Tiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten

Drucksache 21/7484Antwortauf die Kleine Anfrage 21/721603.08.202629 Seiten17 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatLandwirtschaft und Ernährung2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Lange Tiertransporte sind seit Jahren Gegenstand erheblicher tierschutzrechtlicher Bedenken. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, Berichte von Kontrollbehörden sowie Dokumentationen von Tierschutzorganisationen zeigen, dass insbesondere Transporte über viele Stunden oder Tage hinweg mit erheblichen Belastungen für die Tiere verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Stress, Dehydrierung, Verletzungen, extreme Temperaturen und unzureichende Versorgung (vgl. Wohlergehen von Rindern beim Transport, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit [EFSA]).

Besonders problematisch sind Transporte in sogenannte Tierschutzhochrisikostaaten, in denen EU-Tierschutzstandards häufig nicht eingehalten oder nicht wirksam durchgesetzt werden können (vgl. Bülte, Felde, Maisack (Hrsg.): „Reform des Tierschutzrechts“ in Nomos, 2022, S. 161). Zudem ist oft nicht nachvollziehbar, was mit den Tieren geschieht, sobald diese die EU verlassen haben, was auch an mangelhaften Kontrollen entlang der Transportrouten liegt (ebd., S. 183).

Ein wiederkehrendes Beispiel sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller grausame Langstreckentransporte von Rindern oder Schafen aus EU-Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der Europäischen Union. Immer wieder werden Fälle dokumentiert, bei denen Tiere krank, verletzt oder verendet am Zielort ankommen wie etwa bei einem Vorfall an der bulgarisch-türkischen Grenze im Herbst 2024, als 69 trächtige Rinder starben (vgl. „69 trächtige Rinder verenden an der bulgarisch-türkischen Grenze“, rbb24.de v. 17. Oktober 2024). Dabei gibt es Expertinnen und Experten zufolge für die züchtungsbedingte Belieferung in Nicht-EU-Staaten längst praktikable Alternativen, etwa über die Lieferung von Embryonen (vgl. Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport inner- und außerhalb der EU, A8-0057/2019, Europäisches Parlament).

Vor diesem Hintergrund besteht ein dringender Klärungsbedarf hinsichtlich der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, der Kontrolldichte sowie der Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Tiere beim internationalen Transport.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis 2025 lebendig aus Deutschland in Drittländer exportiert (bitte jeweils nach Tierart, Alter bzw. Entwicklungsphase des Tieres [z. B. erwachsenes Rind versus Kalb], Jahr, Bundesland der Abfertigung, Bestimmungsland aufschlüsseln)?

Antwort

Unter Berücksichtigung der Vorbemerkung der Fragesteller wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf landwirtschaftlich genutzte Tiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel) bezieht. Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung ab dem Jahr 2017 vor. Eine zuverlässige Kategorisierung nach dem Alter bzw. der Entwicklungsphase der Tiere ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. Die Daten sind aus der Anlage 1* ersichtlich.

AnlageAnlage 1 zu Frage 1

PDF-Seiten 8–23 (16 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

Worauf führt die Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 1 gegebenenfalls festgestellten größeren Veränderungen seit 2015 jeweils zurück?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die jährlichen Schwankungen dürften zum Teil auf von der Europäischen Union (EU) oder Drittländern verhängte Handelsrestriktionen zurückgehen. So korrespondiert der deutliche Einbruch der Exportzahlen von Schweinen mit den ersten Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest im September 2020 sowie bei Rindern und Schweinen im Jahr 2025 mit der seinerzeitigen Tierseuchensituation, wie beispielsweise dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuchen in Deutschland Anfang des Jahres 2025. Darüber hinaus verhandelt die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 keine neuen Veterinärbescheinigungen zur Ausfuhr von Tieren zur Mast und Schlachtung sowie seit dem Jahr 2023 keine neuen Veterinärbescheinigungen zur Ausfuhr von Zuchtwiederkäuern. Dies kann den deutlichen Rückgang der Anzahl ausgeführter Rinder und der Anzahl der Zielländer erklären. Mit den Drittländern, die derzeit noch Rinder erhalten, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) keine Veterinärbescheinigungen bilateral abgestimmt.

Frage 3 Seite 2

Welche bereits eingeleiteten sowie konkret geplanten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die Umstellung auf den Handel mit Fleisch und Schlachtkörpern, um die Transporte lebender Tiere in Drittstaaten zu reduzieren, und welche Wirkung erwartet sie davon jeweils?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Fokus zunehmend auf dem Austausch genetischen Materials und der Verbesserung der Tierzucht bei Handelspartnern liegt, anstatt auf dem Transport lebender Tiere. Zu diesem Zweck stimmt das BMLEH mit Drittländern Veterinärbescheinigungen für den Export von beispielsweise genetischem Material ab. Mit diesen Maßnahmen sollen bestehende Alternativen zum Tiertransport weiterentwickelt und gestärkt werden. Die Bundesregierung setzt sich zudem für ein entsprechendes Vorgehen auf EU-Ebene ein.

