Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Demokratische Republik Kongo (DRK) ist eines der größten Länder auf dem afrikanischen Kontinent mit etwa 112 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern (www.unocha.org/democratic-republic-congo). Das Land war bis 1960 eine belgische Kolonie. Bis 1908 war das Gebiet Privatbesitz des belgischen König Leopold II. Seine Herrschaft gilt als eines der gewaltsamsten Kolonialregime der Geschichte, in dessen Folge durch Zwangsarbeit, Gewalt, Hunger und Krankheiten mehrere Millionen Menschen starben (doi.org/10.10 17/9781108765480.025). Im Jahr 1960 errang die DRK mit der Wahl von Patrice Lumumba zum Premierminister Unabhängigkeit von Belgien. Patrice Lumumba wurde kurze Zeit später im Jahr 1961 festgenommen und ermordet. Laut der Untersuchungskommission des belgischen Parlaments war Belgien an politischer Einflussnahme gegen Patrice Lumumba und seinem Transfer nach Katanga beteiligt, wo er im Beisein belgischer Beamter ermordet wurde (www.dekamer.be/kvvcr/pdf_sections/comm/lmb/conclusions.pdf). Einzelne Autoren diskutieren noch weitreichendere Verantwortung der belgischen Regierung (De Witte, 1999, De Moord op Lumumba). Zuvor hatte auch die Central Intelligence Agency (CIA) Mordpläne verfolgt.
Die belgische Kolonialherrschaft prägte eine extraktive Wirtschaftsstruktur. Forschende sehen in diesem kolonialen Wirtschaftsmodell eine wesentliche Ursache dafür, dass die DRK bis heute in hohem Maße von der Ausfuhr unverarbeiteter Rohstoffe abhängig ist, während ein erheblicher Teil der Wertschöpfung außerhalb des Landes erfolgt (https://tuljournals.temple.edu/inde x.php/mundi/article/view/744). Dadurch ist die DRK trotz ihres Rohstoffreichtums eines der ärmsten Länder der Welt (doi.org/10.14207/ejsd.2025.v14n 4p51). Beispielsweise ist die DRK der größte Produzent von Kobalt weltweit. Etwa 75 Prozent des globalen Kobalts, welches für die Produktion von Lithium-Ionen-Batterien essenziell ist und somit für viele Länder einen wichtigen Bestandteil der Energiewende darstellt, kommt aus der DRK (https://pubs.usg s.gov/periodicals/mcs2026/mcs2026-cobalt.pdf). Viele Kobaltminen in der DRK werden von chinesischen Unternehmen betrieben, und die Weiterverarbeitung von Kobalt findet zu großen Teilen in China statt (doi.org/10.1016/j.re sourpol.2022.103007 & https://iea.blob.core.windows.net/assets/4eb8c252-76 b1-4710-8f5e-867e751c8dda/GlobalSupplyChainsofEVBatteries.pdf). Im Zusammenhang mit dem Abbau von Kobalt sind vielfältige Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit und Kinderarbeit dokumentiert (www.dol.gov/sites/dolgov/files/ILAB/DRC-FL-Cobalt-Report-508.pdf). Außerdem geht der Abbau oft mit gesundheitlichen Risiken einher (doi.org/10.1016/j.envres.200 9.04.012).
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler legen dar, dass auch die seit Jahrzehnten andauernden Kriege auf Identitäten, Landverwaltungspraktiken und politischen Hierarchien beruhen, die durch koloniale Herrschaftspraktiken etabliert wurden. Heute instrumentalisieren postkoloniale Eliten diese Identitäten und Hierarchien für ihre politischen Zwecke, um Zugang zu Ressourcen, Macht und wirtschaftlichen Profiten zu sichern (doi.org/10.2139/ssrn.630 9098). Die unterschiedlichen Kriegsparteien profitieren weitestgehend von der etablierten Kriegswirtschaft, was Friedensinitiativen erschwert (doi.org/10.18 820/24150479/aa48i2.6).
Etwa 18 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, doch fast die Hälfte von ihnen werden aktuell nicht durch humanitäre Hilfe erreicht (www.unocha.org/democratic-republic-congo). Trotz immenser Bedarfe erfahren die Menschen kaum internationale Aufmerksamkeit. Seit zehn Jahren listet das Norwegian Refugee Council die DRK als vergessene Krise (www.nrc.n o/globalassets/pdf/reports/neglected-2025/the-worlds-most-neglected-displace ment-crises.pdf).
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle wirtschaftliche und menschenrechtliche Lage in der Demokratischen Republik Kongo?
Trotz bedeutender Rohstoffvorkommen und jährlicher BIP-Wachstumsraten von ca. 5 Prozent lebt ein Großteil der Bevölkerung in der Demokratischen Republik Kongo in prekären Verhältnissen. Rohstoffabbau und -export tragen in hohem Maße zur Wirtschaftskraft des Landes bei, sind aber auch mit Problemen wie illegaler Ausbeutung und bewaffneten Konflikten verbunden. Die Menschenrechtslage ist insbesondere im vom jahrzehntelangen Konflikt betroffenen Osten des Landes kritisch. Diverse Konfliktparteien sind für Menschenrechtsverletzungen wie sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder, den Einsatz von Kindersoldaten oder Angriffe gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich, werden aufgrund der geringen Präsenz staatlicher Institutionen aber kaum zur Verantwortung gezogen. Der Raum für politische und zivilgesellschaftliche Freiheiten ist zunehmend eingeschränkt, im gesamten Land und insbesondere in den von der kongolesischen Rebellengruppe M23/AFC besetzten Gebieten, die von Ruanda unterstützt wird. In Teilen des Ostkongos breitet sich auch die IS-affiliierte Terrorgruppe ADF (Allied Democratic Forces) aus, die schwerste Menschenrechtsverletzungen begeht.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Demokratischen Republik Kongo als Wirtschaftspartner zu, und für welche Sektoren bemisst die Bundesregierung diese Bedeutung?
Die Bundesregierung misst der Demokratischen Republik Kongo als Wirtschaftspartner eine wachsende Bedeutung bei. Dies zeigen unter anderem die Aufnahme in die Initiative Compact with Africa im Jahr 2023 sowie das Deutsch-Kongolesische Wirtschaftsforum am 10. Dezember 2025 im Anschluss an die entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen in Berlin. Die Daten und Fakten, auch zu Marktchancen und relevanten Wirtschaftssektoren, werden über Germany Trade and Invest (GTAI) regelmäßig veröffentlicht und sind abrufbar unter www.gtai.de/de/trade/demokratische-republik-kongo-w irtschaft.
Hat die Bundesregierung Informationen über Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abbau von Rohstoffen wie Kobalt?
Der überwiegende Teil der in der Demokratischen Republik Kongo geförderten Rohstoffe wird durch industriellen Bergbau gewonnen. Das Risiko für Menschenrechtsverletzungen ist insbesondere im artisanalen Kleinbergbau erhöht und unterscheidet sich je nach abgebautem Rohstoff deutlich. Während die Förderung von Kobalt und Kupfer im Südosten des Landes („Copperbelt“) vor allem mit Risiken für Kinderarbeit und unsicheren Arbeitsstandards einhergeht, konnten bei der Förderung von Konfliktmineralen (Zinn, Tantal/Coltan, Wolfram, Gold) im Ostkongo wiederholt Zwangsarbeit, Kinderarbeit, extrem unsichere Arbeitsbedingungen sowie generelle Menschenrechtsverletzungen aufgrund des allgemeinen Konfliktgeschehens nachgewiesen werden.
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Importmengen von Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo nach Deutschland in den letzten zehn Jahren, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Direktimport oder Import über Drittstaaten unter Angabe des Landes, sowie der jeweiligen Importmenge aufschlüsseln)?
Laut Statistischem Bundesamt importierte Deutschland im Jahr 2016 rund 5,2 Tonnen und im Jahr 2017 etwa eine Tonne Kobalt (Rohformen, Pulver, Zwischenprodukte) aus der Demokratischen Republik Kongo. Für die nachfolgenden Jahre sind keine Direktimporte von Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo nach Deutschland verzeichnet. Zu Importen über Drittstaaten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, welche deutschen Unternehmen Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo nutzen bzw. am Abbau und der Verarbeitung beteiligt sind, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine deutschen Unternehmen bekannt, die am Abbau und der Verarbeitung von Kobalt in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt sind. Systematische statistische Daten über die Nutzung und Herkunft von Kobalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen, beispielsweise über den Import von Batterien, liegen der Bundesregierung nicht vor. Ab August 2027 legt die Batterieverordnung für Unternehmen (außer kleine und mittlere Unternehmen), die Batterien in den Verkehr bringen, Sorgfaltspflichten fest, um Umweltrisiken und soziale Risiken zu identifizieren, zu verringern und zu vermeiden. Diese Sorgfaltspflichten beinhalten auch ein System zur Überwachung der Lieferkette und zur Rückverfolgbarkeit, das die Identifizierung vorgelagerter Akteure in der Lieferkette ermöglicht und Angaben zum Ursprungsland des Rohstoffs (hier für Kobalt, Nickel, Grafit und Lithium) umfasst.
Unterstützt die Bundesregierung Projekte, die darauf abzielen, die gesamte Wertschöpfungskette des Kobaltabbaus und der Verarbeitung in die DRK zu verlagern, um die lokale Wertschöpfung zu fördern?
Die Bundesregierung unterstützt keine Projekte im Sinne der Fragestellung. 7. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber relevanten Akteurinnen und Akteuren für ein Ende der Menschenrechtsverletzungen im kongolesischen Bergbau ein, und wenn ja, gegenüber welchen Akteurinnen und Akteuren, und zu welchen Anlässen (bitte die Gesprächstermine, Gesprächsinhalte und Gesprächspartner in der aktuellen Wahlperiode angeben)?
Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Austausch mit relevanten kongolesischen Akteurinnen und Akteuren und thematisierte dabei auch die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo.
Welche konkreten Maßnahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung mit der Demokratischen Republik Kongo mit jeweils welchem finanziellen Volumen jeweils jährlich seit 2020 durch (bitte die ausführende Organisation, die Höhe der finanziellen Mittel und die Ziele der Maßnahmen angeben)?
Für die Beantwortung wird auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verwiesen, abrufbar unter www.transparenzportal.bund.de/.
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die globale Kobaltproduktion von chinesischen Unternehmen dominiert wird, und wie thematisiert die Bundesregierung diese in bilateralen Gesprächen mit der chinesischen Regierung?
Die Bundesregierung verfolgt die Konzentration der globalen Wertschöpfungsketten bei kritischen Rohstoffen aufmerksam. Bei Kobalt ist zwischen der Förderung und den nachgelagerten Verarbeitungsstufen zu unterscheiden: Während ein erheblicher Anteil der weltweiten Kobaltförderung aus der Demokratischen Republik Kongo stammt, konzentriert sich die Weiterverarbeitung in erheblichem Umfang auf die Volksrepublik China. Die Bundesregierung bewertet Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen grundsätzlich als Risiko für die Resilienz und wirtschaftliche Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union. Sie verfolgt daher im Rahmen ihrer China-Politik einen Ansatz der Risikominderung („De-Risking“), der auf die Verringerung bestehender und die Vermeidung neuer kritischer Abhängigkeiten sowie auf die Diversifizierung von Lieferketten abzielt.
Die Bundesregierung thematisiert die Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen, die Transparenz und Verlässlichkeit von Lieferketten sowie chinesische Exportbeschränkungen regelmäßig gegenüber der chinesischen Regierung. Dies erfolgt sowohl auf bilateraler Ebene als auch im europäischen Kontext. Im Rahmen hochrangiger deutsch-chinesischer Gespräche wurden Fragen des Zugangs zu kritischen Rohstoffen und der Stabilität von Lieferketten wiederholt angesprochen. Die Bundesregierung setzt sich dabei für verlässliche, transparente und diskriminierungsfreie Lieferketten sowie für die Einhaltung multilateraler und handelsrechtlicher Regeln ein.
Hält die Bundesregierung die bisher im Rahmen der EU-Konfliktmineralien-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten) festgelegten Sorgfaltspflichten für ausreichend, oder sollte diese aus Sicht der Bundesregierung erweitert werden, beispielsweise durch Ergänzung weiterer Ressourcen wie Kobalt?
Die Bundesregierung hält die in der von den Fragestellern genannten Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 (EU-Konfliktmineralien-Verordnung) festgelegten Sorgfaltspflichten für ausreichend.
Welche konkreten Ziele verfolgte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Lars Castellucci, mit seiner Reise in die Demokratische Republik Kongo vom 26. April bis 2. Mai 2026, und welche menschenrechtlichen, humanitären und politischen Schwerpunkte standen dabei im Mittelpunkt?
Die Zusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo und weiteren Partnern in der Region der Großen Seen ist eine humanitäre und entwicklungspolitische Priorität der Bundesregierung. Ein Anliegen des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe ist es, durch seine Reisen die Aufmerksamkeit auf humanitäre Krisen zu richten, die angesichts anderer internationaler Krisen aus dem öffentlichen Fokus zu geraten drohen. Ziel der Reise war es, sich vor Ort ein Bild von der humanitären Lage und der deutschen Unterstützung zu machen sowie mit der kongolesischen Regierung und Zivilgesellschaft über den Konflikt im Ostkongo zu sprechen. Dabei spielten auch menschenrechtliche Fragen eine Rolle.
Welche Organisationen und Unternehmen (bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter) begleiteten den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Lars Castellucci, bei seiner Reise in die DRK vom 26. April bis 2. Mai 2026, und anhand welcher Kriterien wurde entschieden, wer den Menschenrechtsbeauftragten auf dieser Reise begleiten durfte?
Der Beauftragte wurde auf der Reise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begleitet.
Welche Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner aus Regierung, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen, humanitären Akteuren sowie von Gewalt und Vertreibung betroffene Menschen traf der Menschenrechtsbeauftragte während seiner Reise, und welche zentralen Anliegen wurden dabei an ihn herangetragen?
Der Beauftragte führte Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der kongolesischen Regierung, der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen. Außerdem sprach der Beauftragte mit humanitären und entwicklungspolitischen Organisationen, Durchführungsorganisationen der Bundesregierung sowie der Zivilgesellschaft. Im Osten des Landes tauschte er sich zudem unter anderem mit Binnenvertriebenen, lokalen Partnern und von Gewalt betroffenen Menschen aus. Im Mittelpunkt standen insbesondere die humanitäre und menschenrechtliche Lage im Land mit besonderem Fokus auf der Situation im Ostkongo sowie Möglichkeiten zur Unterstützung der laufenden Friedensprozesse.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Reise zur aktuellen Menschenrechts- und humanitären Lage in der Demokratischen Republik Kongo gewonnen, insbesondere zur Situation von Binnenvertriebenen, Frauen und Kindern sowie zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den bewaffneten Konflikten im Osten des Landes?
Die Reise bestätigte die schwierige humanitäre und menschenrechtliche Lage insbesondere im Osten des Landes. Binnenvertriebene sind teilweise wiederholt von Vertreibung betroffen und trotz erheblicher Hilfsleistungen bestehen Versorgungslücken, vor allem auch aufgrund schwacher staatlicher Strukturen.
Frauen und Kinder sind in besonderem Maße von dem Konflikt und seinen Folgen betroffen. Ein besonderes Problem stellt dabei die weit verbreitete sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt dar, die u. a. als Kriegswaffe benutzt wird. Zugleich konnte sich der Beauftragte von der Bedeutung internationaler Zusammenarbeit und lokaler Initiativen für die betroffenen Menschen überzeugen, ebenso wie von der Notwendigkeit, laufende Friedensprozesse zu unterstützen und regionale Ansätze für Frieden und Stabilität weiterzuverfolgen.
Welche Erkenntnisse hat der Menschenrechtsbeauftragte während seiner Reise zur menschenrechtlichen Situation im Zusammenhang mit dem Abbau und Handel von Rohstoffen in der Demokratischen Republik Kongo gewonnen, insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit, Vertreibungen und der Verantwortung internationaler sowie deutscher Unternehmen, und welche konkreten politischen Schlussfolgerungen und Folgemaßnahmen zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf Menschenrechtsschutz, humanitäre Unterstützung und verantwortungsvolle Rohstofflieferketten?
Fragen zu Rohstoffvorkommen, Rohstoffabbau, Schmuggel und prekären Arbeitsbedingungen waren Gegenstand verschiedener Gespräche, unter anderem eines Treffens mit Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern. Die Rohstoffvorkommen der Demokratischen Republik Kongo haben großes Potenzial für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Landes, allerdings profitiert die Bevölkerung bislang zu wenig davon. Deutschland und Europa haben ein Interesse daran, partnerschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit der Demokratischen Republik Kongo und der Region, die nachhaltige wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Achtung menschenrechtlicher Standards miteinander verbinden, weiter auszubauen. Außerdem ist es mit Blick auf den Klimawandel im Interesse Deutschlands, dabei zu unterstützen, die zweitgrößte zusammenhängende Waldfläche der Welt, den Regenwald im Kongobecken, zu erhalten.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Reise des Menschenrechtsbeauftragten für die weitere Gestaltung der deutsch-kongolesischen Beziehungen bei, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und nachhaltige wirtschaftliche Zusammenarbeit?
Hochrangige Besuche sind ein wichtiger Baustein bilateraler und partnerschaftlicher Beziehungen. Die Reise des Beauftragten leistete einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung des vielfältigen deutschen Engagements in der Demokratischen Republik Kongo. In allen genannten und weiteren Bereichen der deutschkongolesischen Beziehungen wurde in persönlichen Gesprächen der hohe Wert der bilateralen Zusammenarbeit betont.
Ist der Bundesregierung das Strafverfahren gegen den ehemaligen belgischen Diplomaten Étienne Davignon aufgrund der vorgeworfenen Beteiligung an der Entführung und Ermordung Patrice Lumumbas bekannt, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der historisch einzigartigen strafrechtlichen Verfolgung von Kolonialverbrechen für den Umgang mit und die Aufklärung von Verbrechen während der deutschen Kolonialzeit (www.ecchr.eu/fall/verbrechen-waehrend-der-un abhaengigkeitskriege-der-lumumba-mord/)?
Der Bundesregierung ist die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Davignon, zwischenzeitlich verstorben, bekannt. Das Verfahren wurde nicht abgeschlossen.
Thematisiert die Bundesregierung die Aufklärung von kolonialen Verbrechen in bilateralen Gesprächen mit der belgischen Regierung, wenn ja, zu welchen Anlässen, und mit welchen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern hat dies in den letzten fünf Jahren stattgefunden, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch zu einer Vielzahl von Themen mit der belgischen Regierung. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht.