Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Berlin und im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zugeordnet sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbände sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.

Derweil gerät die aktuelle Förderpraxis des Bundes immer mehr in die Kritik: So ergab eine Medienrecherche, dass der Staat einen Fotografen fördere, dessen Fotos zum Outing politischer Gegner unter anderem auf Antifa-Plattformen verbreitet worden sein sollen und Gewaltübergriffen auf vermeintliche rechte Aktivisten durch die linksterroristische „Hammerbande“ (Antifa-Ost) unmittelbar vorausgegangen sein sollen. Demnach sei der Gründer der Plattform „Recherche Nord“ seit 2020 für das Bremer Meldeportal „Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus“ (MBT) tätig. Das MBT weist auf seiner Netzseite auf Förderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hin. Träger des MBT ist laut Impressum die LidiceHaus gGmbH (www.mbt-h b.de/). Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD geht hervor, dass das „MBT Mobiles Beratungsteam gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 5000 Euro von „Demokratie leben!“ erhalten hatte (Bundestagsdrucksache 20/10952, S. 169). Die LidiceHaus gGmbH erhielt von 2020 bis 2024 mehrfache Zuwendungen von „Demokratie leben!“, die sich auf über 5 Mio. Euro summieren (ebd., S. 13, 103, 153, 158, 206).

Auch in Berlin existiert eine NGO-Förderung, die unter Titeln wie „Partnerschaften für Demokratie“ das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sekundiert. Laut der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin sind in den zwölf Berliner Bezirken derzeit insgesamt 18 „Partnerschaften für Demokratie“ tätig (www.demokratie-vielfalt-respekt.de/jugendbeteiligung/partnerschaft en-fuer-demokratie/#1693916444726-411a0d23-3db5, abgerufen am 8. Juli 2026). Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD listet dagegen 23 „Partnerschaften für Demokratie“ für das Jahr 2024 auf (Bundestagsdrucksache 21/1635, S. 18 f.).

Jede „Partnerschaft für Demokratie“ wird von einem „federführenden Amt“ der Kommunalverwaltung geleitet. In Berlin fällt diese Rolle den zwölf Bezirksämtern zu. Das federführende Amt agiert als „Erstempfänger“ von Bundesmitteln aus „Demokratie leben!“ und leitet diese an lokale NGOs weiter, welche als „Letztempfänger“ die Projekte umsetzen. Bei der Entscheidung über die Weiterleitung von Fördergeldern wirkt eine „Koordinierungs- und Fachstelle“ mit. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine lokale NGO, die vom jeweils zuständigen federführenden Amt eingesetzt wird. Gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle richtet das federführende Amt zudem ein zivilgesellschaftliches „Bündnis“ und ein „Jugendforum“ ein. Die Koordinierungs- und Fachstelle, das Bündnis und das Jugendforum sind laut Auskunft von „Demokratie leben!“ explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt (www.demokratie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/partnerschaften-fuer-demokratie).

Ebenfalls an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen ist in jeder „Partnerschaft für Demokratie“ ein lokaler „Begleitausschuss“ beteiligt. Über die Kompetenzen des Begleitausschusses schreibt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: „Der Begleitausschuss ist das zentrale (Vergabe-)Gremium der Partnerschaften für Demokratie. Es gibt jeweils einen Begleitausschuss pro Fördergebiet. Die Zusammensetzung des Begleitausschusses spiegelt die Vielfalt der in den Fördergebieten vertretenen Akteureninnen und Akteure[n] wieder.“ Als „Novum“ des aktuellen Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gebe es laut dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zusätzlich eine „Demokratiekonferenz“, die „gemeinsam mit interessierten Menschen Visionen“ über die Folgeanträge und die Zukunft der „Partnerschaften für Demokratie“ mitgestalte (www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/jugend amt/aktuelles/artikel.271486.php).

Die Fragesteller interessieren sich dafür, warum die Website der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin und die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1635 unterschiedliche Angaben zur Anzahl von „Partnerschaften für Demokratie“ in Berlin machen. Zudem besteht über die organisatorische Zusammensetzung der „Partnerschaften für die Demokratie“ und die konkrete Förderhöhe von letztempfangenden NGOs derzeit keine vollständige Transparenz. Auch vor dem Hintergrund, dass die Empfänger staatlicher Zuwendungen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4189, S. 5), begehren die Fragesteller Auskunft über die Finanzierung, Organisation und Tätigkeit der „Partnerschaften für Demokratie“ im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte „Nichtregierungsorganisation“ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.

