Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt

Drucksache 21/7835Antwortauf die Kleine Anfrage 21/741103.09.20268 Seiten11 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 lässt hinsichtlich der Projektförderungen an UNICEF Germany bei den Fragestellern einige Fragen offen.

Insbesondere hat das Auswärtige Amt laut Anlage 1d im Einzelplan 05 im Zeitraum von 2020 bis 2025 insgesamt sechsmal Ausgaben mit dem Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“ aufgeführt, ohne die einzelnen geförderten Projekte näher offenzulegen. Mit einer Summe von 496 619 000 Euro unter dieser Bezeichnung handelt es sich somit um die mit Abstand größten Einzelposten der aufgeführten Zahlungen, wobei die restlichen vier Posten eine Summe von 19 997 000 Euro ergeben, also eine Gesamtsumme in Höhe von 516 616 000 Euro in den Jahren 2020 bis 2026.

Angesichts der erheblichen Fördersummen besteht aus Sicht der Fragesteller ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an einer detaillierten Offenlegung der Mittelverwendung. Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der Herstellung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 Seite 2

1Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2020 mit der Zahlung von 31 212 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?

2Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2021 mit der Zahlung von 102 250 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?

3Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2022 mit der Zahlung von 115 288 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?

4Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2023 mit der Zahlung von 100 119 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?

5Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2024 mit der Zahlung von 102 005 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?

6Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2025 mit der Zahlung von 45 745 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?

7Warum wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 496 619 000 Euro lediglich als Sammelposten ausgewiesen, obwohl bei anderen Zuwendungsempfängern teilweise deutlich kleinteiligere Angaben gemacht wurden?

Antwort

Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet.

In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5178 waren die Förderungen der VN‑Sonderorganisation UNICEF aus dem Kapitel 0501 Titel 687 32 in Sammelpositionen angegeben, da die Maßnahmen im jährlichen Bericht des Auswärtigen Amts (AA) zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfsmaßnahmen, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausgewiesen wurden. Auf diese jährlichen Berichte wird jeweils verwiesen.

Frage 8 Seite 2

Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Veröffentlichung von Projektförderungen im Bereich der humanitären Hilfe zugrunde?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6847 wird verwiesen.

Frage 9 Seite 3

Welche konkreten Berichtspflichten und Verwendungsnachweise musste UNICEF Germany für die betreffenden Förderungen erbringen?

Antwort

Die Verwendung einer Zuwendung ist nach Nr. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/d e/service/foerdermittel) innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Diese Bestimmungen sind bei jeder Zuwendung Auflage an den Zuwendungsempfänger.

Frage 10 Seite 3

Wurden die im Rahmen der Sammelposten geförderten Projekte durch die Bundesregierung, im Auftrag der Bundesregierung, durch UNICEF Germany oder durch Dritte evaluiert, soweit der Bundesregierung entsprechende Informationen vorliegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Für die Beantwortung der Frage wäre eine händische Prüfung der Projektakten seit 2020, die überwiegend in Papierform vorliegen und teilweise aus dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) angefordert werden müssten, notwendig. Dies würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.

Frage 11 + 12 Seite 3

11Gab es im Zusammenhang mit den geförderten Projekten seit 2020 Beanstandungen, Rückforderungen oder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten?

12Wurden seit 2020 Fördermittel an UNICEF Germany ganz oder teilweise zurückgefordert, und wenn ja, aus welchen Gründen?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.

Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

Frage 13 Seite 3

Welche Fördermittel erhielt UNICEF Germany insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 aus dem Bundeshaushalt, aufgeschlüsselt nach Ressort, Haushaltsjahr und Förderzweck?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5178 wird verwiesen.

Frage 14 Seite 4

Wie hoch war jährlich der Anteil der Mittel, der durch UNICEF Germany selbst administrativ verwendet wurde, und welcher Anteil floss unmittelbar in Projektmaßnahmen vor Ort (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die nachgefragten Informationen liegen nicht in maschinell auswertbarer Form vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auswertung aller potentiell relevanten Akten über mehre vergangene Legislaturperioden hinweg, teils durch händische Durchsicht, und Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen würde die Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum völlig beanspruchen.

Frage 15 Seite 4

In welchen Fällen wurden Förderungen an UNICEF Germany ohne vorheriges Interessenbekundungs-, Auswahl-, Wettbewerbs- oder sonstiges vergleichendes Verfahren bewilligt, und welche Gründe waren hierfür jeweils maßgeblich?

Antwort

Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren gibt es nur in Auftragsvergabeverfahren. Mit Aufträgen oder Vergaben befriedigt die Behörde ein eigenes Beschaffungsinteresse. Mit Zuwendungen, wie sie auch UNICEF erhalten hat, unterstützt das AA Vorhaben Dritter, um eigene Ziele zu erreichen. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.

Frage 16 Seite 4

Wie erklärt die Bundesregierung die deutlich erhöhten Fördersummen in der 20. Legislaturperiode in Höhe von 319 909 000 Euro im Vergleich zu den restlichen Posten (2020 und 2021 und 2025 bis 2026) in Höhe von 196 707 000 Euro?

Antwort

Zwischen 2022 und 2024 standen im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung als in den genannten Vergleichszeiträumen. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise wurden zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt.

Frage 17 Seite 4

Gab es in der 20. Legislaturperiode eine erhöhte Notwendigkeit für humanitäre Hilfsprojekte, und wenn ja, aus welchem Grund, für welche Projekte, und ist diese Notwendigkeit in der Folge weniger geworden, oder wie erklärt sich das Sinken der Fördersummen im Anschluss (vgl. Frage 16)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die humanitären Bedarfserhebungen der VN und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview (humanitarianaction.info) und im Financial Tracking System (fts.unocha.org) der VN. Demnach gab es speziell in den Jahren 2022 (51,6 Mrd. US-Dollar), 2023 (56,1 Mrd. US-Dollar) und 2024 (49,4 Mrd. US-Dollar) deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren (Gründe waren die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

Frage 18 Seite 5

Welche Prüfungen, Nachweise oder Evaluierungen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die zusätzlichen Fördermittel der Jahre 2022 bis 2024 zweckentsprechend verwendet wurden und welche konkreten Projektleistungen, Zielgruppen oder Endbegünstigten hiermit erreicht wurden (vgl. Frage 17)?

Antwort

Zuwendungen werden nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bewilligt. Dies beinhaltet auch notwendige Nachweise und Prüfungen zum Verwendungsnachweis sowie die Erfolgskontrolle. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.