Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Armutsbetroffenen in Deutschland bleibt weiterhin auf einem besorgniserregend hohen Stand. Laut dem Paritätischen Armutsbericht stieg sie im Jahr 2025 auf über 13,3 Millionen Menschen. Personen über 65 Jahre sind demnach überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Der Bericht beziffert die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren auf ganze 21,3 Prozent, während sie bei Männern bei 17,3 Prozent liegt. Demnach ist durchschnittlich etwa jede fünfte Person ab 65 Jahren von Altersarmut betroffen.
Gründe für die besonders hohe Altersarmut bei Frauen sind unter anderem geringere Erwerbseinkommen, die im Alter zu geringeren Rentenansprüchen führen. Im Neunten Altersbericht kommt die Bundesregierung selbst zu der Erkenntnis, dass die erheblichen Unterschiede beim Alterseinkommen zwischen Männern und Frauen „das Resultat einer oftmals noch traditionellen geschlechterspezifischen Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in der BRD“ sind (Bundestagsdrucksache 20/14450, S. 59). So machen sich Unterbrechungen des Erwerbslebens und eine höhere Teilzeitquote bei Frauen, die die Betreuung von Kindern übernehmen, im Alter insbesondere in Westdeutschland bemerkbar. Mit zunehmender Kinderanzahl sinken die Renten bei Frauen im Westen laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Antwort auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/3685) sogar.
Maßnahmen wie eine weitere Schwächung der gesetzlichen Rente zugunsten der privaten Vorsorge oder Kürzungen im Bundeshaushalt bei Rente und Wohngeld könnten die Situation aus Sicht der Fragestellenden bald noch weiter verschärfen. Auch die Vorschläge der Rentenkommission, etwa eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung oder die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, können zu noch niedrigeren Renten und damit zu einem weiteren Anstieg der Altersarmut führen.
Insgesamt hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden bisher keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland vorgelegt. Zu diesem Urteil kommt auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Armutsbericht (Paritätischer Armutsbericht 2026, S. 4).
Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die aktuellen Daten zur Altersarmut und zu der Alterssicherung im Saarland und in Deutschland geschaffen werden. Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere Bundestagsdrucksachen wird gebeten.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte auch in absoluten Zahlen angeben)?
Zu den Angaben für die Jahre 2015 bis 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und für das Jahr 2023 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2024 können der Tabelle zu Frage 1 im Anhang entnommen werden. Die Versichertenstatistik für das Jahr 2025 liegt noch nicht vor.*
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit sowie befreit von einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt?
3Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) im Rentenbestand und im Rentenzugang in den Jahren 2015 und 2025 (bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?
4Wie viele Rentnerinnen und Rentner im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) haben mindestens 40 und wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 446 Euro und über 1 446 Euro (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Werte können den Tabellen 1 bis 3 zu den Fragen 3 und 4 im Anhang entnommen werden. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen.*
Vergleichsweise geringe Renten können auch bei 40 oder 45 Versicherungsjahren auftreten, da hierzu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zeiten zählen, wie z. B. Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder auch Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zurechnungszeit). Auch der Umfang der Beschäftigung spielt eine Rolle, Arbeit in Teilzeit führt durch die niedrigeren Beiträge auch zu geringeren Renten.
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte jeweils in absoluten Zahlen sowie prozentual angeben und nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Die erfragten Werte können der Tabelle zu Frage 5 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) sowie deren durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag (bitte getrennt für Einzel- und Mehrfachrentnerinnen und Einzel- und Mehrfachrentner angeben sowie nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Zu den Angaben für die Jahre 2016 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und für das Jahr 2024 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2025 können den Tabellen 1 und 2 zu Frage 6 im Anhang entnommen werden.*
Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) ausschließlich (eigene oder abgeleitete) Alterssicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch ist deren Anteil an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Soweit der Bundesregierung Daten zur Kumulation eigener und abgeleiteter Alterssicherungsleistungen vorliegen, wird auf den Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086), dort insbesondere die Tabelle B.4.7, verwiesen. Ergebnisse für einzelne Bundesländer liegen nicht vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln und jeweils als absolute Zahl und im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe angeben)?
Die erfragten Werte können – soweit verfügbar – den Tabellen 1 und 2 zu Frage 8 im Anhang entnommen werden.* Daten zum Anteil der Grundsicherungsbeziehenden liegen zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2024 vor.