Frage 4 Seite 3

Unterstützt die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ (Bundesratsdrucksache 310/25) sowie den Änderungsantrag 1953 der deutschen Delegation der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament zur stärkeren Regulierung von Drittlandexporten, und wie begründet sie ihre jeweilige Position?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, den Tierschutz zu stärken, sowohl während des eigentlichen Transports als auch nach Ankunft am Bestimmungsort. Dafür setzt sich die Bundesregierung bilateral, auf EU-Ebene sowie in internationalen Organisationen wie der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) ein. Auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu der in Frage stehenden Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ (Bundesratsdrucksachennummer 310/25 vom 19. Dezember 2025) wird im Übrigen verwiesen.

Im Rahmen der laufenden Beratungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen bringt sich die Bundesregierung über den Rat der EU und die ihn vorbereitenden Gremien mit dem Ziel ein, ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (EP) zu verabschieden. An der parallel stattfindenden Erarbeitung des Standpunkts des EP für diese Verhandlungen ist die Bundesregierung hingegen nicht beteiligt.

Frage 5 Seite 3

Wie bewertet die Bundesregierung das Votum der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz Silvia Breher für ein nationales Verbot von Tiertransporten in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten außerhalb der EU (vgl. www.instagram.com/p/DRML5atiFwm/), und welche konkreten Schritte prüft oder plant sie, um ein solches Verbot auf nationaler Ebene umzusetzen?

Antwort

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Bundestierschutzbeauftragten, dass Langzeittransporte lebender Tiere durch Ausfuhren von Fleisch und genetischem Material ersetzt werden sollten, soweit die Einhaltung der Tierschutzvorschriften nicht entlang der gesamten Transportstrecke sichergestellt werden kann. Der in der Antwort zu Frage 4 genannte Verordnungsvorschlag sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die den Tierschutz bei Ausfuhren verbessern und die Durchsetzung der einschlägigen Vorschriften stärken sollen. Im Übrigen wird hinsichtlich der Position der Bundesregierung zu einem nationalen Ausfuhrverbot auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten (Bundesratsdrucksache 99/23 vom 1. März 2023) verwiesen.

Frage 6 + 6a + 6b Seite 3

6Ist die Entwicklung des nach Aussage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom Juni 2025 sich damals in Abstimmung befindenden Bund-Länder-Maßnahmenkataloges, um tierschutzwidrige Vorfälle wie im Herbst 2024 an der bulgarisch-türkischen Grenze künftig im Vorfeld zu verhindern, bereits abgeschlossen?

6aWenn ja, wo ist der Maßnahmenkatalog veröffentlicht, und welche zentralen Inhalte enthält er?

6bWenn nein, welche konkreten Maßnahmenvorschläge werden aktuell zwischen Bund und Ländern abgestimmt, und welcher Zeitplan liegt der Bundesregierung hierfür vor?

Antwort

Der in Frage stehende Maßnahmenkatalog beschreibt Maßnahmen der jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Grenzabweisungen sowie zur Koordinierung des behördlichen Vorgehens im Krisenfall. Es handelt sich um ein behördeninternes Fachdokument, das fortlaufend überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben wird. Wesentliche Inhalte betreffen den Umgang mit Veterinärbescheinigungen, die Meldung von Vorkommnissen an den Grenzen, die Kommunikation mit Drittländern, angestrebte Anpassungen des Unionsrechts und das behördliche Vorgehen im Fall einer Grenzabweisung.

Frage 7 Seite 4

Wie viele der Kälbertransporte zwischen 2015 und 2025 aus Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Behörden einer Kontrolle unterzogen (bitte nach Jahren und Bestimmungsländern und mit Angabe des Anteils an der Gesamtzahl der Kälbertransporte aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Durchführung der entsprechenden Kontrollen obliegt den zuständigen Behörden der Länder. EUrechtlich ist bei jeder Beförderung von Tieren, die mehr als acht Stunden dauert und in ein Drittland führt, vor dem Verladen eine amtliche Kontrolle zur Überprüfung der Transportfähigkeit der Tiere vorgeschrieben. Zudem haben die zuständigen Landesbehörden vor Fahrtantritt zu prüfen, ob die Einhaltung der unionsrechtlichen Tierschutzvorschriften anhand der vorgelegten Transportplanung realistisch erscheint, die Transportunternehmen und Transportmittel zugelassen sind sowie die Fahrer und Betreuer über die erforderlichen Befähigungsnachweise verfügen.