Die Bundesregierung erfasst Daten im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie Leben! nicht nach Wahlkreisen, eine Beantwortung ist nur in Bezug auf den Bezirk Berlin-Mitte möglich.

Frage 1 Seite 3

Welche „Partnerschaften für Demokratie“ bestanden bzw. bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahr, federführendem Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum, Begleitausschuss und Demokratiekonferenz auflisten)?

Antwort

Im Bezirk Berlin-Mitte bestehen folgende Partnerschaften für Demokratie: Berlin-Zentrum/Gesundbrunnen und Berlin Moabit/Wedding. Es wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen.* Die Übersicht der Letztempfänger aus der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) kann sich in Einzelfällen im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung noch ändern. Aktuelle Projektträger sind unter: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern veröffentlicht.

Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor. Zu den weiteren aufgeführten Gremien und Veranstaltungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

AnlageAnlage zu KA 21/7635

PDF-Seiten 8–19 (12 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 + 3 Seite 3

2Sind nach Kenntnis der Bundesregierung externe Personen an der Entscheidung über Förderanträge beteiligt, die gegenüber den in der Antwort zu Frage 1 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ gestellt wurden, und wenn ja, über welchen akademischen Hintergrund verfügen die Externen und sind sie gegebenenfalls Mitglied in einer Organisation, die bereits Förderungen aus Bundesmitteln erhält?

3Welche staatlichen Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entscheidung über Zuwendungsanträge beteiligt, die gegenüber den in der Antwort zu Frage 1 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ gestellt wurden?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7759 verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Zuwendungsanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den laut Antwort zu Frage 1 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ seit 2016 gestellt (bitte nach Jahr und Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

Antwort

Die Bundesregierung verfügt über keine Gesamtübersicht über die Anträge von Projektträgern seit 2016 an die Partnerschaften für Demokratie. Die Mittelverwendung innerhalb der Partnerschaft für Demokratie obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Gebietskörperschaften vor Ort. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 5 Seite 4

Welche Empfänger erhielten nach Kapitel 17 02 (Kinder- und Jugendpolitik) Titel 684 04 (Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie) Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die von den in der Antwort zu Frage 1 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

Antwort

Es wird auf die Anlagen 1a und 1b* und die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 6 + 7 + 8 + 9 Seite 4

6Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Eigenmittel an der Projektfinanzierung von Empfängern, die laut der Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Anteil an der Projektfinanzierung nach Eigenmitteln und Bundeszuwendungen aus „Demokratie leben!“, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

7Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Kofinanzierung durch das Land Berlin und das Bezirksamt Berlin-Mitte von Empfängern, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Förderanteil von Bund, Land und Bezirksamt, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

8Wie gliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der Projekte durch Empfänger, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Kostenanteil für Personal- und Sachausgaben, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

9Welche Personalkosten verursachten die Zuwendungsempfänger nach Kenntnis der Bundesregierung, die laut Antwort zu Frage 5 gefördert wurden, um Eigenmittel zur Finanzierung des geförderten Projektes einzuwerben (bitte ab dem Haushaltsjahr 2016 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, „Partnerschaft für Demokratie“, Personalkosten für Einwerbung von Eigenmitteln und restlichen Personalkosten, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern und den jeweils geförderten Projekten auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 10 + 11 + 12 + 13 Seite 5

10Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Koordinierungs- und Fachausschuss der in der Antwort zu Frage 5 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die Koordinierungs- und Fachausschüsse konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?

11Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Bündnis“ der in der Antwort zu Frage 5 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Bündnisse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?

12Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das „Jugendforum“ der in der Antwort zu Frage 5 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Jugendforen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“?

13Aus welchen Organisationen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Begleitausschuss“ der in der Antwort zu Frage 5 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026) zusammen, und welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Begleitausschüsse“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst im Begleitausschuss vertreten sind?

Antwort

Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7759 verwiesen.

Frage 14 Seite 5

Aus welchen Organisationen und Personen setzt nach Kenntnis der Bundesregierung die „Demokratiekonferenz“ der in der Antwort zu Frage 5 genannten „Partnerschaften für Demokratie“ von 2016 bis heute (Stand: 7. Juli 2026) zusammen, welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Demokratiekonferenzen“ konkret bei der Entscheidung über die Vergabe und Durchführung von Förderungen der „Partnerschaften für Demokratie“, und welche Richtlinien gelten hierbei zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vergabe von Fördermitteln an Empfänger, deren Vertreter selbst in Demokratiekonferenzen vertreten sind?

Antwort

Zu den Organisationen und Personen, die an Demokratiekonferenzen teilgenommen haben, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Partnerschaft für Demokratie mindestens einmal im Jahr zu einem Arbeits- und Vernetzungstreffen („Demokratiekonferenz“) einlädt.

Frage 15 Seite 6

In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) seit 2016 die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen an Empfänger, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden.?

Antwort

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung bzw. der Zwischennachweisprüfung (bei überjährigen Bewilligungen) im Rahmen der vorgegebenen Prüfaufträge die ordnungsgemäße und richtlinienkonforme Vergabe von Förderungen durch die jeweilige Kommune.

Frage 16 Seite 6

In welcher Weise und in welchen Intervallen kontrolliert die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben seit 2016 Verwendungsnachweise, die Empfänger von Zuwendungen abgegeben haben, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls, wenn Verwendungsnachweise verspätet oder unvollständig eingehen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 15 verwiesen.

Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk). Bei Verstößen gegen zuwendungsrechtliche Vorgaben sind u. a. Rückforderungen gemäß der Bundeshaushaltsordnung möglich.

Frage 16a + 16b + 16c + 16d + 16e + 16f + 16g Seite 6

16aIn wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise gegebenenfalls rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

16bWie viele dieser Verwendungsnachweise waren gegebenenfalls zu beanstanden (bitte ab Haushaltsjahr 2016 nach der Art der Beanstandung nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

16cLeitete die Bundesregierung gegebenenfalls nach dem Feststellen der Beanstandung Maßnahmen ein, wenn ja, welche, gegenüber wem, und wenn nein, warum nicht (bitte ab Haushaltsjahr 2016 und gegebenenfalls Art der Maßnahme nach Jahresscheiben auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

16dWurde seit 2016 eine Förderung durch die Bundesregierung aufgrund von Verstößen gegen die Förderrichtlinien gestrichen oder zurückverlangt, wenn ja, in wie vielen Fällen, und was war der konkrete Grund dafür?

16eWie hoch waren bzw. sind gegebenenfalls die Rückforderungen durch die Bundesregierung aufgrund der o. g. Sachverhalte seit dem Jahr 2016?

16fWie viele Mahnbescheide wurden gegebenenfalls seit 2016 durch die Bundesregierung ausgestellt?

16gWie hoch sind gegebenenfalls die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern der Bundesregierung rückerstattet wurden?

Antwort

Die Fragen 16a bis 16g werden gemeinsam beantwortet.

Verwendungsnachweise bzw. Zwischennachweise (bei überjähriger Förderung in der 2. Förderperiode) sind durch die Kommune, die eine Partnerschaft für Demokratie verantwortet, jährlich beim BAFzA einzureichen. Diese werden durch das BAFzA geprüft (Verweis auf die Antwort zu Frage 15). Hinsichtlich der Weiterleitung von Mitteln ist festzuhalten, dass entsprechend Nr. 6.5 ANBest-Gk die Kommune die Verwendungsnachweise von Letztempfängern prüft. Sie ist damit auch verantwortlich für etwaige Sanktionierungen bzw. Rückforderungen gegenüber den jeweiligen Letztempfängern bei Verstößen gegen die zuwendungsrechtlichen Vorgaben Sofern im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Beanstandungen durch das BAFzA festgestellt werden, werden Anhörungs- und Widerrufsverfahren ausschließlich gegenüber den Kommunen eingeleitet.

Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung nicht abgeschlossen.

Frage 17 + 18 + 19 + 20 Seite 7

17Wurden seit 2016 Veranstaltungen durch die Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter von Organisationen teilnahmen, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Ort, Name und Kosten der Veranstaltung sowie den teilnehmenden Organisationen auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

18Welche Kosten wurden gegebenenfalls den teilnehmenden Organisationen durch die Bundesregierung erstattet (bitte nach Datum, Ort und Name der Veranstaltung, den teilnehmenden Organisationen sowie der Höhe und Art der Kostenerstattung auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

19Hat die Bundesregierung gemeinsam mit Organisationen, die laut Antwort zu Frage 5 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert wurden, Publikationen veröffentlicht (bitte nach Organisationen sowie Titel und Veröffentlichungsdatum der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

20Welche Kosten wurden gegebenenfalls diesen Organisationen für ihre Mitwirkung an Publikationen der Bundesregierung erstattet (bitte nach Organisationen sowie Titel, Veröffentlichungsdatum und erstatteten Kosten der Publikation auflisten und in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

Antwort

Die Fragen 17 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7759 verwiesen.