Anzahl von Minderjährigen im Bürgergeld im Jahr 2025

Drucksache 21/7372Antwortauf die Kleine Anfrage 21/671627.07.2026131 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale Sicherung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mehr als jedes dritte ausländische Kind in Deutschland (36,8 Prozent) bezog Stand Dezember 2024 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld). Zum Vergleich: Bei deutschen Kindern waren es zu diesem Zeitpunkt 7,4 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2682). Ferner hat sich die Zahl der ausländischen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, seit 2010 fast verdreifacht, sie stieg von rund 304 000 im Jahr 2010 auf rund 862 400 Kinder im Jahr 2024. Derweil sank im selben Zeitraum die Zahl der deutschen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, von rund 1,37 Millionen auf rund 888 400 Kinder. Diese Entwicklung schlägt sich auch in den Ausgaben nieder: Während die jährlichen Bürgergeldausgaben für deutsche Kinder trotz Anpassungen aufgrund steigender Lebenshaltungskosten konstant geblieben sind (2010: 2,58 Mrd. Euro; 2024: 2,64 Mrd. Euro), haben die Ausgaben für ausländische Kinder sich mehr als verfünffacht (2010: 668 Mio. Euro; 2024: 3,58 Mrd. Euro; vgl. Bundestagsdrucksachen 21/2682 und 20/12358).

Frage 1 Seite 1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil von deutschen und ausländischen Kindern in Deutschland (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top 8-nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)?

Antwort

Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung und der Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung im Alter bis unter 18 Jahren sind für eines Jahres vollendeten Altersjahr. Aus diesem Grund stehen unterjährige Ergebnisse nach Alter nicht zur Verfügung. Untergliederungen nach Einzelstaatsangehörigkeiten können nur für Ergebnisse nach Bundesländern bereitgestellt werden. Auf Kreisebene steht in der Bevölkerungsfortschreibung lediglich die Differenzierung deutsch/nichtdeutsch zur Verfügung.

Zu beachten ist, dass die Zuordnung einer Person zu einem Kreis in der Ausländerstatistik in vielen Fällen aufgrund des Standorts der aktenführenden Behörde vorgenommen wird, während die regionale Zuordnung in der Bevölkerungsfortschreibung aufgrund des Wohnorts erfolgt.

Frage 2 + 3 + 4 Seite 2

2Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an der minderjährigen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten ausweisen)?

3Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an der minderjährigen deutschen Gesamtbevölkerung) von deutschen Kindern im SGB II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten ausweisen)?

4Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2025, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von ausländischen Kindern im SGB II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top 8-nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Arabische Republik Syrien ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Berichtsmonat Dezember 2025 in Deutschland rund 1,64 Millionen leistungsberechtigte minderjährige unverheiratete Kinder im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), darunter waren rund 856.000 mit einer deutschen Staatsangehörigkeit und rund 782.000 mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit.

Im Dezember 2025 lag die SGB II-Quote für minderjährige Kinder insgesamt bei 11,7 Prozent, bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit waren es 7,2 Prozent und bei Kindern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit 36,8 Prozent. SGB II-Hilfequoten für Kinder nach einzelnen Staatsangehörigkeiten liegen nicht vor.

Weitere Informationen können den Tabellen 8 bis 11 im Anhang entnommen werden.*

Frage 5 Seite 3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2010 bis 2025 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen), und wie hoch ist aktuell der sich im Jahr 2026 bisher angesammelte Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche von Kindern in SGB II Bedarfsgemeinschaften (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: insgesamt, Deutsche, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top 8-nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die Summe der Zahlungsansprüche für leistungsberechtigte minderjährige Kinder im SGB II im Jahr 2025 bei rund 5,88 Mrd. Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 12 im Anhang entnommen werden.*

Frage 6 Seite 3

Wie viele deutsche und ausländische Kinder im SGB II-Leistungsbezug befanden sich am 31. Dezember 2025 seit mindestens zwei, seit mindestens vier bzw. seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen im Leistungsbezug, und wie hoch war ihr Anteil an den Kindern im SGB II-Leistungsbezug ihrer jeweiligen Nationalität (bitte jeweils getrennt nach Bund und Ländern sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten und Top 8-nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien ausweisen)?

Antwort

Im Berichtsmonat Dezember 2025 waren nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 818.000 minderjährige unverheiratete Kinder (MUK) mit deutscher Staatsangehörigkeit im Regelleistungsbezug, darunter rund 481.000 Personen bzw. 58,8 Prozent zwei Jahre und länger, darunter wiederum rund 317.000 bzw. 38,7 Prozent vier Jahre und länger.

Im gleichen Berichtsmonat waren rund 769.000 minderjährige unverheiratete Kinder (MUK) mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Regelleistungsbezug, darunter rund 482.000 Personen bzw. 62,7 Prozent zwei Jahre und länger, darunter wiederum rund 197.000 bzw. 25,6 Prozent vier Jahre und länger.

Die Dauerklasse von vier Jahren und länger kann in der Standardberichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht weiter untergliedert werden.

