Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland

Drucksache 21/6746Antwortauf die Kleine Anfrage 21/644325.06.202619 Seiten17 FragenFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenDeutsche Einheit / Innerdeutsche Beziehungen (bis 1990)Staat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug stand 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichun gen/themen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.

Text vor der ersten Frage

tigte und Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren sind in diese Strukturen eingebunden; ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte ergänzen die bestehenden Ressortzuständigkeiten und dienen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

Anzahl und Wertigkeiten der für den Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland ausgebrachten 43 Planstellen und Stellen sind im Bundeshaushalt 2026 (Kapitel 0817) veröffentlicht: Zum Stichtag 1. März 2026 waren 34 der 43 Planstellen und Stellen besetzt. (vgl. www.bundeshaushalt.de/s tatic/daten/2026/soll/epl08.pdf.)

Frage 2 Seite 2

Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?

Antwort

Als externe Dienstleister wurden im Sinne der Fragestellung ausschließlich Auftragnehmer erfasst, die aufgrund eines gesonderten Auftrags Leistungen für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland unmittelbar erbracht haben. Reine Warenlieferungen sowie der alleinige Erwerb standardisierter Produkte, Lizenzen und Nutzungsrechte wurden nicht berücksichtigt.

Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden externe Dienstleister insbesondere für Leistungen in den Bereichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung redaktioneller Inhalte, grafische Gestaltung, Pflege und Weiterentwicklung von Internetangeboten, Druck und Produktion von Informationsmaterialien, Veranstaltungsorganisation einschließlich Bewirtung, fotografische Dokumentation, Transportleistungen, Dolmetschleistungen sowie juristische Beratung beauftragt.

Das hierfür im Betrachtungszeitraum (25. März 2025–24. März 2026) abgerechnete Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 241.000 Euro brutto.

Die Beauftragungen erfolgten jeweils anlass- und bedarfsbezogen zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter sowie personenbezogener Daten natürlicher Personen können keine Angaben zu einzelnen Auftragnehmern gemacht werden.

Frage 3 Seite 3

Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Termine können der Anlage 1 entnommen werden.*

Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 24. März 2026 und beruhen auf den im Geschäftsbereich dokumentierten Erkenntnissen zu Terminen, an denen die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland persönlich teilgenommen haben.

Die Anlage enthält die im Sinne der Fragestellung einschlägigen Termine mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien. Nicht aufgeführt sind regelmäßig stattfindende Besprechungen und Sitzungen innerhalb der Bundesregierung sowie Termine, die der regierungsinternen Willensbildung dienen. Diese unterfallen dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Sofern ein Termin mehrere in den jeweiligen Fragestellungen abgefragte Merkmale aufweist, wird er in den entsprechenden Antworten jeweils gesondert ausgewiesen. Die erfassten Termine sind der Anlage zu entnehmen.

AnlageAnlage: Treffen der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland (zu Fragen 3 und 6)

PDF-Seiten 10–18 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 3

Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Termine können der Anlage 2 entnommen werden.*

Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 24. März 2026 und beruhen auf den im Geschäftsbereich dokumentierten Erkenntnissen zu Terminen, an denen die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland persönlich teilgenommen haben.

Erfasst wurden Termine mit Vertreterinnen und Vertretern von Interessenverbänden, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie Nichtregierungsorganisationen und sonstigen gesellschaftlichen Organisationen. Die Angaben sind der Anlage nach Monaten gegliedert zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Termine können der Anlage 3 entnommen werden.*

Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Termine können der Anlage 4 entnommen werden.*

Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 24. März 2026 und beruhen auf den im Geschäftsbereich dokumentierten Erkenntnissen zu Terminen, an denen die jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland persönlich teilgenommen haben. Als internationale Organisationen im Sinne der Fragestellung werden institutionalisierte zwischenstaatliche Organisationen verstanden. Das deutsch-koreanische Konsultationsgremium ist ein bilaterales Dialogformat zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea. Die Angaben sind der Anlage nach Monaten gegliedert zu entnehmen.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 4

7Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode

7ainnerhalb Deutschlands und

7baußerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?

Antwort

Auslandsdienstreisen wurden im Betrachtungszeitraum (25. März 2025– 24. März 2026) nicht durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen. Weitere aggregierte Daten liegen nicht vor.

Frage 8 Seite 4

Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?

Antwort

Die Informationen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen und beziehen sich auf die Ausgaben aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland für Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 24. März 2026.

Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
MaßnahmeAusgabenhöhe in Euro
Webseitenpflege53 521,53
Produktion Materialien44 503,39
Fotos und Videos12 447,54
Bericht der Ostbeauftragten71 790,59
Sonstiges (Veranstaltungen und Ausstattung)32 288,33
Frage 9 Seite 5

Nutzt die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?