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Grundsicherungsfälle im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) im Alter und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug sowie deren Anteil an den jeweiligen Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern (wegen Alters bzw. Erwerbsminderung) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlechtern sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Die erfragten Werte können den Tabellen 1 bis 10 zu Frage 9 im Anhang entnommen werden.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Zahl der Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze (bzw. ab 65 Jahren) bezogen haben, im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln sowie in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu allen Menschen ab 65 Jahren angeben)?
Die erfragten Werte können – soweit verfügbar – den Tabellen 1 und 2 zu Frage 10 im Anhang entnommen werden.* Daten zum Anteil der Grundsicherungsbeziehenden liegen zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2024 vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt, die Wohngeld bezogen haben (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln und in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 Jahren angeben)?
Die erbetenen Daten können der Tabelle zu Frage 11 im Anhang entnommen werden.*
12Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, der Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt (bitte insgesamt angeben sowie nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
13Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsschwelle im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) entwickelt?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Armut ist in einem reichen Land wie Deutschland ein komplexes und vielschichtiges Phänomen, das sich einer eindeutigen und einfachen Messung entzieht. Oft wird in der Diskussion um das Ausmaß von Armut die sogenannte Armutsrisikoquote (ARQ) herangezogen. Diese misst den Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens (sogenannte Armutsrisikoschwelle).
Die ARQ ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert insbesondere keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/ regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen.
Daten zum Anteil der Personen mit einem äquivalenzgewichteten Nettoeinkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegen für Deutschland (neue und alte Bundesländer) sowie für alle Bundesländer im Zeitverlauf auf Basis von MZ-SILC (EU-SILC) vor. Dabei ist zu beachten, dass es in der amtlichen Statistik im Erhebungsjahr 2020 zu einem Zeitreihenbruch gekommen ist. Durch die damit verbundenen methodischen Veränderungen ist ein Vergleich der Daten ab dem Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht mehr sinnvoll möglich.
Soweit Angaben aus MZ-SILC (EU-SILC) zur Armutsgefährdungsquoten ab 2020 bis 2025 vorliegen, können diese auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik abgerufen werden: www.statistikportal.de/site s/default/files/2026-04/AR.3%20Armutsgef%C3%A4hrdungsquote%2C%20B undesl%C3%A4nder.xlsx.
Daten zur Höhe der Armutsrisikoschwelle liegen für Deutschland (neue und alte Bundesländer) sowie für alle Bundesländer aus dem Mikrozensus-Kernprogramm (MZ-Kern) auf Basis von Landesmedianen vor. Auch hier ist der Zeitreihenbruch der amtlichen Statistik im Erhebungsjahr 2020 zu beachten. Durch die damit verbundenen methodischen Veränderungen ist ein Vergleich der Daten ab dem Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht mehr sinnvoll möglich.
Auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik können die Angaben aus MZ-Kern zu Armutsgefährdungsschwellen bis 2019 abgerufen werden: www.statistikportal.de/sites/default/files/2024-04/A7%20Media ne%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen%20bis%202019.xlsx.
Auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik können die Angaben aus MZ-Kern zu Armutsgefährdungsschwellen ab 2020 abgerufen werden: www.statistikportal.de/sites/default/files/2026-05/A7%20Media ne%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen.xlsx.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer insgesamt und derjenigen, die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West; bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Diese Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt.
Die aktuelle Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2025 ist unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/S teuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2025-11-17-Statistik-Rieste r-Foerderung-bis-2024.html abrufbar.
Angaben zu der Zahl der Riester-Sparenden für das aktuell vorliegende Beitragsjahr 2022 in den einzelnen Bundesländern können der Tabelle 11 der genannten Statistik entnommen werden. Die Zahl der Zulagenempfängerinnen und Zulagenempfänger (Deutschland insgesamt), die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, ergibt sich aus der Tabelle 5. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 der Anteil der Menschen im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West), die Leistungen aus allen drei Schichten der Alterssicherungssysteme (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge) beziehen, wie hoch ist der durchschnittliche jeweilige Anteil der Alterssicherungseinkünfte am gesamten Alterseinkommen, und wie hoch ist die jeweilige Verbreitung der jeweiligen Alterssicherungseinkünfte getrennt (bitte jeweils nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Soweit der Bundesregierung Berechnungen zum Zusammentreffen verschiedener Alterssicherungsleistungen und dem Anteil der Alterssicherungssysteme am gesamten Alterseinkommen vorliegen, wird auf den Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086), dort insbesondere die Kapitel B.4 und C.3, verwiesen. Ergebnisse für einzelne Bundesländer liegen nicht vor.
