Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Drucksache 21/6474Antwortauf die Kleine Anfrage 21/588811.06.20264 Seiten4 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Wirtschaft und EnergieEnergieWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mitte Januar 2026 hat Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, über Grundsatzfragen einer Kraftwerkstrategie in beihilferechtlichen Verhandlungen mit der EU-Kommission eine Einigung erzielt. Nun ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) mit Bearbeitungsstand vom 20. April 2026 öffentlich geworden.

Medienberichten (Quellen siehe unten) zufolge fragte das BMWE proaktiv Konzerne wie RWE und EnBW an, um Ausschreibungskriterien für Gaskraftwerke zu konkretisieren. Die Fragestellenden sind tief besorgt über die einseitige Anhörung von Interessen von im Gasgeschäft tätigen Konzernen. Gleichzeitig scheinen die Einwände und Meinungen von Batterieherstellern nicht im gleichen Maße berücksichtigt zu werden.

Frage 1 Seite 1

Welche dienstlichen Kontakte wie Veranstaltungen, Konferenzen, Sitzungen, Beratungen, Gespräche, Dienstreisen, Treffen, Telefonate, schriftlicher Austausch etc. zur Vorbereitung des Referentenentwurfs zum StromVKG gab es seit Beginn der Legislaturperiode zwischen der Leitungsebene des BMWE (Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) mit Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Akteuren (bitte nach Datum, besprochenen Themen und nach Teilnehmenden chronologisch auflisten)?

Antwort

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) steht zu allen Ge-Eckpunkten mit der Europäischen Kommission im Januar 2026 begonnen. Die dazu erfolgten dienstlichen Kontakte der Leitungsebene des BMWE zu den angeführten Organisationen werden in nachfolgender Übersicht dargestellt.

Tabelle auf Seite 2 · 12 Zeilen × 5 Spalten
DatumArtAdressatTeilnehmer (Ministerin, St)Wesentlicher Inhalt
3.12.GesprächBEE (Präsidentin Heinen- Esser)Parlamentarischer Staatssekretär RouenhoffAktuelle energiepolitische Schwerpunkte, u. a. KWS
6.1.GesprächLEAGStaatssekretär WetzelStand der Gespräche mit EU-KOM
6.1.GesprächRWESt WetzelStand der Gespräche mit EU-KOM
6.1.GesprächUniper SESt WetzelStand der Gespräche mit EU-KOM
6.1.GesprächSteagSt WetzelStand der Gespräche mit EU-KOM
9.1.GesprächEnBWSt WetzelStand der Gespräche mit EU-KOM
14.1.GesprächSiemens EnergySt WetzelStand der Gespräche mit EU-KOM
5.3.GesprächGespräch mit UmweltverbändenSt WetzelÜbergreifende Erörterung zu div. Themen (so u. a. zu KWS/Kapazitätsmarkt)
17.3. u. 6.5.GesprächSiemens Energy CEO BruchSt WetzelAktuelle energiepolitische Schwerpunkte u. a. StromVKG
23.4.GesprächBDEW (Vorsitzende Hauptgeschäftsführerin Andreae)Bundesministerin Katherina ReicheAktuelle energiepolitische Schwerpunkte, u. a. StromVKG
29.4.GesprächAmprionBM’in ReicheKapazitätsmarkt – Entwurf StromVKG
19.5.GesprächBNetzA Präsident MüllerBM’in Reichev. a. Rolle und Aufgaben der ÜNB im StromVKG
Frage 2 Seite 2

Wurde auf Leistungen externer Beratung für die Erstellung des Entwurfs des StromVKG zurückgegriffen, und wenn ja, auf welche?

Antwort

Das Verfassen von Gesetzesentwürfen ist dem Kernbereich ministerieller Tätigkeit zuzuordnen und wurde von den zuständigen Mitarbeitenden des BMWE übernommen. Darüber hinaus wurden Studien zu verschiedenen abstrakten konzeptionellen Fragestellungen durchgeführt (Projekt „Wissenschaftliche Begleitung der Weiterentwicklung des nationalen Strommarktdesigns zur Finanzierung steuerbarer Kapazitäten“; Auftragnehmer: Consentec, r2b, Öko Institut und Neon Neue Energieökonomik), spezifische Fachfragen (wie beispielsweise rechnerische Schätzungen oder Modellierungen) wissenschaftlich begutachtet sowie Umsetzungshilfe durch die dena (etwa bei der Vorbereitung und Durchführung von Fachgesprächen) in Anspruch genommen (Projekt „Unterstützung des BMWK bei der Einführung eines Kapazitätsmarkts für Deutschland“; Auftragnehmer: dena). Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne der Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Februar 2021 wurden nicht in Anspruch genommen.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 4 + 4a + 4b + 4c + 4d Seite 2

