Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis, Rechtsextremisten oder Reichsbürgern, wie einige aktuelle Beispiele belegen:
Im Februar 2026 fanden Beamtinnen und Beamte bei einem 25‑Jährigen, der der rechtsextremistischen Szene zugeordnet wird, in Weißenborn neben Luftgewehren und Armbrüsten auch Schwarzpulver, Munitionsteile und eine Stopfmaschine und dazu sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich (vgl. „Rechtsextremer Bombenbauer? Neue Details nach Razzia in Weißenborn“, MDR.de).
Im September 2025 wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen gegen vier mutmaßlich rechtsextreme Soldaten und einen Polizisten unter anderem „mehrere scharfe Kurz- und Langwaffen“ sichergestellt (vgl. „Razzia: Soldaten und Polizist unter den mutmaßlich Rechtsradikalen“, ndr.de).
Nach Auffassung der Fragestellenden ist neben dem Waffenbesitz der im Titel genannten Personengruppen auch der Waffenbesitz anderer Akteure aus dem rechten Spektrum in den Blick zu nehmen. Auch AfD-Politiker fallen in diesem Zusammenhang auf. Im August 2025 wurden bei dem AfD-Politiker P. S. „eine Vielzahl von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie eine größere Menge Sprengstoff“ sichergestellt. P. S. hatte laut Medienberichten „lange Kontakte ins rechtsextreme Milieu“ (vgl. „Waffenfund bei AfD-Politiker in Jessnitz“, taz.de).
Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2025 über eine waffenrechtliche Erlaubnis und bzw. oder über Waffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besaßen zum Stichtag 31. Dezember 2024
• 1.120 rechtsextremistische Personen,
• 357 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie
• 37 Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
waffenrechtliche Erlaubnisse.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs bzw. Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt aufgrund der föderalen Ordnung nicht.
Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet bzw. beendet worden (bitte nach Bundesländern sowie dem Stand der waffenrechtlichen Überprüfungen auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 insgesamt
• 157 rechtsextremistischen Personen,
• 191 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“,
• zwölf Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
jeweils waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs/Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt aufgrund der föderalen Ordnung nicht.
Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Nationalen Waffenregister auf Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter sowie Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ registriert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 an erlaubnispflichtigen Schusswaffen im Nationalen Waffenregister
• 2.996 auf rechtsextremistische Personen,
• 932 auf „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie
• 124 auf Personen des Spektrums Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
registriert.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs/Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
4Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und bei Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder in von diesen genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2024 und 2025 (bitte Gesamtzahl der Fälle angeben und nach Bundesländern, Art der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchungen, einschließlich der Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der Behörden, nach Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren und bzw. oder Verurteilungen sowie Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuchs [StGB] aufschlüsseln)?
5Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen und illegalen Waffen durch Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in den Jahren 2024 und 2025 bei der Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK rechts) sowie PMK – nicht zuzuordnen (bitte Gesamtzahl der Fälle angeben und nach Bundesländern, Datum und Art der Straftaten, Status und Art der eingesetzten Waffen, einschließlich der Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der Behörden, sowie nach Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Eine automatisierte statistische Auswertung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD‑PMK) nach der Anzahl der festgestellten oder eingesetzten Waffen ist nicht möglich. Bei der Angabe von Waffenfunden und Stückzahlen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe im KPMD‑PMK. Des Weiteren kann weder zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen noch nach „Sicherstellung“ und „Einsatz“ automatisiert unterschieden werden.
Für das Jahr 2024 führte das Bundeskriminalamt (BKA) eine Sonderauswertung zu den Obertatmitteln „Waffen/Gefährliches Werkzeug“ sowie „Spreng- und Brandmittel“ im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität -rechts- (PMK-rechts-) durch. Die dieser Sonderauswertung zugrunde liegenden Fallzahlen wurden auf der Basis des Tatmittelkatalogs erhoben und getrennt betrachtet.
Zur detaillierten Darstellung relevanter Teilaspekte, die nicht mittels automatisierter Abfrage generiert werden können (tatsächlicher Einsatz des Tatmittels, Angriffsziel, detaillierte Betrachtung bestimmter Untertatmittel), erfolgte eine händische Auswertung der im Rahmen des KPMD-PMK erfassten Sachverhalte.
