Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung von "Demokratie leben!"

Drucksache 21/7825Antwortauf die Kleine Anfrage 21/759301.09.20268 Seiten16 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendPolitisches Leben, Parteien
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit den Ankündigungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im März 2026, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ grundlegend umzubauen (vgl. www.fr.de/politik/merz-ve rteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-94235621.html), bestehen bei den betroffenen Trägern erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung des Programms.

Bereits zuvor wurden Änderungen der Förderbedingungen für die „Partnerschaften für Demokratie“ beschlossen, wonach der Abruf der Bundesmittel einen Beschluss des jeweiligen Kommunalparlaments voraussetzt. Schon wenige Monate nach Inkrafttreten dieser Regel zeigt sich, dass der Mittelabruf dadurch in Kommunen blockiert werden kann, in denen Mandatsträger kommunalpolitische Mehrheiten stellen, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind. Dies betrifft insbesondere Regionen Ostdeutschlands (vgl. https://taz.de/Demokratie-leben-in-Mecklenburg/!6190215/).

Kürzlich wurden die Förderaufrufe für den Förderzeitraum ab 2027 veröffentlicht. Entgegen früherer Ankündigung erschienen diese noch vor der weiterhin nicht vorliegenden Novelle der Förderrichtlinie. Auf eine Schriftliche Frage der Fragestellenden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sich der Entwurf der Förderrichtlinie nicht mehr im Ressort, sondern zur Anhörung und Freigabe beim Bundesrechnungshof befinde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Mandy Eißing auf Bundestagsdrucksache 21/7180). Die Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des Bundesprogramms beginnt bereits am 3. August 2026.

Bei den betroffenen Trägern bestehen zudem unterschiedliche Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich der angekündigten stärkeren Anbindung der Förderung an sogenannte Regelstrukturen, des Umfangs und der Laufzeit der Förderung im kommenden Förderzeitraum sowie der Kriterien der Benennung von Sachverständigen und der Fördermittelvergabe. So erwähnen die Förderaufrufe zwar ein Bewertungssystem zur Beurteilung geförderter Projekte, doch benennen sie nur teilweise die Bewertungskriterien.

Den aktuellen Innovationsprojekten mit einem Förderschwerpunkt auf den ostdeutschen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Fragestellenden seitens des BMBFSFJ eine Sonderregelung in Aussicht gestellt, wonach für diese Projekte eine Ausnahme von der Voraussetzung gelten sollte, in mehr als drei Bundesländern tätig zu sein. Ebenso wurden nach Kenntnis der Fragestellenden mögliche zusätzliche Härtefallregelungen für ostdeutschlandspezifische Projekte in Aussicht gestellt. Weder die angekündigte Ausnahme noch mögliche Härtefallregelungen finden sich bislang in den veröffentlichten Förderaufrufen wieder.

Aus der Richtlinie 2012/29/EU und der im Dezember 2025 erfolgten Einigung von Europaparlament und Rat geht hervor, dass die Bundesregierung in der Pflicht steht, das Fortbestehen der Opfer- und Betroffenenberatung zu sichern und gesetzlich zu verankern. Nach Einschätzung fachkundiger Träger der Opfer- und Betroffenenberatung besteht angesichts des angekündigten Umbaus des Bundesprogramms die Gefahr, dass bestehende Beratungsstrukturen künftig nicht mehr im bisherigen Umfang abgesichert werden können. Dazu tragen auch einzelne Formulierungen in den Förderaufrufen bei: Als Adressaten werden dort insbesondere Fachkräfte in Regelstrukturen benannt, während Opfer- und Betroffenenberatungsstellen in den beispielhaften Aufzählungen lediglich unter der Kategorie „Verbände“ erscheinen.

In der 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 8. Juli 2026 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Brand, dass Trägern aufgrund der Kürzungen beim ebenfalls im selben Haushaltstitel veranschlagten Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ (vgl. https://table.media/bildung/news/demokratiefoerderung-regierun g-will-mit-geld-neuausrichtung-steuern) seitens des BMBFSFJ zur Bewerbung auf eine Förderung im Rahmen von „Demokratie leben!“ geraten wurde, wodurch eine zusätzliche Kürzung entstünde.

Frage 1 Seite 2

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Abruf von Bundesmitteln für die Partnerschaften für Demokratie durch das Erfordernis eines kommunalen Beschlusses blockiert werden kann, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und wenn keine derartigen Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Die Befassung mit der grundsätzlichen Durchführung der Partnerschaft ist bis Ende des Jahres 2026 gegenüber der Regiestelle des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) nachzuweisen. Hierbei sind zwei Ausnahmen vorgesehen: Ein kommunaler Beschluss muss nicht nachgewiesen werden, wenn die projekttragende Kommune eine Kofinanzierung vom Land oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihre Partnerschaft für Demokratie erhält oder auf Antrag, wenn wegen der örtlichen, insbesondere kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten, der geforderte Nachweis nicht erbracht werden kann.

Frage 2 Seite 2

Welche Mittel in Euro sind für das Jahr 2027 jeweils für die einzelnen Programmebenen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen (bitte nach Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie und Kompetenznetzwerken aufschlüsseln), und wenn die Verteilung noch nicht abschließend feststeht, bis wann ist mit einer Festlegung zu rechnen?

Antwort

Im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens werden die Haushaltsmittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beraten. Erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 steht die endgültige Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Demokratie leben!“ fest.

Frage 3 Seite 3

Trifft es zu, dass Trägern seitens des BMBFSFJ, Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder anderer Regierungsstellen in Aussicht gestellt wurde, dass im Rahmen des Bundesprogramms neben einjährigen auch mehrjährige Förderzeiträume bewilligt werden können, und wenn ja, warum findet sich diese Möglichkeit nicht in den veröffentlichten Förderaufrufen wieder?

Antwort

Hierzu wird auf die veröffentlichten Förderaufrufe verwiesen: www.demokrati e-leben.de/dl/service/aktuelles/foerderaufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-de mokratie-leben-ab-2027-286922.

Frage 4 Seite 3

Weshalb ist die neue Programmlaufzeit von „Demokratie leben!“ auf vier Jahre begrenzt, obwohl ursprünglich eine Laufzeit bis 2032 vorgesehen war?

Antwort

Die Laufzeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ergibt sich aus der Förderrichtlinie.

Frage 5 Seite 3

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in den zwei Folgejahren von 2030 bis 2032 Planungssicherheit für die Träger zu ermöglichen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Auf welcher Grundlage trifft die Bundesregierung die abschließende Auswahl der Sachverständigen für die Auswahl der förderfähigen Projekte?

Antwort

Die Sachverständigen werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgewählt. Informationen hierzu finden Sie in dem Aufruf: www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/sac hverstaendige-zur-begutachtung-von-interessenbekundungen-gesucht-bewerbu ng-ab-sofort-moeglich-287058.

Frage 7 Seite 3

Nach welchen Kriterien erfolgt die abschließende Auswahl der zu fördernden Projekte, und beabsichtigt die Bundesregierung, die den Förderaufrufen zugrunde liegende Bewertungsmatrix den Antragstellern zugänglich zu machen?

Antwort

Die fachlich-inhaltliche Prüfung erfolgt auf Grundlage der Angaben im Interessenbekundungsformular in einem Begutachtungsverfahren durch die Sachverständigen. Wesentliche Bewertungskriterien können den veröffentlichten Förderaufrufen entnommen werden: demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerd eraufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922.

Frage 8 Seite 4

Aus welchen Gründen wurden die Kriterien für die Berufung von Sachverständigen gegenüber der vorherigen Förderperiode geändert, und wie begründet die Bundesregierung insbesondere den Ausschluss von Personen, die seit dem Jahr 2020 in einem Projekt des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ tätig waren, bei gleichzeitiger Anforderung praktischer Erfahrungen oder Fachkenntnissen in mindestens einem der Themenfelder (vgl. www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/sachverstaendig e-zur-begutachtung-von-interessenbekundungen-gesucht-bewerbung-absofort-moeglich-287058)?

Antwort

Um Interessenkollisionen zu vermeiden, wurde im Zuge der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Auf diese Weise ist ein Bezug der Sachverständigen zur Förderung durch das Bundesprogramm vollständig ausgeschlossen.

Frage 9 Seite 4

Wann ist der Entwurf der Förderrichtlinie dem Bundesrechnungshof zur Prüfung zugegangen, und mit welchem Zeitpunkt für den Abschluss dieser Prüfung rechnet die Bundesregierung?

Antwort

Der Entwurf der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ ist dem Bundesrechnungshof im Rahmen der nach § 103 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung vorgesehenen Anhörung am 8. Juli 2026 zugegangen. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen.

Frage 10 + 11 Seite 4

10Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Einreichungsperiode für Anträge im Rahmen des Bundesprogramms bereits am 3. August 2026 beginnt, ohne dass den antragstellenden Trägern zu diesem Zeitpunkt eine verbindliche Förderrichtlinie vorliegt?

11Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der angekündigten Überarbeitung der Förderrichtlinie weitere Änderungen der Förderkriterien vorzunehmen, oder erschöpfen sich diese in den bereits veröffentlichten Förderaufrufen?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Antragsstellungsverfahren hat noch nicht begonnen. Die für eine Interessenbekundung erforderlichen Informationen und die Förderkriterien können den veröffentlichten Förderaufrufen entnommen werden.

Frage 12 + 12a + 12b + 12c Seite 4

12Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu treffen, um angesichts der besonderen Herausforderungen lokaler zivilgesellschaftlicher Strukturen Demokratieförderung in ostdeutschen Bundesländern weiterhin zu stärken?

12aWie steht die Bundesregierung zu der Option einer Härtefallregelung für die ostdeutschen Bundesländer, die weitere Formen der Förderung durch „Demokratie leben!“ für ostdeutschlandspezifische Projekte ermöglicht?

12bPlant die Bundesregierung, eine solche Härtefallregelung einzuführen?

12cWenn ja, welche Voraussetzungen und welchen Anwendungsbereich soll eine solche Härtefallregelung umfassen?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12c werden zusammen beantwortet.

Die Förderungen der Partnerschaften für Demokratie sowie der Landesdemokratiezentren (LDZ) werden auf der Programmebene Kommune und Programmebene Land fortgesetzt. Hierzu werden Gebietskörperschaften (Kommunen sowie Bundesländer) zielgerichtet bei ihrem Engagement für eine demokratische, freie und friedliche Gesellschaft gestärkt und unterstützt.

Eine explizite Härtefallregelung ist nicht vorgesehen.

Frage 13 Seite 5

Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Opfer- und Betroffenenberatung vor, um Anforderungen der Richtlinie 2012/29/EU weiterhin erfüllen zu können?

Antwort

Die LDZ erhalten Mittel zur Weiterleitung an die drei Beratungselemente „Mobile Beratung“, „Opfer- und Betroffenenberatung“ sowie „Ausstiegs- und Distanzierungsberatung“. Diese Projekte werden zudem bundesweit koordiniert. Informationen hierzu sind dem Förderaufruf des entsprechenden Interessenbekundungsverfahrens zu entnehmen.

Frage 14 Seite 5

Aus welchen Gründen sieht das Förderkonzept vor, dass bislang kooperierende Verbünde künftig teilweise als Konkurrenten um dieselben Fördermittel auftreten müssen, obwohl von ihnen in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit erwartet wird?

Antwort

Bewerber können die Fördervoraussetzungen auch durch einen Zusammenschluss mit bis zu zwei weiteren juristischen Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen, erfüllen. Informationen hierzu sind dem Förderaufruf des Interessenbekundungsverfahrens zu entnehmen.

Frage 15 Seite 5

Sind die Opfer- und Betroffenenberatungen nach Auffassung der Bundesregierung ausdrücklich vom Kreis der förderfähigen Adressaten umfasst, auch wenn diese abweichend als „Verbände“ benannt werden?

Antwort

Die Verwendung der Begriffe „Verbund“ oder „Verband“ stellt an sich die Förderfähigkeit grundsätzlich nicht infrage. Es wird auf die entsprechenden Formulierungen zu Förderbestimmungen in den aktuellen Förderaufrufen verwiesen.

Frage 16 Seite 5

Wie begründet die Bundesregierung die geplanten Kürzungen innerhalb des Haushaltstitels für „Demokratie leben!“ von rund 187 Mio. Euro im Jahr 2026 auf rund 167 Mio. Euro im Jahr 2027?

Antwort

Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel erfolgen auch im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ notwendige Einsparungen.

Frage 17 Seite 5

Wie begründet die Bundesregierung, dass Projekten des ebenfalls von Kürzungen betroffenen „Menschen stärken Menschen“-Bundesprogramms zugleich geraten wird, sich nun auf „Demokratie leben!“-Förderung zu bewerben?

Antwort

Vorhaben, die bislang im Rahmen des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ gefördert wurden, können künftig innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert werden. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bietet dafür sowohl im Handlungsfeld „Demokratiebildung“ als auch im Rahmen des Sondervorhabens „Integration und Teilhabe“ entsprechende Möglichkeiten.