Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug Stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi. bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung der Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
1Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung?
1aWie viele dieser Stellen waren besetzt?
1bWelche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
1cMit welchen Aufgaben sind die jeweiligen besetzten Planstellen und Stellen betraut?
1dWenn Stellen unbesetzt waren, warum wurden sie nicht besetzt?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Angaben zu Stellen und Budget der Beauftragten sind dem jeweils geltenden Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11) als Anlage zum Haushaltsgesetz zu entnehmen. Weitere Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzungen von Referaten stetigen Veränderungen.
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2Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt?
2aWenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
2bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Als externe Dienstleister wurden im Sinne der Fragestellung ausschließlich Auftragnehmer erfasst, die aufgrund eines gesonderten Auftrags Leistungen für die Beauftragte unmittelbar erbracht haben. Reine Warenlieferungen sowie der alleinige Erwerb standardisierter Produkte, Lizenzen und Nutzungsrechte wurden nicht berücksichtigt.
Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden externe Dienstleister insbesondere für Leistungen in den Bereichen Veranstaltungsorganisation einschließlich Bewirtung fotografische Dokumentation, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung, grafische Gestaltung, Pflege und Weiterentwicklung von Internetangeboten, Druck und Produktion von Informationsmaterialien und rechtlicher Beratung beauftragt.
Das hierfür im Betrachtungszeitraum (25. März 2025 bis 24. März 2026) abgerechnete Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 390.200 Euro brutto.
Die Beauftragungen erfolgten jeweils anlass- und bedarfsbezogen zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung der Beauftragten.
Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter sowie personenbezogener Daten natürlicher Personen können keine Angaben zu einzelnen Auftragnehmern gemacht werden.
3Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil?
3aWenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?
3bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
3cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt und in die Arbeit der Bundesregierung eingebunden. Als Staatsministerin nimmt sie an den Kabinettsitzungen der Bundesregierung teil. Im Rahmen ihrer Aufgaben erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Regierungsmitgliedern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts der Bundesregierung.
4Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil?
4aWenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten)?
4bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Die Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen aus den Aufgabenbereichen der Beauftragten dienten dem fachlichen Austausch sowie der Gewinnung von Erkenntnissen zu integrations- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Sie ermöglichten es der Beauftragten, unterschiedliche Perspektiven und Praxiserfahrungen in ihre Arbeit einzubeziehen und sich über aktuelle Herausforderungen, Bedarfe und Entwicklungen zu informieren.
Die Anzahl der Treffen im ersten Jahr der Legislatur kann der nachstehenden Aufzählung entnommen werden.
| Monat | Anzahl der Treffen |
|---|---|
| Mai 2025 | 1 |
| Juni 2025 | 1 |
| Juli 2025 | 2 |
| September 2025 | 7 |
| Oktober 2025 | 5 |
| November 2025 | 5 |
| Dezember 2025 | 3 |
| Januar 2026 | 4 |
| Februar 2026 | 4 |
| März 2026 | 1 |
5Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil?
5aWenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten)?
5bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Jahr nahm die Beauftragte an zwölf Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen teil. Ziel dieser Gespräche war der Austausch zu integrations-, migrations- und gesellschaftspolitischen Themen, die Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie die Diskussion aktueller politischer Entwicklungen, laufender Regierungsinitiativen und deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen.
Im Folgenden werden die Treffen nach Monaten im ersten Jahr der Legislaturperiode seit Amtsantritt der Bundesregierung im Mai 2025 aufgelistet.
| 26.06.2025 | Frühjahrstreffen der Integrations- und Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder |
|---|---|
| 09.07.2025 | Gespräch mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur |
| 10.07.2025 | Besuch von Hessischem Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend, Soziales |
| 27.08.2025 | Treffen mit der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration, |
| 27.08.2025 | Teilnahme an der Verleihung des Integrationspreises 2025 der Landesregierung Sachsen-Anhalt |
| 03.11.2025 | Austausch mit dem Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe |
| 27.11.2025 | Veranstaltung „Bildungslücke Rassismus“ von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein |
| 01.12.2025 | Herbstkonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder |
| 05.03.2026 | Digitales Treffen der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder |
|---|---|
| 10.03.2026 | Gespräch mit der Hessischen Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales |
| 10.03.2026 | Hessenweites Treffen der Integrationsbeauftragten und Austausch mit Hessischer Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales |
6Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil?
6aWenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten)?
6bWenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6cWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Jahr nahm die Beauftragte an zwei Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von internationalen Organisationen teil, die der nachstehenden Übersicht entnommen werden können. Ziel dieser Gespräche war jeweils das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch zu aktuellen Themen im Aufgabenbereich der Beauftragten.
| 25.06.2025 | Kennenlernen mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen |
|---|---|
| 02.12.2025 | Gesprächstermin mit der International Organization for Migration (IOM), Chief of Mission Deutschland |
7Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren?
7aWenn ja, welche?
7bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte nahm im ersten Jahr der Legislaturperiode an keinen internationalen Konferenzen oder sicherheitspolitischen Foren teil.
8Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode?
8aWie viele waren davon innerhalb Deutschlands?
8bWie viele waren davon außerhalb Deutschlands?
8cWenn keine Dienstreisen stattfanden, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Jahr dieser Legislaturperiode hat die Beauftragte acht Dienstreisen innerhalb Deutschlands und keine Dienstreisen außerhalb Deutschlands absolviert.
9Welche Kosten entstanden hierbei (vgl. Frage 8) jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten)?
9aWelche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht?
9bWie groß waren die jeweiligen Delegationen?
9cWurden die Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen und warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Die Reiseziele und der Zweck der Dienstreisen können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.
| 29.09.2025 | Besuch der Ausländerbehörde in Hannover |
|---|---|
| 03.11.2025 | Einbürgerungsfeier in Hannover |
| 01.12.2025 | Herbstkonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder Kiel |
| 12.12.2025 | Teilnahme an Veranstaltung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Bonn |
| 06.02.2026 | Veranstaltung zum Thema Zuwanderung im Jobcenter Mannheim auf Einladung der Stadt Mannheim |
| 19.02.2026 | Besuch und Kranzniederlegung zum Gedenktag des rassistischen Anschlags in Hanau |
| 20.02.2026 | Planungskonferenz der Interkulturellen Woche in Frankfurt/ Main |
| 10.03.2026 | Hessenweites Treffen der Integrationsbeauftragten in Wiesbaden |
Die angefallenen Reisekosten innerhalb Deutschlands richten sich nach den üblichen Reisekostensätzen für Regierungsmitglieder unter Einbeziehung mit dem Dienstwagen absolvierter Fahrten. Eine Entscheidung über Fachbegleitung von Reisen der Beauftragten erfolgt je im Einzelfall nach inhaltlicher Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Externe Personen waren nicht an den Dienstreisen beteiligt.
Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Im genannten Zeitraum wurden Ausgaben in Höhe von 315.900,35 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten getätigt. Die Maßnahmen umfassten Publikationen, Informationsmaterialien, Websites, Social-Media-Inhalte sowie Fotodokumentationen von Veranstaltungen und Terminen der Beauftragten.
11Nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien?
11aWenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen (eigene Posts, Kommentare etc.) wurden hierbei erzielt (bitte nach den jeweiligen Plattformen bzw. sozialen Medien aufschlüsseln)?
11bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten nutzt Instagram: www.instagra m.com/integrationsbeauftragte. Der Social-Media-Kanal ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Integrationsbeauftragten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gemäß § 93 Nummer 10 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wonach die Öffentlichkeit über ihre Aufgaben zu informieren ist.
Die sozialen Medien gewinnen in der politischen Kommunikation kontinuierlich an Bedeutung. Viele Bürgerinnen und Bürger informieren sich auch in den sozialen Medien über politische Maßnahmen und Vorhaben.
Der Account bei Instagram hat derzeit rund 44.000 Follower.
Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich, und wenn nein, warum nicht?
