Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung "Freiraum Kunst" im Schloss Bellevue

Drucksache 21/7363Antwortauf die Kleine Anfrage 21/709227.07.20268 Seiten18 FragenFraktion der AfDBeauftragter der Bundesregierung für Kultur und MedienKulturStaat und VerwaltungÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im historischen Schloss Bellevue fand vom 13. bis zum 28. Juni 2026 die Ausstellung „Freiraum Kunst“ statt. Der Bundespräsident stellte der Ausstellung die weitgehend leeren Räumlichkeiten aufgrund der anstehenden Sanierung des Schlosses in Kostenhöhe von rund 600 Mio. Euro zur Verfügung (vgl. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/04/260427-Freiraum-Kunst.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die Sanierung soll rund acht Jahre dauern. Die Steuerung und das Projektmanagement der Baumaßnahme liegen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.

Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin der Baumaßnahmen am Schloss Bellevue (vgl. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Ber ichte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2026/06/260617-Baumassnahmen-Berline r-Amtssitz-FAQ.html, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Die BImA gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Realisiert wurde die Ausstellung durch die Akademie der Künste, welche laut Bundeshaushaltsplan Zuwendungen des Bundes in Höhe von rund 32 Mio. Euro erhält (vgl. Bundestagsdrucksache 21/600, Einzelplan (EPl) 04 Kapitel 0452 Titel 685 21). Der Bund trägt über 96 Prozent der Gesamtfinanzierung.

Nach Recherchen des Medienportals NIUS belaufen sich die vollständigen Kosten der Ausstellung „Freiraum Kunst“ auf rund 625 000 Euro. Darüber hinaus beteilige sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, mit 100 000 Euro an den Kosten (vgl. https://n ius.de/nachrichten/sexpuppen-ausstellung-steinmeier-steuergeld, letzter Aufruf: 1. Juli 2026). Aufgrund des hohen Anteils der Bundesförderung an der Gesamtfinanzierung der Akademie der Künste ergeben sich zwangsläufig Fragen zur tatsächlichen Förderhöhe für die besagte Ausstellung im Schloss Bellevue. Allein die Sicherheitskosten werden mit 321 000 Euro beziffert – das entspricht mehr als der Hälfte der Gesamtkosten. Die Akademie der Künste ließ durch eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei auf die Presseanfrage von NIUS antworten (vgl. ebd.). Nach Ansicht der Fragesteller besteht ein öffentliches Interesse daran, die Honorare und Vergütungen der externen Dienstleister zu erfahren, die von einer Institution beauftragt wurden, die fast ausschließlich vom Bund finanziert wird (s. o.).

Laut Medienberichten sorgte die Ausstellung auch international für Aufregung. Grund des Anstoßes ist ein grüner Bronzeguss des Oberkörpers einer sogenannten japanischen Sexpuppe gewesen, die in einer nach Ansicht der Fragesteller obszönen Pose mit Blick auf die angedeuteten Genitalien einer Frau posiert (vgl. www.spiegel.de/kultur/frank-walter-steinmeier-holt-sich-ein e-sexpuppe-ins-schloss-bellevue-muss-das-sein-a-ae8258e7-e978-4309-9280b56cbd5fae21, letzter Aufruf: 1. Juli 2026).

Das Schloss Bellevue entstand in den Jahren 1785/1786 im Auftrag von Prinz Ferdinand von Preußen, dem jüngsten Bruder Friedrichs des Großen. Der Architekt Michael Philipp Boumann entwarf das Gebäude in einer Stilphase zwischen Rokoko und Klassizismus.

Nach Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurde das Schloss zwischen 1955 und 1959 weitgehend originalgetreu im Sinne des barocken Schlossbaus wiederhergestellt. Die Fassaden zeigen einen frühklassizistischen Charakter. Seit Januar 1994 dient das Schloss als erster Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, den Parlamentssitz nach Berlin zu verlegen, hatte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Verlegung des Amtssitzes von der Villa Hammerschmidt in Bonn nach Berlin vollzogen.

Bereits ab 1844 beherbergte das Schloss mit der Vaterländischen Galerie das erste Museum für zeitgenössische deutsche Kunst in Preußen – eine Einrichtung, die als Vorläufer der heutigen Nationalgalerie gilt. Das Schloss Bellevue bewahrt bis heute seine architektonischen und historisch gewachsenen Besonderheiten und dient der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativer Amtssitz für Begegnungen mit Staatsgästen, Diplomaten und bedeutenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Schlosses als Ort von Kunst, Kultur und Politik für die deutsche Geschichte ist die Wahrung der Würde sowie der internationalen Reputation dieses Ortes geboten. Die Fragesteller sehen daher eine derartige Darstellung einer „Sexpuppe“ als problematisch an. Die vorliegende Kleine Anfrage konzentriert sich auf die haushalts-, immobilien- und sicherheitsrelevanten Aspekte der bundeseigenen Liegenschaft und der damit verbundenen Bundesmittel, die durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“, initiiert durch die mit Bundesmitteln geförderte Akademie der Künste, entstehen.

