Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
In den letzten Jahren, vermehrt in den letzten Monaten, wurde darüber berichtet, dass insbesondere indische Staatsbürger an Hochschulen in Deutschland vermittelt werden, die nicht einlösen, was auf dem Papier versprochen wird. Die aus dem Ausland angelockten Studenten erlangen teilweise in Deutschland nicht den erhofften Abschluss, sondern finden sich stattdessen nicht selten in prekären Beschäftigungsverhältnissen wieder (https://taz.de/Junge-Inde r-in-Deutschland/!6094350/; www.rbb-online.de/doku/o-r/rbb-story/Ausgelief ert.html).
Die IU Internationale Hochschule in Berlin ist diesbezüglich in die Schlagzeilen geraten. Veranstaltungen finden nicht statt oder nur digital, die Vernetzung der Studenten ist mangels Räumlichkeiten nicht gegeben und auch das Curriculum bietet offenbar nicht das, was den ausländischen Studenten vermittelt wurde (www.forschung-und-lehre.de/politik/abschiebegefahr-fuer-hunderte-st udierende-aus-indien-7632?utm_source=chatgpt.com). Die IU Internationale Hochschule präsentiert sich auf ihrer Website als größte Hochschule Deutschlands mit 4 000 Mitarbeitern und 45 Standorten (www.iu-careers.com/). Auch weitere Hochschulen sind in der Vergangenheit durch zweifelhaftes Agieren in die Presseöffentlichkeit geraten. Teilweise wurde das Studienangebot nicht, wie angegeben, vorgehalten, teilweise fehlten Akkreditierungen, was die Abschlüsse für den regulären Arbeitsmarkt wertlos machte (www.hessenscha u.de/gesellschaft/internationale-hochschule-frankfurt-klagen-wegen-architektu r-studiengang-v1 Prozent2Cinternationale-hochschule-architektur-100.html?ut m_source=chatgpt.com; www.forschung-und-lehre.de/recht/vermutete-verstoe sse-bei-bachelor-vergabe-7184#:~:text=Wurden%20an%20der%20Hochschul e%20Neubrandenburg%20trotz%20Verst%C3 ProzentB6 ProzentC3 Prozent9 Fen,Hinweisen%20zu%20vier%20F%C3 ProzentA4llen%20ermittelt%20das %20Land).
Ende 2022, nach der Unterzeichnung des deutsch-indischen Migrationsabkommens, ließ sich die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser mit dem Satz zitieren: „Wir stellen die Weichen dafür, dass qualifizierte junge Inderinnen und Inder in Deutschland berufliche und praktische Erfahrungen sammeln, studieren, eine Ausbildung beginnen oder als Fachkraft arbeiten können. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Fachkräfte zu gewinnen, die wir auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend brauchen“ (www.b mi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/12/abkommen-indie n.html). Diese Aussage ist nach Auffassung der Fragesteller insbesondere vor dem Hintergrund der Berichte über die IU Internationale Hochschule einer genaueren Prüfung zu unterziehen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 67 Jahre) wird in den nächsten Jahren in Deutschland zurückgehen. Aufgrund der demografischen Entwicklung kann der Fachkräftebedarf nicht allein durch Personen aus dem Inland gedeckt werden.
Internationale Studierende an deutschen Hochschulen haben ein hohes Fachkräftepotenzial mit einem großen volkswirtschaftlichen Mehrwert für Deutschland. Dies zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW 2025). Danach trägt jeder Jahrgang internationaler Studierender langfristig rund achtmal mehr zu den Einnahmen der öffentlichen Haushalte bei als der Staat per Saldo in ihn investiert. Bei einer mittleren Bleibequote (von 1.000 Studienanfängern bleiben nach ihrem Abschluss 400 für weitere zehn Jahre und 200 langfristig im Land) erwirtschaftet allein der Jahrgang aus dem Jahr 2022 langfristig einen Überschuss für die öffentliche Hand von rund 15,5 Mrd. Euro an Steuern und Sozialabgaben. Der demografisch bedingte Rückgang der jährlichen BIP-Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte in den nächsten zehn Jahren wird durch eine jährliche Zuwanderung von Studierenden auf dem Niveau von 2022 um 20 Prozent abgemildert.
