Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2366 weist eine deutliche Steigerung der jährlichen Echtzählungen tatverdächtiger Personen (TV) aus zehn Asylherkunftsländern beim PKS-Schlüssel (PKS = Polizeiliche Kriminalstatistik) 890000 (Straftaten insgesamt ohne Schlüssel 725000) aus: von 14 526 TV im Jahr 2015 auf 64 780 TV im Jahr 2024. Besonders hohe Werte wurden für syrische (31 443 TV im Jahr 2024) und afghanische Staatsangehörige (18 941 TV im Jahr 2024) dokumentiert.
Ergänzende Angaben der Bundesregierung zu schweren Delikten (z. B. 12 512 Fälle von Gewaltkriminalität syrischer TV im Jahr 2024 beim PKS-Schlüssel 892000) sowie zu Opferzahlen (z. B. 24 250 deutsche Opfer durch syrische TV im Jahr 2024) verdeutlichen in den Augen der Fragesteller die sicherheitspolitische Relevanz dieser Entwicklungen. Zugleich lehnt die Bundesregierung nach eigener Aussage die Erstellung kumulativer Mehrjahresanalysen aus methodischen (Echtzählung, BSI-Anonymisierung [BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]) und datenschutzrechtlichen Gründen ab (ebd.).
Das Fehlen von Längsschnittdaten (z. B. zu Rückfällen oder Deliktkarrieren) sowie populationsadjustierten Raten (TV je 1 000 Einwohner unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur, etwa nach Daten des Statistischen Bundesamtes) erschwert die Bewertung möglicher kriminogener Faktoren, insbesondere in Verbindung mit Migrations- und Zuwanderungsdynamiken. Moderne statistische Verfahren wie pseudonymisierte Fuzzy-Matching- oder Kohortenanalysen könnten bei ausreichender datenschutzrechtlicher Absicherung weiterführende, risikominimierte Auswertungen ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, die Analyse auf weitere häufig in der PKS vertretene ausländische Staatsangehörigkeiten und zusätzliche Deliktbereiche auszudehnen sowie populationsbezogene Auswertungen zu berücksichtigen.
Wie viele tatverdächtige Personen (Echtzählung) mit den Staatsangehörigkeiten Bulgarien, Georgien, Indien, Kosovo, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ukraine, staatenlos sowie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Irak, Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien wurden in den Jahren von 2015 bis 2024 jeweils beim PKS-Schlüssel 890000 (Straftaten insgesamt ohne Schlüssel 725000) erfasst (bitte nach Berichtsjahr und Staatsangehörigkeit tabellarisch darstellen sowie zusätzlich die kumulierten Gesamtsummen über den Gesamtzeitraum ausweisen; ausländerrechtliche Verstöße bitte nicht berücksichtigen)?
Die Frage wird mit Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beantwortet.
Die Anzahl der tatverdächtigen Personen (TV) mit den genannten Staatsangehörigkeiten für die Berichtsjahre 2015 bis 2024 zum PKS-Schlüssel 890000 ist den in Anlage 1 beigefügten Tabellen zu entnehmen.*
PDF-Seiten 5–10 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Straftaten (Fälle) wurden durch die in Frage 1 genannten tatverdächtigen Personen in den Jahren von 2015 bis 2024 begangen, differenziert nach den PKS-Schlüsseln 890000 (Straftaten insgesamt ohne Schlüssel 725000), 892000 (Gewaltkriminalität), 892500 (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen), 111000 (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge), 210000 (Raubdelikte), 222000 (gefährliche und schwere Körperverletzung), 3***00 (einfacher Diebstahl), 4***00 (schwerer Diebstahl), 730000 (Rauschgiftdelikte), 435*00 (Wohnungseinbruchdiebstahl) sowie 893000 (Wirtschaftskriminalität) (bitte nach Berichtsjahr, Staatsangehörigkeit und PKS-Schlüssel tabellarisch aufschlüsseln sowie zusätzlich die kumulierten Gesamtsummen ausweisen; ausländerrechtliche Verstöße bitte nicht berücksichtigen)?
Die Frage wird mit Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beantwortet.