Antwort

Die Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen und beziehen sich auf den Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 24. März 2026.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 3 Spalten
PlattformZweckVorliegende Kennzahlen
InstagramInformationen zu Themen und Vorhaben aus dem Arbeitsbereich der Ostbeauftragten5 100 Follower; 52 000 Reichweite/Aufrufe
LinkedinInformationen zu Themen und Vorhaben aus dem Arbeitsbereich der Ostbeauftragten3 100 Follower; 7 100 Reichweite/Aufrufe
BlueskyInformationen zu Themen und Vorhaben aus dem Arbeitsbereich der Ostbeauftragten118
ThreadsInformationen zu Themen und Vorhaben aus dem Arbeitsbereich der Ostbeauftragten600
Xinaktiv700 Follower
Frage 10 + 11 Seite 5

10Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?

11Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet.

Gefragt ist nach Maßnahmen, Initiativen und Projekten sowie strategische, konzeptionelle und berichtsbezogene Arbeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland im Betrachtungszeitraum (25. März 2025–24. März 2026).

Die Mitwirkung der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland erfolgt im Rahmen der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelten Beteiligungsverfahren. Die Beauftragte ist nach § 21 GGO bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen. Ergänzend regelt § 45 GGO die Beteiligung bei Gesetzesvorlagen der Bundesregierung.

In der 21. Wahlperiode gilt die in der letzten Wahlperiode vorgenommene Aufwertung der Funktion fort. Sie ist als Staatsministerin und Mitglied des Bundeskabinetts mit der Teilnahme an den Sitzungen des Bundeskabinetts sowie an den vorbereitenden Kabinetts- und Abstimmungsrunden verbunden. Die Bundesregierung bringt damit die besondere Bedeutung ostdeutscher Belange zum Ausdruck.

Im ersten Jahr der Tätigkeit als Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland wurden zentrale Vorhaben, Initiativen und strukturelle Arbeitslinien im Geschäftsbereich weitergeführt und neu akzentuiert. Die Vertretung ostdeutscher Interessen innerhalb der Bundesregierung umfasste insbesondere wirtschaftliche Entwicklungen, Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Gleichwertigkeit, der Demokratie- und Ehrenamtsförderung sowie der Stärkung strukturschwacher Regionen, wie sie vor allem in Ostdeutschland bestehen. Im Berichtszeitraum wurden hierzu eine Reihe von Maßnahmen, Projekten, strategischen Berichten und konzeptionellen Arbeiten umgesetzt, die nachfolgend dargestellt werden.

Die „Branchendialoge Ost“ wurden initiiert und als Austauschformat zwischen Bundesregierung, Unternehmen, Beschäftigtenvertretungen, Ländern und Verbänden verstetigt. Sie dienen dazu, wirtschaftliche Entwicklungen in zentralen Transformationsbranchen strukturiert aufzunehmen und in die ressortübergreifende Abstimmung der Bundesregierung einzubringen. In der Automobil- und Chemieindustrie wirkten insbesondere Investitionsentscheidungen, internationale Wettbewerbsbedingungen, Fragen der Fachkräftesicherung sowie umfassende Anpassungsprozesse im Zuge der Transformation besonders stark. Vor diesem Hintergrund standen der Erhalt bestehender industrieller Standorte in Ostdeutschland sowie ihre Stabilität unter wirtschaftlich anspruchsvollen Rahmenbedingungen im Vordergrund. Neue Ansiedlungen kamen ergänzend hinzu und wurden als Teil der regionalen Strukturentwicklung eingeordnet. Bedeutung hatte dabei auch die Ansiedlung neuer Einrichtungen des Bundes an ostdeutschen Standorten, wie die Entscheidung zur Einrichtung der Spitzensportagentur in Leipzig.

Eine Machbarkeitsstudie zur „Ermittlung der Wirkung von großen Ansiedlungsinvestitionen in Ostdeutschland“ wurde durch die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland finanziert. Ziel ist die Entwicklung eines Indikatorensets zur Bewertung der Wirkungen großer Investitionsentscheidungen, sowohl ex post als auch perspektivisch ex ante. Damit sollen die vielfältigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Effekte von Ansiedlungen systematisch erfassbar und vergleichbar gemacht werden, um Grundlagen für die Ableitung von Gelingensbedingungen zu schaffen.

Der durch die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland seit 2022 geförderte Elitenmonitor untersucht die Repräsentation von Ostdeutschen in zwölf gesellschaftlich relevanten Sektoren, darunter Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz, Medien und Kultur. Ziel ist eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Ursachen der Unterrepräsentation sowie die Entwicklung geeigneter Förder- und Aktivierungsmaßnahmen. Seit 2018 wurden in diesem Rahmen rund 4.100 Führungskräfte erfasst. Die aktuellen Befunde sind dem Bericht der Ostbeauftragten 2025 zu entnehmen und zeigen am Beispiel der Repräsentanz ostdeutscher Herkunft in zentralen gesellschaftlichen Bereichen einen Ausschnitt des Stands der deutschen Einheit.

Das Bundeskonzept „Ostdeutsche in Führungspositionen in der Bundesverwaltung“ wird fortgeführt und weiterentwickelt. Ausgangspunkt ist eine weiterhin bestehende Unterrepräsentation ostdeutscher Herkunft in Führungsfunktionen der Bundesverwaltung. Diese wird durch regelmäßige Datenerhebungen systematisch sichtbar gemacht. Erhoben werden Daten zur regionalen Herkunft von Führungskräften in obersten und oberen Bundesbehörden sowie in den Bundesgerichten. Die Datengrundlage schafft Transparenz über den Ist-Zustand und ermöglicht eine fortlaufende Bewertung der Entwicklung sowie die Identifikation konkreter Handlungsbedarfe. Ziel ist es, Entwicklungen auf einer belastbaren empirischen Grundlage steuerbar zu machen.

Der Engagementwettbewerb „machen!“ wird fortgeführt. Er dient der Stärkung von Zusammenhalt, lokaler Infrastruktur und demokratischem Engagement im ländlichen Raum Ostdeutschlands. Er richtet sich an Vereine, Initiativen und zivilgesellschaftliche Akteure und unterstützt Projekte, die in Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umgesetzt werden. Der Wettbewerb bringt öffentliche Anerkennung und Unterstützung für Engagement, das konkret vor Ort Wirkung entfaltet.

Der Deutschland-Monitor (DM) wurde als Modellvorhaben zur Etablierung einer regional differenzierten, regelmäßig und vergleichend angelegten empirischen Untersuchung gesellschaftlicher Entwicklungen fortgeführt. Er greift eine Empfehlung der Regierungskommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ aus dem Jahr 2020 auf. Ziel ist eine systematische Bestandsaufnahme von Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger zu ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Fragen, zum Vertrauen in Demokratie und Institutionen sowie zu Transformations- und Zukunftsfragen. Der Fokus liegt dabei nicht allein auf der Gegenüberstellung von Ost und West, sondern auf der differenzierten Betrachtung regionaler Entwicklungen in Deutschland.

Der Bericht der Ostbeauftragten 2025 wurde im Rahmen des parlamentarischen Berichtsauftrags zum Stand der deutschen Einheit erstellt, im Bundeskabinett zur Kenntnis gegeben und dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er bündelt empirische Befunde und staatliche Maßnahmen der Bundesregierung und ordnet Entwicklungen zur wirtschaftlichen Lage, zu gesellschaftlichen Teilhabechancen ein. Er misst regelmäßig zu verschiedenen Themen den Stand der deutschen Einheit und bringt zum Ausdruck, wie weit wir zusammengewachsen sind. Er zeigt, wo die deutsche Einheit bereits gelungen ist und wo weiterhin Aufgaben bestehen. Eine Besonderheit: im Jahr 2025 kamen ergänzend junge Menschen bei den Perspektiven von außen zu Wort, die im vereinten Deutschland aufgewachsen sind und damit eine eigene Perspektive auf die Bedeutung von „Ost“ und „West“ einbringen.

Im Bereich internationaler Zusammenarbeit wurde der Austausch mit der Republik Korea im Rahmen des Deutsch-Koreanischen Konsultationsgremiums fortgeführt. Im Mittelpunkt standen Erfahrungen mit Transformations- und Vereinigungsprozessen sowie Fragen des gesellschaftlichen und institutionellen Zusammenwachsens nach historischer Teilung. Der Austausch diente der Einordnung international vergleichbarer Transformationsprozesse und der vertieften Verständigung über langfristige Entwicklungspfade.

Das Zukunftszentrum für deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale) zählt zu den zentralen Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Dialogs über deutsche Einheit und gesellschaftliche Transformation. Es ist als dauerhafter Ort für Austausch, Forschung und öffentliche Debatte angelegt. Nach dem ersten vollen Betriebsjahr wurden die Strukturen weiter verstetigt, die Geschäftsführung besetzt und erste inhaltliche Programme in den Bereichen Kultur, Dialog und Wissenschaft umgesetzt. Der Aufbau- und Arbeitsprozess wurde damit in die reguläre Betriebsphase überführt.

Es soll ferner eine deutliche Entlastung der ostdeutschen Landeshaushalte durch eine gesetzliche Regelung des Bundes erreicht werden. Durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der DDR-Zusatzversorgung ab 2026 um zehn Prozentpunkte sollen gemäß des aktuell im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung die ostdeutschen Länder um rund 1,4 Mrd. Euro entlastet werden. Dies stärkt die finanzielle Handlungsfähigkeit der ostdeutschen Länder in einem angespannten fiskalischen Umfeld.

Für den Standort PCK Schwedt hat die Bundesregierung eine langfristige Perspektive gesichert. Die bisher befristete Treuhandlösung wurde verstetigt und mit einer dauerhaften Ausnahme von Öl-Sanktionen verbunden. Damit wurde Planungssicherheit für das Unternehmen und seine Beschäftigten hergestellt und die Grundlage für weitere Investitionen am Standort gesichert.

Die Beispiele zeigen beispielhaft zentrale Einzelmaßnahmen im Rahmen der fortlaufenden Begleitung der für Ostdeutschland relevanten Themen durch die Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland.

Frage 12 Seite 8

Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, und wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Koalitionsvertrag ist Grundlage der Arbeit der gesamten Bundesregierung und damit auch für die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland. Er ist Arbeits- und Orientierungsrahmen für die laufende Legislaturperiode und wird im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt und begleitet.

Für den Arbeitsbereich der Ostbeauftragten steht dabei die positive Entwicklung Ostdeutschlands im Vordergrund. Dazu zählen eine erfolgreiche Transformation der ostdeutschen Wirtschaft und die Verbesserung von Investitionsbedingungen, die Fachkräftesicherung und die Gestaltung des demografischen Wandels, gleichwertige Lebensverhältnisse einschließlich Infrastruktur, Wohnen und Daseinsvorsorge sowie die Sichtbarkeit und Repräsentanz Ostdeutscher in Politik und Gesellschaft. Hinzu kommt die Begleitung übergreifender Reformvorhaben, soweit sie regionale Auswirkungen auf Ostdeutschland entfalten.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen, in der u. a. zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags aufgeführt sind.

Frage 13 Seite 8

Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?

Antwort

Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland hat im Betrachtungszeitraum (25. März 2025–24. März 2026) dem Deutschen Bundestag im Rahmen ihrer Zuständigkeit insbesondere den Stand der deutschen Einheit mit dem Bericht der Ostbeauftragten schriftlich und mündlich im Plenum dargelegt und gegenüber dem Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mündlich berichtet.

Im Jahr 2025 erfolgten entsprechende mündliche Berichte gegenüber dem Plenum am 17. Oktober 2025 zum Stand der deutschen Einheit mittels des Berichts der Ostbeauftragten und gegenüber dem Haushaltsausschuss zu Etatbelangen bezüglich des Kapitels der Ostbeauftragten im Bundeshaushalt am 28. August 2025, 4. September 2025, 9. Oktober 2025 und 13. November 2025.

Im Jahr 2026 berichtete die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland dem Kulturausschuss zum Stand der deutschen Einheit nach 35 Jahren in seiner Sitzung am 14. Januar 2026 und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sowie dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages am 25. Februar 2026 mündlich zum Zukunftszentrum für deutsche Einheit und Europäische Transformation.

Frage 14 Seite 9

Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland unterliegt den allgemeinen Informations- und Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit. Dazu zählt insbesondere der regelmäßige Bericht der Ostbeauftragten zum Stand der deutschen Einheit sowie die Einbindung in parlamentarische Beratungen und öffentliche Formate. Darüber hinaus dienen Maßnahmen der Kommunikation gegenüber den Medien, im Internet und bei Veranstaltungen der transparenten Kommunikation über die Arbeit der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland.

Frage 15 Seite 9

Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland?

Antwort

Maßgeblich für die Bewertung der Tätigkeit der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland ist die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben im Rahmen der Regierungsarbeit sowie die Einbindung in die ressortübergreifende Abstimmung nach Maßgabe der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie die im Rahmen der Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages vorgenommenen Bewertungen der Tätigkeit durch das Parlament als demokratisch gewählter Souverän.

Frage 16 Seite 9

Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 15 verwiesen.

Frage 17 Seite 9

Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?

Antwort

Die Tätigkeit ist Teil der Regierungsarbeit und unterliegt der kontinuierlichen parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle, insbesondere durch die regelmäßige Vorlage und Debatte zum Bericht der Ostbeauftragten zum Stand der deutschen Einheit.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 verwiesen.

Frage 18 Seite 9

Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland?

Antwort

Die Ergebnisse der Tätigkeit der Beauftragten ergeben sich aus der Umsetzung der im Koalitionsvertrag und in den Ressortzuständigkeiten verankerten Maßnahmen sowie aus dem regelmäßig dem Bundestag vorzulegenden Bericht der Ostbeauftragten zum Stand der deutschen Einheit.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.