Die Zahl der internationalen Studierenden, die an deutschen Hochschulen studieren, ist innerhalb der letzten zehn Jahre gestiegen und liegt aktuell bei rund 402.000. Sie sind zu einem hohen Anteil in MINT-Fächern vertreten: 43 Prozent der internationalen Studierenden sind in den Ingenieurwissenschaften und weitere 12 Prozent in Mathematik- und Naturwissenschaften eingeschrieben. Viele der Studierenden (64 Prozent) möchten langfristig in Deutschland bleiben. Hierzu wird auf die Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) „Ankommen, Studieren, Bleiben: Wie internationale Studierende ihre Zukunft in Deutschland sehen“ aus dem Juli 2025 verwiesen.
Um dieses hohe Fachkräftepotenzial für die Deckung des Fachkräftebedarfes – insbesondere im Bereich der technischen Berufe – auszuschöpfen, ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die internationale Attraktivität des deutschen Hochschulstandortes weiter auszubauen. Diese Maßnahmen zielen u. a. darauf, die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium internationaler Studierender und deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt weiter zu optimieren. Sie folgen damit gemeinsamen Zielen von Bund und Ländern, welche in der „Strategie der Wissenschaftsminister und Wissenschaftsministerinnen von Bund und Ländern für eine Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034)“ im Jahr 2024 festgehalten wurden.
Die Bundesregierung beobachtet im Rahmen ihrer Zuständigkeit die aktuellen Entwicklungen, auf welche die Anfrage Bezug nimmt.
Liegen der Bundesregierung Informationen bzw. Daten vor, wie viele ausländische (exklusive EU) Personen in den Jahren von 2015 bis 2025 über Vermittlungsagenturen im Nicht-EU-Ausland zum Studium nach Deutschland gekommen sind (bitte die zehn häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten im Sinne der Fragestellung.
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Kriterien (etwa Akkreditierung, staatliche Anerkennung) eine Hochschule für die Visa-Vergabe an Nicht-EU-Ausländer, die in Deutschland ein Studium aufzunehmen beabsichtigen, erfüllen muss?
Die rechtlichen Anforderungen für einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) zu Studienzwecken sind in § 16b Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Die Hochschulen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Daher sind die Voraussetzungen für den Betrieb der Hochschulen bzw. für die staatliche Anerkennung von Hochschulen einschließlich der Akkreditierungspflichten in den Landeshochschulgesetzen geregelt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6120 verwiesen
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchem Umfang Vermittlungsagenturen im Ausland mit privaten bzw. staatlichen deutschen Hochschulen zusammenarbeiten, um Studenten aus Nicht-EU-Staaten zu gewinnen und welche Kontrollmechanismen diesbezüglich bestehen?
Zu privatwirtschaftlichen Kooperationen zwischen Hochschulbildungsanbietern und Vermittlungsagenturen erhebt die Bundesregierung keine Daten.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang ausländische Studenten durch Hochschulen oder Vermittlungsagenturen über Studienbedingungen, Präsenzanteile, Sprachvoraussetzungen und Berufsaussichten unzutreffend informiert wurden (bitte gegebenenfalls nach Bundesland, Hochschule und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten im Sinne der Fragestellung.
Der Bundesregierung liegen vereinzelt Berichte über Missstände in diesem Zusammenhang vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6120 verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch die durchschnittlichen Studiengebühren privater Hochschulen für Studenten aus Nicht-EU-Staaten sind und wie häufig hierfür Bildungs- oder Privatkredite aufgenommen werden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des privaten Hochschulsektors des Wissenschaftsrats (Drucksache. 3332-26), die am 3. Juli 2026 verabschiedet wurden, ist zu entnehmen, dass die Studienentgelte an privaten Hochschulen stark variieren. Die Angabe der Studierendenbeiträge je Studierenden weist einen durchschnittlichen monatlichen Betrag von 870 Euro an einer Universität und 380 Euro an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) bzw. Fachhochschule (FH) aus.
Hat die Bundesregierung seit 2022 Maßnahmen ergriffen, um gegebenenfalls Missbrauch bei der Anwerbung ausländischer Studenten sowie mögliche Umgehungen regulärer Fachkräftezuwanderung über Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums zu verhindern?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung, prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit, inwiefern Handlungsbedarf besteht, und stimmt sich regelmäßig mit den Herkunftsländern ab. Die Auslandsvertretungen informieren regelmäßig und gezielt auf verschiedenen Wegen über unlautere Anwerbe- und Vermittlungsversuche in ihren jeweiligen Amtsbezirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
7Wurden Bundesbehörden wegen möglicher Verstöße gegen Akkreditierungs-, Hochschul- oder Aufenthaltsrecht an privaten Hochschulen informiert?
7aWenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Hochschule, Bundesland und Anlass der Ermittlungen und nach Jahren ab 2015 bis 2025 aufschlüsseln)?
7bWenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich zukünftig einen Überblick zu verschaffen?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist sowohl die im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Fragen zu Studierenden aus Drittstaaten veröffentlichte Presseberichterstattung als auch die hierzu ergangene Rechtsprechung bekannt. Die Bundesregierung steht mit betroffenen Akteuren im Austausch.
8Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 Studenten aus Nicht-EU-Staaten an privaten bzw. staatlichen Hochschulen exmatrikuliert, weil Studiengänge eingestellt, Akkreditierungen entzogen oder Studienleistungen nicht anerkannt wurden (bitte getrennt aufschlüsseln)?
8aWenn ja, wie viele (bitte die Gesamtzahl der Studenten, die Anzahl der Studenten in Jahresscheiben, die Hochschulen und Bundesländer auflisten)?
8bWenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich zukünftig einen Überblick zu verschaffen?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die staatlichen wie die privaten staatlich anerkannten Hochschulen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Exmatrikulationen von Studierenden durch die Hochschulen in der angefragten Differenzierung vor.
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Nicht-EU-Ausländer, die in Deutschland ein Studium aufnehmen, auf private bzw. staatliche Hochschulen (bitte absteigend die 20 häufigsten Hochschulen, Standorte und Nationalitäten aufschlüsseln)?
Angaben zur Verteilung Studierender aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland ein Studium aufnehmen, auf private und staatliche Hochschulen, können der Anlage 1 entnommen werden.*
PDF-Seiten 9–10 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Studenten aus Nicht-EU-Staaten ihr Studium an privaten bzw. staatlichen deutschen Hochschulen in den Jahren von 2015 bis 2025 erfolgreich abgeschlossen haben (bitte gegebenenfalls nach Jahren, Nationalitäten sowie privaten und staatlichen Hochschulen aufschlüsseln)?
Angaben über den erfolgreichen Hochschulabschluss Studierender aus Nicht-EU-Staaten können den beigefügten Tabellen in Anlage 2 entnommen werden.*
PDF-Seiten 11–22 (12 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Studiengänge von Studenten aus Nicht-EU-Staaten besonders häufig erfolgreich abgeschlossen werden (bitte gegebenenfalls die 20 häufigsten Studiengänge auflisten)?
Zur Beantwortung wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen.
Bestandene Prüfungen von Nicht-EU-Ausländern nach Studienfach im Prüfungsjahr 2024.
| Studienfach | Anzahl bestandene Prüfungen von Nicht- EU-Ausländern |
|---|---|
| Informatik | 4 179 |
| Elektrotechnik/Elektronik | 3 296 |
| Maschinenbau/-wesen | 2 743 |
| Intern. Betriebswirtschaft/Management | 2 664 |
| Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt | 1 906 |
| Wirtschaftswissenschaften | 1 705 |
| Bauingenieurwesen/Ingenieurbau | 1 514 |
| Wirtschaftsinformatik | 1 373 |
| Medizin (Allgemein-Medizin) | 1 334 |
| Biologie | 1 288 |
| Architektur | 1 276 |
| Physik | 1 088 |
| Mechatronik | 1 050 |
| Instrumentalmusik | 891 |
| Chemie | 887 |
| Rechtswissenschaft | 833 |
| Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften) | 694 |
| Volkswirtschaftslehre | 688 |
| Politikwissenschaft/Politologie | 642 |
| Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt | 604 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Prüfungen, Stand: 30.06.2026
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Absolventen aus Nicht-EU-Staaten nach erfolgreichem Studienabschluss in Deutschland verblieben sind, um eine Beschäftigung aufzunehmen (bitte gegebenenfalls nach Jahren und gegebenenfalls Einstiegsbranchen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse in der angefragten Differenzierung vor.
Verfügbar ist eine allgemeine Bleibequote internationaler Studierender, welche im Rahmen des International Migration Outlook 2022 der OECD veröffentlicht wurde. Danach liegt die Bleibequote internationaler Studierender 10 Jahre nach Studienbeginn bei 45 Prozent. Deutschland hat zusammen mit Kanada damit die höchste Bleibequote innerhalb der OECD-Länder.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang erfolgreiche Studienabschlüsse von Studenten aus Nicht-EU-Staaten zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland beigetragen haben?
Im Jahr 2024 schlossen über 58.000 internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten ihr Studium in Deutschland erfolgreich ab. Rund 28.000 dieser Hochschulabschlüsse wurden in einem MINT-Studienfach erzielt. Auf Basis der vorliegenden Daten der OECD zum Verbleib kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil der internationalen Studierenden längerfristig in Deutschland bleibt (auf Antwort zu Frage 12 wird verwiesen). Daher ist anzunehmen, dass internationale Studierende erheblich zur Deckung des Fachkräftebedarfs beitragen, insbesondere im Bereich der technischen Berufe, in welchen ein erhöhter Fachkräftebedarf besteht.
14Wie viele Studenten aus Nicht-EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums innerhalb von zwölf Monaten eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufgenommen?
15Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch die durchschnittlichen Einkommen von Absolventen aus Nicht-EU-Staaten in den ersten drei Jahren nach erfolgreichem Studienabschluss in Deutschland sind?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine Daten im Sinne der Fragestellungen.
Eine Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2022 auf Basis des Mikrozensus erlaubt folgende Aussagen über die Erwerbstätigkeit internationaler Hochschulabsolventen: 2019 waren 89 Prozent der über die Hochschule Zugewanderten im Alter zwischen 25 und 64 Jahren erwerbstätig. Der weit überwiegende Teil dieser Zielgruppe war qualifikationsadäquat beschäftigt. Ein Anteil von 55 Prozent bezog einen mittleren bis hohen Nettomonatslohn (über 2.600 Euro).
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Absolventen aus Nicht-EU-Staaten nach erfolgreichem Studienabschluss Deutschland innerhalb von zwei Jahren wieder verlassen haben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten ihr Studium an staatlichen bzw. privaten Hochschulen in Deutschland in den Jahren von 2015 bis 2025 vorzeitig abgebrochen haben (bitte gegebenenfalls nach Jahren, Nationalitäten und Hochschulen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Studienabbrüchen in der angefragten Differenzierung vor.
Gemäß der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten „Statistik des Studienverlaufs 2024“ (Erscheinungsdatum 15.07.2025) kann die Gesamtzahl der Studienabbrecher unter den Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern wie folgt ausgewiesen werden: Unter Studienanfängerinnen und Studienanfängern (1. Hochschulsemester) im Erststudium grundständiger Studiengänge des Studienjahres 2018 brachen 33.113 Personen, des Studienjahres 2019 32.739 Personen und des Studienjahres 2020 31.031 Personen ihr Studium vorzeitig ab (Exmatrikulation oder endgültig nicht bestandene Prüfung innerhalb von bis zu 3 Semestern und ohne Neueinschreibung/Rückmeldung oder erfolgreiche Abschlussprüfung innerhalb von 3 weiteren Semestern).
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Studenten aus Nicht-EU-Staaten während ihres Studiums einer Erwerbstätigkeit nachgehen und in welchen Branchen diese Tätigkeiten überwiegend ausgeübt werden?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten in der angefragten Differenziertheit vor.
Vorliegende Befragungsdaten lassen die allgemeine Aussage zu, dass deutlich mehr als die Hälfte der internationalen Studierenden (61 Prozent) parallel zu ihrem Studium erwerbstätig sind. Eine Differenzierung nach Herkunftsstaaten erfolgt im Rahmen der Veröffentlichung nicht.
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Studenten aus Nicht-EU-Staaten nach einem Studienabbruch in Deutschland in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung oder in Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. dem SGB II gewechselt sind (bitte gegebenenfalls jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken die Lebensunterhaltsicherung voraussetzt (§ 5 Absatz 1 Nr. 1, §2 Absatz 3 Satz 5 und 6, § 16b Absatz 1, § 17 Absatz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 AufenthG).
20Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Absolventen privater Hochschulen aus Nicht-EU-Staaten häufiger Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhalten als Absolventen staatlicher Hochschulen?
21Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums gemäß § 16b des Aufenthaltsgesetzes in den Jahren von 2015 bis 2025 widerrufen oder nicht verlängert wurden, weil Studienleistungen nicht erbracht oder Studienvoraussetzungen nicht erfüllt wurden?
Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.