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger laufender Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen Unrechts nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder anderen bundesrechtlichen Entschädigungsregelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Saarland sowie bundesweit (bitte nach Leistungsarten und Geschlechtern aufschlüsseln)?
Die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) obliegt den Altbundesländern und Berlin. Vom BMF werden zum Ende eines Jahres im Rahmen seiner Zuständigkeit jeweils nur die Wohnsitzstaaten der Empfängerinnen und Empfänger einer Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz abgefragt. Die jeweiligen Wohnsitzbundesländer und das Geschlecht werden vom BMF nicht erfasst. Mit Stand 31. Dezember 2025 lebten von den 5.517 Empfängerinnen und Empfängern einer BEG-Rente 333 in Deutschland.
Im Juni 2026 erhielten im Bereich der außergesetzlichen Richtlinien des Bundes bundesweit noch 226 Personen laufende Leistungen nach dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds, 5 Personen nach den Richtlinien für Verfolgte nach den Nürnberger Gesetzen, 10 Personen nach den Richtlinien für eine ergänzende Regelung über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet und 8 Personen nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes. Die jeweiligen Wohnsitzbundesländer und das Geschlecht werden vom BMF statistisch nicht erfasst.
Wie viele Empfängerinnen und Empfänger laufender Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen Unrechts beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzend Leistungen der Grundsicherung im Alter oder Wohngeld (bitte jeweils für das Saarland und bundesweit aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Wohngeldhaushalte deutschlandweit, die einen Freibetrag für Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen Unrechts nach § 17 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes (WoGG) erhalten, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. In der erfragten Differenzierung liegen sie zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2024 vor. Eine Differenzierung nach Bundesländern liegt der Bundesregierung nicht vor.
Entsprechende Daten für die Grundsicherung im Alter liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anzahl der Wohngeldhaushalte, die einen Freibetrag für Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen Unrechts nach § 17 Absatz 2 WoGG erhalten
| Jahr | 2015 | 20161 | 2017 | 2018 | 2019 | 20201 | 2021 | 2022 | 20231 | 2024 |
| Anzahl Deutschland | 114 | 422 | 116 | 110 | 90 | 95 | 90 | 85 | 125 | 125 |
¹) Gesetzliche Änderungen im Wohngeldrecht Quelle: Statistisches Bundesamt –Wohngeldstatistik
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einkommenssituation und die Armutsgefährdung von Empfängerinnen und Empfängern laufender Entschädigungsleistungen für Opfer nationalsozialistischen Unrechts nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder anderen bundesrechtlichen Entschädigungsregelungen vor?
Die Durchführung des BEG obliegt den Altbundesländern und Berlin. Für den Bereich der BEG-Renten liegen daher auf Bundesebene keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Für ergänzende laufende Leistungen nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes aufgrund einer gegenwärtigen Notlage sind den entsprechenden Anträgen Nachweise über die finanzielle Situation beizufügen. Aus dem einzigen derzeit noch laufenden Verfahren für ergänzende Leistungen leitet die Bundesregierung keine weitergehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung ab.
Wie viele Menschen in den Altersgruppen von 20 bis 65 und von 60 bis 65 Jahren (insgesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (bitte getrennt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung angeben sowie nach Geschlechtern aufschlüsseln), und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können der Tabelle zu Frage 19 im Anhang entnommen werden.* Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2024 wird auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und die Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen.
20Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 bis 65 Jahre gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
21Wie viele Menschen ab 65 Jahren bzw. ab der Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im Saarland und in Deutschland (Ost bzw. West) ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können der Tabelle zu den Fragen 20 und 21 im Anhang entnommen werden.* Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2024 wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen.
Sieht die Bundesregierung ein überdurchschnittlich hohes Armutsgefährdungsrisiko im Saarland, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Altersarmut im Saarland reduzieren?
Der beste Schutz gegen Altersarmut sind eine gute Ausbildung, durchgehende Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen und die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung flankiert durch betriebliche Altersversorgung und private Zusatzvorsorge. Ältere Menschen in Deutschland, die durch ihre eigenen Alterseinkommen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, sind durch die Grundsicherung im Alter geschützt. Zu regionalspezifischen Unterschieden bei der Armutsrisikoquote und zur Interpretation dieses Indikators wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Bundeslandspezifische Maßnahmen gegen Altersarmut sind seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht vorgesehen.
PDF-Seiten 9–76 (68 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen