Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheitspolitik und die Rolle der Bundesregierung

Drucksache 21/7654Antwortauf die Kleine Anfrage 21/734118.08.202627 Seiten19 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitikGesundheit5 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In den letzten Jahrzehnten ist der sogenannte philanthropische Sektor sowohl hinsichtlich der Anzahl der Stiftungen als auch ihres jährlichen Fördervolumens und der geografischen Reichweite ihrer Aktivitäten deutlich gewachsen. Im Sinne dieser Kleinen Anfrage umfasst der Begriff „private Stiftungen“ alle privatrechtlich organisierten Stiftungen, internationalen rechtlich definierten Foundations, philanthropischen Fonds, gemeinnützigen Gesellschaften und vergleichbaren Einrichtungen, die überwiegend aus privaten Mitteln finanziert werden. Verlässliche und vergleichbare öffentliche Daten über deren jährliches Fördervolumen liegen bislang nur eingeschränkt vor. Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) belief sich das Fördervolumen privater Stiftungen für globale Entwicklung im Zeitraum 2020 bis 2023 auf 68,2 Mrd. US‑Dollar (vgl. OECD, Private Philanthropy for Development, Third Edition). Bereits im Jahr 2023 stellte die Fraktion Die Linke die Kleine Anfrage „Stand der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen“ (Bundestagsdrucksache 20/6836). Gegenüber dem damals betrachteten Zeitraum von 2016 bis 2019 ist das Fördervolumen nach OECD-Angaben um 25,2 Mrd. US‑Dollar gestiegen (vgl. www. oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2021/12/private-philanthro py-for-development-second-edition_31d9e8ed/cdf37f1e-en.pdf).

Rund 40 Prozent der Stiftungsgelder für globale Entwicklung fließen nach OECD-Angaben in den Bereich der globalen Gesundheit (vgl. OECD, Private Philanthropy for Development, Third Edition). Private Stiftungen werden zunehmend als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit und der globalen Gesundheitspolitik wahrgenommen und sind an der Finanzierung sowie teilweise an der Entwicklung und Umsetzung internationaler Programme beteiligt. Die Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF, seit Anfang 2025 Gates Fondation) zählt zu den größten privaten Akteuren in diesem Bereich. Mit nach eigener Aussage einem Stiftungsvermögen von 89 Mrd. US‑Dollar und einer für 2026 prognostizierten Rekordausschüttung von 9 Mrd. US‑Dollar ist sie die weltweit größte private Stiftung (vgl. www.gatesfoundation.org/about/foundationfact-sheet). Sie war an der Gründung mehrerer multilateraler Einrichtungen beteiligt, darunter des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM), der maßgeblich auch von der Bundesregierung finanziert wird. Zudem initiierte sie Organisationen wie die Impfallianz Gavi, die Impfstoffentwicklungsagentur CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und das Internationale Impfinstitut. Darüber hinaus gehört die BMGF zu den größten Geldgebern der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Eine Studie in „BMJ Global Health“ aus dem Jahr 2025 untersuchte erstmals systematisch die Mittelvergabe der BMGF an die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die umfangreiche zweckgebundene Finanzierung mit einer Schwerpunktsetzung auf Infektionskrankheiten und Impfprogramme verbunden ist, während Gesundheitssystemstärkung und nichtübertragbare Erkrankungen vergleichsweise geringere Aufmerksamkeit erhalten (Kennedy J, Thakrar R.: Who's leading WHO? A quantitative analysis of the Bill and Melinda Gates Foundation's grants to WHO, 2000 bis 2024, BMJ Global Health, 2025; 10). Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Brot für die Welt, Global Policy Forum Europe und Misereor haben den Einfluss privater Stiftungen auf die internationale Gesundheits-Governance kritisch bewertet und unter anderem auf Personalentsendungen sowie die Finanzierung externer Beratungsleistungen hingewiesen (vgl. www.global policy.org/sites/default/files/download/Globale%20Gesundheit%20in%20der %20Krise_Rolle%20privater%20Akteure.pdf). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen ausgestaltet und welche Mechanismen zur Transparenz, Rechenschaft und Steuerung bestehen.

Die Bundesregierung arbeitet in verschiedenen Bereichen mit privaten Stiftungen zusammen. Insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kooperiert regelmäßig mit Stiftungen wie der BMGF: Im Jahr 2023 bestanden nach Aussage der Bundesregierung allein neun gemeinsame Projekte (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7512). Mit der Servicestelle für Stiftungen und Philanthropie bei der Engagement Global gGmbH wurde zudem eine Anlaufstelle für private Stiftungen und Philanthropinnen und Philanthropen geschaffen (vgl. www.engagement-global.de/de/servicestelle-fuer-stiftungen-und-philantr opie?utm_). Mit einzelnen Stiftungen, darunter der BMGF, schloss das BMZ Memoranda of Understanding (MoUs) zur Konkretisierung der Zusammenarbeit (vgl. Schriftliche Frage 84 auf Bundesdrucksache 17/6041). Seit 2008 bestehen zwischen dem BMZ, insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, und der BMGF Kooperationsprojekte (vgl. www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/2_Downloads/Fachinformationen/Sonstiges/studie-gestiftete-entwicklung.pdf?utm_source=c hatgpt.com). Im Sinne dieser Kleinen Anfrage umfassen Kooperationen sämtliche finanziellen, organisatorischen, strategischen oder institutionellen Formen der Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Projekte, Memoranda of Understanding, Gremien- und Beiratstätigkeiten, Personalentsendungen, Forschungskooperationen, Beratungsleistungen, gemeinsamer Veranstaltungen oder informeller Absprachen. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung mit erheblichen Haushaltsmitteln aus den Entwicklungs- und Gesundheitsetats an privat-öffentlichen Organisationen wie dem GFATM der Gavi und der CEPI. Deutschland hat dem Globalen Fonds für den Zeitraum 2026 bis 2028 insgesamt 1 Mrd. Euro zugesagt (vgl. www.theglobalfund.org/media/suqhqkp4/donor_germany_report_de.pdf). Zudem hat sich die Bundesregierung, insbesondere das BMZ, in der Vergangenheit mehrfach mit öffentlichen Mitteln an der Gründung und dem Betrieb privater Stiftungen beteiligt, was wiederholt vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde (vgl. www.bundesrechn ungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/stiftungen-besser-mach en-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auch über den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegründeten Global Health Hub Germany steht das BMG im engen Austausch mit privaten Stiftungen wie dem Wellcome Trust und fördert diesen gemeinsam mit der BMGF. Als für die WHO zuständiges Ressort trägt das BMG zudem eine besondere Verantwortung im Umgang mit dem Einfluss privater Stiftungen auf die globale Gesundheits-Governance.

Obwohl die Agenda 2030 die Einbindung privater Akteure ausdrücklich hervorhebt, wird die Rolle philanthropischer Stiftungen in Wissenschaft und Zivilgesellschaft hinsichtlich Transparenz, demokratischer Legitimation, Rechenschaftspflicht und möglicher Einflussnahme auf politische Prioritätensetzungen kontrovers diskutiert (vgl. OECD, Private Philanthropy for Development, Third Edition, vgl. www.globalpolicy.org/sites/default/files/Gestiftete_ Entwicklung_final.pdf). Vor diesem Hintergrund erscheint eine aktuelle Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und privaten Stiftungen angezeigt. Angesichts des gestiegenen Fördervolumens philanthropischer Stiftungen sowie der veränderten Rolle Deutschlands in der globalen Gesundheits- und Entwicklungsfinanzierung möchten die Fragestellenden den aktuellen Stand dieser Zusammenarbeit erfragen.

Frage 1 + 2 Seite 3

1Welche Kooperationsprojekte sowie Organisationen, Programme, Netzwerke, Plattformen oder Dialogformate, die von privaten Stiftungen gegründet, betrieben oder maßgeblich mitgetragen werden, unterstützt die Bundesregierung aktuell mit Haushaltsmitteln oder führt sie gemeinsam mit privaten Stiftungen durch (bitte nach Ressorts, Vorhaben, Zielen, Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der jeweiligen Stiftung und gegebenenfalls weiterer Dritter sowie Laufzeit aufschlüsseln; falls keine zentrale Erfassung erfolgt, wird um Mitteilung gebeten, ob eine Ressortabfrage durchgeführt wurde und welche Informationen dabei erhoben wurden)?

2Welche Finanzbeiträge hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren für die in der Antwort zu Frage 1 genannten Vorhaben bereitgestellt oder für die Zukunft zugesagt, welche davon werden auf die Official-Development-Assistance (ODA)-Quote angerechnet und in welcher Höhe (bitte nach Ressorts, Vorhaben, Finanzvolumina, Laufzeiten sowie jeweiliger ODA-Anrechenbarkeit aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.*

AnlageAnlage 1 – Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 21/7341: Gemeinsame Beteiligung der Bun

PDF-Seiten 10–15 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 2 – Antwort auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 21/7341: Kombifinanzierungen

PDF-Seiten 16–19 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 3

Zwischen welchen Bundesministerien und ihren Durchführungsorganisationen auf der einen Seite und privaten Stiftungen und unter Beteiligung privater Stiftungen geführten Organisationen oder Programmen auf der anderen Seite werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell ausgeliehen, und wie sollen gegebenenfalls mögliche Interessenkonflikte vermieden werden?

Antwort

Ein Personalaustausch im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.

Frage 4 Seite 3

Inwiefern hat die Bundesregierung strategische Kooperationen mit privaten Stiftungen oder Organisationen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, ohne finanzielle Zuwendungen vereinbart?

Antwort

Es finden keine Kooperationen im Sinne der Fragestellung statt.

Frage 5 Seite 4

Mit welchen privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, steht die Bundesregierung hinsichtlich zukünftiger Kooperationsprojekte in Kontakt?

Antwort

Zukünftige Projekte sind Gegenstand der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest.

Frage 6 + 7 + 8 Seite 4

6Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in der Kooperation mit den privaten Stiftungen gegenüber einer alleinigen Durchführung der Projekte durch die Bundesregierung oder ausschließlich oder zum weit überwiegenden Anteil über Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten finanzierte multilaterale Organisationen?

7Inwiefern sieht die Bundesregierung den wachsenden Einfluss privater Stiftungen auf die nationale wie globale öffentliche Willensbildung und Entscheidungsfindung kritisch, auch und insbesondere unter Berücksichtigung und Wahrung von Werten wie etwa der Demokratie?

8Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Einfluss privater Stiftungen zurückzudrängen, insbesondere in multilateralen Organisationen, die weitreichende Entscheidungen für die globale Daseinsvorsorge fällen, wie etwa der WHO, dem GFATM, der Impfstoffallianz Gavi, der Impfstoffentwicklungsagentur CEPI etc.?

Antwort

Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet.

Private Stiftungen sind wie andere Akteure der Zivilgesellschaft wichtige Partner für die Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Sie engagieren sich in Ergänzung staatlicher Zusammenarbeit als Entwickler und Umsetzer innovativer Lösungsansätze, als Förderer und Mitwirkende sowie als Fürsprecher für nachhaltige Entwicklung. Sie verfügen oft über gute Netzwerke und zum Teil substanzielle Eigenmittel zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.

Die Bundesregierung und ihre Kooperationspartner können in gemeinsam finanzierten Projekten Synergien durch einen wirksamen Einsatz komplementärer Ressourcen und komparativer Vorteile erzeugen. Die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit privaten Akteuren, darunter Stiftungen, orientiert sich an den Leitlinien und Prioritäten der deutschen Entwicklungspolitik sowie an international vereinbarten Prinzipien und Standards. Dies umfasst insbesondere auch die Prinzipien der Erklärungen von Paris, Accra und Busan sowie der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einschließlich der 17 Nachhaltigkeitsziele. Diese betonen die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft bei der Erreichung der internationalen Entwicklungsziele ausdrücklich. Insofern ist die Bundesregierung bestrebt, im Sinne breiter Partizipation und Teilhabe auch gesellschaftliche Akteure wie private Stiftungen in die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele einzubinden, ohne dass diese die politische Agenda bestimmen oder staatliche Strukturen ersetzen könnten.