Die Anzahl der Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige Person mit den in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten erfasst wurde, sind für die Berichtsjahre 2015 bis 2024 und zu den in Frage 2 aufgeführten PKS-Schlüsseln den in Anlage 2 beigefügten Tabellen zu entnehmen.* Kumulierte Gesamtsummen werden nicht ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
PDF-Seiten 11–70 (60 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
3Verfügen jeweils das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesministerium des Innern (BMI) über statistische Verfahren oder technische Möglichkeiten, die eine kumulative Erfassung der in den Jahren von 2015 bis 2024 in der PKS registrierten unterschiedlichen tatverdächtigen Personen ohne Mehrfachzählung ermöglichen (z. B. pseudonymisierte Längsschnittanalysen, Fuzzy-Matching-Verfahren oder andere Formen der Verknüpfung von BSI-Schlüsseln)?
3aWenn ja, welche Verfahren werden derzeit angewendet, und in welchem Umfang werden diese genutzt?
3bWenn nein, welche fachlichen, technischen oder datenschutzrechtlichen Gründe stehen dem entgegen, und welche Maßnahmen werden ggf. geprüft oder vorbereitet, um entsprechende Auswertungen künftig zu ermöglichen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesministerium des Innern verfügen über keine statistischen Verfahren im Sinne der Anfrage.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2366 verwiesen, die fortgelten.
Wie viele Opfer deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren von 2015 bis 2024 Straftaten den in Frage 1 genannten tatverdächtigen Personen zugeordnet (bitte nach Berichtsjahr, Staatsangehörigkeit der Opfer sowie Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Personen tabellarisch darstellen und – soweit möglich – nach den in Frage 2 genannten Deliktsbereichen differenzieren)?
In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst. Zu den PKS-Schlüsseln 3***00, 4***00, 435**0, 730000 und dem Summenschlüssel 893000 werden keine Opfer erfasst und können daher auch nicht ausgewiesen werden.
Die Opfer zu Straftaten, begangen von Tatverdächtigen gemäß Frage 1 zu den in Frage 2 genannten PKS-Schlüsseln mit Opfererfassung können den als Anlage 3 beigefügten Tabellen entnommen werden.*
PDF-Seiten 71–105 (35 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele der in Frage 4 erfassten Fälle betreffen Konstellationen, in denen Opfer und tatverdächtige Personen dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (bitte nach Berichtsjahr und Staatsangehörigkeit tabellarisch darstellen und – soweit möglich – nach Deliktsbereichen differenzieren sowie den jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der erfassten Opferfälle ausweisen)?
Die Frage kann mit den in der PKS erfassten Daten nicht beantwortet werden, da für die Antwort zu Frage 4 nicht Fälle, sondern Opfer ausgewertet wurden. Würden die Fälle zu den in Frage 4 erfragten Opfern ausgewertet werden, könnte keine eindeutige Aussage im Sinne der Frage getroffen werden. Da zu einem Fall immer mehrere Tatverdächtige und mehrere Opfer in der PKS erfasst werden können, kann nur danach ausgewertet werden, ob mindestens eine tatverdächtige Person und mindestens ein Opfer zu einem Fall dieselbe Staatsangehörigkeit besaßen. Weitere zum Fall erfasste Tatverdächtige und Opfer können andere Staatsangehörigkeiten besitzen.
6Beabsichtigt die Bundesregierung, die Polizeiliche Kriminalstatistik im Hinblick auf kumulative und populationsbezogene Auswertungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln?
6aWenn ja, welche konkreten Änderungen werden geprüft oder vorbereitet (z. B. Einführung oder Erweiterung pseudonymisierter Längsschnittanalysen, systematische Berechnung von Tatverdächtigen- und Fallzahlen je 1 000 Einwohner, verbesserte Erfassung von Mehrfach- und Intensivtätern), und welche datenschutzrechtlichen sowie methodischen Anforderungen sind hierbei zu berücksichtigen?
6bWenn ja, welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Anpassungen (einschließlich möglicher Änderungen der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik [Rili-PKS]) werden in diesem Zusammenhang erwogen?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung sind über die Daten der PKS bereits umfangreiche und detaillierte Auswertungen möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.