Im Jahr 2024 wurden im Phänomenbereich PMK -rechts- insgesamt 629 Delikte mit dem Obertatmittel Waffe/Gefährliches Werkzeug gemeldet (Stichtag 31. Januar 2025). In 44 Prozent der Fälle (275) handelte es sich um Gewaltdelikte. In Relation zum Gesamtstraftatenaufkommen PMK -rechts- betrug der Anteil der Delikte mit Waffenbezug in diesem Jahr 1,5 Prozent (im Jahr 2023 1,9 Prozent).
Von den 629 erfassten Delikten kam es in 540 Fällen zum Einsatz von Waffen oder zur Bedrohung mit einer oder mehreren Waffen, die in 414 Fällen gegen Personen und 156-mal gegen Sachen gerichtet waren. In 90 Fällen wurden Waffen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen oder anlässlich von Kontrollen aufgefunden. Bei 19 Sachverhalten konnte keine Zuordnung zu einer der oben aufgeführten Kategorien getroffen werden. Bei einigen Sachverhalten wurden Waffen/gefährliche Werkzeuge sowohl eingesetzt, als auch im Rahmen einer Durchsuchung oder Kontrolle aufgefunden. Zusätzlich wurden diese zum Teil gleichzeitig sowohl gegen Personen als auch Sachen eingesetzt. Ein Aufsummieren der Zahlen ist daher nicht zulässig.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein Aufsummieren ist daher nicht zulässig.
| Jahr 2024/PMK-rechts- Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ | |
|---|---|
| Waffe/Gefährliches Werkzeug* | 8 |
| Untertatmittel | Delikte nach Untertatmittel |
| Dekowaffe | 7 |
| Faustfeuerwaffe | 7 |
| Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe | 16 |
| Hieb- und Stichwaffe | 178 |
| Kriegswaffe/Wesentliches Teil | 2 |
| Langwaffe | 2 |
| Munition/Munitionsteil | 6 |
| Reizstoffsprühgerät | 41 |
| Schlaggegenstand/-waffe | 134 |
| Softair-/Paintballwaffe | 7 |
| Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug | 81 |
| Wurfgeschoss | 176 |
* Meldung des Obertatmittels ohne Nennung eines Untertatmittels
* Meldung des Obertatmittels ohne Nennung eines Untertatmittels
Unter dem Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ wurden für 2024 (Stichtag: 31. Januar 2025) drei Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet.
Zudem wurden im Jahr 2024 mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zwei Fälle gemäß § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) gemeldet.
Für das Jahr 2025 wurden mit Stichtag 31. Januar 2026 756 Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ im Phänomenbereich PMK -rechts- gemeldet, davon zwei im Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“. In ca. 46 Prozent der Fälle (346) handelte es sich um Gewaltdelikte. In Relation zum Gesamtstraftatenaufkommen PMK -rechts- betrug der Anteil der Delikte mit Waffenbezug in diesem Jahr 1,8 Prozent (im Jahr 2024 1,5 Prozent).
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten Untertatmittel ab, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen sind. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein Aufsummieren ist daher nicht zulässig.
| Jahr 2025/PMK-rechts- Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ | |
|---|---|
| Waffe/Gefährliches Werkzeug* | 3 |
| Untertatmittel | Delikte nach Untertatmittel |
| Dekowaffe | 3 |
| Faustfeuerwaffe | 19 |
| Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe | 44 |
| Hieb- und Stichwaffe | 197 |
| Kriegswaffe/Wesentliches Teil | 5 |
| Langwaffe | 4 |
| Munition/Munitionsteil | 10 |
| Reizstoffsprühgerät | 45 |
| Schlaggegenstand/-waffe | 152 |
| Softair-/Paintballwaffe | 8 |
| Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug | 106 |
| Wurfgeschoss | 220 |
* Meldung des Obertatmittels ohne Nennung eines Untertatmittels
* Meldung des Obertatmittels ohne Nennung eines Untertatmittels
Für das Jahr 2025 wurden mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zwei Fälle gemäß § 129 StGB gemeldet.
Weitergehende Auskünfte, wie z. B. zur Auffindesituation können für das Jahr 2025 im Phänomenbereich PMK-rechts- nicht erteilt werden, da in 2025 noch keine Sonderauswertung durchgeführt wurde.