Frage 9 Seite 5

In welchen nationalen oder internationalen Gremien, Arbeitsgruppen, Fonds, Partnerschaften oder Initiativen, an denen die Bundesregierung beteiligt ist, verfügen private Stiftungen über Sitze, Stimmrechte oder sonstige formalisierte Mitwirkungsrechte, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse?

Antwort

Im Rahmen der dreimal jährlich stattfindenden Lenkungskreissitzungen des Global Health Hub Germany (GHHG) nehmen neben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als eines der beisitzenden Ressorts sowie weiteren Mitgliedern auch die beiden in den Lenkungskreis des GHHG gewählten Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter von privaten Stiftungen teil. Darüber hinaus ist in den halbjährlich stattfindenden Kuratoriumssitzungen des World Health Summit (WHS) neben dem BMG und den übrigen Mitgliedern eine Vertretung einer privaten Stiftung vertreten.

Bei der Impfstoff-Initiative CEPI nehmen Gates Foundation und Wellcome Trust abwechselnd einen Sitz im CEPI Board wahr.

Beim GFATM haben private Stiftungen einen gemeinsamen eigenen Sitz mit Stimmrecht im Verwaltungsrat (Board Member: Gates Foundation; Alternate: Kaiser Family Foundation). Sie sind außerdem Mitglied im Audit and Finance Committee (Gates Foundation) sowie im Strategy Committee (Gates Foundation).

Bei der Impfallianz Gavi hat die Gates Foundation in der Doppelrolle als größter nichtstaatlicher Geber und Kernpartner der Allianz einen eigenen Sitz im Verwaltungsrat.

Auch bei GPEI ist die Gates Foundation – neben Rotary International – in dieser Doppelrolle (technischer und finanzieller Unterstützer) im Programme Oversight Board vertreten.

Beim Pandemic Fund verfügen die privaten Geber (Non-Sovereign Contributors) über einen eigenen Sitz mit Stimmrecht im Governing Board. Die Stimmrechtsgruppe besteht derzeit aus der Gates Foundation, der Rockefeller Foundation und dem Wellcome Trust.

Bei der Global Financing Facility (GFF) haben die Gates Foundation, die Susan Thompson Buffett Foundation (STBF) sowie die Children’s Investment Fund Foundation (CIFF) alle einen eigenen Sitz im GFF Trust Fund Committee.

Bei UNFPA Supplies teilen sich die Gates Foundation, Children’s Investment Fund Foundation (CIFF), Cartier Foundation und Winslow Foundation einen Sitz im Steering Committee.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 10 Seite 5

In welchen Gremien privatrechtlicher Stiftungen sind welche Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit Sitz und Stimme vertreten?

Antwort

Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.*

AnlageAnlage 3 – Antwort auf Frage 10 der Kleinen Anfrage 21/7341: Vertreter der Bundesregierung

PDF-Seite 20 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 Seite 6

Mit welchen privaten Stiftungen, Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, hat die Bundesregierung MoUs als Grundlage für eine längerfristige Kooperation vereinbart?

Antwort

Mit keinen.

Frage 12 Seite 6

In welchen Sitzungen, Arbeitsgruppen oder Verhandlungsprozessen der WHO wurde die Rolle privater Stiftungen 2025 thematisiert, und welche Position haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung dabei jeweils vertreten?

Antwort

Deutschland ist aktuell kein Mitglied im WHO-Exekutivrat, in welchem die Rolle privater Stiftungen im Bericht des Ausschusses für Programm, Haushalt und Verwaltung im Februar 2025 behandelt wurde.

Frage 13 Seite 6

Inwiefern sieht die Bundesregierung als eine der größten staatlichen Geldgeberinnen der WHO eine besondere Verantwortung, die finanzielle und strategische Unabhängigkeit der WHO sowie die Transparenz zweckgebundener Beiträge und die ausgewogene Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure an Entscheidungsprozessen zu stärken, und welche konkreten Initiativen hat sie hierzu seit 2021 innerhalb der WHO unterstützt oder vorgeschlagen?

Antwort

Die WHO ist eine mitgliedstaatlich geführte Organisation. Entscheidungen über Arbeitsprogramme und Zielsetzungen werden von den Mitgliedstaaten getroffen. Deutschland setzt sich für die schrittweise Anhebung der zweckungebundenen Pflichtbeiträge der Mitgliedstaaten an die WHO (sog. assessed contributions) ein. Die Arbeitsgruppe der WHO, welche die erfolgreiche Entscheidung der Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Anhebung der Pflichtbeiträge auf 50 Prozent des Grundbudgets im Jahr 2022 errang, wurde von Deutschland geleitet. Diese Entscheidung legte das Fundament für die langfristige und nachhaltige Finanzierung der WHO und verringerte die Abhängigkeit von zweckgebundenen Spenden.

Die Mitgliedstaaten der WHO begrüßen die zur Verfügungstellung von Mitteln durch externe Geber, darunter private Stiftungen. Angesichts jeher bestehender und aktuell verstärkter Finanzierungsengpässe tragen diese Mittel zur Erbringung der Funktionen der WHO in der globalen Gesundheit bei. Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente Darlegung von Beiträgen ein und sieht diese durch das öffentliche WHO Programme Budget Portal (https://open.who.i nt/2026-27/home) sichergestellt.

Frage 14 Seite 6

Welche Finanzbeiträge des BMG sind seit 2021 an die WHO oder an WHO-nahe Programme, Fonds oder Initiativen geflossen, an denen private Stiftungen finanziell, organisatorisch oder durch Sitze in Leitungs-, Aufsichts-, Beratungs- oder Expertengremien beteiligt sind (bitte jeweils nach Jahr, Haushaltstitel, Empfänger, Programm, Ziel, Höhe der Mittel und Art der Beteiligung privater Stiftungen aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang etwaiger Zweckbindungen dieser Programme sowie über die Beteiligung privater Stiftungen an der Festlegung dieser Zweckbindungen vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keinerlei Erkenntnisse vor, wonach private Stiftungen an der Festlegung der Zweckbindungen der vom BMG finanzierten Vorhaben beteiligt sind.

Eine transparente Übersicht über die von Deutschland an die WHO geleisteten Beiträge sowie deren Verwendung ist im WHO Programme Budget Portal öffentlich über folgenden Link zugänglich: https://open.who.int/2026-27/home.

Frage 15 Seite 7

Welche Kooperationsprojekte haben das BMZ und die Durchführungsorganisationen (insbesondere die GIZ und die Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW]) bisher mit der BMGF oder mit Organisationen oder Programmen, an denen die BMGF beteiligt ist, durchgeführt oder bereits zugesagt (bitte nach Projekten, Programmen, Organisationen, Zielen, Mitteln der Bundesregierung, Mitteln der BMGF und gegebenenfalls Dritter sowie Laufzeiten aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Zusätzlich zu den bereits aufgelisteten Kooperationen besteht ein Auftrag der Gates Foundation an GIZ International Services (InS) zur Unterstützung der Aufgleisung des Projekts AYA – Integrated Health Care Initiative in Ghana. Bei Beauftragung von Stiftungen an GIZ International Services (InS) handelt es sich um Dienstleistungsverträge, die außerhalb des gemeinnützigen Bereichs abgewickelt werden. Öffentliche Haushaltsmittel fließen in diesem Modell nicht. Anlage 4 führt die in Anlage 1 und 2 enthaltenen Kooperationen nur für die Gates Foundation separat auf.*

AnlageAnlage 4 – Antwort auf Frage 15 der Kleinen Anfrage 21/7341: Kooperation mit der Gates Fou

PDF-Seiten 21–22 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 16 Seite 7

Wann haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern privater Stiftungen 2025 zu welchen Themen getroffen (bitte besonderen Fokus auf die BMGF oder Organisationen oder Programme, an denen die BMGF beteiligt ist, legen), einschließlich Kalendergesprächen, Fachgesprächen, Veranstaltungen, Konferenzen, Arbeitsgruppen und digitalen Austauschformaten inklusive Mailverkehr?

Antwort

Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.*

Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.

AnlageAnlage 5 – Antwort auf Frage 16 der Kleinen Anfrage 21/7431: Kontakte Vertreter der Bundes

PDF-Seiten 23–24 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 17 + 18 Seite 7

17Nach welchen Kriterien und Standards werden Kooperationsprojekte mit privaten Stiftungen, Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, ausgewählt?

18Welche Maßnahmen und Regelungen bestehen innerhalb der Bundesregierung sowie bei den von ihr geförderten multilateralen Organisationen, um tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit privaten Stiftungen zu erkennen, offenzulegen und zu vermeiden?

Antwort

Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung arbeitet grundsätzlich mit Stiftungen zusammen, die die Ziele der internationalen Zusammenarbeit der Bundesregierung durch ihre finanziellen und nicht-monetären Beiträge unterstützen können. Vor einer Zusammenarbeit erfolgt eine Trägerprüfung, in der auch die steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit bestätigt werden muss. Die Prüfung einer möglichen und gegebenenfalls längerfristigen Kooperation erfolgt individuell hinsichtlich regionaler und sektoraler Schwerpunkte sowie der konkreten Stiftungsstrategie.

Die Auswahlkriterien für Projektförderungen mit den Förderinstrumenten des Bundes werden in den entsprechenden Förderrichtlinien festgehalten. Sie gelten für alle Antragstellenden gleichermaßen und sind unabhängig von der Beteiligung privater Stiftungen.

Frage 19 Seite 8

Auf welche Weise werden zivilgesellschaftliche Akteure und die von den Kooperationsprojekten unmittelbar oder mittelbar betroffenen Bevölkerungsgruppen sowie die Partnerländer in die Ausgestaltung und Umsetzung von Kooperationsprojekten, die einen internationalen Fokus haben, mit privaten Stiftungen oder Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, einbezogen?

Antwort

Der Einbezug lokaler Bevölkerungsgruppen spielt eine herausragende Rolle in der Konzeption und Umsetzung von Entwicklungsvorhaben – unabhängig von der Rechtsform der implementierenden Organisation. Insofern ist die Bundesregierung bestrebt, im Sinne breiter Partizipation und Teilhabe lokale Bevölkerungsgruppen, deren Vertretungen sowie gesellschaftliche Akteure wie private Stiftungen in die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele einzubinden. Die genauen Vorgaben hierzu richten sich nach den jeweiligen Kooperationsvereinbarungen bzw. bei Förderinstrumenten des Bundes nach den entsprechenden Förderrichtlinien.

Frage 20 Seite 8

Welche Berichts- und Rechenschaftspflichten bestehen in den einzelnen Kooperationsprojekten gegenüber den privaten Stiftungen?

Antwort

Etwaige Berichtspflichten der Zuwendungsnehmer ergeben sich aus den jeweiligen Zuwendungsbescheiden bzw. -verträgen.

Frage 21 Seite 8

Welche Berichts-, Rechenschafts- und Evaluationsmechanismen bestehen für Kooperationsprojekte sowie Organisationen oder Programme, an denen private Stiftungen beteiligt sind, gegenüber der Bundesregierung (bitte nach den Vorhaben Berichts- und Rechenschaftspflichten, durchgeführte Evaluationen, evaluierende Stelle sowie Ergebnisse hinsichtlich Zielerreichung und Wirkung, angeben; falls keine zentrale Erfassung erfolgt, wird um Mitteilung gebeten, welche Ressorts, Behörden oder Durchführungsorganisationen zur Beantwortung der Frage abgefragt wurden und welche Informationen dort jeweils vorlagen)?

Antwort

Etwaige Berichtspflichten der Empfänger von Zuwendungen oder Weiterleitungen ergeben sich aus den jeweiligen Bescheiden bzw. Verträgen. Diese umfassen in der Regel Zwischen- sowie Schlussverwendungsnachweise einschließlich entsprechender Finanz- und Sachberichte. Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.

Frage 22 Seite 9

Sind vonseiten des BMZ oder anderer Bundesministerien weitere Kooperationsprojekte mit privaten Stiftungen, mit Organisationen oder Programmen, an denen private Stiftungen beteiligt sind, geplant oder bereits vereinbart, und wenn ja, zu welchen Themen, in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Laufzeit (bitte nach Ressorts, Vorhaben und Finanzvolumina aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 23 Seite 9

Ist eine Neufassung des Memorandum of Understanding (MoU) zwischen dem BMZ und der BMGF geplant?

Antwort

Nein.