Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt. Bundesweit sind davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden.
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio. Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben (www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7 GY6KKX Y.html).
1Welche konkreten Liegenschaften in Thüringen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium betroffen (bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?
2Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl der betroffenen Liegenschaften in Thüringen zugrunde?
3Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige mögliche Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Thüringen, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Befunde (bitte einzeln für die Liegenschaften auflisten)?
4Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Thüringen, und wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?
5Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen alternative Nutzungskonzepte weiterhin geprüft oder berücksichtigt?
6Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene kommunale Planungen für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen vor?
7Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in Thüringen bereits Planungskosten infolge des Umwandlungsmoratoriums hatten?
8Bekommen Kommunen die in Frage 7 genannten Kosten vom Bund bzw. der Bundeswehr erstattet?
9Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen Kommunen in Thüringen?
10Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften in Thüringen?
11Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Kommunen in Thüringen?
12Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt die Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen?
13Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer militärischen Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Thüringen zu rechnen?
14Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der betroffenen Liegenschaften in Thüringen geführt?
15Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Thüringen hat bereits eine Abstimmung zwischen Bundeswehr, BImA und betroffenen Kommunen stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen?
16Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Thüringen frühzeitig und transparent informiert werden?
17In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen Liegenschaften in Thüringen informieren?
18Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor Ort sind für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen geplant?
Die Fragen 1 bis 18 werden zusammen beantwortet.
Das Bundesland Thüringen ist nicht vom Moratorium zur Konversion und Verwertung von Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betroffen.