Die im ersten Jahr der Legislaturperiode laufenden Projektförderungen der Beauftragten sind in der Anlage aufgeführt.*
Die Beauftragte hat zudem für die Titel 684 01 „Integrationspolitische Maßnahmen“ und 684 02 „Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention“ Interessenbekundungen veröffentlicht. Für den Titel 684 03 „Maßnahmen gegen Rassismus“ wurde eine Förderrichtlinie veröffentlicht.
Die Bewilligung der ausgewählten Projekte dauert noch an.
Die Beauftragte hat folgende Gesetzesvorhaben begleitet:
– Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
– Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
– Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
– Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
– Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
– Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
– Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz)
– Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG)
– Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
– Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Darüber hinaus ist die Beauftragte bei verschiedenen Initiativen und Projekten der Bundesregierung in enger Abstimmung, unter anderem zu:
zu
– Bundesprogramm Demokratie Leben,
– Initiativen zum Sozialleistungsmissbrauch,
– der Neuausrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
– Neuausrichtung der Integrationskurse
– arbeitsmarktrelevante Maßnahmen, die Integration sowie Fachkräftezuwanderung betreffen (u. a. Work-and-Stay-Agentur, Zugangshürden auf dem Arbeitsmarkt für Jugendliche und Frauen mit Migrationsgeschichte)
13Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt?
13aWenn ja, um welche handelt es sich?
13bWenn ja, wurden diese veröffentlicht?
13cWenn nein, warum nicht?
15Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet?
15aWenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
15bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13c und 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 94 Absatz 2 AufenthG erstattet die Beauftragte dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht. Der letzte Bericht wurde am 11. Dezember 2024 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Im Zeitraum vom 25. März 2025 bis 24. März 2026 hat die Beauftragte dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen keinen Bericht erstattet.
Der nächste Bericht zur Lage der Integration in Deutschland wird derzeit erarbeitet und im Herbst 2026 dem Deutschen Bundestag übermittelt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Im ersten Jahr der Legislaturperiode hat die Beauftragte dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen keinen schriftlichen oder mündlichen Bericht im Sinne der Fragestellung erstattet.
14Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden?
14aWenn ja, um welche Ziele handelt es sich?
14bWenn ja, konnten diese bereits umgesetzt werden?
14cWenn nein, warum nicht?
17Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus?
18Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?
Die Fragen 14 bis 14c, 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Aufgaben und Ziele der Beauftragten ergeben sich aus ihrem gesetzlichen Auftrag sowie dem Kabinettbeschluss zur Einsetzung der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus. Die Aufgaben beinhalten gemäß § 93 Nummer 1 AufenthG, dass die Beauftragte die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik unterstützen soll. Mithin begleitet die Beauftragte die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele mit Bezug zu ihrem Aufgabengebiet und bringt sich bei der konkreten Umsetzung der Vorhaben ein, beispielsweise in der Ressortabstimmung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung.
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen.
16Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen?
16aWenn ja, welche?
16bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Sie unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes.
Darüber hinausgehende gesonderte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Arbeit der Beauftragten wurden im angefragten Zeitraum nicht ergriffen. Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen.
19Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, vorgesehen?
19aWenn ja, wann, und durch wen?
19bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ist in § 94 AufenthG gesetzlich geregelt. Demnach wird die Beauftragte von der Bundesregierung bestellt. Eine generelle Evaluierung der Arbeit der Beauftragten ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen. Dies gilt auch für das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, das auf Grundlage eines Kabinettbeschlusses in Personalunion wahrgenommen wird.
Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus?
Die Erfolge messen sich an ihren gesetzlich definierten Aufgaben, auf deren Basis die Beauftragte unter anderem an vielen Gesetzesvorhaben mitgewirkt (siehe Antwort zu Frage 12) und weitere Formate initiiert hat – immer mit dem Ziel, die Integration in Deutschland zu stärken. Als Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus führte sie zudem Projekte wie eine community-basierte Beratung für Betroffene rassistischer Vorfälle, kommunale Allianzen zum Schutz kommunaler Entscheidungsträgerinnen und -träger und Verwaltungsmitarbeitenden vor rassistischen Anfeindungen oder die Stärkung von Betroffeneninitiativen rassistischer Anschläge fort.