Für den Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- wurde weder in den Jahren 2024 noch 2025 eine Sonderauswertung durchgeführt, sodass keine weitergehenden Angaben, z. B. zu Auffindesituation oder Unterscheidung nach Einsatz und/oder Durchsuchung möglich ist.
Insgesamt wurden für den Phänomenbereich -sonstige Zuordnung- 396 Fälle im Jahr 2024 (Stichtag: 31. Januar 2025) mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 18 mit dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten Untertatmittel für das Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein Aufsummieren ist daher nicht zulässig.
| Jahr 2024/PMK-sonstige Zuordnung- Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“, Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ | |
|---|---|
| Untertatmittel | Delikte nach Untertatmittel |
| Faustfeuerwaffe | 1 |
| Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe | 2 |
| Hieb- und Stichwaffe | 7 |
| Langwaffe | 1 |
| Munition/Munitionsteil | 2 |
| Reizstoffsprühgerät | 3 |
| Schlaggegenstand/-waffe | 3 |
| Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug | 2 |
| Wurfgeschoss | 2 |
Im Jahr 2025 (Stichtag: 31. Januar 2026) wurden für den Phänomenbereich -sonstige Zuordnung- 387 Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 19 mit dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten Untertatmittel für das Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich. Ein Aufsummieren ist daher nicht zulässig.
| Jahr 2025/PMK-sonstige Zuordnung- Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“, Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ | |
|---|---|
| Untertatmittel | Delikte nach Untertatmittel |
| Faustfeuerwaffe | 2 |
| Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe | 3 |
| Hieb- und Stichwaffe | 6 |
| Munition/Munitionsteil | 5 |
| Reizstoffsprühgerät | 2 |
| Schlaggegenstand/-waffe | 3 |
| Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug | 4 |
| Wurfgeschoss | 3 |
Eine Zuordnung der Tatverdächtigen zu Personen aus dem Bereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist dem BKA nicht möglich, da der genannte Bereich im KPMD‑PMK nicht abgebildet wird.
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, so dass eine Beantwortung für den dortigen Bereich mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur Beantwortung wäre die händische Sichtung des gesamten Aktenbestandes erforderlich, was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung beim GBA für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde.
6Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2025 über eine Waffenherstellungserlaubnis gemäß den §§ 21 bzw. 26 des Waffengesetzes (WaffG; bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
7Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2025 über eine Waffenhandelserlaubnis gemäß § 21 WaffG (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8Wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2025 über eine Schießstättenerlaubnis gemäß § 27 WaffG (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
9In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Fragen 6 bis 8 genannten waffenrechtlichen Erlaubnisse seit 2024 widerrufen bzw. der Widerruf eingeleitet (bitte nach Art der Erlaubnis und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu den gestellten Fragen keine Daten vor.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2024 und 2025 im In- und Ausland (bitte Gesamtzahl der Fälle angeben und nach Bundesländern, Ort und Art der Schießübungen, verwendeten Waffen und organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 sind der Bundesregierung 23 Fallkomplexe bekannt geworden, in denen rechtsextremistische Personen einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen durchgeführt haben. In etwa der Hälfte der Fallkomplexe fanden die Schießübungen in Deutschland statt.
Bezüglich der darüber hinaus in der Fragestellung erbetenen Informationen wird auf die Verweigerungsgründe in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Geflüchtete bzw. Flüchtlings- und Asylunterkünfte, die sich 2024 und 2025 ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter eingesetzt (bitte nach Datum, Art der Schusswaffen, legal bzw. illegal, Tatorten sowie Bundesländern auflisten)?
Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“
Seit dem 1. Januar 2019 besteht zum KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher Angriffszielkatalog. Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge werden seither unter diesem Angriffsziel abgebildet. In der nachstehenden Tabelle werden Straftaten aufgelistet, die dem Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“ zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“, „Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“, „Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Stichtag: 31. Januar des Folgejahres). Die Auflistung kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinem „aktiven“ Einsatz der Waffen gekommen ist. Beispielhaft hierfür sind das ausschließliche Mitführen von Waffen oder das Auffinden von Waffen im Zuge von polizeilichen Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist im Zuge der automatisierten Auswertung nicht möglich.
Tabelle: Auflistung für die Jahre 2024 und 2025:
| Phänomenbereich | Tatzeit | Bundesland | Tatort | Waffe |
|---|---|---|---|---|
| Rechts | 22.03.2024 | BW | Sigmaringen | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 01.05.2024 | BB | Teltow | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Ausländische Ideologie | 24.05.2024 | BW | Deckenpfronn | Softair/Paintballwaffe |
| Rechts | 26.05.2024 | MV | Rostock | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 11.06.2024 | SN | Annaberg- Buchholz | Dekowaffe |
| Rechts | 22.06.2024 | BY | Mühldorf | Faustfeuerwaffe |
| Ausländische Ideologie | 30.07.2024 | SH | Bad Segeberg | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Sonstige Zuordnung | 14.11.2024 | BE | Berlin | Faustfeuerwaffe |
| Ausländische Ideologie | 13.02.2025 | HE | Gießen | Faustfeuerwaffe |
| Religiöse Ideologie | 01.03.2025 | SN | Stollberg | Faustfeuerwaffe |
| Rechts | 26.01.2025 | BY | Regensburg | Softair-/ Paintballwaffe |
| Rechts | 29.03.2025 | BY | Schwandorf | Langwaffe |
| Rechts | 07.07.2025 | BY | Dießen | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 29.11.2025 | BY | Regen | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 02.07.2025 | HE | Sulzbach | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 19.07.2025 | MV | Stralsund | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 24.10.2025 | MV | Rostock | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 12.07.2025 | NI | Wilhelmshaven | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 31.10.2025 | NI | Gnarrenburg | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 22.11.2025 | NW | Essen | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 15.04.2025 | RP | Buchholz | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe, Softair-/ Paintballwaffe |
| Rechts | 01.01.2025 | SH | Nübbel | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
Angriffsziel „Asylunterkunft“
In der nachstehenden Tabelle wurden Straftaten aufgelistet, die dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“, „Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“, „Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres). Die Auflistung kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinem „aktiven“ Einsatz der Waffen gekommen ist. Beispielhaft hierfür sind das ausschließliche Mitführen von Waffen oder das Auffinden von Waffen im Zuge von polizeilichen Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist im Zuge der automatisierten Auswertung nicht möglich.
Die im Folgenden aufgeführten Fälle können auch Fälle sein, die zusätzlich zum Angriffsziel „Asylunterkunft“ auch mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ gemeldet sind. Sie sind deshalb teilweise in der Tabelle oben zum Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling ebenfalls enthalten.
| Phänomenbereich | Tatzeit | Bundesland | Tatort | Waffe |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Zuordnung | 14.11.2024 | BE | Berlin | Faustfeuerwaffe |
| Rechts | 18.11.2024 | BW | Waldkirch | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 01.01.2025 | SH | Nübbel | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Rechts | 08.03.2025 | BB | Stahnsdorf | Faustfeuerwaffe |
| Rechts | 15.04.2025 | RP | Buchholz | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe, Softair-/ Paintballwaffe |
| Rechts | 02.07.2025 | HE | Sulzbach | Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe |
| Sonstige Zuordnung | 27.08.2025 | SL | Neunkirchen | Softair-/Paintballwaffe |
| Rechts | 04.11.2025 | BW | Crailsheim | Faustfeuerwaffe, Langwaffe |
In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des Bundes bzw. die Kontrolleinheiten des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Schusswaffen bzw. Waffenteile sicher (bitte nach Jahren und Zusammenhang der Waffenfeststellung auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Die Beantwortung der Frage 12 bis 17 bezieht sich lediglich auf die beim Bundeskriminalamt bearbeiteten Verfahren.
In einem Ermittlungsverfahren, welches dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zuzuordnen ist, wurde vorübergehend eine Sammlung historischer Waffen (rote Waffenbesitzkarte) sichergestellt. Es handelte sich hierbei ausschließlich um legal besessene Schusswaffen.
Daneben wurden etwa 60 Schusswaffen sichergestellt, bei denen der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) oder das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) vorliegt.
In einem zweiten Verfahren wurden im ersten Objekt ein Magazin einer AK47 und im zweiten Objekt zahlreiche Pistolenmagazine sowie eine große Anzahl von Packungen mit Munition sichergestellt.
Zudem gab es ein weiteres Verfahren im Jahr 2025, bei welchem zwei Pistolen sichergestellt worden.
Durch die Zollverwaltung wurden im Jahr 2024 und 2025 folgende Mengen an Schusswaffen sichergestellt.
| Jahr | Kriegswaffen | Lang- und Faustfeuerwaffen (keine Kriegswaffen) | Andere Waffen (hauptsächlich Luftdruck-, CO -, Softair-Waffen) 2 |
|---|---|---|---|
| 2024 | 161 | 222 | 399 |
| 2025 | 5 | 163 | 829 |
Die exorbitante Abweichung bei den Kriegswaffen ergibt sich aufgrund von zwei Großsicherstellungen im Jahr 2024. Die Abweichung bei den sog. anderen Waffen unterliegt regelmäßig größeren Schwankungen.
In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 verborgene Schusswaffendepots fest (bitte jeweils nach Datum, Ort, Anzahl und Art der aufgefundenen Waffen aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2024 und 2025 wurden folgende Schusswaffendepots festgestellt.
2025
| Ein Fall | Zwei gefälschte, aber funktionsfähige Pistolen |
|---|
Weiterführende Angaben können aufgrund der andauernden Ermittlungen nicht erfolgen.
Bezüglich weiterer Feststellungen durch die Polizeibehörden der Länder wird auf die jeweilige Zuständigkeit dieser Behörden verwiesen.
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, auf welche Weise ist innerhalb der deutschen Polizei sichergestellt, dass sich Polizeibehörden nach dem Fund eines Waffendepots Informationen zu anderen Fällen solcher Waffendepots, typische modi operandi, mutmaßliche Täterstrukturen etc. beschaffen können?
Es wird auf die Nutzung der operativen Komponente des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) verwiesen. Diese hat zum Ziel, anhand der Analyse von ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten u. a. unter anderem Tat‑Tat- und Tat-Täter-Zusammenhänge zu erkennen. Im Falle des Fundes eines Waffendepots sind die entsprechenden Falldaten im PIAV bereitzustellen.
In wie vielen Fällen stellten die Polizeibehörden der Länder und des Bundes bzw. die Kontrolleinheiten des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 illegale Waffentransporte fest (bitte jeweils nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
In wie vielen und welchen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw. letzten Besitzer über eine waffenrechtliche Erlaubnis (bitte jeweils nach Datum, Ort und Art der waffenrechtlichen Erlaubnis aufschlüsseln)?
Im ersten Verfahren (siehe Antwort zu Frage 12) besaß der Betroffene drei rote und 13 grüne Waffenbesitzkarten.
Im zweiten Verfahren (siehe Antwort zu Frage 12) waren beide betroffenen Beschuldigten im Besitz von Waffenbesitzkarten, mussten diese aber zuvor aufgrund einer Entscheidung der Berliner Waffenbehörde abgeben.
In wie vielen und welchen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder ein Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis eingeleitet (bitte jeweils nach Datum, Ort, Art der waffenrechtlichen Erlaubnis und Verfahrensstand aufschlüsseln)?
In wie vielen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den festgestellten Schusswaffen um solche im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (bitte jeweils nach Datum, Ort, Herkunft, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Bezüglich des ersten Verfahrens wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Das Magazin, welches im zweiten Verfahren (siehe Antwort zu Frage 12) sichergestellt wurde fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Darüber hinaus können keine Auskünfte – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine entsprechende Auskunft wäre geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre.
Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
In wie vielen der in den Fragen 11 bis 14 aufgelisteten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt und bzw. oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte jeweils nach Datum, Ort, Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine abschließenden statistischen Daten vor. Angefragte Fallkonstellationen sind aktuell bzw. weiterhin Inhalt von laufenden Ermittlungen bzw. Gerichtsverfahren. Eine weitergehende Beantwortung für den Bereich des GBA würde eine händische Auswertung des gesamten dortigen Aktenbestandes erfordern und ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich.
In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Sprengstoff sicher (bitte jeweils nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs – gewerblicher, militärischer Sprengstoff, Selbstlaborate – aufschlüsseln)?
Die Angaben für das Jahr 2024 wurden dem Tatmittelmeldedienst (TMD) entnommen, die Angaben für das Jahr 2025 dem „Bundesweiten Lage- und Analysetool für Spreng- und Zündmittel“ (BLAST). Beide Datenbestände sind methodisch nicht miteinander vergleichbar.
Im TMD waren nach Inkrafttreten neuer Erfassungsrichtlinien in 2021 lediglich auswertbare Tatmittelerkenntnisse erfasst (z. B. individuelle Merkmale an Vorrichtungen). Ziel des TMD war es, qualitative Bezüge zwischen Tatmitteln bzw. Tatmittelkomponenten erkennen zu können. Ein statistischer Überblick über Sicherstellungen war damit nicht möglich und auch nicht Zielsetzung des TMD. Zum 1. Januar 2025 wurde die Erfassung von Ereignissen im TMD zugunsten eines neuen methodischen Ansatzes eingestellt.
Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Erfassung in der Anwendung BLAST. Die Erfassungssystematik wurde dabei grundlegend überarbeitet und erweitert. BLAST kommt einer statistischen Abbildung des Ereignisaufkommens damit deutlich näher als der TMD. Der deutliche Anstieg der ausgewiesenen Zahlen gegenüber dem Vorjahr ist ausschließlich auf diese geänderte Erfassungsmethodik zurückzuführen. Ein Rückschluss auf eine tatsächliche Zunahme der Fallzahlen ist daraus nicht ableitbar. Ein direkter Vergleich der Werte 2024 und 2025 ist fachlich nicht zulässig.
Auch für BLAST kann keine Vollständigkeit angenommen werden. Die Datenbasis beruht auf den Meldungen der Länder, deren Umfang und Meldeverhalten unterschiedlich ausfallen.
In BLAST werden keinerlei personenbezogene Daten erhoben. Eine Zuordnung der Ereignisse zu einem politischen Spektrum im Sinne der Anfrage ist daher nicht möglich.
Im Jahr 2024 wurden im TMD vier Sicherstellungen erfasst.
| Datum | Ort | Menge des Sprengstoffes | Art des Sprengstoffes |
|---|---|---|---|
| 31.01.2024 | 64342 Seeheim- Jugenheim | 100g TATP | Selbstlaborat |
| 28.03.2024 | 38440 Wolfsburg | Angabe zu Menge und Art liegen nicht vor | Selbstlaborat |
| 06.04.2024 | 06132 Halle/Saale | Angabe zu Menge und Art liegen nicht vor | Selbstlaborat |
| 10.04.2024 | 85250 Arnberg | 25 kg Raketentreibstoff auf Ammoniumnitratbasis | Selbstlaborat |
Im Jahr 2025 wurden in BLAST 147 Sicherstellungen erfasst. Für die genaue Aufschlüsselung der Fälle wird auf die Anlage* verwiesen.
PDF-Seiten 15–18 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 verborgene Sprengstoffdepots fest (bitte jeweils nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)?
Die festgestellten Sprengstoffdepots sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| Datum | Ort | Menge/Bezeichnung |
|---|---|---|
| Februar 2024 | Waldstück bei Marburg | 4 Handgranaten (Typ M26 (USA) |
| Sprengstoff (TNT) |
21In wie vielen Fällen stellte die Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 illegale Sprengstofftransporte fest (bitte jeweils nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)?
22In wie vielen und welchen der in den Fragen 19 bis 21 aufgelisteten Fälle verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw. letzten Besitzer über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis (bitte jeweils nach Datum, Ort und Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis aufschlüsseln)?
23In wie vielen und welchen der in den Fragen 19 bis 21 aufgelisteten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder ein Entzug der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eingeleitet (bitte jeweils nach Datum, Ort, Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis und Verfahrensstand aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
In wie vielen der in den Fragen 19 bis 21 aufgelisteten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt und bzw. oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte jeweils nach Datum, Ort, Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
In der zuständigen Abteilung beim Bundeskriminalamt wurde im benannten Zeitraum kein Verfahren bearbeitet, welches der PMK zuzuordnen wäre.