Deutsche Marine - Beschaffung von Laserwaffen

Drucksache 21/5410Antwortauf die Kleine Anfrage 21/511014.04.20262 Seiten7 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Unternehmen Rheinmetall und MBDA Deutschland haben zusammen für die Deutsche Marine einen Laserwaffendemonstrator (LWD) entwickelt. Der sogenannte HoWiSM (Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger der Marine)-Demonstrator wurde nach Pressemitteilung sehr erfolgreich von Juni 2022 bis September 2023 auf der Fregatte „Sachsen“ (F 219) erprobt (vgl. www.rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2023/09/2023-09-22-l aserwaffen-erprobung-auf-see-erfolgreich). Weiterhin heißt es, dass „alle notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen wurden“ (vgl. https://defence-networ k.com/laserwaffe-fregatten-rheinmetall-mbda-handeln/).

Nach Beendigung der Testphase konnte kein strukturierter Beschaffungsprozess im Bereich Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine festgestellt werden, und das trotz der positiven Meldungen.

Frage 1 Seite 1

Handelt es sich bei der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von Laserwaffen bei der Marine um das notwendige Schließen einer Fähigkeitslücke?

Antwort

Ja.

Frage 2 Seite 2

Bei welchen Beschaffungsvorhaben von seegehenden Einheiten der Marine ist ein Laserwaffensystem als integraler Bestandteil der Effektoren vorgesehen?

Antwort

Grundsätzlich sind entsprechende Systeme für größere seegehende Einheiten vorgesehen.

Frage 3 + 4 Seite 2

3Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben um den Laserwaffendemonstrator (HoWiSM-Demonstrator) der Marine nicht fortgeführt?

4Welches genaue Beschaffungsvorhaben war infolge des Nachweises aller notwendigen Fähigkeiten des HoWiSM-Demonstrators ursprünglich vorgesehen?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Der genannte Demonstrator diente der Technologieerprobung. Die Ergebnisse sind Grundlage für die angestrebte Beauftragung zur Realisierung des operativen Erstsystems im Projekt „Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger der Marine“ (HoWiSM).

Frage 5 Seite 2

Gab es von der Beendigung der Erprobung des Laserwaffendemonstrator auf der Fregatte „Sachsen“ im September 2023 bis heute eine Marktsichtung oder Marktanalyse hinsichtlich dieser Art von Laserwaffen?

Antwort

Ja.

Frage 6 Seite 2

Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine?

Antwort

Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde im Jahr 2025 abgeschlossen.

Frage 7 Seite 2

Gibt es derzeit ein Vorhaben zur Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine, und wenn ja, wie lautet es?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.

Frage 8 Seite 2

Ist die Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine nach § 14 des Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) – Stärkung innovativer Beschaffungen) vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Nein, dass o. g. Vorhaben war bereits fortgeschritten, als § 14 des BwBBG im Februar 2026 in Kraft trat.