Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Medienberichten sowie im Zusammenhang mit Ermittlungen ausländischer Strafverfolgungsbehörden wird über mutmaßliche Kriegsverbrechen während des Bosnienkrieges berichtet (www.welt.de/politik/ausland/article6a 0d4891f540d04af2889687/sarajevo-menschen-safaris-im-bosnien-krieg-jetztermittelt-oesterreich-gegen-wochenend-scharfschuetzen.html). Dabei stehen insbesondere Vorwürfe im Raum, wonach ausländische Freiwillige oder nichtreguläre Kämpfer während der Belagerung Sarajevos gezielt Gewalt gegen Zivilisten ausgeübt haben sollen. Medienberichten zufolge führen Behörden in Österreich und Italien hierzu Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und weiterer schwerer Straftaten.
Der Bosnienkrieg sowie die Belagerung Sarajevos zählen zu den schwersten bewaffneten Konflikten Europas seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die strafrechtliche und historische Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen sowie die Analyse transnationaler Gewalt- und Unterstützungsstrukturen besitzen nach Auffassung der Fragesteller auch weiterhin sicherheits- und rechtspolitische Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf heutige Auslandskämpfer-, Extremismus- und Gewaltphänomene mit grenzüberschreitenden Bezügen.
Darüber hinaus werfen aktuelle Berichte (vgl. www.abendzeitung-muenche n.de/bayern/toeten-als-vergnuegen-hier-sollen-zivilisten-auf-menschenjagd-ge wesen-sein-darunter-auch-deutsche-art-1095214) Fragen hinsichtlich möglicher Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden über Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland ansässiger Personen oder grenzüberschreitender paramilitärischer, gewaltorientierter beziehungsweise krimineller Netzwerke auf.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen ausländischer Freiwilliger oder nichtregulärer Kämpfer während des Bosnienkrieges, insbesondere während der Belagerung Sarajevos, vor?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/6413, zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/818 und zu den Fragen 2 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen, letzteres mit der Ergänzung, dass Auslandskämpfer, ausländische Freiwillige und (sonstige) nicht reguläre Kämpfer keine Kriterien sind, die in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) geführt werden.
Welche Bundesbehörden verfügen ggf. über Erkenntnisse zu den in Medienberichten geschilderten Sachverhalten?
Bezogen auf die Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.
Liegen deutschen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über eine mögliche Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an den genannten Taten vor?
Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse hierzu vor, die über die Medienberichterstattung hinausgehen.
4Liegen Erkenntnisse über eine mögliche Beteiligung von Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor?
5Haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Sicherheitsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden jemals Ermittlungen im Zusammenhang mit den genannten Vorwürfen geführt oder geprüft?
6Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wird, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann diese Ermittlungen geführt wurden, durch welche Behörden sie erfolgten und aus welchen Gründen sie ggf. eingestellt wurden (vgl. Frage 5)?
7Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über mögliche Verbindungen der genannten Personen (vgl. Frage 4) zu paramilitärischen, gewaltorientierten oder kriminellen Netzwerken vor?
8Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Rekrutierungs-, Unterstützungs- oder Finanzierungsstrukturen in Deutschland im Zusammenhang mit freiwilligen Kämpfern im ehemaligen Jugoslawien vor?
9Bestand oder besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Informationsaustausch deutscher Behörden mit österreichischen oder italienischen Behörden zu den aktuell bekannt gewordenen Ermittlungen?
11Wurden deutschen Behörden durch internationale Partnerbehörden Hinweise, Daten oder Erkenntnisse zu möglichen deutschen Tatverdächtigen übermittelt?
16Hat die Bundesregierung Kenntnis von aktuellen oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren anderer europäischer Staaten im Zusammenhang mit den genannten Vorwürfen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 9, 11 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.
Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung internationale Polizeiorganisationen oder Institutionen wie Europol, Interpol oder das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bei der Aufarbeitung der genannten Sachverhalte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die genannten Sachverhalte bis zur Schließung des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zum 31. Dezember 2017 nicht Gegenstand von ICTY-Verfahren.
12Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten Auslandskämpfern, ausländischen Freiwilligen oder sonstigen nichtregulären Kämpfern im Bosnienkrieg allgemein vor?
13Welche historischen Erkenntnisse oder archivierten Vorgänge deutscher Sicherheitsbehörden bestehen zu ausländischen Freiwilligen oder paramilitärischen Strukturen im Zusammenhang mit dem Bosnienkrieg?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/6413 verwiesen.
14Welche sicherheitspolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus möglichen transnationalen Gewalt- und Unterstützungsstrukturen während der Jugoslawienkriege für heutige Auslandskämpfer-, Extremismus- und Gewaltphänomene?
15Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der weiteren historischen und strafrechtlichen Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien bei?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung misst der strafrechtlichen Aufarbeitung von möglichen Kriegsverbrechen eine große Bedeutung bei. Der GBA leitete bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen ein, darunter auch Verfahren im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.