet werden soll, sieht vor, dass die Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten nach einer Befragung entscheiden sollen, ob die vorgebrachten Gründe ein Asylgesuch darstellen oder nicht. Auch das halten die Fragestellenden für rechtswidrig, weil der geäußerte Wille eines Asylgesuchs ihrer Auffassung nach zwingend zur Einleitung eines Asylverfahrens führen muss, das in alleiniger Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge liegt.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Feststellungen einer unerlaubten Einreise gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. im Jahr 2024 (bitte jeweils auch nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern differenzieren und gegebenenfalls auch vorläufige, noch nicht qualitätsgesicherte Zahlenangaben machen – das gilt auch für alle nachfolgenden Fragen), und wie viele Eurodac-Treffer (Eurodac = Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) gab es dabei (bitte nach Zeitraum, Land der ersten Registrierung und Grenzabschnitten differenzieren)?

Antwort

Die Feststellungen der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden zu unerlaubten Einreisen und deren Aufschlüsselung nach Grenzart und Nachbarstaaten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 16 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
unerlaubte Einreisen
Gesamt19.99422.40721.89119.28083.57214.64616.53716.66215.11462.959
nach Grenzen
Landgrenze16.40218.81018.19815.63469.04411.76413.53213.48012.24951.025
Polen3.4626.2803.9682.43816.1481.9462.7381.8291.6078.120
Tschechien1.7362.1361.5941.5316.9971.2961.5551.2291.2825.362
Österreich3.5633.1093.4603.41413.5462.0922.3892.6582.4149.553
Schweiz3.5232.7853.9002.89613.1041.5711.4532.2652.0927.381
Frankreich1.9892.0883.1012.4779.6552.3412.6782.9102.60910.538
Luxemburg2343142854841.3173313673483261.372
Belgien7048287731.0613.3669138127056083.038
Niederlande5896896099762.8639941.2531.2211.0264.494
Dänemark151138111102502102157138120517
keiner Landgrenze zuzuordnen4514433972551.546178130177165650
Luftgrenze3.4683.4253.5623.51513.9702.7342.8663.0892.77911.468
Seegrenze1241721311315581481399386466

Die Anzahl der unerlaubt Eingereisten mit EURODAC-Treffer ist in der beigefügten Anlage dargestellt.* Eine Erfassung des Staates der ersten Asylantragsstellung erfolgt nicht, daher sind alle Staaten dargestellt, für die EURODAC-Treffer festgestellt wurden.

AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage 21/4215 der Fraktion Die Linke

PDF-Seiten 25–40 (16 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 + 2a + 2b + 2c Seite 3

2Wie viele Feststellungen einer unerlaubten Einreise gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024, bitte zusätzlich differenzieren nach

2aGrenzabschnitten bzw. Nachbarländern und Monaten,

2bBundespolizeidirektionen,

2cden wichtigsten 20 Staatsangehörigkeiten, und wie viele der Betroffenen kamen aus einem der 15 wichtigsten Asylherkunftsländer (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch die Gesamtsummen für diese Länder nennen)?

Antwort

Die Anzahl unerlaubter Einreisen nach Grenzabschnitten und Nachbarstaaten nach Monaten (2a) ist in der Anlage dargestellt.*

Die Anzahl der unerlaubten Einreisen nach feststellenden Bundespolizeidirektionen (2b) ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 3 · 11 Zeilen × 3 Spalten
20242025
unerlaubte Einreisen
BPOLD Berlin9.8045.231
BPOLD Bad Bramstedt3.5822.597
BPOLD Flughafen Frankfurt am Main7.7466.160
BPOLD Hannover2.5562.806
BPOLD Koblenz5.9644.933
BPOLD München19.34114.631
BPOLD Pirna9.8164.932
BPOLD Stuttgart19.00715.284
BPOLD Sankt Augustin5.6246.208
Bayerische Grenzpolizei132177

Die Anzahl der unerlaubten Einreisen nach Staatsangehörigkeiten (2c) ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 4 · 27 Zeilen × 5 Spalten
2024Anteil an Gesamt2025Anteil an Gesamt
unerlaubte Einreisen
Gesamt (20 häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025)64.15576,8 Prozent44.89671,3 Prozent
ukrainisch10.21712,2 Prozent7.09611,3 Prozent
afghanisch8.2549,9 Prozent5.1888,2 Prozent
syrisch15.92619,1 Prozent4.9117,8 Prozent
türkisch6.1557,4 Prozent4.7197,5 Prozent
algerisch2.5293,0 Prozent3.1885,1 Prozent
indisch2.3992,9 Prozent2.1213,4 Prozent
marokkanisch2.2302,7 Prozent2.0903,3 Prozent
albanisch1.6412,0 Prozent1.6932,7 Prozent
somalisch1.6382,0 Prozent1.5202,4 Prozent
tunesisch1.5871,9 Prozent1.4912,4 Prozent
russisch1.6111,9 Prozent1.2502,0 Prozent
chinesisch1.2571,5 Prozent1.2322,0 Prozent
irakisch1.7522,1 Prozent1.2302,0 Prozent
serbisch9141,1 Prozent1.1111,8 Prozent
georgisch1.3271,6 Prozent1.1061,8 Prozent
kolumbianisch9781,2 Prozent1.1051,8 Prozent
eritreisch8441,0 Prozent1.0431,7 Prozent
kosovarisch8691,0 Prozent1.0081,6 Prozent
moldauisch1.0571,3 Prozent8991,4 Prozent
nigerianisch9701,2 Prozent8951,4 Prozent
weitere Staatsangehörigkeiten, welche im Jahr 2025 unter den 15 häufigsten Asylherkunftsländern lagen
guineisch1.0641,3 Prozent8601,4 Prozent
iranisch1.2481,5 Prozent7431,2 Prozent
vietnamesisch9111,1 Prozent6761,1 Prozent
venezolanisch2800,3 Prozent2890,5 Prozent
Frage 3 Seite 4

In wie vielen Fällen wurde bei Personen, die an der Grenze von der Bundespolizei bei einer unerlaubten Einreise aufgegriffen wurden, im Jahr 2025 bzw. 2024 ein Asylgesuch registriert (bitte nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern differenzieren), und wie viele Eurodac-Treffer gab es dabei (bitte nach Zeitraum, Land der ersten Registrierung und Grenzabschnitten differenzieren)?

