Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/list e-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140).

Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Angaben zu Stellen und Budget des Beauftragten sind dem jeweils geltenden Bundeshaushaltsplan (hier: Einzelplan 17) als Anlage zum Haushaltsgesetz zu entnehmen. Weitere Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen.

Frage 2 Seite 2

Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?

Antwort

Es wurden 9 Dienstleister beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 124 099,71 Euro.

Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 3

3Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

4Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

5Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

6Nahm der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die zahlreichen öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland können der Öffentlichkeitsarbeit des Beauftragten und der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden.

Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Veranstaltungen, Treffen und Terminen mit den in den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu dokumentieren und vorzuhalten.

Zudem können die angefragten Informationen nicht durch eine einfache technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise zusammengestellt werden. Insbesondere werden Angaben zu einzelnen zielgruppenspezifischen Treffen, deren Anlass sowie die jeweils verfolgten Ziele abgefragt. Entsprechende Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst. Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren Unterlagen erforderlich.

Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 4

7Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode

7ainnerhalb Deutschlands und

7baußerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?

Antwort

Die erfragten Angaben werden nicht im Sinne der Fragestellung erfasst.

Frage 8 Seite 4

Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen?

Antwort

Die Höhe der Ausgaben sowie die jeweiligen Maßnahmen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.

Tabelle auf Seite 4 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Social-Media Leistungen3 471,23 Euro
Fotografische Leistungen1 733,40 Euro
Sonstige Leistungen7 386,33 Euro
Frage 9 Seite 4

Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?

Antwort

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland nutzt zu Informationszwecken den sozialen Mediendienst Instagram. Der Auftritt hier und weitere öffentliche Wortmeldungen dienen der Information über die Tätigkeit des Beauftragten und tragen zur Sichtbarkeit des Themenfeldes Antiziganismus sowie der in Deutschland lebenden Sinti und Roma bei (Reichweite: 6.172 Konten).

Frage 10 Seite 4

Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?

Antwort

Die vom Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland angestoßenen beziehungsweise umgesetzten Maßnahmen und Projekte sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Der Beauftragte wirkt im Rahmen seines Mandats an Gesetzesvorhaben mit, die seine Aufgaben berühren. In der laufenden Legislaturperiode hat er eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes abgegeben. Darüber hinaus bringt der Beauftragte seine Expertise im Rahmen fachlicher Stellungnahmen sowie im Austausch in einschlägigen fachpolitischen Gremien in seinem Aufgabenbereich ein.

Tabelle auf Seite 5 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Maßnahme/ProjektJahr
Bundeskongress2025
Aufbau eines Rechtshilfenetzwerks für Betroffene von Antiziganismus2025
Auschwitz-Gedenkfahrt sowie internationale Konferenz2025
Presse- und Politikmonitoring zu Sinti und Roma2025
Implementierung einer Romanes-Akademie2025
Geschäftsstelle der Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts nach 19452026
Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Forschungsstelle Antiziganismus zu einem Zentrum Antiziganismusforschung2026
Aktionswochen gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma2026
Weiterentwicklung der Projektförderung „Rechtshilfenetzwerk für Betroffene von Antiziganismus“2026
Frage 11 Seite 5

Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Ein Bericht im Sinne der Fragestellungen liegt bislang nicht vor.

Gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2023 (Bundestagsdrucksache 20/9779) berichtet der Beauftragte dem Deutschen Bundestag einmal pro Legislaturperiode über seine Tätigkeit. Der Bericht wird als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Darüber hinaus informiert der Beauftragte die Öffentlichkeit fortlaufend über seine Tätigkeit, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie über seine öffentlich zugänglichen Informationsangebote in den sozialen Medien.

Frage 12 Seite 5

Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Beauftragte begleitet im Rahmen seines Mandats die Umsetzung von Vorhaben, die an die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode formulierten Ziele zum Schutz und zur Förderung der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten, darunter der deutschen Sinti und Roma, anknüpfen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe, zur Sichtbarmachung der Geschichte und Gegenwart der Minderheit sowie zur Aufarbeitung des Unrechts gegenüber Sinti und Roma nach 1945.

Die Tätigkeit des Beauftragten orientiert sich darüber hinaus maßgeblich an den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (Bundestagsdrucksache 19/30310) 2021 sowie an dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2023 (Bundestagsdrucksache 20/9779). Der Beauftragte begleitet, koordiniert und entwickelt Initiativen im Rahmen seines Mandats zur Umsetzung entsprechender Vorhaben.

Frage 13 Seite 6

Hat der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?

Antwort

Der Beauftragte hat dem Bundestagsausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 zum Tagesordnungspunkt „Fachgespräch mit dem Antiziganismusbeauftragten der Bundesregierung Michael Brand“ mündlich Bericht erstattet. Außerdem hat der Beauftragte einen mündlichen Bericht im Gesprächskreis mit nationalen Minderheiten und der niederdeutschen Sprechergruppe im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2025 abgegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 14 Seite 6

Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 15 Seite 6

Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?

Antwort

Der Beauftragte hat an der internationalen Fachkonferenz „Das Erbe der überlebenden Roma und Sinti über Generationen hinweg. Anerkennung, Verantwortung und Herausforderungen 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg“ in Prag teilgenommen.

Frage 16 Seite 6

Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 330 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?

Antwort

Die Tätigkeit des Beauftragten orientiert sich an den ihm mit Kabinettbeschluss übertragenen allgemeinen Aufgaben und gesetzlichen bzw. organisatorischen Zuständigkeiten. Der Beauftragte hat laut Kabinettbeschluss die Aufgabe, ressortübergreifend Maßnahmen gegen Antiziganismus zu koordinieren. Unter anderem durch Stellungnahmen, Berichte, Strategien und durch Antworten auf parlamentarische Anfragen kann er die Perspektiven von Sinti und Roma in die Bundespolitik einbringen. Außerdem ist der Beauftragte zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung für die Sinti und Roma in Deutschland, trägt zu ihrem Schutz bei und unterstützt ihre Belange. Dazu gehört es auch Ansprechpartner für Wissenschaft, Fachöffentlichkeit, Zivilgesellschaft, Medien, Bund, Länder und Kommunen in diesem Themenfeld zu sein.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen dem Beauftragten verschiedene Instrumente und Formate zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere der Interministerielle Arbeitskreis gegen Antiziganismus sowie die Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus die halbjährlich tagen. Darüber hinaus vertritt der Beauftragte die Bundesregierung bei verschiedenen Gedenkveranstaltungen, insbesondere anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie dem Europäischen Gedenktag des Völkermordes an Sinti und Roma.

Erfolge ergeben sich daher aus der kontinuierlichen und sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben, der Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie der Erfüllung der jeweiligen Beratungs-, Koordinierungs- und Informationsfunktion. Im Ersten Jahr seiner Tätigkeit hat der Beauftragte einen Schwerpunkt auf die Errichtung einer Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts gegen Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nach 1945 gelegt und zielt damit auf die Erfüllung einer zentralen Forderung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (Bundestagsdrucksache 19/30310) 2021 sowie des Entschließungsantrages des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/9779. Im Rahmen der Koordinierungsfunktion tauscht sich der Beauftragte auch mit weiteren thematisch befassten Beauftragten der Bundesregierung aus – wie dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus und dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage „Fortführung des Amtes des Antiziganismusbeauftragten – Evaluierung von Notwendigkeit, Wirksamkeit und Ressourceneinsatz“ auf Bundestagsdrucksache 21/1039 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 326 der Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.

Frage 18 Seite 7

Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 16 verwiesen.

Frage 19 Seite 7

Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.