Zukunft deutscher Infrastruktur nach Restwertregelung am ehemaligen Luftwaffenstandort Goose Bay (Kanada)

Drucksache 21/7320Antwortauf die Kleine Anfrage 21/686417.07.20268 Seiten19 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die kanadische Luftwaffenbasis Goose Bay war über Jahrzehnte ein zentraler Ausbildungs- und Übungsstandort der Luftwaffe sowie weiterer NATO-Staaten zur Durchführung von intensiven Tiefflug- und Einsatztrainings. Seit den 1980er-Jahren errichteten und nutzten die deutschen Streitkräfte dort umfangreiche Infrastruktur, darunter Luftfahrzeughangars, Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäude, technische Versorgungsanlagen sowie Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen. Neben diesen Hangars existierten weitere deutsche Liegenschaften wie das sogenannte Deutsche Camp im Waldgebiet sowie das Kommandeurshaus.

Bereits frühere parlamentarische Vorgänge dokumentieren den erheblichen Umfang der deutschen Nutzung sowie die langfristige infrastrukturelle Einbindung Deutschlands in den Standort Goose Bay. So bestätigte die Bundesregierung in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen den Ausbau deutscher Infrastruktur einschließlich Luftfahrzeughallen, Unterkünften, Büros und Betreuungseinrichtungen am Standort Goose Bay (vgl. Bundestagsdrucksache 10/6825, S. 2 bis 4). Ferner wies sie darauf hin, dass die Nutzung Goose Bays Bestandteil langfristiger multinationaler Vereinbarungen und Ausbildungsplanungen war (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 2 bis 5).

Die Bundesregierung führte zudem aus, dass die Nutzung der Infrastruktur sowie der Bezug von Leistungen nach dem Vollkostenprinzip erfolgten und Deutschland Infrastruktur-, Betriebs- und Nutzungskosten entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erstattete (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 4). Darüber hinaus bestanden mehrjährige Finanz- und Infrastrukturplanungen sowie verschiedene Änderungs- und Folgevereinbarungen zwischen Deutschland, Kanada und weiteren beteiligten Staaten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/4962, S. 3 bis 6).

Nach den den Fragestellern vorliegenden Unterlagen bestanden zwischen Deutschland und Kanada zudem Vereinbarungen zur Restwertbehandlung deutscher Infrastrukturinvestitionen. Ein „Memorandum of Understanding (MoU)“ vom 13. November 2008 enthält nach Informationen der Fragesteller Regelungen zur linearen Abschreibung, zu Erhaltungs- und Betriebskosten sowie zur späteren Neuverhandlung von Restwerten beziehungsweise zu alternativen Nutzungs- oder Verwertungslösungen der durch Deutschland genutzten Infrastruktur.

Darüber hinaus dokumentieren die den Fragestellern vorliegenden Unterlagen auch nach 2008 erhebliche Aufwendungen für den Erhalt deutscher Infrastruktur in Goose Bay, darunter Dachsanierungen an den Hangars 4 bis 6, Reparaturen an Unterkunftsgebäuden, Sicherheitsmaßnahmen sowie laufende Betriebs- und Wartungs-, Instandsetzungskosten. Dies erfolgte nach Informationen der Fragesteller teilweise zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits über zukünftige Restwert- und Nutzungsregelungen verhandelt beziehungsweise deren Auslaufen absehbar gewesen sein soll. Nach Informationen der Fragesteller soll eine künftige Nutzung bislang deutscher Infrastruktur in Goose Bay nach Wegfall bisheriger Restwert- beziehungsweise Nutzungsregelungen nur noch gegen gesonderte Miet- oder Nutzungsentgelte möglich sein. Dabei ist von möglichen Kosten in erheblicher Höhe, unter anderem für die Nutzung von Hangarinfrastruktur, die Rede. Nach Informationen der Fragesteller sollen gegenüber deutschen Stellen für die Nutzung von Hangarinfrastruktur Kosten von wöchentlich bis zu 80 000 kanadischen Dollar Nutzungsentgelte genannt worden sein.

Nach dem Informationsstand der Fragesteller liegen öffentlich bislang jedoch keine parlamentarischen Informationen zur Entwicklung der Restwerte deutscher Infrastruktur seit 2008, zu möglichen Neubewertungen oder Abschreibungen ab dem Jahr 2015, zum heutigen Eigentumsstatus ehemaliger deutscher Infrastruktur, zu möglichen Miet- oder Nutzungszahlungen deutscher Dienststellen, zu einer etwaigen fortgesetzten Nutzung durch Luftwaffe oder Kommando Spezialkräfte (KSK) oder zu möglichen Entscheidungen deutscher oder kanadischer Stellen über die zukünftige Nutzung deutscher Infrastruktur in Goose Bay vor.

Nach übereinstimmenden Hinweisen soll jedoch im Oktober 2025 ein Treffen deutscher Militärattachés in Ottawa stattgefunden haben, bei dem der Restwert der deutschen Liegenschaften angeblich auf null gesetzt wurde. Nach Informationen der Fragesteller könnte dies dazu geführt haben, dass – mit Ausnahme des „Deutschen Camps“ – wesentliche Teile der bislang durch Deutschland genutzten Infrastruktur in kanadisches Eigentum übergegangen sind. Dies hätte nach Auffassung der Fragesteller unmittelbare Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit und die Kosten zukünftiger Nutzungen durch deutsche Streitkräfte.

Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller parlamentarischer Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs deutscher Infrastrukturinvestitionen, der heutigen Eigentums- und Nutzungslage sowie möglicher finanzieller und militärischer Folgen für die Bundeswehr.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.

Frage 1 Seite 2

Welche Infrastrukturmaßnahmen wurden seit Beginn der deutschen Nutzung von Goose Bay durch die Bundesrepublik Deutschland finanziert oder mitfinanziert (bitte nach Jahren, Art der Infrastruktur und Kosten aufschlüsseln)?

Antwort

Durch die Bundesrepublik Deutschland wurden Gebäude auf der Canadian Forces Base Goose Bay (Lox Transfer Facility, Hangar 4–6, Ammunition Storage, Warehouses & Offices, Vehicle Maintenance, Barrack Blocks, Barbeque Shelter & Deck, Bicycle Shelter, Social Club, Sevage Lift Station, Ramps 3B&4B, Last Chance Pad) und im German Camp (Main Lodge, Bunkhouses, Boat House, Generator Shack, Latrine) finanziert bzw. mitfinanziert.

Die Gebäude wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren errichtet. Die konkreten Errichtungsjahre sowie die Errichtungskosten sind nicht bekannt, da die Unterlagen aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfristen nicht mehr vorliegen.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 3

2Welche Gesamtkosten entstanden der Bundesrepublik Deutschland seit Beginn der Nutzung Goose Bays für

2aBauinvestitionen,

2bInfrastrukturmaßnahmen,

Antwort

Seit 2008 wurden sämtliche Infrastrukturkosten für die Canadian Forces Base Goose Bay durch Kanada getragen. Für das German Camp sind seit 2008 keine Infrastrukturkosten entstanden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 2c Seite 3

Betriebskosten,

Antwort

Seit 2008 sind Betriebskosten für das German Camp in Höhe von rund 120.000 Euro entstanden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b verwiesen.

Frage 2d Seite 3

Instandhaltungskosten,

Antwort

Seit 2008 sind Instandhaltungskosten für das German Camp in Höhe von rund 16.900 Euro entstanden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b verwiesen.

Frage 2e Seite 3

Modernisierungsmaßnahmen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2b verwiesen.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d Seite 3

3Trifft es zu, dass im Oktober 2025 ein Treffen deutscher Militärattachés in Ottawa stattfand, bei dem der Restwert deutscher Liegenschaften in Goose Bay auf null gesetzt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja,

3awelche personellen und institutionellen Entscheidungsträger haben seitens der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesministeriums der Verteidigung die Neubewertung des Restwertes veranlasst,

3bwelche vertraglichen, rechtlichen oder sachlichen Erwägungen lagen der Neubewertung zugrunde,

3cwelche Bundesbehörden, Abteilungen, nachgeordneten Dienststellen oder sonstigen Organisationseinheiten waren an dem Entscheidungsprozess beteiligt,

3dwelche politischen Leitungsbereiche des Bundesministeriums der Verteidigung wurden über die Neubewertung des Restwertes unterrichtet oder in Entscheidungen einbezogen?

Antwort

Ein Treffen deutscher Militärattachés mit einem Ergebnis im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 4 Seite 4

Wurde durch die mögliche Restwert-Nullsetzung ein Eigentumsübergang an Kanada ausgelöst, und wenn ja, auf welcher völkerrechtlichen, vertragsrechtlichen oder haushaltsrechtlichen Grundlage, und wie bewertet die Bundesregierung haushalts- und vermögensrechtlich einen möglichen entschädigungslosen Übergang ehemals deutscher Infrastruktur in kanadisches Eigentum?

Antwort

Nein.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c Seite 4

5Welche durch Deutschland errichteten oder finanzierten Infrastruktur- oder Liegenschaftsanteile in Goose Bay befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit

5aim Eigentum der Bundesrepublik Deutschland,

5bim Eigentum Kanadas sowie

5cin gemeinsamer oder sonstiger Nutzung?

Antwort

Die kanadische Luftwaffenbasis Goose Bay stand stets im Eigentum Kanadas. Zu keinem Zeitpunkt wurde seitens Kanada das Eigentum an der Luftwaffenbasis ganz oder teilweise auf Deutschland übertragen.

Frage 6 Seite 4

Welche deutschen Dienststellen, Verbände oder Organisationseinheiten nutzten Goose Bay seit 2015 zu Ausbildungs-, Übungs-, Verlege- oder Unterstützungszwecken?

Antwort

Der kanadische Luftwaffenstützpunkt Goose Bay sowie die zugehörigen Trainingsgelände werden regelmäßig durch das Kommando Spezialkräfte sowie zugeordnete Kräfte zu Ausbildungs- und Übungszwecken genutzt.

Bis 2022 hat eine Nutzung zu Ausbildungs- und Übungszwecken der Luftwaffe stattgefunden.

Frage 7 Seite 4

Welche dieser durch Deutschland errichteten oder finanzierten Einrichtungen werden derzeit weiterhin durch deutsche Dienststellen genutzt (vgl. Frage 6)?

Antwort

Von Deutschland werden das German Camp und Hangar 5 (Gebäude 259) temporär genutzt.

Frage 8 Seite 4

Welche vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen bestehen derzeit hinsichtlich der Nutzung deutscher oder ehemals deutscher Infrastruktur in Goose Bay durch deutsche Streitkräfte?

Antwort

Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit dem am 18. November 2008 unterzeichneten Memorandum of Understanding mit Kanada eine grundsätzliche Absprache zur Nutzung der kanadischen Luftwaffenbasis Goose Bay getroffen. Danach stellt Kanada der Bundeswehr die bislang genutzten Infrastrukturteile auf der Canadian Forces Base Goose Bay weiterhin zur Verfügung, sofern diese zur Deckung des deutschen Bedarfs geeignet und verfügbar sind.

Frage 9 Seite 4

Welche Miet-, Nutzungs- oder Betriebskosten wurden deutschen Stellen seit dem Jahr 2015 durch kanadische Stellen in Rechnung gestellt?

Antwort

Keine.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c + 10d Seite 5

10Welche Kosten würden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bei einer künftigen Nutzung

10avon Hangars,

10bUnterkunftsbereichen,

10cAusbildungsflächen sowie

10dsonstiger militärischer Infrastruktur durch deutsche Streitkräfte entstehen?

Antwort

Eine belastbare Einschätzung zur künftigen Nutzung und den damit verbundenen Kosten ist derzeit nicht möglich.

Frage 11 Seite 5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass für die Nutzung von Hangarinfrastruktur in Goose Bay Kosten von bis zu 80.000 kanadischen Dollar pro Woche gegenüber deutschen Stellen genannt oder kommuniziert wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Nein.

Frage 12 + 13 Seite 5

12Welche finanziellen Mehrbelastungen würden sich für die Bundeswehr durch mögliche Mietzahlungen an Kanada für die Nutzung von Hangar-, Camp- oder sonstiger Infrastruktur ergeben?

13Welche Belastungen würden sich hieraus für Titel des Einzelplans 14 ergeben (vgl. Frage 12, bitte Titelgruppen nennen)?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 14 + 14a + 14b + 14c Seite 5

14Welche Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus der heutigen Infrastruktur- und Nutzungslage in Goose Bay für

14aAusbildungs- und Übungsmöglichkeiten der Luftwaffe,

14barktische Ausbildungs- und Übungsvorhaben des KSK sowie

14clogistische oder lufttransportbezogene Fähigkeiten der Bundeswehr?

Antwort

Keine.

Frage 15 Seite 5

Plant die Bundesregierung alternative Trainings- oder Übungsstandorte, falls Goose Bay aufgrund veränderter Eigentums-, Nutzungs- oder Kostenstrukturen künftig nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann?

Antwort

Nein. Es sind alternative Trainings- und Übungsstandorte in ausreichendem Umfang vorhanden.

Frage 16 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur zukünftigen strategischen Bedeutung des Standorts Goose Bay im Zusammenhang mit NATO-, NORAD (North American Aerospace Defense Command)- oder Arktisaktivitäten vor?

Antwort

Keine.

Frage 17 Seite 6

Welche Prüfungen oder Bewertungen des Bundesrechnungshofes zur Goose-Bay-Thematik liegen seit dem Jahr 2000 gegebenenfalls vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Prüfungen oder Bewertungen im Sinne der Fragestellung vor.