Frage 8 + 8a + 8b Seite 4

8Wie viele Rechtsverstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis 2025 bei Tiertransporten aus Deutschland generell festgestellt (bitte jeweils nach Tierart, Alter bzw. Entwicklungsstadium des Tieres [z. B. ausgewachsenes Rind versus Kalb], Jahr, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)?

8aBei wie vielen Kälbertransporten zwischen 2015 und 2025 wurde die vorgeschriebene Versorgung (Tränken, Pausen, Platzangebot) nicht eingehalten, bei wie vielen wurde sie eingehalten, und bei wie vielen kontrollierten Kälbertransporten liegen keine Daten dazu vor (bitte jeweils nach Jahr, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)?

8bBei wie vielen Transporten hat die tatsächliche Transportdauer die geplante Dauer überschritten, und wie viele davon waren Kälbertransporte (bitte jeweils nach Jahr, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen die erfragten Daten insoweit vor, als sie gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen jährlich an die Europäische Kommission zu übermitteln sind. Diese Daten umfassen sämtliche in Deutschland durchgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen von Transporten verschiedener Tierarten, einschließlich Transporten nach und durch Deutschland. Nach bestimmten Tierkategorien (wie Kälbern) wird dabei nicht unterschieden. Zu beachten ist, dass die unionsrechtlichen Vorgaben für die Erstellung der Jahresberichte nach dem Berichtszeitraum 2019 geändert wurden. Die Daten für die Berichtszeiträume 2020 bis 2024 sind unter Teil 2 Nummer 6.4 des Jahresberichts zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan öffentlich unter www.bvl.bund.de/mnkp einsehbar. Für die Berichtszeiträume 2015 bis 2019 sind die von den zuständigen Landesbehörden für den jeweiligen Berichtszeitraum gemeldeten Daten zu den Kontrollen mit festgestellten Verstößen der Anlage 2* zu entnehmen. Die Daten für den Berichtszeitraum 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.

AnlageAnlage 2 zu Frage 8

PDF-Seiten 24–28 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 9 Seite 5

Wie viele beantragte Transporte von Kälbern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2025 bereits vor Fahrtantritt durch die zuständigen Behörden untersagt, und in wie vielen Fällen waren Tierschutzgründe dafür ausschlaggebend (bitte jeweils nach Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da keine dahingehende nationale oder unionsrechtliche Mitteilungspflicht besteht.

Frage 10 Seite 5

Wie viele der Kälbertransporte aus Deutschland in Drittstaaten zwischen 2015 und 2025 erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung, weil keine ausreichenden Aufzuchtkapazitäten in Deutschland vorhanden waren?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da die in Frage stehenden Aufzuchtkapazitäten statistisch nicht erfasst werden.

Frage 11 Seite 5

Wie viele Kälbermastplätze gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2025 in Deutschland (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da die in Frage stehenden Mastplätze statistisch nicht erfasst werden.

Frage 12 + 13 Seite 5

12Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Kälber bis zum Alter von zwölf Wochen nicht über lange Strecken transportiert werden?

13Wie bewertet die Bundesregierung die Antwort zu Frage 12 vor dem Hintergrund, dass Kälber zwölf Wochen lang auf Milchnahrung angewiesen sind und in dieser Lebensphase besonders stressanfällig sind?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für Kälber ein Mindesttransportalter von fünf Wochen. Die Europäische Kommission hat diese Empfehlung in ihrem anhängigen Vorschlag zur Neufassung der einschlägigen Verordnung übernommen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission hierin und auch hinsichtlich der von ihr vorgeschlagenen Verbesserungen der Vorgaben zur Fütterung, zum Raumangebot und zur Beförderungshöchstdauer für nicht abgesetzte Kälber. Auf die Antwort zu Frage 4 wird im Übrigen verwiesen.

Frage 14 Seite 6

Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, das sogenannte Sammelstellen-Hopping, bei welchem Kälber von einer Sammelstelle zur nächsten transportiert werden, einzuschränken, beispielsweise durch die Einschränkung der zulässigen Anzahl von Zwischenstopps an Sammelstellen?

Antwort

Der in der Antwort zu Frage 4 genannte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission sieht ausdrückliche Regelungen vor, um dem sogenannten „Sammelstellen-Hopping“ vorzubeugen. Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel.

Frage 15 Seite 6

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den strukturellen Kälberüberschuss und damit auch die Anzahl der Kälberexporte zu reduzieren (z. B. Förderung einer längeren Zwischenkalbzeit, Maßnahmen zur Senkung des Milchkonsums)?

Antwort

Hinsichtlich der Reduzierung von Ausfuhren und der Verbesserung des Tierschutzes beim Transport wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 sowie 12 und 13 verwiesen.

Die Bundesregierung fördert im Rahmen der „Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz“ den Wissenstransfer zur Optimierung der Nutzungsdauer von Milchkühen. Zu nennen sind hier insbesondere die Vorhaben „Verlängerung der Laktationsperiode und selektives Trockenstellen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Milchkühen (VerLak)“ sowie „Problemorientierter zielgruppengerechter Wissenstransfer zu den Themen ‚Optimierung der Nutzungsdauer von Milchkühen‘ und ‚Senkung der Kälbersterblichkeit‘ mit Erfolgskontrolle im Praxisbetrieb (MiKuWi)“ (www.nutztierhaltung.de/mud-tiers chutz/wissen-dialog-praxis/milchkuehe/).

Im Rahmen des mit Bundesmitteln geförderten Verbundprojektes „Netzwerk Fokus Tierwohl“ werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrung zu verlängerten Zwischenkalbezeiten ebenfalls zielgruppengerecht aufbereitet und veröffentlicht (www.fokus-tierwohl.de/de/rind/fachinformationenmilchkuehe/verlaengerte-zwischenkalbezeit).

Frage 16 Seite 6

Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die muttergebundene Kälberaufzucht sowie die regionale oder innerdeutsche Kälberaufzucht und Kälbermast, um Transporte in andere EU-Staaten – insbesondere Langstreckentransporte – deutlich zu reduzieren?

Antwort

Aus Sicht der Bundesregierung ist die sogenannte mutterkuh- bzw. kuhgebundene Kälberaufzucht eine besonders tiergerechte Haltungsform.

Das Thünen-Institut für ökologischen Landbau praktiziert die kuhgebundene Kälberaufzucht und hat ein Praxisprojekt durchgeführt, das sich derzeit in der Abschlussphase befindet. In Rahmen des bundesweiten Vorhabens wurde die kuhgebundene Kälberaufzucht als natürliche Haltungsform auf landwirtschaftlichen Betrieben untersucht. Betriebe, die das Verfahren schon länger praktizieren, wurden wissenschaftlich begleitet und bei der Weiterentwicklung ihres Systems unterstützt. Gleichzeitig wurden Wissenslücken zu den in der Praxis vorhandenen Systemen geschlossen.

Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau ein Informationsangebot, das die verschiedenen Verfahren der kuhgebundenen Kälberaufzucht sowie aktuelle Erkenntnisse aus praxisnahen Forschungsvorhaben, Merkblätter und Videomaterial aus Praxisbetrieben bereitstellt (www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/oekologische-landwirtschaft/oekologische-tierhaltung/oekologische-rinderhaltung/weidehaltung-und-gruenl andmanagement/kuhgebundene-kaelberaufzucht-in-der-milchviehhaltung/).

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 sowie 12 und 13 verwiesen.

Frage 17 Seite 7

Welche Dauer von Tiertransporten hält die Bundesregierung für vereinbar mit der in § 2 Satz 1 des Tierschutzgesetzes formulierten Pflicht, Tiere den Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (bitte begründen)?

Antwort

Die zulässige Beförderungsdauer, die Zeitabstände für das Füttern und Tränken sowie die einzuhaltenden Ruhezeiten außerhalb der Transportmittel richten sich nach der unmittelbar geltenden EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen und der Tierschutztransportverordnung, welche der Durchführung der EU-Verordnung dient und darüber hinausgehende Vorschriften zum Schutz der Tiere enthält. Bei den Arbeiten an der genannten EU-Verordnung setzt sich die Bundesregierung insbesondere auch für eine Überarbeitung der Beförderungsdauer ein, u. a. differenziert nach Tierkategorie, Transportzweck und Transportmittel.

Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 12 bis 14 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Frage 18 Seite 7

Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung den Vorstoß des ehemaligen Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten grundsätzlich verboten werden, sofern keine mit denen auf EU-Ebene geltenden vergleichbaren Tierschutzstandards im jeweiligen Land bestehen (vgl. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – Pressemitteilungen – Özdemir: „Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen“), weiterverfolgt (bitte begründen)?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung muss die Einhaltung der derzeit in Überarbeitung befindlichen EU-Tierschutzvorschriften auch nach dem Verlassen des Hoheitsgebiets der Europäischen Union sichergestellt werden. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, sollten Ausfuhren lebender Tiere durch Alternativen ersetzt werden.