Frage 1 + 3 + 3a + 3b Seite 2

1Hat die Akademie der Künste für die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue eine Bundesförderung erhalten, und wenn ja, wie hoch ist die Förderung?

3Auf welche Summe beläuft sich die Beteiligung des BKM an den Kosten der Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue?

3aIst diese Summe im Bundeshaushaltsplan 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/600, EPl 04, Kapitel 0452 Titel 685 21, schon miteinberechnet, oder ist die in den Medien veröffentlichte Beteiligung von 100 000 Euro eine zusätzliche Förderung?

3bWann, in welchem Rahmen und warum wurde die in den Medien veröffentlichte Beteiligung an der Ausstellung „Freiraum Kunst“ in Höhe von 100 000 Euro vom BKM beschlossen (bitte begründen)?

Antwort

Die Fragen 1 und 3 bis 3b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Akademie der Künste wurden auf deren Antrag zusätzliche Mittel i. H. v. 100 000 Euro für das Projekt „FREIRAUM KUNST“ als zweckgebundene Erhöhung der institutionellen Förderung gewährt. Der BKM hat dem Antrag im Mai 2026 zugestimmt. Die Realisierung des Projektes war nach Einschätzung des BKM von erheblichem Bundesinteresse.

Frage 2 + 2a Seite 3

2Vor dem Hintergrund der Gesamtkosten in Höhe von 625 000 Euro für die Ausstellung und das Begleitprogramm (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),

2awie hoch ist die Gesamtbeteiligung des Bundes an den 625 000 Euro,

Antwort

Die Gesamtbeteiligung des Bundes liegt bei 224 000 Euro = 36 Prozent (124 000 Euro Akademie der Künste; 100 000 Euro BKM).

Frage 2b Seite 3

wie setzen sich die Kosten für die Ausstellung in Höhe von 233 000 Euro zusammen,

Antwort

• Ausstellung (Reise- und Aufenthaltskosten; Honorare; Ausstattungsmaterial; Miete Ausstellungstechnik; Kunsttransport/Art-Handling; KSK; GEMA) = 140 000 Euro

• Bildung & Vermittlung = 26 000 Euro

• Büro der öffentlichen Sache (Reise- und Aufenthaltskosten; Honorare; Personalkosten Technik; Miete Bestuhlung/Technik; Mobiliar/Gestaltung; Verbrauchsmaterial) = 67 000 Euro

Gesamt: 233 000 Euro

Frage 2c Seite 3

wie setzen sich die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen in Höhe von 321 000 Euro zusammen, und warum betragen die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen über die Hälfte der Gesamtkosten,

Antwort

• Sicherheitsvorkehrungen Gelände: (Sicherheitsschleusen, Zelte, Mobiliar, Bodenschutz; Sicherheitspersonal, Kontrolltechnik; Technik, Kontrollspuren, Ticketsystem/Agentur; Brandschutz; Versicherung) = 225 000 Euro

• Sicherheitsvorkehrungen Ausstellungs-/Veranstaltungsort = 96 000 Euro

Gesamt: 321 000 Euro

Während des Projektzeitraums war das Schloss Bellevue noch Amtssitz des Bundespräsidenten. Unter anderem fanden noch Staatsbesuche statt. Die geltenden Sicherheitsanforderungen waren für die Besuchenden einzuhalten.

Frage 2d Seite 3

wie setzen sich die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 71 000 Euro zusammen?

Antwort

Die Kosten verteilen sich schwerpunktmäßig auf die Positionen Außenwerbung im Stadtraum (28 000 Euro), Standortkommunikation (15 000 Euro) und Graphik (10 000 Euro).

Frage 4 Seite 3

Welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unterhaltung des Schlosses Bellevue durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“ vom 13. bis zum 28. Juni 2026?

Antwort

Zusätzliche Kosten sind für den genannten Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung nicht ermittelbar.

Frage 5 Seite 4

Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Bewachung und Sicherheit des Schlosses während der zweiwöchigen Ausstellung (bitte das Sicherheitskonzept samt Einlasskontrollen, Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten, Anzahl des Personals, deren Vergütung, welches Unternehmen für diese Arbeit beauftragt wurde und ob es dazu eine Ausschreibung gab, darlegen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Für die „Sicherheitsvorkehrungen Gelände“ war das Unternehmen Securitas, für die „Sicherheitsvorkehrungen Ausstellungs-/Veranstaltungsort“ das Unternehmen Busch & Dähn beauftragt. Die Vergütung der Mitarbeitenden beider Firmen erfolgt entsprechend der geltenden Tarifverträge. Die Vergabe erfolgte den Regelungen der UVgO entsprechend ohne Ausschreibung und im Rahmen bereits geschlossener Rahmenvereinbarungen.

Für die Sicherheitsvorkehrungen des Geländes waren drei Sicherheitsschleusen mit dem dazugehörigen Personal eingerichtet. Weitere Ausführungen zum Sicherheitskonzept werden aufgrund der Sicherheitsrelevanz abgelehnt.