Antwort

Die Anzahl registrierter Asylgesuche im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise und deren Aufschlüsselung nach Grenzart und Nachbarstaaten ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 16 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
Asylgesuche im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise
Gesamt4.3615.3135.0383.46718.1791.5791.3001.2859645.128
nach Grenzen
Landgrenze3.4074.3794.2682.79614.8501.0958158795883.377
Polen4501.8848773403.55111723016255564
Tschechien15910222620369043453423145
Österreich4323594113701.572116104196170586
Schweiz1.3211.0201.6499984.988381212171120884
Frankreich5465445403431.9731557210274403
Luxemburg48356084227221125866
Belgien185202203260850157889472411
Niederlande5231537220844153829126
Dänemark3818281599154111
keiner Landgrenze zuzuordnen17618422111169259335336181
Luftgrenze9299047536533.2394754693983661.708
Seegrenze253017189091681043

Die statistische Erfassung von EURODAC-Treffern erfolgt nur im Zusammenhang mit einem gestellten Asylgesuch gegenüber den Grenzbehörden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c + 4d Seite 5

4In wie vielen Fällen wurde bei Personen, die an der Grenze von der Bundespolizei bei einer unerlaubten Einreise aufgegriffen wurden, im Jahr 2025 bzw. 2024 ein Asylgesuch registriert, bitte zusätzlich differenzieren nach

4aGrenzabschnitten bzw. Nachbarländern und Monaten,

4bBundespolizeidirektionen,

4cden wichtigsten 20 Staatsangehörigkeiten, und wie viele der Betroffenen kamen aus einem der 15 wichtigsten Asylherkunftsländer (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch die Gesamtsummen für diese Länder nennen),

4dder Zahl der Personen, die nach einem Asylgesuch an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet wurden?

Antwort

Die statistischen Daten zu Grenzabschnitten und Nachbarstaaten nach Monaten (4a) sind in der Anlage dargestellt.*

Die Anzahl der Asylgesuche im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise nach feststellenden Bundespolizeidirektionen (4b) ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 5 · 11 Zeilen × 3 Spalten
20242025
Asylgesuche gegenüber Grenzbehörden im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise
BPOLD Berlin2.276449
BPOLD Bad Bramstedt1.033262
BPOLD Flughafen Frankfurt am Main852463
BPOLD Hannover1.196727
BPOLD Koblenz1.508451
BPOLD München1.920667
BPOLD Pirna1.723349
BPOLD Stuttgart6.3781.143
BPOLD Sankt Augustin1.260606
Bayerische Grenzpolizei3311

Die Anzahl der Asylgesuche im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise nach Staatsangehörigkeiten (4c) ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 6 · 27 Zeilen × 5 Spalten
2024Anteil an Gesamt2025Anteil an Gesamt
Asylgesuche gegenüber Grenzbehörden im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise
Gesamt (20 häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025)16.39990,2 Prozent4.45286,8 Prozent
afghanisch3.82821,1 Prozent1.32625,9 Prozent
syrisch6.32234,8 Prozent5059,8 Prozent
türkisch1.3817,6 Prozent3887,6 Prozent
algerisch4942,7 Prozent3376,6 Prozent
russisch4822,7 Prozent2414,7 Prozent
iranisch5783,2 Prozent2023,9 Prozent
somalisch4312,4 Prozent1913,7 Prozent
marokkanisch4112,3 Prozent1853,6 Prozent
ukrainisch3592,0 Prozent1593,1 Prozent
tunesisch2491,4 Prozent1282,5 Prozent
chinesisch1460,8 Prozent1272,5 Prozent
irakisch5232,9 Prozent1182,3 Prozent
libysch1160,6 Prozent1072,1 Prozent
pakistanisch2051,1 Prozent851,7 Prozent
eritreisch1470,8 Prozent771,5 Prozent
guineisch2261,2 Prozent741,4 Prozent
sudanesisch1210,7 Prozent621,2 Prozent
indisch1811,0 Prozent501,0 Prozent
nigerianisch1090,6 Prozent491,0 Prozent
palästinensisch900,5 Prozent410,8 Prozent
weitere Staatsangehörigkeiten, welche im Jahr 2025 unter den 15 häufigsten Asylherkunftsländern lagen
georgisch180,1 Prozent230,4 Prozent
kolumbianisch870,5 Prozent140,3 Prozent
venezolanisch340,2 Prozent90,2 Prozent
vietnamesisch50,0 Prozent20,0 Prozent

Im Jahr 2025 erfolgte bei insgesamt 4.179 Personen, die nach unerlaubter Einreise ein Asylgesuch gegenüber den Grenzbehörden äußerten, die Weiterleitung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung (4d) (einschließlich Flughafenasylverfahren (4d)). Im Jahr 2024 waren es 17.789 Personen.

Frage 5 Seite 6

Wie viele Zurückweisungen gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024 (bitte nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern differenzieren), und wie viele Asylsuchende waren darunter (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern, Grenzabschnitten und der Rechtsgrundlage für die Zurückweisung differenzieren)?

Antwort

Die Anzahl aller vollzogenen Zurückweisungen und deren Aufschlüsselung nach Grenzart und Nachbarstaaten ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 15 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
Zurückweisungen
Gesamt10.17511.48112.50611.17545.3379.27311.19411.38410.36442.215
nach Grenzen
Landgrenze8.2619.51310.5659.30437.6437.4399.3139.2378.47434.463
Polen2.3883.3302.1441.5259.3871.4362.0831.2101.2515.980
Tschechien7141.1096896263.1385816125955222.310
Österreich1.8051.7151.9522.0047.4761.4251.7642.0171.8677.073
Schweiz3.2872.3803.4482.51711.6321.3791.4831.9221.7206.504
Frankreich474581.8571.4113.7731.5161.9622.1321.9597.569
Luxemburg111091265467211223249226909
Belgien41571634027263183793642771.338
Niederlande141921774848674936816355512.360
Dänemark162447017780126113101420
Luftgrenze1.9141.9181.9011.8687.6011.8311.8802.1421.8897.742
Seegrenze5040393315110

Die Erhebung des Status der Person (zum Beispiel Asylnachsuchender) erfolgt im Zusammenhang mit aufenthaltsverhindernden Maßnahmen nicht. Hier wird lediglich die Rechtsgrundlage von Zurückweisungen erfasst. Diese stellen sich wie folgt dar:

Tabelle auf Seite 7 · 5 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
Zurückweisungen
nach Rechtsgrundlage
gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG)10.12311.39812.42811.12245.0719.19710.84110.9399.98140.958
gemäß Asylgesetz (AsylG)40464433163433054213381.107
gemäß Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/ EU)1237342010333482445150

Die aufgeschlüsselten Daten von Zurückweisungen gemäß Asylgesetz sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 36 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
Zurückweisungen gemäß AsylG
Gesamt40464433163433054213381.107
nach Grenzen
Landgrenze62852112275390315992
Polen1332921183
Tschechien112826741
Österreich6184191138141175365
Schweiz16521482
Frankreich214239102
Luxemburg721937
Belgien375634127
Niederlande13211650
Dänemark1225
Luftgrenze3444362814231303123115
Seegrenze
20 häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025
afghanisch112263683832141
türkisch21115257431112
algerisch12324403296
ukrainisch16521785
somalisch3662466
russisch12319212657
syrisch2911210301454
marokkanisch84321713121742
iranisch1121211539
chinesisch10101232
libysch2141531
tunesisch1122691431
eritreisch204630
irakisch11372231611927
georgisch115210421
pakistanisch22285520
äthiopisch448218
guineisch1175214
tansanisch22811212
sudanesisch18211
Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d Seite 8

6Wie viele Zurückweisungen gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024, bitte zusätzlich differenzieren nach

6aGrenzabschnitten bzw. Nachbarländern und Monaten,

6bBundespolizeidirektionen,

6cden wichtigsten 20 Staatsangehörigkeiten, und wie viele der Betroffenen kamen aus einem der 15 wichtigsten Asylherkunftsländer (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch die Gesamtsummen für diese Länder nennen),

6dden Gründen der Zurückweisung?

Antwort

Die statistischen Daten zu Grenzabschnitten und Nachbarstaaten nach Monaten (6a) ist in der Anlage dargestellt.*

Die Anzahl der vollzogenen Zurückweisenden nach Bundespolizeidirektionen (6b) ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 8, 9 · 11 Zeilen × 3 Spalten
20242025
Zurückweisungen
BPOLD Berlin6.5504.626
BPOLD Bad Bramstedt1.3421.337
BPOLD Flughafen Frankfurt am Main2.3732.206
BPOLD Hannover7431.453
BPOLD Koblenz2.3543.291
BPOLD München9.3258.784
BPOLD Pirna5.2183.128
BPOLD Stuttgart14.18712.585
BPOLD Sankt Augustin2.8844.390
Bayerische Grenzpolizei361415

Die Anzahl der vollzogenen Zurückweisungen nach Staatsangehörigkeiten (6c) ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 9 · 28 Zeilen × 5 Spalten
2024Anteil an Gesamt2025Anteil an Gesamt
Zurückweisungen
Gesamt (20 häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025)35.29777,9 Prozent30.91473,2 Prozent
ukrainisch7.85817,3 Prozent5.90214,0 Prozent
türkisch3.6468,0 Prozent3.0077,1 Prozent
afghanisch3.4457,6 Prozent2.7046,4 Prozent
algerisch1.3383,0 Prozent2.4045,7 Prozent
syrisch6.57914,5 Prozent2.2415,3 Prozent
albanisch1.4093,1 Prozent1.7624,2 Prozent
marokkanisch1.2912,8 Prozent1.5083,6 Prozent
kosovarisch1.2852,8 Prozent1.4513,4 Prozent
georgisch1.1512,5 Prozent1.2192,9 Prozent
tunesisch8801,9 Prozent1.1172,6 Prozent
moldauisch1.0352,3 Prozent1.0802,6 Prozent
serbisch8181,8 Prozent1.0202,4 Prozent
eritreisch5301,2 Prozent9262,2 Prozent
somalisch6241,4 Prozent9072,1 Prozent
kolumbianisch5871,3 Prozent6931,6 Prozent
russisch5571,2 Prozent6371,5 Prozent
irakisch5191,1 Prozent6201,5 Prozent
indisch7791,7 Prozent6151,5 Prozent
mazedonisch5381,2 Prozent5861,4 Prozent
ägyptisch4280,9 Prozent5151,2 Prozent
weitere Staatsangehörigkeiten, welche im Jahr 2025 unter den 15 häufigsten Asylherkunftsländern lagen
guineisch4941,1 Prozent5081,2 Prozent
chinesisch3280,7 Prozent4881,2 Prozent
vietnamesisch6911,5 Prozent4301,0 Prozent
iranisch3930,9 Prozent3600,9 Prozent
venezolanisch1330,3 Prozent1720,4 Prozent

Die Anzahl der vollzogenen Zurückweisungen nach Gründen (6d) ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 10 · 14 Zeilen × 4 Spalten
20242025
Zurückweisungen
gemäß AufenthG(A) ohne gültiges Reisedokument17.50116.366
(B) im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Reisedokuments293385
(C) ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel18.93015.373
(D) im Besitz eines falschen, ge- oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels6798
(E) verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen2.0752.107
(F) hat sich bereits 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen im Gebiet der Schengenstaaten aufgehalten2.5512.657
(G) verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts1.076989
(H1) Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem895861
(H2) Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in nationalen Fahndungsbeständen1.1161.151
(I) Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen567971
gemäß AsylG§ 18 Absatz 2411.016
§ 18a Absatz 3: unbegründeter Asylantrag im Rahmen des sog. Flughafenasylverfahren12291
gemäß FreizügG/EU103150
Frage 7 Seite 10

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zum „Verbleib“ der bei einer unerlaubten Einreise an den deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024 festgestellten Personen (bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/12827 auflisten)?

Antwort

Der Verbleib der Personen nach Feststellung der unerlaubten Einreise im Jahr 2025 und 2024 ist in der Anlage dargestellt.*

Frage 8 Seite 10

Wie viele Zurückweisungen von Asylsuchenden nach § 18 Absatz 2 AsylG gab es seit dem 7. Mai 2025 (bitte nach Monaten, Grenzabschnitten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern der Betroffenen aufschlüsseln)?

Antwort

Der Erfassung von Zurückweisungen von Asylsuchenden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen liegt die Weisung des Bundesministeriums des Innern vom 7. Mai 2025 zugrunde. Vom 8. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erfolgten insgesamt 996 Zurückweisungen gemäß§ 18 Absatz 2 AsylG. Weitere Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 10, 11 · 30 Zeilen × 9 Spalten
2025
08.-31. MaiJuniJuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezember
Zurückweisungen gemäß§ 18 Absatz 2 AsylG
Gesamt1191591431331229413294
nach Grenzen
Landweg1171571401301209312894
Polen419281742127
Tschechien1710610133
Österreich1919465540576652
Schweiz106301111644
Frankreich7142061661419
Luxemburg61351327
Belgien251117201914137
Niederlande766105592
Dänemark112
Luftweg2233214
15 häufigste Staatsangehörigkeiten
afghanisch2345229715116
türkisch2221302314152
algerisch18611141410157
ukrainisch412202111296
somalisch82821893
russisch3681114175
syrisch3791011491
marokkanisch74462492
iranisch11331337
chinesisch964426
libysch11266168
eritreisch1372233
tunesisch4234273
irakisch123617
pakistanisch44111212
Frage 9 Seite 11

Wie viele Asylsuchende wurden nicht zurückgewiesen, weil sie als vulnerabel eingestuft wurden (bitte nach Monaten, Grenzabschnitten und den 15 wichtigsten Herkunftsländern der Betroffenen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundespolizei erhebt keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung.

Frage 10 Seite 11

Wie viele Eil- bzw. Klageverfahren gegen Zurückweisungen von Asylsuchenden durch die Bundespolizei sind derzeit noch bei den Verwaltungsgerichten anhängig, und welche Entscheidungen sind bereits ergangen (bitte mit Gericht, Aktenzeichen und Inhalt der Entscheidung auflisten)?

Antwort

Bei den Verwaltungsgerichten sind derzeit elf Hauptsacheverfahren (HS) und acht Eilverfahren anhängig sowie ein Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Weitere Informationen sind nachfolgend dargestellt.

Tabelle auf Seite 11, 12 · 8 Zeilen × 3 Spalten
GerichtAktenzeichenInhalt der Entscheidung
VG Berlin (Eil)6 L 191/25Gestattung Grenzübertritt (nicht Einreise) zwecks Durchführung der Dublin-III-Zuständigkeitsprüfung
VG Berlin (Eil)6 L 192/25
VG Berlin (Eil)6 L 193/25
VG München (Eil)M 24 E 25.4518Einstellung, wegen gegenseitiger Erledigungserklärung
VG München (Eil und HS)M 29 S 25.33268, M 29 K 25.33267Einstellung, wegen gegenseitiger Erledigungserklärung
VG Karlsruhe (Eil)A 1 K 6656/25Einstellung mangels Anordnungsgrund, da Einreise schon erfolgt
VG Karlsruhe (Eil)A 13 K 6042/25Einstellung, wegen gegenseitiger Erledigungserklärung
VG Köln (Eil)19 L 3228/25.AAntrag abgelehnt, da kein Asylgesuch geäußert
Frage 11 Seite 12

Welche Reaktionen seitens anderer Mitgliedstaaten und der EU-Kommission gab es seit dem 7. Mai 2025 auf die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden sowie auf die fortgesetzten Grenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen (bitte differenziert darstellen), und was hat die Bundesregierung darauf erwidert?

Antwort

Die Bundesregierung steht mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten in einem regelmäßigen Austausch. Die Reaktionen sind abhängig von der jeweiligen Betroffenheit unterschiedlich ausgeprägt. Dabei erfolgt insbesondere der Dialog mit den Mitgliedstaaten nicht nur auf der ministeriellen Ebene, sondern auch auf der langjährig bewährten und vertrauensvollen fachbehördlichen Ebene unmittelbar vor Ort. Die Bundesregierung nimmt in diesen Austauschformaten die teilweise vorgetragenen Belastungen in den Grenzregionen zur Kenntnis und setzt sich für die Suche nach Lösungen vor Ort ein; sie unterstreicht aber auch die derzeitige Erforderlichkeit der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Datum und Format der Gespräche werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3358 verwiesen.

Frage 12 Seite 12

Wie viele Einsätze der Bundespolizei gab es im Jahr 2025 bzw. 2024, und wie viele Einsätze zur „Grenzsicherung“ waren darunter (bitte nach Bundesländern differenziert auflisten)?

Antwort

Ein polizeilicher Einsatz liegt vor, wenn operative polizeiliche Aufgaben unter Nutzung personeller und materieller Ressourcen wahrgenommen werden. Nicht jede Grenzkontrolltätigkeit bedingt einen einzelnen Einsatz im Einsatzleitstellensystem (ELS BPOL). Einsätze können auch als „Tageseinsatz“ angelegt sein. Maßnahmen zur „Grenzsicherung“ können auch im Rahmen der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung erfolgen. Eine Differenzierung ist in diesen Fällen nicht möglich. Insofern ist die Anzahl an Einsätzen zur „Grenzsicherung“ nicht abschließend.

In der Bundespolizei findet dementsprechend täglich eine Vielzahl von Einsatzmaßnahmen im Rahmen der originären Aufgabenwahrnehmung statt. Die Einsatzmaßnahmen betreffen hierbei alle Aufgabenbereiche, welche der Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz obliegen. Sie sind ferner in ihrer Zielrichtung (präventiv/repressiv), ihrem jeweiligen Umfang (Wahrnehmung in der Allgemeinen Aufbauorganisation / Besonderen Aufbauorganisation) und dem Anlasszeitpunkt (ad hoc/geplant) unterschiedlich.

Die Bundespolizei dokumentierte im Jahr 2024 insgesamt 1.046.120 Einsätze und im Jahr 2025 insgesamt 1.072.661 Einsätze. Aufgrund des weit zu fassenden Begriffs „Grenzsicherung“ bilden die nachfolgend dargestellten Werte die Einsätze ab, welche im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung durchgeführt wurden. Dies waren im Jahr 2024 insgesamt 251.313 und im Jahr 2025 insgesamt 262.639 Einsätze. Eine differenzierte Auflistung nach Ländern und Jahren ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 13 · 18 Zeilen × 3 Spalten
20242025
Gesamtanzahl der Einsätze der Bundespolizei1.046.1201.072.661
davon zur Grenzsicherung251.313262.639
Einsätze zur Grenzsicherung nach Ländern gemäß räumlicher Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen
Bayern40.38142.748
Baden-Württemberg21.53121.314
Berlin18.61520.447
Brandenburg20.51423.339
Hamburg7.7127.842
Hessen25.87725.985
Mecklenburg-Vorpommern10.83412.598
Niedersachsen + Bremen7.1477.937
Nordrhein-Westfalen43.76243.942
Rheinland-Pfalz7.2085.212
Saarland5.3895.541
Sachsen32.05333.678
Sachsen-Anhalt1215
Schleswig-Holstein9.89211.495
Thüringen386546
Frage 13 Seite 13

Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2025 bzw. 2024 gegen unerlaubt eingereiste Personen eingeleitet (bitte auch nach Quartalen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern bzw. den 15 wichtigsten Straftatbeständen differenzieren), und welchen Deliktgruppen sind die Straftaten vor allem zuzuordnen (z. B. Verstöße gegen das Aufenthalts- bzw. Freizügigkeitsgesetz, Urkundenfälschung, Straßenverkehrsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Steuerdelikte usw.; bitte quantifizieren)?

Antwort

Den unerlaubt eingereisten Personen wurden im Tatzusammenhang zu ihrer unerlaubten Einreise im Jahr 2024 insgesamt 151.020 Delikte und im Jahr 2025 insgesamt 99.052 Delikte im Sinne der Fragestellung zugeordnet.

Die Staatsangehörigkeiten entsprechen denen der unerlaubt eingereisten Personen. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Die 15 häufigsten Delikte sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 14 · 16 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
Delikte im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise
§ 95 Absatz 1 Nr. 3 AufenthG18.89021.31920.85118.26579.32513.82315.65115.66414.24559.383
§ 95 Absatz 1 Nr. 2 AufenthG10.62511.2469.5868.22139.6785.4445.3875.6215.06621.518
§ 95 Absatz 1 Nr. 1 AufenthG6.1986.1945.4504.13821.9802.2502.2442.2642.1458.903
§ 95 Absatz 2 Nr. 1 AufenthG8128315927392.9747337166587132.820
§ 95 Absatz 2 Nr. 2 AufenthG3553613283841.4283093093723601.350
§ 267 Absatz 1 StGB2732792832521.087206216232266920
§ 34 KCanG89112187388202223197206828
§ 276 Absatz 1 Nr. 1 StGB163175136152626103106103140452
§ 281 StGB123116146129514921089091381
§ 95 Absatz 6 AufenthG65911215933657587357245
§ 21 Absatz 1 Nr. 1 StVG3541354315438725859227
§ 9 FreizügG/EU3746415117549524451196
§ 29 Absatz 1 Nr. 1 BtMG15044433727433354026134
§ 52 Absatz 3 Nr. 1 WaffG3633263513034342736131
§ 263 Absatz 1 StGB17193325942231112488

Die Zuordnung aller Delikte zu den Deliktgruppen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 14, 15 · 27 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
Delikte im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise
Verstoß AufenthG36.97540.08636.96831.839145.86 822.65724.40424.69322.62994.383
Urkundenfälschungen8107588257293.1225525465246242.246
Betäubungsmittel2431511712548192502772602561.043
Straßenverkehrsdelikte6271607026367906769293
Verstoß FreizügG/EU3746415117549524451196
Waffendelikte4343365717942443545166
Widerstand gegen die Staatsgewalt3024203611041553521152
sonstige Straftaten171617257530353428127
Betrug und Untreue2329403012229361224101
Eigentumsdelikte22223119942826111984
Verstoß AsylG11482312910738
Steuerstraftaten31241013105634
Straftaten gegen die persönliche Freiheit2714145814633
Begünstigung und Hehlerei91010837987832
Sprengstoffdelikte44126357231931
Körperverletzungsdelikte71157304157127
Sachbeschädigung234312525214
Eingriffe und Störungen22333413
Geld- und Wertzeichenfälschung52512613111
Staatsschutz252110322310
gemeingefährliche Straftaten112125
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung112235
Sexualdelikte11224
Amtsdelikte21322
Raubdelikte11
Luftsicherheit1111
Frage 14 Seite 15

Wie viele Aufgriffe unerlaubt eingereister, unbegleiteter Minderjähriger gab es an deutschen Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024, wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben, und wie viele wurden zurückgewiesen (bitte nach Quartalen auflisten und dabei nach Grenzabschnitten bzw. Nachbarländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die festgestellten unerlaubten Einreisen und Zurückweisungen unbegleiteter Minderjähriger sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Hinweis:

Die statistische Erfassung von unerlaubten Einreisen (Straftaten) und Zurückweisungen erfolgt voneinander unabhängig. In den Daten der Zurückweisungen sind Maßnahmen enthalten, denen eine unerlaubte Einreise vorausgeht und denen keine unerlaubte Einreise im strafrechtlichen Sinne zugrunde liegt.

Tabelle auf Seite 15 · 4 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
Feststellungen unbegleiteter Minderjähriger
unerlaubte Einreisen1.1051.1921.6081.0564.9615197006515842.454
davon Weiterleitung an das Jugendamt8059071.1766973.5853083702772501.205
Zurückweisungen3554185313531.6571453332742541.006

Die Aufschlüsselung der unerlaubten Einreisen unbegleiteter Minderjähriger nach Grenzart, Nachbarländern und den zehn häufigsten Staatsangehörigen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 16 · 26 Zeilen × 11 Spalten
20242025
1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt1. Qu.2. Qu.3. Qu.4. Qu.Gesamt
unerlaubte Einreisen unbegleiteter Minderjähriger
nach Grenzen
Landgrenze1.0761.1671.5631.0354.8415016886295762.394
Polen87353313107860442205747368
Tschechien16163235991322151363
Österreich21814724924285653828882305
Schweiz4003635883021.653138122234239733
Frankreich201170222190783133143124118518
Luxemburg11612154411119839
Belgien6148638625855413729162
Niederlande191922268634364421135
Dänemark10121321429
keiner Landgrenze zuzuordnen534561301891810171762
Luftgrenze27214321112171021856
Seegrenze24281214
zehn häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025
somalisch58168238745383416881132415
afghanisch162215272237886861109479369
algerisch5147676322849435261205
ukrainisch5661513420234654043182
syrisch3282465213331.42862324934177
guineisch149102698340364383340175
marokkanisch5860724523534435935171
eritreisch516207488554821132
türkisch212142201041511271265
tunesisch361934191081710121352
Frage 15 Seite 16

In wie vielen Fällen gab es im Jahr 2025 bzw. 2024 Zurückweisungen an der Grenze nach einem parallel durchgeführten Dublin-Verfahren (bitte nach Monaten, wichtigsten Staatsangehörigkeiten und Mitgliedstaaten differenzieren)?

Antwort

Die statistischen Daten zu Zurückweisungen nach einem durchgeführten Dublin Verfahren sind in der Anlage dargestellt.*

Frage 16 Seite 16

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zu Aufgriffen, Zurückweisungen und Festnahmen sogenannter Schleuser bzw. entsprechender Ermittlungsverfahren bei Kontrollen der Bundespolizei an den Grenzen im Jahr 2025 bzw. 2024 (bitte zusätzlich nach Monaten, Grenzabschnitten bzw. Landesgrenzen, wichtigsten Staatsangehörigkeiten, stationärer Kontrolle bzw. Schleierfahndung bzw. Schwerpunktkontrolle differenzieren)?

Antwort

Die statistischen Daten zu Feststellungen von Schleusern nach Grenzabschnitten und Nachbarstaaten nach Monaten ist in der Anlage dargestellt.* Die Anzahl der Schleuser nach den wichtigsten 20 Staatsangehörigkeiten und nach Aufgriffsort ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Tabelle auf Seite 17 · 28 Zeilen × 3 Spalten
20242025
Schleuser
20 häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025
syrisch253207
ukrainisch256181
türkisch158147
afghanisch96117
deutsch9680
albanisch3758
irakisch4244
französisch3338
serbisch4335
algerisch1533
kosovarisch2332
pakistanisch2431
rumänisch3428
moldauisch4027
chinesisch1126
georgisch2925
italienisch1222
niederländisch1620
tunesisch920
belgisch1419
bosnisch-herzegowinisch619
vietnamesisch1919
Aufgriffsort
Grenzübergang1.0911.397
Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern501183
Inland7246
Frage 17 Seite 17

Gegen wie viele der im Jahr 2025 bzw. 2024 bei einer unerlaubten Einreise festgestellten Personen lag ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot vor (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), wie viele dieser Personen wurden zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben bzw. wie vielen wurde infolge eines Asylgesuchs der Zugang zu einem Asylverfahren gewährt (bitte ebenfalls nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

Antwort

Die Feststellungen unerlaubt eingereister Personen mit Einreise- und Aufenthaltsverbot sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 17, 18 · 18 Zeilen × 5 Spalten
20242025
GesamtAnteil an unerlaubten EinreisenGesamtAnteil an unerlaubten Einreisen
unerlaubte Einreisen mit Einreise- und Aufenthaltsverbot
Gesamt2.2842,7 Prozent2.3263,7 Prozent
15 häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025
afghanisch2463,0 Prozent2074,0 Prozent
syrisch2331,5 Prozent2074,2 Prozent
algerisch1194,7 Prozent1605,0 Prozent
türkisch1482,4 Prozent1543,3 Prozent
albanisch1479,0 Prozent1368,0 Prozent
georgisch15211,5 Prozent11210,1 Prozent
marokkanisch663,0 Prozent974,6 Prozent
kosovarisch748,5 Prozent656,4 Prozent
rumänisch5384,1 Prozent6185,9 Prozent
ukrainisch500,5 Prozent580,8 Prozent
moldauisch706,6 Prozent566,2 Prozent
mazedonisch5911,8 Prozent529,3 Prozent
somalisch221,3 Prozent523,4 Prozent
irakisch392,2 Prozent514,1 Prozent
guineisch232,2 Prozent505,8 Prozent

Die aufgrund eines Einreise- und Aufenthaltsverbots vollzogenen Zurückweisungen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die statistische Erfassung von unerlaubten Einreisen (Straftaten) und Zurückweisungen voneinander unabhängig erfolgt.

Tabelle auf Seite 18 · 18 Zeilen × 3 Spalten
20242025
Zurückweisungen wegen Einreise- und Aufenthaltsverbot
Gesamt2.0112.012
15 häufigste Staatsangehörigkeiten im Jahr 2025
kosovarisch233187
georgisch195180
albanisch217170
afghanisch122132
syrisch144123
türkisch126118
algerisch6081
mazedonisch10075
moldauisch7272
serbisch7267
iranisch3554
ukrainisch5349
marokkanisch3443
russisch2735
somalisch1931

Daten zu Zurückschiebungen aufgrund eines Einreise- und Aufenthaltsverbots werden nicht erhoben.

Personen, welche nach einer unerlaubten Einreise mit Einreise- und Aufenthaltsverbot und einem Asylgesuch gegenüber den Grenzbehörden an eine inländische Stelle (einschließlich Flughafenasylverfahren) weitergeleitet wurden, sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 19 · 26 Zeilen × 3 Spalten
20242025
unerlaubte Einreisen mit Einreise- und Aufenthaltsverbot und Asylgesuch und Weiterleitung an inländische Stellen (einschließlich Flughafenasylverfahren)
Gesamt3617
Staatsangehörigkeiten
afghanisch91
marokkanisch51
syrisch41
türkisch31
algerisch3
iranisch3
russisch12
aserbaidschanisch2
eritreisch2
ghanaisch11
ägyptisch1
albanisch1
amerikanisch1
armenisch1
georgisch1
irakisch1
ivorisch1
jemenitisch1
kamerunisch1
moldauisch1
serbisch1
turkmenisch1
venezolanisch1
Frage 18 Seite 19

Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen Landesgrenzen seit dem 16. September 2024 entstanden (bitte nach Quartalen sowie nach Mehrarbeitsvergütung, Zulagen, Hotelkosten usw. differenzieren)?

Antwort

Die Bundespolizei erfasst ihre geleisteten Einsatzstunden sowie ihre einsatzbedingten Kosten aufgrund der vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen quartalsweise. Bezüglich der Quartale bis 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die sogenannte Mehrarbeitsvergütung eine rechnerische Größe darstellt und sich kostenwirksam so nicht realisiert, weil nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vorrangig Freizeitausgleich gewährt wird.

Tabelle auf Seite 19 · 3 Zeilen × 7 Spalten
ZeitraumMehrarbeitsvergütung*Zulage für Dienst zu ungünstigen ZeitenBetrieb GrenzkontrollstellenVerbrauch Führungs- und EinsatzmittelHotelunterbringung, VerpflegungGesamt
01.07. – 30.09.202512,22,42,02,99,929,4
01.10. – 31.12.202511,72,34,93,18,130,1
Gesamt in Mio. Euro23,94,76,96,018,059,5

Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese wird nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamten nach Vorgabe des § 88 BBG nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann.

Frage 19 + 19a + 19b + 19c Seite 20

19Welche Einschätzungen hat die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei dazu, in welchem Umfang Asylsuchende durch die Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen tatsächlich effektiv und dauerhaft von einer Einreise und Asylantragstellung in Deutschland abgehalten werden?

19aWie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich das Verhältnis der Zahl zurückgewiesener Asylsuchender seit dem 7. Mai 2025 zur Zahl der in diesem Zeitraum registrierten Asylerstanträge (bitte beide Zahlen nennen)?

19bWelche Daten, Informationen oder Einschätzungen gibt es dazu, wie viele der zurückgewiesenen Personen später nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag stellten (bitte so differenziert wie möglich, etwa auch mit Zahlen für das Jahr 2025, ausführen)?

19cWelche Einschätzung hat die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei dazu, ob Asylsuchende auf ein Asylgesuch nach einem Aufgriff an der Binnengrenze verzichten, weil sie wissen, dass sie trotz eines Asylgesuchs zurückgewiesen werden können und sie sich deshalb auf den Versuch einer erneuten Einreise zu einem späteren Zeitpunkt und bzw. oder an einem anderen Grenzabschnitt konzentrieren (bitte ausführen)?

Antwort

Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet. Im Zeitraum vom 7. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 wurden 66.077 Asylerstanträge registriert. Im Januar 2026 waren es 7.649 Asylerstanträge. Im Zeitraum vom 7. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 979 Personen mit Asylgesuch zurückgewiesen. Im Januar 2026 waren es in diesem Sinne 79 Personen. Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und damit einhergehenden Zurückweisungen sind als eine von mehreren migrationsordnenden und -begrenzenden Maßnahmen erforderlich, um der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken und notwendig, bis das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem tatsächlich funktionsfähig ist. Das heißt: wirksamer Schutz an den EU-Außengrenzen, ein funktionierendes System mit Überstellungen von Flüchtlingen in die EU-Länder, die dafür zuständig sind und ein Solidaritätsmechanismus, der tatsächlich greift. Das Ziel der Bundesregierung ist weiterhin, das irreguläre Migrationsgeschehen einzudämmen und die Schleuserkriminalität entschieden zu bekämpfen. Nicht nur die isolierte Betrachtung der Anzahl des irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die zurückliegenden Jahre be- bzw. überlastet insbesondere die Aufnahme- und Integrationssysteme in Bund, Ländern und Kommunen. Hinzu kommen die andauernden Herausforderungen für die Unterbringung und Versorgung der rund 1,3 Millionen aus der Ukraine kriegsbedingt geflüchteten Personen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 20 Seite 21

Wie ist die aktuelle Fortsetzung von Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen unter Berufung auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, d. h. die Behauptung einer Notlage, die eine Abweichung von EU-Recht ausnahmsweise rechtfertigen können soll (vgl. Bundestagsdrucksache 21/820), damit vereinbar, dass der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, in der Regierungsbefragung vom 14. Januar 2026 (Plenarprotokoll 21/52, S. 6179) darauf verwies, dass die „illegale Migration um 51 Prozent gesenkt“ worden sei, „im Verhältnis zu zwei Jahren davor um 66 Prozent“, und dass die „Migrationswende“ „ein großer Erfolg“ sei, dass also die Zahl der Asylsuchenden massiv zurückgegangen ist, was die Annahme einer besonderen Notlage, die es erfordere, EU-Recht unangewendet zu lassen, nach Auffassung der Fragestellenden noch fragwürdiger erscheinen lässt als zuvor (bitte begründen)?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 19c wird verwiesen.

Frage 20a Seite 21

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung dabei, dass das Berliner Verwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (www.asy l.net/view/vg-berlin-keine-zurueckweisung-an-der-grenze) die Berufung der Bundesregierung auf Artikel 72 AEUV zurückgewiesen hat, unter anderem, weil keine konkreten Gründe für die Annahme einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargelegt worden seien (bitte in Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Gründen des Gerichts beantworten)?

Antwort

Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern wurde bisher nicht über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungspraxis allgemein entschieden. Zu den Voraussetzungen des Artikels 72 AEUV konnte in dem Eilverfahren weder umfassend vorgetragen werden, noch wurden die Voraussetzungen umfänglich geprüft.

Frage 20b Seite 21

Wie begründet die Bundesregierung, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden erforderlich, verhältnismäßig und geeignet sind (bei der Antwort bitte auf diese Aspekte getrennt eingehen), um die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ (so die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/820) zu gewährleisten (bitte ausführlich darlegen)?

Antwort

Die Zurückweisungen von Schutzsuchenden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen erfolgen bei Nichterfüllung der Einreisevoraussetzungen. Sie sind aus Sicht des Bundesministeriums des Innern erforderlich, verhältnismäßig und geeignet, als eine von mehreren Maßnahmen das irreguläre Migrationsgeschehen zu verhindern oder zu unterbinden und der Be- und Überlastung der deutschen Versorgungs- und Aufnahmesysteme entgegenzuwirken. Sie tragen dazu bei, den bereits erzielten temporären Rückgang des irregulären Migrationsgeschehens nachhaltig zu festigen und die andauernde unterschiedlich ausgeprägte Be- und Überlastung der Versorgungs- und Aufnahmesysteme zu reduzieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 19c verwiesen.

Frage 20c Seite 21

Wie begründet die Bundesregierung, dass sie Artikel 72 AEUV in Anspruch nimmt, obwohl nach Feststellungen des VG Berlin (s. Vorbemerkung der Fragestellenden) zuvor nicht auf im Europarecht vorgesehene geregelte Verfahren zurückgegriffen wurde, etwa Artikel 33 der Dublin‑III-Verordnung oder Artikel 43 Absatz 1 der Asylverfahrensrichtlinie?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 20b wird verwiesen.

Frage 20d Seite 22

Ist die Annahme der Fragestellenden zutreffend, dass der Bundesinnenminister bei seinen o. g. Äußerungen mit der Redewendung „illegaler Migration“ die Schutzsuche von Asylsuchenden meinte (denn die Zahlenangaben entsprechen dem Rückgang der registrierten Asylanträge), wenn nein, was meinte er, wie passen dazu die von ihm genannten Zahlen, und wenn ja, hält die Bundesregierung dies für eine angemessene Ausdrucksweise, vor dem Hintergrund, dass „jeder Mensch[…] das Recht [hat], in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ (Artikel 14 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) und dass die Einreise von Schutzsuchenden nicht kriminalisiert werden darf (vgl. Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention und § 95 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes), sodass auch die Verfahren wegen unerlaubter Einreise bei Asylsuchenden regelmäßig wieder eingestellt werden (bitte begründen)?

Antwort

Der Begriff der illegalen Migration wird im migrationspolitischen Kontext für Personen verwendet, die nach Deutschland einreisen bzw. einzureisen versuchen oder sich aufhalten, ohne die rechtlichen Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen.

Frage 21 Seite 22

Gilt nach Auffassung der Bundesregierung immer noch die von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Daniela Ludwig am 21. Mai 2025 im Parlament zur Rechtfertigung der Annahme einer Notlage im Sinne von Artikel 72 AEUV vorgetragene Behauptung, sie kenne „keine Kommune in ganz Deutschland, […] die klarkommt mit den hohen Zahlen“ (Plenarprotokoll 21/6, S. 411), wenn ja, bitte begründen und darlegen, und wenn nein, wie lässt sich dann die andauernde Außerkraftsetzung von EU-Recht nach Auffassung der Bundesregierung rechtfertigen (bitte begründen)?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 19c wird verwiesen.