3Ist es zutreffend, dass das BMWE bei EnBW ergänzende Regeln zur Zehn‑Stunden-Regel angefragt hat, wie der „SPIEGEL“ am 15. April 2026 berichtete (www.spiegel.de/wirtschaft/katherina-reiches-ministeriu m-bat-enbw-um-argumente-fuer-gaskraftwerke-a-1ce69ada-8eff-444b-a7f 9-4eaf4d6e5447), und wenn ja,

3awarum ließ sich das BMWE von EnBW beraten,

3bwelche konkreten Empfehlungen machte EnBW,

3cteilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass EnBW in Bezug auf Ausschreibungskriterien womöglich befangen sein könnte, weil EnBW sich potenziell an den Ausschreibungen zur Errichtung neuer Gaskraftwerke beteiligen könnte,

3dwelche Textbausteine oder anderen Expertisen sind bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum StromVKG gegebenenfalls direkt übernommen oder als Grundlage für diese genommen worden?

4Hat das BMWE ein Positionspapier bei RWE angefragt, wie im „Handelsblatt“ am 23. Februar 2026 berichtet (www.handelsblatt.com/unternehme n/energie/energie-lobby-papier-rwe-setzt-auf-gas-und-will-batteriespeiche r-ausgrenzen/100201683.html), und wenn ja,

4awarum ließ sich das BMWE von RWE beraten,

4bwelche konkreten Empfehlungen machte RWE,

4cteilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass RWE in Bezug auf Ausschreibungskriterien womöglich befangen sein könnte, weil RWE sich potenziell an den Ausschreibungen zur Errichtung neuer Gaskraftwerke beteiligen könnte,

4dwelche Textbausteine oder anderen Expertisen sind bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum StromVKG gegebenenfalls direkt übernommen oder als Grundlage für diese genommen worden?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Das BMWE hat über mehrere Monate am Referentenentwurf zum StromVKG und den dort verankerten Ausschreibungskriterien gearbeitet. Um eine praktikable Umsetzung der Verständigung mit der Europäischen Kommission zu erreichen, tauscht sich das BMWE u. a. mit am Markt vorhandener Expertise aus. Hierzu sind neben den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten dienstlichen Kontakten verschiedene Fachgespräche mit betroffenen Verbänden und Unternehmen erfolgt (am 4. März 2026 und am 24. März 2026). Es ist nicht ungewöhnlich, dass Stakeholder ihre Vorschläge auch schriftlich übermitteln. Zu jedem Gesetzesvorhaben erhält das BMWE eine Vielzahl von Eingaben und Vorschlägen von Verbänden, Think Tanks, aus der Wissenschaft, aber auch von Unternehmen und Einzelakteuren – auch unabhängig von der gesetzlich vorgegebenen Länder- und Verbändeanhörung. Zur Kraftwerksstrategie bzw. zum Entwurf des StromVKG liegt eine Vielzahl von Papieren vor, sowohl aktuelle als auch Papiere aus der letzten Legislaturperiode, in der ebenfalls über Ausschreibungen im Rahmen einer Kraftwerksstrategie diskutiert wurde. Dazu zählen auch Stellungnahmen und Positionspapiere der Unternehmen EnBW und RWE (vgl. entsprechende Einträge im Lobbyregister).

Die verschiedenen Vorschläge, die an das BMWE herangetragen werden, werden fachlich geprüft und bewertet. Des Weiteren wurde der Gesetzentwurf insgesamt in den üblichen Verfahren unter Einbeziehung aller Stakeholder im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung diskutiert und, wo sachgerecht, bei Bedarf weiterentwickelt.

Frage 5 Seite 3

Wurden weitere Positionierungen von Externen zum Entwurf des StromVKG proaktiv durch das BMWE angefragt, und wenn ja, wann, bei wem, und mit welchem Inhalt?

Antwort

Das BMWE steht im Austausch mit den von den geplanten Regelungen betroffenen Verbänden, Unternehmen und Institutionen. Dies wurde auch zum Entwurf des StromVKG so gehandhabt. So fanden u. a. am 4. März 2026 sowie am 24. März 2026 Fachgespräche mit Verbänden und Unternehmen statt. In der am 27. April 2026 eingeleiteten Länder- und Verbändeanhörung der Bundesregierung wurden alle Bundesländer und die von den Regelungen betroffenen Verbände beteiligt und um Stellungnahmen gebeten, das schließt Energie-, Industrie-, Umweltverbände etc. ein.