Frage 6 Seite 4

Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Reinigungsarbeiten des Schlosses, die durch die Ausstellung anfallen (bitte mit Höhe der Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten, Anzahl des Personals, deren Vergütung oder welches Reinigungsunternehmen für diese Arbeit beauftragt wurde und ob es dazu eine Ausschreibung gab, angeben)?

Antwort

Die Reinigung erfolgte durch eigene Kräfte und ist hinsichtlich der anfallenden Kosten nicht abgrenzbar. Die Vergütung erfolgt entsprechend der geltenden Tarifverträge.

Frage 7 Seite 4

Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Sanierungskosten bei potenziellen Beschädigungen beim Auf- und Abbau der Ausstellung?

Antwort

Beschädigungen beim Auf- und Abbau sind durch die Verursacher/Firmen zu tragen. Die Akademie der Künste haftet für ihre Beschäftigten.

Frage 8 Seite 4

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine organisatorische Begleitung des angestellten Personals im Schloss Bellevue statt, oder wurde dafür zusätzliches Personal angestellt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten für diese potenzielle organisatorische Begleitung, und mit welcher Summe beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten?

Antwort

Die Akademie der Künste führte das Projekt mit angestelltem Personal durch.

Frage 9 + 9a Seite 5

9Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Verschleißschäden am Boden des Schlosses durch die geschätzten 35 000 Gäste gerechnet (vgl. www.dw.com/de/skulptur-einer-sexpuppe-als-symbol-der-kunstfreiheit/a-77500935, letzter Aufruf: 1. Juli 2026)?

9aWenn ja, mit welchen Schäden und dadurch potenziellen Kosten wird nach Kenntnis der Bundesregierung gerechnet, und mit welcher Summe beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten?

Antwort

Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.

Mit Verschleißschäden am Boden des Schlosses war nicht zu rechnen, und es sind auch keine verursacht worden.

Frage 9b Seite 5

Wenn nein, welche Schutzvorkehrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Boden getroffen, um Schäden zu vermeiden?

Antwort

Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden werden nicht benötigt.

Frage 10 Seite 5

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zu internationalen oder diplomatischen Reaktionen hinsichtlich der Präsentation der in der Öffentlichkeit genannten „Sexpuppe“ während der Ausstellung „Freiraum Kunst“ (bitte auflisten)?

Antwort

Die Bunderegierung hat keine Kenntnis zu internationalen oder diplomatischen Reaktionen.

Frage 11 Seite 5

Welche Kosten sind der von der Bundesregierung geförderten Akademie der Künste nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beauftragung externer Rechtsanwälte zur Beantwortung der Presseanfrage des Medienportals NIUS (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entstanden (bitte nach Anwaltskanzlei, Vergütungssätzen und Honoraren auflisten)?

Antwort

Der BKM ist lediglich die genannte Beauftragung bekannt, weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 12 Seite 5

Welche Künstler waren an der Erstellung der Ausstellung beteiligt, und wie und in welcher Höhe wurden sie entlohnt?

Antwort

An der Ausstellung und im Veranstaltungsprogramm vor Ort waren folgende Akademie-Mitglieder beteiligt: Thomas Auer, Peter Badel, Rosa Barba, Carola Bauckholt, Alexandra Birken, Jürgen Böttcher, Monica Bonvicini, Arno Brandlhuber, Ann Cotten, Katja Erfurth, Ayşe Erkmen, Jochen Gerz, Katharina Grosse, Hanna Hartman, Regine Keller, Ulrich Khuon, Bjørn Melhus, Boris Mikhailov, Helke Misselwitz, Anh‑Linh Ngo, Kirsten Reese, Trond Reinholdtsen, Karin Sander, Matthias Sauerbruch, Hanns Schimansky, Iris ter Schiphorst, Gregor Schneider, Katharina Schultens, Chiyoko Szlavnics, Wolfgang Tillmans, Manos Tsangaris, Andres Veiel, Cécile Wajsbrot, Harf Zimmermann. Zudem wirkten die Initiatoren des Projekts mit: Christian Awe, El Bocho und Christopher Lehmpfuhl.

Bei der Höhe der Entlohnung handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die einer Beantwortung entzogen sind.

Frage 13 Seite 6

Sehen die Bundesregierung und der BKM in der Präsentation einer „Sexpuppe“ in einer obszönen Position die Würde und Reputation des Schlosses als beeinträchtigt an, wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Kunstfreiheit, Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), ist im Grundsatz vorbehaltlos gewährleistet. Die Bundesregierung bewertet keine künstlerischen Einzelpositionen.

Frage 14 Seite 6

Plant die Bundesregierung, die Ausstellung „Freiraum Kunst“ für das Bundeskanzleramt oder die Liegenschaften anderer Bundesministerien zu übernehmen, und wenn ja, welche Gebäude sind betroffen?

Antwort

Nein.

Frage 15 Seite 6

Welche Ausstellungen haben in den Liegenschaften der Bundesregierung und der Bundesministerien seit Anfang 2024 stattgefunden (bitte jeweils nach Bundesministerium, Art, Dauer sowie Kosten der Ausstellung auflisten)?

Antwort

Es wird auf die Anlage* verwiesen.

AnlageAnlage zur Kl. Anfrage 21/7092

PDF-Seite 7 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen