Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen

Drucksache 21/4964Antwortauf die Kleine Anfrage 21/426024.03.20267 Seiten10 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungGesundheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes und dabei „der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung verpflichtet.“ Sie zeichnet sich aus durch „qualitätsgesicherte Forschung und Entwicklung, die unabhängig ist und hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen folgt“ (www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Aufgaben).

In der Veröffentlichung „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ (www.baua.de/DE/Angebote/Publikatio nen/Fokus/Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen; im Weiteren BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung) werden unter anderem einige wichtige Aussagen getroffen zum Zusammenhang von (über)langen Arbeitszeiten und gesundheitlichen Beschwerden. Zusammenfassend hält die Veröffentlichung fest, dass die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit sowie die geltenden Regelungen zu Ruhezeiten und Pausen eine wesentliche Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten spielen: Da die Arbeitszeit eine kritische Größe für die Gesamtbelastung der Beschäftigten darstellt, sei die Einhaltung der im Arbeitszeitgesetz definierten Schutzstandards von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ (Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 ff.) zu schaffen.

Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild machen, inwieweit die Bundesregierung diese arbeitswissenschaftlich fundierten Erkenntnisse ihrer Politik zugrunde legt.

Frage 1 Seite 1

Wie verträgt sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 21/3703 „Die Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von täglichen Arbeitszeiten über zehn Stunden gelten dabei nicht als vollständig gesichert. Sie sind evidenzgestützt, aber heterogen, da es auch inkonsistente Befunde gibt.“ mit der folgenden Aussage in der BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung, auf die auch die Bundesregierung in ihrer Antwort verweist: „Die Erkenntnislage zum Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten [Anmerkung: hier definiert als Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich bzw. 40 bis 48 Stunden pro Woche] und möglichen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ist sehr umfangreich und kann als gesichert gelten. Wiederholt zeigt sich, dass lange Arbeitszeiten mit schlechterer Gesundheit einhergehen. […] Lange Arbeitszeiten verschlechtern die Schlafqualität bzw. ‑dauer und gehen mit einem schlechteren Gesundheitsverhalten und insgesamt einer höheren Sterblichkeit einher.“?

Antwort

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3703 darauf hin, dass es eine Vielzahl an Studien zum Zusammenhang von langen Arbeitszeiten und Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, deren Befunde teilweise heterogen sind. Dies liegt unter anderem daran, dass den Studien selten genau dieselbe Fragestellung beziehungsweise derselbe Untersuchungsgegenstand zugrunde liegt. Ein Widerspruch zu dem in der Fragestellung angeführten Zitat aus der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht, da auch die BAuA dort auf diese Einschränkungen hinweist (vergleiche ebenda S. 6).

Frage 2 + 3 + 4 Seite 2

2Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, diese gesicherte Erkenntnislage zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf das allgemeine Gesundheitsverhalten und die Sterblichkeit trotz etwaiger einzelner inkonsistenter Befunde nicht als gegeben anzuerkennen?

3Stimmt die Bundesregierung der folgenden Aussage in der BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung zu: „Umfassend belegt ist, dass die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Risiko für Fehlhandlungen und arbeitsbedingten Unfällen zusammenhängt. Das Unfallrisiko steigt dabei nach der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden müssen. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht.“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), auch wenn die genaue maximale tägliche Arbeitszeit je nach Beschäftigtengruppe variieren könnte (Aussage der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703: „Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage ist heterogen und kontextabhängig.“)?

4Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, den umfassend belegten Zusammenhang zwischen Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und dem Risiko für Fehlhandlungen und arbeitsbedingte Unfälle nicht als gegeben anzuerkennen?

Antwort

Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung bezieht die Forschungsergebnisse der BAuA ebenso wie andere wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Entscheidungsprozesse ein.

Frage 5 Seite 3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass Risiken nicht „eindeutig und verlässlich einsetzen“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703), sondern dass ein höheres Gesundheitsrisiko bedeutet, dass eine gesundheitliche Schädigung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintritt?

Antwort

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass ein höheres Gesundheitsrisiko bedeutet, dass eine gesundheitliche Schädigung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintritt.

Frage 6 Seite 3

Welche Daten und Studien sind der Bundesregierung bekannt zu arbeitsgebundener Zeit, „z. B. zusätzlich notwendige Zeit für den Arbeitsweg oder für die Arbeitsvorbereitung“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), die den Zeitraum, der u. a. zur Erholung zur Verfügung steht, reduzieren, wie viel Zeit wird durchschnittlich pro Arbeitstag bzw. Arbeitsjahr für den Arbeitsweg aufgewendet, welche Haupterkenntnisse enthalten diese Daten und Studien jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?

Antwort

Gemäß Zeitverwendungserhebung (ZVE) des Statistischen Bundesamtes wendeten erwerbstätige Personen im Jahr 2022 durchschnittlich 23 Minuten pro Tag als Wegezeiten für ihre Erwerbstätigkeit auf. Das entspricht im Durchschnitt 2 Stunden 41 Minuten pro Woche. Dieser Durchschnitt umfasst alle Wochentage (Montag bis Sonntag) eines Jahres einschließlich Urlaubs- und Krankentagen. Der Mikrozensus beinhaltet Daten über die Dauer für den Weg zur Arbeitsstätte. Für das Jahr 2024 sind diese Daten nach Geschlecht und Stellung im Beruf im Tabellenanhang abzulesen.* Neben den Daten des Statistischen Bundesamtes besteht diverse Literatur des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Entwicklung der aufgewendeten Zeit für Arbeitswege mit unterschiedlichem Fokus. So wurden die Unterschiede zwischen Frauen und Männern analysiert, die Pendelzeiten nach der Coronapandemie im Zusammenhang mit Homeoffice oder das Pendelverhalten nach einem Arbeitsplatzverlust (Coskun Dalgic, S., Dauth, W., Gartner, H., Stops, M. & Weber, E. (2026). „Working from home increases work–home distances“. Journal of Urban Economics, Jahrgang – www.sciencedirect.com/science/article/pii/S00941 19026000033?via%3Dihub). Duan, Y., Jost, O., Jost, R. & Seibert, H. (2026). „Beyond lost earnings: Job displacement and the cost of commuting“. Journal of Public Economics, Jahrgang 255 – www.sciencedirect.com/science/article/a bs/pii/S0047272726000150?via%3Dihub). Fuchs, M., Jost, R., Weyh, A. (2024). „How many gaps are there? Investigating the regional dimension of the gender commuting gap“. Papers in Regional Science, Jahrgang 103, Heft 1 – www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1056819024000228?via%3Dihub).

Die Bundesregierung nimmt die Studien zur Kenntnis und bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.

Frage 7 Seite 3

Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zu Schlafmangel und Schlafqualität, insbesondere mit Bezug auf arbeitsbedingt verkürzte Ruhezeiten vor, welche Haupterkenntnisse enthalten diese jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?

Antwort

Aus Analysen der BAuA-Arbeitszeitbefragung (zum Beispiel BAuA (2020), „Stressreport Deutschland 2019: Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden“. Dortmund: BAuA – www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Beri chte/Stressreport-2019.html?pk_campaign=DOI) geht hervor, dass ausreichende Erholungsphasen zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltige Leistungsfähigkeit und Gesundheit darstellen.

Die der Bundesregierung vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Befunde zeigen überwiegend, dass verkürzte tägliche Ruhezeiten mit relevanten Einbußen von Schlafdauer, Schlafqualität, Erholung und Gesundheit verbunden sind.

Die Bundesregierung nimmt die Forschungsergebnisse zur Kenntnis und bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.

Frage 8 Seite 4

Welche Daten und Studien zum Umfang der „Zeiten für Grundbedürfnisse des Lebens, sogenannte Obligationszeiten“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung) sind der Bundesregierung bekannt, welche Haupterkenntnisse enthalten diese Studien jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?

Antwort

In der Studie „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ (Backhaus, N., Nold, J., Entgelmeier, I., Brenscheidt, F. & Tisch, A. (2023). 2. vollständig überarbeitete Auflage. Dortmund: BAuA – www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Arbeitszeit-und-ges undheitliche-Auswirkungen) werden als Beispiele für „Obligationszeiten“ Haushaltsarbeiten, familiäre Verpflichtungen oder gemeinnützige Tätigkeiten genannt. Hierzu sind Ergebnisse aus der ZVE 2022 zum durchschnittlichen Zeitaufwand für verschiedene Aktivitäten nach der sozialen Stellung auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/Theme n/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwend ung/Tabellen/aktivitaeten-sozSt-zve.html veröffentlicht.

Die Bundesregierung nimmt die Forschungsergebnisse zur Kenntnis und bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.

Frage 9 Seite 4

Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zum Pausenausfall vor, wie oft fallen Pausen aus oder werden verkürzt (bitte getrennt nach Länge der Arbeitszeit [etwa bis 8 h, >8 bis 10 h und >10 h] angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Antwort

Empirische Daten zum Umfang von Pausenausfällen liegen für Deutschland insbesondere aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung vor. Die BAuA berichtet auf dieser Basis für 2021, dass rund 31 Prozent der Beschäftigten häufig erleben, dass vorgeschriebene Ruhepausen ausfallen (Vieten L., & Wendsche, J. (2024). „Ausfall von Ruhepausen in Deutschland – Verbreitung und Auswirkungen auf die Erholung, Gesundheit und Zufriedenheit von Beschäftigten“. Dortmund: BAuA – www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/R uhepausen). Als „häufig“ gilt dabei das wiederholte Nicht-Nehmen der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen an Arbeitstagen mit mehr als sechs Stunden Arbeitszeit. Frühere BAuA-Arbeitszeitbefragungen (zum Beispiel 2017) zeigen ähnliche Größenordnungen (rund ein Viertel bis knapp ein Drittel der Beschäftigten mit häufigem Pausenausfall). Teilweise wird zwischen vollständigem Pausenausfall und häufigen Unterbrechungen beziehungsweise Störungen von Pausen differenziert: 29 Prozent der Vollzeitbeschäftigten berichten häufigen Pausenausfall, 16 Prozent häufige Unterbrechungen (Vieten, L. Wöhrmann, A. M., Wendsche, J. & Michel, A. (2023). „Employees’ work breaks and their physical and mental health: Results from a representative German survey“. Applied Ergonomics, Jahrgang 110 – www.sciencedirect.com/science/article/pii/S 0003687023000364?via%3Dihub).

Die Bundesregierung nimmt die Forschungsergebnisse zur Kenntnis und bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.

Frage 10 + 11 + 12 Seite 5

10Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Es erscheint daher plausibel, dass die gesetzlich geforderten Ruhepausen von 45 Minuten bei Arbeitszeiten über 10 Stunden pro Tag nicht ausreichend sind, da der Erholungsbedarf bei überlangen Arbeitszeiten durch die exponentielle Zunahme negativer Beanspruchungsfolgen ebenfalls überproportional zunimmt“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und inwiefern beabsichtigt sie, dies bei einer möglichen Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen?

11Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „So zeigen einige Studien, dass Beschäftigte bei flexiblen Arbeitszeiten lange tägliche Arbeitszeiten bevorzugen, wenn sie dafür weniger Tage in der Woche arbeiten müssen. Dies ist jedoch in Bezug auf Sicherheit und langfristige Gesundheit von Beschäftigten kritisch zu beurteilen.“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

12Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Eine Ausdehnung der Arbeitszeit, insbesondere auch bezogen auf den Arbeitstag und eine Einschränkung der Ruhezeit, birgt das Risiko[,] die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten weiter zu reduzieren, sowohl kurzfristig (hoher Krankenstand) als auch langfristig (Frühverrentung). Dadurch kann sich der Arbeitskräftemangel weiter verschärfen.“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Antwort

Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die zitierten Veröffentlichungen sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung bezieht die Forschungsergebnisse der BAuA ebenso wie andere wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Entscheidungsprozesse ein.

Frage 13 Seite 5

Wann werden die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025 vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 21/3703)?

Antwort

Mit ersten Auswertungen ist in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu rechnen, weiterführende Berichte folgen anschließend schrittweise.

Frage 14 Seite 5

In welchem Rahmen befasst sich die BAuA „mit der Aktualisierung des Wissensstands zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf Gesundheit, Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren“ (Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 21/3703), und wann ist hier mit Ergebnissen zu rechnen?

Antwort

Die BAuA aktualisiert den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu den Auswirkungen langer täglicher Arbeitszeiten auf Gesundheit, Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren im Rahmen eines systematischen Reviews. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist bis zu Beginn des dritten Quartals 2026 geplant. Ergänzend erfolgen weitere Analysen auf Basis der BAuA-Arbeitszeitbefragung sowie gegebenenfalls zusätzlicher Datengrundlagen (vergleiche die Antwort zu Frage 13).

Anlage
AnlageTabelle zu der Frage 6

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