Weitere Informationen können der Tabelle 13 im Anhang entnommen werden.*

Frage 7 Seite 4

Wie hoch waren die Anzahl und der Anteil der deutschen und ausländischen Kinder im SGB II-Leistungsbezug, die am 31. Dezember 2025 in Bedarfsgemeinschaften, in denen kein erwerbsfähiger Erwachsener erwerbstätig war, und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer erwerbstätigen erwachsenen Person (aufstockend) lebten (bitte getrennt nach Bund und Ländern sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten und Top 8-nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien ausweisen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 8 Seite 4

Wie hoch war am 31. Dezember 2025 die durchschnittliche Zahl der Kinder je SGB II-Bedarfsgemeinschaft, und welcher Anteil der Kinder lebte in Bedarfsgemeinschaften mit vier oder mehr Kindern (bitte getrennt nach Bund und Ländern sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit der Kinder: insgesamt, Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien ausweisen)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Dezember 2025 in Deutschland durchschnittlich 0,62 Kinder pro Bedarfsgemeinschaft (BG).

Die durchschnittliche Anzahl von Kindern pro Bedarfsgemeinschaft kann in der Standardberichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht nach der Staatsangehörigkeit der Kinder untergliedert werden.

Im Dezember 2025 lebten in Deutschland 21,6 Prozent aller minderjährigen unverheirateten Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, in einer Bedarfsgemeinschaft mit vier oder mehr unverheirateten minderjährigen Kindern; bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit waren es 16,2 Prozent, bei Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit 27,8 Prozent.

Weitere Informationen können den Tabellen 14 und 15 im Anhang entnommen werden.*

Frage 9 + 10 + 11 + 12 + 13 + 14 Seite 4

9In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

10In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

11In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

12In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

13In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

14In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 9 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.

Die höchste SGB II-Quote für leistungsberechtigte Kinder nach Kreisen und kreisfreien Städten gab es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2025 in Gelsenkirchen mit 32,5 Prozent. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit war die SGB II-Quote ebenfalls in Gelsenkirchen mit 22,6 Prozent am höchsten und für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Schwerin mit 62,5 Prozent.

Die niedrigste SGB II-Quote für leistungsberechtigte Kinder nach Kreisen und kreisfreien Städten gab es im Dezember 2025 in Ansbach mit 2,1 Prozent. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit war die SGB II-Quote ebenfalls in Ansbach am niedrigsten mit 1,0 Prozent, und wiederum in Ansbach für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit 11,4 Prozent.

Weitere Informationen können den Tabellen 16 bis 21 im Anhang entnommen werden.*

Frage 15 + 16 Seite 5

15In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

16In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

In der Summe des Jahres 2025 wurden nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die höchsten Zahlungsansprüche für leistungsberechtigte Kinder in Berlin (rund 569 Mio. Euro) verzeichnet und den niedrigsten Wert gab es in Suhl (rund 981.000 Euro).

Weitere Informationen können den Tabellen 22 und 23 im Anhang entnommen werden.*

Frage 17 + 18 + 19 + 20 Seite 6

17In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2025 am höchsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am höchsten (bitte für diese Bundesländer die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

18In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2025 am niedrigsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

19In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2025 am höchsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am höchsten (bitte für diese Bundesländer die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

20In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2025 am niedrigsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 17 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit war im Dezember 2025 die SGB-II-Quote von Kindern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Hamburg (50,2 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (49,2 Prozent) und Sachsen-Anhalt (46,9 Prozent) am höchsten. Die niedrigsten Werte werden in Bayern (23,5 Prozent), Baden-Württemberg (26,7 Prozent) und Rheinland-Pfalz (32,3 Prozent) ausgewiesen.

Die SGB-II-Quote von Kindern mit einer deutschen Staatsangehörigkeit war im Dezember 2025 in Bremen (17,2 Prozent), Berlin (16,9 Prozent) und Hamburg (11,6 Prozent) am höchsten. Die niedrigsten Werte werden in Bayern (3,0 Prozent), Baden-Württemberg (4,4 Prozent) und Thüringen (5,7 Prozent) ausgewiesen.

Weitere Informationen können den Tabellen 24 bis 32 im Anhang entnommen werden.*

Frage 21 + 22 Seite 6

21In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am höchsten (bitte für diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

22In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2025 am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden in der Summe des Jahres 2025 die höchsten Zahlungsansprüche für leistungsberechtigte Kinder in Nordrhein-Westfalen (rund 1,70 Mrd. Euro), Baden-Württemberg (rund 582 Mio. Euro) und Berlin (rund 569 Mio. Euro) verzeichnet und die niedrigsten Werte gab es in Mecklenburg-Vorpommern (rund 80 Mio. Euro), Saarland (rund 84 Mio. Euro) und Thüringen (rund 96 Mio. Euro).

Weitere Informationen können den Tabellen 32 und 33 im Anhang entnommen werden.*

Frage 23 Seite 7

Wie hoch waren die Anzahl und der Anteil der Kinder, die am 31. Dezember 2025 in Deutschland Sozialleistungen bezogen und die aktuell Sozialleistungen beziehen (bitte nach deutschen und ausländischen Kindern differenzieren)?

Antwort

Zur Anzahl und Anteil der Kinder, die am 31. Dezember 2025 in Deutschland Leistungen nach dem SGB II bezogen und die aktuell Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. Für den Stichtag 31. Dezember 2025 stehen der Bundesregierung aus den Statistiken der Empfangenden von Hilfe zum Lebensunterhalt und der Empfangenden von Asylbewerberleistungen noch keine Daten zur Verfügung. Daten für das Jahr 2024 können der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2682 entnommen werden.

Anlage
AnlageAnlage: Tabellen 1 ff. – Bevölkerung am 31.12.2025 nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit

PDF-Seiten 8–130 (123 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen