Ergebnisse der Games-Förderung des Bundes - Veröffentlichung, Vertrieb und Absatz der geförderten Computerspiele

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bund fördert seit 2019 die Entwicklung von Computerspielen; bis 2023 flossen dafür nach Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12258 rund 137,7 Mio. Euro an 581 Vorhaben; gefördert wird die Produktion mit Quoten von bis zu 50 Prozent der Entwicklungskosten. Auf die Frage, wie viele der geförderten Vorhaben Marktreife erreicht haben, antwortete die Bundesregierung am 14. Januar 2025, von den zum 1. Januar 2024 noch laufenden 174 Vorhaben hätten „mindestens 39“ Vorhaben bis zum 1. Dezember 2024 „Marktreife“ erreicht und seien veröffentlicht worden; bei 40 weiteren abgeschlossenen Vorhaben sei „noch keine Aussage über eine marktreife Veröffentlichung“ möglich (Bundestagsdrucksache 20/14603).

Für das Haushaltsjahr 2027 sind im Einzelplan 30, Kapitel 30 04, Titel 683 05 „Games-Förderung des Bundes, Games-Strategie und Computerspielpreis“ 123,8 Mio. Euro veranschlagt, dazu Verpflichtungsermächtigungen von 171,1 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 21/7300). Die Fragesteller wollen wissen, welche marktfähigen Erzeugnisse diesen Zuwendungen gegenüberstehen und wofür die Mittel des Titels im Übrigen verwendet werden.

Die Fragesteller weisen darauf hin, dass Zuwendungsempfänger, geförderte Vorhaben, Laufzeiten und Fördersummen bereits heute namentlich im Förderkatalog des Bundes veröffentlicht werden (Förderkennzeichen mit dem Suchstring 01SC*) und in dieser Form als Anlage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/12258 vorgelegt worden sind; einer Auskunft über juristische Personen stehen datenschutzrechtliche Gründe daher nach Ansicht der Fragesteller nicht entgegen.

Frage 1 Seite 2

Welche Vorhaben wurden in den Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 aus dem Titel 683 05 in Kapitel 30 04 des Einzelplans 30 und aus dessen Vorgängertiteln 683 22 in Kapitel 09 01 des Einzelplans 09, 683 81 in Kapitel 30 09 des Einzelplans 30 sowie 683 04 in Kapitel 12 04 des Einzelplans 12 gefördert (bitte je Vorhaben in der Form der Anlage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/12258 darstellen, also mit Förderkennzeichen, Zuwendungsempfänger, ausführender Stelle, Thema, Laufzeit von und bis sowie Fördersumme, und diese Darstellung um die Spalten Förderrichtlinie, bewilligte Zuwendung, tatsächlich ausgezahlte Zuwendung je Haushaltsjahr in Euro und Förderquote in Prozent ergänzen)?

Antwort

Es wird auf die in der Anlage* beigefügten Tabellen verwiesen. Auf eine zusätzliche Darstellung der ausführenden Stelle wurde verzichtet, da diese in diesem Förderprogramm stets mit dem Zuwendungsempfänger identisch ist. Eine zentrale Auswertung der ursprünglich bewilligten Zuwendungssummen ist nicht möglich; verfügbar sind lediglich die tatsächlich ausgezahlten Finanzmittel.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 2

2Welche der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Vorhaben sind bis zum 30. Juni 2026 als Computerspiel veröffentlicht worden, unter welchem Titel wurde das jeweilige Vorhaben veröffentlicht, und an welchem Datum erfolgte die Veröffentlichung (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens tabellarisch angeben und Vorhaben, die nicht veröffentlicht wurden, ausdrücklich als solche kennzeichnen)?

2aWie viele der seit 2019 geförderten Vorhaben sind danach insgesamt veröffentlicht worden, und wie viele nicht (bitte als eigene Zahlenangabe und nicht durch Verweis auf die Einzelliste beantworten)?

2bWenn der Bundesregierung der Veröffentlichungstitel einzelner Vorhaben nicht bekannt ist, aus welchen Gründen ist er ihr nicht bekannt?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.

Im Förderprogramm „Games-Förderung des Bundes“ wird sowohl die Erstellung von Prototypen für Games als auch die Produktion von Games gefördert. Im Fall der Förderung der Produktion eines Games bestand und besteht für den Zuwendungsempfänger die Pflicht, das Spiel zu veröffentlichen bzw. den Endverbrauchern zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind nur Fördervorhaben, die nach den Vorgaben der „De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes“ vom 8. April 2019 gefördert wurden.

Die Frage, ob nach Abschluss eines geförderten Vorhabens für die Produktion eines Games eine Veröffentlichung erfolgt ist, wird im Einzelfall im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung untersucht, aber nicht flächendeckend erfasst. Der endgültige Titel eines veröffentlichten Games und das Veröffentlichungsdatum werden nicht flächendeckend, sondern bedarfsentsprechend und einzelfallbezogen ermittelt.

Bei der Förderung der Erstellung eines Prototypen besteht die Veröffentlichungspflicht nicht und wird daher nicht erfasst.

Frage 3 Seite 3

Über welche Vertriebsplattformen ist das jeweilige veröffentlichte Vorhaben zum Stichtag 30. Juni 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung erhältlich, und ist es zu diesem Stichtag noch käuflich zu erwerben (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens angeben, getrennt nach Steam, PlayStation Store, Xbox Store, Nintendo eShop, Epic Games Store, Apple App Store, Google Play Store, Vertrieb über eigene Internetseite des Zuwendungsempfängers und sonstige Plattformen, und mit Ja oder Nein angeben, ob das Erzeugnis am Stichtag noch angeboten wird)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 4 + 4a + 4b + 5 + 5a + 5b + 5c Seite 3

4Wie viele Exemplare wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von dem jeweiligen veröffentlichten Vorhaben bis zum 30. Juni 2026 verkauft (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens die Zahl der verkauften Exemplare angeben und dabei die dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt aus Zwischennachweisen, Verwendungsnachweisen, Sachberichten und Erfolgskontrollen vorliegenden Angaben zugrunde legen)?

4aBei wie vielen der veröffentlichten Vorhaben liegen der Bundesregierung keine Angaben zu verkauften Exemplaren vor, und aus welchen Gründen liegen sie nicht vor?

4bBei wie vielen Vorhaben erfolgt die Abgabe des Erzeugnisses nach Kenntnis der Bundesregierung unentgeltlich oder über Werbung und Zusatzkäufe innerhalb des Spiels statt über einen Kaufpreis (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens angeben)?

5Liegen der Bundesregierung Angaben zu den Umsatzerlösen vor, die mit den geförderten Vorhaben erzielt wurden, und wenn ja, aus welchen Nachweisen stammen diese Angaben (bitte den jeweiligen Nachweis benennen)?

5aWenn ja, wie hoch ist die Summe der mit allen geförderten Vorhaben erzielten Umsatzerlöse je Haushaltsjahr in Euro (bitte zusammengefasst über alle Vorhaben angeben, ohne Zuordnung zu einzelnen Unternehmen)?

5bWenn ja, bei wie vielen geförderten Vorhaben übersteigen die erzielten Umsatzerlöse die ausgezahlte Zuwendung, und bei wie vielen liegen sie darunter (bitte als eigene Zahlenangabe und nicht durch Verweis auf Einzellisten beantworten)?

5cWenn keine Angaben vorliegen, aus welchen Gründen werden sie nicht erhoben?

Antwort

Die Fragen 4 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Erfolgskontrolle werden Umfragen bei einem zufällig ausgewählten Teil der Zuwendungsempfänger durchgeführt und anonymisiert ausgewertet.

Frage 6 Seite 3

Wie viele Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten weisen die Zuwendungsempfänger in den Verwendungsnachweisen zu den seit 2019 geförderten Vorhaben aus (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens angeben)?

Antwort

Im Verfahren der Förderung im Rahmen der „Games-Förderung des Bundes“ weisen die Zuwendungsempfänger die personellen Ressourcen und die damit verbundenen Personalkosten beziehungsweise Personalausgaben im Einklang mit dem Arbeitsplan nach. Aus diesen Angaben werden nicht nachträglich Vollzeitäquivalente abgeleitet, diese könnten auch nicht ohne Weiteres mit der Anzahl tatsächlich bestehender Arbeitsplätze beim jeweiligen Zuwendungsempfänger gleichgesetzt werden.

Frage 6a Seite 4

Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, wie viele dieser Arbeitsplätze nach Ende des Förderzeitraums fortbestanden, und wenn nein, aus welchen Gründen liegen sie nicht vor?

Antwort

Übergeordnete Themen wie beispielsweise Beschäftigungswirkungen sind Fragestellungen für die Erfolgskontrolle beziehungsweise die Evaluation des Förderprogramms und werden in diesem Rahmen für das gesamte Programm ausgewertet.

Frage 6b Seite 4

Wie hoch waren die je Vorhaben ausgezahlte Zuwendung und die Zahl der ausgewiesenen Vollzeitäquivalente in den Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 jeweils insgesamt (bitte beide Größen je Haushaltsjahr gesondert angeben)?

Antwort

Die je Vorhaben ausgezahlte Zuwendung ist in der in der Anlage* beigefügten Übersicht zu Frage 1 enthalten. Eine Gegenüberstellung mit Vollzeitäquivalenten ist nicht möglich, da diese Kennzahl aus den oben genannten Gründen nicht erfasst wird.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 4

7Welche Angaben zur Veröffentlichung, zum Vertrieb, zum Absatz und zu den Umsatzerlösen der geförderten Vorhaben haben die Zuwendungsempfänger nach den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid oder nach der Förderrichtlinie vorzulegen (bitte die jeweilige Bestimmung mit Fundstelle benennen)?

7aWenn solche Angaben nicht vorzulegen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?

7bAnhand welcher Größen stellt die Bundesregierung fest, ob der Zuwendungszweck erreicht worden ist?

Antwort

Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen der Förderung der Produktion eines Games verpflichten sich Antragstellende gemäß Nummer 6.6 der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“, das Game als Produkt zu veröffentlichen und Endverbrauchern zur Verfügung zu stellen. Dies ist im Rahmen des Zuwendungsprojektes nachzuweisen. Gemäß den Nummern 7.1, 7.2 und 7.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten), die gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ für die Förderprojekte nach dieser Richtlinie Anwendung finden, sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, über die Verwendung der Zuwendungsmittel einen Nachweis zu führen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Vorgänge nach Abschluss des Förderprojektes sind zuwendungsrechtlich nicht relevant und werden nicht erfasst. Es wird zudem auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.

Die Erreichung des Zuwendungszwecks wird unter Berücksichtigung der Förderziele, der Nachweisführung des Zuwendungsempfängers und der Sichtung der Projektergebnisse durch den mit der Administration des Förderprogramms betrauten Projektträgers unter Einbeziehung der Umstände des einzelnen Förderfalls beurteilt.

Frage 8 + 8a + 8b Seite 5

8Welche Ausgaben wurden in den Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 aus diesem Titel und aus seinen Vorgängertiteln geleistet, die keine Zuwendung an ein Vorhaben der Computerspielentwicklung sind (bitte je Haushaltsjahr, Empfänger, Gegenstand und Betrag in Euro auflisten und dabei Ausgaben für die administrierende Stelle, für Evaluationen, Gutachten und Studien, für Öffentlichkeitsarbeit, Messeauftritte und Veranstaltungen, für den Deutschen Computerspielpreis, für Beratungsleistungen sowie für Maßnahmen der Games-Strategie jeweils gesondert ausweisen)?

8aWelche Kosten entstanden je Haushaltsjahr für die administrierende Stelle, und auf welcher vertraglichen Grundlage wird sie vergütet (bitte den Betrag je Haushaltsjahr in Euro sowie die Vertragsgrundlage, Laufzeit und Vergabeart angeben)?

8bWelche Beträge entfielen je Haushaltsjahr auf den Deutschen Computerspielpreis, getrennt nach Preisgeldern und Kosten der Durchführung, und in welcher Höhe hat sich die Wirtschaft jeweils an der Finanzierung beteiligt?

Antwort

Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.

Die gewünschten Informationen zu den Fragen 8 bis 8b sind der Anlage* beigefügt.

Frage 8c Seite 5

Welcher Betrag wurde für das mehrjährige Vorhaben der Initiative Womenize! bewilligt, über welche Laufzeit, und welche Beträge sind dafür in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 vorgesehen?

Antwort

Für das mehrjährige Projekt der Initiative Womenize! wurden im Jahr 2026 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 299 109,33 Euro bewilligt. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sind davon folgende Beträge vorgesehen:

2026: 62 765,85 Euro

2027: 192 674,92 Euro.

Frage 9 Seite 5

Wie viele Förderanträge und Projektskizzen sind in den Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 eingegangen, wie viele wurden bewilligt, wie viele abgelehnt wie viele zurückgezogen, welches Fördervolumen war jeweils beantragt, und welches wurde bewilligt (bitte je Haushaltsjahr die sechs Größen gesondert angeben)?

Antwort

Im Rahmen der „Games-Förderung des Bundes“ werden keine Projektskizzen eingereicht. Die Informationen zu den Förderanträgen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Das ursprünglich beantragte Fördervolumen wird nicht flächendeckend erfasst. Ab Mitte des Jahres 2023 und das gesamte Jahr 2024 bestand keine Möglichkeit zur Einreichung neuer Förderanträge.

Tabelle auf Seite 5 · 7 Zeilen × 5 Spalten
HaushaltsjahrBewilligte AnträgeZurückgezogene AnträgeAblehnungenBewilligtes Fördervolumen
201940205,1 Mio. Euro
202022825649,1 Mio. Euro
202111715046,2 Mio. Euro
202210919349,1 Mio. Euro
2023744550,6 Mio. Euro
20240000
2025146331137,8 Mio. Euro
Frage 10 Seite 6

Wie viele Zuwendungsempfänger haben seit 2019 mehr als eine Zuwendung aus diesem Titel und aus seinen Vorgängertiteln erhalten, welche Zuwendungsempfänger haben insgesamt mehr als 1 Mio. Euro erhalten (bitte je diese Empfänger die Zahl der Zuwendungen, die einzelnen Förderkennzeichen und die Gesamtsumme in Euro angeben), und bei wie vielen Vorhaben wurde die Zuwendung mit einer Förderung eines Landes, der Europäischen Union oder einer anderen öffentlichen Stelle kumuliert (bitte je Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Die Anzahl der Vorhaben, bei denen eine Kumulierung mit weiteren öffentlichen Fördermitteln erfolgte, ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle auf Seite 6 · 7 Zeilen × 2 Spalten
HaushaltsjahrVorhabenanzahl
20190
20205
202122
202210
202310
20240
20250

Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 1* verwiesen.

Frage 11 + 11a + 11b Seite 6

11Wann wurde die begleitende Erfolgskontrolle aufgenommen, welche Stelle führt sie durch, in welchen Zeitabständen wird sie durchgeführt, und welche Ergebnisse liegen bislang vor (auf Bundestagsdrucksache 20/14603 hat die Bundesregierung mitgeteilt, sie habe die Empfehlung des Bundesrechnungshofes aus dessen Prüfungsmitteilung vom 16. Mai 2024 übernommen, eine begleitende Erfolgskontrolle des Förderprogramms durchzuführen; bitte Datum, Stelle, Turnus und Ergebnis gesondert angeben)?

11aFür wie viele der seit 2019 geförderten Vorhaben liegt eine abschließende Erfolgskontrolle vor (bitte die Zahl je Haushaltsjahr angeben)?

11bWenn für einzelne oder alle Vorhaben keine abschließende Erfolgskontrolle vorliegt, aus welchen Gründen liegt sie nicht vor?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.

Die begleitende Erfolgskontrolle des Förderprogramms wird seit dem Jahr 2025 durch den mit der Administration des Förderprogramms beauftragten DLR Projektträger im Auftrag des BMFTR durchgeführt. Hierzu wurde im Jahr 2025 erstmals eine Befragung der geförderten Unternehmen durchgeführt. Die Befragung ist als jährlich wiederkehrende Erhebung angelegt, um die Entwicklung zentraler Indikatoren und die Wirkungen der Förderung im Zeitverlauf beobachten zu können. Gegenstand der Befragung sind insbesondere Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der geförderten Unternehmen, zur Beschäftigungsentwicklung sowie zu weiteren für die Förderziele relevanten Wirkungen. Zudem wurde nach einem offenen Ausschreibungsverfahren jüngst eine begleitende Evaluation des Förderprogramms durch die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. – Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI beauftragt.

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.

Frage 12 Seite 7

Wurde für die Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27. Dezember 2024 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt, wenn ja, an welchem Datum, durch welche Stelle, mit welchem Ergebnis (bitte Datum, Stelle und Ergebnis gesondert angeben sowie mitteilen, ob die Untersuchung dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt worden ist, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt?

Antwort

Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Für die Förderrichtlinie „Games‑Förderung des Bundes“ vom 27. Dezember 2024 wurde am 15. Dezember 2023 durch das für das Thema Games zuständige Fachreferat VIB4 im zu diesem Zeitpunkt zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führte nach der Identifizierung relevanter Lösungsmöglichkeiten zu dem Ergebnis, dass zur Erreichung der definierten Ziele als adressatengerechte Umsetzung die Erarbeitung einer von der EU‑Kommission zu genehmigenden Förderrichtlinie die wirtschaftlichste Lösung ist. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht vorgelegt.

Frage 13 Seite 7

Woraus ergibt sich das erhebliche Interesse des Bundes im Sinne des § 23 der Bundeshaushaltsordnung an der Produktion von Computerspielen durch Unternehmen, und in welcher Weise wird im Bewilligungsverfahren geprüft, ob dieses Interesse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann (bitte die maßgebliche Verfahrensbestimmung mit Fundstelle benennen)?

Antwort

Die wesentlichen Gründe für das erhebliche Interesse des Bundes an der Produktion von Computerspielen sind in der Präambel der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ niedergelegt, die wie folgt lautet: „Die Games-Branche ist ein global stark wachsender Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft und umfasst Computerspiele, Konsolenspiele, Videospiele, Online-, Browser-, Handyspiele und Social Games („Games“). Sie entwickelt innovative Lösungen und Zukunftstechnologien, die bereits heute weit über den digitalen Unterhaltungssektor hinaus in vielen Wirtschaftszweigen angewendet werden und eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung neuer oder verbesserter Geschäftsmodelle darstellen. Die Games-Branche ist ein zunehmend wichtiger Impulsgeber und „Digital Frontrunner“ für Innovationen in anderen Branchen und kann ein wesentlicher Faktor bei der erfolgreichen digitalen wirtschaftlichen Transformation sein. Für die Zukunftsfähigkeit des Kultur- und Wirtschaftsstandorts Deutschland ist eine starke Games-Branche von großer Bedeutung. Junge Talente und Fachkräfte lernen wichtiges technisches und kreatives Know-how in der Games-Branche und gewinnen dadurch auch für andere Branchen zunehmend an Bedeutung. Fachkräfte aus dem Game-Programming, Game-Design und Game-Art sind heute in vielen Wirtschaftszweigen auch jenseits der Games-Branche gefragt.“

Die Präambel ist in der Zusammenschau mit den unter Nummer 1 der Förderrichtlinie genannten Förderzielen die Richtschnur, anhand der im Einzelfall geprüft wird, ob ein erhebliches Interesse an der Zuwendung besteht. Gemäß Nummer II.3 des Zweiten Förderaufruf zur Einreichung von Anträgen gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27. Dezember 2024 haben die Antragstellerinnen und Antragsteller in ihrer Projektbeschreibung darzulegen, welche Auswirkungen die beantragte Förderung auf die Förderziele der Bundesregierung hat.

Frage 13a Seite 8

In wie vielen Fällen wurde ein Förderantrag in den Jahren von 2019 bis 2025 mit der Begründung abgelehnt, das Vorhaben werde auch ohne die Zuwendung durchgeführt (bitte je Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Es wurden bisher drei Förderanträge mit der Begründung abgelehnt, dass das Vorhaben auch ohne die beantragte Zuwendung durchgeführt werde. Davon entfielen zwei Ablehnungen auf das Jahr 2021 und eine Ablehnung auf das Jahr 2025. Bei der „Games-Förderung des Bundes“ werden potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller bereits vor der formellen Antragstellung regelmäßig umfassend beraten im Rahmen einer verpflichtenden Entwurfsberatung, in der insbesondere Fragen der grundsätzlichen Förderfähigkeit und der Fördernotwendigkeit frühzeitig erörtert werden. Daher werden Fälle, in denen Zweifel an der Fördernotwendigkeit bestehen, zum Teil bereits in diesem vorgelagerten Beratungsprozess identifiziert, sodass es bei diesen Vorhaben nicht mehr zu einer formellen Antragstellung kommt.

Frage 13b Seite 8

Wie hat die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof geforderte Darlegung der Finanzierungskompetenz des Bundes vorgenommen, und in welchem Dokument ist sie niedergelegt?

Antwort

Die Darlegung der Finanzierungskompetenz ist Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vom 15. Dezember 2023. Die Förderaktivitäten des Bundes verfolgen das übergeordnete Ziel, die gesamtstaatliche Repräsentation zu stärken und den deutschen Wirtschaftraum als einheitlichen Innovationsstandort zu festigen. Damit kommt der Bund seiner Verpflichtung nach, das gesamtwirtschaftliche und überregionale Interesse zu wahren und die Zukunftsfähigkeit des Innovationsstandorts Deutschland zu sichern.

Frage 14 + 15 Seite 8

14Welche der seit 2019 geförderten Vorhaben wurden vor dem Abschluss eingestellt, abgebrochen oder ohne Erreichen des Zuwendungszwecks beendet (bitte je Vorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens, des Zuwendungsempfängers, des Förderzeitraums, der ausgezahlten Zuwendung und des Grundes angeben; soweit der Zuwendungsempfänger eine natürliche Person ist, bitte ohne Namensnennung allein unter Angabe des Förderkennzeichens antworten), und in wie vielen dieser Fälle wurde über das Vermögen des Zuwendungsempfängers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen (bitte je Haushaltsjahr angeben)?

15In welchen Fällen wurden seit 2019 Zuwendungen aus diesem Titel ganz oder teilweise zurückgefordert, in welcher Höhe erfolgte die Rückforderung jeweils, in welcher Höhe wurden Zinsen erhoben, und in welcher Höhe sind die zurückgeforderten Beträge tatsächlich vereinnahmt worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte je Fall unter Angabe des Förderkennzeichens, des Rückforderungsgrundes und der genannten Beträge in Euro angeben)?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.

Die gewünschten Informationen sind der Anlage* zu entnehmen.

Frage 16 Seite 9

Wie viele Verwendungsnachweise zu diesem Titel waren in den Haushaltsjahren von 2019 bis 2025 zur Prüfung fällig, wie viele wurden abschließend geprüft, wie viele sind zum Stichtag 30. Juni 2026 noch offen, und in wie vielen Fällen ergaben sich Beanstandungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte je Haushaltsjahr die vier Größen gesondert angeben)?

Antwort

Die Angaben zu den in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Prüfung fälligen, abschließend geprüften und zum Stichtag 30. Juni 2026 noch offenen Verwendungsnachweisen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 9 · 8 Zeilen × 4 Spalten
HaushaltsjahrZur Prüfung fälliggeprüftzum Stichtag 30. Juni 2026 offen
2019000
2020770
20211531530
202292920
202396960
20241041040
2025645410
202636531

Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ergeben sich regelmäßig Rückfragen und Klärungsbedarfe zu den eingereichten Unterlagen. Soweit im Rahmen der Prüfung materielle Abweichungen festgestellt werden, können diese je nach Sachverhalt insbesondere zu einer Kürzung der anerkannten Kosten beziehungsweise Ausgaben oder zu einem Widerruf mit Rückforderung führen. Eine gesonderte statistische Erfassung, in welchen Fällen Klärungen innerhalb der Verwendungsnachweisprüfung erforderlich waren, erfolgt nicht.

Frage 17 Seite 9

Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes aus dessen Prüfungsmitteilung vom 16. Mai 2024, künftig nur bedingt rückzahlbare Darlehen zu gewähren, nicht gefolgt, und zu welchem Ergebnis hat die auf Bundestagsdrucksache 20/12258 angekündigte Prüfung geführt, inwieweit die Förderziele mit einem bedingt rückzahlbaren Zuschuss erreicht werden können (bitte das Ergebnis der Prüfung und das Datum der Entscheidung angeben)?

Antwort

Die Frage, ob die Förderung der Computerspielentwicklung künftig über bedingt rückzahlbare Darlehen gewährt werden soll, wurde im Vorfeld der Erarbeitung der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ insbesondere im Lichte der Anmerkungen des Prüfberichts des Bundesrechnungshofs zur vorherigen Förderrichtlinie „Computerspieleförderung des Bundes“ intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die förderpolitische Zielsetzung und dabei insbesondere die Ziele, Deutschland als Games-Entwicklungsstandort international wettbewerbsfähig zu machen und ein wirtschaftliche gesundes und nachhaltiges Games-Ökosystem aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen zu schaffen, mit bedingt rückzahlbaren Darlehen nicht zu erreichen sind. Vor diesem Hintergrund wurde am 5. August 2024 entschieden, die Förderung auch im Rahmen der „Games-Förderung des Bundes“ in Gestalt nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu gewähren. Letztlich profitiert die öffentliche Hand bei einem wirtschaftlichen Erfolg einer geförderten Maßnahme über höhere Einnahmen bei den gewinnabhängigen Steuern.

Frage 18 Seite 10

In welcher Höhe sind die Mittel dieses Titels und die seiner Vorgängertitel in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 tatsächlich abgeflossen, in welcher Höhe wurden Ausgabereste gebildet, und in welchen Jahren werden die für das Haushaltsjahr 2027 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen von 171,1 Mio. Euro fällig (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte den Ist-Abfluss und die Ausgabereste je Haushaltsjahr in Euro sowie die Fälligkeit der Verpflichtungsermächtigungen je Jahr in Euro angeben)?

Antwort

Tatsächlich abgeflossen sind im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 40 746 000 Euro und im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 26 368 000 Euro. In den Jahren 2024 und 2025 wurden keine Ausgabereste gebildet. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2027 ist noch nicht abgeschlossen. Die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 171 100 000 Euro sind daher derzeit ein Planungsstand. Die dementsprechend zum aktuellen Zeitpunkt geplanten Fälligkeiten teilen sich wie folgt auf: im Haushaltsjahr 2028 bis zu 52 100 000 Euro, im Haushaltsjahr 2029 bis zu 48 300 000 Euro, im Haushaltsjahr 2030 bis zu 34 000 000 Euro, im Haushaltsjahr 2031 bis zu 24 500 000 Euro, im Haushaltsjahr 2032 bis zu 12 200 000 Euro.

Frage 19 Seite 10

Welchen Zeitaufwand veranschlagt die Bundesregierung für die Beantwortung der Fragen 1 bis 18 dieser Kleinen Anfrage (bitte je Frage gesondert angeben)?

Antwort

Das parlamentarische Fragerecht vermittelt keinen Anspruch auf Auskunft über den für die Bearbeitung einer einzelnen Kleinen Anfrage intern veranschlagten Zeitaufwand. Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle und keine administrative Überkontrolle (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]). Der für die Bearbeitung einer konkreten Kleinen Anfrage veranschlagte Zeitaufwand betrifft grundsätzlich die interne Arbeitsorganisation der Bundesregierung. Ein Anspruch auf Mitteilung besteht daher nicht.

Anlagen
AnlageAnlage zu Frage 1, Teil A – Vorhabendaten

PDF-Seiten 11–47 (37 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage zu Frage 1, Teil B – Mittelabfluss

PDF-Seiten 48–70 (23 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage zu Frage 8

PDF-Seiten 71–74 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage zu Frage 8 a)

PDF-Seite 75 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage zu Frage 8 b)

PDF-Seiten 76–79 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage zu den Fragen 14 und 15

PDF-Seiten 80–81 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen