Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr

Drucksache 21/5453Antwortauf die Kleine Anfrage 21/502616.04.20264 Seiten5 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungInnere SicherheitVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Operationsplan Deutschland beschreibt den Einsatz der Bundeswehr in Frieden, Krise und Krieg sowie die gesamtstaatliche Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Akteuren. In diesem Zusammenhang wird eine stärkere Vernetzung von Streitkräften, Sicherheitsbehörden sowie Strukturen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes angestrebt.

Ehrenamtliche Kräfte – insbesondere bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk – bilden jedoch das Rückgrat der Gefahrenabwehr in Deutschland. Vor dem Hintergrund bereits bestehender Personalengpässe, steigender Einsatzbelastungen sowie zunehmender Extremwetterereignisse stellt sich den Fragestellern die Frage, ob eine mögliche Einbindung dieser Kräfte in militärisch geprägte Planungen Auswirkungen auf die originären Aufgaben der Gefahrenabwehr haben könnte. Insbesondere ist für sie von Interesse, ob durch Planungen, Übungen oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des Operationsplans Deutschland Einschränkungen für die Einsatzfähigkeit des regulären Katastrophenschutzes entstehen könnten.

Frage 1 Seite 2

Welche konkrete Rolle ist für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland vorgesehen?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Der OPLAN DEU sieht keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vor.

Frage 2 Seite 2

Welche Organisationen (z. B. Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen) sind in die Planungen eingebunden?

Antwort

Die Expertise, der in der Fragestellung aufgeführten Organisationen, sofern sie eine Rolle in der Zivilen Verteidigung haben, wird insbesondere über die Bund-Länder offene Arbeitsgruppe Zivile Verteidigung/Zivil-militärische Zusammenarbeit eingebunden.

Frage 3 + 4 Seite 2

3Erfolgt die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte ausschließlich indirekt über ihre Organisationen, oder ist auch eine unmittelbare Heranziehung vorgesehen?

4Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte eine Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte für Aufgaben im Kontext des Operationsplans Deutschland erfolgen?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 5 Seite 2

In welchem Umfang plant die Bundesregierung Übungen oder Ausbildungsmaßnahmen, an denen ehrenamtliche Kräfte teilnehmen sollen?

Antwort

Die Bundesregierung versteht die Frage im Sinne der Einbindung ehrenamtlicher Kräfte in Übungen und Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr, die in einem Zusammenhang mit dem OPLAN DEU stehen. Eine niedrige Anzahl von ehrenamtlichen Kräften soll bei einzelnen Übungen der Bundeswehr zur zivil-militärischen Zusammenarbeit teilnehmen. Eine Einbindung bei Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr ist bislang nicht geplant.

Frage 6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 Seite 2

6Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass eine Mitwirkung im Rahmen des Operationsplans nicht zu Personalengpässen im regulären Katastrophenschutz führt?

7Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich eine zusätzliche Einbindung auf die Einsatzbereitschaft bei Bränden, Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen auswirken könnte?

8Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Zielkonflikten zwischen militärischer Unterstützung und originären Aufgaben der Gefahrenabwehr?

9Welche Abstimmungen haben hierzu mit den Bundesländern stattgefunden, die maßgeblich für den Katastrophenschutz zuständig sind (vgl. Frage 8)?

10Plant die Bundesregierung zusätzliche personelle oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes, um mögliche Mehrbelastungen auszugleichen?

11Wie wird sichergestellt, dass Arbeitgeber ehrenamtlicher Helfer durch mögliche zusätzliche Verpflichtungen nicht übermäßig belastet werden?

12Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine stärkere sicherheitspolitische Einbindung des Katastrophenschutzes dessen primär zivile Ausrichtung verändern könnte?

13Gibt es Szenarien unterhalb des Verteidigungsfalls, in denen ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung militärischer Aufgaben herangezogen werden könnten?

14Welche Schutzmechanismen bestehen, um die jederzeitige Verfügbarkeit ehrenamtlicher Kräfte für akute Gefahrenlagen in Deutschland zu gewährleisten?

15Wurden Verbände und Interessenvertretungen der ehrenamtlichen Helfer in die Planungen einbezogen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

16Wie berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Planungen Mehrfachengagements ehrenamtlicher Helfer, die gleichzeitig in mehreren Organisationen tätig sind (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder Hilfsorganisationen), und werden solche Personen in der Personalbedarfsplanung mehrfach oder nur einmal erfasst?

Antwort

Die Fragen 6 bis 16 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Auskunft über Angelegenheiten, die den Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen. Dessen ungeachtet ist die Bundesregierung mit allen relevanten Akteuren zur Aufgaben- und Ressourcenplanung in intensiven Gesprächen.

Ausnahme zur Verantwortung der Länder bilden ehrenamtliche Kräfte des bundeseigenen Technischen Hilfswerks (THW). Das THW wird aufgrund eigener, zu priorisierender Aufgaben während einer Krise/eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen.