Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche bei der Bundeswehr

Drucksache 21/5738Antwortauf die Kleine Anfrage 21/541505.05.202664 Seiten26 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der VerteidigungVerteidigung7 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Antworten der Bundesregierung auf diverse Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag belegen ein umfangreiches und vielseitiges Engagement der Bundeswehr, um für Nachwuchs interessant zu sein.

Dabei greift die Bundeswehr nicht nur auf öffentliche Werbekampagnen wie zuletzt die Kampagne „70 Jahre, 70 Gründe“ zurück oder die „Weil du es kannst“-Kampagne 2024, welche durch Plakate in grellem Grün und Pixel-Videospiel-Optik insbesondere die jüngere Zielgruppe nicht nur nach Auffassung der fragestellenden Fraktion erreichen sollte (www.tagesspiegel.de/gesell schaft/panorama/bedenkliche-werbeplakate-der-bundeswehr-wenn-krieg-nac h-videospielen-oder-7-vs-wild-aussieht-12577592.html).

Die Bundeswehr engagiert sich an ihren Standorten im sozialen Umfeld und unterstützt Initiativen und Einrichtungen u. a. der Kinder- und Jugendhilfe, um „das Verständnis für die Bundeswehr im Allgemeinen und das soldatische Dienen im Besonderen“ zu steigern (zitiert nach Bundestagsdrucksache 18/7494). Dazu unterhält sie engere Kooperationen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kitas. Ebenso besucht die Bundeswehr Schulen und Hochschulen und ist auf Berufsmessen vertreten. Die Bundeswehr spricht Jugendliche aber auch durch Kennenlern-, Ferien-, IT-Abenteuercamps oder Jugendfreizeiten an (im Folgenden als „Camps/Freizeiten“ bezeichnet).

Nach Angaben der Bundesregierung sollen zudem Patenschaften von Einheiten und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden „das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr […] fördern“ (Bundestagsdrucksache 17/2688). Patenschaften wie diese werden auch zum Zugang zu jungen Menschen genutzt. So fand beispielsweise am 13. und 14. August 2025 im Rahmen einer Patenschaft an der Grundschule in der Marktgemeinde Kellmünz an der Iller (Bayern) ein „Kinderferienprogramm mit der Bundeswehr“ statt, welches sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren richtet. In Berichten sind dabei Bilder mit Kindern vor schwerem militärischen Gerät zu sehen (vgl. u. a. www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/kellmuen z-friedensgruppe-veranstaltet-demo-gegen-bundeswehrfreizeit-in-kellmuenz-1 10415886). Beteiligt gewesen sei dabei die Gefechtsstandstaffel Multinationales Kommando Operative Führung des NATO-Kommandos der Bundeswehr, die auch Militärhubschrauber und Militärfahrzeuge für die Veranstaltung bereitgestellt hat (Der Spiegel, 18. August 2025).

Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ferien-, Kennenlern-, IT- und Abenteuercamps für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche bei der Bundeswehr“ auf Bundestagsdrucksache 18/13404 offenbart, bietet die Bundeswehr seit mindestens 2012 in großem Rahmen mehrtägige Feriencamps an, die unter den Namen von Ferien-, Kennenlern-, IT- oder Abenteuercamps beworben werden. Diese Angebote werden von allen Gattungen der Bundeswehr angeboten, also von Luftwaffe, Marine und Heer. Die größte Auswahl bietet das Heer mit Angeboten bei Panzereinheiten, Gebirgsjägern, im Sanitätsdienst oder in IT-Bataillonen. Die Anzahl der teilnehmenden Jugendlichen in den Camps/Freizeiten stieg seit 2015 stark an. Im Jahr 2016 nahmen 1 544 Jugendliche an den Camps/Freizeiten teil. Nach 2015 war zunächst eine auffallende Häufung von diesen Camps/Freizeiten in den neuen Bundesländern zu beobachten und hier insbesondere in Brandenburg und Sachsen. Im Jahr 2022 hingegen war eine auffallende Anzahl dieser Camps/Freizeiten in Baden-Württemberg und Niedersachsen erkennbar. Bis einschließlich 2022 waren 9 701 Teilnehmende in entsprechenden Veranstaltungen dokumentiert, wobei für drei Camps im Jahr 2017 keine Teilnehmendenzahlen übermittelt wurden.

Die Bundesregierung konnte selbst nach erneuter Aufforderung nicht beantworten, wie viele der Teilnehmenden volljährig waren. „Erhebung zum Alter der Teilnehmenden erfolgten nicht“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9949). Und dies, obwohl der UN-Kinderrechteausschuss (UN = United Nations) die Bundesregierung wiederholt anmahnte, Werbekampagnen und Schulbesuche, die sich an Minderjährige richten, einzustellen (www.instit ut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtssch utz/CRC/5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_202 2.pdf). Die Antwort der Bundesregierung legt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion nahe, dass gegen die Vorgaben des UN-Kinderrechteausschusses verstoßen wurde: Es werde „grundsätzlich durch zielgruppengerechte Marketing- und Medienanalyse sowie entsprechende Werbung gewährleistet“, dass die Werbung bei den Jugendlichen ankomme, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung. Die Analyse werde von Medienfachleuten durchgeführt. Im Fokus seien neben der Zielgruppe der 16- bis 17‑Jährigen auch „Lebensjüngere“, „sofern sich diese in der Berufsorientierungsphase bzw. Berufsfindungsphase befinden“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/13404). Zudem greifen bei Minderjährigen weitere Rechtsnormen, die zu beachten sind, z. B. bezüglich der Elternrechte, Persönlichkeitsrechte oder des Jugendschutzes.

Beworben werden die Camps/Freizeiten auch durch die sozialen Medien. Die Camps/Freizeiten böten den Jugendlichen die Möglichkeit, „das Gespräch mit Soldatinnen und Soldaten zu suchen und erste authentische Eindrücke über den Arbeitgeber Bundeswehr für eine konkrete Bewerbung zu erlangen“. Die Teilnahme an den Camps/Freizeiten war nach Angaben der Bundesregierung aus der 18. Wahlperiode für die Jugendlichen kostenlos (Bundestagsdrucksache 18/13404) und freiwillig (Bundestagsdrucksache 20/9949).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 1977 (2 BvE 1/76, BVerfGE 44, 124 (147)) klargestellt, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften (...) nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ ist. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trägt dieser Notwendigkeit Rechnung.

Davon abzugrenzen sind nachwuchswerbliche Maßnahmen, die die Bundeswehr als Arbeitgeber ergreift, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln. Dabei informieren die Streitkräfte umfassend, verantwortungsvoll und transparent über die Besonderheiten des Arbeitgebers Bundeswehr. Die Bundeswehr ist eine Parlaments- und Verteidigungsarmee, die für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt. Ihr Auftrag und ihre Aufgaben sind im Grundgesetz verankert. Die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist hiernach erforderlich. Die Nachwuchswerbung der Bundeswehr dient der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in besonderem Maße. Es steht jedem jungen Menschen frei, sich für oder gegen eine militärische Laufbahn, eine Ausbildung oder einen zivilen Beruf bei den Streitkräften zu entscheiden. Auch eine Teilnahme an Veranstaltungen der Bundeswehr ist freiwillig.

Die Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation und der Personalwerbung der Bundeswehr sind an Gesetze, Verordnungen und Richtlinien gebunden. Darüber hinaus finden die von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Konventionen, Pakte und Verträge Anwendung.

Die Bundesregierung weist mit Blick auf Tiefe und Detaillierungsgrad der durch die Fragesteller erwarteten Antworten auf die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hin. Nach Artikel 5 Absatz 1 lit. c DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten muss angemessen, relevant und auf den spezifischen Zweck beschränkt sein.

Frage 1 Seite 3

Welche Camps/Freizeiten wurden bzw. werden durch die Bundeswehr organisiert und durchgeführt (bitte einzeln inklusive Datum und Dauer aufzählen sowie für die Jahre von 2023 bis 2025 sowie nach Durchführungsort, Einheit, verantwortlichem Standort und Bundesland sowie nach Marine, Heer und Luftwaffe aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*

AnlageAnlage 1 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hartmann

PDF-Seiten 10–25 (16 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 3

Für welche der Camps/Freizeiten wurden Teilnehmerbeiträge erhoben (bitte einzeln für die Jahre von 2023 bis 2025 ausführen und Höhe benennen), und wenn Teilnahmebeiträge erhoben werden, auf welcher Grundlage werden diese festgesetzt?

Antwort

Es wurden keine Teilnehmerbeiträge erhoben.

Frage 3 + 4 Seite 3

3Welche der Camps/Freizeiten finden bzw. fanden regelmäßig bzw. mehrmals statt, und warum (bitte einzeln ausführen)?

4Welche der Camps/Freizeiten fanden nur einmalig statt, und warum (bitte einzeln ausführen)?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Abhängig von der Interessenlage der personalwerblichen Zielgruppen des Arbeitgebers Bundeswehr sowie den Kapazitäten der durchführenden Truppenteile fanden Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung einmalig oder mehrfach statt.

Im Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen.*

AnlageAnlage 2 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hartmann

PDF-Seiten 26–28 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 4

Welches Bundeswehrmaterial, wie z. B. Helikopter und andere militärische Fahrzeuge, hat die Bundeswehr zu den entsprechenden Camps/Freizeiten mitgebracht bzw. war auf dem Veranstaltungsgelände sichtbar, und welche Kosten sind aufseiten der Bundeswehr dafür entstanden (bitte einzeln ausführen)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.*

Soweit die Anlage 3 die erfragten Informationen nicht enthält, erfolgte keine Erfassung im Sinne der Fragestellung.

AnlageAnlage 3 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hartmann

PDF-Seite 29 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 4

Wie viele Jugendliche haben an den Camps/Freizeiten teilgenommen (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Standorten und Bundesländern sowie für jedes einzelne Camp aufführen sowie jeweils nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 4 verwiesen.*

Soweit die Anlage 4 die erfragten Informationen nicht enthält, erfolgte keine Erfassung im Sinne der Fragestellung.

AnlageAnlage 4 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hartmann

PDF-Seiten 30–43 (14 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 4

Liegen der Bundesregierung mittlerweile Angaben über das Alter der Teilnehmenden vor, wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und inwiefern lässt sich das Nichtangeben des Alters der Jugendlichen rechtfertigen, vor dem Hintergrund der wiederholten Anmahnung durch den UN-Kinderrechteausschuss sowie der zu beachtenden rechtlichen Unterschiede zwischen minderjährigen und volljährigen Teilnehmenden?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2430 verwiesen.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei Teilnehmenden unter 18 Jahren. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt grundsätzlich 16 Jahre.

Die für das seitens der Bundeswehr eingesetzte Personal geltenden Vorschriften stehen im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den völkerrechtlichen Bestimmungen. Das schließt die Wahrung der UN-Kinderrechtskonvention ein.

Frage 8 Seite 4

Wie viele Jugendliche, die an den Camps/Freizeiten teilgenommen haben, haben das Camp vorzeitig abgebrochen (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Standorten und Bundesländern sowie für jedes einzelne Camp aufführen sowie jeweils nach Geschlecht und Alter und Grund des vorzeitigen Abbruches aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.*

Soweit die Anlage 5 die erfragten Informationen nicht enthält, erfolgte keine Erfassung im Sinne der Fragestellung.

AnlageAnlage 5 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hartmann

PDF-Seite 44 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 9 Seite 5

Wie viele Soldaten und Soldatinnen waren an der Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Camps/Freizeiten beteiligt, und wie hoch waren die Personalaufwendungen der Bundeswehr (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 einzeln ausführen)?

Antwort

Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst.

Frage 10 + 11 + 12 Seite 5

10In welchen Richtlinien werden die Bewilligung, Ausgestaltung und Umsetzung von Camps/Freizeiten bei der Bundeswehr geregelt?

11Welche Dienstebene ist aufseiten der Bundeswehr für die Bewilligung und Organisation und andere Unterstützungstätigkeiten von Camps/Freizeiten zuständig?

12Wer wird vonseiten der Bundeswehr in die Beratung für eine altersgerechte Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingebunden?

Antwort

Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die Grundlage bilden die internen Regelungen A-2610/3 „Jugendliche und Bundeswehr“ sowie A1-1332/0-5005 „Personalwerbung durch Truppenbesuche“.

Die Camps der Personalgewinnungsorganisation erfolgen unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Die Leiterin bzw. der Leiter eines Karrierecenters der Bundeswehr ist für die Bewilligung und Organisation eines Camps der Personalgewinnungsorganisation zuständig.

Frage 13 + 13a + 13b Seite 5

13Wird das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bei dieser Zusammenarbeit mit den Kommunen bzw. Bildungsträgern im Kinder- und Jugendbereich eingebunden und leistet pädagogische Unterstützung und Beratung?

13aWenn ja, wie?

13bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.

Nein. Gemäß Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der Richtlinien des Bundeskanzlers selbständig und unter eigener Verantwortung.

Frage 14 + 15 + 16 Seite 5

14Welche Kosten sind der Bundeswehr für die Organisation und Durchführung der Camps/Freizeiten entstanden (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)?

15Wurde hierbei auch auf Mittel anderer Bundesministerien oder Bundeshördern zurückgegriffen, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)?

16Wie sind die Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Camps/Freizeiten aufmerksam geworden?

Antwort

Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.* Haushaltsmittel anderer Bundesministerien oder Bundesbehörden wurden nicht in Anspruch genommen.

AnlageAnlage 6 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hartmann

PDF-Seiten 45–57 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 17 + 18 Seite 6

17Wie und wo wurden bzw. werden die Camps/Freizeiten beworben, und welche Kosten entstanden dabei (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)?

18Für welche der Camps/Freizeiten wurde bzw. wird durch öffentliche Anzeigen geworben (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 und Camps/Freizeiten aufschlüsseln sowie in Fernsehwerbung, Anzeigen in Zeitungen, Anzeigen in Zeitschriften, Anzeigen im Internet, Anzeigen im öffentlichen Raum, Social Media und Kinowerbung unterteilen)?

Antwort

Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlage 7 verwiesen.*

Soweit Anlage 7 die erfragten Informationen nicht enthält, erfolgte keine Erfassung im Sinne der Fragestellung.

AnlageAnlage 7 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hartmann

PDF-Seiten 58–63 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 19 Seite 6

Mit welchen Methoden stellt die Bundeswehr sicher, dass die Werbung für die Camps/Freizeiten bei den Jugendlichen ankommen (bitte detailliert ausführen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9949 verwiesen.

Frage 20 Seite 6

Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewerbung der Camps/Freizeiten?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9949 verwiesen.

Frage 21 Seite 6

Inwiefern erfolgte eine Bewerbung der Camps/Freizeiten über bestehende Patenschaften mit Kommunen; Landkreisen, Schulen oder über Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (bitte für die jeweiligen Camps/Freizeiten und die Jahre von 2023 bis 2025 einzeln ausführen)?

Antwort

Eine Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.

Frage 22 Seite 6

Von welchen der Camps/Freizeiten wurden durch die Bundeswehr bzw. im Auftrag der Bundeswehr Film- oder Fotoaufnahmen angefertigt, und lagen bei minderjährigen Teilnehmenden die entsprechenden Genehmigungen seitens der Erziehungsberechtigten vor?

Antwort

Eine Teilnahme von Minderjährigen an Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung ist an die Genehmigung der Erziehungsberechtigten gebunden. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9949 verwiesen.

Frage 23 Seite 7

Über welche der Camps/Freizeiten wurde durch die verschiedenen Medienkanäle der Bundeswehr via Print- oder Onlinemedien, wie beispielsweise bundeswehrkarriere.de, bundeswehrentdecken.de, YouTube-Kanal der Bundeswehr, Facebook, Instagram, TikTok oder Ähnlichen, berichtet (bitte für die Jahre von 2023 bis 2025 nach Camp, Art der Berichterstattung sowie Medium aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9949 verwiesen.

Frage 24 + 25 + 31 Seite 7

24Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass bei den unterschiedlichen Camps/Freizeiten der Bundeswehr sowie deren Bewerbung nicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen wird?

25Warum steht die Durchführung solcher Aktivitäten für Kinder und Jugendliche nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu der Empfehlung des UN-Ausschusses für Kinderrechte, „alle Formen der auf Kinder ausgerichteten Werbung oder Vermarktung des Militärdienstes zu verbieten, insbesondere an Schulen“ (www.institut-fuer-mens chenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CR C/5._6._Staatenbericht/CRC_Staatenbericht_DEU_5_6_Abschl_202 2.pdf)?

31Wurden nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgaben der internationalen Kinderrechtsvereinbarungen (Kinderrechtskonvention, Fakultativprotokolle und Pariser Protokolle) von den Soldaten und Soldatinnen, die in Kellmünz bei der Ferienfreizeit beteiligt waren, eingehalten?

Antwort

Die Fragen 24, 25 und 31 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9949 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2430 verwiesen.

Frage 26 + 27 Seite 7

26Welche pädagogische Ausbildung müssen Soldaten und Soldatinnen nachweisen, um die Organisation und Betreuung von Kinder- und Jugendfreizeiten durchzuführen?

27Müssen Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen von Veranstaltungen Kinder und Jugendliche betreuen, ähnlich wie Leiterinnen und Leiter in der verbandlichen und offenen Jugendarbeit, eine Schulung zum Kinderschutz und zur Prävention sexualisierter Gewalt absolvieren sowie ein entsprechendes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn ja, in welchem Rahmen finden diese Schulungen statt, und wer finanziert sie?

Antwort

Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.

Für die Durchführung von Veranstaltungen der Bundeswehr sind keine Schulungen im Sinne der Fragestellung notwendig.

Grundvoraussetzung für den Dienst in den Streitkräften ist ein polizeiliches Führungszeugnis.

Frage 28 Seite 8

Ist es im Rahmen der Camps/Freizeiten zu besonderen Vorfällen, wie beispielsweise sexuellen Übergriffen, Unfällen mit Verletzten, übermäßigem Alkoholkonsum oder Ähnlichem, gekommen (bitte detailliert für die Jahre von 2023 bis 2025 ausführen und dabei Camp, Vorfall, Beteiligung Minderjähriger sowie gewählte Lösungsansätze benennen)?

Antwort

Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 29 Seite 8

Welche Ziele möchte die Bundeswehr mit diesen Camps/Freizeiten, die gezielt Jugendliche betreffen, erreichen, und welchen Auftrag haben die teilnehmenden Soldaten und Soldatinnen konkret?

Antwort

Die Camps der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr dienen der transparenten Information junger Menschen über Aufgaben und Strukturen der Streitkräfte sowie über Ausbildungswege und Berufe. Die dabei eingesetzten Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich einen Informations- und darstellungsbezogenen Auftrag.

Frage 30 Seite 8

Hat die Bundeswehr Planungen zur weiteren Entwicklung dieser Angebote (bitte detailliert auch bezüglich inhaltlicher Schwerpunkte, Methoden, potentieller Zielgruppen und Angebotskapazitäten ausführen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9949 verwiesen.

Frage 32 Seite 8

Welche pädagogische Ausbildung hatten die in Kellmünz am 13. und 14. August 2025 eingesetzten Soldatinnen und Soldaten?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 26 und ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 61 der Abgeordneten Desiree Becker auf Bundestagsdrucksache 21/1482 verwiesen.

Frage 33 Seite 8

Auf welcher Grundlage findet die Kooperation der Bundeswehr mit der Stadtverwaltung Kellmünz im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeit statt?

Antwort

Die freiwillige Teilnahme von Soldatinnen und Soldaten an der in Rede stehenden Veranstaltung der Gemeinde Markt Kellmünz a. d. Iller basiert auf einer seit nahezu 30 Jahren bestehenden Patenschaft zwischen der Gemeinde und dem Truppenstandort Ulm.

Frage 34 Seite 8

In welcher Form besteht eine Zusammenarbeit und bzw. oder Patenschaft zwischen der in der Graf-Zeppelin-Kaserne stationierten Einheit des Kommandos Spezialkräfte mit der Stadt Calw im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeitangebote, und welche Aktivitäten umfasst diese?

Antwort

Es besteht keine Zusammenarbeit zwischen dem Kommando Spezialkräfte und der Stadt Calw im Sinne der Fragestellung.

Frage 35 Seite 9

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass auf der einen Seite den Kommunen die finanziellen Mittel für die Anstellung von qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen für die Kinder- und Jugendbetreuung fehlen, auf der anderen Seite aber Soldaten und Soldatinnen diese Arbeit übernehmen dürfen?

Antwort

Der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr ergeben sich aus dem Grundgesetz. Dafür stellt der Bund Haushaltsmittel bereit. Nach dem föderativen Staatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Kultushoheit den Bundesländern.